FDP-Fraktion im Nds. Landtag, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover
Jörg Bode, MdL
Innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer Postfach 19 04 30019 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 10 Fax (0511) 30 30 48 63 joerg.bode@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de
09.07.2008
Aktuelles aus dem Landtag
Sehr geehrte Damen und Herren, heute erhalten Sie eine Ausgabe von „Aktuelles aus dem Landtag“, mit der wir Sie erneut über aktuelle landespolitische Themen informieren möchten. Alle bislang erschienenen Ausgaben von Aktuelles aus dem Landtag stehen Ihnen auch auf unserer Homepage zur Verfügung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, so sprechen Sie die Abgeordneten oder die Mitarbeiter der Fraktion an. Wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein. Bis zur nächsten Ausgabe, welche nach der Sommerpause folgen wird, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
1
INHALTSVERZEICHNIS
1.
2.
Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
1.1 SGB II – Organisationsreform
3
1.2 Kinderschutz – verbindliches Einladungswesen
4-5
Bildung, Wissenschaft und Kultur
2.1 Schule: Verabschiedung Gesetz zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung und zur Änderung anderer schulrechtlicher Bestimmungen
6
2.2 Frühkindliche Bildung: Antrag der SPD zur Einführung eines Aktionsplans „frühkindliche Bildung“
3.
6
2.3 Wissenschaft: Gesetzentwurf der Linken zur Abschaffung der Studienbeiträge
7
2.4 Wissenschaft: Große Anfrage der Grünen zum doppelten Abiturjahrgang
7-8
Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
3.1 LKW-Stellplätze an den Autobahnen
9
3.2 Y-Trasse
10
3.3 Redebeitrag der FDP-Fraktion zum Entschließungsantrag „Raus aus der Schuldenfalle – generationengerechte Finanzpolitik durch Neuverschuldungsverbot langfristig absichern!“ 3.4 Haushalt 2009
4.
10-12 12-21
Innen und Sport
4.1 Koordinierung der Sportpolitik in Niedersachsen
22-23
4.2 Reform der Bereitschaftspolizei
24-25
4.3 Glücksspielstaatsvertrag
25-26
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
2
5. Rechtspolitik 5.1 Novellierung des Nieders채chsischen Justizvollzugsgesetzes
6.
27
Agrar und Umwelt
6.1 Schachtanlage Asse II
28
6.2 Agrardieselbesteuerung
28-29
6.3 Health Check
29-30
___________________________________________________________________________________ Ausgabe Juli 2008
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.
3
SOZIALES , FAMILIE, FRAUEN UND GESUNDHEIT
Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306
1.1
SGB II - Organisationsreform
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember letzten Jahres festgestellt, dass die ARGEn (Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommune) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Daher ist die Organisation der Arbeitsförderung im SGB II neu zu regeln. Die Bundesregierung hat hier sogenannte „kooperative Jobcenter“ vorgeschlagen. Dabei ist zu befürchten, dass wieder bürokratische Doppelstrukturen entstehen und die Leistungen nicht aus einer Hand erbracht werden. Zudem würde die hervorgehobene Position der Arbeitsagenturen in dieser Struktur zu einer stärkeren Zentralisierung führen. Gefährdet ist auch die erfolgreiche Arbeit der 13 Optionslandkreise in Niedersachsen, insbesondere wenn die Befristung der Optionsregelung nicht aufgehoben wird. Aus Sicht der FDP stehen die Entscheidungskompetenzen der kommunalen Träger im Vordergrund. Dies betrifft die alleinige Verantwortung im Rahmen der Option oder dort, wo dieses Modell von der kommunalen Seite aus nicht wünschenswert oder leistbar erscheint, eine gleichberechtigte Form der Kooperation mit den Arbeitsagenturen. Am 2. Juli hat der Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen, außer der Linken, eine Entschließung
gefasst,
die
auch
die
Unterstützung
von
allen
drei
kommunalen
Spitzenverbänden in Niedersachsen findet. Kernpunkte sind die Wahlfreiheit hinsichtlich der Trägerschaft durch eine Entfristung und Ausweitung der Optionsregelung sowie durch eine Grundgesetzänderung zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung wie bisher bei den ARGEn. Zudem wird die Verantwortung des Bundes für ein einheitliches Leistungsrecht und für die Finanzierung der Grundsicherung betont. Ziel ist es, mit dieser fraktionsübergreifenden und eindeutigen Positionierung von Niedersachsen auch bei anderen Ländern und im Bundestag für unsere Vorschläge zu werben und damit Widerstände gegen eine Grundgesetzänderung und gegen eine Ausweitung der Option zu überwinden. Wir haben daher auch die FDPFraktionen in den anderen Parlamenten angeschrieben. Die Landtagsdebatte war geprägt von einer Auseinandersetzung mit der Linksfraktion, bei der der SPD-Abgeordnete Watermann den Linken eine Politik von Täuschung und Politikunfähigkeit vorwarf.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
4
1.2 Kinderschutz – verbindliches Einladungswesen Das Kabinett hat am 24. Juni einen Gesetzentwurf zur Verbandsanhörung freigegeben. Dieser soll das Einladungswesen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder regeln und durch die Erhöhung der Teilnahmerate und Hinweise auf möglicherweise gefährdete Kinder einen Baustein für einen besseren Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung darstellen. Der Entwurf lehnt sich mit dem Modell eines Trackingverfahrens (Datenabgleich) durch eine zentrale Stelle an die bereits beschlossenen Gesetze anderer Länder wie NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen, Schleswig-Holstein und Saarland an. Bisher haben nur Bayern (gesetzliche Verpflichtung zur Untersuchung mit der Sanktionsmöglichkeit über das Landeserziehungsgeld) und Sachsen (keine gesetzliche Regelung vorgesehen) von einem Trackingverfahren abgesehen. Der Gesetzentwurf sieht folgende Punkte vor: • schriftliche Einladung zu den Untersuchungen U 5 bis U 8 durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie • Rückmeldung der Teilnahme durch Ärztinnen und Ärzte (bzw. bei Untersuchungen außerhalb von Niedersachsen, indem die Eltern eine ärztliche Bescheinigung übersenden) • Erinnerungseinladung bei nicht erfolgter Rückmeldung innerhalb des vorgesehenen Untersuchungszeitintervalls • Übermittlung der Daten über fehlende Rückmeldung, auch nach der Erinnerung an die örtlichen Jugendhilfeträger • Datenabgleich
zwischen
Meldebehörden
und
Landesamt
zur
Erfassung
der
einzuladenden Kinder Dabei entstehen dem Land Kosten von ca. 2 Mio. Euro, die sich auf den Versand der Einladungen und die zur Bearbeitung erforderlichen Stellen im Landesamt aufteilen. Kalkuliert wird mit ca. 16.000 Meldungen an die örtlichen Jugendhilfeträger. Damit wird aber keine neue Aufgabe an die kommunale Ebene übertragen, vielmehr erhalten diese Informationen, um ihre Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe zu erfüllen, die in ihren eigenen Wirkungskreis fallen. Es liegt in der Entscheidungshoheit der Jugendhilfeträger, welche Konsequenzen die übermittelten Daten über nicht untersuchte Kinder zur Folge haben. In der Praxis ist zwar ein stärkerer Arbeitsanfall in der Jugendhilfe zu erwarten, da
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG zusätzliche
Verdachtsfälle
bekannt
werden,
allerdings
lösen
5
nach
Auffassung
des
Finanzministeriums Fallzahlsteigerungen keine Konnexitätsfolgen aus. Die kommunalen Spitzenverbände haben hingegen bereits einen finanziellen Ausgleich gefordert. Aus Sicht der FDP-Fraktion sind Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht besonders zu berücksichtigen. Daher ist insbesondere eine Rückmeldepflicht für Ärztinnen und Ärzte kritisch zu sehen. Dieser Punkt wird in der Anhörung voraussichtlich auch von den Vertretern der Ärzteschaft (Ärztekammer, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte) abgelehnt werden. Alternativ könnte die Rückmeldung wie bei Untersuchungen außerhalb von Niedersachsen erfolgen, indem die Eltern eine ärztliche Bescheinigung übersenden.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.
