2006_05

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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INHALTSVERZEICHNIS

1.

2.

Soziales und Gesundheit sowie Europaangelegenheiten 1.1. Blindengeld – Kompromiss von Sozialministerium und Landesblindenverband

3

1.2. Aktueller Sachstand Verkauf der Landeskrankenhäuser

4

Bildung, Wissenschaft und Kultur 2.1. Aktueller Sachstand zur Einführung Eigenverantwortliche Schule

3.

Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 3.1. Jahresbericht des Landesrechnungshofes

4.

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7

Innen und Recht 4.1. Vorschläge der Justizministerin zur Verschärfung des Strafvollzuges

8

4.2. Modellprojekt eines freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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FACHGEBIETE DER ABGEORDNETEN (STAND: 31. Mai 2006) Abgeordnete/r

Ausschuss (Vertretung)

Bode, Jörg

Innen, Ältestenrat, Abgeordnetengesetz, Wahlprüfung

Dürr, Christian

Umwelt (Kultus)

Hermann, Wolfgang

Wirtschaft (Landwirtschaft)

Hirche, Walter

Wirtschaftsminister

König, Gabriela

Petitionen (Ausländerkommission, Wirtschaft) / Verkehrs- und tourismuspolitische Sprecherin

Kuhlo, Ulrike

Landtagsvizepräsidentin, Europa, Medien (Wirtschaft, Wahlprüfungsausschuss)

Meißner, Gesine

Vorsitzende des Sozialausschusses (Demografischer Wandel)

Oetjen, Jan-Christoph

Landwirtschaft, Demografischer Wandel (Häfen)

Peters, Ursula

Unterausschuss Justizvollzug, Datenschutzkommission (Innen, Recht, Finanzen, soziales) / Baupolitische Sprecherin

Rickert, Klaus

Haushalt und Finanzen, Unterausschuss Haushaltsrechnung (Datenschutzkommission)

Riese, Roland

Häfen, Ausländerkommission (Wissenschaft und Kultur, Petition)

Rösler, Dr. Philipp

Verfassungsschutz (Europa/Medien, Ältestenrat, Abgeordnetengesetz)

Sander, Hans-Heinrich

Umweltminister

Schwarz, Hans-Werner

Kultus (Umwelt) / Sportpolitischer Sprecher

Zielke, Prof. Dr. Dr. Roland

Recht, Wissenschaft und Kultur (UA Justiz)


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.

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SOZIALES UND GESUNDHEIT SOWIE EUROPAANGELEGENHEITEN

Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306 1.1

Blindengeld – Kompromiss von Sozialministerium und Landesblindenverband

Das Sozialministerium hat mit dem Landesblindenverband einen Kompromiss zur zukünftigen Gestaltung des Landesblindengeldes vereinbart, der von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP mitgetragen wird. Kernpunkt ist die Zahlung eines pauschalen einkommens- und vermögensunabhängigen Blindengeldes in Höhe von 220 € monatlich ab dem 01.01.2007. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis einschließlich 25 Jahre erhalten wie bisher eine Unterstützung in Höhe von 300 € monatlich. Mit dem höheren Betrag soll die Chancengerechtigkeit am Start gewährleistet werden, besondere Nachteile in Schule, Ausbildung und beim Berufseinstieg sollen berücksichtigt werden. Weitere Punkte des Kompromisses sind die Weiterführung des Blindenhilfefonds mit einem Betrag von 1 Mio. € jährlich bei einer Überarbeitung der Kriterien sowie die anteilige Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung auf das Blindengeld. Im Gegenzug hat der Blindenverband sein Volksbegehren zurückgezogen. Die Gründe für die Wiedereinführung eines pauschalen Blindengeldes für Erwachsene liegen vor allem in den praktischen Erfahrungen mit dem Systemwechsel bei der Auszahlung der Gelder für blinde Menschen. Die vorgesehenen Gelder sind im vergangenen Jahr nicht so abgerufen worden, wie dies geplant war. Von den ca. 21 Millionen Euro, die die Kommunen für die Auszahlung der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe nach dem SGB XII (Sozialhilferecht) bekommen sollten, sind nur ca. zwei Drittel abgerufen worden. Von 3 Millionen Euro für den Blindenhilfefonds zur Unterstützung in besonderen Lebenssituationen sind sogar mehr als 2 Millionen Euro übrig geblieben. Hier wäre eine Ausweitung der Kriterien für den Blindenhilfefonds denkbar gewesen. Dies hätte jedoch zu deutlich mehr Bürokratie bei der Feststellung der Voraussetzungen oder zu einer Pauschalierung der Zahlungen geführt. Daher erscheint der gefundene Kompromiss als pragmatische Lösung gegenüber einem Festhalten an der Bedürftigkeitsprüfung. Im Landeshaushalt führt der gefundene Kompromiss zu Belastungen von 30 Mio. € gegenüber 27 Mio. €, die derzeit im Haushalt für die Leistungen für blinde Menschen veranschlagt sind. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass die angesetzten Mittel nicht tatsächlich ausgeschöpft worden sind und dass daher Haushaltsreste bestehen, die die Mehrbelastung zumindest anfänglich ausgleichen können. Insgesamt bedeutet auch die jetzt gefundene Lösung einen erheblichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, so wurden 2003 noch 56 Mio. € und 2004 nach der ersten Reduzierung 46 Mio. € für das Landesblindengeld aufgewendet.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.2

