AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
2.
3.
4.
Soziales und Gesundheit sowie Europaangelegenheiten 1.1. Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
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1.2 Weitere Themen
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Bildung, Wissenschaft und Kultur 2.1. Errichtung neuer Gesamtschulen
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2.2. UN-Weltdekade Bildung für nachhaltige Entwicklung
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2.3 Schwimmfähigkeit an Grundschulen fördern und kontrollieren
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Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 3.1. Einführung eines Pensionsfonds
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3.2. Börsengand der Deutschen Bahn AG
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Innen und Recht 4.1. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum JadeWeserPort beschlossen
5.
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Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 5.1. Erdverkabelung
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5.2 Marktchancen des Ökolandbaus
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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.
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SOZIALES UND GESUNDHEIT SOWIE EUROPAANGELEGENHEITEN
Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306 1.1
Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen
Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben seit Beginn der Legislaturperiode vorgesehen, ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen zu verabschieden. Allerdings hatte es sich als sehr schwierig herausgestellt, ein Gesetz zu formulieren, das einerseits dem Grundprinzip der Konnexität entspricht, andererseits aber auch substantielle Regelungen enthält, ohne dass diese unkalkulierbare finanzielle Ansprüche der Kommunen auf Ausgleichszahlungen hervorrufen könnten. Daher hatte die Vorlage eines Gesetzentwurfes eine längere Vorbereitung erfordert. Der jetzt im Landtag in der Beratung befindliche Entwurf ist bei der Anhörung der Verbände im Juni überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Kernpunkt des Gesetzes ist eine weitgehende Definition der Barrierefreiheit, die sich auf unterschiedliche Formen von Behinderung bezieht. Damit verbunden sind die Anerkennung der Gebärdensprache und der Anspruch von hörbehinderten Menschen auf Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher in Verwaltungsverfahren. Internetauftritte öffentlicher Stellen sollen auch für sehbehinderte Menschen zugänglich gemacht werden. Zudem ist die Möglichkeit der Verwendung von Stimmzettelschablonen für blinde Menschen vorgesehen. Mit diesen Bestimmungen soll eine gleichberechtigte Teilhabe erleichtert werden. Weitere Punkte des Gesetzentwurfes sind das Benachteilungsverbot, ein Klagerecht für Behindertenverbände in Fällen von allgemeiner Bedeutung, die Einrichtung eines Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen und vergleichbarer Gremien in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die gesetzliche Verankerung des Landesbeauftragten. Das Gesetz umfasst neben der Landes- auch die kommunale Ebene. Die Fraktionen von CDU und FDP haben daher aufgrund der Konnexität beschlossen, Zahlungen an die Kommunen in Höhe von jährlich insgesamt 1,5 Millionen Euro aufzunehmen, die einen zu erwartenden finanziellen Mehraufwand ausgleichen sollen. Eine Überprüfung des Gesetzes und damit auch der finanziellen Folgewirkungen ist zum Jahresende 2010 vorgesehen. Das Gesetz soll noch im Landtagsplenum im November verabschiedet werden und zum 01. Januar 2008 in Kraft treten. 1.2
Weitere Themen
Das Gleichstellungsgesetz ist das letzte Gesetzgebungsverfahren im Sozialausschuss, das in dieser Legislaturperiode noch zum Abschluss gebracht werden kann. Eine Änderung des Heilkammergesetzes, die aufgrund von europarechtlichen Vorgaben erforderlich ist, ist zwar eingebracht worden, kann aber voraussichtlich nicht mehr abschließend beraten werden, da im Vorfeld noch eine Verbandsanhörung und eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages durchzuführen wären. Weitere anstehende Gesetzesvorhaben wie z. B. ein Landesheimgesetz erfordern eine Vorbereitung, die erst von der nächsten Landesregierung umzusetzen ist. Der Sozialausschuss plant an den verbleibenden Sitzungsterminen noch eine Anhörung zur Zukunft der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Zu der Frage der Leukämiefälle in der Elbmarsch soll ein fraktionsübergreifender Beschluss für das weitere Vorgehen gefasst werden, um dieses Thema aus dem Wahlkampf herauszuhalten.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Vorgesehen ist ein wissenschaftliches Fachgespräch unter Federführung des Bundesamtes für Strahlenschutz. Daraus soll abgeleitet werden, welche Untersuchungen ggf. noch erforderlich sind, um Widersprüche in den bisherigen Ergebnissen insbesondere hinsichtlich vermeintlicher Transurane (PAC-Partikel oder „Mikro-Kügelchen“) abzuklären. Weiterhin sind im Ausschuss noch Entschließungsanträge der Opposition abzuarbeiten.
