Die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg Armee zwischen Regime und totalem Krieg VON WALTER POST
In den ersten beiden Jahrzehnten der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war das Verhältnis von Politik und veröffentlichter Meinung zur deutschen Wehrmacht unproblematisch. Bundeskanzler Konrad Adenauer stellte sich konsequent vor die Waffenträger der deutschen Nation, wobei er die Waffen-SS ausdrücklich miteinbezog. Das vorherrschende Bild des deutschen Soldaten, das in den Kriegsfilmen der fünfziger Jahre und in den Illustrierten gezeichnet wurde, war das des Idealisten. Dies entsprach dem Selbstverständnis einer Gesellschaft, in der die überwältigende Zahl aller irgendwie bedeutenden Stellen in Wirtschaft, Verwaltung, Medien und Bundeswehr von ehemaligen Soldaten der Wehrmacht besetzt war. Zwar war seit den Nürnberger Prozessen bekannt, daß einzelne Angehörige oder Einheiten der Wehrmacht an Kriegsverbrechen beteiligt waren, aber dies konnte das Gesamtbild einer guten und idealistischen Truppe, die für ein schlechtes Regime gekämpft hatte, nicht stören. In jenen Jahres des Kalten Krieges führten die Staaten des sozialistischen Lagers, allen voran die Sowjetunion, die CSSR, die Volksrepublik Polen und die DDR, einen ständigen Propagandafeldzug gegen die Bundesrepublik Deutschland, in dem die Nazi-Verbrechen eine große Rolle spielten. Die Bundesrepublik wurde als revanchistischer, militaristischer und faschistischer Staat hingestellt, um durch das Hervorrufen antideutscher Gefühlie in Westeuropa und in den USA das westliche Verteidigungsbündnis zu destabilisieren und die Sowjetunion als Schutzmacht aller osteuropäischen Völker erscheinen zu lassen. Zu dieser Propagandaarbeit gehörte auch Desinformation mittels gefälschter Dokumente über Nazi-Verbrechen.[1] Die bundesdeutschen Behörden verhielten sich zunächst gegenüber dem aus dem Osten kommenden Dokumentenmaterial ablehnend, änderten aber im Zusammenhang mit der Verjährungsdebatte der sechziger Jahre ihre Haltung. Leider hat man es von amtlicher Seite versäumt, sämtliches aus dem sozialistischen Lager stammende Dokumentenmaterial systematisch und kritisch auf seine Echtheit zu untersuchen, was zur Folge hat, daß das Wissen über die Vorgange, die sich im Osten während des Zweiten Weltkrieges abgespielt haben, teilweise auf unsicherem Boden steht. Vor dem Hintergrund der Entspannungspolitik und neomarxistischer geistiger Strömungen fand das von der Sowjetunion und ihren Satellitenstaaten propagierte Geschichtsbild zunehmend Anklang bei westlichen Intellektuellen. Diese Entwicklungen sollten sich langfristig auch auf das bis dahin ungetrübte Bild von der deutschen Wehrmacht auswirken. In den siebziger Jahren bildete sich im Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MOFA) der Bundeswehr in Freiburg um Manfred Messerschmidt, Wilhelm Deist, Hans Erich Volkmann und Wolfram Wette eine Gruppe von linksgerichteten Historikern, die es als ihre Aufgabe ansahen, die Wehrmacht als verbrecherische Organisation zu entlarven.[2] Mit ihren Auffassungen gerieten sie natürlich schnell in Konflikt mit konservativen Mitarbeitern des
MGFA. Die Streitigkeiten gipfelten 1984 in einem Prozeß, den Wilhelm Deist gegen Joachim Hoffmann anstrengte. Deist war mit einem Beitrag Hoffmanns zu dem offiziösen Werk »Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg: Der Angriff auf die Sowjetunion« nicht einverstanden gewesen und hatte vor Erscheinen des Buches versucht, »im Einklang mit der Grundthese, die Sowjetunion sei ein friedlicher, kein aggressiver Staat gewesen, auf seine (Hoffmanns) Darstellung des sowjetischen Offensivaufmarsches Einfluß zu nehmen, und ihm nahegelegt, seine Ausführungen so zu verdrehen, daß der sowjetische Aufmarsch ab 1940 nur eine Reaktion auf einen angeblichen deutschen Aufmarsch gewesen sei«. Weiter wurde Hoffmann angetragen, seine Darstellung der Komplizenschaft der Sowjetunion bei dem Angriff auf Polen und bei der Liquidierung dieses Staates zu streichen oder zu verschleiern. Ebenso sollte verschwiegen werden, daß Stalin in seiner Erklärung vom 29. November 1939 England und Frankreich offiziell als die Schuldigen an der Ausweitung und Fortdauer des Krieges bezeichnet hatte.« Weggelassen werden sollte »ein Zitat des sowjetischen Verteidigungsministers und Marschalls der Sowjetunion Gretschko ..., daß allein die Fronttruppen, keinesfalls aber die Regierung und die höheren Führungsstellen der Armee von dem deutschen Angriff überrascht worden seien«. Schließlich wurde von Hoffmann verlangt »ein Breittreten der Untaten auf deutscher Seite, restloses Verschweigen der Untaten auf sowjetischer Seite«. Deist hatte Hoffmann vor dem Landgericht Freiburg verklagt (die Zitate stammen aus dem Urteil), diese Behauptungen zu unterlassen, aber das Gericht hat die Klage kostenpflichtig abgewiesen.[3] Derartige Feststellungen über die Methoden eines Historikers kommen normalerweise einer wissenschaftlichen Bankrotterklärung gleich, aber der Ruf Deists hat unter dieser Affäre nicht gelitten. Im Gegenteil, die sogenannte »Rote Zelle« um Deist, Messerschmidt, Volkmann und Wette konnte im MGFA ungestört weiterarbeiten und die Grundlagen jenes Bildes produzieren, das uns gegenwärtig in der Ausstellung »Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht« entgegentritt. Diese Ausstellung ist eigentlich ein Unternehmen des Hamburger Instituts für Sozialforschung, das dem Hamburger Multimillionar Jan Philipp Reemtsma gehört, aber die Zusammenarbeit zwischen diesem Institut und Mitgliedern der sogenannten »Roten Zelle« des MGFA ist offenkundig. Die Ausstellung präsentiert in erster Linie Fotos, aber Fotos sind häufig ein fragwürdiges Beweismittel; man kann unter jedes Foto jede beliebige Unterschrift setzen. Außerdem hat ein Großteil der präsentierten Fotos keinerlei Herkunftsnachweis, so daß sie als Beweismittel wertlos sind. In diesem Zusammenhang erklärte der gegenwärtige Chef des MGFA, Kapitän zur See Werner Rahn, am 28. Juni 1996 in einem Vortrag: »Wenn in einer Ausstellung ein Viertel der Bilder, mit denen der verbrecherische Charakter der Wehrmacht bewiesen werden soll, aus einem stalinistischen Schauprozeß stammt, dann sollte der Zuschauer nachdenklich werden.«[4] Damit ist der Minsker Prozeß angesprochen, der 1946 in der Sowjetunion gegen 18 angebliche deutsche Kriegsverbrecher abgehalten wurde. Insgesamt wurden zwischen Dezember 1943 und Dezember 1946 mindestens zehn derartige Prozesse in sowjetischen Städten durchgeführt. Messerschmidt bezeichnet in dem gleichnamigen Begleitband zu der Ausstellung »Vernichtungskrieg« diese Prozesse als prinzipiell rechtsstaatlich; aber die sowjetische Justiz der Stalin-Ära hat einen Ruf, der schlechter gar nicht vorstellbar ist.
