2007_02

Page 1

AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

1

INHALTSVERZEICHNIS

1.

2.

3.

Soziales und Gesundheit sowie Europaangelegenheiten 1.1. Ladenöffnung

2

1.2. Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

3

1.3. Leukämiefälle in der Elbmarsch

3

1.4. Belebung der Innenstädte

4

Bildung, Wissenschaft und Kultur 2.1. Beitragsfreier Schulkindergarten

5

2.2. Einführung Eigenverantwortliche Schule – Beratung und Unterstützung

6

Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 3.1. Ergebnisse der Kabinettsklausur vom 5./6. Februar 2007

3.1.1. 1. Beitragsfreier Schulkindergarten für alle fünfjährigen Kinder ab 1. August 2007

7

3.1.2. Verbesserung der Schulqualität

7

3.1.3. Stärkung der Kommunen

7

3.1.4. Einrichtung eines Innovationsfonds

8

3.2. Sachstand bzgl. des Untersuchungsausschusses „Transrapid“

4.

5.

7

8

Innen und Recht 4.1. Neue Niedersächsische Stellenobergrenzenverordnung

10

4.2. Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz

10

4.3. Kritik an Sparplänen beim Katastrophenschutz

10

4.4. Anti-Doping-Aktionsplan für einen sauberen Sport

11

4.5. Gesetzentwurf zum Justizvollzugsgesetz

11

Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 5.1. Geplante Salzeinleitung in der Werra

13

5.2. Landesraumordnungsprogramm

13


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

1.

2

SOZIALES UND GESUNDHEIT SOWIE EUROPAANGELEGENHEITEN

Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306 1.1

Ladenöffnung

Der Niedersächsische Landtag wird Anfang März das Gesetz über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten beschließen. Damit können die Neuregelungen zum 01. April in Kraft treten. Durch die Föderalismusreform im September letzten Jahres haben die Bundesländer die Kompetenz erhalten, die zulässigen Öffnungszeiten zu regeln. Die ersten Länder haben bereits vor Jahresende eigene Gesetze beschlossen, Niedersachsen folgt jetzt nach einer intensiven Diskussion. Kernpunkt des Gesetzes ist die „6 mal 24“ – Lösung, also die Freigabe der Verkaufszeiten an Werktagen. Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden nicht vorzuschreiben, wann sie einkaufen und den Ladenbesitzern nicht vorzuschreiben, wann sie öffnen. Kein Händler wird gezwungen rund um die Uhr zu öffnen, aber jeder kann die Zeiten nutzen, die aus seiner Sicht den Kundenwünschen entsprechen. Das Ladenöffnungsrecht wird damit den veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen in Niedersachsen angepasst. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Konkurrenzsituation der Standorte auch über die Grenzen von Bundesländern hinweg, wie auch die Konkurrenz zum Einkauf im Internet. Nur mit innovativen Verkaufsstrategien kann der mittelständische Einzelhandel seine Vorzüge gegenüber Versandhandel und E-Commerce hinsichtlich Service und Beratungsangebot ausspielen. Ziel sollte es ebenso sein, dass die Kaufkraft aus benachbarten Ländern aufgrund attraktiver Ladenöffnungszeiten nach Niedersachsen fließt und nicht in andere Länder ausweicht. Gerade für den Samstagabend kann die Wettbewerbssituation zu den Nachbarländern nicht außer Acht gelassen werden, die bereits Öffnungszeiten bis 24 Uhr verabschiedet haben, wie Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Der Samstag ist der umsatzstärkste Tag und damit genau der Tag, um den es für den Handel geht. Auch beschäftigungspolitische Effekte im Fachhandel ergeben sich vorrangig an Samstagen, da hier der Einsatz von qualifiziertem Personal eher gefragt sein könnte. Grundsätzlich soll auch mit dem neuen Gesetz der Schutz der Sonn- und Feiertage erhalten bleiben. Allerdings sollen die bestehenden Ausnahmeregelungen vereinfacht werden und für bestimmte Graubereiche des Sonntagsverkaufs eine stärkere Rechtssicherheit geschaffen werden. So gilt für den Bahnhofsverkauf nicht mehr die bisherige Definition des Reisebedarfs, der theoretisch nur an Reisende verkauft werden dürfte, vielmehr wird ein erweiterter Warenkorb einschließlich Bekleidung zugelassen, der auch die realen Verhältnisse z. B. im Hauptbahnhof Hannover umfasst. Die bisherigen unterschiedlichen Kleinverkäufe wie z. B. Backwaren, Blumen und Zeitschriften werden zu einem Sachverhalt mit einer sonntäglichen Öffnungszeit von drei Stunden zusammengefasst. Die Urlaubs- und Ausflugsorte und Heilbäder befinden sich vorrangig in einem Wettbewerb mit Orten in anderen Ländern. Hier sollen Sonntagsöffnungszeiten und Warenkorb die Attraktivität der niedersächsischen Tourismusstandorte erhöhen. Gerade für die Orte an der Nordseeküste soll ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Schleswig-Holstein verhindert werden.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

