Pauschalen 2018 (Ausgabe März)

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Pauschalen 2018 Unbeschwertes Reisen für Aktive und Genießer Weinerlebnis, Wandern und Radfahren DEUTSCHLANDS GRÖSSTE ROTWEINLANDSCHAFT

www.neckar-zaber-tourismus.de 1


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HEILBRONN

Schwaigern

BRACKENHEIM B.-Hausen a.d.Z.

Z.-Leonbronn

Z.-Michelbach

ZABERFELD

GÜGLINGEN

PFAFFENHOFEN

G.-Frauenzimmern

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LAUFFEN A.N.

B.-Botenheim B.-Meimsheim

ZABER

Weiler a.d.Z. Badesee Ehmentsklinge CLEEBRONN Sternenfels Badesee Katzenbach Zaberquelle G.-Eibensbach MICHAELSBERG

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Herzlich Willkommen! NECKARWESTHEIM

Bönnigheim

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STUTTGART

Richtung Frankfurt/Heidelberg AD HOCKENHEIM Richtung Mannheim AK WALLDORF

Richtung AS Wiesloch/ Heidelberg Richtung Rauhenberg Mosbach AS Sinsheim AS SinsheimSteinsfurt AS Bad Rappenau A6

A5 Eppingen

AS Bruchsal Bruchsal AS KarlsruheDurchlach KARLSRUHE

Berghausen

AD KARLSRUHE

Schwaigern Gemmingen

Richtung Bad Wimpfen AS Richtung HeilbronnWürzburg Neckarsulm

Nordheim

Güglingen Brackenheim

AS Pforzheim-West PFORZHEIM

Bietigheim

Illingen

Vaihingen AS PforzheimOst AS Heimsheim

Richtung Nürnberg

Kommen Sie auf Entdeckungstour in „Deutschlands größte Rotweinlandschaft“.

Wir freuen uns auf Sie!

AS LudwigsburgNord LUDWIGSBURG AS StuttgartZuffenhausen STUTTGART

AD LEONBERG AK STUTTGART

Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Im Rondell Heilbronner Str. 36 74336 Brackenheim

Sich um nichts kümmern müssen, das ist Urlaub. Unsere Pauschalangebote sind dafür perfekt geeignet. Von der Übernachtung bis zum passenden Rahmenprogramm haben wir alles für Sie vorbereitet. Ob genussvolles Weinwochenende oder aktive Wanderwoche – gerne gehen wir auch auf Ihre individuellen Wünsche ein.

AK WEINSBERG HEILBRONN

Lauffen a.N. AS Ilsfeld Pfaffenhofen Bönnigheim Neckarwestheim Cleebronn Zaberfeld AS Mundelsheim Bretten Erlebnispark Kirchheim a.N. Tripsdrill Maulbronn A81

A8 Richtung Basel

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B.-Stockheim Z.-Ochsenburg

B.-Dürrenzimmern

B.-Haberschlacht

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Eppingen E.-Kleingartach

ca. 1 km

N.-Nordhausen

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NORDHEIM

B.-Neipperg

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Stand: März 2018 • Fotos: Neckar-Zaber-Tourismus e.V., Chris Knickerbocker, Dieter Anzock, Thomas Rathay, Claudia Fy, www.delicioustravel.de, u.a. • Auflage 250 Stück

Stetten a.H.

Richtung München / Singen

Tel. 07135 933525 Fax: 07135 933526 info@neckar-zaber-tourismus.de www.neckar-zaber-tourismus.de 3


Wein-Wochenende im Zabergäu Weinerlebnis mit Spiel, Spaß und Genuss

Weinschmecker willkommen! Wahre Gaumenfreuden und exquisite Weine erwarten Sie bei Ihrer kulinarischen Reise durch Deutschlands größte Rotweinlandschaft. Rund um den Wein geht es auch beim Wengertergolf, ein sportlich-spaßiges Golf-Event der besonderen Art. Knacken Sie den Platzrekord? Nach 18 Loch verwöhnt Sie Sabine Sick mit hausgemachtem Kuchen in ihrem Hof-Café.

