FDP-Fraktion im Nds. Landtag, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover
Jörg Bode, MdL
Innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer Postfach 19 04 30019 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 10 Fax (0511) 30 30 48 63 joerg.bode@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de
14.05.2008
Aktuelles aus dem Landtag
Sehr geehrte Damen und Herren, heute erhalten Sie eine Ausgabe von „Aktuelles aus dem Landtag“, mit der wir Sie erneut über aktuelle landespolitische Themen informieren möchten. Alle bislang erschienenen Ausgaben von Aktuelles aus dem Landtag stehen Ihnen auch auf unserer Homepage zur Verfügung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, so sprechen Sie die Abgeordneten oder die Mitarbeiter der Fraktion an. Wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein. Bis zur nächsten Ausgabe verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
1.1 Rede zum Gesetzentwurf 체ber die Sonn-und Feiertagsregelung f체r Verkaufsstellen
2.
3.
4.
5.
Bildung, Wissenschaft und Kultur
2.1 Lehrerarbeitszeitkonten
6
2.2 Schulgesetznovelle
7-8
Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
3.1 Aktuelle Stunde zur Privatisierung der Bahn AG
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3.2 Neuer Pr채sident des Landesrechnungshofes
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Innen und Sport
4.1 Neue Entwicklung am JadeWeserPort
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4.2 Vorhaben im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung
11-13
Rechtspolitik
5.1 Kinderrechte in der Landesverfassung 6.
2-5
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Agrar, Umwelt sowie Europa und Medien
6.1 Entsorgung von Altpapier
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6.2. Elbvertiefung
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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.
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SOZIALES , FAMILIE, FRAUEN UND GESUNDHEIT
Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306
1.1
Plenarsitzung am 8. Mai 2008 – Rede zum Entwurf eines Gesetzes über die Sonn- und Feiertagsregelung für Verkaufsstellen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Gesine Meißner (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man die Reden von Frau Helmhold und der Kollegin der Linken gehört hat, könnte man denken, dass es jetzt entweder um eine Armutsdiskussion oder vielleicht auch um Mindestlöhne geht. Dabei geht es in Wirklichkeit um die Ladenöffnung. Zur Ladenöffnung werde ich jetzt auch reden. Das Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten haben wir 2007 hier verabschiedet. Vorausgegangen war die Föderalismusreform, die es den Ländern ermöglicht hat, zum Ladenschluss, wie es vorher hieß, eigene Gesetze zu erlassen. Bei unserer Gesetzesberatung haben wir ganz bewusst sehr ausführlich alle Stellungnahmen gegeneinander abgewogen. Danach haben wir das Ihnen bekannte Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet. Unser Ziel war u. a., auf die geänderten gesellschaftlichen Wünsche und Gegebenheiten – auch Wünsche von Familien, die z. B. flexiblere Arbeitszeiten wollten - einzugehen. Das haben wir getan. Ein weiteres Ziel war eine Entbürokratisierung. Diese Entbürokratisierung ist beispielsweise dadurch erreicht worden, dass wir jetzt nur noch ein Gesetz mit zehn Paragrafen haben, während vorher sehr viele, teilweise schwer abstimmbare Regelungen vorlagen. Wir wollten auch Klarheit bei den Definitionen haben. Vorher konnte man sonntags zwar beispielsweise Schnittblumen kaufen, aber keine Topfblumen. Das haben wir ebenfalls geändert. Unser Ziel war es auch, dass es teilweise gar keine Regelungen mehr gibt, nämlich dass die Geschäfte an den Werktagen 6 mal 24 Stunden geöffnet sein dürfen. Schließlich können die Menschen allein entscheiden, ob sie verkaufen und einkaufen wollen; das regelt sich von selbst. Wir wollten den Sonntagsschutz beibehalten. Das haben wir auch getan. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwähnen, dass wir den 1. Advent auch nicht freigegeben haben, obwohl von sehr vielen Handelsverbänden die Möglichkeit gefordert wurde, am 1. Advent einkaufen zu können.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Unser Ziel war außerdem eine Wettbewerbsstärkung für den niedersächsischen Tourismus, u. a. für unsere Nordseebäder. Wir wollten dem Einzelhandel auch die Möglichkeit geben, auf die Konkurrenz durch Internet und E-Commerce reagieren zu können. Ferner war uns die Beibehaltung des Arbeitsschutzes ganz wichtig. Dieser Vorgabe haben wir ebenfalls entsprochen. Da wir unsere Gesetze auch überprüfen, haben wir festgelegt, bis zum 31. März 2010 eine Evaluierung vorzunehmen. Seitdem ist nicht das passiert, was Frau Helmhold uns jetzt glauben machen will, sondern das, was Frau Mundlos schon beschrieben hat. Es gibt viele positive touristische Effekte. Die Zunahme von Tagesgästen an Ausflugsorten belief sich auf über 70 %. Laut einer Umfrage der IHK herrscht auch beim Einzelhandel große Zufriedenheit. Nur gelegentlich, bei 7 %, gibt es Probleme. Generell sind die Menschen in Niedersachsen mit den flexiblen und unbürokratischen Handhabungsmöglichkeiten der Öffnungszeiten sehr zufrieden. Die Möglichkeit, 6 mal 24 Stunden zu öffnen, wird nur dort genutzt, wo es sinnvoll ist. Das ist genau das, was wir wollten. Frau Helmhold, auch wenn Sie sich das vielleicht nicht vorstellen können: Es geht tatsächlich auch ohne Zwang. Freiwillig wird so gehandelt, wie es im Moment gemacht wird. Wir brauchen gar nicht immer Vorschriften für die Menschen. Das Schreckgespenst „Kaufen rund um die Uhr“ ist überhaupt nicht eingetreten. Weder in der Woche noch am Wochenende wird rund um die Uhr gekauft. Sonn- und Feiertagsöffnungen werden von 51 % der Städte, die die Möglichkeit dazu haben, gar nicht genutzt und das freiwillig, betone ich noch einmal. 47 % derjenigen, die diese Möglichkeit wahrnehmen, nutzen die vollen acht Stunden auch nicht aus. Weil die Kollegin der Linken sinngemäß gesagt hat, Nacht- und Wochenendarbeit verstoße gegen das Grundgesetz, gehe ich davon aus, dass die Linken am Wochenende weder ins Restaurant, noch ins Kino, noch ins Theater gehen und sich vielleicht nachts auch nicht ins Krankenhaus einliefern lassen. Was Sie da gesagt haben, ist doch wirklich realitätsfremd! Nun komme ich speziell zu Wolfsburg, das natürlich ein Problem für die Region Braunschweig darstellt. Wolfsburg ist vom Sozialministerium schon 2002 als Ausflugsort anerkannt worden. Die Autostadt und das Phaeno sind nun wirklich touristische Highlights für Niedersachsen. Vorher hat man Wolfsburg immer vorgeworfen, von VW abhängig und eine Satellitenstadt zu sein. Dort wurden dann viele Arbeitsplätze geschaffen. Das ist gut für die Menschen in dieser Region. Frau Helmhold, Sie haben gesagt, in den DOW werde an mindestens 40 Sonntagen
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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alles verramscht, was geht. - Sie müssten wissen, dass das Gesetz ganz anders lautet. Man darf höchstens 40 Sonntage nutzen. Es werden aber nur zehn genutzt. Außerdem ist der Warenkorb am Sonntag eingeschränkt. „Alles, was geht“ kann man also schon gar nicht sagen. Wolfsburg hat wie alle Ausflugsorte bis 2010 Bestandsschutz. Jetzt zu den Ausflugsorten generell: Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern, wo wir auch immer hinschauen müssen, eine Diskussion über eine Erweiterung. Dort stellt sich die Situation jetzt so dar, dass alle Innenstädte Ausflugsort sind. Natürlich will ich nicht sagen, dass wir so etwas hier brauchen. Aber wir müssen immer auf die Konkurrenz achten, mit der z. B. unsere Nordseebäder zu tun haben. Noch etwas: In Niedersachsen gibt es zurzeit nicht etwa 101 Ausflugsorte, sondern nur 58. Es gab zum Zeitpunkt der Gesetzgebung 101 Ausflugsorte: 86 anerkannte und 15 vorläufig anerkannte. 