Aktuelles aus dem Landtag - Februar 2009

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FDP-Fraktion im Nds. Landtag, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1, 30159 Hannover

Christian Dürr MdL Parlamentarischer Geschäftsführer und Umweltpolitischer Sprecher Postfach 19 04 30019 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 05 Fax (0511) 30 30 48 63 Christian.Duerr@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de

26.02.2009

Aktuelles aus dem Landtag

Sehr geehrte Damen und Herren, heute erhalten Sie eine Ausgabe von „Aktuelles aus dem Landtag“, mit der wir Sie erneut über aktuelle landespolitische Themen informieren möchten. Alle bislang erschienenen Ausgaben von Aktuelles aus dem Landtag stehen Ihnen auch auf unserer Homepage zur Verfügung. Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, so sprechen Sie die Abgeordneten oder die Mitarbeiter der Fraktion an. Wir gehen gerne auf Ihre Wünsche ein. Bis zur nächsten Ausgabe verbleiben wir mit freundlichen Grüßen


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

1

INHALTSVERZEICHNIS

1. Allgemeines/ Personalien 1.1

Neue Zuständigkeiten in der FDP-Landtagsfraktion

2

2. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit 2.1

Ladenöffnung der Ausflugsorte

3-4

2.2

Mindestlohn in der Pflege

4-5

3. Bildung, Wissenschaft und Kultur 3.1

Bildungsberatung

6

3.2

Schulstruktur wird weiterentwickelt

6-7

3.3

Unterrichtsversorgung

7-8

4. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 4.1

Nachtragshaushalt 2009

9-10

5. Innen-, Rechts- und Sportpolitik 5.1 5.2

Änderungen des Justizvollzugsgesetzes verabschiedet

11

Situation der Polizei nach der Polizeireform

11-12

6. Agrar und Umwelt 6.1

Dioxine in Flussniederungen

13

6.2

Salzbelastung von Werra und Weser

14

___________________________________________________________________________________ Ausgabe Februar 2009


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.

2

ALLGEMEINES / PERSONALIEN

Ansprechpartnerin: Bianca Beyer ; Telefon 0511-3030 4308

1.1

Neue Zuständigkeiten in der Landtagsfraktion

An dieser Stelle möchte ich Sie darüber informieren, dass der bisherige Fraktionsvorsitzende Dr. Philipp Rösler MdL am 18.02.2009 das Amt zum Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr angetreten hat. Als

Nachfolger

zum

Fraktionsvorsitzenden

wurde

der

bisherige

Parlamentarische

Geschäftsführer und Innenpolitische Sprecher, Jörg Bode MdL, gewählt. Sein Nachfolger im Amt des Parlamentarischen Geschäftsführers ist der Umweltpolitische Sprecher, Christian Dürr MdL, der dieses Amt auch weiterhin inne hat. Neuer Innenpolitischer Sprecher ist Jan-Christoph Oetjen MdL. Für den Bereich Haushalt und Finanzen ist Christian Grascha MdL ab sofort zuständig. Die Herren Bode, Dürr, Oetjen und

Grascha sind unter den Ihnen bekannten

Telefonnummern und Emailadressen weiter zu erreichen.

Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie die aktuelle Bilanz der Niedersächsischen Landesregierung auf unserer Homepage (www.fdp-fraktion-nds.de) wie auch auf der Seite der Niedersächsischen Staatskanzlei finden.

Für evtl. Rückfragen können Sie sich gern an die Fraktionsgeschäftsstelle wenden.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.

3

SOZIALES, FAMILIE; FRAUEN UND GESUNDHEIT

Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306

2.1

Ladenöffnung Ausflugsorte

Der Niedersächsische Landtag hat das Ladenöffnungsgesetz von 2007 in einem wichtigen Punkt

geändert.

