AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
Soziales und Gesundheit sowie Europaangelegenheiten 1.1. Nichtraucherschutz
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4.
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Bildung, Wissenschaft und Kultur 2.1. Gesetzentwürfe zum beitragsfreien Kindergartenjahr
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2.2. Gesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
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2.3. Gesetz zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
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Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 3.1. Arbeitsmarktinitiative „Berufschance 50plus“
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3.2. Jade-Weser-Port
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Innen und Recht 4.1. Terrorismusbekämpfung an Hochschulen
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4.2. Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz
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4.3. Sportstättensanierung
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4.4. Ehrenamtskarte
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4.5. Eigenständigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse
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4.6. Einbringung eines Mediationsgesetzes
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Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 5.1. Eckpunkteregelung für Saisonarbeitskräfte abschaffen
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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.
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SOZIALES UND GESUNDHEIT SOWIE EUROPAANGELEGENHEITEN
Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306 1.1
Nichtraucherschutz
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Nichtraucherschutzgesetz eingebracht, der in den nächsten Wochen im Sozialausschuss beraten wird und der spätestens im Juli verabschiedet werden soll. Der Vorlage des Gesetzentwurfes waren sehr emotionale Diskussionen über die Regelungen im Bereich der Gastronomie vorausgegangen. Bei den Beratungen der Länder (u. a. bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ende März) haben sich Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorbehalten, die unternehmerische Freiheit der Betreiber stärker zu berücksichtigen und insbesondere den Betrieben, die kein separates Raucherzimmer einrichten können (so genannte „Eckkneipen“), die Wahlfreiheit zu geben, sich zu Rauchergaststätten zu erklären. Allerdings ist es rechtlich problematisch, gastronomische Betriebe nach der Betriebsart (Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek), nach der Größe oder nach den baulichen Gegebenheiten unterschiedlich zu behandeln. Es gibt keinen juristisch tragfähigen Anknüpfungspunkt, warum der Schutz der Gäste von der Art des gastronomischen Betriebes abhängig sein sollte. Die Gefahren aufgrund von Passivrauch sind in allen Gaststätten gegeben. Daher würde eine derartige Regelung einer gerichtlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten. Aus diesen Gründen war im ersten Entwurf der Landesregierung vorgesehen, gastronomischen Betrieben grundsätzlich die Wahlfreiheit zu geben, sich als Raucher- oder Nichtrauchergaststätten zu erklären, wenn sie dies deutlich kennzeichnen. Diese Regelung hätte aber gegenüber der heutigen Praxis kaum eine Veränderung gebracht, insbesondere weil die meisten gastronomischen Betriebe sich zu Rauchergaststätten erklären wollten. Ein weiterer Kritikpunkt war der Verzicht auf Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten. Die Anhörung zum ersten Regierungsentwurf und die öffentliche Diskussion haben daher zur Vorlage des geänderten aktuellen Gesetzentwurfes geführt. Dieser orientiert sich weitgehend an den Vereinbarungen der Bundesländer. Für die Gastronomie wird ein generelles Rauchverbot vorgesehen mit der Möglichkeit abgeschlossene Raucherzimmer in Nebenräumen einzurichten. Ob in einem Raucherzimmer auch durch Personal (nicht nur durch den Betreiber) serviert werden darf, ist über die Arbeitsstättenverordnung auf Bundesebene zu regeln, hier hat die Bundesregierung auch eine mögliche Änderung anvisiert. Neben den Regelungen für die Gastronomie sieht der Gesetzentwurf ein Rauchverbot vor für Verwaltungsgebäude und andere öffentliche Einrichtungen von Land und Kommunen sowie für Schulen, Kindertagesstätten und andere Jugendeinrichtungen einschließlich der Freiflächen auf dem Grundstück, für Hochschulen und Erwachsenenbildungseinrichtungen, für öffentlich zugängliche Sporthallen und Hallenbäder, für Kultureinrichtungen, für Flughäfen sowie für Krankenhäuser und Heime. Ausnahmen sind nur möglich für Wohnräume, aus therapeutischen Gründen in Krankenhäusern sowie um den ordnungsgemäßen Betrieb in Heimen und Vollzugseinrichtungen aufrecht zu erhalten. Ansonsten ist die Einrichtung gesonderter Raucherräume zum Beispiel in Verwaltungsgebäuden nicht zulässig.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Der Gesetzentwurf sieht jetzt auch den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuร e geahndet werden kann. Einige Sachverhalte werden allerdings nicht auf Landesebene geregelt. So sieht ein Gesetzentwurf des Bundes ein Rauchverbot in Einrichtungen des Bundes, in รถffentlichen Verkehrsmitteln und in Bahnhรถfen vor.
