2007_07

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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INHALTSVERZEICHNIS

1.

2.

3.

4.

5.

Soziales und Gesundheit sowie Europaangelegenheiten 1.1. Demografischer Wandel

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1.2. Nichtraucherschutz

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1.3. Zuwanderung von Fachkräften

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Bildung, Wissenschaft und Kultur 2.1. Gesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr

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2.2. Elternwille

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2.3. UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung

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2.4. Alltagskompetenzen

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Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 3.1. Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes

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3.2. EU-Förderung

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Innen und Recht 4.1. eGovernment –Masterplan wird fortgeführt

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4.2. Bericht zur inneren Sicherheit

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4.3. Zwischenbericht zum Modellkommunengesetz vorgestellt

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4.4. Kinderrechte in die Niedersächsische Verfassung

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Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 5.1. Landtag diskutiert über das Klima – Regierungskommission Klimaschutz

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5.2. Dringliche Anfrage zur Erntehelferregelung

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.

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SOZIALES UND GESUNDHEIT SOWIE EUROPAANGELEGENHEITEN

Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306 1.1

Demographischer Wandel

Am 10. Juli hat die Enquete-Kommission des Niedersächsischen Landtages zum Demographischen Wandel ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die vor zwei Jahren eingesetzte Kommission hatte das Ziel, Antworten auf die Herausforderungen des demographischen Wandels zu geben. In der Arbeit der Kommission kam es zu einer großen Übereinstimmung mit den Experten, die in der Kommission mitgearbeitet haben. Die jetzt vorgestellten Empfehlungen werden das Handbuch für die politische Arbeit der nächsten Jahre sein. Die zukünftige demographische Entwicklung bestimmt heute in vielen wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Bereichen die Diskussion. Die mit ihr einhergehenden Veränderungen haben im Wesentlichen Ursachen in der niedrigen Geburtenhäufigkeit, in der hohen und weiter steigenden Lebenserwartung und in der Zu- und Abwanderung. Die mittlere Geburtenzahl je Frau ging in Niedersachsen von 2,6 (1965) auf etwa 1,4 (1975) zurück und ist seither sehr stabil. Dieser Wert entspricht jedoch lediglich zwei Dritteln der zum natürlichen Erhalt der Generationsgröße erforderlichen Zahl von 2,1 Kindern je Frau. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt heute bei 76 Jahren für den neugeborenen Jungen und bei 82 Jahren für das neugeborene Mädchen. Niedersachsen verzeichnete in den 1990er Jahren aufgrund von Migrationsgewinnen immer noch eine außerordentlich positive Bevölkerungsentwicklung. Niedersachsen hat aber auch die insbesondere ausbildungs- und arbeitsmarktbedingte Abwanderung vieler junger Leute zu verzeichnen. Die Folgen dieser zukünftigen Bevölkerungsentwicklung lassen sich vereinfachend mit den vier Schlagworten „weniger, grauer, vereinzelter und bunter“ zusammenfassend charakterisieren. „Weniger“ steht für den Bevölkerungsrückgang, der sich aus der zu niedrigen Geburtenhäufigkeit und der Abwanderung ergibt, so dass in Zukunft die negative Bilanz von Geburten und Sterbefällen in immer weniger Kommunen durch Wanderungsgewinne wird ausgeglichen werden können. „Grauer“ steht für die Bevölkerungsalterung wegen des steigenden Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung bei gleichzeitig geringer werdender Besetzung der nachwachsenden Jahrgänge. Dies geht einher mit einer tief greifenden Veränderung der familiären Strukturen. „Vereinzelter“ steht für die fortschreitende Singularisierung zum einen wegen des zukünftig höheren Anteils älterer Menschen bei längerer Lebenserwartung von Frauen, zum andern wegen des Bedeutungsverlustes der Normbiographie mit Partnerschaft und Familiengründung. „Bunter“ steht für die Internationalisierung bzw. Heterogenisierung der Bevölkerung wegen der in Zukunft verstärkten Verlagerung des Zuzugspotentials auf außereuropäische Räume und wegen der relativ jungen Altersstruktur von Personen mit Migrationshintergrund. All diese Phänomene haben zudem in der räumlichen Konsequenz differenzierte Auswirkungen, die von der lokalen (z. B. vom Wohnquartier) bis zur regionalen Ebene, zwischen städtischen oder ländlichen Räumen variieren und Entwicklungen in den einzelnen Bereichen mit unterschiedlicher Intensität beeinflussen, so dass sie zu stärkeren räumlichen Disparitäten führen werden. So ist Südniedersachsen bereits massiv von Bevölkerungsrückgang und Alterung betroffen, während im Nordwesten wie zum Beispiel in Cloppenburg noch gegenläufige Entwicklungen zu beobachten sind.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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Einige Punkte kristallisieren sich nach Ansicht der Enquete-Kommission als Kernaufgaben der künftigen Politik in Niedersachsen heraus. So muss für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch bedarfsgerechte, flexible und verlässliche Betreuungsmöglichkeiten für alle Kinder gesorgt werden. Eine besondere Herausforderung stellt hierbei die Verbesserung der Situation bei Betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren und in der betrieblichen Kinderbetreuung dar. Die Karriere darf kein Grund für eine Entscheidung gegen Kinder sein. Bei den Arbeitszeiten muss es zu mehr Flexibilisierung kommen, dies betrifft neben der wöchentlichen und jährlichen Arbeitszeit insbesondere die Lebensarbeitszeit. Zeiten für Arbeit, Familie, Lernen und Freizeit sind besser miteinander zu verbinden. Ein Ziel ist es auch ältere Arbeitnehmer im Arbeitsleben zu halten. Dafür brauchen wir etwa einen flexiblen Eintritt in die Rente und mehr Gesundheitsprävention genauso wie die Abschaffung der staatlichen Förderung von Frühverrentung und Altersteilzeit. Exzellent ausgebildete junge Menschen sind der Schlüssel für ein zukunftsfähiges Niedersachsen. Bildung fördert nicht nur die Entwicklung der Persönlichkeit, sie ist auch Voraussetzung, damit die Menschen in Niedersachsen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten können. Bildung fängt im Elternhaus und bei der frühkindlichen Bildung an, sie hört bei Weiterbildung und lebenslangem Lernen nicht auf. Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir begabungsgerechte Schulstrukturen weiter erhalten und fördern, wie auch auf den naturwissenschaftlich-technischen Bereich in der schulischen Ausbildung einen großen Wert legen. Darüber hinaus müssen wir eine verstärkte Zuwanderung qualifizierter Menschen ermöglichen und die bereits hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund besser integrieren. Auch in schrumpfenden, ländlichen Regionen müssen etwa durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit und durch Öffentliche-Private-Partnerschaften tragfähige Modelle zur Erhaltung der Infrastruktur gesichert werden. Hier hat die Niedersächsische Landesregierung, etwa durch Einrichtung des Fördertopfes für die interkommunale Zusammenarbeit, bereits den richtigen Weg beschritten. Anstatt einer neuen Gebietsreform erfordert der demographische Wandel projektbezogene regionale Kooperationen und die Entwicklung regionaler Kooperationsräume. Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sind abzustimmen, dies bedeutet eine Orientierung an vorhandenen Ver- und Entsorgungsnetzen und Verkehrswegen, einen Vorrang der Innenbereiche mit einer Aufwertung der Stadt- und Gemeindezentren sowie eine Anpassung der Wohnungsbestände. Dabei soll das Land nicht zentrale Lösungen vorgeben, sondern vielmehr die Ansätze unterstützen, die vor Ort entwickelt werden. 1.2