43 davon sind inzwischen Kurund Erholungsorte geworden, sodass es nach wie vor nur 58 Ausflugsorte sind. Und - jetzt bitte ich Sie genau zuzuhören -: Das Schreckgespenst der flächenweiten Ausuferung ist doch überhaupt nicht da. Es gab seitdem nur fünf Anträge auf Zertifizierung als Ausflugsort. Zwei Anträge hatten eine Rezertifizierung zum Gegenstand, zwei Städte - nämlich Braunschweig und Wolfenbüttel - lassen ihren Antrag ruhen, und nur ein neuer Ausflugsort ist dazugekommen, nämlich Emsbüren. Ich weiß daher gar nicht, worin diese angebliche Ausuferung besteht. Trotzdem ist es natürlich wichtig, jetzt zu sehen, wo es Probleme gibt. Probleme gibt es in Braunschweig mit Wolfsburg; das ist klar geworden. Natürlich haben auch uns alle Schreiben der Handelsverbände und von Kommunen erreicht. Wir nehmen diese Schreiben sehr ernst und wollen darauf reagieren. Auch die FDP in Braunschweig hat sich geäußert. Sie meint, man brauche vor allem eine Regelung in Bezug auf die Ausflugsorte. Wir brauchen aber keine Gesetzesänderung, sondern eine Präzisierung dessen, was Ausflugsort sein kann und was nicht. Da muss auch berücksichtigt sein, wann wie lange eingekauft werden kann. Jetzt noch zum Gesetzentwurf der Grünen. Dieser Gesetzentwurf geht nun wirklich an der Realität vorbei. Zunächst ist in der Begründung vieles falsch. Ich sagte schon, dass es nicht 101 Ausflugsorte sind. Außerdem ist der Sonntagsschutz keineswegs abgeschafft worden. Ich habe schon dargelegt, dass das überhaupt nicht der Fall ist. Sie vollführen einen Rückfall in einen alten Begriffswirrwar. Wir haben die Grauzonen, die vorher bestanden, doch gerade aufhoben. Sie sprechen jetzt von ortsüblichen Produkten. Wie verhält es sich denn mit einem blaugestreiften Pullover im Fischerlook? - Das ist ein ortsübliches Produkt und Bekleidung. Wie verhält es sich mit Bernsteinprodukten? - Das ist Schmuck und wird an der Küste sehr
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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viel verkauft. Darf so etwas zugelassen werden und anderes nicht? - Ich meine, dass wir diese Frage gerade geklärt haben. Wir wollen nicht die Rolle rückwärts vollführen und in alte Zeiten zurückfallen. Abschließend stelle ich fest - es ist zwar schade, aber es ist so -: Die Grünen haben ganz offensichtlich überhaupt kein Herz für die Nordseeküste; denn sonst würden sie nicht so argumentieren, wie sie es getan haben. Wenn Sie sagen, dass wieder zum alten Gesetz zurückgekehrt werden soll, dann verkennen sie, dass Nordseebäder und Kurorte generell gar nicht die Möglichkeiten haben, wettbewerblich genauso tätig zu sein wie andere Orte, weil sie als Kurort und Erholungsort wirtschaftlich eingeschränkt sind. Ich halte es für grob fahrlässig, in diesem Fall der Nordseeküste den Boden unter den Füßen wegzuziehen. Ich bitte Sie - wir werden es tun -, den Gesetzentwurf der Grünen abzulehnen. Die FDP ist dafür, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen. Sie steht aber auch für einen fairen und transparenten Wettbewerb. Wir werden einvernehmlich – Sozialministerium und Wirtschaftsministerium sowie CDU und FDP - eine Regelung über Ausflugsorte schaffen, die der augenblicklichen Situation angepasst ist, und im Sinne der Menschen in Niedersachsen das machen, was zu machen ist. Wir brauchen aber keine Gesetzesänderung.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.
