Impulse: Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen

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Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt schützen IMPULSE FÜR DIE KINDER- UND JUGENDARBEIT DER NATURFREUNDE AUSGABE 1/2016 Was tun, wenn Jugendliche auf einer Sportveranstaltung des Verbands andere Jugendliche oder Kinder sexuell belästigen? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit niemand aus dem Freizeiten-Team zum Täter oder zur Täterin wird? Wie geht man damit um, wenn Teilnehmer*innen Signale aussenden, die auf erfahrene sexualisierte Gewalt hindeuten, oder gar von Übergriffen berichten? Wer mit Jugendlichen verreist, natursportliche Aktivitäten begleitet oder Kinder zu Umweltdetektiven ausbildet, muss sich mit diesen Fragen auseinander­ setzen. Wissen und Wachsamkeit sind notwendig, um sexualisierte Gewalt in Form von Belästigungen, Übergriffen oder Missbrauch zu verhindern. Diese Handreichung soll dafür einige grundlegende Hinweise geben. Wer mehrtägige oder regelmäßige Veranstaltungen mit jungen Menschen organisiert, sollte darüber hinaus auf einer geeigneten Fortbildung lernen, wie sexualisierte Gewalt am besten verhindert werden kann, und wie im Notfall richtig zu reagieren ist. Das geschieht am besten im Rahmen einer Jugendleiter*innen-Ausbildung, wie sie von vielen Landesverbänden der Naturfreundejugend angeboten wird. Im Rahmen dieser Veranstaltungen machen sich zukünftige Teamer*innen nicht nur mit der Gesetzeslage vertraut. Sie werden auch Schritt für Schritt darauf vorbereitet, Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und eine Vertrauensbasis zu schaffen, auf der sexualisierte Gewalt angesprochen und bekämpft werden kann.

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Backenküsschen zur Begrüßung) und Zungenküsse das Opfer wird aufgefordert, den*die Täter*in zur sexuellen Erregung zu berühren Zwang zum Geschlechtsverkehr Kinderpornographie Was ist sexualisierte Gewalt? Man spricht allgemein von sexualisierter Gewalt, wenn eine Person ihre Machtposition oder ein Abhängigkeitsverhältnis für die eigenen Bedürfnisse nach Macht und sexueller Befriedigung ausnutzt. Dabei geschieht sexualisierte Gewalt immer gegen den Willen der Kinder und Jugendlichen. Es gibt keinen einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen und Kindern, auch nicht zwischen 15-Jährigen und 7-Jährigen. Sexualisierte Gewalt bezieht sich aber nicht nur auf körperliche Übergriffe sondern kann in vielen verschiedenen Formen und Abstufungen auftreten: Sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt: Blicke und Äußerungen über den Körper, Beobachtung zum Beispiel beim Baden oder Umziehen Exhibitionismus (Täter*in entblößt sich beziehungsweise seine *ihre Geschlechtsteile selbst) gemeinsames Anschauen von pornographischen Materialien oder Versenden von pornographischen Fotos an Kinder oder Jugendliche sexualisierte Sprache (zum Beispiel „geiler Arsch“, „schwuler Wichser“) sich vor anderen ausziehen müssen Sexualisierte Gewalt mit Köperkontakt: unerwünschtes Berühren an intimen Stellen sexualisierte Küsse (also nicht nur ein

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Eine Vergewaltigung ist dabei die extremste Form der sexualisierten Gewalt und stellt eine massive Persönlichkeitsverletzung dar. Sie löst bei den betroffenen Kindern oder Jugendlichen immer einen schweren Schock aus. Die Reaktionen können jedoch sehr unterschiedlich sein. Einige Hinweise und Signale, die auf Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt hindeuten können, findet ihr im Abschnitt „Hinweise und Signale“. Rechtslage Der folgende Überblick über die aktuelle Gesetzeslage hilft euch einzuschätzen, welche Handlungen in Ordnung sind und wann ihr als Teamer*innen eingreifen müsst. Was erlaubt ist und was nicht hängt dabei stark vom Alter der Kinder und Jugendlichen ab. Es wird zwischen vier Kategorien unterschieden: Kinder unter 14: Jede sexuelle Handlung (oder auch nur der Versuch) an Kindern unter 14 Jahren ist strafbar, egal ob das Kind möglicherweise einverstanden ist. Wenn also zum Beispiel ein 13-jähriges Mädchen und ein 16-jähriger Junge sich küssen, macht sich der Junge theoretisch strafbar. Normalerweise werden solche Fälle aber nicht zur Anzeige gebracht. Nicht strafbar sind jedoch sexuelle Betätigungen von Kindern unter 14 untereinander (zum Beispiel Doktorspiele). Sie sollten allerdings nicht aktiv gefördert werden. Nur falls Verletzungen dabei entstehen, macht sich die Betreuungsperson strafbar. Die Achtung des Elternrechts erfordert es jedoch, vorher die Einwilligung der betreffenden