Nichtraucherschutz

Der Niedersächsische Landtag hat am 11. Juli das Nichtraucherschutzgesetz mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen. Mit diesem Gesetz soll ein wirksamer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erreicht werden. Die Gefahr des Passivrauchens wurde lange unterschätzt. Aber heute ist bekannt, dass vor allem der Nebenstromrauch, also der Rauch, der beim Glimmen der Zigarette entsteht, besonders viele toxische und krebserregende Substanzen enthält - mehr als der so genannte Hauptstromrauch, der vom Rauchenden ausgeatmet wird. Tabakrauch verursacht nach dem aktuellen Erkenntnisstand die höchste Schadstoffbelastung der Innenraumluft. Die meisten Menschen sind dabei gerade in ihrer außerhäuslichen Freizeitgestaltung Passivrauchen ausgesetzt.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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Die Gesetzesberatungen haben gezeigt, dass mit dem Nichtraucherschutz in etlichen Rechtsfragen Neuland beschritten wird. Dies betrifft die Abgrenzung zwischen dem Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Bereichen und unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Grundrechte. Eine Reihe von einzelnen Fallkonstellationen wurde im Ausschuss diskutiert. Grundsätzliches Ziel des Gesetzes ist dabei der Gesundheitsschutz in öffentlichen Einrichtungen und nicht ein allgemeines Rauchverbot. So sind zum Beispiel Bildungsveranstaltungen in privaten Räumen oder Pflegeeltern nicht mit einem Rauchverbot belegt worden. Im privaten Bereich brauchen wir anstelle von Verboten mehr Aufklärung insbesondere für rauchende Eltern - über die Schädlichkeit des Passivrauchens gerade für Kinder, um mehr Rücksichtnahme zu erreichen. Für die Gaststätten gilt grundsätzlich ein Rauchverbot, aber es besteht die Möglichkeit, einen Nebenraum zum Raucherraum zu erklären. Bei dem Nebenraum muss es sich um einen „untergeordneten Raum“ handeln. Die Definition eines untergeordneten Raums ist im Zweifel anhand der Gegebenheiten des Einzelfalls zu klären. In der Regel wird es sich dabei um der Fläche nach kleinere Räume handeln. Nach Ansicht der FDP könnten aber auch andere Kriterien wie zum Beispiel Nutzungsart und -frequenz berücksichtigt werden. Eine klare Herausnahme von Sälen und Veranstaltungsräumen für private Feiern aus dem Rauchverbot wurde aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Weitere Ergebnisse der Gesetzesberatungen sind die Aufnahme der Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen in öffentlichen Gebäuden, die Einbeziehung des Landtages einschließlich der Räume der Fraktionen und Abgeordneten, die Verantwortung der Gemeinden für öffentliche Spielplätze und die Regelungen zur offenen Gastronomie zum Beispiel in Markthallen, wo sich das Rauchverbot auf die gesamte Räumlichkeit erstrecken soll. Das Nichtraucherschutzgesetz tritt am 01. August in Kraft. Allerdings gilt eine Übergangsfrist für die Ordnungswidrigkeitstatbestände bis Ende Oktober. Dies stellt eine Hilfe für Gaststättenbetreiber dar, die zum Beispiel ihre Räumlichkeiten umgestalten wollen, um einen Raucherraum einrichten zu können. Bußgelder werden damit erst ab November erhoben. Da das Gesetz wie dargestellt in vielen Punkten Neuland beschreitet, ist auch bereits relativ kurzfristig bis Ende 2009 eine Evaluation vorgesehen. 1.3

