FDP Broschüre Bilanz 15. Wahlperiode

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FDP-FRAKTION IM NIEDERSÄCHSISCHEN LANDTAG

BILANZ FÜR DEN ZEITRAUM MÄRZ 2003 BIS OKTOBER 2007

Stand: 25.10.2007 Änderungen vorbehalten


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INHALTSVERZEICHNIS

1.

VORWORT

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2.

WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR

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3.

HAUSHALT UND FINANZEN

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4.

BILDUNG

14/15

5.

WISSENSCHAFT UND KULTUR

15

6.

INNERES UND SPORT

17/18

7.

RECHT

18

8.

UMWELT UND ENERGIE

22

9.

LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

25

10.

SOZIALES, FRAUEN, FAMILIE UND GESUNDHEIT SOWIE BAUWESEN

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11.

ENQUETE-KOMMISSION DEMOGRAFISCHER WANDEL

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12.

EUROPA UND MEDIEN

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mit Ihrer Stimme haben Sie uns 2003 Ihr Vertrauen geschenkt. Fast fünf Jahre lang haben wir uns nun ins Zeug gelegt, um Niedersachsen Schritt für Schritt weiter nach vorne zu bringen. In dieser Bilanz möchten wir Ihnen zeigen, welche Weichen wir stellen konnten, damit unser Land für uns und vor allem für unsere Kinder und Enkelkinder ein Zuhause bleibt, in dem es für gut ausgebildete Menschen Arbeit gibt, in dem die Menschen nicht von den Schulden des Staates erdrückt werden und in dem ein freies und tolerantes Zusammenleben in einer intakten Umwelt möglich ist. Ob es um solide Haushaltsfinanzen oder die Eigenverantwortliche Schule geht, die NBank, die den Mittelstand unterstützt, ein beitragsfreies Kindergartenjahr, bessere Bedingungen für unsere Hochschulen, die Sanierung von Sportstätten oder ein zeitgemäßes Bestattungsgesetz und ein menschenwürdiges Bleiberecht – wir haben bei allen Akzenten, die wir setzen konnten, immer die Menschen in Niedersachsen im Blick gehabt. Diese Arbeit für Sie wollen wir ab 2008 fortsetzen.

Ihr

Dr. Philipp Rösler MdL, Fraktionsvorsitzender


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WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR Walter Hirche MdL, Stv. Ministerpräsident, Nds. Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wolfgang Hermann MdL, Wirtschaftspolitischer Sprecher Gabriela König MdL, Verkehrs-und Tourismuspolitische Sprecherin Sebastian Maas, Wissenschaftlicher Fachreferent Politik für den Mittelstand Unsere Wirtschaftspolitik steht ganz im Zeichen des Mittelstandes und der Förderung von Innovationen. Auf Bundesebene setzt sich das liberale Wirtschaftsministerium für flexiblere Regelungen im Arbeits- und Tarifrecht sowie für eine Reform der gewerblichen Unfallversicherung und des Insolvenzgeldes ein. Dadurch sollen die Kosten für Neueinstellungen sinken und die Unternehmen von hohen Belastungen und Bürokratie befreit werden. Beides würde die Arbeitskosten reduzieren und helfen, die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. In Niedersachsen wurde 2004 die Wirtschaftsförderung in der neu gegründeten NBank zusammengefasst. Unternehmen erhalten nun Fördermittel und Beratung aus einer Hand. Der Erfolg: 1200 Unternehmen wurden gefördert und 1800 neue Arbeitsplätze geschaffen - und das bereits im ersten Jahr. Neben der Vergabe des Niedersachsenkredites, dem erfolgreichsten Produkt der NBank, oder dem Innovationskredit setzt sie ihren Schwerpunkt auf die Unterstützung von Unternehmensnachfolgern und Gründern. Diese Gruppe von Unternehmern benötigt oft besonders intensive Beratung, da diese Phase für das Unternehmen besonders kritisch ist. Um jeweils eine optimale Beratung bieten zu können, setzt die NBank auf einen externen Beraterpool, denn jedes neu gegründete Unternehmen schafft im Schnitt fünf Arbeitsplätze. Wichtigste Voraussetzung für Wachstum und neue Arbeitsplätze sind aber Innovationen. Um niedersächsische Unternehmen bei der Entwicklung und dem Einsatz innovativer Produkte zu unterstützen, hat das Wirtschaftsministerium sieben technologische Schwerpunktbereiche definiert, in denen Niedersachsen bereits heute besondere Stärken besitzt und die weiter ausgebaut werden sollen: -

Biotechnologie Biophotonik Mikrosystemtechnik Neue Materialien Telematik Brennstoffzelle Adaptronik