3

So wird die Öffnung nicht mehr auf 40 Sonntage im Jahr begrenzt, sondern zwischen Mitte Dezember und Ende Oktober mit Ausnahme von Karfreitag und dem ersten Weihnachtsfeiertag zugelassen, zudem gilt ein erweiterter Warenkorb, der neben dem täglichen Kleinbedarf und ortstypischen Waren auch Bekleidung und Schmuck umfasst. Für die vier verkaufsoffenen Sonntage ist nicht mehr wie bisher ein besonderer Anlass erforderlich, sie können auf Antrag einer Interessensvereinigung des örtlichen Handels oder der Mehrheit der Händler eines Ortes oder eines Ortsbereiches genehmigt werden. Allerdings wird ein Schutz der kirchlichen Feiertage eingeführt, an denen zukünftig verkaufsoffene Sonntage nicht zulässig sind. Daher kann auch dem Wunsch des Handels nach einer Öffnung an Adventssonntagen nicht entsprochen werden. Positive Begleiteffekte des neuen Gesetzes können sich auch im Hinblick auf eine Wiederbelebung von Innenstadtlagen sowie eine Stärkung der an den Einzelhandel gebundenen Dienstleistungen wie Gastronomie und Freizeit- und Kultureinrichtungen ergeben. Durch die Öffnung der Einkaufszeiten werden wichtige Signale für eine Innovation des Dienstleistungsgewerbes, insbesondere für kundenorientierte Serviceangebote im Einzelhandel gesetzt. Eine Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes ist nach drei Jahren vorgesehen. 1.2

Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben schon am Beginn der Legislaturperiode vorgesehen, ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu verabschieden. Allerdings hat es sich als sehr schwierig herausgestellt, ein Gesetz zu formulieren, das mit dem Grundprinzip der Konnexität im Einklang steht, ohne dass es unkalkulierbare Ansprüche der Kommunen auf Ausgleichszahlungen hervorrufen könnte. Nach intensiven Beratungen gibt es jetzt einen Entwurf, der vom Kabinett zur Verbandsanhörung freigegeben wurde und nach Ostern in den Landtag eingebracht werden soll. Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist ein weit gefasster Begriff der Barrierefreiheit, der sich auf unterschiedliche Formen der Behinderung und alle Lebensbereiche bezieht. Damit verbunden sind die Anerkennung der Gebärdensprache und der Anspruch von hörbehinderten Menschen auf Gebärdendolmetscher in Verwaltungsverfahren. Gleiches gilt für den Internetauftritt des Landes, der auch für sehbehinderte Menschen zugänglich gemacht werden soll. Damit soll eine gleichberechtigte Teilhabe erleichtert werden. Weitere Punkte des Gesetzentwurfes sind das Benachteilungsverbot, eine Vertretungsbefugnis für Behindertenverbände in Widerspruchsverfahren sowie die gesetzliche Verankerung des Landesbeauftragten. Das Gesetz soll sich an Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes richten. Auf eine Einbeziehung der Kommunen wird vorerst verzichtet, um die Frage der Konnexität nicht aufzuwerfen. Dies könnte in einem zweiten Schritt erfolgen, würde aber ansonsten die Verabschiedung eines Gesetzes noch in der laufenden Legislaturperiode gefährden. 1.3

Leukämiefälle in der Elbmarsch

Seit 1989 sind in der Elbmarsch gehäuft in mehreren Intervallen Leukämiefälle bei Kindern aufgetreten. Inzwischen ist von mindestens 16 Fällen auf niedersächsischer und schleswigholsteinischer Seite der Elbe auszugehen. Ein derartiges Cluster von Leukämiefällen in einem eng begrenzten Gebiet ist ansonsten in Deutschland nicht bekannt und dürfte auch weltweit außergewöhnlich sein. Daher wurden in den 90er Jahren in den beiden betroffenen Bundesländern Expertenkommissionen eingesetzt, die zahlreiche potentielle Ursachen und Risiko-


