Aktuelles aus dem Landtag - Mai 2009

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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

1

INHALTSVERZEICHNIS

1. Allgemeines/ Personalien Neue Mitarbeiterin in der FDP-Landtagsfraktion

2

2. Soziales, Familie, Frauen und Gesundheit 2.1

Grippepandemie

3

2.2

Organspende

4-5

3. Bildung, Wissenschaft und Kultur 3.1

Unterrichtsversorgung

6-7

3.2

Schulgesetznovelle

7

3.3

Hochschule Vechta

8

3.4

Defusion Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

8-9

4. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 4.1

Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge/ Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009

10-11

4.2

Regionalisierungsmittel

11-12

4.3

Ergebnisse der Steuerschätzung und Auswirkung auf Niedersachsen

12-13

5. Innen-, Rechts- und Sportpolitik 5.1

Änderung des Kommunalverfassungsrechts

14

5.2

Verschärfung des Waffenrechts

15

5.3

Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG)

15-16

6. Agrar und Umwelt 6.1

Notlage der Milchviehhalter

17

6.2

Asse-Untersuchungsausschuss

17-18

7. Europa und Medien 7.1

Niedersächsischer Landtag formuliert Erwartungen an das nächste Europäische Parlament

19

___________________________________________________________________________________ Ausgabe Mai 2009


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.

2

ALLGEMEINES / PERSONALIEN

Ansprechpartnerin: Bianca Beyer ; Telefon 0511-3030 4308

Neue Pressesprecherin in der FDP-Landtagsfraktion An

dieser

Stelle

möchten

wir

Sie

darüber

informieren,

dass

unsere

bisherige

Pressesprecherin, Silke Schaar, zum 1.6.2009 die Fraktion verlassen wird. Frau Schaar wird weiterhin als Pressesprecherin tätig sein, allerdings im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Gleichzeitig bekommt die Geschäftsstelle der FDP-Landtagsfraktion personelle Verstärkung. Seit dem 18. Mai 2009 ist Claudia Lang bei uns als Referentin für Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen tätig. Frau Lang können Sie telefonisch unter 05 11 - 30 30 43 02 und per Email claudia.lang@lt.niedersachsen.de erreichen. Mareike Goldmann, die bisherige Persönliche Referentin des Fraktionsvorsitzenden, aht zum 1.05.2009 ebenfalls in das Ministerim für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gewechselt. Sie ist dort im Ministerbüro als Persönliche Referentin von Dr. Philipp Rösler tätig.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.

3

SOZIALES, FAMILIE; FRAUEN UND GESUNDHEIT

Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306

2.1

Grippepandemie

Seit einigen Wochen ist eine neuartige Variante des Grippevirus vom Typ H1N1 aufgetreten, die auch als „Schweinegrippe“, „Mexikanische Grippe“, „Nordamerikanische Grippe“ oder „Neue Grippe“ bezeichnet wird. Diese neue Virusvariante besitzt eine Mischung von Gensegmenten nordamerikanischer und eurasischer Schweingrippen, nordamerikanischer Vogelgrippe und eines menschlichen Grippevirus. Es handelt sich also nicht um die klassische Schweinegrippe. Es besteht eine hohe Infektiösität bei der Übertragung von Mensch zu Mensch, was zu der Gefahr einer schnellen weltweiten Verbreitung und damit einer Pandemie führt. Grundsätzlich kann jeder neuartige Virustyp zu einer Grippepandemie mit hohen Erkrankungsraten führen, da die menschliche Immunabwehr darauf nicht eingestellt ist und auch keine Impfstoffe vorhanden sind. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat Ende April die zweithöchste pandemische Warnphase 5 ausgerufen. Während weltweit mehrere tausend Erkrankungen bekannt sind (vor allem in Mexiko, USA und Kanada), wurden in Deutschland bisher nur einzelne Fälle gemeldet. Symptome und Sterblichkeit sind vergleichbar mit Influenza-Viren bei saisonalen Grippewellen. Daher ist derzeit von keiner besonderen Gefahr bei uns auszugehen. Problematisch wären weitere Mutationen des Virustyps, die mit schwereren Krankheitsverläufen verbunden wären. Dies ist zwar nicht abzusehen, aber durchaus möglich und könnte im schlimmsten Fall zu einer globalen Pandemie mit mehreren Millionen Toten führen, wie bei der „Spanischen Grippe“ 1918. Eine Behandlung mit antiviralen Arzneimitteln wie Tamiflu und Relenza kann aber die Schwere der Erkrankung abmildern und Komplikationen vermeiden. Aufgrund der Pandemie-Warnungen der WHO sind auch die vor einigen Jahren im Zuge der Vogelgrippe erstellten Pandemiepläne des Bundes und der Länder aktiviert worden. Neben der Überwachung von Verdachtsfällen steht derzeit die Bevorratung der antiviralen Arzneimittel im Vordergrund. Niedersachsen wird auf den empfohlenen Stand von 20 % der Bevölkerung aufstocken, was der Bevorratungsquote der meisten anderen Bundesländer entspricht. Der Landtag hat jetzt 10,7 Mio. Euro bereit gestellt, um damit die Vorkaufsrechte der Hersteller zu nutzen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.1