Seit 2003 stimuliert das Innovationszentrum Niedersachsen durch gezielte Impulse in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik die Entwicklung neuer, marktfähiger Technologien, Produkte und Dienstleistungen. Speziell Mittelständler sollen von einem schnelleren Technologietransfer profitieren und durch Beratung und Förderprogramme in ihrer Innovationskompetenz gestärkt werden. Eine weitere Fördersäule wurde mit dem neu aufgelegten Innovationsfonds geschaffen, für den wir uns nachhaltig eingesetzt haben. Neben Mitteln aus der klassischen Wirtschaftsförderung und EUMitteln aus der EFRE-Förderung stehen hier Mittel aus der neuen Stiftung „Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen“ bereit. Mit dieser Stiftung besteht erstmals die Möglichkeit, neue Entwicklungen langfristig zu begleiten und zu fördern.


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Die Stiftung soll insbesondere folgende Bereiche stärken: • • • •

Innovationen zur Erneuerung und Modernisierung der Wirtschaft Technologietransfer in die Wirtschaft Kultur der Innovation in der schulischen Bildung Nachhaltige Entwicklung und nachhaltiges Wirtschaften

Beim Erreichen der Ziele wird die Stiftung eng mit der NBank, als dem zentralen Förderinstitut des Landes, und dem Innovationszentrum zur Bewertung des Innovationsgehaltes eines Antrages zusammenarbeiten. Damit werden die bewährten Strukturen der Wirtschaftsförderung um ein weiteres Element erweitert und gleichzeitig die Entstehung teurer Doppelstrukturen vermieden. Die NBank ist ebenfalls verantwortlich für die Abwicklung der Anträge der neuen EU Förderperiode. Die Fördermittel in Höhe von 1,67 Mrd. € stehen erstmals allen Regionen Niedersachsens zur Verfügung. Neu ist auch, dass sich alle Anträge in einem Qualitätswettbewerb behaupten müssen, um eine Förderung zu erhalten. Neben dieser aktiven Wirtschaftsförderung gilt es ebenso, die Abgabenlast der Unternehmen zu reduzieren. Niedersachsen hat sich daher 2006 für die Beteiligung Deutschlands an einem EUModellversuch für reduzierte Mehrwertsteuersätze in bestimmten Branchen eingesetzt. Leider ist dieses Vorhaben am Widerstand der Bundesregierung gescheitert. Ebenfalls engagiert hat sich Niedersachsen über den Bundesrat bei der Verabschiedung der Unternehmenssteuerreform. Hier ist es uns Liberalen gelungen, wichtige Nachbesserungen für die Unternehmen durchzusetzen. Berufsbildung und Arbeitsmarkt Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik haben wir den Ausbildungsmarkt und die Jugendarbeitslosigkeit als Schwerpunktthema gewählt. Gleich in der ersten Plenarsitzung haben wir eine Aktuelle Stunde zur Jugendarbeitslosigkeit beantragt und deutlich gemacht, dass die bisherigen Programme dringend reformiert werden müssen, um die Lage nachhaltig zu verbessern. Als erste Maßnahme wurde eine Kampagne initiiert, um bei ausländischen Unternehmern, die derzeit deutlich weniger ausbilden als deutsche, für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze zu werben. Bei der anfangs nur auf Hannover beschränkten Aktion wurden gleich im ersten Jahr dutzende neue Ausbildungsplätze geschaffen. Die Aktion wird mittlerweile landesweit durchgeführt. Gleichzeitig gelang es durch den Ausbildungspakt von Land, Unternehmen, Verbänden und Arbeitsagenturen, die Lehrstellenlücke zu schließen und 2006 5,3% mehr Ausbildungsverträge als im Vorjahr abzuschließen. Jedem ausbildungswilligen Jugendlichen konnte ein Angebot gemacht werden. Dies ist einer der besten Werte aller Bundesländer. Für 2007 wird sogar mit einem Plus von 7% gerechnet. Damit liegt die Zahl der Lehrstellen wieder auf dem Niveau von 2000. Aufgrund der angespannten Lage der Vergangenheit gibt es leider immer noch eine Reihe von Jugendlichen, die seit mehreren Jahren keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Für diese wurde das Programm „2000 mal 2500“ aufgelegt. Das Land fördert dabei bis zu 2000 Unternehmen mit einem einmaligen Zuschuss von 2500 € für jeden Ausbildungsplatz, den sie einem arbeitslosen Jugendlichen anbieten. Auch Unternehmen, die neue Ausbildungsplätze schaffen, können unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 50% gefördert werden. Dieser Ansatz ist konsequent und erfolgreich. Denn nirgendwo kann für die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt mehr getan werden als im Betrieb selbst. Gefördert wurde diese Entwicklung auch durch die 2003 von uns gestartete Bundesratsinitiative für mehr Ausbildungsberufe für praktisch begabte Jugendliche. Durch höheren Praxisanteil, weniger Theorie und eine auf zwei Jahre reduzierte Dauer sollen diese Ausbildungsgänge Jugendlichen, die bisher wenige Chancen auf dem Ausbildungsmarkt hatten, neue Perspektiven eröffnen. Ausbildungen zum Servicefahrer/in, Chemiewerker/in, Maschinenführer/in werden sowohl von den Betrieben als auch den Jugendlichen sehr gut angenommen. Auch das Wirtschaftsministerium hat die Arbeitsmarktpolitik unter der Leitlinie „erster Arbeitsmarkt zuerst“ neu ausgerichtet. Bei diesem Konzept setzt die Arbeitsmarktpolitik verstärkt direkt beim Unternehmen an, da Arbeitssuchende im Unternehmen selbst am besten für den Arbeitsmarkt qualifiziert werden können. Bei Unternehmen, die sich in einer Krise befinden, wird frühzeitig versucht,