Das

Warensortiment

für

die

touristischen

Sonntagsöffnungen

in

anerkannten Ausflugsorten an über 40 Sonn- und Feiertagen wird ab April 2010 durch die Herausnahme von Schmuck und Bekleidung eingeschränkt. Zur Kompensation wird die Zahl der örtlich festzulegenden verkaufsoffenen Sonntage mit unbeschränktem Warenkorb für die Ausflugsorte von vier auf acht Tage erhöht. In allen anderen Orten bleibt es bei vier verkaufsoffenen Sonntagen. Kurorte, Seebäder, Wallfahrtsorte und Erholungsorte sind von der Einschränkung des Warenkorbs nicht betroffen, dort können weiter Bekleidung und Schmuck verkauft werden. Hintergrund dieser Änderung ist die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen. Während z. B. Kurorte oder Seebäder eher im überregionalen Wettbewerb mit anderen touristischen Orten in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern stehen und daher für diese Orte aus Sicht der FDP eine Einschränkung des Warenkorbs nicht in Frage kam, ist bei den Ausflugsorten stärker die regionale Wettbewerbssituation zu betrachten. Auch hier gab es zwar insgesamt nur in wenigen Orten Probleme (7 % nach einer Umfrage der Niedersächsischen Industrie- und Handelskammer), zu einer intensiven öffentlichen Diskussion kam es aber im Braunschweiger Umland. In Wolfsburg liegt ein Designer Outlet Center im Bereich der Zone des Ausflugsortes (mit Autostadt, Phaeno und VW-Arena). Dieses hat die Möglichkeiten der Sonntagsöffnungen zunächst an 10 Sonntagen im Jahr genutzt, plante aber jetzt eine Ausweitung. Ebenso gab es Bestrebungen benachbarter Städte wie Braunschweig und Wolfenbüttel durch die Anerkennung als Ausflugsort gleiche Möglichkeiten

zur

Sonntagsöffnung

zu

erhalten.

Hier

wurde

die

Gefahr

von

Wettbewerbsverzerrungen offensichtlich. Zudem sollten bei den Ausflugsorten nicht die Einkaufsmöglichkeiten gegenüber anderen touristischen Aspekten im Vordergrund stehen. Die Sonntagsöffnungen sind grundsätzlich nur als Ergänzung des touristischen Angebotes zu verstehen. Die Herausnahme von Schmuck und Bekleidung bedeutet eine spürbare Einschränkung der Verkaufsmöglichkeiten in den Ausflugsorten im Vergleich zu anderen touristischen Orten, daher war aus Sicht der FDP ein Ausgleich erforderlich. Dieser besteht in einer Ausweitung


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

4

der verkaufsoffenen Sonntage. Da im ursprünglichen Ladenöffnungsgesetz eine Evaluation zum 31. März 2010 vorgesehen ist, treten die jetzt verabschiedeten Änderungen erst danach in Kraft. Dies soll den betroffenen Unternehmen Vertrauensschutz geben. Mit den Veränderungen ist ein Kompromiss zwischen Sonn- und Feiertagsschutz, wirtschaftlichen Interessen der Ausflugsorte und den unterschiedlichen Wettbewerbssituationen touristischer Orte erzielt worden. Bei den weiteren Regelungen des Ladenöffnungsgesetzes gibt es bisher überwiegend positive Erfahrungen, damit sollten im Rahmen der Evaluation im nächsten Jahr keine größeren Auseinandersetzungen mehr zu erwarten sein.

