Gesundheitsberufe sind Berufe wie andere auch

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5. Personaleinsatz, -gewinnung und -motivation 5.1. Gesundheitsberufe sind Berufe wie andere auch Ein Beruf ist die im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung aufgrund Eignung und Neigung systematisch erlernte und mit Qualifikationsnachweis versehene, dauerhaft gegen Entgelt ausgeübte spezialisierte Betätigung eines Menschen. Gesundheitsberuf wird im Folgenden als Sammeloder Oberbegriff für im Gesundheitswesen Tätige verstanden. Beschränkt man dies auf die nicht-ärztlich Tätigen, so handelt es sich nach deutschem Sprachgebrauch um Gesundheitsfachberufe. Objektiv kann man sich der Frage einer eventuellen Besonderheit von Gesundheitsberufen nähern, indem verglichen wird, ob es bei dem was einen Beruf ausmacht, also insbesondere Anforderungsprofil, Leistungsprofil und hinsichtlich Eigenheiten der Branche oder bezüglich der Berufsausübung und des Berufsinhaltes bei Gesundheitsberufen Besonderheiten gibt. Wobei die folgenden Ausführungen auf die Tätigkeiten im Ärztlichen und im Pflegerischen Dienst in einem Krankenhaus beschränkt und konzentriert werden, da dies die wichtigsten bzw. größten Berufsgruppen im Gesundheitswesen sind und prototypisch für Gesundheitsberufe stehen können. Es wird keineswegs abgestritten, dass einzelne im Gesundheitswesen Tätige subjektiv zu dem Ergebnis kommen, der erwählte Beruf sei nicht wie alle anderen – ja darin eine Berufung sehen oder vielleicht sogar verspüren. Objektiv sind Gesundheitsberufe nach Auffassung des Autors jedoch Berufe wie andere auch, was nicht ausschließt, das bestimmte Besonderheiten für den Arztberuf oder den Beruf eines Krankenpflegers oder einer Kranken139


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schwester gelten. Aber dies gilt dann, wie noch belegt wird, für andere Berufe in vergleichbarer Weise.

5.1.1. Anforderungsprofil Gesundheitsberufe Die meisten Berufe sind Ergebnis fortschreitender Differenzierung der Arbeit. Der Soziologe Max Weber sah 1925 im industriellen Beruf die „Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen“, die für Personen die „Grundlage einer kontinuierlichen Versorgungs- und Erwerbschance“ bildeten. Danach wurden Berufe amtlich erfragt und in Statistiken veröffentlicht. Allgemein gilt, dass für die Ausübung von Berufen im Gesundheitswesen eine umfassende Ausbildung erforderlich ist. Die fachlichen Anforderungen, die Ansprüche an die persönlichen Fähigkeiten und die Verantwortung bei der Aufgabenwahrnehmung sind relativ hoch. Die praktische Tätigkeit erfordert ein nachhaltiges Interesse an Aufgaben wie Heilen, Helfen und Pflegen, am direkten Umgang mit in der Regel kranken Menschen und ein hohes persönliches Engagement, nicht zuletzt verbunden mit Emotionalität und Empathie. Aufgrund permanenter Weiterentwicklung des medizinischen und pflegerischen Fortschritts und technischer Möglichkeiten und Bedingungen ist eine Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung, auch und insbesondere hinsichtlich unterschiedlichsten Gerätschaften, Einsatz von Sachartikeln und Anwendungen in der Informationstechnologie auf die die moderne Medizin heutzutage zurückgreift um Diagnostik, Therapie und Rehabilitation zu optimieren, erforderlich. Ferner ist es notwendig, auch Dienste außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeiten zu versehen. Sicherlich kann man insoweit von besonderen Bestandteilen des Anforderungsprofils sprechen. Bezogen auf einzelne Teile des Anforderungsprofils zeigen andere Berufe insbesondere in vielen Dienstleistungsbereichen, in der Kleinkindbetreuung, in Schule und Ausbildung, in handwerklichen und technischen Bereichen indes mannigfache Parallelen. sodass man nicht davon sprechen kann, Gesundheitsberufe würden sich grundsätzlich von anderen Berufen unterscheiden.