6
BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 2.1
Schule: Verabschiedung Gesetz zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung
und
zur
Änderung
anderer
schulrechtlicher
Bestimmungen In den vergangenen Ausgaben von „Aktuelles aus dem Landtag“ wurde die Schulgesetznovelle bereits mehrfach vorgestellt. Im Juli-Plenum ist der Gesetzentwurf der FDP-/CDUFraktion nun verabschiedet worden. Gegenüber dem Gesetzentwurf ergab sich im Verlauf der Beratungen eine wesentliche Änderung, die die bestehenden Gesamtschulen betrifft. Diese müssen nicht, wie ursprünglich angedacht, zunächst ihre Kapazitäten (acht- bzw. neunzügig, max. Klassengröße) ausbauen, bevor der Schulträger eine neue Gesamtschule einrichtet. Mit dieser Vorschrift wären auf den Schulträger hohe finanzielle Kosten zugekommen. In seiner Rede machte der schulpolitische Sprecher Björn Försterling klar, dass es uns darum geht, in Niedersachsen ein vielfältiges Schulangebot bereit zu halten. Dazu gehören auch Kooperative und Integrierte Gesamtschulen, aber aus Sicht der FDP vor allem die Schulen des gegliederten Schulsystems. In Zukunft müsse man endlich über Qualität und Inhalte sprechen und die Strukturdebatten hinter sich lassen, sagte er an die Opposition gewandt.
2.2
Frühkindliche Bildung: Antrag der SPD zur Einführung eines Aktionsplans „frühkindliche Bildung“
Die SPD-Fraktion hat im Juli-Plenum einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie einen Aktionsplan „frühkindliche Bildung“ fordert. Die Regierungsfraktionen machten darauf aufmerksam, dass, auch wenn Niedersachsen noch viel Nachholbedarf auf dem Gebiet der frühkindlichen Bildung und Betreuung hat, sich in den letzten fünf Jahren doch erheblich mehr
getan
hat
(mit
Sprachförderung,
„Brückenjahr“,
„Bewegter
Kindergarten“,
Orientierungsplan für Bildung und Erziehung, NIFBE), als in den davor liegenden 13 Jahren. Björn Försterling MdL wies darauf hin, dass die Opposition endlich ihren Widerstand gegen Privatgewerbliche im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung aufgeben solle. So stellt sich die FDP unter anderem vor, bei den Kinderbildungs- und -betreuungsgutscheinen eben auch Privatgewerbliche einzubeziehen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.3
7
Wissenschaft: Gesetzentwurf der Linken zur Abschaffung der Studienbeiträge
Mit einem Gesetzentwurf streben die Linken in Niedersachsen an, dem Beispiel Hessen folgend, die Studienbeiträge wieder abzuschaffen. Der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Christian Grascha bekannte sich in seiner Rede klar zu den Studienbeiträgen. Er machte darauf aufmerksam, dass durch das nachgelagerte Darlehensmodell niemand davon abgehalten wird, ein Studium aufzunehmen. Nach Abschluss eines Studiums hätten die Absolventen Aussichten auf ein höheres Einkommen, es sei deshalb durchaus sozial, wenn ein geringer Teil der Kosten des Studiums von den Studierenden selbst getragen wird und nicht komplett durch die Steuerzahler. Den Vorschlag der Linken, die entfallenden Studienbeiträge durch die Einführung der Vermögenssteuer auszugleichen, haben die Regierungsfraktionen als unseriös zurückgewiesen und einhellig abgelehnt.
2.4.
Wissenschaft:
Große
Anfrage
der
Grünen
zum
doppelten
Abiturjahrgang Im Juli-Plenum wurde die Große Anfrage der Grünen „Steigende Schulabsolventenzahlen und doppelter Abiturjahrgang - Fortentwicklung des Hochschulpaktes“ und die Antwort der Landesregierung behandelt (Drs. 16/250). Durch die Anfrage wollten die Grünen umfangreiches Zahlenmaterial, unter anderem Prognosen zur Zahl der Studienberechtigten und -anfänger, Zahlen zur Entwicklung und Planung der Studienkapazitäten bis 2020, zu Maßnahmen,
Zeitplan
und
Finanzierung
des
doppelten
Abiturjahrgangs,
zur
Studierendenquote und Fachkräftemangel und zum Hochschulpakt 2020 erfragen. In ihrer Antwort und auch in der Debatte machten die Vertreter der Regierung und der Regierungsfraktionen deutlich, dass Niedersachsen in den letzten Jahren bereits große Bemühungen unternommen hat, den doppelten Abiturjahrgang zu bewältigen. Mit einer Verpflichtungsermächtigung von 140 Mio. Euro für die Jahre ab 2011 zeigen wir, dass wir auch über die bisherigen Vereinbarungen des Hochschulpaktes 2020 hinaus dafür Sorge tragen, dass für die vielen Studienanfänger ab 2011 genügend Studienanfängerplätze bereit stehen.
Viele
Kapazitäten
wurden
im
Bereich
der
Fachhochschulen
und
in
den
naturwissenschaftlichen Fächern, in Mathematik, Informatik und Technik geschaffen – Absolventen dieser Fächer werden auf dem Arbeitsmarkt dringend gesucht. Die Zahlen zeigen auch, dass die Studienanfängerzahlen trotz der Studienbeiträge gestiegen sind.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG Die komplette Antwort mit allen Zahlen und Tabelle kann unter www.landtagniedersachsen.de unter Drucksachen (Drs. 16/250) heruntergeladen werden.
8
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.