Zuwanderung von Fachkräften

Niedersachsen hat am 6. Juli im Bundesrat den Änderungen des Zuwanderungsrechtes nicht zugestimmt. Wesentlicher Grund dafür war das Fehlen einer erleichterten Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften. Innenminister Schünemann hat zudem die Altfallregelung der großen Koalition kritisiert, da er die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis Ende 2009 für bisher geduldete Ausländer vor einer konkreten Arbeitsaufnahme für zu weitgehend hält. Die Neuregelungen zum Familiennachzug wie die vor der Einreise zu erwerbenden Deutschkenntnisse wurden von Niedersachsen nicht beanstandet, es bleibt aber abzuwarten, wie sich das Bundesverfassungsgericht hierzu äußern wird. Der Bericht der OECD zur Migration hat vor dem Problem der schrumpfenden Erwerbsbevölkerung in Deutschland gewarnt, das die wirtschaftliche Entwicklung gefährdet. Bereits heute bleiben in Niedersachsen ca. 2100 Ingenieursstellen unbesetzt, insgesamt fehlen in Deutschland in den kommenden Jahren bis zu 60.000 Ingenieure und Naturwissenschaftler. Auch in anderen Bereichen wie der Pflege besteht ein Defizit an qualifizierten Arbeitskräften.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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Die Zuwanderung nach Deutschland ist aber gegenüber den 90er Jahren rückläufig. In Niedersachsen ist das Wanderungssaldo von bis zu 100.000 Personen in den 90er Jahren auf 40.000 im Jahr 2005 zurückgegangen. Die Neuregelungen zur Zuwanderung von Hochqualifizierten waren nur für einige hundert Menschen relevant. Hauptkritikpunkt an der Regelung zur Zuwanderung von Hochqualifizierten ist die zu hohe Einkommensgrenze in Höhe des Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (85.500 € im Jahr). Angesichts tatsächlich gezahlter Einstiegsgehälter für Akademiker wäre eine Grenze zwischen 40.000 und 50.000 € realistischer. Die Landesregierung hat vorgeschlagen, in einem ersten Schritt die Einkommensgrenze auf das Eineinhalbfache der Beitragsbemessungsgrenze (64.125 € im Jahr) zu senken. Eine weitere Absenkung erscheint derzeit nicht mehrheitsfähig. Ebenso sind die Aufenthaltsmöglichkeiten für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen zu verbessern und die Investitionsgrenzen für die Zuwanderung von Selbstständigen zu reduzieren. Aus Sicht der FDP-Fraktion benötigt Deutschland aber auch eine Zuwanderung von Fachkräften außerhalb der besonderen Regelungen für Hochqualifizierte und den Zustimmungsregelungen der Arbeitsagentur für spezielle Berufsgruppen. Wir schlagen hierzu ein Auswahlverfahren mit einem Punktesystem und einer jährlichen Quote vor. Kriterien können dabei Sprachkenntnisse, schulische und berufliche Qualifikationen, Berufserfahrung, Alter und Familienstand sein. Dieses Modell beruht auf den Empfehlungen der SüssmuthKommission zur Zuwanderung und dem Vorbild anderer Einwanderungsländer wie Kanada oder Australien. Das Punktesystem würde eine Zuwanderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen und dabei die Gefahr sozialer Bedürftigkeit gering halten.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.

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BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 2.1