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

4

faktoren untersucht haben wie z. B. Strahlenbelastungen, elektromagnetische Felder oder chemische Schadstoffe aus Luft und Wasser. Ein plausibler Zusammenhang konnte aber in keinem Fall festgestellt werden. Die Schlussfolgerung einer zufälligen Häufung kann die betroffenen Anwohner jedoch nicht befriedigen und trägt zu einer fortdauernden Verunsicherung bei. Ein Teil der in den Kommissionen beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hat versucht, eine Beziehung zu den kerntechnischen Anlagen der Region herzustellen. Für das KKW Krümmel und den Normalbetrieb von Kernkraftwerken konnte aber ein Zusammenhang ausgeschlossen werden. In den Fokus geriet stattdessen eine Erhöhung der Radioaktivität am 12. September 1986 und ein vermeintliches Schadensereignis auf dem Gelände der Forschungseinrichtung GKSS Geesthacht, über das keine Aufzeichnungen vorliegen, aber Gerüchte und einzelne Augenzeugenberichte kursieren. Diskutiert wird vor allem über freigesetzte Transurane (PAC-Partikel, „schwarz-blaue Mikro-Kügelchen“), die von einzelnen Wissenschaftlern in Bodenproben der Umgebung gefunden worden sind und je nach Lehrmeinung entweder aus dem Fallout von Tschernobyl oder früherer Atomwaffentests stammen oder Folge eines fehlgeschlagenen kerntechnischen Experiments sein könnten. Der Sozialausschuss hat Ende Januar einstimmig beschlossen, eine nicht-öffentliche Anhörung mit zahlreichen beteiligten wissenschaftlichen Expertinnen und Experten durchzuführen. Dabei sollen auch der Sachstand der bisherigen Untersuchungen sowie die allgemeine Leukämieforschung behandelt werden. Breiten Raum werden aber voraussichtlich die „Kügelchen“ einnehmen. Ein Termin für die Anhörung steht noch nicht endgültig fest und richtet sich nach den Möglichkeiten der Experten, anvisiert ist Mitte April. Besonderer Wert wird dabei auf die Teilnahme von Prof. Mironov aus Minsk gelegt, dessen Untersuchung der „Kügelchen“ zu der erneuten Diskussion beigetragen hat. Die Anhörung könnte somit einen Teil zur Aufklärung beitragen. 1.4

Belebung der Innenstädte

Die FDP will die Innenstädte stärken und hat dazu in den Haushaltsberatungen einen besonderen politischen Schwerpunkt gesetzt. Durch städtebauliche Verbesserungen sollen Einzelhandels- und Dienstleistungszentren aufgewertet werden. Dabei geht es neben baulichen Maßnahmen um Grundstücksbewirtschaftungen, gestalterische Veränderungen und ergänzende Dienstleistungen. Vorrangig setzen wir auf die freiwillige Selbstorganisation der Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden in Kooperation mit den jeweiligen Kommunen zur Verbesserung ihres Standortes. So genannte Business Improvement Districts sehen wir hingegen kritisch, wenn sie mit einer verpflichtenden gesetzlichen Vorgabe verbunden sind wie in Hamburg. Vielmehr wollen wir die freiwilligen Kooperationen mit Landesmitteln fördern und stellen dafür eine Million Euro zur Verfügung. Dies geht über eine reine Wirtschaftsförderung weit hinaus und ergänzt auch andere städtebauliche Instrumente. Zu dieser Thematik hat bereits ein Austausch zwischen Sozialministerium, IHK, kommunalen Spitzenverbänden und interessierten Kommunen stattgefunden. Aus mehr als 10 Kommunen wurde bereits ein Interesse der Beteiligten vor Ort signalisiert, entsprechende Modellprojekte zu starten. Derzeit werden die Fördergrundsätze erarbeitet, zu erwarten ist voraussichtlich ein Zuschuss von bis zu 40% sowohl für die Planung als auch für die Realisierung von Maßnahmen. Im März soll eine öffentliche Auftaktveranstaltung stattfinden. In der Folge ist ein Wettbewerb geplant, der die zu fördernden Modellprojekte auswählen soll. Dabei können neben Kommunen auch Vereinigungen des Handels eines Standortes Anträge stellen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.