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BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 2.1
Errichtung neuer Gesamtschulen
Im Oktoberplenum brachten sowohl die SPD-Fraktion als auch die Fraktion der Grünen einen Gesetzentwurf ein, der zum Ziel hatte, das im Niedersächsischen Schulgesetz festgeschriebene Verbot, Gesamtschulen zu errichten, aufzuheben. Anlass war ein Interview der HAZ mit Ministerpräsident Wulff Ende September, in dem er sagte, dass dort, wo es keine Gesamtschulen gäbe und wo dies durch die Schulträger ausdrücklich gewünscht sei, eine Gesamtschule eingerichtet werden könne. Allerdings solle dies nur in regional begrenzten Einzelfällen geschehen. SPD und Grüne beantragten mit ihrem Gesetzentwurf, den Satz „Neue Gesamtschulen dürfen nicht errichtet werden.“ (§12 NSchG, Abs. 1, S. 3) zu streichen und wollten damit die Ankündigung von Herrn Wulff umsetzen. Den Satz nur zu streichen würde jedoch bedeuten, neben dem gegliederten Schulsystem - das Regelsystem in Niedersachsen - ein zweites Schulsystem einzurichten. Zwei Bildungssysteme kann sich das Land jedoch nicht leisten, dies betonte auch Herr Wulff in dem angeführten Interview. In der nächsten Legislaturperiode soll die Lockerung des Verbots, Gesamtschulen zu errichten, umgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen müssen jedoch klar definiert werden. Dazu gehören: •
bestehende Gesamtschulen müssen ihre Möglichkeiten hinsichtlich der erlaubten Zügigkeit ausgeschöpft haben,
•
es dürfen durch den Neubau von Gesamtschulen andere bestehende Schulen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden,
•
eine Haupt- oder Realschule müssen für die Schülerinnen und Schüler weiterhin gut erreichbar sein,
•
es muss eine ausreichende Zahl von Anmeldungen vorliegen und es muss absehbar sein, dass auch in Zukunft genügend Anmeldungen für diese Schule vorliegen,
•
der Schulträger muss die Entscheidung mit einer deutlichen Mehrheit gefällt haben, um sicher zu stellen, dass bei einem möglichen Mehrheitswechsel die Entscheidung nicht wieder rückgängig gemacht wird.
Möglicherweise sind in den kommunalen Parlamenten von der SPD-Anträge in Vorbereitung oder bereits gestellt worden, in denen die Errichtung einer neuen Gesamtschule beantragt wird. In der Debatte hilft zunächst der Hinweis auf die bestehende Rechtslage: das Verbot, Gesamtschulen zu errichten, gilt nach wie vor. Geht es um die Sicherung von Schulstandorten, kann man über kooperative Systeme nachdenken, so wie es der Landesparteitag beschlossen hat.