Eltern einzuholen, zum Beispiel durch eine Elterneinverständniserklärung oder über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Jugendliche zwischen 14 und 16: Ab 14 Jahren können Minderjährige grundsätzlich über ihre Sexualität frei verfügen. Sie können sich dann aber auch selbst strafbar machen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie an unter-14-Jährigen sexuelle Handlungen vornehmen (lassen). Es kommt zwar in diesem Bereich nur sehr selten zu Verurteilungen, diese sind aber nicht völlig auszuschließen. Jugendliche zwischen 16 und 18: Grundsätzlich sind einvernehmliche sexuelle Kontakte von Erwachsenen mit 16- und 17-Jährigen nicht verboten. Allerdings gilt auf Kinder- und Jugendreisen, dass Zwangslagen und Abhängigkeiten nicht ausgenutzt werden dürfen. Ob solch ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen volljährigen Teamer*innen und 16- oder 17-jährigen Teilnehmer*innen besteht, hängt vom Einzelfall ab. Unabhängig von der Gesetzeslage solltet ihr bedenken, welche Wirkung sexuelle Kontakte zwischen Teamer*innen und Teilnehmer*innen auf die Gruppendynamik und Leitungsrolle haben können!

SEXUELLE HANDLUNGEN MIT SCHUTZBEFOHLENEN Besondere Regeln gelten für euch als Teamer*innen, denn euch wurden die Jugendlichen und Kinder als sogenannte Schutzbefohlene zur Erziehung beziehungsweise Betreuung anvertraut. Sexuelle Handlungen zwischen Betreuungspersonen und Jugendlichen unter 16 Jahren sind strafbar (§174StGB). Ihr solltet als Teamer*innen außerdem keine sexuellen Handlungen an Orten vornehmen, an denen euch die Kinder oder Jugendlichen sehen können, sonst könnte es eventuell zu einer Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ (§183a StGB) kommen. Außerdem solltet ihr immer bedenken, dass ihr als Teamer*innen natürlich Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen seid. GEMEINSAMES ÜBERNACHTEN Falls ihr bei euren Freizeiten die Jungen und Mädchen unter 16 aus Platzgründen gemeinsam übernachten lassen wollt, müssen die Eltern im Vorhinein darüber informiert werden (§180 StGB).

Erwachsene ab 18: Für junge Menschen ab 18 Jahren gibt es keine besonderen gesetzlichen Einschränkungen in Bezug auf Sexualität. Dennoch ist es natürlich wichtig, dass sich auch die über-18-Jährigen an die in einer Gruppe aus Minder- und Volljährigen gemeinsam vereinbarten Regeln halten. Bei gewaltsam begangenen Sexualdelikten spielt das Alter keinerlei Rolle! Übergriffe gegen den Willen einer*eines Beteiligten sind immer strafbar! KINDER UND JUGENDLICHE SCHÜTZEN