2.2

Mindestlohn in der Pflege

Der Bundesrat hat am 13. Februar das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verabschiedet, das auch den Mindestlohn in der Pflege umfasst. Dabei haben die Länder mit FDPRegierungsbeteiligung nicht zugestimmt. Weil aber alle anderen Länder mit Ja gestimmt haben, kam eine Mehrheit für das Gesetz zustande. Auch der Landtag hat sich in der letzten Sitzungswoche mit diesem Thema beschäftigt. Das Entsendegesetz betrifft in § 10 ff. Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege. Für diese kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung Arbeitsbedingungen im Sinne eines Mindestlohnes festlegen. Diese sollen auf Empfehlungen einer Kommission unter Beteiligung von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen beruhen. Dabei sieht das Gesetz eine Sonderstellung für kirchliche Träger (Diakonie, Caritas) vor. Kritisch zu hinterfragen ist, dass bisher nicht sichergestellt ist, wie die privaten Pflegeanbieter und deren Verbände in der Kommission berücksichtigt werden sollen. Über die Hälfte aller Einrichtungen befindet sich in privater Trägerschaft, daher dürften private gegenüber konfessionellen Trägern nicht benachteiligt werden. Für die FDP haben Tarifverträge eindeutig Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Das Entsendegesetz greift aber mit der Ausweitung von Mindestlöhnen auf weitere Branchen massiv in die Tarifautonomie ein. Gerade weil damit der Spielraum für kleinere Gewerkschaften und deren Verhandlungspartner praktisch auf Null reduziert wird, könnte Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes betroffen sein. Somit könnte eine derartige Einschränkung der Tarifautonomie verfassungswidrig sein. So hat das Bundesverfassungsgericht 2001 ausgeführt, dass die Tarifvertragsparteien auf ein funktionsfähiges Tarifsystem angewiesen seien, das nicht durch staatliche Interventionen gestört werden dürfe.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

5

Neben den verfassungsrechtlichen gibt es aus Sicht der FDP auch schwerwiegende sachliche Bedenken. Im Bereich der Pflege werden Dumping-Löhne schon dadurch verhindert, dass bei der Zulassung zum Versorgungsvertrag die Einhaltung ortsüblicher Löhne gefordert wird. Dies bedeutet aber auch eine Differenzierung im Hinblick auf Qualifikation und Leistungsniveau. Mindestlöhne hingegen erhöhen die Einstiegshürden in den Arbeitsmarkt gerade für gering qualifizierte Beschäftigte und führen damit zum Wegfall von Arbeitsplätzen, wie wir bereits bei den Briefdienstleistungen beobachten konnten. Zudem erhöhen sie die Arbeitskosten. Gerade im personalintensiven Bereich der Pflege lassen sich angesichts knapp bemessener Vergütungssätze von Seiten der Kostenträger höhere Arbeitskosten vor allem durch eine weitere Arbeitsverdichtung auffangen. Ansonsten wären die Kosten entweder von den Pflegekassen über höhere Beiträge oder von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und den kommunalen Sozialhilfeträgern zu decken. So würde in der Konsequenz auch die Kaufkraft

geschwächt.

Anstelle

von

Mindestlöhnen

Mindesteinkommen über das liberale Bürgergeldmodell.

brauchen

wir

vielmehr

ein


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.

6

BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

Wissenschaftliche Fachreferentin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 3.1

Bildungsberatung

Im Februarplenum wurde ein gemeinsamer Antrag von FDP, CDU, Grünen und SPD verabschiedet, der zum Ziel hat, vor dem Hintergrund der zunehmenden Zahl von Weiterbildungsangeboten und Fortbildungsmöglichkeiten im Erwachsenenbildungsbereich, Bildungsberatungsagenturen in Niedersachsen zu schaffen. Diese Agenturen sollen den Menschen helfen, sich einen Überblick über die verschiedenen Angebote zu verschaffen, dabei bildungsbereichsübergreifend beraten und abgestimmt auf die individuelle Lebens- und Lernsituation des Einzelnen das am besten geeignete Weiterbildungsangebot zu finden. Zunächst sollen dafür modellhalft an maximal acht Standorten Bildungsagenturen eingerichtet werden (wobei vorhandene Strukturen wie „Lernende Regionen“ oder bestehende regionale Verbünde ebenso integriert werden sollen, wie neue Programme, so z. B.