Die großen Moskauer Schauprozesse der dreißiger Jahre gegen führende Parteifunktionäre beruhten ebenso wie die Millionen von Schnellverfahren des NKWD gegen sogenannte »Volksfeinde« auf fiktiven Anklagen und erpreßten Geständnissen. Über das Zustandekommen von Schuldbekenntnissen deutscher Soldaten vor sowjetischen Militärgerichten hieß es in eitlem Bericht des Bundesjustizministers vom 26. Februar 1965: »Dort wurden durch Hunger und zum Teil auch durch Folterungen ›Geständnisse‹ herbeigeführt, die den Verfahren vor den sowjetischen Militärgerichten zugrunde gelegt wurden ...«[5] Im Oktober 1991 erließ Präsident Boris Jelzin in Rußland das Gesetz »über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressalien«. Seither können deutsche Soldaten und Zivilisten, die in den Nachkriegsjahren durch sowjetische Gerichte verurteilt wurden, bei der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in Moskau die Überprufung ihrer Fälle beantragen.[6] Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins »Focus« vom 2. Dezember 1996 waren bis zu diesem Zeitpunkt 6500 Antrage deutscher Staatsbürger bearbeitet worden. 5100 Urteile gegen Soldaten und Zivilisten, also 78 Prozent, wurden von den Staatsanwalten für null und nichtig erklärt. In 700 Fällen konnten die Unterlagen nicht aufgefunden werden, 730 Anträge, das sind elf Prozent, wurden abgelehnt.[7] Das bisher Gesagte sollte aber nicht zu der Annahme verleiten, es seien von Angehörigen oder Einheiten der Wehrmacht keine Kriegsverbrechen verübt worden. Diese sind aller Erfahrung nach unvermeidliche Begleiterscheinungen der Kriegführung, vor allem gegen Partisanen. In welchem Umfang sie sich tatsächlich ereignet haben, ist wegen der teilweise zweifelhaften Dokumentenlage und der fragwürdigen Arbeitsmethoden mancher Historiker schwierig festzustellen. Eine andere Frage ist die, wie die tatsächlichen Verbrechen, die von Angehörigen der Wehrmacht verübt wurden, zu bewerten sind. Ist wegen Verbrechen einzelner die Wehrmacht als ganzes als kriminelle Organisation anzusehen? War sie das willfährige Werkzeug für einen »rassenideologischen Vernichtungskrieg« im Osten? Um diese Fragen zu beantworten, ist es notwendig, zunächst die Entwicklung der Kriegführung seit dem 18. Jahrhundert kurz einmal Revue passieren zu lassen.
Der totale Krieg Im 18. und 19. Jahrhundert galt in Europa der Krieg als eine Sache, die unter Soldaten ausgetragen wurde. Die Auffassung vom Krieg ähnelte der des Duells. Die Kriegsziele waren begrenzt, und man bemühte sich von militärischer wie von politischer Seite, die Zivilbevölkerung soweit wie möglich zu schonen. Im totalen Krieg wurde dagegen die gesamte Bevölkerung für den Einsatz an der Front oder in kriegswichtigen Produktionen mobilisiert, der Unterschied zwischen Heimat und Front verwischte sich zusehends, die Zivilbevölkerung wurde zum Ziel der Kriegführung. Da der totale Krieg die psychologische Mobilmachung der Bevölkerung erforderte, mußten höchste Ziele proklamiert werden, denn nur diese rechtfertigten die unermeßlichen Leiden des Krieges. Höchstes Ziel mußte der totale Sieg über den Gegner sein. Als erster totaler Krieg der neueren Geschichte gilt der amerikanische Bürgerkrieg 1861 bis 1865. Hier wurde nicht nur nahezu die gesamte Bevölkerung der Südstaaten mobilisiert, sie wurde durch die Seeblockade und die großen Kavallerieraids des Nordens selbst zum Ziel der Kriegführung. Die Nordstaatengenerale Sherman und Sheridan zerstörten bei diesen Raids
durch eine Strategie der »verbrannten Erde« systematisch die Lebensgrundlagen der Bevölkerung des Südens. Der Krieg endete mit der bedingungslosen Kapitulation der Südstaaten, der Aufhebung ihrer staatlichen Existenz und ihrer wirtschaftlichen Ausplünderung. Im Burenkrieg 1899 bis 1902 wurde die Zivilbevölkerung von der englischen Armee systematisch in Konzentrationslager gesperrt, um dem Guerillakrieg der Buren die Grundlage zu entziehen. Im Weltkrieg 1914 bis 1918 verhängte Großbritannien gegen Deutschland und Österreich-Ungarn eine Seeblockade zur Aushungerung der Bevölkerung, der zwischen 1915 und 1918 allein im Deutschen Reich nach einer Denkschrift des Reichsgesundheitsamtes 763.000 Zivilpersonen zum Opfer fielen.[8] Die Hungerblockade wurde auch noch nach dem Waffenstillstand vom November 1918 bis zum folgenden März fortgesetzt.[9] Deutschland hatte 1915 mit einer Gegenblockade mit neuen technischen Mitteln geantwortet, dem uneingeschränkten U-Bootkrieg; auch hier war das Ziel letztlich die Aushungerung der britischen Bevölkerung. Die Moral der englischen und französischen Zivilbevölkerung versuchte man von deutscher Seite durch den Einsatz von Bombenflugzeugen und Ferngeschützen zu erschüttern. Eine große Rolle spielten Greuelpropaganda und psychologische Kriegführung, die insbesondere von den Entente-Mächten eingesetzt wurden. Die aufgepeitschten Emotionen sollten schließlich einen vernünftigen Friedensschluß unmöglich machen. Der Zweite Weltkrieg wurde zum größten aller totalen Kriege. Neue technische Kriegsmittel und die Weiterentwicklung von Propaganda und psychologischer Kriegführung bewirkten eine weitere Radikalisierung. Aus einem Krieg zwischen Staaten wurde ein Krieg universalistischer Ideologien, ein Weltbürgerkrieg zwischen Kommunismus, Liberalismus und Faschismus. Die Propaganda stilisierte in diesem Konflikt den Gegner zur Verkörperung des absolut Bösen, zu einem Feind, gegen den jedes Mittel gerechtfertigt war. In diesem Krieg machten sich alle Armeen des Rückgriffs auf barbarische Methoden schuldig. Der amerikanische Kriegsberichterstatter Edgar L. Jones schrieb 1946 in der Februarausgabe von »Atlantic Monthly«: »Was glauben die Zivilisten denn, welche Art Krieg wir geführt haben? Wir haben kalten Blutes Gefangene niedergemacht, wir haben Lazarette pulverisiert, Rettungsboote versenkt, feindliche Zivilisten gelotet oder verwundet. Verwundeten den Garaus gemacht, Sterbende mit Toten zusammen in ein Loch gelegt. Im Pazifik haben wir die Schädel unserer Feinde zerschlagen, sie abgekocht, um aus ihnen Tischgarnituren für unsere Braute zu machen, und haben ihre Knochen ausgemeißelt, um Brieföffner aus ihnen zu fertigen. Wir haben unsere Phosphorbombenwürfe und unsere Morde an der Zivilbevölkerung mit dem Abwurf von Atombomben auf zwei beinahe unverteidigte Städte gekrönt und haben so zur Zeit einen unbestrittenen Rekord in Massenmord erreicht.«[10] Die allgemeine Radikalisierung der Kriegführung war Folge der Dehumanisierung des Gegners durch eine zügellose Haßpropaganda. Notorisch ist die deutsche »Untermenschen«Propaganda.[11] So gut wie unbekannt ist heute aber die Tatsache, daß von offizieller deutscher Seite immer nur von einem »bolschewistischen Untermenschen«, nie aber von einem »slawischen« oder »russischen Untermenschen« die Rede war (auch wenn dies in der deutschen Öffentlichkeit allgemein geglaubt wurde). Letzteres verbot sich schon mit Rücksicht auf die kroatischen und slowakischen Verbündeten sowie die Hunderttausende von russischen und ukrainischen Freiwilligen, die auf deutscher Seite kämpften. Nach den