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Aktueller Sachstand Verkauf der Landeskrankenhäuser

Die Landesregierung hat letzten Sommer eine Veräußerung der Landeskrankenhäuser beschlossen. Die Fraktionen von CDU und FDP haben bei ihren Haushaltsberatungen gefordert, dass die grundrechtsrelevanten Bereiche des Maßregelvollzuges im alleinigen Verantwortungsbereich des Landes bleiben. Zwei externe Beratungsunternehmen sind für die so genannte Transaktionsberatung ausgewählt worden und sollen das Bieterverfahren für den geplanten Verkauf begleiten. Die von der Landesregierung beauftragten Arbeitsgruppen haben inzwischen ihre Berichte zu rechtlichen Fragen eines Trägerwechsels, zum Erhalt der Qualität der Leistungen und zur Wahrung der Rechte der Beschäftigten vorgelegt. Das Kabinett hat Ende April die Vorgaben für das weitere Verfahren konkretisiert. In der Trägerschaft des Landes sollen die reinen Maßregelvollzugsstandorte verbleiben. Dies betrifft das NLKH Moringen (Landkreis Northeim) mit dem Schwerpunkt Straftäter mit allgemein psychiatrischen Erkrankungen, das NLKH Brauel (Landkreis Rotenburg/Wümme) mit dem Schwerpunkt Drogensucht und den bisherigen Standort Rehburg (Landkreis Nienburg) des NLKH Wunstorf mit dem Schwerpunkt Alkoholsucht. Am letztgenannten Standort findet derzeit eine Konzentration auf alkoholabhängige Straftäter im Maßregelvollzug statt. Zudem soll der Hochsicherheitsbereich des so genannten „Festen Hauses“ in Göttingen durch einen Neubau ersetzt werden, der dann ebenfalls in der Trägerschaft des Landes verbleiben wird. Für diesen Neubau mit 70 bis 90 Betten und einen geschätzten Investitionsbedarf von etwas über 20 Mio. € ist noch kein Standort festgelegt worden. Das Land behält damit die Verantwortung für die besonders sicherheitsrelevanten Patienten und kann Maßstäbe für Struktur und Qualität des Maßregelvollzugs setzen. Für die anderen Häuser wird der Trägerwechsel fortgeführt. Dies betrifft die NLKH Göttingen, Hildesheim, Königslutter, Wunstorf, Lüneburg, Osnabrück und Wehnen (Landkreis Ammerland) mit einer Kombination von Allgemeinpsychiatrie und Maßregelvollzug sowie das NLKH Tiefenbrunn (Landkreis Göttingen) ohne Maßregelvollzug. Für die Bereiche des Maßregelvollzugs wird das Land aber auch nach einem Trägerwechsel bei diesen Häusern durch eigene Beschäftigte in der Verantwortung bleiben. Grundrechtseingriffe sollen nur auf Anweisung durch Landesbeschäftigte erfolgen. Angedacht sind dabei jeweils ca. 10 Bedienstete, damit in jeder Schicht mindestens eine Person mit Anordnungsbefugnis zu Zwangsmaßnahmen ansprechbar ist. Inzwischen ist das europaweite Bieterverfahren zum Trägerwechsel mit der ersten Stufe, dem so genannten Interessensbekundungsverfahren, eingeleitet worden. Im Bieterverfahren wird nicht alleine der angebotene Kaufpreis das entscheidende Kriterium sein. Zudem werden die Erfahrungen der potentiellen Erwerber in der Trägerschaft von Krankenhäusern, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber und vor allem auch Konzepte zur regionalen Einbindung in die Versorgungslandschaft berücksichtigt. Es wird möglich sein einzelne Häuser oder eine Kombination mehrerer Häuser zu erwerben, ausgeschlossen ist aber, dass nur ein Bieter zum Zuge kommt. Nach der Interessenbekundungsphase findet eine erste Auswahl statt, die mit der Zulassung zu den detaillierten Wirtschaftsdaten der NLKH verbunden ist. In der Folge sollen konkrete Angebote abgegeben werden und Verhandlungen mit den verbleibenden Bewerbern aufgenommen werden. Eine Zuschlagserteilung ist bis zum Jahresende vorgesehen. Das gewählte Bieterverfahren soll damit neben privaten Klinikkonzernen auch kommunalen und kirchlichen Trägern faire Chancen ermöglichen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.