4

Organspende

Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Entschließungsantrag zur verbesserten Aufklärung für Organspenden eingebracht. Hintergrund sind bedenkliche Entwicklungen hinsichtlich der Spenderbereitschaft. So ist nach der aktuellen Studie der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) die Zahl der Organspender seit 1997 zwar von 1079 bundesweit bis zum absoluten Hoch von 1313 im Jahr 2007 angestiegen, im letzten Jahr aber deutlich auf 1198 zurückgegangen. Derzeit stehen fast 12.000 Menschen auf der Warteliste für Organtransplantationen, von denen geschätzt jeden Tag drei sterben. Deutschland liegt mit 14,6 Organspendern je 1 Mio. Einwohnern im europäischen Mittelfeld, aber deutlich hinter Spanien mit 33,8 Organspendern. Auch zwischen den Bundesländern ergeben sich signifikante Unterschiede. Niedersachsen liegt mit 12,6 Organspendern zusammen mit Hessen und Baden-Württemberg im unteren Bereich, an der Spitze liegen die neuen Bundesländer. Dabei zeigt sich grundsätzlich eine hohe passive Zustimmung zur Organspende. Nach verschiedenen repräsentativen Umfragen sind ca. 2/3 der Bevölkerung zur Organspende bereit (zwischen 59 % und 74 %). Aber nur 11 % bis 16 % haben ihre Spendebereitschaft mit Hilfe eines Organspendeausweises dokumentiert. Gründe dafür liegen in einer fehlenden Auseinandersetzung mit dem Thema und mit dem Sterben überhaupt, im geringen Wissen über die Umstände der Transplantation, in Befürchtungen vor einer nicht lebenserhaltenden Behandlung, in der Anzweiflung des Hirntodkriteriums und in weiteren ethischen und religiösen Gründen. Hauptziel neben einer allgemein verbesserten Information sollte daher eine höhere Verbreitung des Organspendeausweises sein. Bereits derzeit gibt es zahlreiche Initiativen zur Aufklärung. Das Budget der BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) wurde im Haushaltsentwurf 2009 des Bundes von 450.000 Euro auf 1,5 Mio. Euro erhöht. Daneben sind etliche Krankenkassen, die DSO und Selbsthilfegruppen tätig. In Niedersachsen hat die Landesregierung ein Netzwerk Organspende initiiert und öffentlichkeitswirksame Aktionen z. B. mit Fußballspielern gestartet. Mit dem vorliegenden Antrag soll eine weitere Intensivierung und eine bessere Koordination aller Akteure in der Gesundheitsprävention angestrebt werden. Ein Gedanke zur Verbreitung des Organspendeausweises ist die aktive Aushändigung von Formularen bei Behördenbesuchen. Aufgrund der Bedenken der FDP gegenüber der elektronischen Gesundheitskarte stehen wir der geplanten freiwilligen Erklärung zur Organspende im Datensatz der Karte hingegen skeptisch gegenüber.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

5

Die verpflichtende landesgesetzliche Einrichtung von Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern halten wir für wenig sinnvoll. Die Erfahrung anderer Bundesländer zeigt, dass die Realisierung von Organspenden weniger von gesetzlich bestimmten Beauftragten abhängt, als vielmehr vom individuellen Engagement der beteiligten Ärzte. Allerdings könnte eine verstärkte Einbindung der DSO sowohl bei der Hirntoddiagnostik wie bei den Angehörigengesprächen für die Ärzte hilfreich sein. Bisher hat die Lebendspende in Deutschland eine eher geringe Bedeutung. Es handelt sich dabei in erster Linie um Nieren- und Teilleberspenden. Bei den Nierentransplantationen liegt der Anteil der Lebendspenden bei 19,5 %. Das Transplantationsgesetz des Bundes setzt enge Grenzen mit der Beschränkung auf nahe Angehörige und der Nachrangigkeit gegenüber der postmortalen Spende. Die FDP-Bundestagsfraktion strebt hier Erleichterungen an, wie die Aufhebung der Nachrangigkeit, die Zulassung von Überkreuzspenden zwischen zwei Paaren und die Zulassung der anonymen Spende in einen Organpool. Der Organhandel muss selbstverständlich strafbewehrt bleiben.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.