5

BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 2.1

Beitragsfreier Schulkindergarten

Das Landeskabinett hat auf seiner Klausurtagung in Lüneburg Anfang Februar diesen Jahres unter anderem die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres in Form eines Schulkindergartens beschlossen. Ab 1. August 2007 soll damit das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Eltern beitragsfrei sein. Ziel ist es, möglichst alle Kinder in Kindergärten auf die Schule vorzubereiten und damit Chancengerechtigkeit von Beginn an zu gewährleisten. Das Land wird dafür im Jahr 2007 eine Summe von rund 50 Millionen Euro investieren. In den Folgejahren wird sich das Investitionsvolumen auf ungefähr 120 Millionen Euro belaufen. Unklar ist bisher, wie die Umsetzung des beitragsfreien Kindergartenjahres konkret aussehen soll. So ist zum Beispiel noch nicht geklärt, ob ein Landesmittelwert ermittelt wird, der dann an die Kommunen weitergegeben wird und ob lediglich vier Betreuungsstunden angerechnet werden oder sogar volle Ganztagsplätze. Hier wird das Kultusministerium ein Konzept ausarbeiten und hoffentlich bald vorlegen. Das beitragsfreie Kindergartenjahr wird aber erst dann sinnvoll, wenn dieses letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule umgestaltet wird und die Kinder durch gezielte kindgerechte Bildung und Sprachförderung auf die Schule vorbereitet werden. Darüber hinaus muss die Aus- und Fortbildung der Erzieher und Erzieherinnen weiter verbessert werden. Diese Punkte wurden zum großen Teil auch vom Kultusministerium berücksichtigt, welches Ende Januar ein Konzept im Rahmen des 100-Millionen-Euro-Programms „Familien mit Zukunft“ vorstellte. Nach den Vorstellungen des Kultusministers sollen 50 Beratungsteams, die jeweils aus einer Fachkraft aus dem Bereich Kindertagesstätten und einer Grundschullehrkraft bestehen, landesweit zur Verfügung stehen. Darüber hinaus sollen ab 1. August 2007 und ab 1. August 2009 jeweils 250 Modellprojekte mit zusätzlichen Stunden für KiTaFachkräfte und Grundschullehrkräfte gefördert werden. Dafür sollen sich eine Grundschule und bis zu drei Kindertagesstätten gemeinsam bewerben können. Für dieses Projekt stehen in den nächsten vier Jahren insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Der Entwurf zur Gestaltung des Brückenjahres befindet sich nun in der Anhörung. Nach Abschluss der Anhörung werden die Bewerbungsmodalitäten bekannt gemacht. Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.2

6

Einführung Eigenverantwortliche Schule – Beratung und Unterstützung

Die Einführung der Eigenverantwortlichen Schule, die im Juli 2006 beschlossen wurde, steht unmittelbar bevor. Auf Seiten der Eltern und Lehrer besteht zum Teil noch eine hohe Unsicherheit darüber, was genau auf sie zukommt und wie sie die Umsetzung meistern können. Hier herrscht noch erheblicher Aufklärungsbedarf. Auf dem Weg in die Eigenverantwortliche Schule konnte nun die FDP-Fraktion einen Teilerfolg erzielen: Die geplante Schulverwaltungsreform, gegen die unsere Fraktion erhebliche Bedenken geäußert hat, wird zunächst in wesentlichen Teilen verändert. So konnte sich die FDP-Fraktion mit ihren Forderungen nach mehr Dezentralität und einem zusätzlichen Beratungs- und Unterstützungssystem durchsetzen. Das Beratungs- und Unterstützungssystem, das eine wichtige Basis für das Gelingen der Eigenverantwortlichen Schule bildet, wird nun an die Landesschulbehörde angegliedert, die dadurch wieder gestärkt wird. 80 Stellen, die an der Landesschulbehörde abgebaut werden sollten, bleiben zunächst erhalten. Auch die ursprünglich geplante Schließung von Außenstellen wird zunächst ausgesetzt. Allerdings ist die geplante Schulverwaltungsreform erst einmal ‚nur’ verschoben. Ziel der FDP-Fraktion ist es, sie in der ursprünglich geplanten Form ganz auszusetzen und die formulierten Ziele langfristig umzusetzen. Und zwar nicht nur, um den Mitarbeitern in der Landesschulbehörde die Unsicherheit zu nehmen, sondern auch um das Unternehmen Eigenverantwortliche Schule langfristig auf einen erfolgreichen Weg zu bringen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.