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SPIELE MIT KÖRPERKONTAKT, SAUNABESUCH, NACKTBADEN Gruppendynamische Spiele mit Körperkontakt werden gerade zum Beginn von Freizeiten gerne eingesetzt, um das Gemeinschaftsgefühl der Gruppe zu stärken. Als Teamer*innen müsst ihr dabei Sorge tragen, dass die persönlichen Grenzen der Kinder oder Jugendlichen unbedingt gewahrt bleiben. Die Teilnehmer*innen können ihre individuellen Grenzen sehr unterschiedlich empfinden. Deshalb ist es wichtig, zu betonen, dass niemand mitmachen muss, wenn ihm der Körperkontakt zu weit geht. Falls im Spiel Grenzen überschritten werden oder die Spielsituationen von einzelnen für gezielte Berührungen ausgenutzt werden, muss dies unbedingt unterbunden werden. Besondere Vorsicht gilt, wenn ihr mit eurer Gruppe in die Sauna gehen wollt oder spontan eine Gruppe nachts am Strand nackt baden möchte. Solche Programmpunkte sind nicht verboten, jedoch steigt bei solchen Aktionen eure Verantwortung als Aufsichtspersonen, denn es kann schneller zu sexuellen Berührungen oder Grenzverletzungen kommen als bei einer Gesprächsrunde im Sitzkreis. Zu bedenken ist außerdem, dass manche Teilnehmer*innen einen offenen Umgang mit Nacktheit oder Körperlichkeit nicht gewohnt sind. Gerade in der Pubertät ist Nacktheit ein schwieriges Thema für Jugendliche. Deswegen gilt bei solchen Programmpunkten: Niemand muss mitmachen! Teamer*innen dürfen auf keinen Fall Druck zur Nacktheit ausüben. Sie müssen darauf achten, dass auch aus der Gruppe heraus kein Druck auf einzelne Teilnehmer*innen aufgebaut wird.

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Signale und Hinweise Mit diesem Kapitel möchten wir euch helfen, Situationen besser einschätzen zu können, da Opfer sehr unterschiedlich auf Erfahrungen sexualisierter Gewalt reagieren. Jede*r Betroffene geht anders mit dem Erlebten um. Viele Opfer trauen sich nicht, über das, was ihnen angetan wird oder wurde, offen zu reden. Dabei spielen oft Schamgefühle oder Angst eine Rolle. Jedoch geben sie doch oft Signale oder verdeckte Hinweise, die von außen allerdings meist schwer verständlich sind. Anzeichen, die auf ein Erlebnis sexualisierter Gewalt hinweisen, können Verhaltensänderungen sein, deren Gründe nicht ersichtlich sind. So können Betroffene plötzlich verängstigt, verschlossen, bedrückt oder aggressiv reagieren. Eventuell lässt sich auch beobachten, dass er*sie bestimmte Personen, Situationen oder Orte meidet. Weitere Hinweise und Signale sind: verstärktes plötzliches Schamgefühl andauernde und häufige Unruhe und Nervosität unangemessenes sexualisiertes Benehmen Ablehnung von Duschen oder Waschen - oder das genaue Gegenteil: übertriebenes Duschen oder Waschen Verweigerung von Umziehen, zum Beispiel beim Baden oder beim Sport

nicht altersgerechtes Verhalten, wie zum Beispiel Bettnässen auffälliger Drogen- oder Alkoholkonsum Beachtet aber bitte, dass diese Verhaltens­ änderungen auch ganz andere Gründe haben können und nicht automatisch mit Erfahrungen von sexualisierter Gewalt zu tun haben müssen! So können einige dieser Verhaltensmuster auch in der Pubertät auftreten. Es gibt also nicht „DIE“ Hinweise und Signale, die auf sexualisierte Gewalt hindeuten. Vielmehr können die oben genannten Beispiele Indizien sein, die bei euch eine erhöhte Aufmerksamkeit erzeugen sollten. Auch Täter*innen können sich aus Versehen „verraten“. So geben sie alltäglichen Situationen eine sexualisierte Färbung, erzählen sexistische „Witze“, machen Bemerkungen über den Körper von Jungen oder Mädchen oder isolieren bewusst ein Kind oder eine*n Jugendliche*n von den anderen. Natürlich ist nicht jede*r Teamer*in, der*die sexistische „Witze“ macht oder einzelne Kinder vorzieht ein*e Täter*in. Aber zu wissen, wie Täter*innen sich möglicherweise verhalten, kann helfen, aufmerksam zu sein. So solltet ihr aufkommendes Misstrauen nicht einfach übergehen, sondern den*die entsprechende*n Mitteamer*in dazu auffordern, sich professioneller und respektvoller gegenüber den Kindern und Jugendlichen zu verhalten.