6

BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR

Wissenschaftliche Fachreferentin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 3.1

Unterrichtsversorgung

Am 17. März hatten die Fraktionen von FDP und CDU den Beschluss „Bildungsland Niedersachsen – Schulen in Niedersachsen qualitativ weiterentwickeln“ verabschiedet. Dabei griff das Papier viele der Vorschläge auf, die das Kabinett am 24. Februar in seinem Beschluss „Bildungsland Niedersachsen – Erfolge und Herausforderungen“ gefasst hat. Dabei geht es einerseits um Maßnahmen, die der Sicherung der Unterrichtsversorgung dienen sollen, andererseits um die Weiterentwicklung des Niedersächsischen Schulsystems. Über die Vorschläge haben wir bereits in der Februar- und Märzausgabe von Aktuelles aus dem Landtag ausführlich berichtet. Nun hat das Kultusministerium einen ersten Zwischenstand über die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung vorgelegt. Inwieweit durch die einzelnen Maßnahmen zusätzliche Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) gewonnen werden konnten, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen: Maßnahme

erreichte VZLE

zusätzliche Stellen aus dem Haushalt 2009

250 VZLE

zusätzliche Stellen durch Nachtragshaushalt 2009

250 VZLE

Einstellung von 240 zusätzlichen Referendaren zum 1.8.2009 Grundschullehrkräfte, die teilzeitbeschäftigt sind oder neu eingestellt werden, werden in den Beamtenstatus bei voller Arbeitszeit übernommen Feuerwehrlehrkräfte bis zur vollen Stundenzahl einstellen Weiterbeschäftigung von zur Pensionierung anstehenden Lehrkräfte auf freiwilliger Basis – vor allem in den so genannten Mangelfächern

50 VZLE 145 VZLE 70 VZLE noch offen

Mehrarbeit von Referendaren über die Ausbildungsanforderungen hinaus auf freiwilliger Basis und gegen gesonderte Vergütung

20 VZLE

Schulen erhalten die Möglichkeit die Klassen jährlich neu zu bilden

150 VZLE

Altersteilzeit als Blockmodell auf freiwilliger Basis für zwei Jahre individuelle Prüfung von Teilzeitanträgen, vor allem bei

noch offen 350 VZLE


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

7

Gymnasiallehrkräften mit Mangelfächern Umwandlung der verbliebenen Vollen Halbtagsschulen in Verlässliche Grundschulen ab dem 1.8.2010

90 VZLE (ab 1.8.2010)

Reduzierung der Anrechnungs- und Entlastungsstunden für zwei Jahre

80 VZLE

andere Kompensationsmaßnahmen

280 VZLE

Summe erreichte VZLE zum 1.8.2009:

1.645 VZLE

Summe erreichte VZLE zum 1.8.2010:

1.735 VZLE

Trotz einiger noch fehlender Rückmeldungen bzw. offen stehender Stellen, kann schon jetzt das Zwischenfazit gezogen werden, dass das Maßnahmenpaket helfen wird, die Unterrichtsversorgung

zu

gewährleisten.

Von den

angestrebten

2.050

zusätzlichen

Vollzeitlehrereinheiten, sind für das kommende Schuljahr gut 80% erreicht. Das bedeutet, dass wir in 2009/2010 mit einer Unterrichtsversorgung von rund 98,5% rechnen können.

3.2

Schulgesetznovelle

Im Mai-Plenum haben die Fraktionen von FDP und CDU den Entwurf zur Schulgesetznovelle eingebracht, der für die Umsetzung der im März beschlossenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Schulsystems und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung die rechtlichen Voraussetzungen schafft. Besonders umstritten und diskutiert sind dabei die Pläne, neben dem Abitur nach 13 Jahren an Integrierten Gesamtschulen auch das Abitur nach 12 Jahren einzuführen sowie die verbliebenen Vollen Halbtagsschulen in Verlässliche Grundschulen umzuwandeln. Beide Maßnahmen wurden bereits ausführlicher in der März-Ausgabe von Aktuelles aus dem Landtag

vorgestellt

und

begründet.

Die

Fraktion

hat

ein

Informationspaket

mit

Argumentationshilfen zu den wichtigsten Punkten des Gesetzentwurfes zusammengestellt und bereits an per Email erreichbare kommunale Mandatsträger, Kreis- und Ortsvorsitzende und Mitglieder des LFA Schule verschickt. Sollten Sie ebenfalls Interesse an dem Informationspaket haben, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Mitarbeiterin Claudia Fritzsche unter claudia.fritzsche@lt.niedersachsen.de.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.3

8

Hochschule Vechta wird Universität

Im Mai-Plenum hat der Landtag einen Antrag der Fraktionen von FDP und CDU beschlossen, die Hochschule Vechta in „Universität Vechta“ umzubenennen. Damit würdigt der Landtag die positive Entwicklung der Hochschule zur bedeutendsten Bildungseinrichtung im Oldenburger Münsterland.