7

HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305 3.1

Ergebnisse der Kabinettsklausur vom 5./6. Februar 2007 Auf ihrer Klausurtagung hat das Niedersächsische Regierungskabinett eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen: -

1. Beitragsfreier Schulkindergarten für alle fünfjährigen Kinder ab 1. August 2007: Niedersachsen wird das dritte Kindergartenjahr kostenfrei stellen sowie die Kindertagesstätten und Grundschulen stärker miteinander verzahnen. Insgesamt werden für diesen Bereich 52,5 Millionen Euro bereitgestellt (siehe Bereich Bildung, Wissenschaft und Kultur).

-

2. Verbesserung der Schulqualität Niedersachsen stellt noch in 2007 80 weitere „Feuerkräfte“ ein, um bei drohendem Unterrichtsausfall kurzfristig Vertretungslehrer bereitstellen zu können. Der Bedarf wächst, da zum einen der Anteil der über 50jährigen Lehrkräfte steigt, wodurch erhöhter Krankenstand entsteht, aber auch, weil viele junge Lehrerinnen eingestellt wurden, was zu einer verstärkten Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit führt. Zur Steigerung der Unterrichtsqualität werden 30 zusätzliche „Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsqualität“ geschult und eingesetzt. Diese sollen die Schulleiter und Lehrer unmittelbar beraten. Im Zuge der Umstellung auf die Eigenverantwortliche Schule sollen die Schulleiterinnen und Schulleiter künftig von ihren Unterrichtsverpflichtungen entlastet werden, um sich stärker auf ihre Leitungsfunktionen konzentrieren zu können. Der Bereich Bildung wird insgesamt mit sechs Millionen Euro zusätzlich gefördert.

-

3. Stärkung der Kommunen Nachdem mit dem Konnexitätsprinzip bereits der Grundsatz „Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen“ in der Niedersächsischen Verfassung verankert wurde, finden nun der demographische Faktor sowie der Flächenfaktor Einfluss in den kommunalen Finanzausgleich. Dadurch erhalten Kommunen, die aufgrund ihrer flächenmäßigen Größe höhere Ausgaben haben, z.B. für Schülerbeförderung, zusätzliche Mittel. Auch eine starke Änderung in der Bevölkerungsstruktur wird nun berücksichtigt, um Kommunen die Anpassung ihrer Infrastruktur zu erleichtern. Insgesamt fließen bereits in diesem Jahr 75 Millionen Euro zusätzlich in den kommunalen Finanzausgleich. Mit insgesamt fast drei Milliarden Euro ist dies der höchste Kommunale Finanzausgleich in der Geschichte Niedersachsens.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

8

Mit dem neuen Verteilungsschlüssel werden auch die Zahlungen an die Kommunen für Hartz IV neu geregelt. Mit der Einführung von Hartz IV kam es zu erheblichen Verschiebungen bei den Kommunen. Insgesamt erhalten die kreisfreien Städte im Vergleich zum Vorjahr 22% mehr Zuweisungen, die Landkreise profitieren mit einem Plus von 29,8% und die kreisangehörigen Gemeinden haben einen Zuwachs von 26,4% zu erwarten. Für die Landkreise sind die Belastungen bei den Ausgaben Naturschutz, Straßennetz, Rettungsdienst, Abfall, Schülerbeförderung und ÖPNV in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dasselbe gilt auch für die Städte bzgl. ihrer Jugendhilfeaufwendungen. Die Einwohnerveredelung der städtischen Bürger, die die höchste in Deutschland ist, bleibt unangetastet erhalten. -

4. Einrichtung eines Innovationsfonds Der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Innovationsfonds wird eingerichtet und mit einem Startkapital von 32 Millionen Euro ausgestattet. Mit Hilfe dieses Fonds sollen Unternehmen, die an neuen Produkten und Produktionsverfahren arbeiten, gefördert werden. Darüber hinaus sollen besonders kleine und mittlere Unternehmen stärker an Forschung und Forschungsergebnissen beteiligt werden. Damit wird der Standort Niedersachsen weiter gestärkt und der Slogan „Heide und Hightech“ weiter mit Leben gefüllt. Zukünftig soll der Fonds durch Privatisierungserlöse weiter gestärkt und ausgebaut werden.