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Nachfolgend finden Sie die Rede unseres schulpolitischen Sprechers Hans-Werner Schwarz, zu diesem TOP im Landtagsplenum, der Sie weitere Argumentationspunkte entnehmen können:
„Seit nahezu fünf Jahren reden wir jetzt über die Schulstruktur. Oft genug ist die Debatte ebenso unsachlich wie müßig. Für die FDP-Fraktion stelle ich zum wiederholten Male fest: Entscheidend für den Erfolg im Bildungswesen sind zuerst die Fragen: Mit welchem Personal erreiche ich die Schüler und welche Inhalte biete ich an, um die Bildungsqualität zu verbessern? Und nicht in erster Linie: In welchem System tue ich das? Und wenn ich die Kommentare in der heutigen Presse richtig interpretiere, stehen wir mit unserer Auffassung nicht alleine da. Deshalb bedaure ich diese langwierige und zähflüssige Diskussion nicht nur, sondern ich halte sie für schädlich und falsch, denn sie wird auf dem Rücken der Kinder ausgetragen. Ihnen liegt offensichtlich mehr an der politischen Wirkung als an Fragen: Wie gelingt es Stärken unserer Kinder aus- und Schwächen abzubauen? Durch welche Maßnahmen verbessere ich eigentlich die Chancen unserer niedersächsischen Kinder auf dem Arbeitsmarkt? Wir diskutieren heute erneut einen Antrag zur Schulstruktur. Ich erinnere daran, dass wir uns in den Koalitionsverhandlungen dafür ausgesprochen haben, den ca. 60 bestehenden Gesamtschulen Bestandsschutz zu gewähren. Insofern haben wir überhaupt keine Berührungsängste. Herr Ministerpräsident Wulff hat die Signale, insbesondere aus den Ballungsgebieten, aufgenommen und dabei noch am vergangenen Mittwoch in Celle beim SLVN unmissverständlich deutlich gemacht, dass es in Niedersachsen beim gegliederten Schulwesen als Regelschule bleiben wird. Die FDP-Fraktion begrüßt diese Aussage. Das heißt nichts anderes, als das in der Bildungspolitik in Niedersachsen Kurs gehalten wird. Gleichwohl gibt es keine Veranlassung, sich in regional begrenzten Einzelfällen einer Diskussion um die Neugründung einer Gesamtschule zu verschließen. Einzelfälle deshalb, weil es schlicht nicht möglich ist, zwei Systeme parallel erfolgreich zu installieren. Allerdings steckt auch hier der Teufel im Detail. Was wir zwingend nicht wollen, ist: Die Bildungslandschaft dem freien Spiel der politischen Kräfte „vor Ort“ zu überlassen. Im ungünstigsten Fall hieße das: Bildung wird zum Spielball von ideologischen Machtkämpfen in Landkreisen und Städten, betrieben von fachfremden Kommunalpolitikern, die vermeintlich nur das Beste für ihre Gebietskörperschaft wollen und das Interesse des Kindes hinten anstellen. Wir stellen fest, dass es zahlreiche Gesamtschulen gibt, die ihre Möglichkeiten nicht ausgeschöpft haben, wenn es um die Zügigkeit ihrer Schulen oder um die Errichtung von Außenstellen geht. Richtig überzeugende Antworten auf diesen Umstand haben wir bisher kaum gehört. Die demographische Entwicklung ist zur Kenntnis zu nehmen. Wir sprechen uns eher dafür aus, Schulformen kooperieren zu lassen, als einen Schulstandort zu schließen.
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Aber Voraussetzungen für die Einrichtungen neuer Gesamtschulen müssen schon formuliert werden. Dazu sind folgende Fragen zu berücksichtigen: •
Werden durch Neugründungen bestehende Schulen in ihrer Existenz gefährdet?
•
Liegt eine ausreichende Anzahl von Anmeldungen auch mit Perspektive für diese Schulform vor?
•
Ganz wichtig: Wird die politische Entscheidung „vor Ort“ im Einvernehmen mit Schule, Eltern in einer deutlichen Mehrheit getroffen?
Das sind nur einige Fragen, die zu klären sind. Stichwort „Elternwille“: Bei Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, verkommt dieser Begriff zur Floskel: Ihre Definition von „Elternwille“ ist doch sehr willkürlich. Zwar sind einige Anmeldezahlen für Gesamtschulen in einigen Städten noch höher als das derzeitige Angebot, aber daraus einen Elternwillen für die neunjährige Einheitsschule zu konstruieren ist doch lächerlich! Am Rande sei bemerkt, im Landkreis Diepholz haben wir einen interessanten Trend zu registrieren. Weg von der KGS, hin zum Gymnasium! Was machen Sie mit diesem Elternwillen? Und noch etwas: In der Gesamtschuldebatte im Juli dieses Jahres haben Sie moniert, dass es in sieben der 16 Bundesländer kein gegliedertes Schulsystem mehr gibt und dass zunehmend Bundesländer dazu tendieren würden, integrative Systeme zu schaffen, nur Niedersachsen würde sich nicht bewegen. Dabei führen Sie immer wieder die PISA-Studie an, weil Sie dort die vermeintliche Heiligsprechung der Einheitsschule zu finden glauben. Was Sie nicht wahrnehmen wollen, ist, dass PISA zeigt, dass in den Bundesländern, in denen jahrelang die SPD regiert hat, die Leistungen am stärksten von der sozialen Herkunft abhängen, in den jahrelang schwarz oder schwarzgelb geführten Ländern Bayern und Baden-Württemberg die Leistungen am wenigsten an die soziale Herkunft gekoppelt sind. Schauen Sie doch mal genau hin, wo Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder aus Arbeiterfamilien erfolgreicher lernen …. Wer verdrängt hier eigentlich was? Nach unserer Überzeugung erreicht man Bildungsgerechtigkeit, wenn man von den Kindern Leistung einfordert und sie entsprechend ihrer Begabung fördert. Es gilt aber weiterhin unsere Aussage: Entscheidend ist nicht in erster Linie das System, sondern sind die Fragen: Wie gelingt es der Lehrkraft den Zugang zu den Schülerinnen und Schüler zu finden, und welche Inhalte biete ich an, um den Nachwuchs zukunftsfähig zu machen?
