Öffentlichkeitsarbeit vorbereiten und betreuen IMPULSE FÜR DIE KINDER- UND JUGENDARBEIT DER NATURFREUNDE AUSGABE 2/2015 1. Bestandsaufnahmen: Wer sind wir und was wollen wir eigentlich? 2. Recht: Huch, was ist denn da passiert?
Das Gewerbe der Öffentlichkeitsarbeit (Englisch: Public Relations oder PR), das noch bis vor wenigen Jahren vornehmlich von Pressesprecher*innen und PR-Beratungsunternehmen verkörpert wurde, ist heute buchstäblich in aller Tasche. Mit Facebook und Youtube, Twitter und all den anderen „sozialen“ Diensten auf unseren Supertelefonen sind wir längst alle Öffentlichkeitsarbeiter*innen in eigener Sache geworden. Erfolg und Reichweite erreichen wir nicht mehr nur durch große Budgets und fette Kampagnen. Überraschende, witzige und innovative Text-, Bild- und Videoideen verbreiten sich über die sozialen Kanäle, erreichen tausende und Millionen von Menschen und
transportieren ganz nebenbei die eine oder andere Botschaft oder Information. Jede*r kann den nächsten „viralen“ Hit produzieren, Trends setzen und sich Gehör verschaffen. Jede*r von uns trägt mit dem eigenen Facebook-Post, mit gelikten und geteilten Artikeln und Bildern zu dem Bild bei, wie wir als Verband in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Mit einer organisierten und maßvollen Öffentlichkeitsarbeit halten wir unsere Mitmenschen über Aktivitäten in den Ortsgruppen auf dem Laufenden, gewinnen neue Mitglieder und Teilnehmer*innen und vertreten unsere Werte und Ideale in der Politik im eigenen Ort. ÖFFENTLICHKEITSARB EIT VORBEREITEN UND BETREUEN
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Auch unsere Teamer*innen, Mitglieder, Freund*innen und Unterstützer*innen unterstützen wir mit aktuellen Informationen dabei, sich aktiv in die Ortsgruppe einzubringen und alle Bereiche unseres vielfältigen Verbandes kennenzulernen. Auf den nächsten Seiten gibt es ein paar Tipps, um eure Öffentlichkeitsarbeit zu organisieren. Hilfreiche Links und Lesetipps bieten euch die Möglichkeit, einzelne Themen zu vertiefen. Und für konkrete Fragen könnt ihr euch jederzeit auch unter presse@naturfreundejugend.de an eine*n Naturfreund*in in der Bundesgeschäftsstelle wenden. Viel Spaß beim Lesen und Weitererzählen!
und Außendarstellung (also: Öffentlichkeitsarbeit) inhaltlich einer thematischen Linie folgt, auch wenn unterschiedliche Personen am Werk sind. Zusätzlich seht ihr, welche Ressourcen ihr für Öffentlichkeitsarbeit habt und wie ihr sie am besten nutzen könnt. Wenn ihr euch auch für Einheitlichkeit auf der grafischen Ebene interessiert, lest ihr in den Impulsen „Öffentlichkeitsarbeit umsetzen“ weiter. Zur Bestandsaufnahme gehören unter anderem diese Fragen. Selbstverständlich kann die Bestandsaufnahme auch noch viel detaillierter erfolgen. Versteht diese fünf Fragen als kleinen Anstoß, die ihr nach Belieben und im Laufe der Zeit erweitern und aktualisieren könnt. Die Ergänzungen in Klammern könnt ihr gerne verändern und anpassen: WER (SIND WIR)? Dazu gehören: Die Geschichte der Naturfreundejugend, auf jeden Fall aber die Geschichte eurer Ortsgruppe. Wann, warum und wo wurde sie gegründet? Wer hat sie gegründet?
1. Bestandsaufnahmen: Wer sind wir und was wollen wir eigentlich? Nehmt euch Zeit, um eine Bestandsaufnahme zu machen. Hinterher wisst ihr nämlich, wofür eure Ortsgruppe steht, welche Angebote ihr machen wollt und an wen ihr euch mit eurem Angebot richtet. Hilfreich sind dabei die W-Fragen, die ihr übrigens auch nutzen könnt, um einzelne Informationshäppchen aufzubereiten. Nehmt euch die Zeit und schreibt die Antworten auf, sobald ihr sie gefunden habt. Dieses Manuskript hilft euch in Zukunft dabei, dass eure Innen2
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Wofür setzt ihr euch heute ein, was eint euch als Ortsgruppe? Politische Themen und Positionen aus dem Spektrum der Naturfreundejugend (Sport, politische Arbeit und Bildung, Umweltschutz, etc.), die ihr ganz wichtig und zentral findet. Gibt es Naturfreundehäuser oder Natura Trails/“Natura in Aktion“-Routen in der Nähe? Wenn ja, rein damit. WAS (BIETEN WIR)? Was für Aktivitäten bietet ihr an? Gibt es ideelle Angebote (z.B. Vergünstigungen für einkommensschwache Familien, Angebote für Geflüchtete)?
