International:Interkulturell

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International: Interkulturell FÜrderung von Jugend­ begegnungen leichtgemacht


Vorwort Die Naturfreundejugend Deutschlands und der Bund der Alevitischen Jugendlichen (BDAJ) haben sich 2011 im Projekt interna­ tional:interkulturell gemeinsam auf den Weg gemacht, um jungen Menschen mit Migrationshintergrund Zugänge zur inter­ nationalen Jugendarbeit zu erschließen. Bis 2014 fanden zahlreiche Coaching-Ver­ anstaltungen statt, bei denen Haupt- und Ehrenamtliche in der Beantragung und Ab­ rechnung von Fördermitteln aus dem Kin­ der- und Jugendplan des Bundes geschult wurden. Eine wichtige Rolle spielten dabei die Landesverbände der Naturfreundeju­ gend, die junge Alevit*innen an ihren Erfah­ rungen teilhaben ließen. Das Projekt international:interkulturell war Bestandteil der Jugendpolitischen Initiative „Jugendarbeit international – Vielfalt erle­ ben“ (JiVE) und wurde vom Bundesministeri­ um für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Das dieser Publikation beiliegende Video dokumentiert eine Coaching-Veran­ staltung der Naturfreundejugend Bremen im Sommer 2013 im Rahmen des Projekts. 2

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Diese Publikation dient der Ergebnissiche­ rung und der Verbreitung der Projektergeb­ nisse von international:interkulturell. Die Formalien der KJP-Förderungen wirken für viele an der internationalen Jugendarbeit Interessierte zunächst abschreckend. Damit gute Ideen nicht an Formblätter-Salat und Antragsfristen scheitern, soll sie das „An­ träge-schreiben” einmal Schritt für Schritt erläutern. KJP steht für den „Kinder- und Jugendplan des Bundes” und ist ein Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Förder­ programm dient der Jugendverbandsarbeit und unterstützt unter anderem internatio­ nale Jugendbegegnungen und Workcamps sowie internationale Fachkräftemaßnahmen Neben dem grundsätzlichen Ablauf interna­ tionaler Maßnahmen werden hier alle Teil­ schritte beschrieben - von der Planung über Finanzplan, Antragsformular, Zuwendung, Mittelabruf und Abrechnung. Auf den ers­ ten 15 Seiten findet ihr alles, was ihr zur Planung eurer Maßnahme wissen müsst.


Zuschüsse, Zuschläge, Tagegelder und Ki­ lometerpauschalen werden erklärt und be­ ziffert; Versicherungen, Dolmetscherkosten und Gastgeschenke diskutiert. In der zweiten Hälfte der Publikation werden nicht nur die Antragsunterlagen vorgestellt, auch die Aspekte Mittelabruf und Verwen­ dungsnachweis werden detailliert erläutert.

Wir danken der NAJU – Natur­ schutzjugend im NABU für die Unter­ stützung bei dieser Publikation und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die finanzielle För­ derung. Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die aej, djo – Deutsche Jugend in Europa und SJD – Die Falken waren gute Partner*innen im Projekt International. Interkulturell. Wir wünschen euren internationalen Vorha­ ben viel Erfolg,

Janina Fiehn, Geschäftsführerin des BDAJ

Impressum Herausgeber und Verlag: Naturfreundejugend Deutschlands Warschauer Str. 59a 10243 Berlin Telefon: 0 30 – 29 77 32 70 Telefax: 0 30 – 29 77 32 80 E-Mail: info@naturfreundejugend.de Internet: www.naturfreundejugend.de Autor*innen: Hanna Piotter, Juliane Rosin, Nora Schlagenwerth Die Texte dieser Publikation wurden der Broschüre „KJP-Zuschüsse leicht gemacht“ der NAJU – Naturschutz­ jugend im NABU entnommen. Nach­ druck mit freundlicher Genehmigung der NAJU. Redaktionelle Bearbeitung: Tobias Thiele Gestaltung: Nicole Jaecke (fija.de) Druck: DCM Druck Center Meckenheim GmbH

Tobias Thiele, stellv. Geschäftsführer der NFJD

Gefördert vom: Bundesministerium für Familie, Senio­ ren, Frauen und Jugend

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Über den BDAJ Der Bund der Alevitischen Jugendlichen in Deutschland e.V. (BDAJ) ist die eigenständige Jugendorganisation der Alevitischen Ge­ meinde Deutschland e.V. (AABF). Neben der Bundesebene gliedert sich der BDAJ in die fünf Regional­ verbände Baden-Württemberg, Bayern, Hes­ sen, Nordrhein-Westfalen und Norden. Als Zusammenschluss von über 130 Mit­ gliedsjugenden erreicht der BDAJ etwa 33.000 Kinder und Jugendliche im Alter bis 27 Jahren. Der BDAJ ist fast ausschließlich ehrenamtlich organisiert und möchte als Jugendverband wahrgenommen werden, der sowohl klassische als auch innovative Jug­ endarbeit leistet. Inhaltlich werden vor allem jugend-, integrations- und umweltpolitische Themen behandelt. Über die Naturfreunde­jugend Deutschlands Die Naturfreundejugend Deutschlands ist der eigenständige Jugendverband der Natur­ Freunde Deutschlands und wurde im Jahr 1926 aus der Arbeiterbewegung heraus gegründet. Die Naturfreunde­ jugend beschäftigt sich unter anderem mit Fragen der Gerechtigkeit, setzt sich für Kinderrechte ein und kämpft für eine nachhaltige Gesellschaft. Dabei stehen De­ mokratie und Mitbestimmung im Vordergrund ihrer Bildungsarbeit. Der Verband ermöglicht jedes Jahr zahlreiche Kinder- und Jugend­ freizeiten sowie Reisen in viele europäische Länder und organisiert regelmäßig interna­ tionale Jugendbegegnungen. Ein brei­tes Sport­ angebot ergänzt die Aktivitäten des gemein­ nützigen Verbands. Die Naturfreundejugend Deutschlands ist bundesweit in Landesver­ bänden und vielen Ortsgruppen organisiert. Viele der Veranstaltungen finden in den über 400 deutschen Naturfreundehäusern statt. 4

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Über JiVe und international:interkulturell Im Jahr 2008 begann JiVe - Jugendarbeit international – Vielfalt erleben als zweijäh­ riges Pilotprojekt, das mit wissenschaftlichen

Erkenntnissen 2011 in die Verlängerung ging und diese seitdem in die Jugendhilfe imple­ mentiert. Gefördert durch das Bundesministe­ rium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist es der Ansatz von JiVe, Integra­ tion und Teilhabe von Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund durch interna­ tionale Jugendarbeit zu ermöglichen und eine strukturelle Vernetzung internationaler Jug­ endarbeit zu erarbeiten, die sich sowohl mit migrationsbezogener Jugendarbeit als auch der Selbstorganisation von Migrantenjugend­ selbstorganisationen auseinandersetzt. JiVe umfasst als jugendpolitische Initia­ tive für Bildung und Teilhabe acht Teilini­ tiativen. Eine dieser Teilinitiative nennt sich international:interkulturell und wird vom Deutschen Bundesjugendring koordiniert. Teilnehmende Jugendverbände darunter sind neben NFJD und BDAJ auch die Arbeitsge­ meinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej), die djo - Deutsche Ju­ gend in Europa und SJD – Die Falken gemein­ sam mit interessierten Migrantenjugendselb­ storganisationen. Das Ziel ist es dabei, den Migrantenjugend­ selbstorganisationen die Zugänge in die Strukturen und Arbeitsfelder der internatio­ nalen Jugendarbeit zu ermöglichen, was die NFJD durch gezielte Coaching-Einheiten beim BDAJ auf den Weg brachte.


