FDP-Fraktion im Nds. Landtag, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover
Jörg Bode, MdL
Innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer Postfach 19 04 30019 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 10 Fax (0511) 30 30 48 63 joerg.bode@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de
24.09.2008
Aktuelles aus dem Landtag
Sehr geehrte Damen und Herren, heute erhalten Sie eine Ausgabe von „Aktuelles aus dem Landtag“, mit der wir Sie erneut über aktuelle landespolitische Themen informieren möchten. Alle bislang erschienenen Ausgaben von Aktuelles aus dem Landtag stehen Ihnen auch auf unserer Homepage zur Verfügung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, so sprechen Sie die Abgeordneten oder die Mitarbeiter der Fraktion an. Wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein. Bis zur nächsten Ausgabe im Oktober verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
1
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Allgemeines/ Personal
1.1 Neue Mitarbeiter in der Landtagsfraktion
2.
2
Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit
2.1 Gesundheitspolitik
3-4
3. Bildung, Wissenschaft und Kultur
4.
3.1 Die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH)
5-6
3.2 Neuordnung der Museumslandschaft
6-7
Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
4.1 VW-Gesetz
8
4.2 Haushalt
8-10
5. Innen- und Sportpolitik
6.
5.1 Bekämpfung der Jugendkriminalität
11-12
5.2 Glücksspielstaatsvertrag wird juristisch überprüft
12-13
5.3 Mehr Migranten in den Öffentlichen Dienst
13-14
5.4 Jedes Grundschulkind soll schwimmen lernen
14
Agrar und Umwelt
6.1 Schachtanlage Asse II
15
6.2 Dioxine entlang der Ems
15-16
6.3 Der Agrarausschuss in Brüssel
16
___________________________________________________________________________________ Ausgabe September 2008
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.
2
ALLGEMEINES/ PERSONAL
Ansprechpartnerin: Vanessa Albowitz; Telefon 0511-3030 4308
1.1
Neue Mitarbeiter in der Landtagsfraktion
An dieser Stelle möchten wir Sie darüber informieren, dass sich seit kurz vor der Sommerpause einige Veränderungen im Mitarbeiterstab der Landtagsfraktion ergeben haben: Herr Axel Rehwinkel ist seitdem Referent für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Umweltpolitik, Herr Fabian Fischer Referent für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie Haushalt und Finanzen. Zudem steht uns einmal in der Woche Herr Patrick Schlupp als freier Mitarbeiter für den Bereich Europa- und Medienpolitik zur Verfügung. Alle aktuellen Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter http://www.fdp-fraktion-nds.de/. Ebenso stehen wir natürlich für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.
3
SOZIALES, FAMILIE; FRAUEN UND GESUNDHEIT
Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306
2.1 Nach
Gesundheitspolitik dem
sehr
erfolgreich
verlaufenen
Gesundheitskongress
der
FDP-
Fraktionsvorsitzendenkonferenz in Hannover war die Gesundheitspolitik auch Thema in der letzten Landtagssitzungswoche. Die FDP hatte zur Aktuellen Stunde den Gesundheitsfonds thematisiert.
Dabei
wies
Gesine
Meißner
für
die
Fraktion
auf
den
drohenden
Beitragssatzanstieg hin. Der einheitliche Beitragssatz wird in den nächsten Wochen von der Bundesregierung sicher auf deutlich mehr als 15 % festgesetzt – kalkuliert wird derzeit von Experten mit mindestens 15,5 %. Es wird teurer, weil die Politik mit der Einführung des Fonds politische Wünsche verknüpft hat, wie die Verbesserung der ärztlichen Vergütung und eine Entlastung der Krankenhäuser. Es wird aber auch deshalb teurer, weil der Fonds beim Start die Ausgaben der Krankenkassen vollständig abdecken soll. Dies erfordert eine entsprechende
Liquiditätsreserve
und
wird
zu
einer
Überfinanzierung
von
gut
wirtschaftenden Kassen geführt. Zudem sollen deutliche Einnahmeverluste im Bereich der süddeutschen Bundesländer durch zusätzliche Mittel im Rahmen der Konvergenzklausel ausgeglichen werden. Dieser Beitragssatzanstieg konterkariert das Ziel einer Senkung der Lohnzusatzkosten und gefährdet damit Arbeitsplätze. Mit dem Verlust der Beitragsautonomie der Kassen wird darüberhinaus die Beziehung zwischen Preis und Leistung entkoppelt – anstelle von Wettbewerb tritt staatliche Preisregulierung. Mit dem Gesundheitsfonds wird es bei der Gesundheitsversorgung für die große Mehrheit der Versicherten
aber
keine spürbaren Verbesserungen
Leistungseinschränkungen
über
verdeckte
geben.