Artikeln der politischen Wochenzeitung »Das Reich«, dem Flaggschiff der NS-Propaganda, war der »bolschewistische Untermensch« ein Kunstprodukt, ein unter der Herrschaft der Kommunisten herangebildeter Massenmensch ohne Individualität; im Gegensatz zum »Untermenschen« würden die freiheitsliebenden und nationalbewußten Russen zunehmend auf deutscher Seite kämpfen. Derart komplizierte Differenzierungen, die letztlich aus Rücksicht auf Verbündete geboren wurden, hielt man in anderen kriegführenden Machten für überflüssig.. Ein typisches sowjetisches Flugblatt von 1942 erklärte: »Die Deutschen sind keine Menschen. Von jetzt ab ist das Wort ›Deutscher‹ für uns der allerschlimmste Fluch. Von jetzt ab bringt das Wort ›Deutsche‹ ein Gewehr zur Entladung. Wir werden nicht sprechen. Wir werden uns nicht aufregen. Wir werden töten. Wenn du nicht im Laufe eines Tages wenigstens einen Deutschen getötet hast, so ist es für dich ein verlorener Tag gewesen ... Wenn du einen Deutschen getötet hast, so töte einen zweiten - für uns gibt es nichts Lustigeres als deutsche Leichen. Zähle nicht die Tage. Zähle nicht die Kilometer. Zähle nur eines: die von dir getöteten Deutschen.«[12] Auch die amerikanische Propaganda im Pazifikkrieg zeichnete sich durch schlagkräftige Simplizität aus. Die Japaner wurden bevorzugt als Affen oder Insekten dargestellt, die ausgerottet werden mußten. Admiral Halsey befahl seinen Leuten kurzerhand: »Kill Japs, kill Japs, kill more Japs.« Ein besonderer Brauch der amerikanischen Armee im Pazifikkrieg war das Sammeln von »Trophäen«, d. h. von abgeschnittenen Ohren, ausgebrochenen Goldzähnen, abgekochten Schädeln usw. Entsprechend diesem Feindbild machten die Amerikaner auch kaum Gefangene; die Japaner galten als bösartige, minderwertige Rasse, und Kriegsgefangene belasteten nur die eigene Logistik.[13] Eine weitere Spezialität angelsächsischer Kriegführung waren systematische Luftangriffe auf zivile Wohngebiete; die Namen Hamburg, Dresden, Tokio, Hiroshima und Nagasaki sind dadurch in trauriger Erinnerung geblieben. Diese Praxis ging, anders als vielfach geglaubt wird, nicht von deutscher Seite aus. Während die englischen und amerikanischen Luftstreitkräfte für einen strategischen Luftkrieg konzipiert waren, hatte die deutsche Luftwaffe die Aufgabe, die Operationen des Heeres zu unterstützen. Die immer wieder herangezogenen deutschen Luftangriffe auf Warschau und Rotterdam wurden gegen Städte geflogen, die als Festungen von Bodentruppen verteidigt wurden; das Bombardement belagerter Festungen ist aber ein jahrhundertealter, allgemein anerkannter Brauch der Kriegführung. Die deutschen Luftangriffe auf englische Städte waren eine Vergeltung für britische Bombenangriffe auf deutsche Wohngebiete, wobei die deutsche Führung immer noch Industrieanlagen, Kraftwerke, Bahnhöfe und Hafenanlagen als bevorzugte Ziele ansah, während Treffer in reine Wohngebiete als unvermeidliche Begleiterscheinung galten.[14] Dagegen war die britische Führung stolz darauf, als erste mit der systematischen Bombardierung von Wohngebieten begonnen zu haben. Der Staatssekretar im Luftfahrtministerium J. M. Spaight schrieb in dem 1944 veröffentlichten Buch »Bombing Vindicated«: »Wir begannen, Ziele in Deutschland zu bombardieren, ehe die Deutschen das in England taten. Das ist eine historische Tatsache ... Wir wählten damit den besseren, aber härteren Weg. Indem wir die deutschen Städte zerschlugen, verzichteten wir auf das Privileg, unsere Städte intakt zu halten ... Es ist keine absolute Gewißheit, aber doch sehr wahrscheinlich, daß die Deutschen London und das Industriegebiet nicht angegriffen hätten,
wenn wir uns ruhig verhalten hatten ... Diese Art der Luftkriegführung machte sich nicht für sie bezahlt.«[15] Eine Sonderform des totalen Krieges ist der Guerilla- oder Partisanenkrieg. Partisanenkrieg war nach der Haager Landkriegsordnung von 1907 völkerrechtswidrig, und Repressalien waren in einem bestimmten Rahmen erlaubt. Ergriffene Partisanen durften standrechtlich erschossen werden; ebenso durften nach einem Partisanenanschlag für jeden eigenen getöteten Soldaten zehn Geiseln erschossen werden. Als Kriegsverbrechen galten erst Exzesse, die in der Praxis leider häufig vorkamen. Der Partisanenkrieg ist so angelegt, daß die Zivilbevölkerung von den Freischärlern als Tarnung und Schutzschild benutzt wird; im Gegenzug nimmt die Besatzungsmacht Rache an dem Teil der Zivilbevölkerung, den sie der Unterstützung der Partisanen verdächtigt. Anschläge und Grausamkeiten der einen Seite ziehen beinahe regelmäßig Vergeltungsmaßnahmen und Grausamkeiten der anderen Seite nach sich. Diese Erfahrung machte die Wehrmacht in Ost- und Südosteuropa, die holländische Armee in Indonesien, die französische Armee in Indochina und Algerien, die amerikanische Armee in Korea und Vietnam. All diese Kriege wurden mit großer Grausamkeit unter ständiger Verletzung des Kriegsrechts und des Völkerrechts geführt. Die Verbrechen, die von Soldaten und Einheiten der Wehrmacht bei der Partisanenbekämpfung verübt wurden, dürften sich kaum von denen französischer, holländischer oder amerikanischer Soldaten und Einheiten unterschieden haben. Der Partisanenkrieg fordert in der Regel eine große Zahl von unschuldigen Opfern, aber die Unterscheidung zwischen schuldig und unschuldig wird im totalen Krieg leider weitgehend aufgehoben. Statt dessen wird für die tatsächlichen oder angeblichen Taten einzelner summarisch die Gruppe verantwortlich gemacht. Die deutsche Besatzungsmacht im Osten erklärte, die Juden seien für den Partisanenkrieg maßgeblich verantwortlich, was entsprechende Massaker zur Folge hatte. Die Rote Armee ging 1945 gegen die deutsche Zivilbevölkerung unterschiedslos mit äußerster Brutalität vor. In Polen und in der Tschechoslowakei wurde die gesamte deutsche Bevölkerung für die Taten des NS-Regimes verantwortlich gemacht und entweder vertrieben oder umgebracht. Der anglo-amerikanische Luftkrieg machte ohnehin keinen Unterschied zwischen Schuldigen und Unschuldigen.