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BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Jutta Cohausz; Telefon 0511-3030 4303 2.1

Aktueller Sachstand zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule

Das Schulgesetz (NSchG) wird novelliert, um Anpassungen für die Umsetzung der Eigenverantwortlichen Schule vorzunehmen. Der Regierungsentwurf wurde im Mai in den Landtag eingebracht (Drucksache 15/2824). Grundsätzlich geht der Entwurf in die richtige Richtung. Die Schulleiter werden gestärkt, da sie Vorgesetzte werden und damit eine höhere Verantwortung tragen als bisher, und die Schulen erhalten mehr Freiheiten, z.B. im Umgang mit Sponsoring. Das Gremium Gesamtkonferenz soll erhalten bleiben. Hinzukommen soll ein Schulbeirat, der Beratungsfunktion hat und sich aus Eltern, Lehrern, Schülern und externen Vertretern zusammensetzen wird. Hier könnten wir uns auch flexiblere Lösungen für die Schulen vorstellen. Aus liberaler Sicht ist es beispielsweise nicht notwendig, die Gremien und ihre Funktionen bis ins Detail vorzugeben. Denkbar wäre im Sinne der Eigenverantwortlichen Schule, die interne Organisation eigenständig entwickeln zu lassen und an Stelle von gesetzlichen Vorgaben einige mögliche Modelle anzubieten. Unabhängig davon wird für den Erfolg der Eigenverantwortlichen Schule entscheidend sein, dass die Schulen bei der schrittweisen Umsetzung adäquat begleitet und unterstützt werden. Überstürztes Handeln wird hier kontraproduktiv sein und ohne eine adäquate Aus- bzw. Fortbildung kann es zu Überforderungen vor allem bei den Schulleitern kommen. Wir sehen in einigen Punkten Annäherungen des Ministeriums an unsere Position. So wurden beispielsweise € 41,3 Mio. für die Fortbildung der Schulleiter bereitgestellt, um sie auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten. Der Minister hat zudem angefangen, Erlasse zur Disposition zu stellen. Auf diesem Gebiet ist sicherlich noch viel zu tun, z.B. sollte bei dieser Gelegenheit auch der so genannte 30%-Erlass abgeschafft werden, mit dem Lehrer gezwungen werden, Klassenarbeiten genehmigen zu lassen, die zu schlecht ausgefallen sind. Das führt zu einer Inflation der Noten und ist kontraproduktiv für die Qualität der Bildung. Qualität erreichen wir nur durch Freiräume für die Schulen, in denen sie selbst entscheiden, wie sie die vorgegebenen Bildungsstandards erreichen. Der Staat zieht sich zurück und wird seiner Verantwortung durch eine Kontrolle mit Vergleichsarbeiten und durch Bereitstellung von Mitteln gerecht. Auch bei der konkreten Umwandlung der Schulen zur Eigenverantwortung sehen wir dieses Entgegenkommen beim Minister, der in seiner Regierungserklärung zugesichert hat, dass die Schulen das Tempo angelehnt an die formelle Einführung der eigenverantwortlichen Schule mit bestimmen können. Dieses Modell der eigenverantwortlichen Schule eignet sich nicht für Sparmaßnahmen. Um Eigenverantwortung zu einer „guten Schule“ zu entfalten, muss die Budgetierung adäquat ausfallen. Nicht nur, dass es keinesfalls zu Kürzungen kommen darf, die Schule muss zudem die volle Entscheidungsgewalt über ihr Budget erhalten. Dies betrifft nicht nur die Personalmittel des Landes. Auch die Sachmittel vom Schulträger sollten den Schulen für ihr Globalbudget zur Verfügung gestellt werden, damit die Schulen die unbestritten sinnvolle Eigenverantwortung auch wirklich umsetzen können.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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An dieser Stelle wird die FDP-Fraktion weiter auf das Ministerium einwirken und auch das Gespräch mit den Schulträgern suchen. Außerdem muss klar sein, dass evtl. eingeworbene Sponsoringmittel zusätzliche Mittel sind, die der Schule zur freien Verfügung stehen. Wir sehen uns auf einem guten Weg, müssen aber gemeinsam mit allen Beteiligten den Prozess konstruktiv weiter begleiten.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.