5.1.2. Leistungsprofil Gesundheitsberufe Das Leistungsprofil von Berufen wird in der Regel in Wissen, Können und Wollen unterschieden. Unter Wissen wird das Lernen und Behalten und die Möglichkeit die Realität strukturiert zu ordnen verstanden. Können beinhaltet die Möglichkeit und die Fähigkeit, Wissen anzuwenden. Wollen bedeutet den Willen, das Können in Übereinstimmung mit Unternehmenszielen und auch gegen widrige Umstände erfolgreich einzusetzen.

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Es ist nicht erkennbar, dass sich Gesundheitsberufe oder Gesundheitsfachberufe hierin von Berufen in anderen Branchen unterscheiden. Als Zwischenergebnis ist festzuhalten, dass bei Gesundheitsberufen weder das Anforderungsprofil noch das Leistungsprofil grundsätzlich anders ist als bei anderen Berufen. Es stellt sich die Frage, ob es Eigenheiten der Branche oder der Berufsausübung und des Berufsinhaltes gibt, etwa bezüglich Herausforderungen und Handlungsoptionen, die Gesundheitsberufe als etwas Besonderes und Einzigartiges kennzeichnen.

5.1.3. Eigenheiten der Branche Im Gesundheitswesen besteht die Aufgabe, Menschen von Krankheiten zu heilen und wo dies nicht möglich ist, Leiden zu lindern und durch unterstützende oder pflegerische Maßnahmen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Zu beobachten ist, dass seit einigen Dekaden das medizinisch Mögliche und Sinnvolle schneller wächst als die verfügbaren finanziellen Ressourcen. Dadurch ergibt sich insbesondere in den Krankenhäusern die Herausforderung die Schere zwischen der Entwicklung der Kosten und der Erlöse zu schließen. Letztere sind stark durch den Gesetzgeber und dessen Vorgaben zur Leistungsfinanzierung in Form verschiedener Arten der Deckelung von Leistungen und Budgets geprägt worden und weiterhin geprägt. Maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Branche hatten in den letzten Jahren auch Kostensteigerungen durch tarifliche Entwicklungen insbesondere im Ärztlichen Dienst und aufgrund gesetzgeberischer Änderungen beim Arbeitszeitrecht und damit insbesondere bei Optionen zur Gestaltung von Ruf- und Bereitschaftsdiensten. Die Maxime ambulant statt stationär zu behandeln und die Umstellung der Finanzierung stationärer Leistungen auf diagnoseabhängige Fallpauschalen (DRG) haben zu Überkapazitäten in den Krankenhäusern geführt und damit den Wettbewerb vor allem in den Ballungsgebieten erheblich verschärft. Ansprüche an Qualität und Risikobeherrschung sind gestiegen. Permanent steigender extern erzeugten bürokratischen Aufwand durch zusätzliche Dokumentationserfordernisse für Behandlungsleistungen, Qualitätsberichte, Sicherheitsanforderungen etc. führen ebenfalls zu höheren Kosten. Das System zur Leistungsfinanzierung wurde u.a. durch die Einführung von diversen Arten von Zusatzentgelten und von Neuen Untersuchungsund Behandlungsformen (NUBs) sowie auf der Seite der Krankenkassen durch die Einführung von Risikostrukturausgleich und den Gesundheitsfonds mehrfach geändert. Hierdurch und die Möglichkeit Verträge zur integrierten Versorgung abzuschließen, wurden und werden die Geschäftsziele der Krankenkassen permanent tangiert und so häufig geändert. Dies und erweiterte Prüfrechte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung 141