WEN (WOLLEN WIR ERREICHEN)? An welche Altersgruppen richtet sich euer Angebot? Dazu gehören alle eure Aktivitäten, von Ausflügen über Kochkurse und Umweltdetektiv bis hin zu Zeltlagern. Welchen Personenkreis erreicht ihr schon, welchen wollt ihr noch erschließen? In diesem Punkt solltet ihr festhalten, welche Angebote für welche Gruppe bestimmt ist: Umweltdetektive für Kinder von 6 bis 10 Jahren, Zeltlager für 10 bis 14-jährige zum Beispiel. Mit diesem Wissen könnt ihr eure Öffentlichkeitsarbeit effektiver planen.
Bildbearbeitung: GIMP www.gimp. org, Layout: Scribus www.scribus. net, Tonschnitt: Audacity www. audacityteam.org, Videoschnitt: avidemux.sourceforge.net. Damit euch eure Multimediadaten auch in Zukunft zur Verfügung stehen, solltet ihr auch über mehrere identische Festplatten für überlappende Sicherheitskopien nachdenken.
WELCHE (MITTEL STEHEN UNS FÜR DIE ÖFFENTLICHKEITSARBEIT ZUR VERFÜGUNG)? Gibt es eine Arbeitsgruppe, Teamer*innen oder Teilnehmer*innen die fotografieren? Filmen oder fotografieren Teamer*innen oder Teilnehmer*innen? Dann habt ihr Zugang zu gutem Bildmaterial. Bild- und Bildnutzungsrechte haben allerdings ein paar Fallstricke. Beachtet bitte auch Kapitel 2 zu Bild- und Bildnutzungsrechten. Haben wir die notwendige Hard- und Software für Bild/Video/Ton-aufnahme und -verarbeitung? Beachtet dazu auch den Kasten an der Seite. Wie viel Zeit steht uns für Öffentlichkeitsarbeit zu Verfügung? Youtube, Face book und Co. sind schnell aktiviert und eingerichtet, verlangen aber regelmäßig neuen Content. Mehr dazu auch in den Impulsen „Öffentlichkeitsarbeit umsetzen“. Nichts ist frustrierender als eine verwaistes Facebookprofil, fehlende oder falsche Termine auf der Website und veraltete Nachrichteneinträge. Was können wir als Gruppe realistisch und langfristig leisten? Im Zweifel sind hier wenige gute Angebote besser als eine Menge unstrukturierter, unregelmäßiger Präsenzen in verschiedenen Kanälen.
Eine günstige Spiegelreflexkamera mit Objektiv plus ein bis zwei Speicherkarten á 64 GB gibt es für unter €400.- mit ordentlicher Bild- und Videoqualität, ein Aufsteckmikro für den guten Klang liegt nochmal bei etwa €50.-. Eine sinnvolle Investition. ÖFFENTLICHKEITSARB EIT VORBEREITEN UND BETREUEN
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2. Recht: Huch, was ist denn da passiert? Eure Öffentlichkeitsarbeit ist in Deutschland geschützt und garantiert durch Artikel 5 des Grundgesetzes. Dank dieses weitreichenden und weltweit leider immer selteneren Rechts könnt ihr (fast) nach Belieben sagen und schreiben, aber: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (GG §5, Abs. 2). Zu diesen allgemeinen Gesetzten gehören zum Beispiel die Pressrechte der Länder, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, das Urheberschutzgesetz und andere, die verschiedene Bereiche eurer Öffentlichkeitsarbeit betreffen. In Folge eine kleiner Überblick über die allerwichtigsten Punkte. Für Einzelheiten lest ihr bitte die jeweiligen Rechtsvorschriften. IMPRESSUM (SIEHE PRESSERECHT EURES BUNDESLANDES): Pressrecht der Länder: http://www. presserecht.de/index.php?option=com_ content&view=category&id=14&I temid=27 oder kurzlink.de/LPG_LMG Allgemein gesprochen sollte im Impressum für jeden eurer Kanäle immer Name und Anschrift des Verfassers oder des Herausgebers genannt werden. Das gilt für Flyer und Infobroschüren ebenso wie für euren Blog, eure Facebookseite und eure Website. In den letzten Jahren haben sich einzelne Anwaltskanzleien auf das Abmahnen von Seiten spezialisiert, die kein Impressum oder ein veraltetes oder falsches Impressum verwenden. Achtet daher bitte immer darauf, diese 4
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Informationen (nach Umzug oder personeller Veränderung) zu aktualisieren. V.I.S.D.P. (SIEHE PRESSERECHT EURES BUNDESLANDES): Verantwortlich im Sinne des Presserechts heißt diese Abkürzung. Sie kennzeichnet, welche Person die Verantwortlichkeit für den Inhalt und die Richtigkeit der Inhalte trägt. Das ist häufig eine Person aus der Geschäftsführung oder dem Vorstand, und diese Person (Herr oder Frau VisdP) muss immer genannt werden. DOUBLE-OPT-IN (SIEHE GESETZ GEGEN UNLAUTEREN WETTBEWERB): Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: http://dejure.org/gesetze/UWG oder kurzlink.de/Unlauter, insbesondere §7 Ihr dürft euren Newsletter nicht einfach an Personen schicken, die nicht darum gebeten haben. Das gilt auch für Freund *innen und Bekannte, auch sie müssen sich selbständig für den Newsletter anmelden. Dieses Verfahren heißt Double-Opt-In: Zuerst erfolgt der Eintrag in eine Verteilerliste, danach muss diese Person noch die Anmeldung bestätigen. Erst dann dürft ihr die Adresse für Newsletter und E-Mail-Marketing verwenden, und auch nur so lange bis die Person ihr Einverständnis widerruft. Auch hier empfehlen wir Sorgfalt. Bei Nichtbeachtung landet die Absenderadresse zumindest im SpamFilter, im schlimmsten Fall drohen Rechtsfolgen. BILDRECHTE (SIEHE U.A. URHEBERGESETZ): Urhebergesetz: http://www.gesetzeim-internet.de/urhg/ oder kurzlink.de/ Urheber, insbesondere §15 bis 24