Mit

den Schwerpunktbereichen Lehrerbildung,

Gerontolo-

gie/Soziale Dienstleistungen und Agrar- und Ernährungswissenschaften hat die Hochschule sowohl im Lehr- als auch im Forschungsbereich ein erkennbares Profil geschaffen. Dafür wurden seit 2004 an der Hochschule 45% der Professorenstellen neu profiliert, neu geschaffen oder neu besetzt. Die positive Entwicklung der Studierendenzahl und der Anzahl der Promovierenden zeigt, dass das Angebot der Hochschule Vechta aufgenommen wird und die Hochschule auch für Nachwuchsforscher interessant ist. Die fachlichen Schwerpunkte und auch die interdisziplinären Forschungsansätze geben der Hochschule eindeutig ein universitäres Profil.

3.4

Defusion Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

Im April wurde das Gesetz zur Entwicklung der Fachhochschulen in Niedersachsen eingebracht, in dem die Defusion der Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven (FH OOW) geregelt werden soll. Die drei früher selbstständigen Fachhochschulen wurden im Jahr 2000 zur FH OOW mit Sitz in Emden unter starken Protesten zusammengeschlossen. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 2003 wurde eine Gutachtergruppe beauftragt, die Fusion zu evaluieren. Die Gruppe formulierte Empfehlungen, die helfen sollten, die Akzeptanz der Fusion zu erhöhen oder die Qualität von Lehre und Forschung zu verbessern. Die Empfehlungen umfassten zum Beispiel Fragen der standortübergreifenden Neuordnung des Studienangebotes, Profilierung der Masterstudiengänge oder Verlagerung des Sitzes der FH. Diese Empfehlungen wurden von der FH nur teilweise oder gar nicht umgesetzt. So wurde im Juli 2008 durch das Wissenschaftsministerium erneut die Kommission „Zukünftige

Entwicklung

der

Fachhochschule

Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven

berufen. Diese Kommission legte im Januar 2009 ihren Bericht mit vor. Die Kommission musste feststellen, dass ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept und eine standortübergreifende Planung fehlten. Für ein Fortbestehen der FH OOW in der gegenwärtigen Struktur sieht sie keine Zukunft. Die Strukturkommission hat für die künftige Struktur der Hochschulen im Nordwesten folgende Vorschläge erarbeitet:


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 

9

für die Region Ostfriesland soll eine Fachhochschule Emden/Leer mit einer eigenen Verwaltung und Zentralen Einrichtungen gebildet werden

für die Region Oldenburg soll eine Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth gebildet werden, die Verwaltung und die Zentralen Einrichtungen sollen in Kooperation mit der Universität Oldenburg eingerichtet werden

Der nun vorliegende Gesetzentwurf setzt diese Empfehlungen weitgehend um. In der ersten Maiwoche hat dazu eine Anhörung stattgefunden. Im Wesentlichen wurde die vorgeschlagene Defusion in die beiden neuen Fachhochschulen begrüßt. Kritische Anmerkungen gab es vor allem hinsichtlich der Ausgestaltung der Kooperation zwischen der FH Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth mit der Universität Oldenburg. Diese Überlegungen werden in den nun folgenden Beratungen mit berücksichtigt. Das Gesetz soll im Juni-Plenum verabschiedet werden.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.

10

HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4305

4.1

Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge / Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2009 den Gesetzesvorschlag der Landesregierung zur Übertragung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf Landesbeamten beschlossen. Wesentlicher Inhalt des „Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2009 und 2010“ ist, dass Bezüge aller Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. März 2009 um einen Sockelbetrag in Höhe von 20 Euro aufgestockt werden.

Dieses gesteigerte Grundgehalt wird, ebenfalls rückwirkend zum 1. März

2009, um 3 % erhöht. Zum 1. März 2010 werden die Bezüge dann um zusätzliche 1,2 %. Beide Besoldungserhöhungen werden ebenso auf die Pensionäre und alle weiteren Versorgungsempfänger übertragen. Schwerpunkt der Diskussion im Landtag und in der Öffentlichkeit war dabei die Frage, ob diese Regelungen die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Länder wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamte sowie die Versorgungsempfänger überträgt. Dabei konnte der Forderung nach einem um weitere 20 Euro auf 40 Euro erhöhten Sockelbetrag nicht entsprochen werden, da durch eine derartige Erhöhung das Tarifergebnis nicht umgesetzt worden wäre. Vielmehr handelt es sich bei den im Tarifabschluss für die Beschäftigten enthaltenen weiteren 20 Euro um eine Kompensation für den Wegfall einer Leistungsvergütung rückwirkend zum 1. Januar 2009. Aus diesem Grund wird diese im Tarifbereich 2009 nur noch als Einmalzahlung von 40 Euro für die Zeit vor dem Tarifabschluss, also die Monate Januar und Februar, gewährt. Ab März entfällt diese, sodass es sich also um eine wirkungsgleiche Umsetzung der Tarifverträge für Beamte und Beschäftigte handelt. Beide erhalten de facto einen durchschnittlichen Erhöhungsbetrag von 20 Euro. Darüber hinaus ist in naher Zukunft durch die aktuelle wirtschaftliche Situation eine höhere Besoldungs- und Versorgungserhöhung nicht zu rechtfertigen, da dies eine weitere