Die deutsche Wehrmacht und der Krieg im Osten Zentraler Anklagepunkt gegen die Wehrmacht ist der »rassenideologische Vernichtungskrieg« gegen die Sowjetunion, der zur Gewinnung von »Lebensraum im Osten« geführt worden sei. Der Begriff des »rassenideologischen Vernichtungskrieges« wurde Mitte der sechziger Jahre von dem Historiker Andreas Hillgruber geprägt. Diesen Krieg, so wird von Vertretern dieser These behauptet, habe Hitler seit der Abfassung von »Mein Kampf« konsequent angestrebt, und die Wehrmacht, insbesondere ihre Führung, habe sich der aktiven Komplizenschaft schuldig gemacht. Sieht man sich indessen die deutschen Dokumente zur Vorgeschichte des Rußlandfeldzuges genauer an, so zeigt sich, daß die These von der rassenideologischen Motivation auf schwachen Beinen steht. Tatsächlich wurde »Unternehmen Barbarossa« von Hitler und seinen Generalen aus einem Bündel realpolitischer Motive heraus geplant[16] 1. der Kenntnis der aggressiven außenpolitischen Doktrin Moskaus und des gewaltigen sowjetischen Rüstungsprogramms der dreißiger und vierziger Jahre;
2. der Notwendigkeit, die für die deutsche Wehrwirtschaft lebenswichtigen Ölquellen in Rumänien und Nickelgruben in Finnland vor einem drohenden Zugriff Moskaus zu schützen; 3. der Notwendigkeit, angesichts der Blockade des von Deutschland beherrschten europäischen Wirtschaftsraumes durch die englische Seemacht und der drohenden Konfrontation mit der Sowjetunion sich die benötigten Rohstoffquellen und Getreideanbaugebiete der Ukraine zu sichern; 4. der Strategie, die drohende Einkreisung Deutschlands durch England, die USA und die UdSSR durch die Zerschlagung des Sowjetstaates zu verhindern; 5. dem Scheitern der Verhandlungen mit dem sowjetischen Volkskommissar für Äußeres, Molotow, in Berlin im November 1940 (Hitler hatte einen erneuten Interessenausgleich zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion vorgeschlagen, aber Molotow hatte abgelehnt und statt dessen weitreichende Änspruche auf Skandinavien und den Balkan angemeldet); 6. der Kenntnis des zunehmend bedrohlicher werdenden Aufmarsches der Roten Armee an der Grenze des deutschen Machtbereiches ab März 1941. Ideologische Motive spielen in den Dokumenten kaum eine Rolle. Der undefinierte Begriff »Lebensraum im Osten« bedeutete in der Praxis die Sicherung von Rohstofflieferungen sowie die politische und militärische Kontrolle über die westlichen Gebiete der Sowjetunion. Projekte wie »deutsche Wehrdörfer in der Ukraine« tauchen in den Dokumenten, die für den deutschen Entscheidungsprozeß von Bedeutung sind, nicht auf. In welchem Verhältnis Ideologie und Realpolitik im Denken Hitlers tatsächlich standen, ist nachträglich unmöglich festzustellen. 1940/41 begründete Hitler den Feldzug gegen die Sowjetunion gegenüber seinen Generalen wie seinen Verbündeten Antonescu und Mussolini fast ausschließlich mit real- bzw. sicherheitspolitischen Argumenten. Die Befürchtungen der deutschen Führung und insbesondere Hitlers, die Sowjetunion werde 1941 oder spätestens 1942 das Deutsche Reich angreifen, war, wie wir heute wissen, alles andere als aus der Luft gegriffen. In den vergangenen Jahren wurden in Moskau Dokumente veröffentlicht, aus denen zweifelsfrei folgendes hervorgeht:[17] Am 19. August 1939, vier Tage vor der Unterzeichnung des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes in Moskau, hielt Stalin vor dem Politbüro eine Geheimrede. Er erklärte den Anwesenden, daß die Unterzeichnung des Nichtangriffspaktes dazu führen werde, daß Hitler Polen angreifen werde, woraufhin England und Frankreich ihm den Krieg erklären mußten. Es werde also ein Krieg zwischen Deutschland und den Westmächten ausbrechen, der zur Erschöpfung beider Seiten führen werde. Dies schaffe günstige Voraussetzungen für die Sowjetisierung Deutschlands und Frankreichs. Die Sowjetunion müsse Deutschland wirtschaftlich unterstützen, damit sich dieser Krieg möglichst lange ausdehne, und sie müsse sich gleichzeitig auf ihre Stunde vorbereiten. In der Sowjetunion lief in den folgenden Monaten ein riesiges Programm zur Erweiterung und Modernisierung der Roten Armee an. Am 5. Oktober 1940 legten der Volkskommissar für Verteidigung, Marschall Timoschenko, und Generalstabschef Merezkow Stalin einen Operationsentwurf für einen Krieg gegen Deutschland vor. Dieser Entwurf sah eine Offensive der Roten Armee aus der Westukraine quer durch Südpolen nach Schlesien vor, um Deutschland von den rumänischen Ölfeldern abzuschneiden. Gleichzeitig sollten die deutschen Kräfte im Raum Warschau Lublin durch
einen Zangenangriff aus der Westukraine und dem westlichen Weißrußland heraus vernichtet werden. Dieser Operationsentwurf wurde von Stalin gebilligt. Mitte Mai 1941 legten Timoschenko und der neue Generalstabschef Schukow einen überarbeiteten Operationsplan vor. Dieser sah, in Erweiterung des ursprünglichen Entwurfs, nach Erreichen Schlesiens ein Einschwenken der Verbande der Roten Armee nach Norden und einen anschließenden Vorstoß zur Ostsee vor, um alle deutschen Kräfte in Polen und Ostpreußen abzuschneiden und zu vernichten. Bereits am 5. Mai 1941 hatte Stalin bei einer Rede im Kreml vor den Absolventen der Militärakademien erklärt, daß die Rote Armee bald einen Offensivkrieg führen werde. Tatsächlich war der Aufmarsch der Roten Armee zu diesem Zeitpunkt bereits in vollem Gange. Vor diesem Hintergrund erscheint die deutsche Planung für einen Krieg gegen die Sowjetunion in einem etwas anderen Licht. Als Schlüsseldokument für die These vom »rassenideologischen Vernichtungskrieg« gilt die Rede, die Hitler am 30. März 1941 vor seinen versammelten Generalen hielt. Tatsächlich hatte Hitler laut den Aufzeichnungen Halders, dem Generalstabschef des Heeres, folgendes ausgeführt: »Kampf zweier Weltanschauungen gegeneinander. Vernichtendes Urteil über Bolschewismus ist gleich asoziales Verbrechertum. Kommunismus ungeheure Gefahr für die Zukunft. Wir müssen vom Standpunkt des soldatischen Kameradentums abrücken. Der Kommunist ist vorher kein Kamerad und nachher kein Kamerad. Es handelt sich um einen Vernichtungskampf.