Inhalt Ablaufkreis der Projektplanung

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Formen internationaler Maßnahmen

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Fördermittelgeber*innen

7

Eigenmittel und Drittmittel

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Kalkulation

10

Beispiel für einen Finanzplan

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KJP-Förderung in Zahlen

12

Prinzip der Gegenseitigkeit

10

Programm der Maßnahme

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Teilnehmer*innen

14

Leitung

14

Vor- und Nachbereitungstreffen

14

Versicherungen

15

Visa

15

Referent*innen

15

Gastgeschenke

15

Jahreskreis

16

Antrag

17

Zuwendungsvertrag

20

Mittelabruf

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Teilnahmeliste

22

Der Verwendungsnachweis

23

Belegliste

23

Statistische Mitteilung

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Sachbericht

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Gender Mainstreaming

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Teilnehmer*innen mit Migrationshintergrund

28

Glossar

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Ablaufkreis der Projektplanung Bevor ihr mit dem Ausfüllen der Formblätter oder der Erstellung des Finanzplans beginnt, ist es sehr wichtig das gesamte Projekt ein­ mal zu betrachten. Stellt euch dazu folgende Fragen:

Diese Fragen werden euch das gesamte Pro­ jekt begleiten. Damit nichts in Vergessenheit gerät, Probleme frühestmöglich erkannt und so Unklarheiten schneller behoben werden können, ergänzt eure Projektumsetzung durch folgende Aufgaben:

Was ist unser Ziel? Was für Mittel und Unterstützung haben wir? Wie wollen wir unser Ziel umsetzen? Welche Meilensteine (Teilziele) markie­ ren unser Projekt?

GGF. NEUE STRATEGIE

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Auswertung der Meilensteine (Ist eine neue Strategie und die Definition neuer Meilensteine nötig?) Dokumentation des Gesamtprojektes


Formen internationaler MaSSnahmen Bevor es losgeht entscheidet ihr euch, was für eine Art Projekt ihr denn organisieren wollt. Internationale Maßnahmen, die über KJPMittel gefördert werden können, sind zum Beispiel folgende:

Internationale Jugendbegegnung Eine internationale Jugendbegegnung ist eine Maßnahme, die junge Menschen bi- oder multilateral zusammenkommen lässt. Hier­ bei steht die Auseinandersetzung mit einem konkreten Thema im Mittelpunkt. Die Maß­ nahme kann zwischen fünf und 30 Tagen dauern, wobei An- und Abreisetage nicht mit­ gerechnet sind.

Fachkräftebegegnung Eine Fachkräftebegegnung dient der Weiter­ bildung der Multiplikator*innen, die haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind. Hier gelten andere Tagessätze und Zuschläge, als bei den Jugendbegegnungen. Die Anzahl der Teilnehmerinnen aus einem Land ist auf 10 Personen begrenzt.

Workcamp Ein Workcamp ist ein kurzfristiger Freiwil­ ligendienst. Hier kommen junge Menschen zusammen und leisten unentgeltlich Arbeit. In der Regel dauern Workcamps zwischen zwei und vier Wochen.

Fördermittelgeber*innen 1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Die meisten Gelder für internationale Ju­ gendbegegnungen stellt das Bundesjugend­ ministerium innerhalb des Kinder- und Ju­ gendplanes zur Verfügung. Das betrifft quasi alle Länder (mit wenigen Ausnahmen). Diese Gelder können für bi-, tri- (multi-) laterale Jugendbegegnungsmaßnahmen beantragt werden. Wollt ihr hier Anträge stellen, so ist immer die Bundesgeschäftsstelle die Ansprechpartnerin als bundesweite Zentral­ stelle. Es gibt jedoch noch andere Geldgeber, bei denen ihr direkt Anträge stellen könnt. www.bmfsfj.de 2. Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugend­ austausch ist bundesweit das zentrale Ko­ ordinierungszentrum für den Jugend- und Schüleraustausch mit Russland. Seit ihrer Gründung hat sie mehr als 80.000 Jugend­ liche, Lehr- und Fachkräfte aus Deutschland und Russland in Berührung mit dem jeweils anderen Land, seinen Menschen, seiner Sprache und seiner Kultur gebracht. www.stiftung-DRJA.de 3. Deutsch-französisches Jugendwerk Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisa­ tion im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Seine Aufgabe ist es, die Bande zwischen der deutschen und franzö­ sischen Jugend enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Die Gründung des DFJW geht auf den deutschfranzösischen Freundschaftsvertrag, den „Elysee-Vertrag“, von 1963 zurück. Die Mit­ tel, die beide Regierungen zu gleichen Teilen 7


zur Verfügung stellen, dienen der Unterstüt­ zung der außerschulischen Jugendarbeit, berufsbezogener Programme, dem Schülerund Hochschulaustausch, sowie der sprach­ lichen Ausbildung. www.DFJW.org 4. Deutsch-polnisches Jugendwerk Vorbild bei der Gründung des Deutsch-Pol­ nischen Jugendwerks im Jahr 1991 war das DFJW. Nach dem Zusammenbruch des Kom­ munismus in Osteuropa und der deutschen Wiedervereinigung wollten Deutschland und Polen die Beziehungen und die Aussöh­ nung zwischen ihren Ländern vorantreiben. Es wird kein Hochschulaustausch und nur eingeschränkt der Schüleraustausch geför­ dert (nur polnische Schulen). Anträge sind direkt an das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) zu richten. www.DPJW.org 5. Deutsch-Tschechisches Jugendwerk Zur Förderung und Intensivierung der ju­ gendpolitischen Zusammenarbeit mit der Tschechischen Republik wurde je ein Ko­ ordinierungszentrum in beiden Ländern eingerichtet. Hauptaufgabe der Koordinie­ rungsstellen ist die Beratung und Unter­ stützung staatlicher und nichtstaatlicher Stellen in Deutschland und der Tschechi­ schen Republik bei der Durchführung und Intensivierung des Jugendaustausches. Sie sollen aber auch gemeinsame Initiativen entwickeln. Die Informationen der Koordi­ nierungszentren beziehen sich sowohl auf den Schüleraustausch, als auch auf den au­ ßerschulischen Jugendaustausch. Außerdem werden Praktika und Hospitationen vermit­ telt sowie Sprachkurse für Fachkräfte des deutsch-tschechischen Jugendaustausches. Dem Koordinierungszentrum in Regensburg ist von deutscher Seite die finanzielle För­ derung des außerschulischen Jugendaus­ tauschs aus Mitteln des Kinder- und Ju­ 8

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gendplan des Bundes mit der Tschechischen Republik übertragen worden. www.TANDEM-org.de 6. ConAct Das Büro berät Jugendliche und Jugendgrup­ pen, die an einem Austausch mit Israel inte­ ressiert sind, Partnerorganisationen suchen oder bei der Reise auf praktische Schwierig­ keiten stoßen und bieten eigenen Veranstal­ tungen zur Jugendzusammenarbeit an. Ne­ ben dem Gruppenaustausch sollen einzelne Jugendliche für Praktika im jeweiligen ande­ ren Land gewonnen werden. Hospitationen in Einrichtungen der Jugendhilfe vertiefen die Kooperation zwischen Verbänden und Organisationen der beiden Länder. www.ConAct-org.de


Weitere Geldgeber Außerhalb der aus dem Bundeshaushalt unterstützten Jugendwerke, gibt es weitere Geldgeber. So gibt es beispielsweise Gelder von Kommunen und Bundesländern (hier musst ihr aufpassen, denn Gelder vom Land lassen sich oft nicht mit Geldern vom Bund kombinieren. Es gibt also noch: Förderung der Landesjugendämter; fragt doch mal beim Landesjugendring nach, eine Liste aller Landesjugendringe findet ihr unter www.Landesjugendring.de. Förderung auswärtiger kultureller Maß­ nahmen und internationaler Jugend­ begegnungen im Rahmen kommuna­ ler Partnerschaften; fragt mal beim Jugendamt in eurer Gemeinde oder Stadt nach. Das Auswärtige Amt stellt Mittel für den internationalen Jugendaustausch und für auswärtige kulturelle Maßnahmen unter anderem im Rahmen kommunaler Part­ nerschaften zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt nach speziellen Richtlinien über den Rat der Gemeinden und Regionen in Europa, den ihr unter www.RGRE.de fin­ det. Förderungsanträge der Kommunen sind unmittelbar an den jeweiligen kommu­ nalen Spitzenverband (Deutscher Städ­ tetag, Deutscher Landkreistag, Deut­ scher Städte und Gemeindebund) zu richten. Auch hier weiß eure Gemeinde oder Stadt weiter. Schulpartnerschaften werden gege­ benenfalls von den zuständigen Kul­ tusministerien beziehungsweise vom Pädagogischen Austauschdienst der Kul­ tusministerkonferenz der Länder vermit­ telt oder finanziell unterstützt. Weitere Infos gibt es unter www.kmk-pad.org.