Rationierungen
Der
Einspardruck
bleiben
erhalten.
und Der
Gesundheitsfonds löst nicht die anstehenden Probleme des Gesundheitssystems, vielmehr ebnet er den Einstieg in ein zentralistisches Gesundheitswesen über die bundeseinheitliche Beitragssatzfestsetzung, morbiditätsorientierten
das
allumfassende
Risikostrukturausgleich
Zuteilungssystem
(Morbi-RSA)
und
den
über
den
gemeinsamen
Spitzenverband der Kassen auf Bundesebene. Zusatzbeiträge und Prämien sind dabei angesichts der gesetzlichen Einschränkungen nicht mehr als Kosmetik eines PseudoWettbewerbs, der von den Kassen wohl nur sehr zurückhaltend genutzt werden wird. Dabei bietet der Gesundheitsmarkt viele Chancen. Die Gesundheitswirtschaft ist mit 4,2 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Deutschland und ein Wachstumsmarkt. Diese
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
4
Zukunftschancen können aber nur genutzt werden, wenn wir aus dem überbürokratischen Gesundheitssystem und der Kopplung der Einnahmen an die Arbeitsentgelte aussteigen. Nötig ist also eine grundlegende Gesundheitsreform hin zu wirklichen Wettbewerb – stattdessen startet das Gesundheitswesen mit Beginn des kommenden Jahres einen Blindflug. Keiner kann derzeit voraussehen, wie sich die Verteilung der Mittel auf die Krankenkassen
auswirken
wird.
Der
einheitliche
Beitragssatz,
der
Morbi-RSA,
die
Konvergenzklausel, die Neuregelung der ärztlichen Vergütung – zu viele neue Stellschrauben lassen eine realistische Einnahmen- und Ausgabenrechnung zur reinen Spekulation werden. So rechnet der Vordenker des Gesundheitsfonds Professor Wolfram Richter bereits im Laufe des nächsten Jahres mit den ersten Insolvenzen von Krankenkassen. Aus allen genannten Gründen tritt die FDP dafür ein, den Fonds zu stoppen, bevor es zu spät ist. Die Aktuelle Stunde in Niedersachsen war dabei Bestandteil einer koordinierten Kampagne mit einem Antrag der Bundestagsfraktion, über den am 26. September debattiert werden soll, sowie weiteren Anträgen anderer Landtagsfraktionen. Neben der Debatte zum Gesundheitsfonds hat der Landtag eine Änderung des Heilkammergesetzes verabschiedet, die vor allem Anpassungen an europarechtliche Vorgaben bei der Angleichung von Weiterbildungen beinhaltet.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.