Preise pro Person: Im DZ 185,00 € Im EZ 215,00 € Buchbar zur Golfsaison von April-Oktober Anreisetag: Freitag Verfügbarkeit auf Anfrage

In vertrauter Runde

Kunterbunte Weinauszeit für Kleingruppen Wir laden Sie ein zu einer genussvollen Auszeit mit Freunden oder Familie. Auf dem Programm stehen jede Menge Gaumenkitzler. Dem Thema Wein begegnen Sie auf Ihrer kleinen Genussreise auf ganz unterschiedliche Art. Erkunden Sie seine Herkunft bei Führungen durch Keller und Weinberge und genießen Sie das Endprodukt in vollendeter Form als Württemberger im Glas. Nahrung für den Geist liefern Stadtführung und Museumsbesuch.

Leistungen:

Leistungen:

• 2 Übernachtungen mit Frühstück im Gasthaus Hotel Adler in Brackenheim-Botenheim, Hotel Restaurant Herzogskelter in Güglingen oder Gasthof Zum Ochsen in Cleebronn

• 2 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel oder im Gästehaus

• 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen • 18 Loch Spielspaß und Weinwissen beim Wengertergolf • Einkehr im Hof-Café mit Begrüßungssecco, Kaffee und einem Stück Kuchen • Eintritt ins Theodor Heuss Museum Brackenheim oder Römermuseum Güglingen • Informationsmaterial und Wandervorschläge für die Region 4

Preise pro Person: Hotel

Im DZ 222,00 € Im EZ 252,00 €

Gästehaus

Im DZ 194,00 € Im EZ 224,00 €

Buchbar ganzjährig ab 6 Personen Anreisetag: Freitag Verfügbarkeit auf Anfrage

• 4-Gang Genießer-Menü mit korrespondierenden Weinen • Kellerführung und Weinprobe im Weingut • Weinerlebnisführung mit 3er Weinprobe und Snack • Stadtführung • „Prickelndes Kaffeekränzchen“ mit Secco, Kaffee und Kuchen • Eintritt ins Theodor Heuss Museum Brackenheim oder ins Römermuseum Güglingen

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Wandern, wo der Wein wächst Wandern ohne Gepäck (4 Wandertage)

Naturnahe Laubwälder auf den Nordhängen und sonnenverwöhnte Weinlagen auf den Südhängen prägen Deutschlands größte Rotweinlandschaft. In harmonischem Zusammenspiel von Natur und Kultur entstand so eine abwechslungsreiche Szenerie – nicht spektakulär und grandios, eher besinnlich und beschaulich. Vier Tage lang Weinlandschaft zum Wohlfühlen.

Preise pro Person: Im DZ 215,00 € Im EZ 275,00 € Optional: Zusatznacht in Lauffen 37,00 €

Buchbar ganzjährig ab 2 Personen Verfügbarkeit auf Anfrage

Landschaft mit Leichtigkeit

Mit dem E-Bike über Strom- und Heuchelberg Laubwälder, Weinberge, Flusstäler und Obstwiesen bilden die Kulisse für diese Radtour. Eine Reise durch sanft geformtes Kulturland mit einer reichen Geschichte, herrlichen Weinen und südlichem Flair. Die Leichtigkeit ist Ihr Begleiter: Ihr Gepäck wird transportiert und das E-Bike unterstützt Sie, die vielseitige und zuweilen anmutige Landschaft des Naturparks StrombergHeuchelberg bequem zu erkunden. Sportliche Radler können natürlich auch mit dem Tourenrad starten.

Leistungen:

Leistungen:

• 4 Übernachtungen mit Frühstück

• 4 Übernachtungen mit Frühstück in ausgezeichneten und fahrradfreundlichen Betrieben

• Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft • Begrüßungssecco • Kartenmaterial und Reiseunterlagen • GPS-Leihgerät Garmin eTrex touch Tourablauf: - Anreise nach Lauffen a.N., - Lauffen-Bönnigheim-Botenheim (ca. 16 km), - Botenheim-Cleebronn-Güglingen (ca. 16 km), - Güglingen-Stockheim-Haberschlacht Neipperg-Dürrenzimmern (ca. 14 km), - Dürrenzimmern-Nordhausen-Nordheim Lauffen (ca. 13 km). 6

Preise pro Person: Im DZ 273,00 € Im EZ 333,00 € mit eigenem Rad Leih-E-Bike auf Anfrage