Anträge über die Zentralstelle Euren Antrag stellt ihr nicht beim Ministerium, sondern bei der Bundes­ geschäftsstelle (=ZentraIsteIIe) eures Jugendverbands. Hier werden alle Anträge gesammelt und gebündelt an die Förderstellen weitergereicht. Die weitere Kommunikation mit den För­ dermittelgebern übernimmt die Zen­ tralstelle - alle Fragen die Ihr habt, richtet ihr deswegen direkt dorthin. In den Richtlinien ist ebenso festge­ legt, dass ein Träger (= Antragsteller: zum Beispiel eine Ortsgruppe) inner­ halb eines Förderprogramms nur über eine Zentralstelle Fördermittel bean­ tragen darf

Nicht ganz einfach zu bekommen, aber für den internationalen Bereich sehr spannend sind auch die Gelder, die von der Europäischen Union im Programm Erasmus+ zur Verfügung gestellt wer­ den. Checkt dafür doch mal die Seite der Nationalagentur www.Jugend-in-Aktion.de. Einen guten Überblick über öffentliche und private Unterstützer*innen von in­ ternationaler Jugendarbeit findet ihr in der Datenbank für Internationale Ju­ gendarbeit unter www.dija.de/foerdertipps.

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Eigenmittel und Drittmittel Alle bisher vorgestellten Förderer zahlen leider kein komplettes Projekt, sondern ge­ ben meist nur einen Zuschuss. Die meisten haben feste Sätze für Verpflegung, von de­ nen man nicht wirklich satt wird und zahlen Übernachtungskosten, von denen niemand ein Jugendherbergsbett bezahlen kann. Es bleibt also nur eins: Es muss zusätzliches Geld gefunden werden. Dabei wird zwischen Eigenmitteln und Drittmitteln unterschie­ den. Eigenmittel sind (wie der Name schon sagt) von euch und können zum Beispiel über Spenden oder Mitgliedsbeiträge akqui­ riert werden. Denkbar ist natürlich auch die Erhebung von einer Teilnahmegebühr - die sollte allerdings nicht zu hoch angesetzt sein, sonst meldet sich vielleicht niemand an. Drittmittel sind jene Gelder, die von außen (zusätzlich zu Förderung und Eigenmitteln) hinzukommen. Da könnt ihr beispielsweise Stiftungen oder Unternehmen vor Ort an­ fragen, ob sie euch unterstützen möchten. Gerade Banken sind normalerweise sehr offen dafür. Am erfolgreichsten werdet ihr wahrscheinlich sein, wenn ihr überlegt, wer aus eurem Bekanntenkreis (oder dem eurer Eltern) wo arbeitet und wen ihr persönlich ansprechen könnt. Eine Übersicht von Stiftungen mit prakti­ scher Suchfunktion findet ihr beim Bundes­ verband deutscher Stiftungen unter www. Stiftungen.org.

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pro Tag

pro Tag

pro Tag

Kalkulation Eine Grundlage jedes erfolgreichen Projektes ist eine gute Kalkulation. Sie gibt Übersicht darüber, welche Gelder ihr wofür benötigt und aus welchen Töpfen ihr diese Ausga­ ben bezahlen wollt. Er teilt sich auf in den Kosten- (Welche Ausgaben fallen an?) und den Finanzierungsplan (Wodurch sind diese Ausgaben gedeckt?). Klassisch wird zwischen den Kosten für Per­ sonal, Sachkosten und Aufträge an Dritte unterschieden. Da ihr Personalkosten für internationale Maßnahmen meistens nicht angeben könnt, lassen wir diese hier weg. Aufträge an Dritte sind (aufgrund des meist kleinen Budgets) eher selten. Hierein fallen beispielsweise Kosten für Dolmetscher*innen und Referent*innen. Die meisten Ausgaben werden wohl in den Bereich den Sachkosten fallen, zum Beispiel Ausgaben für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung. Vielleicht könnt ihr bei der Kalkulation be­ reits auf Erfahrungen zurückgreifen? Oder ihr fragt mal verschiedene Naturfreunde­ häuser oder Jugendherbergen an, um Prei­ se heraus zu finden. Für eine leckere selbst eingekaufte Bio-Verpflegung solltet ihr pro Nase und Tag circa 10 Euro rechnen. In einer Jugendherberge kostet eine Übernachtung im Mehrbettzimmer inkl. Vollverpflegung um die 35 Euro. Beachtet auch, dass ihr Viel­ leicht den Tagungsraum extra zahlen müsst und auch die Ausleihe von Beamer und Mo­ derationsmaterial oft etwas kostet.


Beispiel für einen Finanzplan

„Stand“ meint das Datum der Erstellung des Finanzplans. Oft ändert sich dieser während des Projektes. Denkt dann auch daran, die aktuelle Version zu kennzeichnen.

Ergänzt / reduziert diese Auflistung je nach den Anforderungen eures Projektes.

Siehe auch -> Versicherungen, Seite 15

Siehe auch -> Referent*innen, Seite 15

Wenn ihr selber kochen und einkaufen wollt, denkt bitte daran, dass Pfand für die Getränke bei der Abrechnung nicht als Ausgabe anerkannt ist – das Geld bekommt ihr ja schließlich wieder zurück. Wichtig: Mit der KJP-Förderung sind nur Verbrauchsmaterialien (zum Beispiel Mo­ derationsmaterial) aber KEINE Anschaf­ fungen (zum Beispiel Schlafsäcke oder auch Gastgeschenke) finanzierbar!

Die Gesamtsumme der Einnahmen muss genauso hoch sein wie die Gesamtsumme der Ausgaben!

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KJP-Förderung in Zahlen

Allgemein gilt:

In-Maßnahmen: Tagessätze Out-Maßnahmen: Fahrtkostenzuschuss so­ wie Zuschläge zur Vor- und Nachbereitung

Es gilt das „Gastgeberprinzip“ (Siehe auch Prinzip der Gegenseitigkeit, Seite10). 1) Tagessätze Der Kinder- und Jugendplan des Bundes sieht bei internationalen Begegnungen le­ diglich Festsätze vor. Diese Zuschüsse wer­ den nur bei Maßnahmen vergeben, die in Deutschland stattfinden.

Referent*innen und Sprachmittlung Druckkosten (zum Beispiel Flyer oder ein Programm der Maßnahme für die Teil­ nehmer*innen) Programmkosten wie zum Beispiel Aus­ leihgebühr für Fahrräder, Beamer aber auch Eintrittspreise in ein Museum oder ins Freibad.

!