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Hier sind wir auf dem richtigen Weg. Wir können über neue Gesamtschulen reden, aber wir werden es nicht zulassen, dass ein zweites System etabliert wird, das die Vielfalt in unserer Schullandschaft verdrängt und kaputt macht. Wir wollen bei PISA weiter nach oben und nicht nach unten und wenn ich mich nicht irre, ist das auch Elternwille! Ihr Antrag deckt sich nicht mit ihrem Wahlprogramm. Sie wollen die Einheitsschule, warum fordern Sie das nicht im Gesetzentwurf? Mal abgesehen davon, dass der Bedarf nach Reformen an den allermeisten Schulen gedeckt zu sein scheint, habe ich mal überschlagen, was es kosten würde, wenn Sie Ihre Einheitsschule einführen würden: Die Übergangsquote von Hauptschülern in das duale System liegt im ländlichen Raum bei annähernd 100 %. Das haben wir erreicht, durch das Hauptschulprofilierungsprogramm, durch kleinere Klassen, durch individuelle Förderung, durch Sozialpädagogen. Diesen Maßstab müssten Sie ja dann auch für Ihre Einheitsschule anlegen, wenn sie ein Erfolg werden soll. Für Niedersachsen würde das bedeuten, dass wir ca. 7000 neue Lehrer einstellen müssten. Also nach „Adam Riese“ eine Investition von ca. 350 Mio. Euro. Mir ist zwar nicht klar, wo wir das Geld hernehmen sollen, aber viel wichtiger ist die Frage: Woher sollen wir die Lehrer nehmen, die haben wir schlicht nicht. Und schnitzen können wir uns auch keine! Fazit: Endlich Schluss mit der Schulstrukturdebatte! Vielfalt statt Einfalt in unserer Schullandschaft. Deshalb Verhinderung der Einheitsschule, stattdessen eine niedersächsische Lösung mit Wettbewerb im Bildungswesen.“ (Es gilt das gesprochene Wort!) 2.2
UN-Weltdekade Bildung für nachhaltige Entwicklung
Nachdem wir im Juli-Plenum den Entschließungsantrag „Aktionsplan zur UN-Weltdekade ‚Bildung für nachhaltige Entwicklung’ beschließen“ eingebracht haben (vgl. Juli-Ausgabe von Aktuelles aus dem Landtag), wurde dieser Antrag nun mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der SPD-Fraktion angenommen. Die Fraktion der Grünen lehnte den Antrag ab. Zwar wurde auch auf Bundesebene bereits ein Aktionsplan zur UNWeltdekade BNE verabschiedet, jedoch machen unterschiedliche Gründe eine Koordinierung der verschiedenen Projekte auf Landesebene mittels eines Aktionsplans erforderlich: •
Im Rahmen des Verwaltungsabkommens über das Zusammenwirken von Bund und Ländern ging am 1. Januar 2007 unter anderem das Transfer 21-Projekt in die alleinige Zuständigkeit der Länder über. Damit beteiligt sich der Bund auch nicht mehr an der weiteren Planung zur Fortführung des Programms.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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•
Die Überarbeitung bzw. Erarbeitung curricularer Vorgaben, der Vorgaben für Lehrbücher und von Prüfungskriterien im Sinne einer nachhaltigen Bildung und der Agenda-21-Ziele muss Schritt für Schritt geleistet werden, auch diese Aufgaben liegen in der Verantwortung der Länder.