Gesetz zur Einführung der Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr

Am Dienstag, den 10.07.2007, haben die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages einstimmig den Gesetzentwurf zur Einführung der Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres beschlossen, den die Regierungskoalitionen auf den Weg gebracht hatten. Das Gesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung Verbesserung der Betreuungssituation im frühkindlichen Bereich und stärkt das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zwischen Kindergarten und Grundschule. Der Gesetzentwurf wurde bereits in einer früheren Ausgabe von „Aktuelles aus dem Landtag“ vorgestellt. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf wurden zwei wesentliche Änderungen vorgenommen: Nach dem nunmehr vorliegenden Gesetz werden die sog. KannKinder in der Regelung berücksichtigt. Der entsprechende Betrag, der sich aus der Betreuungszeit ergibt, wird nachträglich erstattet. Im Gegensatz zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf haben nun Kinder, die bis zu acht Stunden an je fünf Tagen betreut werden, einen Anspruch auf den unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung im letzen Kindergartenjahr vor der Einschulung, ausgenommen sind die Kosten für die Verpflegung. Die örtlichen Träger und die Gemeinden erhalten vom Land dafür eine Finanzhilfe. Die Finanzhilfe beträgt je Kind 120 Euro monatlich, wenn die Kinder nicht ganztägig betreut werden und erhöht sich je Kind auf 160 Euro monatlich, wenn die Betreuungszeit acht Stunden an jeweils fünf Tagen beträgt. Werden die Kinder länger als acht Stunden an fünf Tagen betreut, dann können die Träger einen Beitrag von den Eltern erheben. Neben der Verbesserung der quantitativen Betreuungssituation (Ausbau der Krippenplätze, beitragsfreies Kindergartenjahr), dürfen wir aber den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung nicht vernachlässigen. Bei der Aus- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher liegen die nächsten Aufgaben. 2.2

Elternwille

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne haben in der Aktuellen Stunde den Elternwillen zum Thema gemacht. Dabei ging es jedoch nicht um die Schullaufbahnempfehlungen, sondern um die Diskrepanz zwischen den hohen Anmeldezahlen und des geringeren Platzangebots an Gesamtschulen. Den Redebeitrag unseres schulpolitischen Sprechers Hans-Werner Schwarz können Sie nachfolgend lesen: „Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab zu Frau Eckel: Große Systeme wollen Sie mit Ihrer Einheitsschule - wir nicht. Das ist klar. Aus meiner Sicht, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ist das, was Sie hier tun, ziemlich dreist.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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Noch im letzten Monat haben Sie vollmundig altbekannte Konzepte für eine gemeinsame Schule verkündet, hinter der sich bei genauem Hinsehen die neunjährige integrative Gesamtschule verbirgt. In diese gemeinsame Schule soll die Förderschule mit eingebunden werden. Das wollen Sie flächendeckend und zwingend für Niedersachsen einführen. Und heute machen Sie den Elternwillen zum Thema. Was ist denn eigentlich mit dem Willen der Eltern, die Ihre Konzepte nicht wollen? Wen wollen Sie denn eigentlich auf den Arm nehmen? Uns? Oder nehmen Sie die Menschen im ländlichen Raum auf den Arm, von denen Sie vielleicht annehmen, dass sie das überhaupt nicht merken? Wie definieren Sie eigentlich den Elternwillen? - Sie treten für den Elternwillen ein, der Ihnen passt. Einen anderen lassen Sie nicht zu. Oder stellen Sie eventuell doch noch Ihre bildungspolitischen Konzepte um? Sie machen das zugegebenermaßen ausgesprochen geschickt, Herr Wenzel - ich komme noch darauf zu sprechen -, aber das ist trotzdem durchschaubar. Sie verpacken das Thema Schulstrukturreform hinter diesem Elternwillen, und Sie tragen das immer wieder neu auf dem Rücken unserer Kinder aus. Nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, dass die Schullandschaft in Niedersachsen vielfältig ist! Es mag ja sein, dass die Anhänger der Gesamtschulen - Frau Korter hat das angesprochen - insbesondere in den Großstädten zu finden sind. Oder gehen Sie etwa allen Ernstes davon aus, dass sich die Eltern im ländlichen Raum danach sehnen, dass ihre Schulen geschlossen werden, damit an anderer Stelle gemeinsame Schulen errichtet werden können? - Niemals! An dieser Diskussion beteiligen sich im Moment zahlreiche Eltern. Erst letzte Woche hat sich ein Leser in der NOZ geäußert, und zwar zur GGS, zur grünen gemeinsamen Schule. Ich zitiere mit Ihrer Genehmigung: ‚Ist das Desaster von Gesamtschulen in NRW und anderen Bundesländern beim PISA-Test und dagegen das relativ gute Ergebnis der Gymnasien in Niedersachsen bzw. des gegliederten Schulsystems in weiten Teilen süddeutscher Bundesländer vergessen? Man möchte ausrufen: Nichts dazugelernt - sitzen geblieben.’ Aber nach Ihren Vorstellungen soll man gar nicht sitzen bleiben können. Nicht wir, sondern Sie sollten endlich aufhören, Schulstrukturdebatten zu führen. Wir wollen mit Ihnen über die Steigerung der Bildungsqualität reden. Wie steigern wir die Leistungsbereitschaft und damit die Leistungsfähigkeit unserer Kinder? Wie gelingt es uns, Leistungsstärke für Kinder fühlbar zu machen? Wie verbessern wir die Chancen für unsere Kinder auf dem Arbeitsmarkt? - Das sind die Fragen, die uns interessieren. Sie haben dazu wenig eingebracht. Sie konnten dazu auch wenig einbringen, weil Sie sich darauf konzentriert haben, immer wieder über Strukturen zu reden. Wir akzeptieren und respektieren die Arbeit, die an den Gesamtschulen geleistet wird. Sie aber reden die Hauptschulen schlecht. Genau das unterscheidet uns. Zum Abschluss: Es ist Ihnen bis heute nicht gelungen, der Öffentlichkeit zu erklären, wie Sie die Bildungsqualität und damit die in unserer Gesellschaft dringend benötigte Leistungsfähigkeit steigern wollen, wenn Sie alle Schüler in einen Topf stecken. Fazit: Ihre Einstellung zum Elternwillen ist die: Eltern, wenn ihr so denkt wie wir, dann ist euer Wille frei - wenn nicht, dann müsst ihr so denken wie wir. - Genau das lassen wir nicht zu!“