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BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 2.1
Lehrerarbeitszeitkonten
Im Streit um die Rückzahlungsmodalitäten der von den Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen der Arbeitszeitkonten geleisteten Überstunden hat Kultusministerin Elisabeth HeisterNeumann nun eingelenkt. Nach dem Ende der Anhörungsphase zum „Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen“, hat Frau HeisterNeumann am 6. Mai 2008 in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass sie dem Kabinett nun einen modifizierten Verordnungsentwurf vorlegen wird. Nach intensiven Gesprächen unsererseits mit der Kultusministerin finden sich in dem neuen Entwurf nun die wesentlichen Forderungen des Parteitagsbeschlusses wieder. In dem neuen Entwurf wird zwar der Beginn der Ausgleichsphase für den Regelfall um vier Jahre auf das Schuljahr 2012/2013 verschoben, es soll aber jedem Lehrer und jeder Lehrerin möglich sein, zu beantragen, dass mit der Rückzahlungsphase mit Beginn des kommenden Schuljahres begonnen wird, also wie ursprünglich vereinbart. Wenn die Lehrerinnen und Lehrer sich entscheiden, mit der Rückzahlung erst 2012/2013 zu beginnen, dann erhalten sie eine 10%-ige Verzinsung der bisher geleisteten Mehrstunden. Die Lehrkräfte haben darüber hinaus aber auch die Möglichkeit, sich die geleistete Mehrarbeit nach der Mehrarbeitsvergütungsverordnung auszahlen zu lassen. Das Antragsverfahren soll dabei so unbürokratisch wie möglich ablaufen: die Lehrerinnen und Lehrer sollen auf einem Blatt die Alternative ankreuzen, für die sie sich entschieden haben. Dieser Antrag wird über die Schulleitung an die Landesschulbehörde weitergeleitet und von dieser entsprechend bewilligt. Mit
dieser
Regelung
sind
einerseits
die
wichtigsten
Forderungen
des
FDP-
Parteitagsbeschlusses erfüllt – der Vertrauensschutz ist gewahrt und es gibt Anreize, im Sinne der Unterrichtsversorgung den Überstundenausgleich erst später zu nehmen, wenn der Lehrermangel voraussichtlich nicht mehr so stark zu Buche schlägt. Andererseits bieten wir mit diesem Paket eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Arbeitszeitverordnung an, da nun jeder Lehrer und jede Lehrerin die ihren individuellen Lebenssituationen am besten entsprechende Möglichkeit der Rückzahlung wählen kann.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Der neue Entwurf der Lehrerarbeitszeitverordnung wird voraussichtlich in der nächsten Kabinettssitzung in einer Woche vorgelegt werden.