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Und auch wenn es um die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer und der Erzieherinnen und Erzieher geht, sind vor allem die Länder gefragt. Schwimmfähigkeit an Grundschulen fördern und kontrollieren
Im Juni brachte die SPD-Fraktion einen Antrag zum Thema „Schwimmunterricht an Grundschulen“ ein. Nach Beratungen im Ausschuss wurde der Antrag in geänderter Fassung im Oktoberplenum von allen Fraktionen angenommen. Wir wollen erreichen, dass in Zukunft verlässliches Zahlenmaterial zum Schwimmunterricht und zur Schwimmfähigkeit vorliegt, um daraus belastbare Aussagen ziehen zu können. Dies wird im Rahmen der Schulinspektion geschehen. Eine weitere Forderung des Landtages besteht darin, mit den Kommunalen Spitzenverbänden Gespräche zu führen, um zu erreichen, dass in den Kommunen flächendeckend die erforderlichen Schwimmbecken bereit stehen und dass die Schülerbeförderung gesichert wird, wenn sich die Schwimmbäder in zu großer Entfernung von den Schulen befinden. Weiterhin wollen wir durch Ferienkurse und durch die Förderung von Maßnahmen mit Nichtschwimmergruppen Angebote schaffen, um die Schwimmfähigkeit vor allem jener Kinder zu fördern, die kaum oder gar nicht schwimmen können. Um aber auch die Eltern nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen, soll es einen Vermerk über die Schwimmfähigkeit bzw. über den Erwerb von Schwimmabzeichen zukünftig im Zeugnis geben. Damit soll vor allem die Aufmerksamkeit der Eltern auf die Problematik gelenkt werden.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.
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HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305 3.1
Einführung eines Pensionsfonds
Der Landtag hat in einem Entschluss die Landesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Einführung eines Pensionsfonds zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Mithilfe des Pensionsfonds soll für alle ab 2010 eingestellten Beamten eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufgebaut werden. Derzeit werden alle Versorgungszahlungen für Pensionäre aus dem laufenden Haushalt gedeckt und stellen damit einen der am schnellsten wachsenden Ausgabenposten des Landeshaushaltes dar. Der Pensionsfonds soll daher den Beamten Versorgungsicherheit bringen, da ihre Pensionen unabhängig von den Steuereinnahmen werden. Er soll für Kostentransparenz sorgen und alle Folgekosten einer Personalentscheidung sichtbar machen. Gleichzeitig führt er zu mehr Generationengerechtigkeit, da nicht mehr eine Generation von der Arbeit eines Beamten profitiert, während die nachfolgende Generation für seine Pensionszahlungen aufkommen muss. 3.2
Börsengang der Deutschen Bahn AG
In seiner Oktobersitzung hat der Landtag ebenfalls den geplanten Börsengang der Deutschen Bahn AG missbilligt. Der Plan des Bundesverkehrsministers, der Bahn weitgehende Verfügung über das gesamte Schienennetz einzuräumen, würde die Monopolstellung der Bahn weiter verfestigen, da die Bahn mögliche Konkurrenten leichter verdrängen kann. Auch die Qualität von Nebenstrecken und damit der Nahverkehr würden leiden, da es für eine privatisierte Bahn lohnender wäre, ihre Investitionen im Schienennetz auf die Hauptstrecken des Fernverkehrs zu konzentrieren. Daher ist für die FDP-Fraktion eine strenge Trennung von Netz und Betrieb unverzichtbar. Während der für den Zugverkehr zuständige Teil der Bahn AG vollständig privatisiert werden soll - bei einem Verbleib des Schienennetz bei der Bahn AG dürften nur 49% an die Börse gebracht werden - bleibt das Netz Eigentum des Staates. Dies ist zumindest mittelfristig der beste Weg, um einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz der DB zu gewährleisten und so den Wettbewerb im Schienenverkehr zu stärken.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.