Achtet darauf eure Ausgaben genaues­ tens zu dokumentieren: Nur Originalbe­ lege können auch abgerechnet werden, Es empfiehlt sich während der Maßnah­ me immer einen Quittungsblock dabei zu haben, falls ihr doch spontan Eis-Essen gehen wollt. Achtung! Tagegelder dürfen nicht für:

Diese sehen aktuell folgendermaßen aus: Bei Jugendbegegnungen könnt ihr mit ei­ nem Tagessatz von 20 Euro rechnen, habt ihr Fachkräfte dabei, gelten 30 Euro. Und führt ihr einen Fachkräfteaustausch von besonde­ rer Bedeutung (dieses gilt nur für die Länder Israel, Tschechien und Russland) durch, gibt es sogar 35 Euro pro Tag und Teilnehmenden. Leider ist das nicht sonderlich viel, aber zu­ sammen mit Teilnahmebeiträgen sowie Ei­ gen- und Drittmitteln könnt ihr schon ganz schön was auf die Beine stellen! Diese Tagessätze können für folgende „Din­ ge“ verwendet werden: Unterbringung und Verpflegung wäh­ rend der Maßnahme sowie bei der Vorund Nachbereitung Materialien zur Durchführung der Maß­ nahme Fahrtkosten der Gruppe während der Maßnahme und der Vor- und Nachbe­ reitung 12

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die Anschaffung von Einrichtungsgegen­ ständen (dazu zählen auch Schlafsäcke, Zelte usw.) Gastgeschenke „Dankeschön-Essen” Arztbesuche, Visa oder Fahrtkostenzu­ schüsse eurer Gäste Taschengelder Versicherungen und natürlich Alkohol verwendet wer­ den! 2) Zuschläge Für Out-Maßnahmen (Begegnungen im Aus­ land) können Zuschläge beantragt werden. Diese Gelder dienen insbesondere der Vorund Nachbereitung aber auch der Sprach­ mittlung (Dolmetscher). Vergleichbare Auf­ wendungen bei Maßnahmen in Deutschland werden über die Tagessätze abgegolten. Zuschläge können insbesondere nicht für folgende Punkte verwendet werden:


Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrt­ kosten, die während der Maßnahme entstehen Taschengeldzahlungen Visumkosten und Impfungen Gastgeschenke So genannte „Dankeschön-Essen” Ausbildung von Gruppenleiter*innen Honorare für Referent*innen im Ausland

Tickets sollen in der zweiten Klasse gebucht werden und alle möglichen Vergünstigungen ausschöpfen. In Zeiten von Billigfliegern ist auch oft die Versuchung groß, nahe europäische Nach­ barn mit dem Flugzeug zu besuchen. Im Sinne des Umweltschutzes bitten wir euch erst ab einer Zugreisedauer von mehr als 24 Stunden über eine Alternative mit dem Flug­ zeug nachzudenken.

Kosten des ausländischen Partners für Vor- und Nachbereitung

Solltet ihr - oder eure Gäste - doch fliegen: Vergesst nicht die Boardingkarten aufzuhe­ ben, sie sind ein wichtiger Bestandteil des Originalflugtickets.

Sätze für Out-Maßnahmen Jugendbegegnungen: 26 Euro je Teilneh­ mer*in (maximal 383 Euro je Maßnahme) Fachkräftemaßnahmen: 51 Euro je Teilneh­ mer*in (maximal 511 Euro je Maßnahme)

Fahrten mit dem Auto: In Absprache mit der Bundesgeschäftsstel­ le können die Strecken auch mit dem Auto zurückgelegt werden. Hierbei beachtet bitte Folgendes:

3) Fahrtkosten Fahrtkosten, die innerhalb einer Maßnahme in Deutschland entstehen, werden über die Tagessätze abgegolten. Für Outmaßnahmen kann ein Zuschuss zu den Fahrtkosten der An- und Abreise bean­ tragt werden (siehe auch -> Verwendungs­ nachweis, Seite 23). Dieser Zuschuss wird nach Entfernungskilometern berechnet und unterscheidet sich je nachdem ob das Ziel­ land geographisch zu Europa gehört oder nicht. Um die Entfernung zu berechnen, nutzt bitte das Internetportal: www.luftlinie.org.

Die Fahrer*innen unterschreiben, dass sie die entsprechende Kilometerpau­ schale erhalten haben. Die gefahrene Strecke muss benannt (inkl. Datum, Anfangsort, Endpunkt, gefahrene Kilometer, Fahrer*in) und die Entfernung belegt (zum Beispiel Google­ maps o.ä.) werden. Dieses Dokument ist dem Verwendungsnachweis beizulegen. Die Kilometerpauschale innerhalb Deutschlands (In-Maßnahmen) beträgt 0,20 Euro / km.

Sätze Fahrtkostenpauschalen: Maßnahmen im europäischem Ausland: 0,12 Euro / km Außereuropäische Ziele: 0,08 Euro / km Entsprechend der KJP-Richtlinien sind Flü­ ge nur dann zulässig, wenn sie nicht teurer sind als die vergleichbaren Zugtickets. Alle 13


Prinzip der Gegenseitigkeit Die Richtlinien des KJP sehen vor, dass die internationalen Maßnahmen auf dem „Prin­ zip der Gegenseitigkeit” beruhen. Damit ist einerseits gemeint, dass der Austausch zwischen dem deutschen und dem auslän­ dischen Partner längerfristig organisiert werden sollte. Zum anderen sollen diese Begegnungen im regelmäßigen Wechsel in Deutschland (als In-Maßnahme) und dem Ausland (als Out-Maßnahme, bei der Part­ nerorganisation) stattfinden. Bilaterale Hinund Rückbegegnungen sollen dabei inner­ halb von zwei Jahren stattfinden.

Programm der MaSSnahme

Und um den Austausch mit dem internatio­ nalen Partner bestmöglich zu gestalten, ist es wichtig, dass die Anzahl der Deutschen Teilnehmerinnen im Verhältnis zu der Anzahl der Teilnehmerinnen aus dem Ausland steht.

Leitung Die Leiter*innen können haupt-, neben- und ehrenamtlich tätig sein. Wichtig ist, dass ihre Erfahrungen, Ausbildungen und Sprach­ kenntnisse sie für die Leitung der Gruppe qualifizieren. Pro zehn Teilnehmer*innen ist ein*e Leiter*in förderfähig. Zusätzlich können Referent*in­ nen (Finanzierung über Honorarverträge) die Maßnahmen ergänzen.

Das Programm der Maßnahme bildet die Grundlage für eine spannende und gute Be­ gegnung. Hierbei ist wichtig, dass sich im Programm die geplanten Ziele wiederspie­ geln. Bitte denkt daran: eine internationale Jugendbegegnung ist keine Ferienfahrt - es ist nichts dagegen einzuwenden Programm­ punkte einzubauen, die den Ort der Begeg­ nung erkunden und den Austausch zwischen den Teilnehmerinnen unterstützen. Der rote Faden muss allerdings das gewählte Thema des Projektes sein. Um die Transparenz zu sichern, ist es wich­ tig das Programm frühestmöglich mit der Bundesgeschäftsstelle als auch den Teilneh­ merinnen der Maßnahme abzustimmen.

Teilnehmer*innen Die Maßnahmen des KJP richten sich an junge Menschen, die mindestens 12 Jahre alt sind beziehungsweise das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bitte beachtet bei der Ausschreibung zu eurer Maßnahme, dass sich junge Frauen genauso wie junge Männer angesprochen fühlen, ebenso junge Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligte Personen. 14

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Vor- und Nachbereitungstreffen Um das Projekt bestmöglich durchzuführen, ist es wichtig mit den Teilnehmer*innen und Leiter*innen die Maßnahme gemeinschaft­ lich und partizipativ vor- und nachzuberei­ ten. Zur Finanzierung dieser Treffen sind die Tagegelder (In-Maßnahme) beziehungsweise die Zuschläge (Out- Maßnahme) zu verwen­ den. Die Ausgaben für die Vor- und Nachbereitung müssen gesondert im Finanzplan und den Be­ leglisten des Verwendungsnachweises darge­ stellt werden. Auch hier sind die Originalbele­ ge sowie Original- Teilnehmerlisten wichtig.