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BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 2.1
Gesetzentwürfe zum beitragsfreien Kindergartenjahr und zur Reform der Finanzhilfe für freie Schulen in den Landtag eingebracht
Im April-Plenum wurden im Bildungsbereich zwei Gesetzentwürfe in den Landtag eingebracht. Dabei handelt es sich zum einen um ein Gesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr – darauf hatte sich ja das Kabinett auf seiner Klausurtagung im Februar diesen Jahres geeinigt – und um ein Gesetz zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft.
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Gesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
Der Entwurf zur Beitragsfreiheit sieht vor, dass für das Kindergartenjahr, welches der Schulpflicht unmittelbar voraus geht, der Besuch von Einrichtungen von der Zahlung von Gebühren freigestellt wird. Dafür gewährt das Land den Trägern der Jugendhilfe und den Gemeinden, die KiTas fördern, eine Finanzhilfe. Für eine Halbtagsbetreuung für Vormittagsgruppen und für Kinderspielkreise und Nachmittagsgruppen beträgt die Finanzhilfe 120 Euro monatlich pro Kind. 160 Euro pro Kind bezahlt das Land, wenn die Betreuungszeit mindestens acht Stunden an jeweils fünf Tagen in der Woche beträgt. Sollte die Pauschale für die Ganztagsbetreuung die tatsächlich entfallenden Einnahmen aus Gebühren nicht ausgleichen, dann kann der Träger der Einrichtung zum Ausgleich der Differenz eine Gebühr erheben. Lediglich die Verpflegungskosten müssen die Eltern noch tragen. Wir hoffen, dass das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr dazu beitragen wird, dass noch mehr Kinder Kindergärten besuchen werden und so das Ziel, das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule zu gestalten, Erfolg haben wird. Dann kann die Beitragsfreiheit aber nur ein erster Schritt sein. Wichtig ist, neben dem quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze auch die Qualität der frühkindlichen Bildung weiter auszubauen, denn eine Verbesserung der Quantität der Betreuung macht nur Sinn bei einer gleichzeitigen Verbesserung der Qualität. 2.3
Gesetz zur Reform der Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Finanzhilfe für freie Schulen soll die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft auf eine neue Grundlage gestellt werden. Mit den Änderungen sollen eine größere Transparenz, eine verbesserte Planungssicherheit, eine bedarfsgerechtere Finanzierung sowie Entbürokratisierung erreicht werden. Bisher bestand die Finanzhilfe aus einem Grundbetrag und den zusätzlichen Leistungen. Die Berechnung war umständlich und kompliziert. Nun wird ein Betrag je Jahreswochenunterrichtsstunde (Stundensatz) festgeschrieben und mit der Entwicklung im Besoldungsrecht indexiert. Daneben gibt es eine Jahreswochenstundenzahl je Schüler (Schülerstunden), die höchstens finanziert werden. Die Schülerstunden werden in einer Finanzhilfeverordnung führ mehrere Jahre festgeschrieben. Die Berechnungsgrößen können so leicht nachvollzogen werden. Die
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Ausgangswerte (Stundensatz und Schülerstunden) werden für jede Schulform aus einer durchschnittlichen öffentlichen Schule (Referenzschule) ermittelt. Für Berufsbildende Schulen werden die Ausgangswerte aus Berufsbildenden Schulen, ProReKo-Schulen und aus der bisherigen Finanzhilfe-Berechnungs-Verordnung (Musterklasse) ermittelt. So ergibt sich eine nachvollziehbare und planbare Finanzierung. Das Land erwartet in Folge der Neuordnung der Finanzhilfe im Vergleich zum Schuljahr 2005/2006 höhere Kosten von 10.8 Mio. Euro (für das Jahr 2007 einen Mehrbedarf von ca. 4,5 Mio. Euro) Wir begrüßen den Gesetzentwurf zur Reform der Finanzhilfe für freie Schulen. Zumindest die Ziele Bürokratieabbau, Vereinfachung und Transparenz werden mit diesem Entwurf erreicht. Dennoch kann diese Neuordnung nur ein erster Schritt sein – langfristiges Ziel muss sein, die Finanzierung der freien Schulen jener der öffentlichen Schulen gleichzustellen und den Wettbewerbsnachteil, dem die freien Schulen unterliegen, zu beseitigen. Dazu müssen wir erreichen, dass die Berechnung der tatsächlichen Schülerkosten des Landes zur Grundlage der Finanzierung der freien Schulen genommen wird.