5
BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
Wissenschaftliche Fachreferentin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 3.1
Die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH)
Im Septemberplenum wurde zum ersten Mal der „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTHG)“ (Drs. 16/410) beraten. Die NTH soll errichtet werden, um die Zusammenarbeit der drei technisch ausgerichteten Universitäten Niedersachsens (TU Braunschweig, TU Clausthal, Universität Hannover) in den Ingenieurwissenschaften
einschließlich
der
Architektur,
der
Informatik,
den
Naturwissenschaften und der Mathematik zu verbessern. Aufgabe der NTH soll es sein, Forschungsschwerpunkte zu vertiefen, zu erweitern oder neu einzurichten und dadurch die Wissenschaften durch Lehre und Studium, Forschung und Entwicklung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Durch die NTH sollen die einbezogenen Fächer arbeitsteilig organisiert werden, soll es ein breiteres Studienangebot und eine größere Wahlfreiheit für die Studierenden geben und sollen sich für die Forschenden erheblich verbesserte Kooperationsmöglichkeiten ergeben. Der Entwurf wurde in enger Abstimmung mit den drei Präsidenten der Mitgliedsuniversitäten erarbeitet. Der Gesetzentwurf umfasst 8 Paragraphen, in denen unter anderem die Aufgaben der NTH, das Studienangebot, die Leitung durch ein Präsidium, die Selbstverwaltung, die Einrichtung einer Gemeinsamen Ständigen Kommission für Lehre und Forschung, die Berufung von Professorinnen und Professoren und die Bauherreneigenschaft definiert und geregelt sind. In der Öffentlichkeit werden derzeit vor allem die Sitzfrage und die Berufung kontrovers diskutiert, angestoßen durch einige Zeitungsinterviews, die der Präsident der Leibniz Universität Hannover, Erich Barke, gegeben hat. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Sitz der NTH alle zwei Jahre rotieren zu lassen und bei der Reihenfolge alphabetisch vorzugehen. Dieser Kompromiss wurde vom Ministerium vorgeschlagen, nachdem sich die drei Mitgliedsuniversitäten nicht auf einen Sitz festlegen wollten. Ein weiterer Kritikpunkt war die Regelung des Berufungsrechts, das laut Entwurf für die NTH-Fächer auf die NTH übertragen werden soll. Hier wurden aus Hannover Befürchtungen laut, es könne zu einer Art ZweiKlassen-System unter der Professorenschaft kommen. Dieses Argument ist nicht ganz nachvollziehbar,
da
Mitgliedsuniversitäten
zwar
das
entscheidet,
NTH-Präsidium die
Einstellung
über und
den
Berufungsvorschlag
Ernennung
aber
durch
der die
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
6
Mitgliedsuniversitäten geschieht. Die Professorinnen und Professoren der anderen Fächer (in Hannover gibt es eine Philosophische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, in Braunschweig
gibt
es
Wirtschafts-
und
Sozialwissenschaften
und
Geistes-
und
Erziehungswissenschaften) werden nach dem Hochschulgesetz durch das Fachministerium berufen, die Hochschulen können aber den Antrag stellen, dass das Berufungsrecht auf die Universitäten übertragen wird. Die Anhörung und die Beratung im Ausschuss werden zeigen, ob man ggf. bessere Lösungen für die beiden erwähnten Kritikpunkte finden wird. Wir wollen das Gesetz vor allem als einen Startschuss verstehen, um die NTH ins Leben zu rufen. Sicher wird sich nach den ersten Anfangsjahren zeigen, welche Regelungen sich bewährt haben und welche nicht, dann lässt sich ein Gesetz immer noch anpassen.
3.2
Neuordnung der Museumslandschaft
Im vergangenen Plenum nutzte die SPD-Fraktion die Aktuelle Stunde, um noch einmal über die Pläne zur Neuordnung der Museumslandschaft zu debattieren. Dieses Thema war Anfang Juli in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert worden. Das MWK plant, künftig das „Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege“ (NLD) und das „Niedersächsische Institut für historische Küstenforschung“ in Wilhelmshaven (NIhK) in einem
„Niedersächsischen
Institut
für
Archäologie
und
Baudenkmalpflege“
zusammenzuschließen. Im Braunschweigischen Landesmuseum soll künftig die Archäologie mit einem Schwerpunkt präsentiert werden. Durch diese Neuordnung sollen Funde und Forschungsergebnisse zügiger der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Damit sollen Archäologie und Denkmalpflege in Niedersachsen künftig gestärkt werden. Kritik kam vor allem auf, weil von Seiten des MWK zum Teil widersprüchlich formuliert worden war, in welcher Rechtsform das Braunschweigische Landesmuseum künftig geführt werden soll – ob weiterhin als Landesbetrieb oder unter dem Dach des neu zu gründenden Instituts. Mittlerweile hat Wissenschafts- und Kulturminister Stratmann öffentlich deutlich gesagt, dass das Braunschweigische Landesmuseum selbstständig bleibt und weiterhin direkt dem Ministerium unterstellt ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist eine Neuordnung der Museumslandschaft nicht grundsätzlich abzulehnen. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass tatsächlich kein Standort geschwächt wird
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
7
und dass die bestehenden Einrichtungen ihre Eigenständigkeit behalten und damit die landsmannschaftlichen Bezüge auch in Zukunft nicht in Frage gestellt werden. Mittlerweile ist auch der Leiter des neu zu gründenden „Niedersächsischen Institut für Archäologie und Baudenkmalpflege“ benannt worden: Dr. Alfried Wieczorek, der bisher die Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim leitete und die Museen dort grundlegend sanierte, erweiterte und neu konzipierte. Dr. Wieczorek ist nun zunächst mit der Aufgabe betraut worden, eine Konzeption für das „Niedersächsischen Institut für Archäologie und Baudenkmalpflege“ zu erstellen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.