Versicherungen

Referent*innen

Als Träger der Maßnahme seid ihr ver­ pflichtet, dafür zu sorgen, dass eure Teil­ nehmer*innen gegen Unfall, Krankheit und Schadensersatzansprüche versichert werden. Die Kosten für Versicherungen, aber auch für Impfungen und Visa können nicht über KJP-Mittel finanziert werden.

Für qualitative und pädagogische Aufwen­ dungen eurer Maßnahme können auch externe Referent*innen gebucht werden. Referent*innen können auch eine wichtige Ergänzung zu Vor- und Nachbereitungstref­ fen sein.

Visa Bitte erkundigt euch frühzeitig, ob für die Einreise eurer Out-Maßnahme ein Visum notwendig ist. Oft brauchen die Teilneh­ mer*innen eures ausländischen Partners ein Visum um nach Deutschland einreisen zu dürfen. Dieser Prozess kann je nach Land bis zu mehreren Monaten dauern. Ihr könnt den Prozess beschleunigen (manchmal ist sonst auch gar kein Visum möglich), wenn ihr die Botschaft anschreibt. Dieses Schreiben soll­ te ein genaues Programm eurer Maßnahme sowie einen kurzer Text, dass die Unterbrin­ gung und Verpflegung des Gastes von euch übernommen werden, beinhalten.

Wichtig ist, dass ihr von den entspre­ chenden Personen eine Rechnung (= Originalbeleg) für deren Leistung ver­ langt und die Honorarzahlung durch ei­ nen Kontoauszug belegt. Auf der Rechnung muss Name und Anschrift, Gegenstand der Rechnung, Datum der Leistungserbringung, Höhe des Honorars, die Steuernummer bezie­ hungsweise die Befreiung von der Um­ satzsteuer, Unterschrift sowie die Konto­ daten des*der Referent*in vermerkt sein. Höhe des Honorars: maximal 256 Euro pro Tag

Gastgeschenke Das Wichtigste zuerst: Gastgeschenke kön­ nen nicht über die KJP-Förderung abgerech­ net werden, sondern müssen von Eigenanteil bezahlt werden. Beachtet, dass euer Gastge­ schenk den Zollvorschriften eures Reiseziels entspricht und denkt auch an die Religion eurer Gastgeber! Auf der sicheren Seite seid ihr mit einem Geschenk, das etwas mit euch oder eurer Heimat zu tun hat.

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Jahreskreis Der Jahreskreis soll euch helfen alle Termine von der Idee bis zum Aufbewahren der Belege im Überblick zu behalten. Er ist eine Hilfe zur groben Orientierung.

Winter/Frühjahr Fördermittelgeber / BVA: Prüfung der Verwendungsnach­ weise, gegebenenfalls Rückfrage

Frühjahr Fördermittelgeber: Versand des Bewilligungsbescheides an die Bundesgeschäftsstelle Bundesgeschäftsstelle: Erstellung und Versand der Zu­ wendungsverträge (zweifache Ausführung)

Bundesgeschäftsstelle: Aufbewahrung der Belege bis zu fünf Jahre, für eine mögliche Prüfung durch den Förder­ mittelgeber beziehungs­ weise das Finanz­amt HERBST/Winter Bundesgeschäftsstelle: Versand der gesammelten Anträge an den Förder­ mittelgeber/ BVA

Frühjahr/Sommer Träger: Idee Partnersuche

Träger: Einwilligung in den Zuwendungsvertrag und Rücksendung eines unterschriebenen Exemplars Durchführung der Vorbereitungstreffen und konkrete Planung der Maßnahme

HERBST (aktuelle Deadlines Sommer beachten!) Träger: HERBST (vgl. Zuwendungs­ Träger: Konzept schreiben vertrag) Antrag (auf dem Antragsfor­ Träger: Finanzierungsplan erstellen, mular) inkl. Finanzplan an die Einsendung des Verwend­ eventuell zusätzliche Geld­ Bundesgeschäftsstelle senden ungsnachweis (Sachberi­ geber finden Träger und Bundesge­ cht, Formblatt M, original schäftsstelle: Frühjahr/Sommer TN-Listen, Beleglisten und Gemeinsame Fertigstel­ (je nach Datum der Maßnahme) original Belege, Fotos sow­ lung des Antrages Träger: ie Presseauftritte) an die Bundesgeschäftsstelle Durchführung der Maßnahme 1. Jahr Bundesgeschäftsstelle: Prüfung der Unterlagen, gege­ benenfalls Rückfragen Versand der gesammelten Verwendungs­ nachweise an den Fördermittelgeber/ BVA Zahlung der zweiten Rate an den Träger 2. Jahr

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Antrag Und das sind die „richtigen“ Formblätter. Aber bloß keine Angst, diese Formulare sind wirklich logisch aufgebaut und sollen euch dabei unterstützen, das ganze Projekt gut vorzubereiten. Die Antragsformulare findet ihr auf der Webseite oder erhaltet sie gern auf Anfrage von der Bundesgeschäftsstelle. Je früher der Antrag bei der Zentralstelle eingeht, desto mehr Zeit bleibt für mögliche Hilfe­ stellungen. Vergesst dabei nicht euren Finanzplan anzuhängen.

Formblatt AMB Seite 1 von 3 Stand: 01/2014

Gebt hier bitte die vollständigen Adressen deren an, die auch tatsächlich Rückfragen zu der geplanten Maßnahme beantworten können und wollen.

Siehe auch -> Formen internationaler Maßnahmen, Seite 7. Bitte entscheidet euch für eine Möglichkeit, bei Unklarheiten hilft euch die Bundesgeschäftsstelle gerne weiter. Siehe auch -> Teilnehmer*innen und Leitung, Seite 14

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KJP-Antragsformular Seite 2

Seite 2

Formblatt AMB

Bitte gebt nur die Themen an, die auch in eurer Maßnahme bearbeitet werden. Diese Zielsetzungen müssen sich dann auch im Programm widerspiegeln.

Siehe auch -> Gender Mainstreaming, Seite 28

Bitte stellt hier da, was das Hauptziel der Maßnahme ist und welche Teilziele sich daraus ergeben. WAS (Ziel) wollt ihr WIE (Methodik) erreichen?! Bitte gebt die erste Version eures Programms an - keine Angst, das ist im Nachhinein noch änderbar. Es soll nur darstellen, dass ihr nicht nur Visionen habt, sondern klare Ideen für die Umsetzung. Siehe auch -> Programm, Seite 14

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KJP-Antragsformular Seite 3

Bitte stellt kurz dar, wie denn die Welt von eurem Projekt erfahren soll. Die Bundesgeschäftsstelle berät euch hier gerne. Seite 3

Formblatt AMB

Bitte hier noch einmal das „WAS wollt ihr WIE bei der Vor- und Nachbereitung machen” erklären. Tipp: Geht darauf ein, wie die Teilnehmenden in die Gestaltung und Durchführung der Maßnahme eingebunden werden.

Bitte nehmt hier auch die Sprachkenntnisse der Leitungspersonen sowie pädagogische Qualifikationen mit auf. € €

Siehe auch -> Kalkulation € und Finanzplan, Seite 10 € € € €

Siehe auch € -> KJP-Förderung in Zahlen,€ Seite 12 € €

Bitte gebt hier unbe­ dingt an, ob ihr noch weitere öffentliche Finanzquellen habt. Gelder von der EU dür­ fen zum Beispiel nicht mit den Mitteln des KJP gekoppelt werden

Bitte unterschreiben und zusammen mit dem Finanzplan ab an die Bundes­ geschäftsstelle!