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HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305 3.1
Arbeitsmarktinitiative „Berufschance 50plus“
Arbeitnehmer über 50 Jahre hatten es in den letzen Jahren auf dem deutschen Arbeitsmarkt zunehmend schwerer, eine neue Stelle zu finden und waren bei Entlassungen häufiger betroffen als jüngere Arbeitnehmer. Als Folge ist die Beschäftigungsquote der über 55Jährigen in Deutschland geringer als in vielen anderen europäischen Ländern. Dies ist u. a. das Ergebnis der seit Jahren andauernden Förderung der Frühverrentung und einer Konzentration vieler Unternehmen auf jüngere Mitarbeiter. Um die Beschäftigung älterer Mitarbeiter, die langsam wieder zunimmt, langfristig zu verbessern, hat die FDP-Fraktion gemeinsam mit der CDU einen Antrag eingebracht, um die Generation „50plus“ gezielt zu fördern. Immer mehr Unternehmen merken bereits, wie wichtig erfahrene Mitarbeiter im Unternehmen sind, besonders dann, wenn es darum geht Nachwuchs auszubilden. Daher zielt der Antrag darauf ab, das Thema Fort- und Weiterbildung insbesondere für ältere Arbeitnehmer ab 50 Jahren verstärkt in den Mittelpunkt zu stellen und spezialisierte Träger der beruflichen Bildung darin zu unterstützen, ihre Angebote weiter auszubauen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen von diesen Maßnahmen profitieren. Die Tarifpartner sollen darin unterstützt werden, die Betriebe und Beschäftigte stärker für das Thema altersgerechte Arbeitsbedingungen zu sensibilisieren und entsprechende Kampagnen und Aktionen zu fördern. Damit könnten Berufsgruppen mit hoher körperlicher Anforderung eine neue Perspektive entwickeln. 3.2
Jade-Weser-Port
Der Jade-Weser-Port, das mit Abstand größte Bauprojekt in Niedersachsen, war im April erneut Thema im Landtag. Während die Menschen vor Ort dem Baubeginn entgegen fiebern, wird die SPD-Fraktion nicht müde, das Projekt schlecht zu reden. Obwohl sowohl Bahn und Bund feste Zusagen für die Elektrifizierung und den Ausbau der Strecke Wilhelmshaven – Oldenburg inklusive Lärmschutz gegeben haben, stellen die Sozialdemokraten die Verkehrsanbindung regelmäßig in Frage. Dabei wurde selbst für die Umfahrung von Sande ein Finanzierungsmodell gefunden. Wichtig ist, dass nun spätestens im Herbst 2007 der Bau beginnt. Mit der Vergabe des Bauloses für die Aufspülung von 40 Mio. m³ Sand ist der entscheidende Schritt hierzu gemacht worden. Dass der unterlegene Bieter die Vergabekammer und möglicherweise das OLG Celle anruft, darf bei einem Auftragsvolumen von ca. 480 Mio. Euro nicht überraschen. Auch diese gerichtliche Prüfung ist im Zeitplan einkalkuliert und wird das Gesamtprojekt nicht gefährden.