9
HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4305
3.1
LKW-Stellplätze an den Autobahnen
In der Sitzung des Landtags am 1. Juli 2008 wurde seitens unserer Fraktion im Rahmen einer Aktuellen Stunde die Situation der Autohöfe, der LKW-Stellplätze und des Güterverkehrs in Niedersachsen thematisiert. Bundesweit fehlen zurzeit an den Autobahnen ca. 30.000 Stellplätze für Lastkraftwagen, davon 3000 in Niedersachsen. In Anbetracht der zu erwartenden Zunahme des Güterverkehrs - Prognosen gehen bis zum Jahr 2025 von einem Anstieg des Lkw-Verkehrs um 40 Prozent und des allgemeinen Verkehrs um 84 Prozent aus - werden in Zukunft sogar noch mehr Parkplätze benötigt werden. Der Mangel von Rast- und Parkplätze an den Autobahnen beeinträchtigt erheblich die Verkehrssicherheit. Lkw-Fahrer können die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten, weil die notwendigen Parkplätze fehlen. Aus der puren Not heraus übernachten sie dann am Straßenrand, in Wohngebieten, oder an Ein- u. Ausfahrten der Rastplätze oder Autobahnausfahrten, was die Unfallgefahr erhöht und zu Belastungen der Anwohner bzw. des parkplatzsuchenden Individualverkehrs führt. Der Bund hat inzwischen auf den starken Parkdruck reagiert und eine Projektgruppe eingerichtet, die Möglichkeiten für einen beschleunigten Ausbau der Parkplatzkapazitäten aufzeigen soll. Für das „Ausbauprogramm zur Verbesserung des Parkflächenangebotes an Rastanlagen der Bundesautobahnen“ sind bundesweit rd. 35 Mio. Euro eingeplant. Von diesen Mitteln hat Niedersachsen 5,6 Mio. Euro erhalten, die folgendermaßen verplant wurden: A2
Lappwald-Nord
0,5 Mio. Euro + 22 Lkw-Parkplätze
A7
Seesen-Ost und West
2,9 Mio. Euro + 70 Lkw-Parkplätze
A 30
Grönegau-Nord und -Süd
2,2 Mio. Euro + 100 Lkw-Parkplätze
Insgesamt können also dieses Jahr mit Bundesmitteln knapp 200 neue LKW-Stellplätze realisiert werden. In Anbetracht der benötigten 3000 Parkplätze ist das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Ansiedlungsabsichten privater Investoren sind daher zu begrüßen. Um den Trend zum privaten Rastplatzbau zu verstärken, muss der Bund mit neuen Finanzierungsmodellen stärkere Anreize für private Investoren setzen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.2
10
Y-Trasse
Die Fraktionen von CDU, SPD und FDP haben sich am 2. Juli 2008 mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag dafür ausgesprochen, die Planungen für die Y-Trasse weiter voranzubringen. In diesem Zusammenhang hat die FDP-Landtagsfraktion die Ankündigung des Bundes begrüßt, der Bahn 20 Mio. Euro vorab für die Weiterführung der Planung bereitzustellen. Mit diesen Mitteln ist eine sofortige Wiederaufnahme der Planungen möglich. Die Y-Trasse wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den erwarteten Anstieg der Güterverkehre aus den Häfen aufzunehmen und deren internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Y-Trasse wird zwar nicht alle Kapazitätsprobleme lösen können, sie ist aber von zentraler Bedeutung, um diese zu verringern. Insbesondere wird die vorhandene Trasse von schnellen Personenverkehren befreit und erhält so mehr Kapazitäten für den Güterverkehr aus den Häfen.
3.3
Redebeitrag der FDP-Fraktion zum Entschließungsantrag „Raus aus der Schuldenfalle – generationengerechte Finanzpolitik durch Neuverschuldungsverbot langfristig absichern!“
Klaus Rickert MdL:
„Seit dem Regierungswechsel im Jahr 2003 haben CDU und FDP durch einen konsequenten Konsolidierungskurs die Nettokreditaufnahme von 3 Mrd. von 2002/2003 auf 600 Mio. Euro für 2008 gesenkt. Darüber hinaus wurde bereits im Haushaltsjahr 2006 die Norm der Niedersächsischen Verfassung eingehalten! Das heißt, Kredite wurden ausschließlich für Investitionen aufgenommen. Diese solide Haushaltspolitik wird dazu führen, dass wir 2010 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen werden und mit der Tilgung beginnen können! Dennoch liegt ein Schuldenberg von fast 50 Mrd. Euro vor uns. Dafür zahlen wir Zinsen in Höhe von 2,3 Mrd. Euro pro Jahr – das sind 9,7 % der Gesamtausgaben des Landeshaushaltes. Allein die in der Verfassung vorgesehene Ausnahme, dass bei Vorliegen eines gestörten gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes gegen die Verfassungsnorm verstoßen werden darf, ermöglichte diesen Schuldenanstieg. Diese Restriktion hat also nicht gewirkt, weil diese Ausnahmeregel allzu ungenau und ohne Sanktionen war. Insofern stellt sich mir die Frage,
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
11
ob - wie im Antrag der Grünen ausgeführt – Konjunkturverläufe und wirtschaftliches/ ökologisches Gleichgewicht die richtigen Parameter sind. Wir sind es den zukünftigen Generationen schuldig, Instrumente zu schaffen, die ein weiteres Anhäufen von Schulden ein für alle Mal verhindern. Wir wollen mit unserem Entschließungsantrag eine Initialzündung setzen und damit einen Umdenkungsprozess und Mentalitätswechsel, auch in diesem Landtag, erreichen. Wir bauen dabei auf die Ergebnisse der Föderalismus-Kommission II, die sich zum Ziel gesetzt hat, ein für Bund und Länder geltendes verfassungsrechtlich abgesichertes Neuverschuldungsverbot zu entwickeln. Nach dem bisherigen Informationsstand sind die bisher entwickelten Regelungen vage, sie werden auch als mutlos bezeichnet. Knackpunkte dabei sind: 1. Das absolute Verschuldungsverbot wird insbesondere auf Betreiben der SPD aufgeweicht, zu einer sog. Defizitgrenze. (0.5 % vom BIP beim Bund und 0,25 % bei Ländern) 2. Schwierig wird der Umgang mit den Altschulden. Richtig ist, dass ein Verschuldungsverbot nur wirkt, wenn die Frage der Altschulden geklärt ist. Zum Umgang mit Kassenkrediten ist nichts gesagt. 3. Offen sind auch die Fragen der partiellen Steuerautonomie der Länder, sowie die Organisation der Steuerverwaltung, ob zentral oder dezentral. Ich favorisiere die Länderkompetenz. Vor dem Hintergrund dieser strittigen Diskussion kommen Zweifel auf, ob es tatsächlich gelingt, noch in diesem Jahr – bis zum Herbst – die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verschuldungsverbot für Bund und Länder zu schaffen. Wir wollen mit unserem Antrag den Diskussionsprozess in Gang halten, um ggf. zeitnah eine verfassungsrechtliche niedersächsische Lösung mit Ihnen, meine Damen und Herren von der SPD und den Grünen zu erarbeiten. Wir haben Sie dazu eingeladen und wir gehen davon aus, dass Sie Ihre finanzpolitische Verantwortung wahrnehmen und mit uns die erforderliche 2/3-Mehrheit sichern. Unser Ansinnen ist alles andere als populistisch, sondern ein Gebot der Stunde. Selbstverständlich kann dies nur der Beginn sein. Von Durchpeitschen kann keine Rede sein. Natürlich müssen wir uns über Ausnahmetatbestände verständigen (Notlagen wie z. B.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
12
Naturkatastrophen). Ich würde mich freuen, wenn es uns gelingt, auf der Basis unseres Antrags eine gemeinsame Vorgehensweise zu finden. Für den Fall, dass unsere Bemühungen erfolglos sind, haben CDU und FDP vorgesehen, im Rahmen ihrer parlamentarischen Mehrheit, eine landesrechtliche Lösung zu entwickeln, die ab 2010 die Landesregierung zur Vorlage eines Haushaltsplanentwurfes, der keine neue Kreditaufnahme vorsieht, verpflichtet. Ausgeglichene Haushalte müssen die Regel sein! Denn die Schulden von heute sind die Steuern von morgen!“
3.4
Haushalt 2009
Am 8. Juli 2008 wurden den Fraktionen von CDU und FDP in einer gemeinsamen Fraktionssitzung die Ergebnisse der zweitägigen Haushaltsklausurtagung der Landesregierung vorgestellt. Um Sie über die aktuellen Planungen zu informieren, finden Sie im Folgenden die gemeinsame Pressemitteilung der Staatskanzlei und des Finanzministeriums:
Niedrigste Neuverschuldung seit 1963 Wulff: “Sparsamkeit, Konsequenz, Mut und aktive Zukunftsgestaltung – Wir haben Lust auf Zukunft“ HANNOVER. „Sparsamkeit, Konsequenz, Mut und aktive Zukunftsgestaltung sind die Grundlagen unserer Haushaltspolitik.“ Das sagte Ministerpräsident Christian Wulff heute im Anschluss an die zweitägige Kabinettsklausur in Großgoltern. Wulff: “Sparsamkeit, weil wir Ausgaben kürzen. Konsequenz, weil wir mit dem Haushalt 2009 an unserem zentralen Ziel, mit dem Geld auszukommen, was aktuell zur Verfügung steht, nachhaltig und überzeugend festhalten. Nur so schaffen wir Gestaltungsspielraum für die uns heute wichtigen Vorhaben und die nachfolgenden Generationen auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung. Mut, weil wir neue Wege gehen. Wir bündeln unsere Kräfte und investieren zu Gunsten der Menschen in unserem Land und zu Gunsten unserer Wirtschaft in Innovationen und Zukunftstechnologien. Aktive Zukunftsgestaltung, weil wir wissen, dass wir mit den Menschen in Niedersachsen über das größte Potential verfügen, dass ein Land hat.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Ihre Bildung und ihre Ideen machen Niedersachsen zum Zukunftsland. Wir sonnen uns nicht in erreichten Erfolgen von gestern. Wir haben Lust auf Zukunft. Wir haben diese Legislaturperiode unter einen hohen Anspruch gestellt: Gemeinsam unser Land bewegen – für ein modernes, weltoffenes und menschliches Niedersachsen.“ „Bei der Regierungsübernahme 2003 hatte unsere Vorgängerregierung für die Jahre 2002 und 2003 allein 5,8 Milliarden Euro neue Schulden hinterlassen. Mit dem vom Kabinett beratenen Haushaltsplanentwurf
2009 senkt die CDU/FDP-geführte Landesregierung die
Nettoneuverschuldung zum siebten Mal in Folge und damit insgesamt um über 90 Prozent auf jetzt 250 Millionen Euro. Das ist die niedrigste Neuverschuldung in Niedersachsen seit 1963 und die niedrigste Kreditfinanzierungsquote seit 1948. „Wir werden 2010 erstmals seit 1946 einen Haushaltsplan ohne neue Schulden vorlegen. Wir belegen: Auf uns ist Verlass. An unserer Politik halten wir konsequent fest“, sagte Wulff. „Niedersachsen ist auf gutem Weg, aber noch lange nicht am Ziel, mit dem auszukommen, was aktuell zur Verfügung steht. Es bestehen erhebliche Risiken durch die steigenden Energiekosten, die anstehenden Tarifverhandlungen, denkbare Konjunkturabschwächungen wegen weltweit wachsender Konkurrenz und Verknüpfung, in der Zinsentwicklung und der demographischen
Entwicklung.