2.2
Schulgesetznovelle
Wie bereits in der April-Ausgabe von „Aktuelles aus dem Landtag“ berichtet, haben die Regierungsfraktionen im Mai-Plenum einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht. Darin
geht
es
um
die
durch
die
Bundesgesetzgebung
notwendig
gewordene
Nachfolgeregelung des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ), da ab dem 01.08.2009 die Anrechnung
eines
schulischen
Berufsgrundbildungsjahres
auf
eine
anschließende
Berufsausbildung nur noch freiwillig möglich ist und ein verbindlicher Besuch eines BGJ ist deshalb nicht mehr zu rechtfertigen wäre. Zum zweiten geht es um die schrittweise Senkung des Einschulungsalters durch die Verlegung des Stichtages um ein Vierteljahr (in drei Etappen um jeweils einen Monat), wie in der April-Ausgabe dargelegt. Zum dritten geht es in der Gesetzesnovelle um die Regelung der Lockerung des Gesamtschulneugründungsverbotes. Damit neue Gesamtschulen gegründet werden können, müssen einige Kriterien erfüllt werden: •
es muss ein qualifizierter Elternwille vorliegen, der vom Schulträger in einer Befragung ermittelt werden muss, bei der bereits der Standort der Gesamtschule festgelegt sein muss
•
der qualifizierte Elternwille liegt dann vor, wenn eine KGS vierzügig geführt werden kann und eine IGS fünfzügig
•
die Gründung einer Gesamtschule darf nicht dazu führen, dass das gegliederte Schulsystem verdrängt wird, das heißt, jeder Schulträger muss auch in Zukunft Schulen des gegliederten Schulsystems vorhalten
•
schließlich muss der politische Wille des Schulträgers zur Errichtung einer Gesamtschule vorliegen; die Landkreise oder kreisfreien Städte sollen selbst vor Ort entscheiden, ob sie eine Gesamtschule errichten wollen und können
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Der schulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Björn Försterling, hat in einem Schreiben bereits die kommunalen Mandatsträger ausführlich über die Schulgesetznovelle und über die wichtige Rolle, die die Kommunalpolitiker bei dem Genehmigungsverfahren für Gesamtschulen haben werden, informiert. Sollten Sie an diesem Schreiben ebenfalls interessiert sein, dann wenden Sie sich bitte an die wissenschaftliche Mitarbeiterin Claudia Fritzsche (claudia.fritzsche@lt.niedersachsen.de).
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.
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HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305
3.1
Aktuelle Stunde zur Privatisierung der Bahn AG
Im Rahmen einer Aktuellen Stunde im Landtag hat Dr. Rösler die Art der Umsetzung der Bahnprivatisierung durch die Bundesregierung scharf kritisiert. Auf Druck der Parteilinken aus der SPD und durch den Versuch von Minister Tiefensee, die unverzichtbare Trennung von Netz und Betrieb zu verhindern, habe sich der geplante Börsengang bereits unnötig um Jahre
verzögert.
Die
nun
beschlossene
Privatisierung
von
lediglich
24,9%
der
Betriebsgesellschaft (das Netz bleibt zu 100% beim Bund) seien nicht mehr als der schlechte Versuch, die SPD-Parteibasis zu beruhigen. Mit dem SPD-Parteitagsbeschluss einer Volksaktie hätten diese Planungen nichts mehr zu tun. Wie unbegründet die Angst vor privaten Investoren ist, zeigen die Erfolge in Niedersachsen. Durch den Einsatz von Metronom und NordWestBahn, um nur zwei Beispiele zu nennen, hat sich die Bahn im Regionalverkehr zu einer attraktiven Alternative zum Auto entwickelt und konnte die Zahl der Fahrgäste deutlich steigern. Mittlerweile werden gut 50% aller Verkehrsleistungen
im
Schienenpersonennahverkehr
in
Niedersachsen
durch
Private
erbracht. Wir machen uns nun dafür stark, dass mehr als die geplanten 24,9% an die Börse gebracht werden. Nur so können auch strategische Investoren für das Unternehmen gewonnen werden und die Privatisierungserlöse würden deutlich steigen. Entscheidend ist auch, dass die Länder ein Mitspracherecht bei der Privatisierung erhalten. Niedersachsen wird daher eine Bundesratsinitiative unterstützen, um ein Fernverkehrssicherungsgesetz zu schaffen. Dadurch soll dauerhaft ein attraktives Fernverkehrsangebot in der Fläche erhalten bleiben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass das Streckennetz ausgedünnt wird und die Länder zusätzliche Lasten für die Erhaltung des Verkehrs in der Fläche zu tragen haben.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.2
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Neuer Präsident des Landesrechnungshofs
Die FDP-Fraktion hat geschlossen für Herrn Höptner als neuen Präsidenten des Landesrechnungshofes gestimmt. Herr Höptner war bisher stellv. Abteilungsleiter des Finanzministeriums und gilt als erfahrener Finanz- und Haushaltsexperte. Zusätzlich wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Reform des Landesrechnungshofs erörtert. So muss der Präsident bisher die Befähigung zum Richteramt besitzen. Es wird auf Vorschlag der Grünen nun beraten, ob alternativ auch Nicht-Juristen, die über entsprechende Qualifikationen verfügen, dieses Amt übernehmen können. Der Vorschlag, eine Frauenquote im Landesrechnungshof einzuführen, stieß dagegen auf sofortige Ablehnung. Nach Überzeugung der FDP-Fraktion sollte allein die Qualifikation der Bewerber und Bewerberinnen über ihre Eignung entscheiden.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.