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Zuwendungsvertrag Mit dem Zuwendungsvertrag wird die Wei­ tergabe von KJP-Mitteln von der Bundesge­ schäftsstelle an einzelne Gliederungen juris­ tisch abgesichert. Mit dem Vertrag gibt die Bundesgeschäftsstelle die ihr vom Geldgeber auferlegten Verpflichtungen an euch weiter. Dazu gehören unter anderem: die Einhaltung der Richtlinien des Kin­ der- und Jugendplanes des Bundes und der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) die Erstellung eines Verwendungsnach­ weises mit allen erforderlichen Unterla­ gen bis zu einer festgelegten Frist die Aufbewahrung aller im Zusammen­ hang mit der Maßnahme stehenden Be­ lege innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Jahren die Unterstützung von Prüfungen durch den Mittelgeber, das Bundesverwal­ tungsamt, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Bundesrechnungshofes

!

Im Weiterleitungsvertrag werden die geförderten Maßnahmen und die maxi­ malen Zuschüsse aufgeführt. Mit eurer Unterschrift akzeptiert ihr die Vereinba­ rungen. Bitte lest euch den Vertrag deshalb genau durch.

Mittelabruf Es ist ganz einfach: Ohne Mittelabruf gibt‘s kein Geld. Und es hat alles mit Bürokratie zu tun - also dauert das etwas. Das passende Formular bekommt ihr, sobald ihr euren un­ terschriebenen Weiterleitungsvertrag in die Bundesgeschäftsstelle geschickt habt. Da liegt aber das Geld auch nicht einfach auf dem Konto, sondern muss erst beim Bun­ 20

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desverwaltungsamt (BVA) „bestellt“ werden. Andererseits dürft ihr den Mittelabruf auch nicht zu früh tätigen: frühestens vier Wo­ chen vor der geplanten Maßnahme (steht in den ANBest-P, siehe auch -> KJP-Förderung in Zahlen, Seite 12). Bevor ihr die Mittel abruft, ist es wichtig, dass Ihr noch einmal feststellt, was sich an der Maßnahme im Vergleich zum Antrag ge­ ändert haben könnte. Seid ihr tatsächlich so viele Teilnehmen­ de wie angedacht? Bei einer Verringe­ rung der Teilnehmer*innenzahl verrin­ gert sich auch die Bewilligungssumme - und dieses ist so früh wie möglich anzugeben, denn zu viel (also nicht ab­ rechenbare) Gelder müssen nicht nur zurückgezahlt werden, sondern können auch Zinsforderungen mit sich brin­ gen. Übrigens: Solltet ihr mehr Teilneh­ mer*innen als geplant gewonnen haben, erhöht sich die Bewilligungssumme lei­ der nicht! Ist der Ort der Maßnahme noch der Glei­ che - oder seid ihr „umgezogen“? Hat sich vielleicht auch das Datum der Maßnahme geändert? Unterlagen, die ihr für den Mittelabruf an die Bundesgeschäftsstelle sendet: Ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt „Ergänzungen zum Mittelab­ ruf” (Jugendwerke haben meist eigene Formblätter) Das aktuelle Programm der Maßnahme


KJP-Mittelabruf

Ergänzungen zur Mittelanforderung (nur bilaterale Sonderprogramme im Internat. Jugendaustausch)

Tragt eure Bundesge­ schäftsstelle ein.

Gegenüber unserem Antrag vom Datum u. Az. des Bewilligungsbescheides:

Wenn sich nichts geändert hat, setzt ihr hier euer Kreuz.

haben sich keine Abweichungen ergeben.

haben sich folgende Abweichungen ergeben (bitte kurz begründen, ggf. auf gesondertem Blatt):

Hat sich doch etwas geändert, bitte hier das Kreuz setzen.

Veränderung gemäß Bewilligung! 1.

Veränderung des Termins: Maßnahme Nr. vom

bis

in

bis

in

bis

in

Reduzierung der Vor- / Nachbereitungskosten: Maßnahme Nr. vom bis

in

neuer Termin:

1.

Veränderung der TN-Zahl: Maßnahme Nr. vom von

1.

Veränderung der Fahrtkosten: Maßnahme Nr. vom von

1.

von

1. 2.

auf

auf

auf

Ausfall der folgenden Maßnahmen Maßnahme Nr. vom Maßnahme Nr. vom

bis bis

in in

Änderungen bei weiteren Maßnahmen bitte auf Zusatzblatt eintragen !

Gegenüber Ihrer Bewilligungssumme i.H.v.

Euro

reduziert sich die Abrufsumme auf jetzt

Euro.

Das wird von der Bundes­ geschäftsstelle ausgefüllt.

Als Anlage füge ich das Programm / die Programme bei. Ich bitte um Zustimmung zu den oben genannten Änderungen.

Ort, Datum

Name, rechtsverbindliche Unterschrift des Trägers

Name(n) und Funktion(en) in Druckbuchstaben

Ganz wichtig, bitte unterschreiben!

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Es müssen sich alle eintragen (beim ge­ meinsamen Treffen also die deutschen und ausländischen Teilnehmer*innen). Bitte hier die wirklich eigene Adresse eintragen (wo die jeweilige Person auch gemeldet ist).

An- und Abreisetage gelten als volle Tage.

Hier unterschreibt die Leitungsperson der Maßnahme noch einmal

Bei Menschen, die über 27 Jahre sind, muss hier eine Funktion der Jugendarbeit stehen, zum Beispiel Gruppenleitung, Jugendbeauf­ tragte oder Landesjugendleitung.

Hier das aktuelle Alter eintragen.

Hier die Nationalität angeben.

Hier bitte die Summe der Tage eintragen.

Hier müssen alle die Anzahl der Tage ein­ tragen, die sie dabei sind (bestenfalls sind es bei allen gleich viele und die Anzahl entspricht der beantragten Anzahl).

Original Unterschrift ist sehr wichtig!

Bitte erstellt zur Hauptmaßnahme sowie zur Vor- und Nachbereitung je eine Teilnehmerliste und markiert sie als internationale Maßnahmen.

Teilnahmeliste

Die Liste für alle Treffen ausdrucken, mitnehmen und von allen Teilnehmenden selbst ausfül­ len und unterschreiben lassen! Die Liste ist (zusammen mit den Kassenbons, Quittungen und Rechnungen Bestandteil des Verwendungsnachweis.


Der Verwendungsnachweis Wenn ihr eure Maßnahme abgeschlossen habt, müsst ihr den Verwendungsnachweis erstellen. Er gibt Auskunft über den inhaltli­ chen und finanziellen Erfolg eures Projektes. Für den Verwendungsnachweis muss min­ destens so viel ausgefüllt werden wie beim Antrag und außerdem sehr viel aufgeklebt und geordnet werden. Am besten ist, wenn ihr schon während der Veranstaltung selbst die ganzen Belege ordnet (zum Beispiel in verschiedenen Umschlagen, die ihr mit den unterschiedlichen Töpfen „Unterkunft - Ver­ pflegung - Reisekosten- Programmpunkte - Sonstige Materialien” beschriftet.) Nach Ende der Begegnung ordnet ihr alles (zuerst nach den Töpfen, dann nach Datum) und klebt es auf. Jeder Beleg kommt auf einen ei­ genen Zettel. Diese Zettel kopiert ihr einmal (Kassenbons werden mit der Zeit unleser­ lich!), locht sie und heftet sie in einer Mappe (oder mit einem Heftstreifen) zusammen. Jeder Zettel bekommt nun eine Nummer, die ihr in das Formular Belegliste eintragt. Fertig ist der formale Abrechnungsteil!