3.2

Sachstand bzgl. des Untersuchungsausschusses „Transrapid“

Seit dem 9. Januar befragt der 19. Parlamentarische Untersuchungsausschuss Zeugen, um eine mögliche Verantwortung der Landesregierung für den Unfall auf der Transrapid-Teststrecke im Emsland zu prüfen. Am 22. September letzten Jahres sind 23 Menschen bei dem tragischen Unglück ums Leben gekommen. Die zentrale Frage ist, ob es Sicherheitsmängel auf der Strecke gab und ob diese der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die als Aufsichtsbehörde arbeitet und dem Wirtschaftsministerium unterstellt ist, bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen. Für die FDPFraktion sitzt Jörg Bode, MdL, im Ausschuss, der zweimal wöchentlich tagt und dies - wenn nötig - auch bis spät abends. Es wurde bereits eine Vielzahl von Zeugen befragt, die direkt oder indirekt mit dem Transrapid sowie dem verwendeten Sicherheitssystem zu tun haben. Eines wird von allen Experten bestätigt: Die eingesetzte Technik entsprach dem Stand der Technik und auch die Betriebsvorschriften hätten den tragischen Unfall verhindern müssen. Als Ursache für den Unfall wird immer wahrscheinlicher, dass die IABG, Eigentümer und Betreiber der Versuchsstrecke im Emsland, eben diese Vorschriften nicht eingehalten hat und dadurch das Unglück provozierte. Dennoch wird die Opposition nicht müde, die von allen Experten widersprochene These zu wiederholen, es gäbe erprobte Sicherheitssysteme, die eingesetzt hätten werden können. Offensichtlich sind SPD und Grünen Polemik und Wahlkampf wichtiger als eine rasche Aufklärung. Die FDP ist optimistisch, bereits im März die Zeugenbefragung abzuschließen


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

9

und den Abschlussbericht zu erstellen. Es steht aber zu bef체rchten, dass die Opposition versucht, durch neue Zeugenladungen den Ausschuss in L채nge zu ziehen und weiter f체r Wahlkampfzwecke zu instrumentalisieren.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.

10

INNEN UND RECHT

Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314; im Bereich Recht z. Zt. vertreten durch Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308 4.1

Neue Niedersächsische Stellenobergrenzenverordnung

Es ist eine neue Niedersächsische Stellenobergrenzenverordnung geplant, welche gegenüber dem bisherigen Recht wesentliche Vereinfachungen und Verbesserungen vorsieht. Neben Kriterien für eine sachgerechte Bewertung der Dienstposten enthält sie nun die Regelung, dass die in § 26 Abs. 1 BBesG geregelten Obergrenzen für Beförderungsämter überschritten werden dürfe, wenn dies einer sachgerechten Bewertung der Dienstposten und einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung entspricht. Gemeinden und Samtgemeinden dürfen Ämter der Besoldungsgruppe ab A 15 erst ab einer Einwohnerzahl ab 20 001 und der Besoldungsgruppe A 16 erst ab einer Einwohnerzahl ab 30 001 einrichten. Für den mittleren und gehobenen Dienst sind keine Vorgaben mehr vorgesehen. Außerdem ist auf eine feste zahlenmäßige Begrenzung von Beförderungsstellen verzichtet worden. Erstmals wird damit auch Städten mit über 10 000 Einwohnern ein Überschreiten der Stellenobergrenzen ermöglicht. Damit haben wir eine liberale Forderung nach eigenständigen und unbürokratischen Stellenbesetzungen auf kommunaler Ebene erfüllen können. 4.2

Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz

Grundsätzlich hat sich das Nds. Rettungsdienstgesetz in der Praxis bewährt. Jedoch bietet die Einführung des Digitalfunks Anlass dafür, die Vorschriften insgesamt zu überprüfen und evtl. anzupassen. Bisher gab es landesweit 75 Leitstellen bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Es ist nun beabsichtigt, dieses Leitstellenwesen zu reformieren und landesweit so genannte kooperative Regionalleitstellen einzurichten. Die dabei entstehende bessere Koordination der fachlichen Einzelschritte im Einsatz, die damit verbundenen effektiveren Arbeitsergebnisse bei der Einsatzabwicklung und die einräumige funktionale Aufgabenerledigung führen unseres Erachtens im Ergebnis zu einem deutlichen Sicherheitszuwachs für die Bürger. Die Kosten des gesamten Rettungsdienstes werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung finanziert. Deshalb ist es uns wichtig, dass die Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Kostenträger bei der Aufstellung der Bedarfspläne und bei den Entgeltvereinbarungen verbessert werden. Auch soll als weitere Neuerung ein effizientes Qualitätsmanagement eingeführt werden, um einerseits Qualitätsanforderungen einheitlich zu definieren und andererseits Wirtschaftlichkeitsreserven aufzudecken und erschließen zu können. 4.3