„Lernen vor Ort“ oder die seit 1. Dezember 2008 eingeführte Bildungsprämie). Der

Aufbau der Modellprojekte soll mit Landesmitteln in Höhe von jährlich 400.000 Euro ab dem 1. Juli 2009 für vier Jahre gestartet werden. Ziel ist es, die Bildungsagenturen nach der Einführungsphase landesweit einzuführen.

3.2

Schulstruktur wird weiterentwickelt

Nach der Kabinettsklausur, die am 23. und 24. Februar stattgefunden hat, wurden den beiden Regierungsfraktionen in einer gemeinsamen Fraktionssitzung die Ergebnisse präsentiert. Darunter auch die Pläne zur künftigen Schulstruktur in Niedersachsen, wo es besonders um die Frage ging, wie Haupt- und Realschulen stärker kooperieren können, um auch kleinere Haupt- und Realschulen vor Ort zu erhalten. Die Vorschläge umfassen verschiedene Punkte, die alle Schultypen betreffen: 

Die Praxisorientierung der Hauptschule, die mit den Betriebs- und Praxistagen begonnen wurde, soll stärker ausgebaut werden. Dabei sollen die Hauptschulen eng mit Berufsschulen zusammenarbeiten und die Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen in der Woche in den Berufsschulen unterrichtet werden. Ein solches Modell ist zum Beispiel in Neustadt a. R. in den vergangenen Jahren erfolgreich erprobt worden


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

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– hier konnte die Schulabbrecherquote deutlich gesenkt und die Vermittlungsquote zu einem Ausbildungsplatz deutlich gesteigert werden. 

Die Realschulen sollen einerseits ebenfalls in ihrer Berufsorientierung gestärkt werden. Dabei sollen ab der 9. Klasse vier Profile angeboten werden können: Technik, Wirtschaft, Soziales und Sprache. Andererseits soll auch die akademische Orientierung wieder stärker in das Bewusstsein gerückt werden und die Anbindung an die Fachgymnasien und die gymnasialen Oberstufen besser verzahnt werden.

Die Haupt- und Realschulen sollen, wie bisher, die Möglichkeit haben, als organisatorische Einheit

zusammenzuarbeiten. Schon heute ist gemeinsamer

Unterricht möglich, diese Möglichkeit soll weiter ausgebaut werden, allerdings nicht in den Kernfächern Mathematik, Deutsch und 1. Fremdsprache. 

Die Integrierten Gesamtschulen sollen künftig mit den anderen Schulen in Niedersachsen gleich behandelt werden, das heißt dass die Gesamtschülerinnen und Gesamtschüler an den IGSen ihr Abitur nach 12 Jahren ablegen werden. Dies soll für jene gelten, die im Jahr 2010 in die 5. Klasse einer IGS kommen.

Diese Vorschläge werden nun in den nächsten Tagen ausführlich in den beiden Fraktionen beraten. Über Ergebnisse werden wir in Aktuelles aus dem Landtag berichten.

3.3

Unterrichtsversorgung

Auch für die Gewährleistung der Unterrichtsversorgung hat das Kabinett einen Vorschlag unterbreitet. Dieser besteht aus einem Maßnahmenbündel, das unter anderem folgende Punkte umfasst: 

250 zusätzliche Lehrerstellen, vor allem an den Gymnasien

240 zusätzliche Referendarstellen

die Feuerwehrlehrer sollen mit der kompletten Stundenzahl eingestellt werden können, nach zwei Jahren können sie einen unbefristeten Vertrag erhalten

wenn Pensionäre freiwillig weiterbeschäftigt werden wollen, sollen sie diese Möglichkeit bekommen

die Mehrarbeit von Referendaren soll ermöglicht und bezahlt werden


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 

8

die Altersteilzeitregelung soll dahingehend flexibilisiert werden, dass die Lehrkräfte das Blockmodell wählen können

die Teilzeitanträge von Lehrern sollen weiterhin genehmigt werden, wenn familiäre Gründe vorliegen; sie sollen aber individuell geprüft werden, wenn dies nicht der Fall ist und dadurch die Unterrichtsversorgung an einer Schule (zum Beispiel bei Mangelfächern) gesichert werden kann

 die verbliebenen vollen Halbtagsschulen sollen in verlässliche Grundschulen umgewandelt werden

 im Bereich der Anrechnungsstunden werden für die kommenden zwei Jahre Kürzungen vorgenommen werden müssen, um die Unterrichtsversorgung zu sichern Auch diese Vorschläge werden in den nächsten Tagen ausführlich von den beiden Regierungsfraktionen beraten. Über die Ergebnisse werden wir Sie an dieser Stelle informieren.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.