8
HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4305 4.1
VW-Gesetz
Am Dienstag, den 16. September 2008, befasste sich der Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem VW-Gesetz. Die Bundesregierung arbeitet nach einem EuGH-Urteil zum VW-Gesetz jetzt an einer neuen Fassung dieses Gesetzes mit dem Ziel, alle europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Noch bevor auf Bundesebene eine endgültige Entscheidung über das VW-Gesetz gefallen ist, hat der EU-Binnenmarktkommissar McCreevy angekündigt, auch gegen die neue Regelung vorgehen zu wollen. Dieses Vorgehen ist neu – und aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion auch unverständlich. Grund für die Überlegungen des Kommissars ist, dass das Land Niedersachsen mit seinem Anteil von gut 20% der Stimmrechte auch nach der neuen Fassung des Gesetzes über eine Sperrminorität verfügen soll. Üblich, aber nach Ansicht der Landesregierung nicht zwingend notwendig, ist eine Sperrminorität von 25%. Die Regelung ergibt sich aus § 179 des Aktiengesetzes. Dieser Paragraph lässt aber auch unterschiedliche Regelungen zur Höhe der Sperrminorität zu und steht damit nicht im Widerspruch zum EU-Recht. Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens und die tatsächlichen Reaktionen aus Europa müssen nun zunächst einmal abgewartet werden. Was die Beteiligung des Landes an VW generell angeht, steht die FDP-Landtagsfraktion dieser zwar kritisch gegenüber, respektiert aber aufgrund des Koalitionsvertrages den Wunsch, an der Beteiligung festzuhalten.
4.2
Haushalt
Ebenfalls am 16. September fand die erste Beratung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des
Haushaltsplans
für
das
Haushaltsjahr
2009
und
für
das
Haushaltsbegleitgesetz 2009 statt. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben des Landes im kommenden Jahr auf rund 24,7 Milliarden €. Fast zehn Prozent dieser Summe (2,32 Milliarden) werden dazu benötigt, die Schuldzinsen zu zahlen. In Investitionen fließen rund 8,6 Prozent der Ausgaben (2,1 Milliarden €.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Mit der Vorlage der Gesetzentwürfe zum Haushalt 2009 verfolgen die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP und die Landesregierung den erfolgreich eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung, wie er in der Koalitionsvereinbarung im Februar 2008 beschlossen – und bereits in der letzten Legislaturperiode erfolgreich praktiziert – wurde. CDU und FDP gehen unbeirrt den Weg, die Nettoneuverschuldung vollständig abzubauen und einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Im Jahr 2009 wird die Nettokreditaufnahme bei 250 Mio. € liegen, bereits im Jahr 2010 wird Niedersachsen ohne neue Schulden auskommen. Bei Übernahme der Regierung im Jahre 2003 lag die Neuverschuldung noch bei knapp 2,8 Milliarden. Deutlich wird der Erfolg, den CDU und FDP bei der Haushaltskonsolidierung erzielt haben, auch an der Entwicklung der Kreditfinanzierungsquote - also am Anteil der Neuverschuldung an den bereinigten Ausgaben – die sich seit der Regierungsübernahme stetig nach unten bewegte – von ca. 16 % auf 2,3 % im laufenden Jahr. Bei allen Einsparungen hat Niedersachsen nicht vergessen, dass eine langfristige Orientierung notwendig ist. Dies zeigt sich an zahlreichen Projekten zur Stärkung der Strukturen des Landes. Hierzu zählt unter anderem: •
Das
den
strategischen
Zielen
für
Wachstum
und
Zukunftsorientierung
„Innovation, Mobilität, Internationalität und Flexibilität“ weiterhin Vorrang eingeräumt wird. •
Dazu gehören auch Investitionen in unsere Häfen (Jade-Weser-Port, Cuxhaven) und in die Verkehrsinfrastruktur (Planungskosten für die A 22 und die Y-Trasse)
•
Wir stellen die Co-Finanzierung sämtlicher EU-Mittel für den ländlichen Raum sicher und können so schlagkräftige Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum nutzen.