Kritik an Sparplänen beim Katastrophenschutz

Zu den von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, CDU, geplanten Kürzungen im Bereich des Katastrophenschutzes äußerte sich der Parl. Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion vor einigen Tagen wie folgt:


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

11

„Sollten die von Bundesinnenminister Schäuble geplanten massiven Kürzungen beim Katastrophenschutz ab 2008 umgesetzt werden, drohen mittelfristig starke Einschränkungen der Versorgung der Bevölkerung im Katastrophenfall“, warnte Jörg Bode, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. „Der Orkan Kyrill hat gerade erst gezeigt, wie wichtig ein funktionierendes Schutzsystem ist. Das jetzt zusammenzustreichen, ist aus Sicht der FDP ein falscher Schritt zum noch viel falscheren Zeitpunkt.“ Der Bund stattet den Katastrophenschutz der Länder seit Jahrzehnten ergänzend mit Fahrzeugen aus. Nach Plänen des Bundesinnenministeriums soll der Fahrzeugbestand in Niedersachsen von 800 auf 300 Sanitäts-, ABC- und Löschfahrzeuge für den Einsatz bei Naturkatastrophen und Terroranschlägen reduziert werden. Bode weiter: „Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Partner die seit Jahren bestehende Aufgaben- und Finanzierungsaufteilung einseitig kündigt.“ 4.4

Anti-Doping-Aktionsplan für einen sauberen Sport

In Zusammenarbeit mit der CDU und der SPD wird im nächsten Plenum ein Entschließungsantrag eingebracht, welcher sich gegen Doping und für einen sauberen Sport ausspricht. Denn nicht erst seit einigen Wochen haben Dopingaffären das Vertrauen in den Sport schwer erschüttert. Dabei lässt Doping nicht nur einen massiven Ansehensverlust des Sports befürchten, sondern stellt auch eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit der betroffenen Sportler dar. Wir halten es deshalb für erforderlich, Maßnahmen gegen Doping zu ergreifen und möchten daher darauf hinwirken, dass der Anti-Doping-Maßnahmenkatalog des LSB und der AntiDoping-Aktionsplan des Deutschen Olympischen Sportbundes Berücksichtigung finden. Auch soll die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) durch den Bund und über Drittmittel finanziell so ausgestattet werden, dass sie die notwendigen Kontrollen problem- und sachgerecht durchführen kann.

4.5

Gesetzentwurf zum Justizvollzugsgesetz

Im Rahmen der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Bundesländer über. Aufgrund dessen hat das Niedersächsische Ministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in den vergangenen Monaten intensiv zwischen den Fraktionen von FDP und CDU sowie dem Ministerium beraten wurde. Dieser Gesetzentwurf der bundesweit einmalig sowohl den Bereich des Erwachsenenstrafvollzuges als auch die Bereiche des Jugendstrafvollzuges und der Untersuchungshaft regeln wird – wird nun Anfang März in den Landtag eingebracht, nachdem sich die Fraktionsspitzen am 21.02.2007 auf einen Kompromiss hinsichtlich einiger strittiger Punkte geeinigt hatten. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Prof. Dr. Dr. Zielke, äußerte sich zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss, insbesondere dahingehend, dass eine Einigung erzielt werden konnte, wie die Kompetenzen hinsichtlich der Untersuchungshaft geregelt werden sollen. Es wird entgegen des ursprünglichen Entwurfes künftig die Möglichkeit geben, dass sich das Gericht die Entscheidungen zum Vollzug der Untersuchungshaft vorbehalten kann. Damit wurde den rechtsstaatlichen Bedenken der Fraktion Rechnung getragen, da nun nicht mehr die Gefahr besteht, dass die richterliche Gewalt unnötig ausgehöhlt wird. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Kompetenzen auf die Leiter der Vollzugsanstalten übergehen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