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INNEN UND RECHT
Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314; im Bereich Recht z. Zt. vertreten durch Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308 4.1
Terrorismusbekämpfung an Hochschulen
Angesichts der Pläne zur Meldung potenzieller Islamisten unter Studenten sollten die Hochschulen in Niedersachsen nach dem Willen von Innenminister Schünemann Beauftragte einsetzen. Diese sollten verstärkt auf Studenten achten, die etwa durch radikale Ansichten auffallen, sich nach außen abschotten oder ihr Äußeres verändern, und diese dann auch melden. Der Innenminister verweist darauf, dass die Täter des 11. September 2001 ebenso wie die Verantwortlichen für die Anschläge auf deutschen Bahnhöfen im Sommer 2006 an deutschen Hochschulen immatrikuliert waren. Diesen Plänen haben wir offen widersprochen. Denn aus liberaler Sicht ist es wichtig, ausländischen Studenten Anreize zu geben, in unserem Land zu studieren und zu versuchen, qualifizierten Absolventen Möglichkeiten für eine berufliche Entwicklung zu gewährleisten. Das wird jedoch von den Plänen des Innenministers konterkariert. Die Notwendigkeit, die Hochschulen für die Gefahr der Verbreitung islamistischen Gedankenguts zu sensibilisieren, wird von der FDP-Fraktion dabei nicht in Abrede gestellt. Doch durch Spitzelsysteme erzeugt man an den Hochschulen eine Atmosphäre des Misstrauens. Solche pauschalen Maßnahmen und Vorverurteilungen von Teilen der Studentenschaft passen nicht in das Gesellschaftsbild der FDP. Diese Argumentation hat nun auch den Innenminister überzeugt, weshalb er von den geplanten Beauftragten Abstand genommen hat. Zukünftig soll es einen verstärkten Informationsaustausch geben. Es sei dabei geplant, die Immatrikulationsämter der Fachhochschulen und Universitäten über den rechtlichen Rahmen, in dem ausländische Studierende sich in Deutschland aufhalten, sowie die Bestimmungen über die Zusammenarbeit der Hochschulverwaltungen mit den Ausländer- und Sicherheitsbehörden unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu informieren und zu unterstützen. 4.2
Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz
Grundsätzlich hat sich das Nds. Rettungsdienstgesetz in der Praxis bewährt. Jedoch bietet die Einführung des Digitalfunks Anlass dafür, die Vorschriften insgesamt zu überprüfen und evtl. anzupassen. Bisher gab es landesweit 75 Leitstellen bei Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Es ist nun beabsichtigt, dieses Leitstellenwesen zu reformieren und landesweit so genannte kooperative Regionalleitstellen möglich zu machen. Kooperative Leitstelle bedeutet, dass hier Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei gemeinsam die neue digitale Technik nutzen können. Die dabei entstehende bessere Koordination der fachlichen Einzelschritte im Katastrophenfall, die damit verbundenen effektiveren Arbeitsergebnisse bei der Einsatzabwicklung und die einräumige funktionale Aufgabenerledigung führen unseres Erachtens im Ergebnis zu einem deutlichen Sicherheitszuwachs für die Bürger.
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Allerdings würde eine verpflichtende Einrichtung von kooperativen Leitstellen gegen Art. 28 GG bzw. Art. 57 Nds. Verfassung verstoßen, welche die Selbstverwaltung der Kommunen regeln. Es ist deshalb eine klarstellende Formulierung des Gesetzentwurfs geplant, um die gewollte freiwillige Zusammenarbeit der Feuerwehr und Polizei deutlich zu machen. Darüber hinaus ist im Rahmen der Krankentransporte auf Anregung der Liberalen geplant, mehr Wettbewerb (auch von privaten Anbietern) und eine größere Wirtschaftlichkeit zu erreichen. 4.3
Sportstättensanierung