Lustlosigkeit zur Teilnahme an gemeinschaftlichen Aktivitäten unangemessene sexualisierte Sprache abwertende Bemerkungen über Schwule oder Lesben et cetera Essstörungen und/oder Hautprobleme Verletzungen im Genitalbereich Schlaf- und Wahrnehmungsstörungen auffällige Schreckhaftigkeit bei körperlicher Annäherung Selbstverletzungen KINDER UND JUGENDLICHE SCHÜTZEN

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Präventionsmaßnahmen Wer kennt solche Aussagen nicht: „Steig nicht in ein fremdes Auto ein! Öffne nicht die Tür, wenn du alleine bist! Geh nicht mit Personen mit, die du nicht kennst! Prävention auf Grundlage von Verboten führt oft zu Vermeidungsverhalten, Verängstigung und verstärkt die Abhängigkeit von Betreuungspersonen. Diese mittlerweile „veraltete“ Art der Prävention sorgt unbewusst dafür, dass Kinder und Jugendliche unsicher, angepasst und abhängig werden. Also ideale Opfer darstellen. Prävention, wie wir sie heute verstehen, soll dagegen Kinder stärken und sie in die Lage versetzen, dass sie sexuelle Übergriffe erkennen, einordnen und sich dagegen wehren können. Prävention soll keine Angst machen, denn Angst erzeugt Schwäche, Angst lähmt. Stattdessen soll sie das Selbstbewusstsein der Kinder und Jugendlichen stärken und ihnen Wissen vermitteln, denn „Wissen ist Macht“.

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Als Teamer*innen habt ihr verschiedene Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche für das Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt“ und den Umgang mit Sexualität im Allgemeinen zu sensibilisieren. Ihr könnt dazu einzelne Methoden und Spiele auswählen oder aber auch ganze Thementage gestalten, um so einen intensivieren Austausch zu ermöglichen. Gerade bei einem heikleren Thema ist es gut, sich mehr Zeit zu nehmen, um so Vertrauen aufzubauen und den Kindern und Jugendlichen den Raum zu geben, sich zu öffnen. Neben Wissensvermittlung geht es bei diesen Methoden oft auch um die Stärkung des Selbstbewusstseins und um die Sensibilisierung für die eigenen Grenzen und die der Anderen.

Viele Hinweise auf Methoden und Spiele, die ihr zum Beispiel auf Freizeiten verwenden könnt, findet ihr unter www.juleica.de >> Bonus >> Schwerpunkte >> Sexualisierte Gewalt >> Materialien


Leitfaden für Teamer*innen Wenn sich ein Kind oder ein*e Jugendliche*r dir wegen eines aktuellen Vorgangs anvertraut, beachte bitte folgenden Leitfaden. Er soll dir dabei helfen, in Notfallsituationen angemessen zu handeln. Der Schutz des Kindes oder der*des Jugendlichen steht dabei immer an allererster Stelle! 1. Ruhe bewahren! Bitte keine überstürzten Aktionen! Das ist sicher nicht einfach, aber absolut nötig. 2. Das weitere Vorgehen muss gut überlegt sein. Besprich den Fall in deinem Team bzw. wende dich an die Vertrauensperson auf Bundes- oder Landesebene. Hole dir gegebenenfalls Rat von Fachleuten in Beratungsstellen. 3. Glaube dem Kind oder der*dem Jugendlichen, wenn sie*er dir von sexuellen Übergriffen erzählt. Versichere ihm*ihr, dass sie*er keine Schuld an dem Geschehen hat. Signalisiere, dass sie*er über das Erlebte sprechen darf, aber dränge nicht und frage sie*ihn nicht aus. Versuche einfach nur zuzuhören und Anteilnahme zu zeigen. 4. Wenn ein Kind oder ein*e Jugendliche*r dir von einer verletzenden Bemerkung berichtet, dann sage nicht „Ist doch nicht so schlimm“ oder „Vielleicht hat er es ja nicht so gemeint“, sondern nimm es ernst und höre zu, auch wenn dich persönlich eine solche Bemerkung nicht verletzt hätte. Kinder und Jugendliche, die sich jemandem anvertrauen, erzählen häufig zunächst nur einen kleinen Teil dessen, was ihnen geschehen ist.