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die betroffenen Arbeitnehmer in eine neue Stelle zu vermitteln oder notfalls kurzfristig in einer Transfergesellschaft unterzubringen. Unternehmen, die Langzeitarbeitslose aufnehmen, können einen direkten Zuschuss zu den Lohnzahlungen erhalten. Im Vergleich zu Weiterbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im zweiten Arbeitsmarkt werden hierdurch deutlich bessere Vermittlungserfolge erzielt. Der Erfolg gibt uns Recht: Seit dem Regierungswechsel hat sich Niedersachsen im Ländervergleich der Arbeitslosenzahlen vom neunten auf den siebten Platz verbessert. Verkehr Die Verkehrsinfrastruktur ist das Rückgrat jeder modernen Wirtschaft, besonders in einem Flächenland wie Niedersachsen. Trotz knapper Kassen haben wir wichtige Schlüsselprojekte auf den Weg gebracht: Der JadeWeserPort ist mit einem Investitionsvolumen von 950 Mio. € das größte Infrastrukturprojekt Deutschlands und wird nach seiner Fertigstellung zu den bedeutendsten Tiefwasserhäfen Europas gehören. Der JadeWeserPort wird als erster deutscher Hafen genug Tiefgang besitzen, um die neuesten Generationen von Riesencontainerschiffen aufnehmen zu können. Ein solcher Hafen ist unverzichtbar für die deutsche Nordseeküste, um nicht von anderen Tiefwasserhäfen wie in Rotterdam vollständig verdrängt zu werden. Damit wird für die gesamte Region eine neue Zeit eingeläutet. Cuxhaven erweitert seinen Hafen um einen modernen Offshore-Hafen und wurde zusammen mit den übrigen Häfen des Landes in die privatrechtliche „Niedersachsen Ports GmbH“ überführt. Der zunehmende internationale Wettbewerb in der Hafenwirtschaft erfordert schnelle, flexible Entscheidungen und schlanke Strukturen, um langfristig erfolgreich am Markt agieren zu können. Die bisherige Verwaltungsstruktur der niedersächsischen Häfen war diesen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Nun gilt es, den Ausbau aller niedersächsischen See- und Binnenhäfen planmäßig voranzutreiben. Hierzu wurde das niedersächsische Hafenkonzept erarbeitet, das die wichtigsten Ausbaumaßnahmen für einzelne Häfen enthält. Großes Gewicht hat dabei die Hinterlandanbindung der Häfen, die zum Teil deutlich ausgebaut werden muss, um das volle Potential der Häfen erschließen zu können. Die CDU/FDP Regierungskoalition hat im Bereich Luftfahrt die Entscheidung für die Verlängerung der Landebahn des Forschungsflughafens Braunschweig gefällt. Dadurch wird der neben Toulouse größte Standort für Luftfahrtforschung in Europa weiter gestärkt. Das Gleiche gilt für den Straßenbau. Aufgrund der zwingend notwendigen Haushaltskonsolidierung musste auch bei den Investitionsmitteln für die Landesstraßen gekürzt werden, so dass die Mittel zurzeit kaum ausreichen, um den derzeitigen Zustand der Landesstraßen zu halten. Aufgrund der erzielten Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung beginnt das Land auf Initiative unserer Fraktion nun, die Investitionsmittel wieder deutlich aufzustocken, um diese insbesondere für die Fläche wichtigen Verkehrsverbindungen zu stärken. Wichtige Projekte wurden auch bei den Autobahnen vorangetrieben. So wurde die A 31 fertig gestellt, die A 39 endlich in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgenommen und für die A 22 haben Wirtschaft, Kommunen und Land ein innovatives System zur gemeinsamen Finanzierung der Linienplanung entwickelt. Ein Drittel der Planungskosten wurde von der Wirtschaft aufgebracht, den Rest teilen sich Land und Kommunen. Die Initialgespräche zwischen Wirtschaft und Politik, um dies zu ermöglichen, erfolgten aufgrund unserer Initiative. Seit Einführung der LKW-Maut hat der LKW-Verkehr auf mautfreien Straßen stark zugenommen, zum Teil in einem für die Anwohner kaum noch erträglichen Ausmaß. Wir haben dieses Thema früh aufgegriffen. Als andere noch von Ausnahmen und Einzelfällen sprachen, haben wir die Sorgen der Bürger im Rahmen einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung auf die parlamentarische Tagesordnung gesetzt. Niedersachsen ist auch Vorreiter bei der Erprobung neuer Techniken zur Entlastung der Straßen. Dazu gehören übergroße LKWs, sogenannte Gigaliner. Obwohl sie mit 40 Tonnen nicht schwerer sind als herkömmliche LKW, können sie dank ihrer Länge von 25 Metern deutlich mehr Volumen