11
INNENPOLITIK UND SPORT
Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314
4.1
Neue Entwicklungen am JadeWeserPort
Thema einer Aktuellen Stunde im Plenum waren die Entwicklungen des Baus des JadeWeserPorts in Wilhelmshaven. Die SPD-Fraktion hatte erneut versucht, sowohl den Tiefwasserhafen als auch den Wirtschaftsminister in Diskredit zu bringen. Dies ist der Opposition jedoch nicht gelungen, denn der Bau des JadeWeserPorts liegt gut im Zeitplan. Nachdem im März die ersten Bauarbeiten zur Sandaufspülung begangen, wurde im April mit den wasserseitigen Arbeiten an den Randdämmen begonnen und im Mai starteten die Aufspülarbeiten am Hafengroden. Schließlich konnte diese Woche auch ein neuer Geschäftsführer für die JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft präsentiert werden. Damit kommt der Tiefwasserhafen jetzt endlich wieder in ruhiges Fahrwasser. Die Bauzeit des JadeWeserPorts wird auf 42 Monate festgeschrieben, so dass im Oktober 2011 die ersten zwei Kajen mit 1000 m in Betrieb gehen können. Ende 2012 wird sogar das komplette Terminal mit allen vier Kajen in Betrieb gehen können. Für diese Fertigstellung waren zunächst fünf Jahre vorgesehen. Damit wird der Region Wilhelmshaven noch früher als geplant Aufschwung gegeben und für solide Arbeitsplätze im Umfeld des JadeWeserPorts gesorgt.
4.2
Vorhaben im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung
Bereits in der letzten Legislaturperiode haben wir großen Wert darauf gelegt, die kommunale Selbstverwaltung – beispielsweise in Form von Einführung des Konnexitätsprinzips, der Modellkommunen und der Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit – zu stärken. Dies soll in den nächsten fünf Jahren weitergeführt werden. Bis zum Jahr 2009 stehen 900.000 Euro zur Förderung von Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit zur Verfügung. Mit dem Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit haben wir 2004 den öffentlich-rechtlichen Kooperationsformen eine neue Grundlage gegeben. Damit wurden sehr gute Rahmenbedingungen für die interkommunale Zusammenarbeit geschaffen, die in dieser Legislaturperiode weiter verbessert werden sollen. Bisher hat dieses Gesetz lediglich solche Kooperationsformen erfasst, die eine Aufgabenübertragung - also einen Zuständigkeitswechsel - zum Gegenstand hatten. Das heißt, dass nur Kooperationen
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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auf horizontaler Ebene beispielsweise zwischen zwei Gemeinden oder zwei Landkreisen möglich
war.