9

HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4305

4.1

Nachtragshaushalt 2009

Am Freitag den 20. Februar 2009 hat der Landtag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2009 beschlossen. Der Nachtragshaushalt war notwendig um die Maßnahmen des Konjunkturpaketes II umzusetzen, das wenige Stunden zuvor in einer Sondersitzung des Bundesrates beschlossen wurde. Mit dem Haushaltsgesetz wurde die Landesregierung ermächtigt, das Konjunkturpaket in Niedersachsen schnellstmöglich zu realisieren. Das Konjunkturpaket II des Bundes hat ein Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro und umfasst Abgaben- und Steuersenkungen, Investitionen in die Infrastruktur, Qualifizierung und Beschäftigungssicherung sowie eine Ausweitung des Bürgschaftsprogramms für den Mittelstand. Niedersachsen erhält von diesen 50 Mrd. Euro des Bundes 920 Mio. Euro für zusätzliche Investitionen, die mit 307 Mio. Euro von Land und Kommunen gegenfinanziert werden. Den Vorgaben des Bundes entsprechend werden 65%

der Mittel (ca. 600 Mio.) in den

Förderschwerpunkt „Bildung“ investiert. Die übrigen 35% (ca. 320 Mio.) stehen für den Förderschwerpunkt „sonstige Infrastruktur“, also beispielsweise für die Modernisierung kommunaler Infrastruktur zur Verfügung. In Niedersachsen erhalten die Kommunen eine pauschale Zuweisung von 600 Mio. Euro über die sie selbständig entscheiden können. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass das Geld vor Ort unbürokratisch, flexibel und schnell eingesetzt werden kann. Soweit es zurzeit bekannt ist planen nur drei Bundesländer Bundesmittel pauschal an die Kommunen weiterzugeben. Das Land Nordrhein-Westfalen, der Freistaat Thüringen und das Land Niedersachsen. Insgesamt können in Niedersachsen 78% der Mittel für kommunale Investitionen verwendet werden. Niedersachsen ist damit eines der Bundesländer, das den größten Anteil der Finanzmittel an die Kommunen weitergibt. Die Vorgaben des Bundes fordern lediglich eine Weitergabe von 70% der Mittel. Der kommunale Kofinanzierungsanteil liegt, je nach finanzieller Leistungsfähigkeit, zwischen 5 und 25 Prozent. Weitere 364 Mio. Euro werden nach Förderschwerpunkten verteilt. Von dieser Summe entfallen 200 Mio. Euro auf die Schulinfrastruktur. Jeweils 50 Mio. Euro stehen für die


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG Breitbandverkabelung

kommunaler

Sportstätten

und

10

Krankenhäuser

bereit.

Der

Hochwasserschutz im Binnenland und die Altlastensanierung werden jeweils zusätzlichen mit 7 Mio. Euro gestärkt. Für Landesmaßnahmen wie Investitionen in die Hochschulen, Forschung und Bildung und einzelne Leuchtturmprojekte, stehen insgesamt 263 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich stockt das Land das Investitionsvolumen um rund 163 Mio. Euro auf. Dies entspricht dem Anteil der kommunalen Kofinanzierung. Durch die sparsame Haushaltsführung der letzten Jahre ist es dem Land möglich die zur Gegenfinanzierung des Konjunkturpakets nötigen Mittel ohne die Aufnahme neuer Schulden zu erbringen. Im