12

Weiterhin ist es sehr wichtig, dass die seitens der Fraktion geforderte grundsätzliche Trennung von Untersuchungsgefangenen und Strafgefangenen nun auch im Gesetzentwurf ihren Niederschlag finden wird. Die Regelungen zur Untersuchungshaft sind damit insgesamt zufrieden stellend geregelt. Darüber hinaus begrüßte Prof. Dr. Dr. Zielke die Erweiterung der Vorschriften zum Vollzug der Jugendstrafe, da nun deutlicher herausgestellt werde, dass Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug zwei unterschiedliche Vollzugsarten sind. Dies werde durch die Gesamtschau der Vorschriften nun erreicht. Abschließend ist aus Sicht von Prof. Zielke die Klarstellung zum sog. Chancenvollzug zu begrüßen, dass die Maßnahmen im Rahmen des Chancenvollzuges nur dann eingestellt werden sollen, wenn ihr Zweck dauerhaft nicht erreicht werden kann.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5. VERBRAUCHERSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UMWELT, UND MEDIEN

UND

13

LÄNDLICHER RAUM;

Wissenschaftlicher Fachreferent: Christian Budde, z. Zt. vertreten durch Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4313 5.1

Geplante Salzeinleitung in die Werra

Die K&S Kali GmbH beabsichtigt gegenwärtig, einen Genehmigungsantrag für den Bau einer Salzabwasserleitung von ihrem Werk Neuhof-Ellers zum Werk Werra zu stellen. Mit dieser Leitung sollen Haldenabwässer, die in Neuhof nicht mehr in den Untergrund eingeleitet werden können, zum Werk Werra verbracht, dort im Produktionsprozess genutzt und anschließend in die Werra eingeleitet werden. Bei einer solchen Einleitung von Salzlauge in den hessischen Teil der Werra ist auch Niedersachsen betroffen. Aus diesem Grund traf sich am 12.02.2007 der niedersächsische Umweltminister HansHeinrich Sander mit seinem hessischen Kollegen Wilhelm Dietzel in Golmbach. Beide Minister waren sich bei diesem Gespräch einig, dass sie das Ziel verfolgen wollen, die Salzbelastung der Werra und Weser weiter zu verringern. „Die EG-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, die Gewässerqualität zu verbessern. Dies streben wir in der Flussgebietsgemeinschaft Weser gemeinsam an“, erklärte Sander, der seit Beginn 2007 für drei Jahre Vorsitzender der Flussgebietsgemeinschaft ist. Dieses Ziel unterstützt auch Christian Dürr, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Er sprach sich im Zuge der Debatte um Anträge zur drohenden Salzeinleitung in die Werra für die gemeinsame Sitzung mit dem hessischen Umweltausschuss aus. „In der Sitzung müssen die genauen Rahmenbedingungen erörtert und die Auswirkungen auf die Ökosysteme auch unserer Flusskörper diskutiert werden“, so Dürr. Die gemeinsame Sitzung der Umweltausschüsse der betroffenen Werra-, Fulda- und Weseranrainer soll Mitte März in Kassel stattfinden. Dabei sollen unter anderem auch Fachleute von Wirtschaft und Naturschutzverbänden gehört werden. 5.2

Landesraumordnungsprogramm

Das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) ist in seiner Gesamtkonzeption die Basis für eine tragfähige Landesentwicklung und Grundlage für die Aufstellung der Regionalen Raumordnungsprogramme. Im Rahmen der anstehenden Aktualisierung und Ergänzung dieses wichtigen Instrumentes wird der Landtag sich, voraussichtlich noch in der ersten Hälfte des Jahres, mit diesem Thema befassen. Aus diesem Grunde möchten wir Sie herzlich zu unserer Veranstaltung „Informationen zum Landesraumordnungsprogramm“ am Mittwoch, den 14. März 2007 von 16.30 – 18.30 Uhr Nebengebäude - Raum 1305, des Niedersächsischen Landtages Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 in 30159 Hannover einladen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

14

Der Ablauf der Veranstaltung ist wie folgt geplant:

1. Begrüßung durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. Philipp Rösler, MdL 2. Vortrag durch den landwirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktion, Jan-Christoph Oetjen, MdL 3. Diskussion und Fragerunde; Aufnahme von Anregungen

Sollten Sie an der Veranstaltung teilnehmen wollen, bitten wir herzlich um Rückmeldung bis zum 7. März 2007 unter der Faxnummer: 0511-3030 99 4309 oder unter daniela.knappik@lt.niedersachsen.de

Den aktuellen Textentwurf des Landesraumordnungsprogramms können Sie übrigens auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für den Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz unter www.ml.niedersachsen.de einsehen.

Stand: Februar 2007


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.