Durch
eine
Gesetzesänderung
soll
der
Anwendungsbereich
des
Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit erweitert werden und auch die gemeinsame Durchführung von Aufgaben ohne Zuständigkeitswechsel erfassen, so dass zukünftig auch eine Gemeinde mit einem Landkreis kooperieren kann. Darüber hinaus wird auf kommunaler Ebene diskutiert, Samtgemeinden in Einheitsgemeinden umzuwandeln, um die kommunale Struktur zu vereinfachen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Bei dieser Diskussion möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei Fusionen von Kommunen nur um freiwillige Zusammenschlüsse handeln kann. Eine Gebietsreform von oben wird es mit uns nicht geben. Hierbei versuchen wir, den Prozess durch Fördermaßnahmen und gesetzliche Reformen zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist das Schlüsselthema, wenn es um die Handlungsfähigkeit der Kommunen geht. Eine kommunale Selbstverwaltung ohne eigene finanzielle Möglichkeiten verdient diesen Namen nicht. Deshalb wurden bereits erste Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt. Es war nur konsequent, dass das Thema der kommunalen Entschuldung im Koalitionsvertrag aufgegriffen wurde. Dabei hat die Vergangenheit eines gezeigt: Unabhängig von der Frage der Finanzierbarkeit bieten reine Entschuldungsprogramme keine dauerhaften Lösungen. Vielmehr ist Nachhaltigkeit gefragt, d. h. mit der Entschuldung müssen zwingend strukturverändernde Maßnahmen bei den betroffenen Kommunen einhergehen, damit nicht binnen weniger Jahre wieder die Verschuldungsfalle zuschnappt. Die Analyse vieler hoch verschuldeter Kommunen hat gezeigt: Oft ist die geringe Einwohnerzahl, insbesondere bei großer
Gemeindefläche,
Ausgangspunkt
finanzieller
Schwierigkeiten.
Ein
freiwilliger
Zusammenschluss von Kommunen kann hier durchaus ein nachhaltiger Lösungsansatz sein. Aus diesem Grund sehen wir es bei freiwilligen Zusammenschlüssen als möglich an, den Fusionsprozess durch Beiträge zur Entschuldung zu begleiten. Wir werden den Kommunen bis zum Jahr 2011 befristete Angebote machen. Im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden spielt auch das Thema Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs eine Rolle. Die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes verpflichtet uns dazu, dass wir uns kontinuierlich von der Richtigkeit der von uns zugrunde gelegten
Prämissen
vergewissern
und
gegebenenfalls
neuen
finanzwirtschaftlichen
Erkenntnissen Rechnung tragen. Zurzeit zeichnen sich neben einigen kleineren Anpassungen zwei Aufgabenschwerpunkte ab, die überprüft werden müssen: Zum einen geht es um die
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
13
seit 1999 nicht mehr veränderten Gemeindegrößenansätze. Zum anderen wollen wir untersuchen, ob im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs für die finanzschwächsten Kommunen ein auskömmlicher Ausgleich gefunden werden kann. Beide Themen müssen gutachterlich untersucht werden. Hiermit werden wir den neu formierten Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie beauftragen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.