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

11

Mehrbelastung des Haushalts zur Folge hätte. Die Haushaltsmäßigen Auswirkungen der nunmehr beschlossenen Regelung betragen: -

für das Jahr 2009 rd. 208,02 Mio. Euro; davon wurden 142 Mio. Euro im Haushaltsplan 2009 veranschlagt;

-

für das Jahr 2010 rd. 323 Mio. Euro; davon wurden 283,40 Mio. Euro in der Mittelfristigen Planung berücksichtigt.

Die Haushaltsbelastungen wirken jeweils für die Folgejahre fort. Ergänzend zu diesen Regelungen wurde auch beschlossen Änderungen im Haushalt des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vorzunehmen. Durch diese Änderung werden zusätzliche Mittel von 10,7 Mio. Euro zur Bekämpfung von Seuchen bereitgestellt. Für Einzelheiten zu diesem Beschluss verweise ich auf die Ausführungen in Punkt 2.1 dieser Ausgabe von Aktuelles aus dem Landtag.

4.2

Regionalisierungsmittel

In der vergangenen Plenarwoche befasste sich der Landtag in erster Beratung auch mit zwei Anträgen

der

Fraktionen

von

SPD

und

Bündnis

90/Die

Grünen

zum

Thema

Regionalisierungsmittel. Regionalisierungsmittel sind Mittel, die zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs dienen. Sie werden den Ländern vom Bund aus dem Mineralölsteueraufkommen – aufgrund des Regionalisierungsgesetzes – für die Bestellung der Nahverkehrsleistungen zur Verfügung gestellt. Eine unerwartete kurzfristige Kürzung dieser Bundesmittel rückwirkend für das Jahr 2006 und in den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurde u.a. dadurch abgefedert, dass den Aufgabenträgern für diese Jahre 2008 u. 2009 jeweils 15 Mio. Euro aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt wurden. Dies entsprach damals dem von den Aufgabenträgern gemeldeten Bedarf, so dass mit den zusätzlichen Landesmitteln der bis dahin geltende Fahrplanumfang weiter angeboten werden konnte. Mit ihren Entschließungsanträgen haben sich die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für eine vorzeitige und zumindest mittelfristige Bereitstellung von Landesmitteln für die Bestellung von ÖPNV-Betriebsleistungen eingesetzt.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

12

Selbstverständlich ist auch die FDP daran interessiert den ÖPNV/SPNV in Niedersachsen zu sichern und attraktiv weiterzuentwickeln. In Anbetracht der vom Bund nach wie vor nicht zurückgenommenen

Kürzungen

ist

aber

eindeutig,

dass

dies

in

der

jetzigen

Wirtschaftssituation nicht einfacher sein wird. Hinzu kommt der spürbare Rückzug der DB AG aus der Fläche und eine damit einhergehende Sicherstellung der Anbindungen durch das Land. Die Überlegungen für die Aufstellung des Landeshaushalts 2010 beginnen derzeit. Als teilweise

Kompensation

für

die

Reduzierung

der

Zuweisungen

beabsichtigt

die

Landesregierung für Zuweisungen an die Aufgabenträger zur Bestellung von SPNV-/ÖPNVBetriebsleistungen auch ab 2010 Mittel zu veranschlagen. Aus diesem Grund findet zurzeit auch eine Bedarfsanalyse statt, die sicherstellen soll, dass die benötigten Verkehrsangebote weiterhin aufrechterhalten werden können. Das gemeinsame Ziel der Anträge ist daher bereits erreicht. Der zusätzliche Bedarf an Landesmitteln für das Fahrplanangebot 2010 beläuft sich nach den bisher vorliegenden Angaben der Aufgabenträger auf 7,4 Mio. Euro. Die Summe umfasst den Betrag für die Region Hannover in Höhe von 1,8 Mio. Euro, der gleichgeblieben ist, sowie 5,6 Mio. Euro für den Zweckverband Großraum Braunschweig für die Jahre 2010 – 2014. Der Bedarf der LNVG ist in erster Linie aus erwirtschafteten Rücklagen zur Deckung mit einzubeziehen, was dafür spricht wie wichtig und erfolgreich eine Privatisierung ist.