Buchbar ab 2 Personen von April-Oktober Verfügbarkeit auf Anfrage

• Gepäcktransport von Unterkunft zu Unterkunft • Begrüßungssecco • Eintritt UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Maulbronn • 3er Weinprobe • GPS-Leihgerät Garmin eTrex touch • Kartenmaterial und Reiseunterlagen • kostenloser Parkplatz während der Tour Tourverlauf: Güglingen-Nordheim-Eppingen-MaulbronnGüglingen. Tagesetappen von 40 bis 50 km. Mit eigenem Rad ist der Startpunkt frei wählbar. Zusatznacht möglich. 7


Poetisch-Spritziges Weinwochenende

Rund um Friedrich Hölderlin und den Lauffener Wein

„Seliges Land! Kein Hügel in dir wächst ohne den Weinstock“ (Friedrich Hölderlin) Der Geburtsort des Dichters Friedrich Hölderlin, malerisch im sonnenverwöhnten Neckartal gelegen, ist bekannt für seine ausgezeichneten Weine. Natur und Wein gehen in Lauffen eine besonders fruchtbare Verbindung ein - geistige Genüsse gepaart mit den besten Lauffener Tropfen bescheren allen Literatur- und Weinliebhabern ein Wochenende für alle Sinne.

Preise pro Person: Im DZ 139,00 € Im EZ 169,00 € Buchbar Mai bis Oktober ab 6 Personen. Anreise täglich Verfügbarkeit auf Anfrage

Action, Wissen, Abenteuer

Doppelter Familienspaß mit Erlebnispark Tripsdrill und Technik Museum Sinsheim

Über 100 originelle Attraktionen wollen im Erlebnispark Tripsdrill ausprobiert werden. Wie wäre es mit einer Fahrt in der Katapult-Achterbahn „Karacho“? Im angrenzenden Wildparadies warten Bär, Wolf und Luchs. Am nächsten Tag geht´s für große und kleine Entdecker ins Technik Museum Sinsheim mit IMAX-Kino. Für kurze Anfahrtswege und Erholung sorgt (drei Nächte lang) eine gemütliche Ferienwohnung in der beschaulichen Neckar-ZaberRegion.

Leistungen:

Leistungen:

• 2 Übernachtungen im Gästehaus Kraft inklusive reichhaltigem Frühstücksbüffet mit vielen regionalen Produkten

• 3 Übernachtungen in einer gemütlichen Ferienwohnung

• 6er Weinprobe mit Hölderlin-Vesperteller in der Lauffener Weingärtnergenossenschaft • Führung zum Kunstwerk „Hölderlin im Kreisverkehr“ von Peter Lenk und durch das Hölderlinzimmer mit kleinem Einblick in die Stadtgeschichte

Preise: Pro Familie bei 2 Erw. und 2 Kindern (5 bis 11 Jahre): 409,00 € Buchbar während Tripsdrill-Öffnungszeiten: 24. Mäz bis 4. November 2018 Anreise täglich Verfügbarkeit auf Anfrage

• Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill inkl. Wildparadies • Eintritt Technik Museum Sinsheim inkl. IMAX 3D Kino • Familienkarte für das Römermuseum Güglingen • Familienkarte für das Naturparkzentrum Zaberfeld • Regionale Überraschung für den Frühstückstisch

• Geführter lyrisch-spritziger Weinspaziergang unter dem Motto „Zeilenweise von Hölderlin bis Gernhardt“ inklusive 5er Weinprobe (1x Sekt, 4x Wein) • Material zur individuellen Besichtigung des Römischen Gutshofs

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Ein Zelt voller Hits

VIP-Konzertabend mit Albert Hammond

Erleben Sie Pop-Legende Albert Hammond live. Unzählige Hits hat der Komponist und Sänger geschrieben - für Johnny Cash, Tina Turner und Whitney Houston. Unter den Ohrwürmern erklingt sicher auch Hammonds eigener Hit „It never rains in California“. Denn vor allem ist der charismatische Weltstar eines - ein genialer Entertainer. Sein Publikum ist von der ersten Minute an mit dabei, singt, klatscht und tanzt. Und Sie sind als VIPGast mittendrin: reservierte Plätze, Sekt an der Bar und die besondere Atmospähre des Spiegelzelts! Zur Stärkung vor dem Konzert geht´s in den Spargelbesen. Leistungen: • 1 Übernachtung im Hotel Herzogskelter in Güglingen mit reichhaltigem Frühstücksbuffet • Essensgutschein für ein Spargelgericht in der Besenwirtschaft „Leiterwägele“ in Cleebronn • Eintritt ALBERT HAMMOND „Songbook Tour 2018“ Popsongs, Evergreens & Oldies am Pfingstsonntag, 20. Mai 2018 um 19 Uhr im Kulturspiegelzelt in Brackenheim • VIP-Paket: reservierte Plätze im Spiegelzelt, Sektgutschein und eine handsignierte CD pro Zimmer • Museumsgutschein für das Römermuseum Güglingen

Preise: Im DZ 119,00 € Im EZ 139,00 € Pfingstsonntag, 20. Mai 2018 bis Pfingstmontag, 21. Mai 2018 Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich.