•
Des
Weiteren
wird
die
Erweiterung
des
Deutschen
Instituts
für
Lebensmitteltechnik in Quakenbrück stattfinden. •
Der Einstieg in ein niedersächsisches Stipendienmodell wird ermöglicht, hierfür wurde 1 Mio. € in den Haushalt eingestellt. Schulen und Hochschulen stehen ganz oben auf der Agenda. Zur Stärkung der Unterrichtsversorgung werden 500 neue Lehrer eingestellt.
•
Auf die möglichen Herausforderungen des Klimawandels wird reagiert. Ein gutes Beispiel sind hier die Maßnahmen für den Küstenschutz. Für diesen sind zurzeit fast 60 Mio. € veranschlagt.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG •
10
Die Polizei wird gestärkt. Der Polizei in Niedersachsen werden 3,5 Mio. € zusätzlich für die Modernisierung ihrer Ausrüstung zur Verfügung gestellt.
•
Im Bereich der Justiz werden langfristig 23 neue Richterstellen für die ordentliche Gerichtsbarkeit und das Landessozialgericht geschaffen. Außerdem gibt es 5 neue Stellen für Amtsanwälte, 10 neue Stellen Rechtspfleger und 28 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften. Hinzu kommen zahlreiche Stellenhebungen im Justizdienst und im Justizvollzugsdienst.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.
11
INNEN- UND SPORTPOLITIK
Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314
5.1
Bekämpfung der Jugendkriminalität
Die Gewährleistung der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist eine Kernaufgabe des Staates, weshalb wir zusammen mit der CDU-Fraktion einen Entschließungsantrag zum Thema „Integration – Prävention – Repression: Jugendkriminalität wirksam verhindern“ beschlossen haben. Innere Sicherheit hat darüber hinaus eine gesamtgesellschaftliche Dimension. Daher nehmen präventive Handlungsstrategien unter Einbeziehung der kommunalen Präventionsräte und Sicherheitspartnerschaften einen hohen Stellenwert ein. Nur im erfolgreichen Zusammenspiel von Prävention und Repression kann innere Sicherheit gewährleistet
werden.
Eine
zunehmende
Bedeutung
erlangt
die
Bekämpfung
der
Jugendkriminalität. Herangehen sollten wir an dieses Problem mit dem von uns geforderten Dreiklang: Integration – Prävention – und Repression. Auf dem Gebiet der Integration haben wir in der letzten Legislaturperiode schon viel erreicht. Zu nennen sind da der Ausbau der Sprachkurse für Migranten, die Einrichtung von Integrationsleitstellen, die Unterstützung Jugendlicher durch Ausbildungslotsen oder die Förderung der Integration im Bereich des Sports. Notwendig ist daneben eine Erziehung, die Gewalt ächtet. Gefragt sind dazu das Elternhaus, die Behörden, die Schule sowie die Kommunen. Staatliche Ausgaben kosten Geld und müssen insbesondere im Bereich der Prävention deutlich ausgebaut werden. Auch die Justiz muss dafür sorgen, dass straffällig gewordenen Jugendlichen schnell der Prozess gemacht wird. Das ist hilfreicher als der Ruf nach Gesetzesverschärfungen. Dabei ist bereits erfolgsversprechend das vorrangige Jugendverfahren. Es zielt darauf ab, jugendliche Täter innerhalb von vier Wochen nach der Tat mit einer staatlichen Reaktion zu konfrontieren. Auf Grundlage einer Vereinbarung von Amtsgericht, Staatsanwaltschaft, Polizei und sozialen Diensten einer Kommune wird eine zügige Bearbeitung der Akten erreicht. Die zeitnahe Reaktion auf eine Tat zeigt hierbei nachweislich mehr Wirkung als eine härtere Strafe. Ebenso größeren Erfolg zeigen unseres Erachtens die Schülergerichte, die sich in einigen Ländern bereits bewährt haben, denn Jugendlichen ist die Meinung Gleichaltriger besonders wichtig. Daher kann eine von Schülerrichtern ausgesprochene Sanktion mehr bewirken als die Strafe von „oben“. Deshalb setzten wir uns auch in Niedersachsen für die Einführung von Schülergerichten ein.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
12
Schließlich möchten wir mit dem Antrag klarstellen, dass auf Heranwachsende, also junge Erwachsene im Alter von 18 bis 21 Jahren, grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Zwar steht das so bereits im Gesetz, es zeigt sich jedoch in der Praxis, dass die Mehrzahl der Straftäter zwischen 18 und 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Rede ist hier aber von Personen, die unsere Rechtsordnung ansonsten wie erwachsene Menschen behandelt. Sie dürfen wählen, Auto fahren und vieles mehr. Nur wenn sie Straftaten begehen, vor allem schwere Straftaten, werden sie heute vielfach wie unreife Minderjährige behandelt und nach dem Jugendstrafrecht abgeurteilt. Das wollte der Gesetzgeber nicht und das muss sich wieder ändern.