4.3

Ergebnisse

der

Steuerschätzung

und

Auswirkungen

auf

Niedersachsen Parallel zur Sitzung des Landtages vom 12. bis 14. Mai 2009 fand die 134. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Seit Ende letzter Woche liegen nunmehr die Ergebnisse vor. Gegenüber der Steuerschätzung vom November 2008 werden die Steuereinnahmen im Jahre 2009 voraussichtlich um 45 Mrd. Euro niedriger ausfallen. Auf den Bund entfällt hiervon ein Minus von 21,5 Mrd. Euro. Die Länder müssen 2009 mit Einnahmeeinbußen in Höhe von 16,5 Mrd. Euro rechnen, für die Gemeinden ergeben sich Mindereinnahmen von 7,6 Mrd. Euro. 2010 wird das Steueraufkommen insgesamt um 84,7 Mrd. Euro geringer ausfallen als im Mai 2008 angenommen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

13

Diese Zahlen haben auch Auswirkungen auf den Niedersächsischen Landeshaushalt. Es werden in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 5 Mrd. Euro fehlen. Für das laufende Jahr ist mit einem Minus von 1,716 Mrd. Euro zu rechnen, 2010 werden es aller Voraussicht nach sogar 3,286 Mrd. Euro sein. Die haushaltswirksamen Mindereinnahmen sind allerdings etwas geringer. Sie betragen 1,261 Mrd. Euro im Jahr 2009 beziehungsweise 2,390 Mrd. Euro im Jahr

2010,

da

das

Land

aus

der

zum

Bund

verlagerten

Kraftfahrzeugsteuer

Kompensationszahlungen erhält. Insgesamt ist Niedersachsen damit an den bundesweiten Mindereinnahmen unterdurchschnittlich beteiligt. Im Haushaltsjahr 2010 droht somit ein Defizit von ca. 3,8 Mrd. Euro, da die bisherigen Planungen schon von einem Defizit von 1,4 Mrd. Euro ausgingen. FDP und CDU haben bisher große Erfolge in der Haushaltspolitik erzielt. Weiterhin gilt, der Verschuldung in Niedersachsen müssen enge Grenzen gesetzt werden. Trotz manches Eindrucks ist das Geld in den letzten Monaten nicht mehr geworden. Unter veränderten Voraussetzungen ist der Haushaltsausgleich ein wichtiges Ziel unserer Politik. An dieser ehrgeizigen Aufgabe gilt es weiter hart zu arbeiten. Für die Einzelheiten der Steuerschätzung verweise ich auf die beigefügten Anlagen.

-

Anlage 1: Ergebnisse der 134. Sitzung des AK Steuerschätzung

-

Anlage 2 und 3: Regionalisierte Auswirkungen der Steuerschätzung


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.

14

INNEN-, RECHTS- UND SPORTPOLITIK

Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Seggebrock; Telefon 0511-3030 4314

5.1

Änderung des Kommunalverfassungsrechts

In der vergangenen Plenumswoche hat der Niedersächsische Landtag eine Änderung des Kommunalverfassungsrechts beschlossen. Mit der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts sind Änderungen vorgenommen worden, die sich im Bereich der kommunalen Praxis als dringend erforderlich erwiesen haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Novelle ist die Erleichterung des freiwilligen Zusammenschlusses von Samtgemeinden. Dieses kann sich gerade in der momentanen Situation vor dem Hintergrund fortlaufender hauswirtschaftlicher Probleme, den Folgen des demographischen Wandels und Zusammengehörigkeitsgefühlen als sinnvoll erweisen. Die bisherigen Regelungen sahen vor, dass es für den Zusammenschluss eines formellen Gesetzes bedurfte. Zukünftig wird dieses bei Einigkeit innerhalb der Samtgemeinden über die Fusion durch eine Rechtsverordnung des Innenministeriums möglich sein. Wichtig war uns hierbei, dass dieses nur bei Einigkeit über die Fusion möglich ist. Eine Gebietsreform von oben lehnt die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag weiterhin ganz klar ab. So werden Zusammenschlüsse durch Rechtsverordnungen auch nur möglich sein, wenn alle Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinden zustimmen. Ist dieses nicht der Fall, wird eine Zustimmung des Landtages erforderlich sein. Des Weiteren werden mit der Novellierung die Rahmenbedingung für die interkommunale Zusammenarbeit erleichtert. Auch in den Bereichen Bürgerbegehren, dem Recht der Eigenbetriebe und des Kommunalabgabenrechts sind Bedürfnisse aus der kommunalen Praxis aufgegriffen worden und gesetzlich normiert worden. Eine wesentliche Änderung ergibt sich auch im Bereich der kommunalwirtschaftlichen Vorschriften. Hier wurde durch die Fraktionen von FDP und CDU eine Anregung der Kommunalen Spitzenverbände aufgegriffen und eine Sponsoring-Regelung in der Niedersächsischen Gemeindeordnung geschaffen. Zukünftig wird es dem Rat einer Gemeinde möglich sein über die Annahme von Spenden und Zuwendungen, die über einer gewissen Wertgrenze liegen, zu entscheiden. Diese Entscheidung wird der Rat in einer öffentlichen Sitzung fällen. Mit dieser Regelung wird in dem sensiblen Bereich der Spenden ein gewisses Maß an Rechtssicherheit und Transparent geschaffen.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.2