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RECHTSPOLITIK
Wissenschaftliche Fachreferentin: Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308
5.1
Kinderrechte in der Landesverfassung
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP haben im Rahmen der vergangenen Plenarsitzung einen Gesetzentwurf mit dem Ziel in den Landtag eingebracht, Kinderrechte in der Landesverfassung zu verankern. Wortgleich mit einem Entwurf der vergangenen Wahlperiode - der dem Grundsatz der Diskontinuität zum Opfer gefallen war - soll demnach der neue Artikel 4 a zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Verfassungsrang erhalten, der den kurzen und prägnanten Wortlaut „Kinder und Jugendliche genießen den besonderen Schutz des Landes und der Kommunen“ hat (Drs. 16/125). In derselben Plenarsitzung haben auch die Fraktionen der SPD und der Linken Gesetzentwürfe zu diesem Thema in den Landtag eingebracht (Drs. 16/125 und 16/47), die jedoch nicht nur aufgrund ihres Umfanges das Ziel erkennen lassen, die Eigenverantwortung der Eltern zu schwächen und dem Staat mehr und mehr Befugnisse hinsichtlich der Überwachung der Erziehung von Kindern und Jugendlichen einzuräumen. Unserer Auffassung nach wird dadurch das staatliche „Wächteramt“ dazu missbraucht, aufgrund von tragischen Einzelfällen der Kindstötung- und Misshandlung die elterlichen Fürsorgerechte- und Pflichten einzuschränken. Unser Ziel ist es nun, im Zuge von fraktionsübergreifenden Verhandlungen die erforderliche 2/3 Mehrheit für die von uns vorgeschlagene Verfassungsänderung zu erhalten, so dass noch vor der Sommerpause der Gesetzentwurf verabschiedet werden kann.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6.
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AGRAR, UMWELT SOWIE EUROPA UND MEDIEN
Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4313
6.1
Entsorgung von Altpapier
Am 07. Mai 2008 wurde im Landtag über die Konkurrenz zwischen öffentlichen und privaten Abfallentsorgern diskutiert. Das Hauptaugenmerk der Diskussion lag dabei auf dem Bereich der Entsorgung von Altpapier, da in immer mehr Regionen Niedersachsens private Anbieter in Wettbewerb mit den örtlichen Entsorgern treten. Damit ist jetzt auf dem Altpapiermarkt das eingetreten, was sich Umweltpolitiker schon lange erhofft haben. Abfälle der privaten Haushalte werden zu begehrten Rohstoffen, die im Sinne der Ressourcenschonung gehandelt und zu neuen Produkten weiterverarbeitet werden. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt diesen Trend und hat sich im Sinne des Wettbewerbs hinter die Unternehmer gestellt. Dieser Trend muss nicht einseitig zu Lasten der kommunalen Entsorger gehen. Örtliche Abfallentsorgungsunternehmen könnten denjenigen, die ihnen Altpapier zur Verfügung stellen, einen Rabatt bei den anderen Abfallarten, also beispielsweise bei Restmüll oder Bioabfall gewähren. Auf diese Weise würde ein echter Wettbewerb entstehen. Jeder kann dann selbst entscheiden, ob er sein Altpapier einem öffentlichen oder einem privaten Entsorger gibt. Private wie kommunale Entsorger müssten sich diesem Wettbewerb stellen. Darüber hinaus darf auch nicht vergessen werden, dass es sich bei der zur Verfügung Stellung von Altpapiertonnen um eine zeitgemäße Form der Entsorgung handelt, zu der sich einige öffentliche Entsorger, wie beispielsweise „aha“ in der Region Hannover, erst entschließen konnten, als Altpapiertonnen in ihrem Bereich bereits von der Konkurrenz angeboten wurden.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6.2
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Elbvertiefung
Der Landtag diskutierte am 08. Mai 2008 über das Thema Elbvertiefung. Die FDPLandtagsfraktion stellte dabei erneut klar, dass der Sicherheit der Menschen und damit die Sicherheit der Deiche oberste Priorität hat. Die bisher von Hamburg vorgelegten Gutachten reichen nicht aus, um die möglichen Folgen einer weiteren Elbvertiefung abzuschätzen. Insbesondere ist eine belastbare Prognose zur Deichsicherheit im Hinblick auf Sturmfluten zurzeit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist die Position der Grünen, die nach der Weservertiefung nun auch der Elbvertiefung zugestimmt haben, nicht verständlich. Die FDP-Landtagsfraktion stimmte dem Niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander zu, der deutlich machte, dass es kein Einvernehmen zur Elbvertiefung geben kann, ohne dass der Bund die von Niedersachsen aufgestellten klaren Kriterien erfüllt hat.