7. Stelle sicher, dass das betroffene Kind oder der* die Jugendliche sich durch die Folgemaßnahmen nicht ausgegrenzt oder bestraft fühlt. 8. Keine voreilige Information bzw. Konfrontation des*der Täter*in! Bitte wende dich an eine Fachstelle oder Vertrauensperson! Es besteht die Gefahr, dass der*die Betroffene vom Täter*in zusätzlich unter Druck gesetzt wird. 9. Behandle das, was dir erzählt wurde, vertraulich. Aber teile dem*der Betroffenen mit, dass du dir selbst Hilfe und Unterstützung holen wirst. 10. Protokolliere nach dem Gespräch Aussagen und Situation. 11. Überlege dir, zusammen mit der betroffenen Person und eingeweihten Personen, gut, ob ihr euch an die Polizei wendet. Polizist*innen unterliegen dem so genannten „Strafverfolgungszwang“, das heißt, die Polizei muss dann eine Anzeige anfertigen, auch gegen den Willen und ohne das Wissen der*des Betroffenen! Falls sich die betroffene Person für eine Anzeige entscheidet, ist es wichtig: sich nicht zu duschen oder zu waschen. jede andere Spur, die sie*ihn an die Tat erinnert erst einmal nicht zu vernichten. eine zeitnahe ärztliche Untersuchung (maximal zwölf Stunden nach der Tat), auch zur Sicherung von Spuren, durchzuführen. (In Anlehnung an: „Merkblatt für Freizeiten“, Bayerischer Jugendring, 2006)

5. Mache nur Angebote, die erfüllbar sind. Mache keine Zusagen, die du nicht einhalten kannst (zum Beispiel niemandem von dem Vorfall zu erzählen). 6. Unternimm nichts über den Kopf der Betroffenen hinweg, sondern beziehe sie*ihn alters­angemessen in die Entscheidungen mit ein.

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Verhaltenskodex für Teamer*innen Wir, als die Naturfreundejugend Deutschlands, verurteilen sexualisierte Gewalt in allen Formen und versuchen diese bestmöglich vorzubeugen, um so Teilnehmer*innen und Teamer*innen zu schützen. Ein Mittel dazu ist die verbindliche Selbstverpflichtung folgenden Verhaltenskodex einzuhalten: Ich werde alles mir Machbare tun, um die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt zu schützen. Ich unterstütze die Kinder und Jugendlichen darin, traditionelle Rollenerwartungen kritisch zu reflektieren, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbehauptung zu entwickeln.

jungen Menschen. Jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen ist eine strafbare Handlung mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung auch bei anderen bewusst wahr zu nehmen und spreche diese Situationen offen an. Bei Bedarf hole ich mir Unterstützung. Im Konfliktfall wende ich mich an die Verantwortlichen auf der Landes- oder Bundesebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. (In Anlehnung an: „Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewalt“, Kreisjugendring München-Land, 2007)

Ich wirke Diskriminierung von „Anderssein“ aktiv entgegen und unterstütze die kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff „Normalität“. Ich respektiere die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre und persönlichen Grenzen junger Menschen. Denn jede*r hat das Recht „Nein“ zu sagen. Ich bin sensibel gegenüber sexistischem, diskriminierendem und gewalttätigem verbalem oder nonverbalem Verhalten. Ich versuche alles mir mögliche zu tun, um dieses Verhalten zu unterbinden. Ich gestalte die Beziehung zu Kindern und Jugendlichen transparent und gehe verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich achte die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen. Ich nutze meine Funktion und Rolle in der Kinder- und Jugendarbeit nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten 8

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IMPRESSUM Herausgeber: Naturfreundejugend Deutschlands, Warschauer Str. 59a, 10243 Berlin www.naturfreundejugend.de Redaktion: Sara Fromm, Tobias Thiele (V.i.S.d.P.) Layout: Nicole Jaecke (fija.de) Fotos: photocase.de: nailiaschwarz (1), riskiers (1), Nanduu (2), time. (4), Armin Staudt-Berlin (6, 8) Die „Impulse“ sind erhältlich über www.naturfreundejugend.de/impulse Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.


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