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transportieren. Ein Feldversuch hat gezeigt, dass zwei Gigaliner drei herkömmliche LKWs ersetzen können und gleichzeitig der Benzinverbauch um die Hälfte sinkt. Im Bereich Fahrsicherheit hat Niedersachsen mit seinem Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“ Maßstäbe gesetzt. Das Konzept aus Niedersachsen diente auch als Grundlage für die 2005 von der Bundesregierung verabschiedete bundesweite Regelung. Heute haben fast alle Bundesländer das niedersächsische Modell übernommen. Heute machen rund ein Drittel aller Fahranfänger von dem Angebot Gebrauch und schaffen mit Hilfe eines erfahrenen Beifahrers mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Der Erfolg ist überzeugend: Die Zahl der Unfälle unter Beteiligung von Fahranfängern sank um rund 30%. Niedersachsen hat nach jahrelangem Stillstand 2003 endlich wieder mit der Planung neuer Radwege begonnen. Ein landesweites Radfernwegenetz, bestehend aus 15 Routen und 4115 Kilometern Radweg, soll dem Fahrradtourismus in Niedersachsen einen deutlichen Aufschwung verschaffen. Zur Finanzierung werden auch EU-Mittel und private Gelder genutzt. Um die Umsetzung dieses Projektes weiter zu beschleunigen, haben Wirtschaftsminister Walter Hirche und Umweltminister Hans-Heinrich Sander Planung und Bau von Radwegen an Straßen deutlich vereinfacht. Radwege gelten nun als ökologische Bauten. Dadurch entfallen viele Auflagen aus den Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Baudauer soll dadurch von zehn auf fünf Jahre verkürzt werden. Tourismus Niedersachsen ist eines der bedeutendsten Tourismusländer Deutschland. Die Tourismuswirtschaft zählt zu den größten Arbeitgebern des Landes. Zur weiteren Stärkung und Entwicklung des Tourismus haben wir für die wichtigsten Urlaubsziele Harz, Lüneburger Heide und die Nordsee Masterpläne entwickelt, um die spezifischen Stärken herauszuarbeiten und zu entwickeln. Dazu gehört eine modernisierte Kurortverordnung mit klaren Qualitätskriterien sowie eine Qualitätsoffensive für Hotels. Im Plenum wurde gemeinsam mit allen Fraktionen der Antrag „Wassertourismus in Niedersachsen“ eingebracht. Dank seines dichten Netzes an Flüssen und Kanälen bietet Niedersachsen ein ideales Gebiet für den als besonders Natur schonend geltenden Wassertourismus. Um dieses Potential besser zu nutzen, sollen konkrete Initiativen und Maßnahmen entwickelt werden. Bürokratieabbau Seit dem ersten Tag der Legislaturperiode arbeiten wir gemeinsam mit der Landesregierung am Abbau bürokratischer Hindernisse, die die Wirtschaft lähmen. Der Grundsatz lautet: Eigenverantwortung vor staatlicher Reglementierung. Sei es die Aufhebung des Sitzverbotes in Bäckereien und Fleischereien, die freie Farbwahl im Taxigewerbe, die längeren Öffnungszeiten von Biergärten oder die Verschlankung von Genehmigungsverfahren: Jede Maßnahme nutzt den betroffenen Unternehmen direkt und entlastet besonders kleine und mittlere Unternehmen, die am stärksten unter der Bürokratie zu leiden haben. Dieser Prozess ist natürlich nicht abgeschlossen. Permanent werden Gesetze und Verordnungen auf den Prüfstand gestellt. Dazu wurde auch das Forum Mittelstand gegründet, in dem die Politik einen engen Dialog mit der Wirtschaft führt, um gemeinsam Probleme zu identifizieren und Lösungen zu finden. Die FDP hat sich seit 2003 stets für eine Ausweitung des Sonntagsverkaufes in Tourismuszentren stark gemacht und die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Ladenschluss auf die Bundesländer gefordert. Als dieses Ziel 2006 endlich erreicht war, haben wir umgehend eines der liberalsten Ladenöffnungsgesetze erlassen, das während der Woche - einschließlich samstags - den Verkauf rund um die Uhr ermöglicht und touristischen Gebieten weitreichende Möglichkeiten für den Verkauf auch an Sonn- und Feiertagen bietet. Modernisiert wurde auch die Kehrordnung für Schornsteinfegerarbeiten. Als erstes Bundesland erlässt Niedersachsen 2006 eine neue Kehrordnung, die mehr Transparenz, Gebührengerechtigkeit und eine Senkung der Gesamtbelastung bringt.