Kalte Tage, heißer Wein Winter-Weinerlebnis zum 3. Advent

Festliche Vorfreude zaubert das 3. Adventswochenende in der Neckar-Zaber-Region. Fackeln, Geschichten und Leckereien begleiten Sie auf Ihrem Weg durch die winterlichen Weinberge bis zum gemütlichem Abschluss in der Hütte. Entdecken Sie festlich geschmückte Stände, liebevolle Souveniers und weihnachtliche Köstlichkeiten auf dem Ludwigsburger Weihnachtsmarkt und lernen Sie bei einer Stadtführung die barocke Innenstadt kennen. Kulinarisch abgerundet wird der stimmungsvolle Tag mit dem Klassiker Wine & Dine - herausragendes Essen kombiniert mit herausragenden Weinen.

Preise pro Person: Hotel

Im DZ 189,00 € Im EZ 219,00 €

Pension/ Gästehaus

Im DZ 169,00 € Im EZ 199,00 €

Freitag, 14. Dezember bis Sonntag, 16. Dezember Buchung bis 2 Wochen vor Reisetermin möglich.

Leistungen: • 2 Übernachtungen mit Frühstück Freitag, 14. Dezember

• „Adventabend in der Hütte“ - Vorweihnachtlicher Spazier-

gang durch die Weinberge mit Gästeführerin Ilse Schopper inkl. winterlicher Speise- und Weinverkostung in der Hütte

Samstag, 15. Dezember • Besuch des traditionellen Barock-Weihnachtsmarkts in Ludwigsburg • Stadtführung durch die historische Innenstadt • Wine & Dine - der Klassiker im Weinkonvent Dürrenzimmern: 4-Gang Menü vom Gasthaus Adler in Botenheim mit begleitender Weinauswahl des Kellermeisters Sonntag, 16. Dezember

• Weihnachtliche Programmvorschläge für Drinnen+Draußen 10

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Ausflugsziele rund um die Neckar-Zaber-Region