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INNEN UND RECHT
Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314; im Bereich Recht z. Zt. vertreten durch Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308 4.1
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum JadeWeserPort beschlossen
Nachdem im Plenum am 17.Oktober nach wochenlangem hin und her von allen Fraktionen die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Vergabeverfahren des Bauauftrages für den JadeWeserPort in Wilhelmshaven beschlossen wurde, fand bereits am 19.Oktober die konstituierende Sitzung des Ausschusses statt. Mit der Befragung der Zeugen und dem umfangreichen Aktenstudium soll im November begonnen werden. Wir erhoffen uns neben der Thematisierung des streitigen Vergabeverfahrens auch die Beleuchtung der Entstehungsgeschichte des Hafens zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen. Hierzu wollen wir neben prominenten SPDPolitikern aus Niedersachsen auch ehemalige Bürgermeister und Senatoren aus Bremen als Zeugen laden. Fraglich ist allerdings, wozu dieser Untersuchungsausschuss führen soll. Denn einen tatsächlichen Sinn hat dieser Ausschuss nicht, ist er doch auf den Zeitraum bis zur Landtagswahl am 27.01.2008 begrenzt. Wir vermuten, dass die Opposition die Landtagswahl bereits aufgegeben hat und nun hofft, wenigstens mit der Berichterstattung über den „PUA“ zweimal die Woche in der Presse zu erscheinen. Der Wahlkampf wird daher aller Wahrscheinlichkeit nach eine ruhige und sachliche Aufklärung überdecken. Können wir nur hoffen, dass das Jahrhundertprojekt JadeWeserPort unbeschadet bis 2010 fertiggestellt wird.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.
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UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
Wissenschaftlicher Fachreferent: Christian Budde, z. Zt. vertreten durch Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4313 5.1
Erdverkabelung
Wir machen derzeit einen großen Schritt in Richtung Erdverkabelung. Alle Beteiligten sind sich einig, dass vor allem in sensiblen Bereichen die geplanten Höchstspannungsleitungen in Niedersachsen unter die Erde müssen. Das gilt für die Trasse von Ganderkesee nach St. Hülfe genauso wie für die Trassen Wahle-Mecklar und DiehleNiederrhein. Die geplanten Regelungen sehen vor, dass Freileitungen nicht mehr als 200 Meter an Wohngebäude heran kommen dürfen, in Siedlungsbereichen müssen es sogar 400 Meter sein. Wenn diese Abstände unterschritten werden müssen, die Kabel unter der Erde verlegt werden. Mit der Verabschiedung des Erdkabelgesetzes würden ein klares Zeichen für die Erdverkabelung in sensiblen Gebieten im Sinne der Belange der Betroffenen vor Ort gesetzt werden. Vor kurzem war ein Gutachten veröffentlicht worden, das zu dem Schluss kommt, dass das Land in eigener Zuständigkeit die Erdverkabelung vorschreiben darf, da im Energiewirtschaftsgesetz des Bundes eine Regelungslücke im 380kV-Bereich bestehe. Für die FDP-Landtagsfraktion ist es jetzt von hoher Bedeutung, dass ein solches Landesgesetz auch vor den Gerichten Bestand hat. Wir wollen ein Gesetz, dass den Menschen vor Ort hilft und nicht ein Gesetz, dass den Menschen am Ende nichts bringt, weil die Gerichte entscheiden, dass der Bund doch allein zuständig ist. Die beiden Regierungsfraktionen von FDP und CDU haben am Montag, den 22.Oktober 2007, ein entsprechendes Gesetz eingebracht. Sollte sich allerdings herausstellen, dass doch der Bund allein zuständig ist, muss das Bundesumweltministerium seine Versprechen zum Thema Erdkabel sofort in die Tat umsetzen und dafür sorgen, dass dann ein entsprechendes Bundesgesetz verabschiedet wird. 5.2
Marktchancen des Ökolandbaus
Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die positive Entwicklung des ökologischen Landbaus und setzt sich dafür ein, diesen langfristig zu stärken. Daher fordern wir Investitionen in Forschung und Entwicklung neuer Anbaumethoden, sowie einen Ausbau der Beratungsarbeit. Die aus diesen Investitionen resultierende Verbesserung der Anbaumethoden wird gemeinsam mit einer Beratung über die Marktchancen im Bereich des ökologischen Landbaus - die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Betriebe erhöhen. Wenn unsere Betriebe auf diese Weise gestärkt werden, werden sie in Zukunft alleine und ohne staatliche Beihilfen im Wettbewerb bestehen können. Die Schaffung neuer Subventionstatbestände dagegen würde zwar jetzt für ein paar Euro mehr pro Hektar sorgen, den Ökolandbau insgesamt aber im besten Fall übergangsweise unterstützen. Eine wirklich nachhaltige Stärkung kann - insbesondere mit einem Blick auf die Entwicklungen der Europäischen Agrarpolitik - nur erreicht werden, wenn in einen Know-how-Vorsprung investiert wird.