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.3

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UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung

Im Juli-Plenum wurde auf Initiative der FDP-Fraktion der Entschließungsantrag „Aktionsplan zur UN-Weltdekade ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung’ beschließen“ eingebracht. Mit den Beschlüssen der UN-Vollversammlung vom 20. Dezember 2002 haben sich die Mitgliedstaaten der UN verpflichtet, in den Jahren 2005 bis 2014 die Förderung der Bildung für eine nachhaltige Entwicklung auf nationaler und internationaler Ebene voranzutreiben und als Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der Bildung zu verankern. Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Chancen künftiger Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können, aufs Spiel zu setzen. Im Juni dieses Jahres stellten die KMK und die Deutsche UNESCO-Kommission Empfehlungen zur „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule“ vor. Diese geben konkrete Hinweise für die Umsetzung der Bildung für nachhaltige Entwicklung, um die deutsche Schülerschaft „zur aktiven Gestaltung einer ökologisch verträglichen, wirtschaftlich leistungsfähigen und sozial gerechten Umwelt unter Berücksichtigung globaler Aspekte, demokratischer Grundprinzipien und kultureller Vielfalt zu befähigen“. Viele Schulen in Niedersachsen engagieren sich bereits heute in dem BLK-Programm „Transfer-21“, der „Umweltschule in Europa“ oder in UNESCO-Projektschulen. In dem nun vorliegenden Antrag bitten wir die Landesregierung einen Niedersächsischen Aktionsplan zu entwickeln, der unter der Maxime „Global denken – lokal handeln“ vor allem regionale Projekte anregen soll. Dabei sollen Bildungseinrichtungen und wichtige Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und weitere gesellschaftliche Gruppen in die Planung und Umsetzung einbezogen werden. 2.4

Alltagskompetenzen

Zur Zeit bereitet die FDP-Fraktion noch einen Antrag zur Stärkung des Faches Hauswirtschaft vor, der in dieser Legislaturperiode noch in den Landtag eingebracht werden soll. Hintergrund dieser Initiative ist die Feststellung, dass immer mehr junge Menschen mit den Anforderungen des Alltags überfordert sind. Vielen Jugendlichen fällt es schwer, mit ihren finanziellen Mitteln zu haushalten mit der Folge, dass sie schon früh in eine Schuldenfalle geraten können. Ebenso nimmt die Zahl jener Jugendlichen zu, die durch falsche Ernährung mit gesundheitlichen Problemen belastet sind. Der Start in eine selbstständige Existenz ist dadurch erheblich bedroht und die Gefahr, schon früh in das gesellschaftliche Abseits zu geraten, ist groß. Um diesen Jugendlichen und auch später ihren Kindern überhaupt einen Platz in der Gesellschaft zu ermöglichen, ist es wichtig, den Schülerinnen und Schülern schon während der Schulzeit ausreichend Kompetenzen zu vermitteln und sie so in die Lage zu versetzen, die Anforderungen des Alltags zu meistern. Daneben fordert Hans-Werner Schwarz, dass in der Schule die Schüler zu respektvollem Umgang untereinander und gegenüber Lehrern und anderen Erwachsenen befähigt werden. Das Fach Hauswirtschaft bietet hierfür eine geeignete Grundlage, es muss jedoch sowohl inhaltlich als auch personell den aktuellen Anforderungen angepasst werden.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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Wir möchten mit unserem Antrag erreichen, dass das Fach Hauswirtschaft mit aktuellen Inhalten aus den Bereichen Ernährung, Gesundheitserziehung, nachhaltiger Verbraucherbildung und Familienkompetenz in der Schule wieder als Pflichtfach vorgehalten wird. Darüber hinaus soll in Niedersachsen das Fach Hauswirtschaft für das Lehramt wieder als Unterrichtsfach angeboten werden und für die Überbrückungszeit, bis die ersten Absolventen diese Lehramtsausbildung vollendet haben, geeignete Angebote geschaffen werden, um bereits ausgebildete Lehrer die Möglichkeit für eine kurzfristige Qualifizierung im Fach Hauswirtschaft zu ermöglichen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.