Rahmen

der

niedersächsischer

Beratung

des

Konjunkturpaketes

Entschließungsantrag

im

Unterstützung,

Bundesrat

fand

auch

ein

in dem die Bundesregierung

aufgefordert wird, weitere Maßnahmen – wie etwa die von der FDP geforderte schnellere Steuerentlastung – zu ergreifen. Mit diesem Entschließungsantrag verdeutlichte die FDP ihre kritischen

Positionen

zum

Konjunkturpaket

II,

dem

sie

in

Wahrnehmung

ihrer

staatspolitischen Verantwortung zustimmte. Der Nachtragshaushalt stellt auch 20 Mio. Euro für die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zur Verfügung. Diese ergänzende Förderung soll es den Fraktionen ermöglichen, zusammen mit der Landesregierung, ein schulpolitisches Maßnahmenbündel vorzulegen, das die Bildung in Niedersachsen dauerhaft stärkt. So können die 20 Mio. Euro dafür genutzt werden zusätzlichen Unterricht zu finanzieren um die reale Unterrichtsversorgung für Schüler, Eltern und Lehrer zu verbessern.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.

11

INNEN-, RECHTS- UND SPORTPOLITIK

Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Seggebrock; Telefon 0511-3030 4314

5.1

Änderungen des Justizvollzugsgesetzes verabschiedet

In der vergangenen Plenarwoche hat der Niedersächsische Landtag mit den Stimmen von FDP, CDU, SPD und Grünen die Änderungen des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes verabschiedet. Die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich des Justizvollzuges war im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen. Das Niedersächsische Vollzugsgesetz ist erstmals zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten. Bei

den

nun

beschlossenen

Änderungen

handelt

es

sich

um

Regelungen

zum

Untersuchungshaftvollzug. Eine umfassende gesetzliche Reglung für diesen Bereich gab es vorher nicht. Mit den verabschiedeten Neuregelungen ist Niedersachsen das erste Bundesland, das ein umfassendes Vollzugsgesetz vorlegt. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat sich während des gesamten Beratungsverfahrens dafür eingesetzt, dass sich in den gesetzlichen Regelungen die liberale Grundlinie zur Untersuchungshaft wiederspiegelt. Ausgangspunkt war für uns, dass ein Untersuchungshäftling so lange als unschuldig zu gelten hat, bis er rechtskräftig als schuldig verurteilt worden ist. Deshalb sollen freiheitsbeschränkende Maßnahmen in der U-Haft nur das notwendige Minimum umfassen und müssen gerichtlicher Anordnung bzw. Kontrolle unterliegen. Dies in geeigneter Weise in den gesetzlichen Regelungen umzusetzen, ist uns in dem langwierigen Beratungsverfahren gelungen.

5.2

Situation der Polizei nach der Polizeireform

Die Fraktion der SPD hat in der letzten Landtagssitzung einen Antrag eingebracht, der zum Ziel hatte, die Attraktivität des Polizeiberufes zu steigern. Während der Diskussionen im Plenum wurde auch die aktuelle Bewerbersituation bei der Polizei dargestellt. So haben sich seit Übernahme der Regierungsverantwortung jährlich rund 6000 Männer und Frauen bei der Polizei beworben, in diesem Jahr werden 600 Anwärter eingestellt. Dieses stellt klar, dass die Bewerbersituation bei der Polizei durchaus positiv zu bewerten ist.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