15

Verschärfung des Waffenrechts

In den Dringlichen Anfragen wurde in der vergangenen Plenarwoche die geplante Verschärfung des Waffenrechts behandelt. So sehen die Pläne der großen Koalition in Berlin unter

anderem

verdachtsunabhängige

Kontrollen

bei

Waffenbesitzern

vor.

Der

grundrechtliche Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG wird hier völlig außer Acht gelassen. Zudem soll die biometrische Sicherung von Waffenschränken und bestimmten Schusswaffen vorgeschrieben werden. Dieses ist nicht zielführend, da hierdurch eine unsachgemäße Aufbewahrung nicht verhindert werden kann. Auch war ursprünglich ein Verbot von Spielen wie Paintball und Gotcha vorgesehen, von welchem zwischenzeitlich, wohl auch aufgrund der massiven Kritik, aber wieder Abstand genommen worden ist. Im Plenum hat der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann die Pläne der großen Koalition ausdrücklich begrüßt. Aus Sicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag zeugen diese Pläne allerdings eher von unüberdachtem Aktionismus. Zielführend sind aus Sicht der FDP-Fraktion allerdings Pläne, die eine Amnestieregelung für die Abgabe von illegalen Waffen vorsehen. Auch eine vorgezogene Einführung des zentralen Waffenregisters wird als sinnvoll erachtet. Wichtig ist aus unserer Sicht Beratungsangebote für Waffenbesitzer zu schaffen. So sollen Waffenbesitzer die Möglichkeit erhalten sich durch die Behörden über die rechtmäßige Lagerung ihrer Waffen beraten zu lassen.

5.3

Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG)

Die Fraktionen von FDP und CDU haben ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen in den Landtag eingebracht.

Das

Gesetz sieht zwei wesentliche Änderungen des NJAG vor. Zum einen soll der mündliche Vortrag im Ersten Staatsexamen abgeschafft werden. Dieser sollte ursprünglich der Vermittlung

von

Schlüsselqualifikationen,

wie

Rhetorik,

Verhandlungsmanagement,

Kommunikationsfähigkeit, etc. dienen. Dieses hat sich aber nach den bisherigen Erfahrungen nicht bewährt, da sich Studierende in der Regel erst sehr spät auf diesen mündlichen Vortag vorbereiten. Ziel des Gesetzesentwurfes ist es, die Vermittlung der Schlüsselqualifikationen in den universitären Bereich vorzuverlagern und die Teilnahme an einer Veranstaltung zur Vermittlung

solcher

auszugestalten.

Die

Kenntnisse zweite

als

Zulassungsvoraussetzung

wesentliche

Änderung

betrifft

zur

ersten

Prüfung

die

Einführung

des


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

16

Verbesserungsversuches im Zweiten Staatsexamen. Bisher gab es in Niedersachsen diese Möglichkeit nicht. In anderen Bundesländern besteht die Möglichkeit seit längerem. Verschiedene Anfragen von Studierenden, die in den Vorbereitungsdienst eintreten wollen, haben gezeigt, dass die Möglichkeit der Notenverbesserung bei der Entscheidung für den Ort des Vorbereitungsdienstes eine Rolle spielt. Im Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung des Landes und die Chancengleichheit für niedersächsische Absolventen ist daher die Einführung eines Notenverbesserungsversuches sachgerecht.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 6.

17

AGRAR UND UMWELT

Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511-3030 4312

6.1

Notlage der Milchviehhalter

Die Krise der Landwirtschaft, insbesondere die Situation der 14.000 niedersächsischen Micherzeuger, haben die FDP-Fraktion dazu veranlasst, im Mai-Plenum verstärkt auf konkrete Entlastungen durch die Politik zu drängen. In der Aktuellen Stunde wurde die Bundesregierung unmissverständlich zur Senkung der Agrardieselsteuer und zum Abbau der überbordenden Bürokratie aufgefordert. Ein gemeinsamer Entschließungsantrag der CDU/ FDP-Koalition zur Entlastung der Milchviehalter war die Antwort auf die historisch tiefen Milchauszahlungspreise im April dieses Jahres. Ein umfangreicher Maßnahmenkatalog soll den Milchbauern kurzfristig Liquiditätsmittel zur Verfügung stellen. Das Vorziehen der Auszahlung von EU-Prämien, die Anpassung von Umschuldungs- und Kreditprogrammen und die Prüfung von Steuerentlastungen sind nur einige Möglichkeiten der politischen Hilfeleistung. Darüber hinaus sind marktverbessernde Maßnahmen für Erzeuger und Molkereien

gegenüber

dem

Lebensmitteleinzelhandel

und

die

Verbesserung

der

Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen durch Investitionen anzustreben.