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HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305 3.1

Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Landtag die Neufassung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes erstmalig beraten. Darin umgesetzt wird die von der Bundesregierung beschlossene Neuverteilung der für den Nahverkehr bestimmten Finanzmittel. Für die Bundesländer bedeutet dies erhebliche Kürzungen. So erhält Niedersachsen bis 2010 insgesamt fast 284 Mio. € weniger als ursprünglich geplant. Diese Kürzungen führen natürlich zu Einschränkungen im Angebot des öffentlichen Personen Nahverkehrs, insbesondere des Schienengebundenen (SPNV). Dem Land und den Trägern des Nahverkehrs ist es aber gelungen, die negativen Auswirkungen für die Fahrgäste in Grenzen zu halten. Dort wo es nötig war werden die Takte verlängert, insbesondere zu Zeiten und auf Strecken mit sehr schwacher Auslastung. Auch Streckenstilllegungen konnten weitgehend vermeiden werden. Dies ist zum einem der Tatsache zu verdanken, dass in Niedersachsen bereits eine Vielzahl von Strecken im Wettbewerb vergeben und daher hohe Einsparungen erzielt wurden. Weiterhin hat das Land für 2007 und 2008 jeweils 20 Mio. € zur Verfügung gestellt, um die Kürzungen zumindest zum Teil mit Landesmitteln auszugleichen. Darüber hinaus soll mit dem neuen Gesetz den Trägern des Nahverkehrs wesentlich mehr Flexibilität beim Einsatz der Mittel gewährt werden, um auf strukturelle verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Entwicklungen reagieren zu können. So können die Träger Mittel, die sie durch Rationalisierung und Ausschreibungen einsparen, größtenteils behalten. 3.2

EU-Förderung

Wirtschaftsminister Walter Hirche hat das niedersächsische Programm zur EU-Förderperiode 2007-2013 gestartet. Mit rund 1,7 Mrd. € für die Bereiche Unternehmen, wirtschaftsnahe Infrastruktur, Innovationsförderung sowie Arbeitsmarktpolitik erhält Niedersachsen deutlich mehr Mittel als noch in der letzen Förderperiode. Die Mittel sollen allen Regionen gleichermaßen zu Gute kommen, wobei die Region Lüneburg als sog. Ziel-1-Gebiet eine besonders hohe Förderung erhält. Neu ist auch, dass die Förderung nur nach qualitativen Aspekten erfolgt. Alle Anträge werden bewertet und stehen untereinander in einem Wettbewerb um die besten Ideen. Besonders Innovationen und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollen gefördert werden. Ein Teil der Fördermittel werden als sog. regionalisierte Teilbudgets direkt von den Landkreisen betreut. Die Kommunen erhalten somit deutlich mehr Möglichkeiten und Verantwortung als in der Vergangenheit. Auch langfristige Finanzierungen werden gestärkt: über 100 Mio. € fließen in einen Beteiligungs- und Darlehensfonds zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe. Da diese Mittel zurückgezahlt werden müssen, stehen sie später für neue Fördermaßnahmen zur Verfügung.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.

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INNEN UND RECHT

Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314; im Bereich Recht z. Zt. vertreten durch Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308 4.1

eGovernment-Masterplan wird fortgeführt

Wir forcieren die Einführung von eGovernment und werden zur Umsetzung eines eGovernment-Masterplans das Vorhaben der Landesregierung unterstützen, mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung über eine engere Zusammenarbeit im diesem Bereich abzuschließen. Vorgesehen sind dabei eine verbesserte Netzinfrastruktur, ein weitgehend elektronischer Datenaustausch und gemeinsam mit den Kommunen genutzte Online-Dienste. Dazu zählen zum Beispiel Geodaten, die Bereitstellung von Informationen im Landesintranet für die Kommunen, der elektronische Austausch von Gewerbeanmeldungen, ein landesweiter Zuständigkeitsfinder und die Online-Erhebung von Statistiken bei den Kommunen. Im Rahmen der Umsetzung des 2005 beschlossenen eGovernment-Masterplans, der eine durchgängige IT-Unterstützung der Verwaltung bis 2014 vorsieht, sollen fast 100 Projekte umgesetzt werden. Hiervon wurden bereits 38 abgeschlossen. Weitere 20 Projekte befinden sich in der Realisierung, die Übrigen in Vorbereitung. Der Masterplan soll 2008 fortgeschrieben werden. Die niedersächsische Landesverwaltung soll auf 35.000 geeigneten Arbeitsplätzen die elektronische Aktenführung einführen. Zunächst sollen sich elf Dienststellen am Projekt "eAkte Land Niedersachsen" beteiligen. Danach ist eine zügige Ausweitung auf andere Bereiche vorgesehen. Die Arbeitsabläufe in der Verwaltung sollen so schneller, kostengünstiger und transparenter gestaltet werden. Durch eine Verknüpfung von OnlineDiensten im Internet mit der elektronischen Aktenführung wird es zunehmend möglich sein, Arbeitsabläufe komplett elektronisch zu unterstützen. "Ni-NGN" (Niedersachsen - Next Generation Network) wird das Netz der Landesverwaltung zukünftig heißen. Es wird in den kommenden Jahren das Fundament für die Kommunikation und damit für eGovernment sein. Jeder elektronische Kontakt mit Bürgern, Wirtschaft und innerhalb der Verwaltung - egal ob per Telefon oder per E-Mail - wird darüber abgewickelt. 4.2