«[18] Hitler spricht hier von einem Vernichtungskampf gegen die kommunistische Weltanschauung und gegen die kommunistische Partei, aber von einem Vernichtungskrieg gegen die Bevölkerung der Sowjetunion oder die Slawen als Rasse ist hier, anders als in diese Stelle vielfach hineininterpretiert wird, keine Rede. Die Ausführungen Hitlers legen die Frage nahe, welches Bild der Reichskanzler und die deutsche Führungsschicht überhaupt von der Sowjetunion und der Kommunistischen Partei hatten. Die Vorgänge, die sich seit der Oktoberrevolution in Rußland abgespielt hatten, waren in Deutschland wohlbekannt: Der mit größter Grausamkeit geführte Bürgerkrieg, der Terror von Tscheka, NKWD bzw. GPU, das System der Arbeitslager, die Zwangskollektivierung in der Landwirtschaft mit ihren verheerenden Hungersnöten, die Schauprozesse und die »großen Säuberungen« - all dies hat ein äußerst negatives Bild vom Sowjetkommunismus erzeugt. Außerdem sind die Erfahrungen zu berücksichtigen, die die deutschen Freikorps 1919 bei den Kämpfen im Baltikum mit der Roten Armee und ihren Politischen Kommissaren gemacht hatten.[19] Die Kriegführung der Bolschewiki hatte sich durch die systematische Ermordung von Gefangenen einschließlich der Verwundeten und Massenerschießungen von Zivilisten ausgezeichnet Die Erinnerung daran war durch das Verhalten rotspanischer Truppenteile im spanischen Bürgerkrieg nachhaltig aufgefrischt worden. Da außerdem die Sowjetunion die Haager Landkriegsordnung von 1907 gekündigt hatte und der Genfer Konvention von 1929 nicht beigetreten war, ging die deutsche Führung davon aus, daß die Sowjets auch einen zukünftigen Krieg wieder mit äußerster Brutalität führen wurden. Aus diesem Grund entstanden in den Monaten vor Beginn des Rußlandfeldzuges eine Reihe von Richtlinien und Erlassen, die die Truppe auf die zu erwartende Kriegführung im Osten vorbereiten sollten. Dieser Gedankengang kommt deutlich im berühmt-berüchtigten »Kommissarbefehl« vom 6.
Juni 1941 zum Ausdruck; dieser beginnt mit einer ausführlichen Begründung, die häufig verschwiegen wird: »Im Kampf gegen den Bolschewismus ist mit einem Verhalten des Feindes nach den Grundsätzen der Menschlichkeit oder des Völkerrechts nicht zu rechnen. Insbesondere von den politischen Kommissaren aller Art als den eigentlichen Trägern des Widerstandes ist eine haßerfüllte, grausame und unmenschliche Behandlung unserer Gefangenen zu erwarten. Die Truppe muß sich bewußt sein: 1. In diesem Kampf ist Schonung und Rücksichtnahme diesen Elementen gegenüber falsch. Sie sind eine Gefahr für die eigene Sicherheit ... 2. Die Urheber barbarisch asiatischer Kampfmethoden sind die politischen Kommissare ... Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen . . . « Weiter heißt es: »Politische Kommissare, die sich keiner feindlichen Handlung schuldig machen oder einer solchen verdächtig sind, werden zunächst unbehelligt bleiben.«[20] Über ihr Schicksal solle später nach dem persönlichen Eindruck, den der Mann mache, entschieden werden. Zwei Tage später ergänzte der Oberbefehlshaber des Heeres, v. Brauchitsch, diesen Befehl dahingehend, es sei nur gegen solche Kommissare vorzugehen, die sich »durch eine besonders erkennbare Handlung oder Haltung« gegen die deutsche Wehrmacht stellen wurden.[21] Realistisch betrachtet war die Einschätzung der Rolle der Kommissare durch die deutsche Führung nicht völlig falsch. 1947/48 befragte die U.S. Historical Division deutsche Offiziere über ihre Erfahrungen an der Ostfront.[22] Laut diesen Aussagen waren die Kommissare ein wesentliches Element des sowjetischen Widerstandes. Viele von ihnen waren tatsächlich politische Fanatiker, die über beachtliche Führungsqualitäten verfugten: Sie waren meist tapfer, intelligent und skrupellos, kümmerten sich um das Wohlergehen ihrer Soldaten und gaben ein persönliches Beispiel. Sie veranlaßten ihre Truppe häufig, auch in hoffnungslosen Situationen erbitterten Widerstand zu leisten, und oftmals befahlen sie auch die Ermordung deutscher Kriegsgefangener. Unter dem Gesichtspunkt eines rein funktionalen Denkens, das auf Völkerrecht und Ethik keine Rücksicht nimmt, erwies sich der Kommissarbefehl als Fehler: Zum einen mußte er den Widerstandsgeist der Betroffenen anstacheln, zum anderen war ein Teil der Kommissare keineswegs fanatisiert, sondern bereit, mit den Deutschen zusammenzuarbeiten. Davon abgesehen ist umstritten, inwieweit der Kommissarbefehl von der Truppe überhaupt befolgt wurde. Ein definitives Urteil über den Kommissarbefehl hat die deutsche Führung selbst gefällt: Sie hat ihn im Mai 1942 wieder aufgehoben. Ähnlich wie der Kommissarbefehl wird auch der sogenannte »Gerichtsbarkeitserlaß« meist nicht korrekt dargestellt. Dieser Erlaß Hitlers vom 13. Mai 1941 schränkte die Kompetenzen der Wehrmachtsgerichtsbarkeit bei Übergriffen und Straftaten deutscher Soldaten gegen die sowjetische Zivilbevölkerung ein.[23] Die Truppe sollte sich, so hieß es, »gegen jede Bedrohung durch die feindliche Zivilbevölkerung schonungslos zur Wehr« setzen. Durch diesen Erlaß, das geht aus dem Text einwandfrei hervor, sollte die Truppe freie Hand bei der
Auseinandersetzung mit Partisanen und sogenannter »heimtückischer Kriegführung« bekommen. Nach Befriedung der besetzten Gebiete, und dies wird in der Regel verschwiegen, sollte die normale Wehrmachtsgerichtsbarkeit wieder eingeführt werden, was auch tatsächlich der Fall war. Als Beweisstuck für einen »rassenideologischen Vernichtungskrieg« ist der Gerichtsbarkeitserlaß trotz seiner Völkerrechtswidrigkeit untauglich. Die Befürchtungen der deutschen Führung hinsichtlich der Behandlung von deutschen Kriegsgefangenen durch die Sowjets sollten sich als begründet erweisen. Von den ersten Tagen des Rußlandfeldzuges an wurden deutsche Soldaten, die der Roten Armee in die Hände fielen, meist getötet und zuvor häufig auf grausamste Weise verstümmelt. Erst 1944/45 sollte sich die Überlebensrate von deutschen Soldaten, die in sowjetische Kriegsgefangenschaft gerieten, deutlich erhöhen. Von den 3.155.000 deutschen Kriegsgefangenen in der UdSSR sind, meist als Folge von Unterernährung und Krankheiten, etwa 1.110.000, das sind 35,2 Prozent, verstorben. Diese Zahlen gehen auf Ermittlungen des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes zurück und sind als sehr zuverlässig anzusehen.