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HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305 3.1

Jahresbericht des Landesrechnungshofes

Am 24.05.2006 hat der Landesrechnungshof seinen Jahresbericht 2006 veröffentlicht, in dem er zur Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2004 Stellung nimmt. Die Botschaft des Berichtes ist eindeutig: Das Land lebt weiterhin deutlich über seinen Verhältnissen. Nur wenn die eingeleiteten Sparmaßnahmen und Reformen fortgeführt und verstärkt werden, kann das Land langfristig finanziell gesunden. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag sieht dies als Ansporn für die bevorstehenden Haushaltsberatungen. Mit seinem aktuellen Bericht zeigt sich der Landesrechnungshof wieder als kritischer und konstruktiver Begleiter der Landespolitik. Die Experten unterstützen die Regierungskoalition in ihrem Bemühen um eine Haushaltssanierung. Nur so kann langfristig die Handlungsfähigkeit Niedersachsens gesichert werden. Die Kritik der Rechnungsprüfer an den Vermögensveräußerungen des Landes ist aus Sicht der Fraktion jedoch nicht gerechtfertigt. Die Regierungskoalition fährt zur langfristigen Haushaltssanierung einen ausgeglichenen Kurs aus Einsparungen und Vermögensveräußerungen. Jeder Euro, den Niedersachsen aus Verkäufen erzielt, senkt die Neuverschuldung und damit die Zinslast der Zukunft. Ein besonderes Augenmerk wird die FDP-Fraktion bei den kommenden Haushaltsberatungen auf die Entwicklung der Personalkosten legen, die schon jetzt ca. 45 % der Gesamtausgaben des Landes ausmachen. Wir werden an unserem Ziel, so schnell wie möglich wieder einen verfassungsmäßigen Haushalt vorzulegen, bei dem sich neue Kredite und Investitionen die Waage halten, unbedingt festhalten. Der vollständige Bericht des Rechnungshofes ist im Internet unter http://www.lrh.niedersachsen.de/aktuelles.htm erhältlich. Er kann in der Fraktion auch in schriftlicher Form bestellt werden. Darüber hinaus werden wir in der nächsten Ausgabe von „Aktuelles aus dem Landtag“ noch eingehender auf die finanzielle Situation des Landes berichten, so z.B. über die Auswirkungen des Tarifabschlusses auf den niedersächsischen Haushalt.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.

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INNEN UND RECHT

Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314; im Bereich Recht z. Zt. vertreten durch Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308 4.1

Vorschläge der Justizministerin zur Verschärfung des Strafvollzuges

Justizministerin Heister-Neumann plant nach der Übertragung der Gesetzeskompetenz des Strafvollzuges auf die Länder einige Verschärfungen. So schlägt sie vor, die Möglichkeiten der Fesselung von Gefangenen zu erleichtern, den offenen Vollzug einzudämmen sowie die Mehrfachbelegung von Zellen in Gefängnissen, welche nach 1976 gebaut wurden, zuzulassen. Daneben ist angedacht, den Datenschutz der Gefangenen aufzuweichen. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag spricht sich klar gegen diese Verschärfungen aus. Für eine erleichterte Fesselung beispielsweise besteht keine praktische Relevanz. Die Gefangenen werden schon jetzt gefesselt transportiert und vorgeführt. Auch der Sinn nach einer Eindämmung des offenen Vollzuges leuchtet uns nicht ein, da sich bereits 80% der Gefangenen im geschlossenen Vollzug befinden und ein Wechsel in den offenen Vollzug nur nach erfolgreicher Absolvierung eines Eignungstests möglich ist. Diese Praxis hat sich bewährt. Ferner setzt sich die Fraktion ausdrücklich für die Beibehaltung des Datenschutzes der Gefangenen ein. Die Daten werden zwei Jahre gespeichert. Das ist vollkommen ausreichend. Eine längere Dauer würde nur einen unnützen Datenberg anhäufen. Schließlich muss an dem Grundsatz der Einzelbelegung festgehalten werden. Sollte es doch aufgrund enger Kapazitäten nötig sein, Mehrfachbelegungen durchzuführen, sollte man sich an der Zellengröße und nicht an dem Baujahr der JVA orientieren.