Deshalb
sind
alle
Anstrengungen
nötig,
um
jede
Ausgabenposition zu überprüfen. Wir konsolidieren, sanieren und investieren in Menschen und in Infrastruktur. 2010 werden keine Schulden mehr gemacht. Von da an wollen wir mit Rücklagen, einem Pensionsfonds und einem Verschuldungsverbot dauerhaft solide, nachhaltig und verantwortungsvoll wirtschaften“, so der Ministerpräsident. Ein Beispiel für die Entschlossenheit der Landesregierung ist der Nachtragshaushalt 2008. Mit ihm verzichtet die Landesregierung für 2008 auf die geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 275 Millionen Euro, indem sie ihren Bedarf um insgesamt 125 Millionen Euro verringert hat. Der verbleibende Betrag in Höhe von 150 Millionen Euro wird durch die nach der MaiSteuerschätzung zu erwartenden Steuereinnahmen gedeckt. Im Haushaltsplanentwurf 2009 sind überall Ausgabensenkungen erfolgt, um die zentralen und prioritären politischen Ziele zu verwirklichen. Die ursprünglich geplanten Ausgaben wurden um rund 670 Millionen Euro gekürzt. Es handelt sich hierbei um eine globale Minderausgabe wie in den Vorjahren, die stets erbracht wurde, um abgelehnte offene Punkte und Einsparungen aller Ressorts.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Damit Niedersachsen seinen Weg in die Spitze der Länder in Deutschland fortsetzt, investiert die Niedersächsische Landesregierung in 2009 vor allem in die Bereiche Bildung, Arbeit und Sicherheit. Wulff: „Die besten Ideen nützen nichts, wenn die Rahmenbedingungen zu ihrer Verwirklichung fehlen. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sind unser Kapital.“ 1.) Bildung Bildung fängt bei unseren Jüngsten an – schon lange vor der Einschulung. Deshalb haben wir ein Paket geschnürt vom Lernen in Krabbelgruppe und Kindergarten über gute Schulen und Hochschulen in Niedersachsen hin zu einem lebenslangen Lernen. Bildung und Forschung sind die wichtigsten Ressourcen in unserem Land. Hier darf niemand verloren gehen. a) Krabbelgruppen, Tagesmütter, Hebammen-Netzwerk Wir leisten unseren Beitrag, bis zum Jahre 2013 für 35 Prozent der unter dreijährigen Kinder ein Betreuungsangebot in Niedersachsen zu schaffen. Dafür werden wir 2009 zu den 29 Millionen Euro Bundesmittel aus dem Landeshaushalt gute 20 Millionen Euro bereitstellen. Wir haben das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Schule bereits in 2007 beitragsfrei gestellt. Mittelfristig wollen wir alle Kindergartenjahre beitragsfrei stellen. Damit alle Kinder eine Chance auf Zukunft haben, begleiten 150 Hebammen in Niedersachsen Familien, die Hilfe brauchen, schon vor der Geburt und im ersten Lebensjahr. Um die Qualität dieses Netzes früher Hilfen zu sichern, die Arbeit der Hebammen zu koordinieren und weitere fortzubilden, fördern wir die Stiftung „Eine Chance für Kinder“. b) Schulen Um die Unterrichtsversorgung im kommenden Schuljahr auf dem bisherigen hohen Niveau sicherzustellen und den Lehrkräften, die das wollen, zu ermöglichen, die in den vergangenen zehn
Jahren
geleisteten
zusätzlichen
Unterrichtsstunden
auszugleichen,
hat
die
Landesregierung zu Beginn dieser Wahlperiode die Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte geändert. Zahlreiche Lehrerinnen und Lehrer haben sich dafür entschieden, auch im kommenden
Schuljahr
mit
ihrer
regulären
Stundenzahl
zur
Sicherung
der
Unterrichtsversorgung beizutragen. Der zugesagte finanzielle Ausgleich wird mit einer Summe von sieben Millionen Euro in 2008 und 20 Millionen Euro in 2009 sichergestellt. Die Auszahlung erfolgt von 2008 an in vier jährlichen Raten. Für die Teilzeitkräfte erfolgt die Vergütung der zusätzlich geleisteten Unterrichtsstunden nach anteiliger Besoldung.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Gleichzeitig stehen zum Schuljahr 2008/2009 zusätzlich 250 Lehrerstellen zur Verfügung, um die beginnende Ausgleichphase bei den übrigen Lehrkräften zu kompensieren. Da im Schuljahr 2009/2010 für zahlreiche weitere Lehrerinnen und Lehrer die Ausgleichsphase beginnt, hat die Landesregierung auch hier mit weiteren 250 Lehrerstellen Vorsorge getroffen. Insgesamt hat die Landesregierung für diese 500 Lehrerstellen 19,9 Millionen Euro vorgesehen. Zudem wird die Landesregierung die im nächsten Haushaltsjahr aufgrund sinkender Schülerzahlen frei werdenden Ressourcen in Höhe von 400 Stellen im Bildungswesen belassen. Dies entspricht einer Summe von 7,5 Millionen Euro. Seit 2003 hat die Niedersächsische Landesregierung die Zahl der Ausbildungsplätze für Lehrer in den Studienseminaren um 25 Prozent erhöht. Mit 4,6 Millionen Euro stellen wir sicher, dass 250 zusätzliche Ausbildungsplätze für Referendare entstehen. Für die Eigenverantwortlichen Schulen in Niedersachsen stellt die Landesregierung im kommenden Jahr 5,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ganztagsschulen erhalten zusätzliche 1,7 Millionen Euro. Gemeinsam
mit
Schüler-,
Lehrer-
und
Elternvertretern
hat
die
Niedersächsische
Landesregierung einen „Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren“ auf den Weg gebracht, dieser wird im Haushalt 2009 mit rund einer Million Euro abgesichert. Das Modellprojekt „Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern“ wird fortgesetzt. Hierfür stehen im Jahr 2009 zwei Millionen Euro zur Verfügung. c) Hochschule und Forschung Niedersachsen ist gewappnet für die steigenden Studienanfängerzahlen und den doppelten Abiturjahrgang in 2011 an den Hochschulen. Der Mehrbedarf ist für 2011 mit 5,3 Millionen Euro und für 2012 mit neun Millionen Euro abgesichert. In
Ergänzung
zu
den
sozialverträglich
ausgestalteten
Studienbeiträgen
sieht
der