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„Meilensteine“ Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Aktuelle Stunde zur Jugendarbeitslosigkeit - 02.04.2003 Um der steigenden Jugendarbeitslosigkeit und der sinkenden Zahl an Ausbildungsplätzen zu begegnen, haben wir die Arbeitsmarktpolitik neu ausgerichtet und einen Ausbildungspakt mit der Wirtschaft geschlossen. Bundesratsinitiative zum Arbeits- und Tarifrecht - 15.07.2003 Auf Initiative der Fraktionen von FDP und CDU bringt das Land eine Bundesratsinitiative für einen modernen und flexiblen Kündigungsschutz sowie eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein. Initiative zum Aufbau eines Migrantennetzwerkes für Ausbildungsplatzförderung 24.09.2003 Migranten werben im Auftrag der Arbeitsagentur gezielt bei Unternehmen mit Migrantenhintergrund für Ausbildungsplätze. Unsere Initiative führt zu einer deutlichen Zunahme der Ausbildungsplätze bei diesen Unternehmen. Bau des Nordgleises in Wilhelmshaven - 23.10.2003 Die FDP-Fraktion setzt sich für den Bau des dringend benötigten Nordgleises für den Hafen in Wilhelmshaven ein. Seit 2006 läuft nun das Planfeststellungsverfahren. Antrag zur Einführung von Ausbildungsberufen für praktisch begabte Jugendliche 31.10.2003 Durch höheren Praxisanteil und weniger Theorie sollen spezielle Ausbildungsberufe Jugendlichen, die bisher Probleme auf dem Arbeitsmarkt hatten, neue Perspektiven eröffnen. NBank nimmt Arbeit auf - 01.01.2004 Die neue Förderbank bündelt die bisherigen Wirtschaftsförderprogramme des Landes und unterstützt Unternehmen mit Beratung und günstigen Krediten. Durch Fördermittel von mehr als 500 Mio. € wurden bisher über 6000 neue Arbeitsplätze geschaffen. Landesinitiative Brennstoffzelle Niedersachsen nimmt Arbeit auf – 30.3.2004 Niedersachsen will mit der Brennstoffzellen-Technologie die Chancen einer innovativen Zukunftstechnologie nutzen. Bis 2007 werden gemeinsam mit niedersächsischen Unternehmen 27 Mio. € in Forschung und Entwicklung investiert. Über die Geschäftsstelle in Göttingen wird die Vernetzung relevanter Akteure vorangetrieben. Initialgespräche zum Bau der A 22 - 24.04.2004 Die FDP-Fraktion initiiert Gespräche mit Bauwirtschaft, IHK und Handwerkskammern, um private Investoren für das Projekt zu gewinnen. Die Planungskosten wurden zu je einem Drittel von Land, Kommunen und Wirtschaft getragen. Im Mai 2007 wurde die Vorzugstrasse für die A 22 festgelegt. Bundesgesetz zum begleiteten Fahren ab 17 – 08.07.2005 Das in Niedersachsen gestartete Modellprojekt wird durch ein Bundesgesetz unterlegt und aufgrund dieses Erfolges nun in fast allen Bundesländern eingeführt. Ein Drittel aller Fahranfänger macht mit und die Zahl der Unfälle in dieser Gruppe sinkt um rund 30%. EU-Modellversuch zu ermäßigten Mehrwertsteuersätzen – 28.03.2006 Die FDP setzt sich dafür ein, dass sich Deutschland an einem EU-weiten Modellversuch beteiligt, der es ermöglichen würde, in einigen Branchen wie dem Handwerk einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz einzuführen.