Bericht zur inneren Sicherheit

Das Innen- und das Justizministerium haben in Zusammenarbeit einen Bericht zur inneren Sicherheit in Niedersachsen erarbeitet, der diesen Monat vorgestellt wurde. Es wurde unter anderem festgestellt, dass die Aufklärungsquote in den vergangenen zwei Jahren auf die höchsten jemals in Niedersachsen erzielten Werte geklettert ist. Wir wurden also darin bestätigt, dass die Polizeireform richtig und erfolgreich war. Die Neuausrichtung der Polizeiorganisation ist einhergegangen mit zusätzlichen Investitionen im Personal- und Sachbereich der Polizei. Das „1000er“ Stellenprogramm hat dazu geführt, dass 2007 im Polizeivollzug mit 19.789 Beamten die höchste Polizeistärke seit Gründung des Landes Niedersachsens erreicht wurde. Im Technikbereich wurde insbesondere ein umfassender Ausbau der DNA-Analyse vorangetrieben.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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Die registrierten Straftaten sind im Vergleich der Jahre 1992, 2002 und 2006 rückläufig. Dazu beigetragen hat auch die Stärkung der Kriminalprävention. In jeder Polizeiinspektion wurde ein Präventionsteam eingerichtet, um zusammen mit anderen Fachleuten die Kriminalprävention zu einer gemeinsamen gesellschaftlichen Aufgabe zu machen. Mittlerweile sind 180 kommunale Gremien im Landespräventionsrat aktiv. Spezielle Kampagnen wurden für bestimmte Phänomene entwickelt. Zum Beispiel die Aktion "Don`t drug and drive", die das Thema Drogen im Straßenverkehr unter den verschiedensten Gesichtspunkten beleuchtet. Dazu gehört auch das PC-Spiel "Luka" zur Gewaltprävention für Kinder oder das Präventionsprogramm "Pac – Prävention als Chance", das besonders für Schulen entwickelt wurde. Mit der Initiative zum Warnschussarrest für straffällige Jugendliche werden wir eine Änderung des Jugendstrafrechts vorantreiben. Dabei sollen Richter Jugendliche, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, zugleich bis zu vier Wochen in Arrest schicken können. Damit soll den Jugendlichen der "Ernst der Lage" deutlich vor Augen geführt werden. Zu den vordringlichsten Aufgaben der Landesregierung zählt die Korruptionsbekämpfung. Mit dem Einsatz von Spezialistenteams in Osnabrück, Braunschweig, Hannover und Verden ist es uns gelungen, ein flächendeckendes Netz von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu schaffen. 4.3

Zwischenbericht zum Modellkommunengesetz vorgestellt

Die Landesregierung hat im Innenausschuss zusammen mit Vertretern der fünf Modellkommunen (Landkreise Cuxhaven, Emsland und Osnabrück sowie die Städte Lüneburg und Oldenburg) einen ersten Zwischenbericht über die Anwendung des ModellkommunenGesetzes vorgelegt. Bereits dieses erste Zwischenergebnis nach 18 Monaten belegt, dass der von CDU und FDP eingeleitete Bürokratieabbau richtig und notwendig ist. Eine schlankere Verwaltung, zufriedene Bürger und finanzielle Einsparungen sprechen ebenso wie das von der SPD prophezeite, jedoch ausgebliebene Verwaltungschaos für sich. Die flexiblere Anwendung von Vorschriften wie beispielsweise zu Raumgrößen in Kinderkrippen habe sich mittlerweile bewährt. Die fünf Modellkommunen nutzen erfreulicherweise umfassend die neuen Handlungsspielräume. Mit Blick auf den Evaluationszeitraum von 18 Monaten ist es zwar noch zu früh, ein abschließendes Fazit zu ziehen. Der nun vorgelegte Zwischenbericht macht aber bereits deutlich, dass das Modelkommunen-Gesetz einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet. So konnte im Landkreis Cuxhaven die Genehmigungsdauer von wasserrechtlichen Verfahren um 11,5 Tage, in der Stadt Lingen sogar um 18 Tage verkürzt werden. Ebenso sind in finanzieller Hinsicht erste Erfolge zu vermelden. Der Landkreis Osnabrück bezifferte seine finanziellen Vorteile bereits jetzt auf rund 600.000 Euro. Landesweit ergibt sich damit ein Potenzial von 14 Mio. Euro, wenn das Modellkommunen-Gesetz in der nächsten Legislaturperiode von uns auf alle Kommunen in Niedersachsen ausgeweitet werden sollte.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.4

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Kinderrechte in die Niedersächsische Verfassung