Haushaltsplanentwurf 2009 den Einstieg in das Stipendienprogramm vor. Dieser Betrag steigt im Mipla-Zeitraum auf drei Millionen Euro. Zudem beteiligt sich Niedersachsen mit 600.000 Euro Landesmitteln am Bund-Länder-Professorinnen-Programm, das zum Ziel hat, die Berufung von Frauen auf Professuren zu fördern. Des Weiteren stellt die Niedersächsische Landesregierung den Hochschulen zusätzlich drei Millionen Euro für Energiepreissteigerungen zur Verfügung sowie weitere drei Millionen Euro für die Beschaffung von Großgeräten.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Die Niedersächsische Landesregierung fördert das Interesse von Schülerinnen und Schülern an Natur- und Ingenieurwissenschaften. Dafür stellt sie für die Ideen-Expo 2,5 Millionen Euro im Jahr 2009
bereit. Zudem sichert sie ab 2011 die Finanzierung des Göttinger
Experimentallabors XLAB ab. Im Rahmen der Forschungskooperation mit den Ländern Brandenburg und Hessen und der VW AG wird das Pilotprojekt „Biomasse für SunFuel“ gestartet. Für den Ausbau der Staatlichen Seefahrtschule Cuxhaven – Fachschule Seefahrt stehen inklusive einer EU-Förderung insgesamt 5,4 Millionen Euro bereit. d) Erwachsenbildung Der ständig wachsende Qualifizierungsbedarf macht es erforderlich, den Bereich des Lebenslangen Lernens zu stärken. Um die Kooperation zwischen Erwachsenenbildung und Hochschulen stärker zu fördern, sieht der Haushaltsplanentwurf zusätzliche 1,2 Millionen Euro vor. e) Sport Als zuverlässiger Partner erweist sich das Land gegenüber dem Sport. Nachdem der Landessportbund mit einem Neubau seines Sportinternats in Vorleistung tritt, finanziert die Niedersächsische Landesregierung die erforderlichen Trainer. Ab 2009 werden hierfür zusätzliche Mittel von 0,5 Millionen Euro jährlich veranschlagt.
2.) Arbeit a) Häfen Der Bau des JadeWeserPorts ist eines der größten Infrastrukturprojekte dieser Landesregierung. Bereits jetzt sind fast 300 Beschäftigte vor Ort auf der Baustelle tätig. Im Betrieb wird der Hafen rund 2000 neue Arbeitsplätze schaffen. Die Region Wilhelmshaven und das Land Niedersachsen werden damit einen enormen Aufschwung erleben. Die Landesregierung hat deshalb für den Bau des JadeWeserPorts im Haushalt 2009 entsprechend dem Baufortschritt 133,3 Millionen Euro veranschlagt. Für den Offshore-Basishafen Cuxhaven stellt das Land in 2009 der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 26,0 Millionen Euro in 2009 zur Verfügung. Durch das finanzielle Engagement des Landes für den Bereich Offshore werden rund 1000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen sowie erhebliche private Investitionen
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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generiert. Für die Realisierung der Küstenautobahn A22 sowie die Sicherheit der Tunnel in Niedersachsen werden bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr insgesamt 10 neue Stellen geschaffen. b) Vorfinanzierung der Planungskosten Y-Trasse Niedersachsen stellt für die Planung der Y-Trasse in den Jahren 2010 bis 2013 insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Der zeitnahen Realisierung durch die Deutsche Bahn AG steht somit seitens des Landes nichts im Wege.
3.) Sicherheit a) Polizei Mehr Geld gibt es auch in 2009 wieder für die Polizei. Nachdem bereits in den Vorjahren eine Erhöhung
des
Investitionsplafonds
vorgenommen
worden
war,
werden
mit
dem
beschlossenen Etat weitere 3,5 Millionen Euro für eine Modernisierung der polizeilichen Ausrüstung sowie der Einsatz- und Kriminaltechnik bereitgestellt. Aufgestockt wird auch das Budget für Sachmittel um rund fünf Millionen Euro, was vor allem dem Ausgleich der enorm gestiegenen Treibstoffpreise dient. b) Justiz Die Landesregierung setzt auf eine bedarfsgerechte Personalausstattung der Gerichte. Deshalb werden insgesamt 23 neue Richterstellen für die ordentlichen Gerichte und das Landessozialgericht geschaffen. Ferner werden fünf Stellen für Amtsanwälte und zehn neue Stellen für Rechtspfleger geschaffen. Verbrechen darf sich nicht lohnen. Um die Möglichkeiten zur Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten weiter zu verbessern, werden bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften insgesamt 28 neue Stellen für diesen Aufgabenbereich geschaffen. Die Landesregierung stärkt den Justizdienst mit 155 Stellenhebungen im gehobenen Dienst und 101 Hebungen im mittleren Justizvollzugsdienst. Daneben finanziert die Landesregierung fünf weitere Stellen in der Resozialisierung der Gefangenen. Zudem investiert sie in die Sicherheit der Justizvollzugsanstalten: Zusätzlich zu den Mitteln für die Bauunterhaltung werden in 2009 500.000 Euro und in den Folgejahren jährlich 750.000 Euro für Sicherheitseinrichtungen im Justizvollzug zur Verfügung gestellt.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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c) Verbraucherschutz Die Laborkapazitäten beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) werden mit 33 Millionen Euro verstärkt. Zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und zur Modernisierung der Veterinärverwaltung ist in Zusammenarbeit mit
den
kommunalen
Spitzenverbänden
Verbraucherschutzinformationssystems
die
Einrichtung
Niedersachen
eines
(GeViN)
Gemeinsamen
vorgesehen.
Zur
beschleunigten Umsetzung sind hierfür beim LAVES ab dem Haushaltsjahr 2009 drei neue Stellen veranschlagt. d.) Hochwasserschutz 7, 2 Millionen Euro mehr stehen im kommenden Jahr zur Verfügung, um die Gewässer in Niedersachsen weiter zu verbessern, für den Schutz des Grundwassers sowie die Reinhaltung der Meere. Oberste Priorität hat auch weiterhin der Schutz der Menschen vor Sturmfluten und Hochwasser: Für den Deichbau an der Küste werden 2009 rund 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Im Binnenland werden die Kommunen in ihren Bemühungen um Hochwasserschutzkonzeptionen mit 400.000 Euro unterstützt. Außerdem soll die Vorhersage von "nassen Ereignissen" speziell für Niedersachsen ausgebaut und verbessert werden, indem eine Hochwasservorhersagezentrale für 630000 Euro neu eingerichtet wird.
