Das Deutsche Reich war ein Bund vieler Staaten mit einem Kaiser als Oberhaupte. Ein jeder dieser Staaten war auf seinem Ge biete souverän; der aus allen Fürsten oder souveränen Staaten zusammengesetzte Reichstag hatte die gesetzgebende Gewalt für das ganze deutsche Reich (ähnlich wie in den USA). Der Kaiser mußte die Gesetze, Be schlüsse oder Rezesse dieser Versammlung genehmigen, war mit deren Bekanntmachung und Vollstreckung beauftragt. Die mäch tigsten sieben Fürsten hatten als Kurfürsten das Vorrecht, die Kaiserkrone zu verleihen. Die Fürsten und Staaten des deutschen Reichs waren ur sprünglich Unterthanen der Kaiser und erhielten von diesen ihre Lande. Der in seine« Erblanden von den Türken unausgesetzt angegriffene Kaiser mußte diese muthigen Fürsten und Völker, die ihm damals nöthig waren, schonen. Freie Städte waren im Norden, Westen und Süden des Reichs durch ihren Handel, ihre Manufakturen, ihre Erzeug nisse aller Art zu einem bedeutenden Wohlstande, und dadurch zur Unabhängigkeit gelangt.