[24] Die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen von deutscher Seite wird meist einseitig und falsch dargestellt. Die häufig genannte Zahl von 3.300.000 sowjetischen Soldaten, die in deutschen Lagern verhungert sein sollen, geht auf eine Fehlinterpretation des von »Fremde Heere Ost« erstellten Dokuments »Nachweisung des Verbleibs der sowjetischen Kriegsgefangenen vom 1.5.1944« zuruck.[25] Der amerikanische Historiker Alexander Dallin hat in den fünfziger Jahren diejenigen sowjetischen Kriegsgefangenen, die laut Aufstellung von »Fremde Heere Ost« an Luftwaffe, Kriegsmarine und Waffen-SS überstellt wurden, als »liquidiert« gezählt. Jedem Kenner der damaligen Verhältnisse ist aber klar, daß die überstellten Kriegsgefangenen bei diesen Teilstreitkräften in vielfältigen Funktionen, häufig als »Hiwis«, eingesetzt wurden. Die Fehlinterpretation von Dallin führt aber bis zum heutigen Tage ein hartnäckiges Eigenleben. Tatsächlich sind laut der »Nachweisung« von »Fremde Heere Ost« bis zum Frühjahr 1944 1.680.000 sowjetische Kriegsgefangene in deutscher Hand verstorben. Diese Zahl ist natürlich kaum weniger erschreckend, aber dieses Massensterben ist zum größeren Teil auf die objektiven Umstände und nur zum geringeren Teil auf Gleichgültigkeit und bösen Willen zurückzuführen. Die Masse der fünf Millionen Gefangenen, die insgesamt in deutsche Hand gerieten, fiel im Jahre 1941 an. Bis zum September 1941 scheint die Versorgung der Kriegsgefangenen einigermaßen funktioniert zu haben, aber im Herbst erfolgte ein Zusammenbruch, der auf mehrere Ursachen zurückzuführen ist. Die Sowjets hatten bei ihrem Rückzug die Strategie der »verbrannten Erde« angewandt und, soweit es ihnen möglich war, das Eisenbahnsystem, Industrieanlagen, landwirtschaftliches Gerät und Nahrungsmittelvorräte zerstört und alles Transportable nach Osten verbracht. Die Wehrmacht stieß in ein Ökonomisch verwüstetes Gebiet vor. Mit Einsetzen der Schlammperiode brach das völlig überdehnte und überlastete deutsche Transportsystem zusammen, und die Wehrmacht geriet in größte Versorgungsschwierigkeiten. Der Zusammenbruch des Transportsystems wirkte sich auf die zu diesem Zeitpunkt besonders zahlreichen sowjetischen Kriegsgefangenen verheerend aus. Die Soldaten fielen häufig im Zustand der Unterernährung und der tödlichen Erschöpfung in deutsche Hände, die Ernährung in den Gefangenenlagern war unzureichend, und dies begünstigte den Ausbruch von Seuchen, insbesondere Fleckfieber und Ruhr. Das hierdurch verursachte Massensterben war von der deutschen Wehrmachtführung keineswegs beabsichtigt, wie die vom Oberkommando des Heeres am 2. Dezember 1941 für die sowjetischen Kriegsgefangenen festgelegten Verpflegungssätze zeigen.[26] Die hier
verbindlich vorgeschriebenen Rationen waren z. T. wesentlich höher als diejenigen, die der deutsche Normalverbraucher in den ersten Nachkriegsjahren erhielt. Unter den Bedingungen des Herbstes und Winters 1941/42 war eine ausreichende Versorgung nicht zu verwirklichen, obwohl ein Teil der zuständigen Befehlshaber der rückwärtigen Heeres- und Armeegebiete erhebliche Anstrengungen unternahm, um das Los der Gefangenen zu verbessern. Im März 1942 veranlaßten OKH und OKW eine gründliche Umgestaltung der Verhältnisse in den Kriegsgefangenenlagern, im April sprach sich auch Hitler für eine »absolut ausreichende Ernährung der Russen« aus. Ab dem Frühjahr 1942 konnten die sowjetischen Gefangenen ausreichend verpflegt und vernünftig untergebracht werden, die Schreckensbilder des Winters 1941/42 gehörten der Vergangenheit an. Generell wird auch die deutsche Besatzungspolitik im Osten heute einseitig, wenn nicht falsch dargestellt. Wie bereits erwähnt, hatten die Sowjets bei ihrem Rückzug 1941 durch ihre »Strategie der verbrannten Erde« die westlichen Gebiete der UdSSR in eine Ökonomische Wüste verwandelt. Die deutschen Besatzungsbehörden konnten aus den besetzten Gebieten nur einen Bruchteil der Mengen an Rohstoffen und Nahrungsmitteln herausholen, auf die man ursprünglich gehofft hatte und die man in der von Deutschland kontrollierten europäischen Wirtschaft dringend brauchte. Statt dessen sahen sich die deutschen Behörden gezwungen, erhebliche Mittel in die besetzten Ostgebiete zu investieren, um das darniederliegende Wirtschaftsleben wieder in Gang zu bringen; nur so bestand Aussicht, aus diesen Gebieten einen Ökonomischen Nutzen ziehen zu konnen.[27] Zwischen 1941 und 1943 investierte das Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete etwa eine Milliarde Reichsmark in die Bereiche Bergbau, Energieerzeugung und industrielle Produktion. Für das Eisenbahnwesen und für den Straßenbau wurde eine weitere Milliarde Reichsmark eingesetzt, dazu beträchtliche Mittel für Kohle für den Eisenbahnbetrieb. Die deutsche Wiederaufbauhilfe für Industrie und Infrastruktur betrug 1941/43 somit mehr als 2,5 Milliarden RM, eine weitere halbe Milliarde floß der Landwirtschaft in den besetzten Ostgebieten zu. Diese erhielt im Rahmen des sogenannten »Ostackerprogrammes« aus dem Reich unter anderem 7000 Traktoren, 20.000 Generatoren, 250.000 Stahlpflüge, drei Millionen Sensen sowie mehrere tausend Zuchttiere. Die deutsche Wirtschaftshilfe für die besetzten Ostgebiete von über drei Milliarden Reichsmark in den Jahren 1941/43 machte ein Prozent des deutschen Bruttosozialprodukts in jenen Jahren aus. Möglicherweise hat das Deutsche Reich in die besetzten Ostgebiete wirtschaftlich mehr hineingesteckt als dort herausgeholt. In der kurzen verfügbaren Zeit waren die enormen wirtschaftlichen Probleme kaum in den Griff zu bekommen. Als die Situation sich 1943 zu bessern begann, mußte die Wehrmacht aufgrund der militärischen Lageentwicklung die besetzten Gebiete nach und nach räumen. Ohne Ansätze einer konstruktiven Besatzungspolitik wäre es im übrigen gar nicht denkbar, daß mehr als eine Million Ukrainer, Russen, Kosaken, Letten, Esten und Angehörige der Kaukasusvölker auf deutscher Seite gekämpft haben. Am 5. Mai 1943 standen auf selten der deutschen Wehrmacht bereits 90 russische Bataillone, dazu 140 Einheiten in Kompaniestärke, 90 Feldbataillone der Ostlegionen, eine kaum zu übersehende Zahl kleiner Einheiten, über 400.000 Hilfswillige auf Planstellen deutscher Einheiten, dazu einige größere Verbände unter deutschem Kommando (1. Kosakendivision, mehrere selbständige Kosakenregimenter, das Kalmückische Kavalleriekorps).