4. Soziales a) Kinderschutz Aufgrund
der
in
Vernachlässigung,
der
letzten
Zeit
Verwahrlosung
bekannt
und
gewordenen
Misshandlung
von
zahlreichen Kindern
Fällen
von
verbessert
die
Landesregierung den Kinderschutz. Hierzu befindet sich derzeit ein Gesetzentwurf für verbindliche
Einladungen
zu
den
Früherkennungsuntersuchungen
verbunden
mit
Rückmeldungen und Kontrollen in der Verbandsanhörung. Das Land Niedersachsen wird hierzu von 2009 an jährlich rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung stellen. b) Wohnungs- und Städtebau Mit dem neuen Wohnraumfördergesetz werden wir die Förderung des Sozialen Wohnungsbaues in Niedersachsen nachhaltig sicherstellen. Das Gesetz sieht die Errichtung eines Wohnraumförderfonds ab 2009 vor. Damit schafft die Landesregierung die Möglichkeit ab 2013, wenn die Bundesförderung des Sozialen Wohnungsbaues ausläuft, die Menschen in
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
19
Niedersachsen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Darüber hinaus werden wir in der Städtebauförderung die bekannten Programmkomponenten weiter bedienen und stellen Mittel für Handlungsanleitungen zur Kriminalprävention und den Klimaschutz für die niedersächsischen Städte und Gemeinden zur Verfügung. c) Krankenhausfinanzierung Das Land wird auch künftig für die wohnortnahe stationäre medizinische Versorgung eintreten und unterstützt die Krankenhausträger in der Mittelfristigen Planung für die Jahre 2011 und 2012 mit jährlichen Investitionsprogrammen in Höhe von 120 Millionen Euro. d) Förderung der palliativmedizinischen Versorgung und Hospizarbeit Die Landesregierung hält weiterhin an ihrem Ziel fest, in Niedersachsen insgesamt ein Netzwerk von bis zu 40 Palliativstützpunkten zu errichten. Neben der Aufbauunterstützung in Höhe von insgesamt 55.000 Euro für die ersten vier Jahre, hat die Landesregierung festgelegt, dass danach die Palliativstützpunkte jährlich mit 5.000 Euro unterstützt werden sollten. Hierdurch werden Qualitätssteigerungen und eine 24-Stunden-Rundumerreichbarkeit sichergestellt. e) Pflege Das Land wird die Bundesmittel für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote wie bisher in voller Höhe gegen finanzieren. Darüber hinaus werden wir zwei Kurzzeitpflegeeinrichtungen für
schwerstkranke
Kinder
in
Hannover
und
Barßel
unterstützen.
Die
Investitionskostenzuschüsse hierfür betragen insgesamt rund 4,5 Millionen Euro. Hinzu kommen
Projektförderungen
um
die
flächendeckende
Versorgung
und
Betreuung
schwerstkranker Kinder sicherzustellen. f) Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit und Bürgergesellschaft Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements wird die Landesregierung ein flächendeckendes Netz von insgesamt 49 Freiwilligenagenturen in Niedersachsen fördern. Darüber hinaus ist der weitere Ausbau von insgesamt 48 Senioren-Servicebüros durch die Veranschlagung entsprechender Haushaltsmittel sichergestellt.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
20
5. Kommunen Etatisiert sind auch Mittel für die Begleitung fusionswilliger Kommunen. Insgesamt 0,3 Millionen Euro stehen in 2009 zur Verfügung, um die wachsende Zahl von insbesondere Gemeinden, die sich zu größeren und leistungsstärkeren Einheiten zusammen schließen wollen, mit fachlichem Rat zu unterstützen.
6. Kultur a) Musikland Niedersachsen Wir starten das Programm „Wir machen Musik“. Dafür sind im Jahr 2009 500.000 Euro eingeplant. Diese Mittel dienen dazu, mehr niedersächsischen Kindern den Zugang zur musikalischen Bildung und frühpädagogischen Musikerziehung zu eröffnen. b) Denkmalpflege und Weltkulturerbe Der Haushaltsplanentwurf sieht für das Jahr 2009 den Einstieg des Landes Niedersachsen in die Neuorganisation der Denkmalpflege vor. Das bisherige Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege und das Niedersächsische Institut für historische Küstenforschung sollen zu einem gemeinsamen Niedersächsischen Institut für Archäologie und Baudenkmalpflege“ zusammengeschlossen werden. Mit 500.000 Euro fördert die Landesregierung das Weltkulturerbe St. Michaeliskirche Hildesheim. Für die Jahre 2010 bis 2012 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,5 Millionen Euro eingeplant. c) Literatur Das Land Niedersachsen leistet ab 2009 mit 200.000 Euro einen Beitrag für die Zustiftung zur Kempowski-Stiftung, die 2005 von Walter Kempowski und seiner Familie eingerichtet wurde.
7. Land- und Forstwirtschaft a) Landwirtschaft und Entwicklung im ländlichen Raum Im Haushaltsplanentwurf 2009 für das Agrarressort ist es gelungen durch entsprechende Veranschlagung von Landesmitteln alle erzielbaren EU- und Bundesmittel zu binden.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG Insbesondere
ist
hier
für
die
die
Förderung
der
Breitbandversorgung
21
ländlicher
Räume
hervorzuheben. Der
Ansatz
Zuschüsse
an
die
Deula-Lehranstalten
für
berufsbezogene
Weiterbildungsmaßnahmen wurde wegen Anstieg der Ausbildungszahlen im Beruf „Landwirt“ um 20 Prozent erhöht. b) Forsten Für die niedersächsischen Privatwaldbesitzer wurde auch für 2009 nochmals eine Entlastung bei den Aufwendungen zu den Wasserverbandsbeiträgen für Waldflächen in Höhe von 0,6 Millionen Euro beschlossen. Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) haben erfreulicherweise bereits ein Jahr früher als geplant nicht nur die „Schwarze 0“ erreicht, sondern sogar einen stattlichen Gewinn erwirtschaftet. Somit entfällt die Finanzhilfe für diesen Bereich und darüber hinaus konnte eine Abführung an den Landeshaushalt ab 2009 in Höhe von jährlich 2,2 Millionen Euro veranschlagt werden. Mit dem Nachtragshaushalt 2008 kann sogar ein anteiliger Gewinn aus dem Jahr 2007 in Höhe von einmalig 7,6 Millionen Euro dem Landeshaushalt zugeführt werden.
8. Naturschutz 2009 werden im Vergleich zum laufenden Jahr für den Naturschutz in Niedersachsen 1,3 Millionen Euro mehr zur Verfügung stehen. Dieses Geld wird für das Programm "Natur Erleben", den Vertragsnaturschutz und die Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt eingesetzt. Dabei wird sich das Land vor allem auf das Ziel konzentrieren, die Arten und Lebensräume in den der Europäischen Kommission gemeldeten Natura-2000 Gebieten zu verbessern.
Die Pressemitteilung der Landtagsfraktionen von FDP und CDU zu diesem Thema finden Sie unter: http://fdp-fraktion-nds.de
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.
22
INNEN- UND SPORTPOLITIK
Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314
4.1
Koordinierung der Sportpolitik in Niedersachsen
Unser sportpolitischer Sprecher Hans-Werner Schwarz hat eine Kleine Anfrage zu der Koordinierung der Sportpolitik in Niedersachsen gestellt, welche im Folgenden wiedergegeben wird:
„Sport ist heute ein wesentlicher Bestandteil unserer Kultur, der zur Lebensfreude und Lebensqualität beiträgt. Seine soziale Bedeutung für unsere Gesellschaft ist unbestritten, und wir sind uns bewusst, dass die Sportvereine mit ihrer Arbeit zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Daher spielt der Sport im Rahmen einer Politik für Staat und Gesellschaft auch einen bedeutenden Part. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Integration ist Hauptansprechpartner für die Belange des Sports. Doch insgesamt wird die Zuständigkeit für den Sport in Niedersachsen an unterschiedlichen Stellen wahrgenommen. Neben dem MI ist das MK für den Schulsport und das MWK für den Hochschulsport und die Sportwissenschaft zuständig. Diese Aufteilung führt zu einer Verunsicherung innerhalb der Sportverbände und Sportvereine. Das Sportpolitik in Niedersachsen aber einer Strategie bedarf, die den geänderten Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft entspricht, der Bedeutung des Sports Rechnung trägt und die Belange der Sportverbände berücksichtigt, ist uns allen bewusst. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1) Wie wird die Sportpolitik innerhalb der Landesregierung koordiniert? 2) Wer ist zentraler Ansprechpartner für die Sportverbände und -vereine in der Landesregierung? 3) Wäre eine Koordinierungsstelle für die Sportpolitik als Ansprechpartner aller Ressorts und Sportverbände/-vereine sinnvoll und realisierbar?
Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration ist innerhalb der Niedersächsischen Landesregierung der Hauptansprechpartner für die Belange des Sports; äußerlich sichtbar
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG wird
dies
nicht
zuletzt
durch
die
ausdrückliche
Nennung
23
des
Sports
in
der
Ressortbezeichnung. Das Ministerium für Inneres, Sport und Integration koordiniert die sportbezogenen Aufgaben des Landes, ist Ansprechpartner für die niedersächsischen Sportverbände und wird auch an sportpolitisch bedeutsamen Entscheidungen der anderen Ministerien, zum Beispiel bei größeren Förderungsvorhaben, beteiligt. Diese Abstimmung erfolgt im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen den Ressorts der Landesregierung. Im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten haben auch andere Ressorts der Landesregierung eigene und vielfach intensive Kontakte zum organisierten Sport in Niedersachsen. Dies trifft insbesondere auf das Kultusministerium für den Aufgabenbereich Schulsport, das Ministerium für Wissenschaft und Kultur für die Belange des Hochschulsports und das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit für die sportliche Jugendarbeit sowie für Fragen zum Themenbereich Sport und Gesundheit zu. Konkrete
Anhaltspunkte
für
eine
Verunsicherung
innerhalb
der
niedersächsischen
Sportverbände und Sportvereine im Hinblick auf die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Sportbelange innerhalb der Landesregierung sind dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration jedoch nicht bekannt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1.: Soweit über die Ressortzuständigkeit hinaus Abstimmungsbedarf besteht, erfolgt eine Koordinierung durch das Ministerium für Inneres, Sport und Integration. Zu 2.: Ich verweise auf meine Eingangsausführungen. Zu 3.: Eine gesonderte Koordinierungsstelle für die Sportpolitik als Ansprechpartner aller Ressorts und Sportverbände sowie Sportvereine wird seitens der Landesregierung nicht für erforderlich angesehen.“
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.2
24
Reform der Bereitschaftspolizei
In der letzten Legislaturperiode wurde eine große Polizeireform durchgeführt. Seinerzeit sind die Bereitschaftspolizei und andere Dienste, wie z. B. die Wasserschutzpolizei, in einer Zentralen Polizeidirektion aufgenommen worden. Anders als bei den Flächendirektionen wurde bei der Bereitschaftspolizei untersucht, ob Verwaltungsmitarbeiter oder auch der Stab insgesamt reduziert werden kann. Dies war immer eine besondere Forderung bei der Polizeireform. Deshalb wird dies jetzt nach und nach umgesetzt. Begonnen wurde mit der Wasserschutzpolizei und nun folgt die Bereitschaftspolizei. Zurzeit gibt es sieben Hundertschaften an den Standorten Braunschweig, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen und Hannover. An drei Standorten, nämlich in Braunschweig,
Oldenburg
und
Hannover,
gibt
es
Abteilungsführungsgruppen.
Die
Abteilungsführungsgruppen werden nur von denjenigen Polizeibehörden angefordert, die die Einsatzleitung haben. Das heißt, die Abteilungsführungsgruppen werden gar nicht direkt mit der Führung eines Einsatzes betraut, sondern dies wird ausschließlich von den Behörden gemacht. Deshalb wurde hier eine Zentralisierung durchgeführt. Darüber hinaus wurden die Technischen Einsatzeinheiten überprüft. Im Moment gibt es zwei TEEs, und zwar in Braunschweig und in Hannover. Für die Ausstattung ist der Bund zuständig. Der Bund reduziert die Anzahl der Wasserwerfer von sechs auf vier und die Zahl der panzergestützten Fahrzeuge von vier auf zwei. Aus diesem Grunde wurde auch hier eine Zentralisierung geprüft. Dies ist einsatztechnisch völlig unproblematisch. Vor diesem Hintergrund werden nun die Technischen Einsatzeinheiten in Hannover in einer Einheit konzentriert. Aufgrund dieser Reformen werden mindestens 35 Beamte aus den Stäben herausgeholt und im operativen Geschäft einsetzt. Genau das, was wir in der Vergangenheit bei der großen Polizeireform gemacht haben, können wir auch bei der Bereitschaftspolizei umsetzen. Durch den 4. Einsatzzug mit 35 Polizisten wird in Braunschweig die Polizeipräsenz erhöht. Dies ist ein absoluter Vorteil für die dortige Bereitschaftspolizei. Die Polizei verliert dort zwar zwei Stabsmitarbeiter, erhält aber 35 zusätzliche Polizeibeamte, die direkt im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden können. Dies ist für die Bürgerinnen und Bürger in Braunschweig wichtig. Insofern ist Braunschweig ein Gewinner dieser Reform der Bereitschaftspolizei.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
25
Die Abteilungsführungsgruppe in Oldenburg wird zwar von dort abgezogen und in Hannover integriert, doch in Oldenburg soll dafür ein Zentrum für die Aus- und Fortbildung der Bereitschaftspolizei entstehen, denn die Bereitschaftspolizei muss für ihre Einsätze ja eine entsprechende Aus- und Fortbildung betreiben. Diese Konzentration ist unserer Ansicht nach sinnvoll, um damit im gesamten Land einen einheitlichen Standard zu gewährleisten. Wie viele Mitarbeiter dafür zur Verfügung gestellt werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, doch der Standort Oldenburg wird dadurch eine gewisse Stärkung erfahren.
4.3
Glücksspielstaatsvertrag
Die Fraktion Die Linke hat einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, den Glücksspielstaatsvertrag dahingehend zu ergänzen, dass das Werben für Glücksspiele zukünftig mit einer Werbesteuer unterworfen wird. Begründet wird der Antrag mit dem Ziel der Bekämpfung der Spielsucht und dem Schutz der Jugend, denn auch die Linke ist zu der Erkenntnis gekommen, dass ein Verbot der privaten Sportwettenanbieter nicht durchsetzbar ist und mithin wenigstens eine finanzielle Einbuße durch das Erheben einer Werbesteuer erfolgen soll. Doch der Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke ist nicht tragbar. Die Linke muss sich entscheiden: entweder stimmt sie dem Sportwettenmonopol und dem Verbot der privaten Wettanbieter mit der Folge der bereits erkannten Geldeinbußen zu, oder sie erkennt die privaten Wettanbieter und damit eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes an und fordert eine Besteuerung mit dem Ziel einer Verbesserung der Sportförderung. Doch beides geht nicht. Auch die FDP-Fraktion bekennt sich zu den Zielen des Verbraucher- und Jugendschutzes, der Vermeidung von Folge- und Begleitkriminalität sowie der wirksamen Bekämpfung und Begrenzung von Spielsucht und problematischem Spielverhalten. Doch Ziel einer Neuordnung des
Rechts
der
Sportwetten
muss
ein
nachhaltig
globalisierungsfester
staatlicher
Ordnungsrahmen sein, der die Attraktivität des nationalen Wettmarkts im Vergleich zum Ausland gewährleistet. Hierzu ist nach Möglichkeit ein Konzessionsmodell zu erarbeiten, wonach derjenige, der gewerbsmäßig Wetten auf Sportereignisse veranstaltet, vermittelt oder sonst anbietet, einer Konzession der zuständigen Behörde bedarf, für deren Vergabe u. a. folgende Kriterien ausschlaggebend sein sollen: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
26
Eignung, inländischer Geschäftssitz, effektives Überwachungssystem gegen Missbrauch/ Betrug, effektiver Jugendschutz, Ausschluss unseriöser Spielformen und ein ausgereiftes Sozialkonzept. Erforderlichenfalls ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen und Aspekten des Vergaberechts
ist
Rechnung
zu
tragen.