Die Fahrtkosten müssen nachgewiesen wer­ den anhand: abgefahrener/abgeflogener Originaltickets und Rechnung Die Zuschläge werden ebenfalls nachgewie­ sen, und zwar anhand der Kosten für Vorund Nachbereitungstreffen: Ausgaben für die Unterkunft Ausgaben für die Verpflegung Ausgaben für Fahrtkosten Ausgaben für Materialien Ausgaben für Übersetzungen Ausgaben für Programmabsprachen (zum Beispiel Telefongebühren, Porta, etc.) Es muss eine Auflistung aller entstandener Kosten mit den jeweiligen Originalbelegen beigefügt werden!

Belegliste Die durchnummerierten Belege müssen hier, nachdem sie auf ein Papier geklebt wurden, noch mal eingetragen werden. Die Tagessätze müssen nachgewiesen wer­ den anhand von: Ausgaben für die Unterkunft Ausgaben für die Verpflegung Ausgaben für die Programmpunkte (zum Beispiel Eintrittsgelder, Fahrtkosten) und Ausgaben für sonstige Materialien (zum Beispiel Landkarten)

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Weitere Formulare, die von euch ausgefüllt werden müssen, sind: Belegliste (Formblatt N Bli) Eine statistische Mitteilung (Formblatt M) Ein Sachberichtsraster inklusive der Be­ richte zu “Gender Mainstreaming” und zu „Teilnehmenden mit Migrationshin­ tergrund” Einen ausführlichen Programmablauf der Hauptmaßnahme und der Vor- und Nachbereitungstreffen Die unterschriebenen Teilnahmelisten zur Hauptmaßnahme und zu den Vorund Nachbereitungstreffen

Hier noch mal alle Tipps für einen erfolgreichen Verwendungsnachweis: Dem Verwendungsnachweis sind ausschließlich Originalbelege bei­ zulegen, sowie eine Auflistung der gesamten entstandenen Kosten. Bei den Zuschlägen (die nur für Vorund Nachbereitungstreffen verwen­ det werden dürfen) muss ebenfalls der gesamte Zuschlagsbetrag an­ hand von Originalbelegen nachge­ wiesen werden.

Beispiele für eure Pressearbeit sowie Bil­ der der Maßnahme

Zudem sind bei den Vor- und Nach­ bereitungstreffen ebenfalls die Pro­ grammabläufe und unterschriebe­ nen Teilnahmelisten beizulegen.

Die entsprechenden Formulare bekommt ihr von der Bundesgeschäftsstelle.

Auf den Teilnahmelisten der Haupt­ maßnahme müssen immer die deut­ schen und ausländischen Teilneh­ merinnen unterschreiben.

!

Alles muss einmal ausgedruckt (und un­ terschrieben) per Post an die Geschäfts­ stelle und zusätzlich einmal als Datei per E-Mail geschickt werden.

Die Bundesgeschäftsstelle ist bei allen Änderungen, die Teilneh­ merzahl, Datum, Ort und Vor- und Nachbereitung betreffen, sofort zu informieren. Da nur entwertete Fahr- oder Flugtickets (Boardingkarten nicht vergessen!) abgerechnet werden können, müssen gegebenenfalls Tickets der ausländischen Teilneh­ mer*innen per Post zurückgesandt werden. Nachträgliche Programmänderungen sind im beizufügenden Programmab­ lauf zu vermerken. Eigenmittel beziehungsweise Teilneh­ merbeiträge müssen wie im Antrag angegeben in die Maßnahme einge­ bracht werden. Die KJP-Förderung darf nicht die gesamten Kosten ab­ decken.

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Statistische Mitteilung

Formblatt M

Kinder und Jugendplan des Bundes (KJP) 20__

(Anlage zu Formblatt N4/N5)

Statistische Mitteilung Maßnahme der Internationalen Jugendarbeit nach Nr. III 3.4 KJP (Für jede Maßnahme Formblatt ausfüllen)

Name der Zentralstelle

Name des Trägers (Letztempfänger)

BMFSFJ-Bescheid vom

Diese Zeile wird von der Bundes­ geschäftsstelle ausgefüllt.

AZ.:

Partnerland des Austausches:

Nur den entsprechenden Bereich ausfüllen: In- oder Ausland? Falls ein Gegenbesuch stattfand, nehmt das Formular zweimal.

Die Maßnahme wurde durchgeführt: in Deutschland bilaterale Jugendbegegnung

Aus- und Fortbildung (nur mit deutschen Teilnehmenden)

multilaterale Jugendbegegnung

Sonstiges

als

bilaterales Fachkräfteprogramm multilaterales Frachkräfteprogramm mit geförderter Vor-/Nachbereitung Anzahl der Programmtage: Anzahl der Teilnehmenden (gesamt) aus : Deutschland

darunter weibliche - Jugend v. 12-26 Jahren

dem Ausland

darunter weibliche

Herkunftsland der Teilnehmenden aus dem Ausland Land

Anzahl

Anzahl

Land

Anzahl

Land

im Ausland (Partnerland) als Jugendbegegnung Fachkräfteprogramm mit gefördeter Vor-/Nachbereitung Anzahl der Programmtage: Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland

darunter weibliche - Jugend von 12 - 26 Jahren

Gesamtkosten

verwendete KJP-Zuwendung

sonstige öffentliche Mittel

Bitte gebt zusätzliche Fördergelder korrekt an.

Zu den Gesamtkosten gehören auch die Eigenmittel.

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Sachbericht

Bitte gebt hier die Namen eurer Gruppe sowie des ausländischen Trägers an. Kurzbezeichnungen reichen hier.

Hier sollte das Gleiche wie beim Antrag stehen.

Bitte nehmt bei der Beantwortung der Fragen Bezug auf eure eigent­ liche Zielstellung: im Antrag hattet ihr beschrieben „WAS ihr WIE” umsetzen wollt. Hat das so geklappt oder musstet ihr umdisponieren?

Auch hier gilt: Was habt ihr im Antrag euch als Ziel gesetzt? Seid ihr bei der Zielstellung geblieben? Rückfragen gern an die Bundesgeschäftsstelle.

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KJP-Sachbericht Seite 2

-2-

Änderungen der Zielstellungen haben meist Änderungen im Ablauf der Maßnahme zur Folge, bitte stellt diese genau da.

Bitte erzählt hier nicht das Programm nach, sondern schildert konkret, ob die gesetzten Ziele erreicht werden konn­ ten und was mögliche Stolpersteine bei der Umsetzung waren.

Siehe auch -> Gender Mainstreaming, Seite 28 Siehe auch -> Teilneh­ mer*innen mit Migrations­ hintergrund, Seite 28

Mit der Unterschrift bestätigt ihr, dass die KJP-Förderung eurer Maßnahme entspre­ chend dieses Sachberichts genutzt wurde.

Habt ihr schon Ideen wie es weiter gehen soll? Siehe auch -> Prinzip der Gegenseitigkeit, Seite 10

Habt ihr eure Maßnahme beim Nachbereitungstreffen ausgewertet? Wie ist das passiert? Wie lief / läuft die Öffentlichkeitsarbeit.

Ihr habt das in die Praxis umgesetzt, was das Ministerium theoretisch beschlossen hat. Oft bemerkt man aber genau bei der Umsetzung mögliche Probleme der Richtlinien beziehungsweise kommen ganz neue Ideen für die jugendpolitische Zusammenarbeit.