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Modernisierte Kehrordnung für Schornsteinfegerarbeiten – 29.11.2006 Als erstes Bundesland erlässt Niedersachsen eine neue Kehrordnung, die mehr Transparenz, Gebührengerechtigkeit und eine Senkung der finanziellen Belastung für den Bürger ermöglicht. Ausbau des Forschungsflughafens Braunschweig – 15.1.2007 Durch den Planfeststellungsbeschluss wird der Forschungsflugbetrieb damit auch für künftige Generationen von Flugzeugen ermöglicht. Dies wird dazu führen, dass die Forschungskompetenz in diesem Hochtechnologiebereich ausgebaut und bis zu 1000 neue qualifizierte Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen werden. Neues Hafenkonzept für Niedersachsen - 28.03.2007 Das Hafenkonzept sieht die Weiterentwicklung und den Ausbau der niedersächsischen See- und Binnenhäfen vor. Insbesondere die Hinterlandanbindungen werden verbessert. Bereits 2005 wurden die landeseigenen Häfen in eine private Rechtsform überführt, um sie flexibler und effizienter zu machen. Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen – 05.06.2007 Der Fonds wird niedersächsische Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte und Verfahren durch langfristige Finanzierungen unterstützen. Neben dem Land ist auch die Privatwirtschaft aufgefordert, sich finanziell zu beteiligen. Programm „2000 mal 2500“ - 19.07.2007 Das Land fördert 2000 Jugendliche, die seit mehreren Jahren vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen, durch einen Zuschuss von bis zu 2500 € an Unternehmen, die ihnen eine Stelle anbieten.


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HAUSHALT UND FINANZEN Klaus Rickert MdL, Stv. Fraktionsvorsitzender, Haushaltspolitischer Sprecher Sebastian Maas, Wissenschaftlicher Fachreferent Schuldenfreier Haushalt fast erreicht Unsere Fraktion hat die Haushaltssanierung zu einem maßgeblichen Schwerpunkt der Legislaturperiode erklärt. Diese Sanierung war unausweichlich, da aufgrund der desaströsen Finanzpolitik der Vorgängerregierung Niedersachsen seit 2002 mit jedem Haushalt gegen die Verfassung verstoßen hat, da die Kreditaufnahme jeweils höher war als die Summe aller Investitionen. Auch nach dem Regierungswechsel war es nicht möglich, kurzfristig einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Dies lag daran, dass das Land zum Abbau der Neuverschuldung auch zu Kürzungen bei den Investitionen gezwungen war. Ursprünglich war der erste verfassungskonforme Haushalt für das Jahr 2008 vorgesehen. Aufgrund der großen Erfolge bei unseren Sparbemühungen und dem starken Wirtschaftswachstum konnte dieses Ziel bereits mit dem Haushalt 2006 erreicht werden. Das nächste Ziel ist nun ein Haushalt, der komplett ohne neue Schulden auskommt. Diesem Ziel kommen wir mit großen Schritten näher. 2007 hat das Land 950 Mio. € Schulden aufgenommen. Das ist die geringste Neuverschuldung seit der Wiedervereinigung. Für den Haushalt 2008 sind Schulden in Höhe von 600 Mio. € eingeplant - die niedrigste Neuverschuldung seit 30 Jahren. 2009 werden dann letztmalig Schulden aufgenommen und ab 2010 wird der erste Haushalt seit Bestehen des Landes ohne neue Schulden verabschiedet. Gleichzeitig werden wir mit dem Abbau der Altschulden beginnen, ein Vorhaben, das aufgrund des Schuldenberges von über 50 Mrd. € viele Jahrzehnte in Anspruch nehmen wird und erst von nachfolgenden Generationen erreicht werden kann. Ein schuldenfreier Haushalt ist natürlich kein Selbstzweck, sondern Grundlage für eine handlungsfähige Politik. Im Hinblick auf zukünftige Generationen, die neben den Altschulden und den damit verbundenen Zinszahlungen auch die steigenden Pensionslasten tragen müssen, ist der Einstieg in den Schuldenabbau unverzichtbar. Unter den letzten Regierungen ist die Kreditaufnahme auf fast 3 Mrd. € jährlich regelrecht explodiert. Als Folge machen die jährlichen Zinszahlungen von 2,1 Mrd. €, bzw. 6 Mio. € pro Tag, etwa 10% unserer Gesamtausgaben aus. Das ist mehr als wir für den Bereich Wissenschaft und Kultur bereitstellen können. Zu verdanken ist der bisherige Konsolidierungserfolg einer disziplinierten Haushaltspolitik und den von uns unterstützen Sparmaßnahmen der letzten Jahre. So spart das Land durch seine Konsolidierungsmaßnahmen jährlich über 1,7 Mrd. €. Die wesentlichsten Einsparungen finden dabei bei den Leistungen für Beamten statt (609 Mio. €) und durch Einsparungen bei den Aufgaben der einzelnen Ministerien (687 Mio. €). Wesentliche Beiträge liefern auch die Verwaltungsmodernisierung (250 Mio. €) und eine Absenkung des Kommunalen Finanzausgleichs (165 Mio. €). Auch die steigenden Steuereinnahmen der letzen Jahre führten nicht zu einem Nachlassen der Ausgabendisziplin. Vielmehr wurde die Neuverschuldung stärker als geplant gesenkt und zusätzliche Mittel für Investitionen und Zukunftsaufgaben wie Bildung und Innovationen bereit gestellt. Zur Konsolidierung beigetragen haben auch Einnahmen von mehr als 1 Mrd. € aus der Veräußerung von Landesvermögen. Getrennt haben wir uns z. B. von den Spielbanken des Landes, der Eisenbahngesellschaft „OHE“ und den Landeskrankenhäusern. Hinzu kommen eine Vielzahl von Grundstücken und Gebäuden aus dem Besitz des Landes. Wenn wir Landesvermögen veräußern, geht es uns aber nicht nur um die Erzielung kurzfristiger Einnahmen. Privatisierung hat immer auch eine ordnungspolitische Komponente. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Spielbanken oder Eisenbahnen zu betreiben. Diese Aufgabe können Private deutlich besser wahrnehmen. Das Land stellt aber sicher, dass der Staat in sensiblen Bereichen wie beispielsweise bei den Landeskrankenhäusern seiner Aufsichtspflicht nachkommt, um eine vollständige und verfassungskonforme Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Mehr dazu auf den folgenden Seiten.