Ausflugsziele rund um die Neckar-Zaber-Region

Ausflugsziele rund um die Neckar-Zaber-Region

Ausflugsziele rund um die Neckar-Zaber-Region

Salzbergwerk Bad Friedrichshall

Bergrat-Bilfinger-Straße 1 74177 Bad Friedrichshall-Kochendorf

www.salzwerke.de

UNESCO-Weltkulturerbe Kloster Maulbronn

Klosterhof 5 75433 Maulbronn

www.kloster-maulbronn.de

Burg Guttenberg und Deutsche Greifenwarte

Burgstraße 1 74855 Haßmersheim

www.burg-guttenberg.de

Deutsches Zweiradund NSU-Museum

Urbanstraße 11 74172 Neckarsulm

www.zweirad-museum.de

Experimenta

Kranenstraße 14 74072 Heilbronn

www.experimenta-heilbronn.de

Auto & Technik Museum

Eberhard-Layher-Straße 1 74889 Sinsheim

www.sinsheim.technikmuseum.de

Neckarschifffahrt

Personenschifffahrt Stumpf GmbH & Co. KG

www.schifftours-heilbronn.de

Porsche Museum

Porscheplatz 1 70435 Stuttgart

www.porsche.com/museum/de

Blühendes Barock

Mömpelgardstraße 28 71640 Ludwigsburg

www.blueba.de

Mercedes-Benz Museum

Mercedesstraße 100 70372 Stuttgart

www.automuseum-stuttgart.de

Residenzschloss Ludwigsburg

Schlossstraße 30 71634 Ludwigsburg

www.schloss-ludwigsburg.de

Wilhelma

Wilhelmaplatz 13 70376 Stuttgart

www.wilhelma.de

Schloss Favorite

Favoritepark 1 71634 Ludwigsburg

www.schloss-favorite-ludwigsburg.de

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Reisebedingungen für Pauschalangebote des Neckar-Zaber-Tourismus e.V. (Gültig bis 30.06.2018) Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem Neckar-Zaber-Tourismus e.V. - nachstehend „NZT“ - abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der NZT. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Für alle Buchungswege gilt: a) Grundlage des Angebots des NZT und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der NZT weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 1.2. Die Buchung des Kunden kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde dem NZT den Abschluss des Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie der vorliegenden Reisebedingungen verbindlich an. 1.3. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestä-tigung des NZT beim Kunden zu Stande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der NZT dem Kunden eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Die Übermittlung einer schriftlichen Buchungsbestätigung ist nicht erforderlich, wenn die Buchung kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 2. Leistungen Die vom NZT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 3. Anzahlung/Restzahlung 3.1. Sämtliche Zahlungen des Kunden sind erst nach Übergabe eines Sicherungsscheins gemäß § 651k Abs. 1 zahlungsfällig. Ein Sicherungsschein ist nicht zu übergeben, a) wenn die Reiseleistungen keine Übernachtung einschließen, die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und der Reisepreis pro Person € 75,- nicht übersteigt, b) wenn die Reiseleistungen keine Beförderung vom Wohnsitz des Kunden zum Reiseort beinhalten und in der Buchungsbestätigung bzw. der Rechnung angegeben ist, dass die Gesamtzahlung des Reisepreises nach Erbringung aller Reiseleistungen zum Reiseende zahlungsfällig ist. 3.2. Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmeerklärung des Kunden) beim NZT ist eine Anzahlung zu leisten, die 14

auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10% des Reisepreises. 3.3. Die Restzahlung, oder - soweit in der Buchungsbestäti-gung/Rechnung angegeben ist, dass keine Anzahlung gefordert wird - der Gesamtreisepreis sind, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 4. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem NZT unter der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim NZT. 4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der NZT den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der NZT, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 4.3. Der NZT hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berück-sichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60% e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises 4.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 4.5. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, dem NZT nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 4.6. Der NZT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der NZT nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der NZT einen solchen Anspruch geltend, so ist der NZT verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweiti-

gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom NZT zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der NZT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den NZT zurückerstattet worden sind. 6. Obliegenheiten des Kunden / Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist) 6.1. Der Kunde / Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem NZT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend. 6.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde / Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem NZT erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der NZT, bzw. seine Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom NZT oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 6.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem NZT unter der in der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebenen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 7. Rücktritt wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl 7.1. Der NZT kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den NZT muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein b) Der NZT hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben

oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen c) Der NZT ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt des NZT später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig. 7.2. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der NZT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch den NZT diesem gegenüber geltend zu machen. 7.3. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück. 8. Haftungsbeschränkung 8.1. Die vertragliche Haftung des NZT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der NZT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2. Der NZT haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des NZT sind und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.). Die Haftung des NZT aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt. 9. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 9.1. Für Kunden / Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem NZT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den NZT ausschließlich an seinem Sitz verklagen. 9.2. Für Klagen des NZT gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des NZT vereinbart. -----------------------------------------------------------------------------------Reiseveranstalter ist: Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Vertreten durch den Vorsitzenden Volker Schiek und die Geschäftsführerin Sabine Hübl Heilbronner Straße 36, 74336 Brackenheim, Tel. 07135 933525, Fax 07135 933526 info@neckar-zaber-tourismus.de Brackenheim, im Dezember 2017 ------------------------------------------------------------------------------------

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Unsere Pauschalen: • Wein-Wochenende im Zabergäu • In vertrauter Runde • Wandern, wo der Wein wächst • Landschaft mit Leichtigkeit • Poetisch-Spritziges Wochenende • Action, Wissen, Abenteuer Termingebundene Spezial-Pauschalen: • Ein Zelt voller Hits: VIP-Konzertabend mit Albert Hammond: 20.-21.5.2018 • Kalte Tage, heißer Wein: Winter-WeinErlebnis zum 3. Advent: 14.-16.12.2018

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Info und Buchung: Neckar-Zaber-Tourismus e.V. Heilbronner Str. 36 74336 Brackenheim Tel. 07135 933525, Fax 07135 933526 info@neckar-zaber-tourismus.de www.neckar-zaber-tourismus.de www.facebook.com/NeckarZaberTourismus 16

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