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(MDK) hat die jährlichen Budgetverhandlungen belastet und die Abrechnung der Leistungen erschwert. Präventive Maßnahmen haben an Bedeutung gewonnen, Selbstbeteiligungen beeinflussen das Verhalten von Versicherten und Patienten und neue Märkte im Grenzbereich zu Wellness und Lifestyle sind entstanden. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nimmt zunehmend Einfluss auf Leistungsangebote im Gesundheitswesen, sei es über Vorgaben zu Mindestmengen oder bei der ambulanten spezialärztlichen Versorgung, bislang in § 116b SGB V geregelt. Nicht zuletzt bestehen erhebliche Investitionsdefizite, da die Länder schon seit längerer Zeit ihren Verpflichtungen aus dem gesetzlich geregelten Konzept der dualen Finanzierung nicht mehr ausreichend nachkommen. Dadurch werden Krankenhäuser gezwungen eigenes oder fremdes Kapital für Investitionen einzusetzen, was die zukünftigen operativen wirtschaftlichen Ergebnisse durch Abschreibungen und Zinsen zusätzlich belastet. Die Organisation Krankenhaus muss auf diese Ursachen und Entwicklungen im Sinne seiner Zielsetzung, die regelmäßig eine gute Patientenbehandlung bei einem auskömmlichen Wirtschaftsergebnis beinhaltet, reagieren und dabei Antworten auf die spezifischen Herausforderungen vor Ort finden. Gefordert ist dabei neben dem Management und der Organisation des Krankenhauses die Einsicht in notwendige Veränderungen innerhalb vertrauensvoller und engagierter Zusammenarbeit aller im Krankenhaus in allen Gesundheitsberufen Tätigen. In der Realität kommt es jedoch fast immer zu unterschiedlichsten Konflikten, die teils offen und teils versteckt ausgetragen werden. Insbesondere werden Notwendigkeiten von Sparmaßnahmen regelmäßig bei anderen Berufsgruppen gesehen. Tarifliche Forderungen der im Marburger Bund schlagkräftig organisierten Ärzteschaft wurden nicht zuletzt durch Streikdrohungen oder Streikmaßnahmen ohne erkennbare Rücksicht auf die nicht refinanzierbaren zusätzlichen und teils äußerst massiven Auswirkungen auf die Personalkosten durchgesetzt. Zwar weist die Branche durch besondere äußere Rahmenbedingungen wie die starke Reglementierung der Finanzierungsmöglichkeiten der Krankenhäuser durch den Gesetzgeber Besonderheiten auf, die in Gesundheitsberufen Tätigen tragen dem jedoch in ihrer Mehrheit nicht in besonderer Weise Rechnung. Dies ist ein Indiz dafür, dass die in Gesundheitsberufen Tätigen ihre Berufe in der Regel ebenfalls als Berufe wie andere ansehen. Prüft man die Handlungsoptionen, so gilt es auf Basis der strategischen Zielsetzung von Krankenhausträger und Krankenhaus und der regionalen insbesondere durch Wettbewerber und zuweisende niedergelassene Ärzte geprägten Situation sowie den baulichen und leistungsseitigen Gegebenheiten und Potenzialen die Strategie weiterzuentwickeln. Hierzu sind umweltspezifische Kriterien, wie insbesondere demographische Entwicklungen, Entwicklungen im Finanzierungssystem und bei Patientenerwartungen, 142


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neue technische Möglichkeiten und Abstimmungsmöglichkeiten in der Region sowie unternehmensspezifische Kriterien, wie insbesondere Können und Leistungsbereitschaft des Führungspersonals und der Mitarbeiter, Erlös- und Kostensituation, organisatorische Kompetenz sowie die Möglichkeiten der Umsetzung über Anreize und die Aufgabenwahrnehmung in der Planung, Organisation, Steuerung und Kontrolle zu berücksichtigen. Man wird dabei feststellen, dass die Ökonomisierung der Medizin weit fortgeschritten ist. Alle Planungen und Behandlungsleistungen erfordern die kritische Überprüfung von Verrichtungen hinsichtlich des Nutzens für den Patienten mit dem Ziel der Konzentration auf Wert schöpfende Tätigkeiten. Die in den Gesundheitsberufen Tätigen müssen das leisten, da ansonsten Finanzierungssystem und zunehmender Wettbewerb zur Insolvenz von Krankenhäusern und Praxen und zum Verlust der Arbeitsplätze führt. Die Entscheidung über Handlungsoptionen ist insbesondere von der Willensbildung beim Krankenhausträger und der Krankenhausleitung abhängig. Die Finanzierung über Fallpauschalen hat aus sehr unterschiedlichen Leistungselementen zwischen Aufnahme und Entlassung eines Patienten über Codierung und Grouping definierte Produkte entstehen lassen. Diese sind vergleichbar und müssen gesteuert werden. Krankenhäuser sind auch insoweit anderen Betrieben vergleichbar und weisen in produktionstechnischer Hinsicht bei Beschaffung, Produktion und Absatz keine Besonderheiten auf.