12

Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag würdigte während der Plenumsdebatte nochmals ausdrücklich den Dienst der Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen als besonders schätzens- und dankenswert. Der Antrag der SPD stellte allerdings Kernforderungen auf, die wir nicht mittragen konnten. Der Antrag wurde im Plenum abgelehnt. Die Situation der Polizei ist immer wieder eine Thematik, mit der sich der Landtag beschäftigt. So legte der Innenminister Uwe Schünemann im Februar die Evaluation der Polizeireform vor. Hiernach ist die durch FDP und CDU beschlossene und im Jahr 2004 begonnene Polizeireform erfolgreich umgesetzt worden. Durch die Reform ist die Polizei zukunftsorientiert aufgestellt und auf kommende sicherheitspolitische Herausforderungen vorbereitet. Die Funktionalität und die Eigenständigkeit der Polizei wurde durch die Organisationsveränderungen gestärkt und die Aufgabenwahrnehmung optimiert. Die Erfolge der Polizeireform spiegeln sich auch in der Entwicklung der Aufklärungsquote von 53,9 Prozent im Jahr 2004 zu 58,5 im Jahr 2008 wieder.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6.

13

AGRAR UND UMWELT

Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511-3030 4312

6.1

Dioxine in Flussniederungen

Die intensive Zusammenarbeit des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums sowie weiterer Fachbehörden haben Niedersachsen an die Bundesspitze bei der Erforschung der Dioxinproblematik gebracht. Die Auswertung der neuesten Untersuchungsergebnisse und ein Expertenworkshop in Loccum kommen zu nachfolgenden Zwischenergebnissen: Die vorhandenen Daten ergeben keine Hinweise auf punktuelle Emissionsquellen, sondern bestätigen ein allgemeines Vorkommen von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCBs (dlPCB) in der Umwelt. Sowohl in der Atmosphäre, in Gewässern als auch im Boden liegen Belastungen unterschiedlicher Ausprägung vor. Die Schadstoffkonzentrationsmessungen weisen hierbei in vielen Bereichen keine Auffälligkeiten auf und liegen unterhalb von Orientierungs-, Grenz- und Maßnahmenwerten. Zusammenfassend lässt sich deshalb festhalten, dass Boden- und Sedimentproben unkritisch sind, es aber zu einer Belastungszunahme im Außendeichbereich nach Überflutungen kommt. Die Muster der Einzelsubstanzen der PCBs in den Boden- und Sedimentproben ist identisch und die Höhe der Belastung scheint dabei im Zusammenhang mit der Bodenart, genauer gesagt mit dem Humusanteil, zu stehen. Es lässt sich nach heutigem Kenntnisstand kein Zusammenhang der Belastungen in Luft, Boden oder Wasser erkennen. Die Experten schlagen deshalb eine Erweiterung und Detaillierung der Datenlage, ein Monitoring von Boden,

Luft,

Weideaufwuchs

und

Lebensmitteln

sowie

die

Untersuchung

der

Transfermechanismen von den einzelnen Umweltmedien in die Pflanze vor. Lebensmittel aus Niedersachsen sind, auf Grund der getroffenen Maßnahmen, sicher und unbedenklich. Die landesweite Belastungstendenz bei Schafslebern ist allerdings bisher ursächlich nicht geklärt und wird bei einer Bund-/Länder – Besprechung noch im Februar im Bundesumweltministerium thematisiert. Niedersachsen wird bei dieser Besprechung auf eine bundes- und europaweite Thematisierung des Dioxinproblems drängen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6.2

14

Salzbelastung von Werra und Weser

Die Salzbelastung von Werra und Weser soll durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Bundesländern Hessen und Thüringen und der K+S Kali AG über mehrere Jahrzehnte festgeschrieben werden. Leider haben die Vertragsparteien dabei keine Rücksicht auf die Fließgewässerlebensräume, die Flussanrainer und die Teilnehmer des Runden Tisches genommen.

Um

dieser

negativen

Entwicklung

entgegenzuwirken

haben

sich

die

Landtagsfraktionen von CDU und FDP parteiübergreifend mit den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag verständigt. Tenor der Entschließung ist die Rücknahme des Vertrages, die Rückkehr der Bundesländer Hessen und Thüringen an den Runden Tisch und eine Zielfindung für das Versalzungsproblem im Rahmen einer nachhaltigen Kaliproduktion. Der Landtag behält sich durch die Entschließung eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor.


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