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Gender Mainstreaming Gleichberechtigung von Mädchen und Jun­ gen ist wichtig. Leider ist aber noch immer keine Chancengleichheit der Geschlechter erreicht. Schon 1999 wurde im Amster­ damer Vertrag auf EU-Ebene Gender Main­ streaming als Strategie und Methode zur Gleichstellung von Frauen und Männern festgeschrieben. Seither hat es sich auch der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) zum Ziel gesetzt, darauf hinzuwirken, die Gleichstellung von Mädchen und Jungen zu erreichen. Somit sind unter anderem Trä­ ger internationaler Maßnahmen, die durch KJP-Mittel gefördert werden, zur Umsetzung von Gender Mainstreaming verpflichtet. So sollen Diskriminierung vermieden, die An­ liegen der Mädchen und Jungen gleichbe­ rechtigt in die Maßnahme einbezogen, und die Diskussion über das Thema angestoßen werden. Konkrete Vorgaben zur Umsetzung gibt es aber von Seiten des BMFSFJ nicht. Im Sachbericht muss trotzdem die Frage beant­ wortet werden, wie die Grundsätze des Gen­ der Mainstreaming umgesetzt wurden (siehe Sachbericht Punkt 4.5). Es ist also wichtig, dass ihr euch schon im Vorfeld überlegt, wie ihr das Thema behandeln wollt. Weitere Infos zu dem Thema Gender Main­ streaming findest du hier: www.gender-mainstreaming.net

Teilnehmer*innen mit Migrationshintergrund In den Richtlinien des KJP wird der Integra­ tion von Jugendlichen mit Migrationshinter­ grund eine hohe Bedeutung zugesprochen. Deshalb findet auch die Frage, ob junge Menschen mit Migrationshintergrund an der Maßnahme beteiligt waren und wenn ja, was für Erfahrungen gemacht wurden, sei­ nen Platz im Sachbericht (siehe Sachbericht 28

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Punkt 4.7). Durch die gezielte Fragestellung nach dem Migrationshintergrund soll ein Augenmerk auf das Problem der nichtbeste­ henden Chancengleichheit von jungen Men­ schen mit und ohne Migrationshintergrund gelegt werden und so eine Verbesserung der Integrationschancen der jungen Menschen erreicht werden und außerdem die Partizi­ pation in den verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens gefördert werden. Jugendliche mit Migrationshintergrund sind: Ausländer*innen Flüchtlinge (Untergruppe der Ausländer­ innen) Spätaussiedler*innen (unabhängig von Nationalität) Deutsche mit Migrationshintergrund, d.h. Kinder/Jugendliche, von denen min­ destens ein Elternteil nach Deutschland eingewandert ist.


Glossar

Amsterdamer Vertrag: Das ist ein Vertrag

Internationale Globalmittel: Dieser Förder­ topf vergibt eine begrenzte Fördersumme. Der Antrag für diese Mittel geht an die Bun­ desgeschäftsstelle und von dort aus wird er an das BVA und das BMFSFJ weitergegeben.

BMFSFJ: Das Bundesministerium für Fami­

Jugendbegegnung: Bei internationalen Ju­ gendbegegnungen kommen junge Menschen aus verschiedenen Ländern zusammen und tauschen sich zu unterschiedlichen Themen aus und unternehmen etwas zusammen (Siehe auch -> Formen internationaler Maß­ nahmen, Seite 7).

der EU, der 1999 verabschiedet wurde und unter anderem die deutsche Bundesregie­ rung dazu verpflichtet, Gender Mainstre­ aming als Strategie zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter zu nutzen.

lie, Senioren, Frauen und Jugend hat seinen Hauptsitz in Berlin, hat aber auch einen großen Dienstsitz in Bonn. Wie man schon seinem Namen entnehmen kann, hat dieses Ministerium viele verschiedene Bereiche um die es sich kümmert. Unter anderem ist es für die Integration von Jugendlichen, und Freiwilligendienste zuständig (Siehe auch -> Fördermittelgeber*innen, Seite 7).

Bundesverwaltungsamt (BVA): Das BVA ist der Dienstleister des Bundes und übernimmt für diesen verschiedene Aufgaben.

Deutscher

Bundesjugendring (DBJR): Der DBJR ist ein Zusammenschluss von Jugend­ verbänden unterschiedlichster Natur. Hier wird den Interessen von Jugendlichen aus verschiedenen Organisationen eine Stimme in der Politik gegeben.

Europäische Union (EU): Die EU ist ein Staatenverbund, der sich nach dem Zweiten Weltkrieg gründete. Mittlerweile werden viele politische Entscheidungen auf europäi­ scher Ebene getroffen. Fachkräfteprogramm: An einem Fachkräf­ teprogramm, das mit Mitteln aus dem KJP finanziert wird, können Leute teilnehmen, die entweder haupt- oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind. Meistens geht es dann um den Austausch von Erfahrungen (Siehe auch -> Formen in­ ternationaler Maßnahme, Seite 7).

Gender Mainstreaming (GM): Hierbei han­

delt es sich um eine Strategie zur Gleichstel­ lung der Geschlechter, GM ist auch Teil der Gleichstellungspolitik der Europäischen Union.

Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP): Der KJP ist ein Förderprogramm des Bundes für die Kinder- und Jugendarbeit. Besonde­ res Augenmerk wird zum Beispiel auf die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Integration von Menschen mit Behinderung und die Förderung eines demokratischen Wertebewusstseins gelegt. Mittelabruf: Zum Erhalt der Fördermittel ist ein entsprechender Antrag an die Bun­ desgeschäftsstelle zu stellen (Siehe auch -> Mittelabruf, Seite 21). Originalbeleg: Die Quittungen für alles, was bezahlt wird im Rahmen der Maßnah­ me müssen, im Original aufgehoben werden. Auch die Fahrkarten und Flugtickets (Siehe auch -> Verwendungsnachweis, Seite 23). Sachbericht: Dies ist ein Teil des Verwen­ dungsnachweises und muss anhand eines Formblattes ausgefüllt werden (Siehe auch -> Verwendungsnachweis, Seite 23). Sondermittel: Für bestimmte Länder kann man Sondermittel beantragen. Der Antrag geht an die Bundesgeschäftsstelle und von dort wird er an das BVA und das BMFSFJ weitergegeben (Siehe auch -> Fördermittel­ geber*innen, Seite 7). Vereinte Nationen (VN oder UN): Die UN ist ein Zusammenschluss von fast allen Staa­ ten der Welt und steht für die Sicherung des Weltfriedens. 29


Verwendungsnachweis: Das ist die Samm­ lung aller Belege und der weiteren nötigen Unterlagen, die nach der Maßnahme an die Bundesgeschäftsstelle geschickt werden (Sie­ he auch -> Verwendungsnachweis, Seite 23). Weltfrauenkonferenz

der UN: Seit 1975 wird alle fünf Jahre eine Konferenz der UN durchgeführt, die sich mit verschiedenen Themen wie der Gleichberechtigung der Frauen und den Frauenrechten beschäftigt. Gender Mainstreaming wurde dort 1985 als politische Strategie vorgestellt, 1995 wurde beschlossen, dass GM von nun an in allen Mitgliedsstaaten der UN umgesetzt werden soll.

Zentralstelle: Anträge, die nicht direkt beim Fördermittelgeber eingereicht werden kön­ nen, gehen den Weg über eine sogenannte Zentralstelle. Die Bundesgeschäftsstellen der Naturfreundejugend und des BDAJ sind als Zentralstellen anerkannt. Zuwendungsbescheid: Das ist die Rückmel­ dung, ob die beantragte Maßnahme geför­ dert wird. Meist fällt die finanzielle Förde­ rung geringer aus, als beantragt. Zuwendungsvertrag: Dieser wird nach Er­ halt des Zuwendungsbescheids von der Bun­ desgeschäftsstelle erstellt.

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Linkliste

Weitere Informationen rund um inter­ nationale Projekte: www.Iuftlinie.org www.gender-mainstreaming.net Internationaler Jugendaustausch- und Be­ sucherdienst der Bundesrepublik Deutsch­ land www.ijab.de Geldmittelgeber: Deutsch-Französisches Jugendwerk www.dfjw.org Deutsch-Polnisches Jugendwerk www.dpjw.org Deutsch-Tschechischer Jugendaustausch www.tandem-org.de Deutsch-Israelischer-Jugendaustausch www.conact-org.de Deutscher Bundesjugendring www.dbjr.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de www.bundesverwaItungsamt.de


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