Zu diesem Zeitpunkt existierten außerdem bereits Vorformen nationalrussischer Streitkräfte unter russischem Kommando und teilweise in russischen Uniformen, die RNNA (Russische Nationale Volksarmee), die RONA (Russische Volksbefreiungsarmee), die Brigade Druschina, das Donkosakenregiment 120, das Ost-Ersatz-Regiment Mitte.[28] Später wurden die Russische Befreiungsarmee (ROA) unter General Wlassow und das Ukrainische Befreiungsheer gegründet. Der Krieg im Osten hatte somit auch den Charakter eines Bürgerkrieges. Zahlreiche Exzesse und Verbrechen gehen auf das Konto der Ostlegionen, die sich für das rächten, was die Kommunisten ihnen und ihren Angehörigen angetan hatten. Dieses ungewöhnliche Ausmaß von Kooperation und Kollaboration widerspricht der These, die deutsche Besatzungspolitik in der Sowjetunion habe nur aus Mord und Totschlag bestanden. Tatsächlich gab es gar nicht eine Besatzungspolitik, vielmehr waren in der deutschen Führungsschicht ganz verschiedene Meinungsgruppen zur Frage der Behandlung des Ostens vorhanden. Im Verlauf des Krieges setzte sich die Linie der Zusammenarbeit mit den Östlichen Völkern, die von der Wehrmacht und später auch von der Waffen-SS favorisiert wurde, immer mehr durch. Der Vorwurf, die Wehrmacht sei das willfährige Werkzeug eines »rassenideologischen Vernichtungskrieges« gewesen, erweist sich bei genauerer Prüfung als unhaltbar. Der »Krieg um Lebensraum« war nur eines von mehreren Motiven Hitlers für den Feldzug gegen die Sowjetunion. Gegenüber seinen Generalen hat Hitler so nicht argumentiert, sondern vielmehr real- und sicherheitspolitische Erwägungen in den Vordergrund gestellt. Die Wehrmachtsführung war aufgrund ihres Realitätssinns gegenüber allen »Lebensraum-« und Kolonialprojekten skeptisch bis ablehnend. Es genügt, sich hierzu die Denkschriften über die sowjetische Wirtschaft vom Chef des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes, General Thomas, vom Frühjahr 1941 anzusehen. General Thomas kam zu dem Schluß, daß sich nur unter sehr günstigen Umständen Rohstoffe und Nahrungsmittel in nennenswertem Umfang aus den besetzten Gebieten der UdSSR entnehmen lassen wurden.[29] Die sogenannten »verbrecherischen Befehle«, der Kommissarbefehl und der Gerichtsbarkeitserlaß, richteten sich nicht gegen die Zivilbevölkerung als solche, sondern gegen die Funktionäre der Kommunistischen Partei, gegen Partisanen und gegen die Gruppen, die sie mutmaßlich unterstützten. Aufgrund des bekannten Charakters des Sowjetregimes und seiner terroristischen Methoden teilte die Wehrmachtsführung die Auffassung Hitlers, daß der Krieg im Osten unvermeidlich ein schmutziger Krieg sein wurde. Auch wenn Kommissarbefehl und Gerichtsbarkeitserlaß eindeutig gegen das Völkerrecht verstoßen, die Planung eines Vernichtungskrieges gegen die Zivilbevölkerung laßt sich aus ihnen nicht ableiten.
Schlußbetrachtung Von ihrem Selbstverständnis her war die Wehrmacht keineswegs die Armee des NS-Staates. Sie sah sich vielmehr als Trägerin einer 300jahrigen Tradition der preußisch-deutschen Geschichte, die vom Großen Kurfürsten über Friedrich den Großen, die Freiheitskriege. die deutschen Einigungskriege bis zum Weltkrieg 1914/18 reichte. Zwar übten seit 1933 Hitler und die NSDAP die Macht in Deutschland aus, aber die traditionellen Institutionen und Eliten des Deutschen Reiches bestanden ebenso weiter wie die meisten Rechtsnormen. Es bezeichnet die damalige Situation, daß die Weimarer Reichsverfassung formell niemals aufgehoben wurde. Hitler hat sich mittels des
Ermächtigungsgesetzes über die verfassungsmäßigen Bestimmungen, wenn er es für angebracht hielt, einfach hinweggesetzt. Die Wehrmacht war somit nicht Teil des NS-Regimes, sondern Teil der Exekutive des 1871 gegründeten Deutschen Reiches. Entsprechend ihrem Selbstverständnis war der für die Wehrmacht als Institution verbindliche Normenkatalog der des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Dieser Normenkatalog war festgelegt im Reichsstrafgesetz, im Militärstrafgesetz, in den 26 Geboten für den deutschen Offizier und den zehn Geboten für den deutschen Soldaten. Die Wehrmacht war von ihrem Selbstverständnis her rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet, die mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts in Einklang standen. Die Zusammenarbeit von Wehrmacht und NS-Regime war keineswegs frei von Spannungen. Bei der Beurteilung dieser Zusammenarbeit ist zu berücksichtigen, daß beide Gruppen sozusagen in einem Boot saßen - die alliierten Kriegsgegner führten den Krieg ausdrücklich nicht gegen Hitler und die NSDAP, sondern gegen das Deutsche Reich und das deutsche Volk. Dies zeigen nicht nur ihre Absichtserklärungen, sondern mehr noch ihr praktisches Handeln: die Weigerung, mit dem deutschen Widerstand, insbesondere der Wehrmachtsopposition, zusammenzuarbeiten, die Abtrennung der deutschen Ostgebiete, die Vertreibung der Ostdeutschen, die Demontagen in der deutschen Industrie und schließlich die 40jahrige Teilung Deutschlands. Wenn im Rahmen der Kriegführung Angehörige der Wehrmacht Kriegsverbrechen oder Völkerrechtsverletzungen begangen haben, so sind sie dafür gemäß dem rechtsstaatlichen Normenkatalog der Wehrmacht zu verurteilen. Für die Beurteilung der Wehrmacht als Institution ist entscheidend, ob sich die Mehrheit ihrer Mitglieder entsprechend dem gültigen Normenkatalog verhalten hat. Zahlenangaben, die bei der Klärung dieser Frage behilflich sein können, lieferte der kürzlich verstorbene Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, Oberstaatsanwalt Alfred Streim.