Die Regierungskoalitionen haben gemeinsam beschlossen, die nächsten fünf Jahre insgesamt 25 Millionen Euro für die Sportstättensanierung zur Verfügung zu stellen. Davon werden jährlich 2,5 Mio. Euro für die Sportvereine vorgesehen, welche vom Landessportbund verteilt werden, sowie 2,5 Mio. Euro für die Kommunen. Mit dem Sportstättensanierungsprogramm wird in unseren Augen wesentlich zur Erhaltung der Sportinfrastruktur in Niedersachsen beigetragen. Die Förderrichtlinien sind letzten Monat im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht worden. Danach soll es jedes Jahr zwei Antragsstichtage geben, um nicht das so genannte „Windhundprinzip“ anwenden zu müssen. In 2007 sollen diese Stichtage am 30.06. bzw. 30.09. sein, in den Folgejahren jeweils am 31.03. bzw. am 30.09. Dabei sollen die Anträge nicht nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden. Die Förderung soll in den Kommunen ausschließlich der Sanierung zu Gute kommen. Umfasst werden dabei Ersatzbaumaßnahmen (neu für alt) sowie Erweiterungsbauten, wenn z. B. bestimmte Normen erfüllt werden müssen. Ein Vorrang besteht dabei für Sport- bzw. Turnhallen. Hier gibt es einen hohen Sanierungsbedarf. Die Zuwendungshöhe liegt bei 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei die Mindesthöhe bei 50.000 Euro Zuwendung liegt. Das entspricht einem Bauvolumen von rd. 160.000 Euro. Die maximale Zuwendungshöhe ist auf 250.000 Euro festgesetzt. 4.4
Ehrenamtskarte
Ohne ehrenamtliches Engagement kann kein Verein überleben. Das Ehrenamt ist ein Bereich, den der Staat weder ausfüllen kann noch soll. Deshalb unterstützt die FDP die vielen Menschen in Niedersachsen, die sich in ihrer Freizeit für den Sport engagieren. Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen, dürfen aus diesem Grunde nicht von bürokratischen Hürden ausgebremst werden. Deshalb setzen wir auf mehr Gestaltungsspielraum in der Vereinsorganisation. In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden haben sich nun die Regierungsfraktionen geeinigt, eine landesweite Ehrenamtskarte einzuführen. Mit dieser Karte soll der Einsatz bürgerschaftlich aktiver Menschen in Niedersachsen gewürdigt werden. Inhaber der Ehrenamtskarte sollen zukünftig in den Genuss gewisser Vergünstigungen beim Besuch städtischer und privater Einrichtungen und Veranstaltungen kommen. Als Mindestvoraussetzungen für den Erwerb sollen gelten, dass die Aktiven mindestens 18 Jahre alt sind, seit mehreren Jahren mindestens fünf Stunden die Woche bürgerschaftlich aktiv sind und das auch in Zukunft vorhaben. Die landesweite Organisation der Ehrenamtskarte wird die Landesregierung übernehmen.
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Eigenständigkeit der Feuerwehr-Unfallkasse
Der Bundesgesetzgeber plant eine weitgehende Reform der gesetzlichen Unfallversicherung. Danach soll die Zielgenauigkeit der Leistungen erhöht und durch Straffung der Organisation Verwaltungskosten eingespart werden. Dieses Vorhaben wird grundsätzlich von der FDPFraktion begrüßt. Allerdings lehnen wir die Überlegungen ab, die Feuerwehrkassen mit anderen Versicherungsträgern weitgehend zu verschmelzen. Denn ohne die rund 140 000 ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte in mehr als 3 300 Ortsfeuerwehren in Niedersachsen wäre die Beherrschung von Notfällen bis hin zu den Großschadenslagen nicht denkbar. Das Mehrleistungssystem mit seinen besonderen Leistungen würde auf der Strecke bleiben. Dabei stehen die Feuerwehrleute immer bei Gefahren und Unglücksfällen der staatlichen und kommunalen Gefahrenabwehr zur Seite. Die Feuerwehrangehörigen müssen darauf vertrauen können, dass sie im Falle eines Unfalles jede Hilfe und Unterstützung erhalten, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden. Bei bleibenden Schäden muss eine optimale Versorgung gewährleistet sein. Wir sind deshalb der Ansicht, dass nur eine weiterhin eigenständige Feuerwehr-Unfallkasse dem Rechnung tragen kann. Eine Fusion zu einem Unfallversicherungsträger würde bedeuten, dass die Feuerwehrinteressen in der Unfallversicherung mit den Belangen anderer Berufsgruppen gleichgestellt werden. Die spezifischen Bedürfnisse derer, die im Einsatz ihr Leben und ihre Gesundheit riskieren, müssen jedoch anders behandelt werden, als diejenigen, die ein „normales“ Berufsrisiko eingehen. Wir setzen uns deshalb im Landtag für den Erhalt der eigenständigen Feuerwehr-Unfallkasse ein. 4.6