5.1.4. Eigenheiten der Berufsausübung und des Berufsinhaltes In der europäischen Union gilt grundsätzlich das Recht der freien Berufsausübung; indes gibt es sogenannte reglementierte Berufe – und dazu zählt auch der Arztberuf. Dadurch wird der Arztberuf jedoch nicht etwas besonderes, sondern es wird eine definierte Ausbildung und Qualifikation zur Berufsausübung gefordert. Beim Arzt ist dies der erfolgreiche Abschluss eines medizinischen Hochschulstudiums, der Nachweis entsprechender praktischer Erfahrungen mit entsprechender Prüfung und die Zulassung einer Ärztekammer. Gleichartige Anforderungen gelten auch bei dem Beruf des Rechtsanwaltes – und daher ist der Arztberuf auch unter diesem Aspekt ein Beruf wie andere auch. Soweit Angehörige eines Gesundheitsfachberufs Tätigkeiten wahrnehmen, die einen heilkundlichen Charakter haben, also insbesondere Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation, bedarf es dazu einer ärztlichen Anordnung. In Fällen der Anordnung oder Delegation trägt der anordnende oder delegierende Arzt die Anordnungsverantwortung. Unter Umständen trägt er auch Verantwortung für die Auswahl und die Kontrolle des Ausführenden. Der Ausführende trägt die Verantwortung für die fachkundige Umsetzung. Aber auch dies ist keine Besonderheit

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hinsichtlich der Gesundheitsberufe bzw. Gesundheitsfachberufe, vergleichbare Regeln gibt es beispielsweise im Handwerk. Berufsinhalt sind neben der Einkommenserzielung und dem Erwerb von Rentenansprüchen auch der persönliche Lebensinhalt, Interessen, Wertevorstellungen und Ziele, die spezifische gesellschaftliche Wertschätzung und das soziale Ansehen. Berufe und Berufsinhalte unterliegen heute einem mehr oder weniger starken Wandel insbesondere hinsichtlich der Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch für Gesundheitsberufe. Sie müssen sich weiterentwickeln und sind auch insoweit Berufe wie andere. Die Realität hat gelehrt, dass sich auch Gesundheitsberufe mit dem technischen Fortschritt, zunehmender Arbeitsteilung und dem ökonomischen Wandel auseinandersetzen müssen. Gerade im Krankenhaus ist es für Führungskräfte in allen Berufsgruppen erforderlich sich um Steuerungsgrößen und Kennzahlen wie Leistungen, nach Art, Menge und Entwicklung, Personal, nach Qualifikation, Zahl und Struktur, Kosten, Erlöse und Liquidität sowie Zeit für einzelne Prozesse, Qualität und Kapazität und investive Belange zu kümmern. Spezielle Anforderungen gelten für den Arzt, da dieser bei der Abrechnung nach DRG „die Rechnung schreibt“, da er Diagnostik und Therapie bestimmt und damit Kosten und Erlöse maßgeblich beeinflusst. Der Arzt muss damit weit stärker als je zuvor Verantwortung für Leistungen, Erlöse und Kosten aber auch für die Personalführung übernehmen. Die Muster für die Verträge mit den leitenden Ärzten sind seit etlichen Jahren dementsprechend angepasst worden. Jährlich zu schließende Zielvereinbarungen sichern die Mitwirkung bei operativen Planungen und den regelmäßigen Abgleich zwischen Soll und Ist.