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Trotz aller Sparmaßnahmen haben wir während der letzen Jahre nicht einfach nur Kürzungen durchgeführt, sondern durch kluge Haushaltspolitik die nötigen Mittel für Investitionen in wichtige Zukunftsbereiche bereit gestellt. Dazu gehören insbesondere unsere Schwerpunkte Bildung - z.B. durch zusätzliche Lehrerstellen, die Einführung eines kostenlosen Kindergartenjahres, Investitionen in wichtige Forschungseinrichtungen und die Universitäten - sowie eine Stärkung der Wirtschafts- und Innovationsförderung wie z. B. durch die Gründung eines Innovationsfonds. Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung Gleich zu Beginn der neuen Legislatur stellten Parlament und Landesregierung die Weichen für die Haushaltskonsolidierung. Den Anfang machte die Einsetzung einer Haushaltstrukturkommission mit dem Auftrag, alle im Landeshaushalt vorhandenen Einsparpotentiale aufzuzeigen. Diese Sparpotentiale, oftmals bestehend aus einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen, wurden dann über die Jahre abgearbeitet. Als weiterer Schritt wurde die Umsetzung einer grundlegenden Verwaltungsreform beschlossen, wodurch eine Vielzahl von Aufgaben weggefallen sind und mit den Bezirksregierungen eine ganze Verwaltungsebene aufgelöst wurde. Große Einsparungen sind im Personalbestand mit seinen 160.000 Landesbediensteten nötig, der fast 50% der Landesausgaben für aktive und ehemalige Beschäftigte bindet. Aufgrund der steigenden Versorgungslasten werden diese Ausgaben auch zukünftig weiter steigen. Dennoch wurde durch die Verwaltungsreform auch hier mit dem Abbau von 6700 Stellen eine Trendwende geschafft. Zusätzlich war es unvermeidlich, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Leistungen der Beihilfe bei Beamten ab 2003 abzusenken und seit 2005 komplett zu streichen, wodurch jedes Jahr 490 Mio. € eingespart werden. Im Gegenzug erhalten Beschäftigte der unteren Besoldungsgruppen eine jährliche Sonderzahlung, um die Belastung abzumildern. Dies kann aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Beamten des Landes durch die Sparmaßnahmen stark belastet wurden. In diesem und im nächsten Jahr erhalten alle Beamten eine Sonderzahlung in Höhe von 860 €, untere Besoldungsgruppen von 1.280 €. Weitere Einsparungen wurden durch den Verzicht auf Besoldungsund Tariferhöhungen erzielt. Von 2008 an erhöht die Landesregierung aber die monatlichen Bezüge wieder um drei Prozent. Lange Zeit entwickelten sich die Einnahmen der Kommunen deutlich besser als die des Landes. Um aber die gebotene Verteilungssymmetrie aufrecht zu erhalten, also den Anteil des Landes und der Kommunen an den Gesamteinnahmen gleich zu belassen, wurde der Kommunale Finanzausgleich (KFA) angepasst. Die Steuerverbundquote sank 2005 von 16,09% auf 15,04%. 2007 wurde sie wieder auf 15,5% angehoben. Sollten sich die Einnahmen des Landes auch in den nächsten Jahren ähnlich gut entwickeln wie derzeit, ist eine weitere Anhebung zu erwarten. Privatisierungen Es ist wichtig, die Kernaufgaben des Landes lebendig und zeitgemäß fortzuentwickeln und zu erhalten. Bereiche, die nicht zur Daseinsfürsorge für die Bürgerinnen und Bürger gehören, kommen so auf den Prüfstand und nicht mehr durch das Land genutzte Objekte werden veräußert. So wurde, um die Einnahmesituation zu verbessern, im erheblichen Umfang Landesvermögen wie Grundstücke, Gebäude und Domänen veräußert. Als erste große Privatisierungsmaßnahme wurde 2005 die Spielbank des Landes mit ihren fünf Filialen für 71 Mio. € an den Spielbankenbetreiber Casino Austria veräußert. Damit setzt das Land ein klares Signal, dass sich der Staat nur noch auf seine Kernaufgaben konzentrieren soll. In diesem Fall bedeutet dies, Glücksspiele nicht mehr selbst anzubieten, sondern sich auf seine Aufsichtsfunktion über die Casinos zu konzentrieren. Ein weiteres Unternehmen, dessen Betreiben unseres Erachtens nicht zur Kernaufgabe des Landes gehört, ist die Osthannoversche Eisenbahn AG (OHE), die hauptsächlich im Nordosten Niedersachsens Züge im Personen und Güterverkehr sowie Buslinien betreibt. Eigentümer waren neben dem Land, der Bund, die Deutsche Bahn AG sowie verschiedene Kommunen und Landkreise. Da insbesondere die Deutsche Bahn AG und der Bund zu einem Ausstieg drängten und das Land alleine die hohen Kosten in die Infrastruktur des Schienennetzes nicht hätte finanzieren können, war eine Trennung unvermeidlich, aber auch ordnungspolitisch geboten. Anfang 2007 wurde


