Nutztierrissbegutachtung

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Begutachtung und Schadensausgleich von Wolfsrissen im Freistaat Sachsen – Ein Informationsblatt für Tierhalter zum Verfahren der Nutztierrissbegutachtung (Stand: 02.03.2011)

Die natürliche Rückkehr der streng geschützten Tierart Wolf (Canis lupus) in unsere heimische Natur stellt die Tierhalter, insbesondere die Schaf- u. Ziegenhalter, vor neue Herausforderungen. Verlorengegangenes Wissen zum Herdenschutz muss wieder erlernt und fachgerecht angewandt werden. Dieser Prozess braucht Zeit. Um die Tierhalter zu unterstützen, werden durch Wölfe hervorgerufene Schäden an Nutztieren vom Freistaat Sachsen finanziell ausgeglichen. Grundlage dieses so genannten Kompensationsverfahrens ist die Nutztierrissbegutachtung. Was Sie als Tierhalter nach einem vermuteten Nutztierriss vor Ort selbst tun können Zertreten oder verwischen Sie keine Spuren oder sonstige Hinweise in der Umgebung. Decken Sie den Kadaver ihres Nutztieres zum Schutz vor Aasfressern, wie Fuchs oder Kolkrabe, mit einer Plastikfolie oder etwas Ähnlichem ab. Informieren Sie sofort, spätestens innerhalb von 24 Stunden, den amtlich bestellten Nutztierrissgutachter Nur nach Begutachtung durch einen amtlich bestellten Nutztierrissgutachter haben Sie Anspruch auf finanziellen Schadensausgleich gemäß § 38 Sächsisches Naturschutzgesetz. Die Begutachtung ist für Sie kostenfrei. Zuständig ist die untere Naturschutz- oder Forstbehörde bei ihrem Landratsamt. Auch an Wochenenden oder Feiertagen gibt es einen Bereitschaftsdienst. Der Kontakt kann über die Rettungs- und Polizeileitstellen oder den Wolfsbeauftragten des Freistaates Sachsen, Herrn Klingenberger (Tel.: 0172 / 3757 602), hergestellt werden. Der Nutztierrissgutachter vereinbart mit Ihnen zeitnah einen Termin zur gemeinsamen Begutachtung. Die Begutachtung Ziel der Begutachtung ist es, festzustellen, ob ein Wolf ihr Nutztier getötet hat. Eine Nachnutzung durch Aasfresser kann die Feststellung der Todesursache erschweren oder gar unmöglich machen. Deshalb ist eine zeitnahe Meldung so wichtig. Der Nutztierrissgutachter sichtet vor Ort alle Hinweise und Spuren sowohl am Kadaver als auch in dessen Umgebung und erstellt eine Fotodokumentation. Der Kadaver wird dabei komplett abgehäutet, um eventuelle Verletzungen auf der Unterhaut besser erkennen zu können. Außerdem werden die Haltungssituation ihrer Nutztiere und die von Ihnen ergriffenen Herdenschutzmaßnahmen erfasst. Das Ergebnis der Begutachtung wird in einem Protokoll dokumentiert und Ihnen als Tierhalter zu Kenntnis gegeben. Eventuell weiterführende Untersuchungen werden auf dem Protokoll ebenfalls vermerkt. Die abschließende Endbewertung erfolgt zentral nach Vorlage aller dokumentierten Fakten. Wie erkennt man einen Wolfsriss – typische Merkmale -

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Tödliche Bissverletzungen an Hals oder Kehle mit Unterhautblutungen (Hämatomen) o einfacher oder nachgefasster Biss, nie flächige Bissverletzungen o Eckzahnabstand: ca. 45 mm o Durchmesser der Eckzähne: 4 -5 mm o mehr als 50 % der Bisse haben die Haut durchdrungen (hohe Beißkraft) o keine oder nur wenige weitere Bissverletzungen auf dem restlichen Körper (meist nur bei größeren Nutztieren) Bauchraum meist geöffnet o innere Organe meist unversehrt größere Menge an Fleisch innerhalb einer Nacht gefressen o meist seitlich am Rücken und den Rippen beginnend o bei fortgeschrittenem Verwertungsgrad des Kadavers auch stärkere Knochen durchbissen Sonstige Hinweise: o meist relativ lange Schleifspur (>10 m) in Richtung Wald oder anderer Deckung o eventuell Wolfsspuren im weichen Boden oder Schnee o Speichel, Haare oder Kot des Verursachers können als Probe vom Gutachter sichergestellt und später in einem Labor genetisch untersucht werden. Das Verfahren befindet sich noch in der Testphase. Es liefert zurzeit nicht immer zweifelsfreie, eindeutige Ergebnisse und ist daher für die Endbewertung noch von nachrangiger Bedeutung.

Verfahrensablauf der Schadenskompensation Der Nutztierrissgutachter händigt Ihnen vor Ort ein Formular zur Beantragung des Schadensausgleiches bei der zuständigen Landesdirektion aus. Sie können das Formular sofort ausfüllen und dem Nutztierrissgutachter zur Weiterleitung an die Landesdirektion übergeben. Alternativ können Sie auch nachträglich einen formlosen Antrag auf Schadensausgleich bei der zuständigen Landesdirektion stellen. Der Nutztierrissgutachter erstellt später anhand des Protokolls ein Gutachten. Dieses Gutachten ist die Grundlage, auf der die Landesdirektion per schriftlichen Bescheid, adressiert an Sie als Antragsteller, über den Schadensausgleich entscheidet.


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