[30] In einem Aufsatz im Begleitband zu der Ausstellung »Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht« erklärte Streim, daß seit Einrichtung der Zentralen Stelle im Jahre 1958 in der Bundesrepublik Deutschland etwa 3000 Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Wehrmacht eingeleitet worden sind, d. h. 3000 Wehrmachtssoldaten wurden verdächtigt, an Kriegsverbrechen oder NS-Verbrechen beteiligt gewesen zu sein. Rechnet man, daß der Wehrmacht etwa 18 Millionen Männer und Frauen angehört haben, so machen 3000 Verdächtige 0,017 Prozent des gesamten Personalbestandes aus. Selbst wenn man völlig hypothetisch eine sehr hohe Dunkelziffer von 90 Prozent und damit 30.000 Verdächtige annimmt, so bewegt man sich erst bei 0,17 Prozent. Von den 3000 Ermittlungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland führten übrigens nur zwei (!) zu einer Verurteilung. In der DDR gab es insgesamt acht Urteile gegen Wehrmachtsangehörige. Auch die quantitativen Überlegungen zeigen, daß die Legende von der »sauberen Wehrmacht« nicht unbedingt eine Legende ist. Im übrigen ist die Wehrmacht als Gesamtorganisation auch in den Nürnberger Prozessen niemals angeklagt worden. Angeklagt waren im Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher der Generalstab und das OKW. Beide Institutionen wurden am 1. Oktober 1946 vom International Military Tribunal (IMT) freigesprochen. In der Urteilsbegründung hieß es, ihre Planungstätigkeit sei »so ziemlich die gleiche wie bei den Armeen, Flotten und Luftwaffen aller anderen Länder« gewesen. 1948
fand der sogenannte OKW-Prozeß gegen 13 hohe Generale statt. Es kam zu keiner Verurteilung wegen einer Beteiligung am Holocaust, und es gab keine Verurteilung wegen Verbrechen gegen den Frieden. Das Oberkommando der Wehrmacht und der Generalstab des Heeres wurden als Institutionen freigesprochen.[31] Anmerkungen 1. Siehe dazu Ladislav Bittmann, Geheimwaffe D, Bern 1973, insbes. S. 59 ff; danach sind das »Kriegstagebuch des Kommandostabes Reichsführer-SS« und die »Tätigkeitsberichte« verschiedener SS-Einheiten wahrscheinlich vom KGB gefälscht oder manipuliert worden. Diese angeblich in einem See gefundenen Dokumente wurden 1964 von der tschechoslowakischen Regierung der Öffentlichkeit präsentiert und ein Jahr später unter dem Titel »Unsere Ehre heilst Treue« im Europa-Verlag, Wien, publiziert. 2. Rüdiger Proske, Wider den Mißbrauch der Geschichte deutscher Soldaten zu politischen Zwecken, Mainz 1996. 3. Landgericht Freiburg, Geschäftsnummer 5083/84, Urteil vom 19. Juni 1984. 4. Kapitän z. S. Werner Rahn, Wege zur historischen Wahrheit, Festvortrag beim Tag des Königlich Bayerischen Infanterie-Leibregiments am 28. Juni 1996, Manuskript im Besitz des Verfassers. 5. Zit. N. Adalbert Rückerl, NS-Verbrechen vor Gericht, Heidelberg 1984, S.99ff 6. Leonid Pawlowitsch Kopalin, Die Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer politischer Verfolgung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 1995. 7. Freisprüche für die Wehrmacht, Focus 49/1996, 2.12.1996. 8. Denkschrift des Reichsgesundheitsamtes vom Dezember 1918, abgedruckt in: Das Werk des Untersuchungsausschusses der verfassungsgebenden Nationalversammlung und des Deutschen Reichstages, IV. Reihe, Die Ursachen des deutschen Zusammenbruchs im Jahre 1918, Bd. 6, Berlin 1926. 9. Charles C. Tansill, Die Hintertür zum Kriege, Düsseldorf 1957, S. 47ff . 10. John Dower, War without Mercy, New York 1986; deutsche Übersetzung in Georg Franz-Willing, Vergangenheitsbewältigung, Coburg 1992, S.27. 11. Der Reichsführer-SS - SS-Hauptamt (Hrsg.): Der Untermensch, Berlin o. J. 12. Deutsche Übersetzung nach Alfred de Zayas, Die Wehrmachtuntersuchungsstelle, München 1980, S. 286; Faksimile des Originals, S. 434 13. John Dower, , aaO., S. 36, 64ff., 70. 14. Siehe dazu Horst Boog, Die Luftwaffe zwischen der »Luftschlacht um England« und »Barbarossa«, in: Der Angriff auf die Sowjetunion, Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Bd. 4, Stuttgart 1983, S.277ff. 15. Zit. n. Cajus Bekker, Angriffshohe 4000, München 1967, S. 329. 16. Siehe dazu Walter Post, Unternehmen Barbarossa. Deutsche und sowjetische Angriffsplane 1940/41, Hamburg - Berlin - Bonn 1996, insbes. S. 146ff. u. S. 206ff. 17. Ebenda, insbes. S. 255ff . 18. Erhard Moritz (Hrsg.), Fall Barbarossa, Berlin 1970, Nr. 89. 19. Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps, Der Feldzug im Baltikum. Bd. 2 und 3, Berlin 1937/38. 20. Erhard Moritz, a.a.O., Nr. 100. 21. Ebenda, Nr.102. 22. Department of the Army Pamphlet No. 20-230; Russian Combat Methods in World War II, Department of the Army 1950, S. 13f.f; s. a. Alfred de Zayas, a.a.O., S.273307. 23. Erhard Moritz, a.a.O., Nr. 97.
24. Kurt W. Böhme, Die deutschen Kriegsgefangenen in sowjetischer Hand, München 1966, S. 149ff. 25. Hans Roschmann, Gutachten zur Behandlung und zu den Verlusten sowjetischer Kriegsgefangener in deutscher Hand von 1941-1945, Ingolstadt 1982. 26. Joachim Hoffmann, Die Geschichte der Wlassow-Armee, Freiburg 1984, S. 139ff. sowie Anlagen 1 u. 2. 27. Walter N. Sanning, Soviet Scorched-Earth Warfare, in: The Journal of Historical Review, Vol. 6/No. 1, Spring 1985, S. 92-116; [dt. Fassung] Sanning bezieht sich vor allem auf: Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete, Bericht über die Tätigkeit der Chefgruppe Wirtschaft im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete, 20. November 1944, BA-MA RW 31/260. 28. Joachim Hoffmann, a.a.O., S. 14. 29. Walter Post, a.a.O., S. 235ff . 30. Alfred Streim, Saubere Wehrmacht? In: Hannes Heer/Klaus Naumann (Hrsg.), Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944, Hamburg 1995, S. 569ff., insbes. S. 577ff. 31. Siegfried Westphal, Der deutsche Generalstab auf der Anklagebank, Nürnberg 19451948, Mainz 1978.
Dr. Walter Post, Jahrgang 1954, Studium der Politischen Wissenschaft, der Neueren Geschichte - insbesondere der Militärgeschichte - und der Philosophie. 1990 Promotion, 1991-1994 Lehrbeauftragter für das Fach Internationale Politik an der Universität München, derzeit freier Historiker und Publizist.