6.2

Asse-Untersuchungsausschuss

Zunehmender Druck auf die SPD-Landtagsfraktion bewegten die Sozialdemokraten im MaiPlenum einen eigenen Entschließungsantrag zur Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) einzubringen. Grüne und Linke haben einen Untersuchungsausschuss seit vergangen Sommer gefordert, konnten diesen aber ohne die Zustimmung der SPD nicht durchsetzen. Im vergangenen September-Plenum erläuterte die SPD den Grünen und Linken ausführlich die Sinnlosigkeit eines PUA und das die Forderungen zur Einsetzung „…weitestgehend aufgeklärt…“ sind. Schon damals erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende, dass er sich imstande sieht eine politische Bewertung vorzunehmen und stellte in diesem Zusammenhang die Frage nach Aufwand und Ertrag eines PUA. Die Hauptforderung der Einsetzungsbeschlüsse, die Ermittlung der Einlagerungen in die Asse zwischen 1967 und 1978, wird bereits im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), als Vorarbeit für das Schließungskonzept, geleistet. Die Aufklärung der Vorgänge rund um die Asse ist selbstverständlich auch für uns prioritär. Allerdings geht eine sichere Schließung der Asse durch das BfS, begleitet durch den Umweltausschuss des Landtages und durch die


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG

18

Begleitgruppe Asse II, vor. Die politische Aufarbeitung sollte für unser Dafürhalten durch eine unabhängige Kommission aus Wissenschaftlern und Historikern und nicht durch Parteipolitiker erfolgen. Dem berechtigten Interesse der Menschen im Umfeld der Asse an den Einlagerungen, an der Entwicklungsgeschichte und am Schließungskonzept wäre die Politik so besser gerecht geworden. Im Vorfeld der Bundestagswahl ist nun regelmäßig mit Wahlkampfrhetorik und „Asse-Hysterie“ zu rechnen. Dies ist umso bedauerlicher, weil einem Aufklärungsbedürfnis auf Bundesebene jederzeit durch das Bundesumweltministerium (BMU), als Aufsichtsbehörde des Betreibers BfS, hätte nachgegangen werden können.


AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 7.

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EUROPA UND MEDIEN

Wissenschaftliche Fachreferenten: Patrick Schlupp; Telefon 0511-3030 4313

7.1

Niedersächsischer Landtag formuliert Erwartungen an das nächste Europäische Parlament

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP hat der Landtag in seiner Sitzung vom 13. Mai 2009 einen Entschließung verabschiedet, in der niedersächsische Erwartungen an das am 7. Juni 2009 neu zu wählende Europäische Parlament formuliert werden. Dem Entschließungsantrag liegt der politische Wille des Landtages zugrunde, möglichst eng mit den neugewählten Volksvertretern des Europäischen Parlaments zusammenzuarbeiten und diese bereits frühzeitig über niedersächsische Interessen in Europa zu sensibilisieren. Denn Niedersachsen profitiert enorm vom europäischen Einigungsprozess. So fließen beispielsweise in der laufenden Förderperiode von 2007 bis 2013 insgesamt 1,7 Mrd. Euro an europäischen Strukturfördermitteln nach Niedersachsen. Diesen sowie weitere Vorzüge und Nutzen, die das Land Niedersachsen aus seiner Zusammenarbeit mit der Europäischen Union zieht, gilt es nun, den Bürgerinnen und Bürgern auch mit Blick auf die bevorstehende Europawahl näher zu bringen. Um eine weiterhin fruchtbare Zusammenarbeit zwischen dem Niedersächsischem Landtag und dem Europäischem Parlament sicherzustellen, war hierbei aus Sicht der FDP-Fraktion entscheidend, dass der Entschließungsantrag einerseits detailliert die Vorzüge und Stärken Niedersachsens

aufführt

sowie

andererseits

konkrete

Politikbereichen an das Europäische Parlament entscheidende

Politikfelder

sind

neben

der

stellt.

Forderungen

in

zentralen

Aus niedersächsischer Sicht

EU-Strukturförderung

die

Land-

und

Ernährungswirtschaft, die Zukunft der Automobilindustrie sowie der weitere Ausbau der europäischen Verkehrsnetze, die maritime Wirtschaft und der Energiestandort Europa.


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