Zwecks
Erreichung
der
ordnungs-
und
sozialpolitischen Ziele ist die Anzahl der Konzessionen zu beschränken und die Erteilung angemessen zu befristen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.
27
RECHTSPOLITIK
Wissenschaftliche Fachreferenten: Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308
5.1
Novellierung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes
Nach intensiven Gesprächen mit externen Fachleuten sowie konstruktiven Beratungen mit dem Koalitionspartner gibt es nun deutliche Anzeichen dafür, dass in Kürze die Novellierung der strittigen Punkte des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes auf den Weg gebracht werden kann. Insbesondere handelt es sich dabei um die Zuständigkeitsregelung bei der Postkontrolle
von
Untersuchungshäftlingen.
Damit
wird
eine
Vereinbarung
des
Koalitionsvertrages umgesetzt, auf die wir in den Koalitionsverhandlungen nachdrücklich bestanden haben. Wir werden Sie an dieser Stelle über die aktuellen Entwicklungen weiter informieren.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6.
28
AGRAR UND UMWELT
Wissenschaftliche Fachreferenten: Axel Rehwinkel; Telefon 0511-3030 4312
6.1
Schachtanlage Asse II
Die Schachtanlage Asse II war im vergangenen Plenum das bedeutendste Thema. Die Asse fand ihren Niederschlag in einer Aktuellen Stunde und in Form eines gemeinsamen Entschließungsantrags von CDU und FDP. Aus Sicht der FDP-Fraktion hat die Aktuelle Stunde deutlich gemacht, dass die Asse nicht das Problem einer Partei, einer Landesregierung oder eines Ministers ist. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die Politik sind vom Betreiber der Asse getäuscht worden. Hierbei ist besonders pikant, dass der Betreiber, die Helmholtz-Gesellschaft aus München, zu 90 % dem Bund gehört und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstellt ist. Mit der Zusammenarbeit
zwischen
dem
Bundesumweltministerium,
dem
Bundesforschungs-
ministerium und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, seit November 2007, kam erstmals Bewegung in die Thematik Asse II. Die Ministerien beschlossen ein gemeinsames Vorgehen und die Kooperation mit den Akteuren vor Ort in Form einer Begleitgruppe. Die FDP verlangt in dem gemeinsam mit der CDU eingereichten Entschließungsantrag (Drucksache 16/294) die Aufklärung und die Erarbeitung eines Statusberichtes. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines Informationsbüros, eines elektronischen Informationsportals und eines tagesaktuellen Messnetzes für Strahlungswerte rund um die Asse gefordert. Anschließend bedarf es der Erarbeitung eines sicheren Schließungskonzeptes, bei dem alle möglichen Optionen, unabhängig von Kosten und Aufwand, geprüft werden.
6.2
Agrardieselbesteuerung
Die Schwächung der deutschen Landwirtschaft durch die höchsten Steuersätze auf Agrardiesel im europäischen Binnenmarkt muss beendet werden. Aus diesem Grund hat die Koalition aus CDU und FDP einen Antrag für die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in Europa gestellt. Die EU-Richtlinie 2003/96/EG legt die Mindestbesteuerung lediglich auf 2,1 Cent pro Liter auf landwirtschaftlich verwendetes Gasöl (Diesel) fest. Für die französischen und dänischen Landwirte findet dieser Mindeststeuersatz
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
29
auch Anwendung. Hierdurch erhalten unsere Nachbarn, im Vergleich zu deutschen Landwirten, einen Vorteil von 30 – 40 Euro pro Hektar. Der deutsche Steuersatz beträgt zurzeit 25,56 Cent pro Liter. Dies gilt aber nur bis zu einer Förderhöchstgrenze bis 10.000 Liter Agrardiesel. Durch die Kombination vom höchsten Steuersatz, einem Selbstbehalt in Höhe von 350 Euro pro Betriebsleiter und der Obergrenze von maximal 10.000 Liter pro Betrieb, werden Mehrbelastungen zwischen 1.500 Euro (Betriebsgröße 50 ha) und 5.000 Euro (Betriebsgröße 150 ha) pro Jahr geschaffen. Bei einem Verbrauch von über 10.000 Litern steigt der Steuersatz sogar noch von 25,56 Cent auf bis zu 47 Cent pro Liter. Durchschnittlich ergibt sich durch das deutsche Energiesteuergesetz eine Belastung von 40 Cent pro Liter. Die Landesregierung war in der Vergangenheit und wird auch in der Zukunft diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung aktiv bleiben. Mit dem jetzigen Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Steuersatz zu senken und die Förderhöchstgrenze aufzuheben.
Hier
muss
insbesondere
die
CDU
ihre
Versprechen
aus
dem
Bundestagswahlkampf einlösen. Außerdem fordert der Landtag endlich die EU-weite Harmonisierung der Steuersätze auf Agrardiesel. Zumindest hierfür hat Bundeskanzlerin Merkel auf dem Bauerntag am 1. Juli in Berlin ihr Engagement auf der EU-Ebene zugesagt.
6.3
Health Check
Am 20. November 2007 hat die Europäische Kommission die Vorbereitungen zum „HealthCheck“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf den Weg gebracht und am 20. Mai 2008 die konkreten Vorschläge vorgelegt. Selbsterklärtes Ziel der Kommission ist es, die GAP zu modernisieren, zu vereinfachen und zu verschlanken und noch verbleibende Beschränkungen aufzuheben. Der „Health Check“ darf hierbei nach unserer Auffassung nicht zu einer neuen Agrarreform mutieren, wie es 2003 bei der Halbzeitbewertung der Agenda 2000 geschah. Die Überprüfung soll einzig und allein die GAP rationalisieren und modernisieren. Nachdem die Landwirte in der Vergangenheit erhebliche Anpassungserfordernisse durch die Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erbringen hatten, stehen jetzt Verlässlichkeit, Vereinfachung und Planungssicherheit für uns im Vordergrund. Um
dies
für
die
niedersächsischen
Landwirte
zu
erreichen,
haben
wir
einen
Entschließungsantrag im Landtag eingebracht. Darin wird die Bundesregierung gebeten, sich
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
30
für nachfolgende Änderungen einzusetzen: Die Cross-Compliance-Regelungen sollen vereinfacht werden, die Direktzahlungen sollen vollständig entkoppelt werden und die obligate Modulation bis 2013 darf nicht weiter erhöht werden. Darüber hinaus muss die verpflichtende Flächenstilllegung vollständig aufgehoben und die Energiepflanzenprämie abgeschafft werden. Der Bereich des Milchmarkts stellt für Niedersachsen ein besonderes Kapitel dar. Wiederholt hat die EU-Kommission angekündigt, keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Quotenregelung vorlegen zu wollen. Dieses begrüßen wir ausdrücklich. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehbetriebe sollen im Rahmen des „Health Check“ flankierende
Maßnahmen
und
Milchquotenausstieg zu begleiten.
ein
Gesamtkonzept
entwickelt
werden,
um
den