5.2
Glücksspielstaatsvertrag wird juristisch überprüft
Nachdem wir von vornherein gegen den Glücksspielstaatsvertrag gekämpft haben und der Ansicht waren, die Regelungen seien zumindest europarechtswidrig, legt nun auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dem Europäischen Gerichtshof eine Klage vor. Denn es hält die private Vermittlung von Sportwetten zwar weiterhin für unzulässig, hat aber ein Berufungsverfahren
vertagt,
um
eine
einschlägige
Entscheidung
des
Europäischen
Gerichtshofes in mehreren ähnlichen Verfahren abzuwarten. Das Gericht hat in zwei vorläufigen
Rechtsschutzverfahren
das
Begehren
der
Antragsteller
abgelehnt
und
festgestellt, dass die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages und des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gemeinschaftsrechts „im Wesentlichen noch vereinbar“ seien. Nach vorläufiger Einschätzung spreche allerdings Überwiegendes dafür, bei der Frage der Kohärenz der Glücksspielpolitik den Glücksspielmarkt insgesamt und nicht nur den Sportwettensektor in Betracht zu ziehen, betont das OVG. Die Klärung, ob die derzeitige Regelung des als besonders suchtfördernd angesehenen Geldautomatenspiels mit dem
Ziel
der
Bekämpfung
der
Wettsucht
in
Übereinklang
stehe,
müsse
dem
Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben. Bei der vorläufigen Folgenabwägung überwiege das öffentliche Interesse an einer Kanalisierung und Eindämmung der Spielleidenschaft das private Interesse der Antragsteller an der Fortführung ihrer Tätigkeit. Gleichzeitig ließ das OVG keine privaten Sportwettenanbieter bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens zu. Damit würde eine Marktdynamik entstehen, die es erheblich erschwere, das staatliche Wettmonopol durchzusetzen. Bei der großen Anzahl illegaler Anbieter in Niedersachsen
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG bestünden
auch
Zweifel,
ob
die
Aufsichtsbehörden,
13
selbst
wenn
Auflagen
zur
Suchtprävention erlassen würden, ihre Einhaltung ausreichend kontrollieren könnten. Wir
werden
weiterhin
versuchen
sicherzustellen,
dass
die
Belange
der
privaten
Glücksspielanbieter, Glücksspielvermittler und der Vertriebsstellen von Glücksspielanbietern bei Überlegungen zur Weiterentwicklung des Glücksspielrechts ausreichend berücksichtigt werden und vom Monopol Abstand genommen wird.
