Nahe-News 29.11.2017 - KW 48 Weihnachtszeit - Geschenkezeit Seite 15
Nicht das passende Geschenk bekommen? REGION. Der Pullover ist zu klein, das Buch bekannt und einen Toaster gibt es im Haushalt schon: Nicht
jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Doch viele Verbraucher rechnen fest damit, dass sie falsche Geschenke
einfach wieder zurückbringen können. „Geschäfte müssen e i n w a n d f r e i e Wa r e n i c h t zurücknehmen, es gibt kein
Recht auf Umtausch", sagt Dr. Tobias Messer, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Ve r s i c h e r u n g . D i e g ä n g i g e
Meinung ist: Alle Einkäufe können problemlos innerhalb
Messer. In einigen Fällen kann ein Einkauf rückgängig gemacht
von zwei Wochen umgetauscht werden. Doch das ist ein Irrtum - ein generelles Umtauschund Rückgaberecht gibt es zumindest für Laden-geschäfte nicht. „Viele Händler nehmen die Waren aus Kulanz zurück. Verpflichtet sind sie dazu jedoch normalerweise nicht", so Dr.
werden, beispielsweise wenn das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumt wie bei Einkäufen im Internet. Zudem können Käufer ein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht mit dem Händler vereinbaren. Dr. Messer rät, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen der Händler bereit ist, den Artikel zurückzunehmen. Dabei steht es den Geschäften frei, ob sie die Ware gegen andere eintauschen oder das Geld erstatten. Quelle: OTS / R+V-Infocenter