Gut gezielt und doch daneben
Landesgeschäftsstelle Leipzig / Nr. 11 / 10. Mai 2012
daneben
Gut gezielt und doch
Sächsischer Landtag beschloss Jagdgesetz
Als eine vertane Chance bezeichnet Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen, das gestern (09.05.12) vom Sächsischen Landtag verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Landesjagdrechts in Sachsen. „Seit Beginn der Diskussion um den Gesetzentwurf haben wir für ein moderneres, den Belangen des Natur- und Artenschutzes entsprechendes Gesetz plädiert. Nun wurden zwar etliche Schritte in die richtige Richtung getan, doch heutigen Ansprüchen wird das Gesetz nicht konsequent gerecht. Noch immer gibt es im Bundesjagdrecht die antiquierte Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, darunter Luchs, Wildkatze, Fischotter und Falken, die europaweit geschützt sind. Anstatt hier den Rotstift anzusetzen und rigoros zu streichen, erlaubt das sächsische Gesetz, weitere geschützte Arten aufzunehmen. So ist der Weg dafür offen, einer Lobby zuliebe auch den Wolf dem Jagdrecht zu unterstellen.“ Tausende Naturfreunde aus aller Welt haben im vergangenen Jahr gegen diese Entscheidung protestiert. Naturschutzvereine, viele Jäger, Politiker, Artenschutz- und Rechtsexperten, Vertreter von Behörden usw. sind der Meinung, dass geschützte Tierarten im Jagdrecht nichts zu suchen haben. Und noch im März 2012, während ihres Parteitages, hat sich die FDP mit guten Gründen eindeutig gegen eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ausgesprochen. Bernd Heinitz: „Leider hat die FDP-Fraktion eine unglaubwürdige Kehrtwende gemacht und feiert nun auf ihren Internetseiten den nach ihrer Meinung erreichten Kompromiss als Erfolg für Artenschutz und Jäger. Man geht sogar so weit, Selbstverständlichkeiten wie die künftige Berücksichtigung strenger artenschutzrechtlicher Regelungen zum Verdienst der FDP zu erklären.“ Dabei steht die Behauptung, das neue Jagdgesetz werde „den Ansprüchen des Arten- und Tierschutzes … gerecht“ im Widerspruch zur Doppelunterstellung geschützter Tierarten unter zwei Gesetze. Diese Doppelunterstellung wird rechtliche Unsicherheit und einen erheblichen bürokratischen Aufwand zur Folge haben, und sie wird den Artenschutz behindern. Von den verschiedensten kompetenten Seiten wurde davor immer und immer wieder gewarnt. Auch hält der NABU die Entscheidung, dass allein der Jagdausübende über das Töten verletzter streng geschützter Tiere entscheidet, für rechtlich sehr bedenklich. Die Regelung, die hier getroffen wurde, erleichtert den illegalen Abschuss. Natürlich enthält das neue Gesetz auch Regelungen, die aus Sicht des Naturschutzes sehr zu begrüßen sind. So ist die Verwendung von Bleischrot zunächst bei der Jagd auf Wasserwild
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und ab dem 31. März 2014 gänzlich verboten und in verschiedenen Schutzgebieten muss sich die Jagdausübung dem jeweiligen Schutzzweck für das Gebiet unterordnen. Auch die Jagd mit Totschlagfallen ist untersagt, und in Gebieten, in denen sich streng geschützte Arten aufhalten, kann die Jagd eingeschränkt werden. Doch solche richtigen und zeitgemäßen Neuerungen ändern nichts daran, dass Sachsen mit der uralten Liste jagdbarer Tierarten aus dem Bundesrecht und der Absicht, den Wolf und andere geschützte Tierarten ins sächsische Jagdrecht aufzunehmen, hinter anderen Bundesländern und dem Nachbarland Polen zurücksteht.
Herausgeber: NABU, Landesverband Sachsen e. V., Löbauer Str. 68, 04347 Leipzig Redaktion: Ursula Dauderstädt Telefon: 0341 2333130 Telefax: 0341 2333133 Web: www.NABU-Sachsen.de | E-Mail: Landesverband@NABU-Sachsen.de
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