5.3
Mehr Migranten in den Öffentlichen Dienst
In Niedersachsen leben derzeit mehr als 1,2 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund. Dazu gehören Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer mit ihren Familien ebenso wie Ausländer oder Eingebürgerte. Mit 16 % stellen diese Gruppen einen erheblichen Anteil an der niedersächsischen Gesamtbevölkerung. Bei den Jüngeren ist der Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund überproportional hoch. Schon heute ist erkennbar, dass ihr Anteil weiter steigen wird. Das stellt auch den öffentlichen Dienst vor neue Herausforderungen. Er muss sich verstärkt für Beschäftigte mit Migrationshintergrund öffnen. Wir sind deshalb der Auffassung, dass im Rahmen der Auswahlverfahren zur Einstellung in den Landesdienst die besonderen Fähigkeiten von Bewerberinnen und Bewerbern mit Migrationshintergrund Beachtung finden müssen. Wir haben deshalb einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht. Aus Gründen der Gleichbehandlung und weil die Einstellung nur nach Eignung und Befähigung erfolgen kann, spricht sich der Landtag jedoch gegen die Einführung einer Quote aus. Beachtenswert ist, dass sich die Landesregierung mit der im Mai 2008 erfolgten Unterzeichnung
der
„Charta
der
Vielfalt“
zu
einer
entsprechend
ausgerichteten
Personalpolitik in der Landesverwaltung verpflichtet hat. Im Mittelpunkt der „Charta der Vielfalt“ stehen eine Entscheidungskultur und ein Arbeitsklima, die mit einer Wertschätzung von Vielfalt verbunden sind. Dies wird zur Folge haben, dass bei personalwirtschaftlichen Entscheidungen u. a. auch interkulturelle Fähigkeiten verstärkt berücksichtigt werden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die die Kulturen, Denk- und Lebensweisen hier lebender Menschen mit Zuwanderungsgeschichte kennen, sind selbst ein Zeichen erfolgreicher Integration und können zugleich zu mehr Integration und Verständigung beitragen. Wir setzen uns deshalb für die Unterstützung der interkulturellen Kompetenz in der
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
14
Landesverwaltung durch Fortbildungsprogramme und für die vermehrte Einstellung von Beschäftigten mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst ein.
5.4
Jedes Grundschulkind soll schwimmen lernen
Wir unterstützen das neue Konzept des Niedersächsischen Kultusministeriums für ergänzende Schwimmlernangebote an Grundschulen, da wir wollen, dass möglichst jedes Kind bis zum Ende seiner Grundschulzeit schwimmen gelernt hat. Doch wir wissen auch, dass einige Kinder über den Pflichtunterricht in der Schule hinaus eine ergänzende Förderung benötigen. Sie bekommen mit dem neuen Angebot eine zusätzliche Chance zum Schwimmen lernen, um schlimme Badeunfälle vorzubeugen und Kindern zu helfen, ihre Angst zu überwinden. Erforderlich ist dafür aus unserer Sicht natürlich auch, dass die Kommunen ihre Schwimmbäder geöffnet lassen und vermeiden, aufgrund finanzieller Zwänge diese zu schließen. Die Lehrgänge zum Schwimmen lernen im Grundschulalter sind ein neuer Teil des Aktionsplans "Lernen braucht Bewegung - Niedersachsen setzt Akzente" 2007-2010, den das Kultusministerium gemeinsam mit dem LandesSportBund Niedersachsen umsetzt. Insgesamt stehen für den Aktionsplan jährlich 500.000 Euro für Bewegungs- und Gesundheitserziehung im
Schulwesen
bereit.
Die
Schwimmlernangebote
mit
entsprechend
qualifizierten
Kursleiterinnen und Kursleitern werden mit jeweils maximal 200 Euro bezuschusst. Sie sollen für 10 bis 15 Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 2 bis 4 angeboten werden und umfassen 12 Übungseinheiten mit jeweils 45 Minuten Wasserzeit. Bereits im Januar 2008 hatte das Kultusministerium den Grundschulen empfohlen, in den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler erworbene Schwimmabzeichen zu vermerken. Zusätzlich werden die Schulen im Rahmen der Niedersächsischen Schulinspektion künftig zu Angaben bezüglich der Schwimmfähigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler verpflichtet. Auf diesen Wegen wird mehr Aufmerksamkeit auf diese wichtige Kompetenz der Kinder gerichtet. Grundschulen können Zuschüsse für die Schwimmlernkurse bei der Landesschulbehörde beantragen.
Dabei
müssen
sie
einen
Vertrag
mit
dem
jeweiligen
externen
Kooperationspartner vorlegen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.schulsportniedersachsen.de.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6.