Einbringung eines Mediationsgesetzes
Die Fraktionen von CDU und FDP haben im April-Plenum den Gesetzentwurf über die Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes eingebracht. Kernpunkte dieses Gesetzentwurfes sind die Regelung der persönlichen und fachlichen Anforderungen an die Mediatioren/Innen sowie die Ausbildungsstandards hinsichtlich der Ausbildung selbst als auch hinsichtlich der Ausbilder, die Verpflichtung zur ständigen Fortbildung sowie die Anerkennung von Gütestellen nach § 794 Abs. I Nr. 1 ZPO. Ausgehend von dem beachtlichen Erfolg des Niedersächsischen Modellprojektes der gerichtsnahen Mediation erhoffen sich die Fraktionen durch Einbringung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes auch eine Förderung sowie erhöhte Akzeptanz der außergerichtlichen Mediation. Der Gesetzentwurf konzentriert sich dabei auf die bereits eingangs genannten Regelungsinhalte, denn es bedarf unserer Auffassung nach keiner ausgefeilten Prozessordnung, die mit Bürokratie und überflüssigen Vorschriften überladen ist. Ziel des Gesetzes ist, einem möglichen „Wildwuchs“ zu begegnen, alles Weitere sollte sich durch Angebot und Nachfrage am „Mediationsmarkt“ von selbst regeln. So ist der Gesetzentwurf auch im Hinblick auf die Berufsgruppen, die als Mediator tätig werden dürfen, bewusst offen gehalten. Im Vordergrund der Tätigkeit eines Mediators stehen nämlich kommunikative und interdisziplinäre Fähigkeiten – viel mehr als Spezialkenntnisse gleich welcher Art. Der zuständige Ausschuss für Recht und Verfassung wird noch voraussichtlich vor der Sommerpause im Rahmen einer großen Anhörung zahlreichen Experten die Gelegenheit geben, ihre Anregungen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Dazu gehört auch die Diskussion darüber, ob tatsächlich sämtliche Regelungen des derzeitigen Entwurfes Gesetzesrang erhalten müssen oder Verordnungen ausreichen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5. VERBRAUCHERSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UMWELT, UND MEDIEN
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LÄNDLICHER RAUM;
Wissenschaftlicher Fachreferent: Christian Budde, z. Zt. vertreten durch Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4313 5.1 Eckpunkteregelung für Saisonarbeitskräfte abschaffen Mit dem weiteren Festhalten an der planwirtschaftlichen Erntehelferregelung und der Einführung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft werden die Existenzen der Sonderkulturbetriebe in Deutschland leichtfertig gefährdet. Die zum 01.01.2006 von der Bundesregierung eingeführte verschärfte Kontingentierung ausländischer Erntehelfer hat zu bürokratischen Auswüchsen geführt ohne sich messbar positiv auf den Arbeitsmarkt auszuwirken. Zusätzlich wurde die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe weiter belastet. So konnten im vergangenen Jahr wegen fehlender Arbeitskräfte z. B. Spargel nicht vollständig geerntet werden. Auch in diesem Jahr haben die niedersächsischen Bauern große Probleme, ihren Bedarf an Erntehelfern zu decken. Die Eckpunkteregelung der Bundesregierung ist an ihrer Bewährungsprobe gescheitert und muss daher nach Ansicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag möglichst schnell abgeschafft werden. Die FDP-Fraktion erwartet, dass sich Niedersachsen an die Spitze einer Bewegung zur Abschaffung der Eckpunkteregelung setzt, wenn sich die Probleme weiter häufen. Die Spargelbauern dienen jetzt als Versuchskaninchen der Bundesregierung. Vor denselben Problemen werden aber schon bald auch die niedersächsischen Obstbauern stehen. Die Probleme des deutschen Arbeitsmarktes werden nicht auf dem Spargelfeld gelöst. Es ist keinem geholfen, wenn der Spargel vergammelt, weil nicht genug Helfer für die Ernte eingestellt werden können."
Stand: Mai 2007