5.1.5. Die spezielle Rolle der Ärzte Ärzte müssen heute stärker weit als früher an einer effizienten Organisation interessiert sein. Besondere Herausforderungen stellt dabei das universitäre Krankenhaus, da neben der Krankenversorgung weitere Tätigkeiten in Forschung und Lehre wahrzunehmen sind. Die Krankenversorgung diesbezüglich weiter als Mittel zum Zweck anzusehen, ist nicht mehr gerechtfertigt, da auch die Behandlungsleistungen in Universitätskliniken ausnahmslos nach den allgemein gültigen Regeln, also insbesondere nach DRGFallpauschalen, abgerechnet werden. Bei diesen gleichwertigen multifunktionalen Tätigkeiten ist die Absicherung organisatorischer und qualitativer Eckpunkte besonders wichtig. In der Krankenversorgung zählt hierzu vor allem, die Aufnahme und Anamnese durch einen erfahrenen Arzt durchzuführen, eine eventuelle OPAbklärung ambulant und die Operation am Aufnahmetag durchzuführen und die Entlassung frühzeitig einzuplanen und morgens mit Arztbrief durchzuführen. Eine stabile Kommunikationsstruktur mit niedergelassenen 144


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Ärzten ist ebenso wichtig wie ein wirksames Infektionsmanagement oder die abgestimmte Einsatzplanung der Assistenzärzte unter Berücksichtigung der Eignungen und Neigungen auch bezüglich der Aufgabenstellung in der Forschung und der Lehre. Die Anforderungen an diesen Personenkreis unterscheiden sich kaum von Anforderungen an Führungskräfte in anderen Wirtschaftsbereichen. Neben fachlichen Fähigkeiten, die sich in Kompetenz und Qualifikation, aufbauend auf Talent und Performance im Sinne nachgewiesener Leistungen und gesichert durch ständige Weiterbildung ausdrücken sollten, werden insbesondere ein ausgeprägtes kommunikatives Talent, betriebswirtschaftlicher Sachverstand und nicht zuletzt der Nachweis von Führungskompetenz erwartet. Letztere beinhaltet eine Vorbildfunktion, von den Mitarbeitern als angenehm und fair empfundene Umgangsformen sowie Durchsetzungsvermögen bei jederzeit freundlicher Grundhaltung. Führungsfähigkeiten sind erlernbar – letztlich geht es im Wesentlichen um die Schaffung guter Arbeitsmöglichkeiten und die Motivation der Mitarbeiter sowie der Hilfestellung bei Problemen; oder nach der Formulierung von Malik: für Ziele sorgen, organisieren, entscheiden, kontrollieren und Menschen entwickeln und fördern. Richtiges Management ist danach für jeden Menschen Erfolg entscheidend, was immer er oder sie unter Erfolg versteht und für sich definiert. Gesundheitsberufe sind heute Berufe wie andere auch – Teilleistungen müssen auf Effizienz (wird die Teilleistung wirtschaftlich erbracht?) und Effektivität (ist die Teilleistung unverzichtbar?) überprüft und ausgerichtet werden. Wichtig ist es für den Auftraggeber, ob nun als Patient oder als Krankenkasse interpretiert, einen Mehrwert zu erzeugen. Nur dann gelingt es dauerhaft den Arbeitsplatz bzw. das Krankenhaus oder die Praxis wirtschaftlich zu sichern.

5.2. Die Arbeitsorganisation bestimmt den Personalbedarf mit Neben der Leistungsmenge wird der Personalbedarf maßgeblich durch die Arbeitsorganisation bestimmt. Die weiter auseinander klaffende Schere zwischen der Entwicklung der vielfältig limitierten Einnahmen und der Ausgaben im Krankenhaus sowie veränderte Anforderungen an Aufbau- und Ablauforganisation aufgrund der in der Regel unterschiedlichen Entwicklung von Teilleistungen und nicht zuletzt die überproportionale Steigerung der ärztlichen Vergütung seit etwa 2007 erforderten eine Überprüfung der Arbeitsorganisation mit Blick auf den Personalbedarf und die Personalkosten. Erschwert wurde das durch die Arbeitszeitgesetzgebung mit vielfältigen neuen Grenzziehungen bei der täglichen Höchstarbeitszeit und bei der Bewertung und Vergütung von Bereitschaftsdiensten. Grundsätzlich sind die Personalkosten abhängig von der Zahl der Mitarbeiter mal anteilige Wochenarbeitszeit und den durchschnittlichen Perso145


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