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AGRAR UND UMWELT
Wissenschaftliche Fachreferenten: Axel Rehwinkel; Telefon 0511-3030 4312
6.1
Schachtanlage Asse II
Die sitzungsfreie Zeit wurde von der Landtagsfraktion genutzt, um den umfangreichen Komplex zum Forschungsbergwerk Asse weiter aufzuarbeiten. Im Interesse der Bewohner rund um die Asse hat die FDP-Fraktion, zusammen mit der CDU- und SPD-Fraktion, auf die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, der von Bündnis90/Die Grünen und von den Linken
beantragt
wurde,
verzichtet.
Die
FDP
wird
sich
weiterhin
für
einen
verantwortungsvollen Umgang mit der Asse und der Region einsetzen. Dazu gehört die umfangreiche Aufklärung, die bisher durch die vorgelegten Akten, durch den Statusbericht und durch die Anhörungen im Umweltausschuss, erfolgt ist. Die FDP wünscht zur historischen Aufarbeitung des Forschungsbergwerks Asse eine Kommission aus unabhängigen Wissenschaftlern und Historikern. Sie soll, in Absprache mit dem Bund, der Begleitgruppe und der Landesregierung, die Vergangenheit beleuchten und die Ergebnisse der Öffentlichkeit darstellen. Die Entwicklung der Asse wird weiterhin kritisch durch den Umweltausschuss begleitet. In den Augen der FDP-Fraktion eignet sich die Asse aber nicht für eine politische Schlammschlacht und darf auch nicht der Profilierung einzelner Politiker dienen. Die Zukunft wird durch eine enge Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Institutionen geprägt sein müssen. Hier sehen wir die Bundesregierung und insbesondere Bundesumweltminister Gabriel in der Verantwortung.
6.2
Dioxine entlang der Ems
Im Rahmen von Untersuchungen zu einem BSE-Verdachtsfall in Jemgum wurden im Sommer 2007
Futtermittelproben
gezogen
und
analysiert.
Die
Ergebnisse
ergaben
eine
Überschreitung des Aktionswertes für dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (PCB). Weitere Untersuchungen von Grasschnitt ergaben zum Ende der Vegetationsperiode 2007 Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen. Es wurden ausgedehnte Folgeuntersuchungen im Sommer diesen Jahres veranlasst, die zur Feststellung von Grenzwertüberschreitungen bei Dioxinen und PCB entlang der Ems geführt haben.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
16
Nachdem die Ergebnisse vorlagen, hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung alle nötigen Sofortmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher umgehend angeordnet. Die betroffenen Flächen wurden der Nutzung entzogen und weitere Probennahmen sind durchgeführt worden. Darüber hinaus gab und gibt es umfangreiche Lebensmittelkontrollen zu Milch, Fleisch und Fisch und ein Beprobungs- und Anmeldegebot für Tiere die geschlachtet werden sollen. Ein Inverkehrbringen von Leber geschlachteter Tiere ist gänzlich ausgeschlossen. Die Vorgehensweise aller beteiligten Behörden belegt, dass der Verbraucherschutz in Niedersachsen gut funktioniert und es zu keiner Zeit zu einer Gefährdung der Verbraucher gekommen ist. Die betroffenen Landwirte werden durch das Verwertungsverbot des belasteten Grasschnitts finanzielle Einbußen erleiden. Hier wird das Land, für die unverschuldet in diese Situation geratenden Landwirte, einen finanziellen Ausgleich bereitstellen. In den nächsten Wochen und Monaten wird es die Aufgabe des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz sein, die Ursachenforschung der Belastungen entlang der Ems zu betreiben.
6.3
Der Agrarausschuss in Brüssel
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung hat sich im September in Brüssel über agrarpolitische Themen auf EU-Ebene informiert. Ein komprimiertes Programm, u.a. mit Vorträgen zu den Themen „Der Gesundheitscheck der GAP“ und „Zukunft der EU-Strukturförderung nach 2013 und die möglichen Auswirkungen auf die ländlichen Räume“, füllte die drei zur Verfügung stehenden Tage in Gänze aus. JanChristoph Oetjen, agrarpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, meint zur Bereisung: „Ein enger Kontakt zu den Institutionen der EU ist gerade im Bereich der Landwirtschaft von großer Bedeutung. Für das Agrarland Nr. 1 in Deutschland ist es elementar rechtzeitig seine Interessen gegenüber der EU darzustellen.“