Es ist geplant, die Kinderrechte in Art. 4a der Nds. Verfassung zu verankern. Diese Verankerung ist bereits Gegenstand längerer Debatten auf gesellschaftlicher und politischer Ebene. Unser Ziel ist es deshalb, den Verfassungsauftrag des Landes und der Kommunen um eine besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen zu erweitern und dieses als Staatsziel festzuschreiben. Schon heute ist das Land Niedersachsen in vielen Bereichen des Kinder- und Jugendschutzes aktiv und bietet Kindern, Jugendlichen und den Eltern eine Vielzahl von Hilfestellungen an. Besonders bedeutsam wird diese Arbeit in Fällen, in denen Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht oder nur ungenügend nachkommen und so das Wohl von Kindern gefährden können. Die Aufnahme des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in die Landesverfassung stellt über die bisherigen Aktivitäten hinaus die objektive Verpflichtung des Landes dar, in Zukunft das Handeln zum Wohle der Kinder an diesem Verfassungsgrundsatz auszurichten. Durch die angestrebte Verfassungsänderung wird die Stellung der Kinder und Jugendlichen in das positive Verfassungsrecht aufgenommen. Dadurch wird dem Schutz der Kinder und Jugendlichen eine besondere Bedeutung zugewiesen. Die vorgeschlagene verfassungsrechtliche Regelung steht darüber hinaus nicht in Konkurrenz mit dem aus dem Grundgesetz übernommenen und bereits in der Landesverfassung verankertem Recht. Die bisherigen Anstrengungen zur Förderung des Kindeswohls werden durch die Formulierung des Staatsziels und der Zuweisung einer objektiven Verpflichtung an die Länder und Kommunen um eine weitere, bedeutsame Komponente ergänzt. Mit diesem Signal bekräftigen wir, dass wir das Wohlergehen der Kinder als eine unserer Kernaufgaben begreifen und uns dem Schutz der Kinder verpflichten.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5. VERBRAUCHERSCHUTZ, LANDWIRTSCHAFT UMWELT, UND MEDIEN

UND

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LÄNDLICHER RAUM;

Wissenschaftlicher Fachreferent: Christian Budde, z. Zt. vertreten durch Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4313 5.1 Landtag diskutiert über das Klima – Regierungskommission Klimaschutz und Forschungsverbund Klimafolgenforschung gefordert Die Fraktionen von FDP und CDU haben am vergangenen Mittwoch einen Antrag in den Landtag eingebracht, der sich mit den Herausforderungen des Klimawandels befasst. Darin fordern die Koalitionsfraktionen die Einrichtung einer Regierungskommission „Klimaschutz“ sowie eines Forschungsverbundes „Klimafolgenforschung“. Christian Dürr, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, unterstrich in seiner Rede die Wichtigkeit des Themas Klimafolgenforschung. Außerdem stellte er in Bezug auf erneuerbare Energien klare Anforderungen an künftige Entwicklungen. „Wir brauchen mehr Forschung und Entwicklung und weniger Anwendungssubventionen“, so der liberale Umweltexperte in seiner Rede im Plenum. Zum Thema Forschungsverbund stellte Dürr klar: „Wir brauchen keine Redebuden, sondern einen Forschungsverbund mit Experten, die auch wirklich forschen und nicht nur in schlauen Diskussionszirkeln miteinander reden wollen.“ Die künftige Regierungskommission soll prüfen, wie man bisherige Projekte im Rahmen des Klimaschutzes, wie etwa die Landesinitiative Brennstoffzelle, weiter optimieren kann. Die Regierungskommission soll so Handlungsstrategien für Niedersachsen zum Klimaschutz entwickeln. Im Rahmen des Forschungsverbunds sollen insbesondere regionale und lokale Auswirkungen des Klimawandels in Niedersachsen sowie interdisziplinäre Ansätze zu Klimaszenarien und Klimamodellen für Niedersachsen untersucht werden. Anpassungsmaßnahmen und -strategien für Niedersachsen, Techniken und Verfahren zum Schutz und zur Vorbeugung vor Klimafolgen sollen hier entwickelt werden. Im Fokus steht dabei vor allem der Küstenschutz. 5.2

Dringliche Anfrage zur Erntehelferregelung

Die Januar 2006 in Kraft getretene Eckpunkteregelung zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften schadet den Landwirten. Wegen dieser Regelung können Spargel, Erdbeeren, Heidelbeeren und andere Saisonfrüchte nicht geerntet werden und vergammeln auf den Feldern. Dies ist das Ergebnis einer sog. Dringlichen Anfrage der FDP-Landtagsfraktion zur Eckpunkteregelung im Juni-Plenum des Niedersächsischen Landtages. Hinzu kommt, dass auch das Ziel der Eckpunkteregelung, in größerem Umfang deutsche Arbeitslose für die Landwirtschaft zu gewinnen, nicht erreicht worden ist. Die Anfrage ergab, dass lediglich 250 Deutsche in dieser Spargelsaison auf niedersächsischen Feldern eingesetzt wurden. Diese Zahl rechtfertigt aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion das „bürokratische Monstrum Eckpunkteregelung“ selbst dann nicht, wenn man den von der Regelung verursachten Mangel an ausländischen Arbeitskräften außer Acht lässt.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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In diesem Zusammenhang begrüßte die FDP-Landtagsfraktion die Initiative von Landwirtschaftsminister Ehlen, zur Flexibilisierung der Aufenthaltsregelung für Saisonarbeitskräfte. Wenn im Bundesrat erreicht wird, dass die Aufenthaltsdauer von heute 3 Monaten etwa auf 9 Monate heraufgesetzt wird, wäre das ein Schritt in die richtige Richtung. Die Anstellung von Erntehelfern würde so besser planbar und Landwirte könnten flexibler handeln. Mit dem weiteren Festhalten an der planwirtschaftlichen Erntehelferregelung und der Einführung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft werden die Existenzen der Sonderkulturbetriebe in Deutschland leichtfertig gefährdet.

Stand: Juli 2007


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