4.2

Modellprojekt eines freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes

Innenminister Schünemann hat Anfang des Jahres sein Pilotprojekt eines freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes vorgestellt und alle niedersächsischen Kommunen dazu aufgerufen, sich an diesem zu beteiligen. Bislang haben daraufhin 52 Kommunen ihr Interesse bekundet, an diesem Modellprojekt teilzunehmen. Bis Anfang Juni wird der Innenminister 10 bis 15 geeignete Kommunen auswählen. Die Angehörigen eines solchen freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes sollen demnach: •

Die Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben der Gefahrenabwehr durch Präsenz und Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum unterstützen und auch an der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten mitwirken.

Ansprechpersonen für die Bürger vor Ort sein.

Informationen an die im Einzelfall zuständige Kommune, aber auch, soweit polizeiliche Belange betroffen sind, an die örtliche Polizeidienststelle weitergeben.

Als unmittelbare Befugnisse die sog. Jedermannrechte im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe einsetzen können.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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Nach dem vorliegenden Konzept sollen die Angehörigen des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes für ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen Anspruch auf Ersatz von Auslagen und auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung erhalten, dessen Höhe durch gemeindliche Satzung festgesetzt werden soll. Voraussetzung wird daneben eine Auswahl und Schulung durch die Polizei für die zukünftigen Angehörigen des freiwilligen Ordnungs- und Streifendienstes sein. Die Sicherheit der Bürger in unseren Kommunen vor Gewalt und Kriminalität zu gewährleisten ist eine der ureigensten Aufgaben der staatlichen Gewalt. In erster Linie ist es Aufgabe der Polizei und der Justiz. Sie verfügen über die nötigen rechtlichen Instrumente und das ausgebildete Personal. Gleichwohl werden vor allem seit Beginn der 90er Jahre mehr und mehr die Kriminal- und Gewaltprävention und erweiterte Aufgaben der Ordnungssicherung auch von den Kommunen wahrgenommen. Denn die Bürger fragen selten nach den Zuständigkeiten, sondern richten ihre Forderung an diejenigen, zu denen sie unmittelbaren Zugang haben, mithin zu ihrer Kommune. Die Frage, wieweit Kommunen bei der Wahrung der inneren Sicherheit eine stärkere Rolle annehmen sollten, sollte jedoch zurückhaltend bis skeptisch betrachtet werden. Durch die Verwaltungs- und Polizeireform gleich zu Beginn der Legislaturperiode im Jahre 2003 wurde die Polizeipräsenz gerade im ländlichen Raum ausdrücklich gestärkt. Daneben gilt es zu beachten, dass auch heute schon die Kommunen einen Präventions- oder Ordnungsdienst einrichten können. Eine Änderung landesrechtlicher Regelungen oder die Durchführung eines Pilotprojektes sind dafür nicht erforderlich. Insbesondere die sog. Jedermannrechte brauchen nicht ausdrücklich hervorgehoben zu werden, da sie – wie es der Begriff bereits ausdrückt – „jedermann“ zustehen. Dieser Begriff wird hauptsächlich verwendet für •

bestimmte Rechtfertigungsgründe, auf die sich jeder berufen kann, beispielsweise das Strafprozessuale Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO sowie

diejenigen Grundrechte des deutschen Grundgesetzes, die Jedermann oder Jedem zustehen oder die Niemandem verwährt oder entzogen werden können. Sie gelten für alle Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.

Ebenso sollte es selbstverständlich sein, bei Beobachtung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat die Polizei zu informieren, damit diese ihre Ermittlungen aufnehmen kann. Eine Berechtigung als Angehöriger eines freiwilligen Ordnungs- oder Streifendienstes ist hierfür nicht erforderlich. Durch das geplante Projekt wird es somit keine Neuerungen geben.

Stand: Mai 2006


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