„Urheber ist Schöpfer des Werkes“ (UrhG §7). Das Werk kann in unserem Fall ein Text sein, ein Foto, ein Video, ein Tonschnipsel oder eine mit Wachsmalkreide gemaltes Bild einer Tierfarm mit rauchendem Schornstein und Gardinen in den Fenstern. Wichtig ist, dass der Name des*der Schöpfer*in immer genannt wird und dem Content zuordenbar ist. Entweder direkt am „Werk“ oder im Impressum. Dass ihr das Werk habt (zum Beispiel die Datei eines Bildes), bedeutet nicht automatisch, dass ihr das Werk auch verwenden dürft. Der*die Schöpfer*in muss ich die Nutzung einräumen und darf daran auch Bedingungen knüpfen wie zum Beispiel eine Bezahlung für die Nutzung, eine zeit liche oder örtliche Begrenzung (zum Beispiel: Website und Druck ja, Facebook nein) und ob ihr den jeweiligen Content weitergeben dürft oder nur auf eigenen Kanälen verwenden dürft. Weil das alles fürchterlich kompliziert ist, gibt es seit ein paar Jahren die „Creative Commons“-Bewegung. Sie regelt nach einem übersichtlichen Satz von Regeln die Nutzung und Weiterverarbeitung von Content so, dass alle Menschen Zugang zu Content haben – und nicht nur diejenigen, die genug Geld auf den Tisch legen.
Was ist Creative Commons? http://de.creativecommons.org/wasist-cc/ oder kurzlink.de/ZehZeh
PERSÖNLICHKEITSRECHTE (SIEHE U.A. KUNSTURHEBERRECHTSGESETZ) Kunsturhebergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html oder kurzlink.de/Kunsturheber, insbesondere §22 Nicht nur die Rechte der*des Schöpfer*in spielen eine Rolle, sondern auch die Rechte der abgebildeten Personen. Außer in bestimmten Fällen ist es in Deutschland nicht erlaubt, Personen ohne deren Zustimmung abzubilden. Lasst euch daher vor Workshops, Sportveranstaltungen und Zeltfreizeiten immer eine Einverständniserklärung unterschrieben (bei Minderjährigen: Eltern). Bei gemischten Gruppen mit Menschen mit und ohne Einverständniserklärung fragt zur Sicherheit nochmal nach, ob ihr fotografieren dürft. Bitte beachtet auch, dass die Einverständniserklärung jederzeit widerrufen werden kann.
Google Bildersuche bringt euch ruckzuck hunderte und tausende guter Treffer. Aber ebenso schnell kann unrechtmäßig genutzter Content gesucht und gefunden werden. Identifizierte werden die Daten meist über ihren Dateinamen, sichtbare und unsichtbare Wasserzeichen im Bild oder durch die Metadaten (bei Fotos zum Beispiel über die IPTC-Daten). Rechtsfolgen sind dann meist nicht abzuwenden.
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IMPRESSUM
Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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jung. bunt. aktiv.
Die „Impulse“ sind erhältlich über www.naturfreundejugend.de/impulse
www.naturfreundejugend.de
Herausgeber: Naturfreundejugend Deutschlands, Warschauer Str. 59a, 10243 Berlin www.naturfeundejugend.de Redaktion: Sebastian Bozada, Tobias Thiele (V.i.S.d.P.) Layout: Nicole Jaecke (fija.de) Fotos: Sebastian Bozada / NFJD
Einverständniserklärung [Name, Vorname] [Anschrift] [Telefon] [Bundesland]
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Bild von der Naturfreundejugend Deutschlands und ihren Teilgliederungen unentgeltlich für Publikationen, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Förderdokumentation oder für sonstige Aufzeichnungen oder Übertragungen auf Fotos oder mittels anderer bereits existierender oder zukünftiger Technologien aufgenommen und verwendet werden kann.
[Ort, Datum, Unterschrift]
Falls du noch nicht volljährig bist, brauchen wir auch die Unterschrift eines*einer Erziehungsberechtigten: Ich erkläre mich weiter damit einverstanden, dass das Bild meines Kindes [Name, Vorname]
unentgeltlich für oben genannte Zwecke aufgenommen und verwendet werden kann.
[Ort, Datum, Unterschrift]
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