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die OHE für insgesamt 14 Mio. € an die Arriva-Bachstein GmbH veräußert. Im Kaufvertrag hat sich das Land zusichern lassen, dass vorläufig keine Arbeitsplätze abgebaut werden, die Firmenzentrale in Celle verbleibt und wesentliche Teile des Schienennetzes erhalten bleiben. In Januar 2007 wurde mit dem Verkauf von acht Landeskrankenhäusern (LKH) das dritte große Privatisierungsprojekt durchgeführt. Diese Privatisierung war besonders sensibel, da zu den Landeskrankenhäusern auch der hoheitliche Bereich des Maßregelvollzugs gehört, der natürlich im alleinigen Verantwortungsbereich des Landes verbleibt. Alle Landeskrankenhäuser wurden einzeln ausgeschrieben und gingen an verschiedene Investoren, darunter Kommunen, gemeinnützige Träger sowie Private. Insgesamt wurde ein Verkaufserlös von 107 Mio. € erzielt. Das Land trennt sich ebenfalls laufend von Liegenschaften. Dem Land gehören nicht nur viele Grundstücke und Gebäude, in denen Behörden untergebracht sind oder waren, sondern ebenfalls Waldflächen und landwirtschaftliche Domänen. Seit 2003 hat sich das Land von Grundstücken und Gebäuden im Wert von mehr als 140 Mio. € getrennt. Da viele Verkaufsverfahren relativ lange Zeit benötigen, werden auch in den nächsten Jahren noch große Einnahmen über den Verkauf von Liegenschaften erzielt. In diesem Zusammenhang sei auch die durch den Wegfall der Gewährträgerhaftung nötige Neustrukturierung der NordLB erwähnt. In einem Kraftakt hat das Land sichergestellt, dass die NordLB mit genügend Eigenkapital ausgestattet wird, um künftig auch ohne den Schutz des Landes im Wettbewerb bestehen zu können. Zukunftsprojekte Der Einsatz Öffentlich-Privater-Partnerschaften (ÖPP oder PPP) eröffnet der öffentlichen Hand die Möglichkeit, Bauvorhaben vollständig durch Private vorfinanzieren und durchführen zu lassen, um sie anschließend in Form langfristiger Nutzungsverträge zurück zu mieten. Hierdurch erhofft man sich erhebliche Einsparmöglichkeiten für die öffentliche Hand, da Private in der Regel günstiger bauen können. Da die Verträge Laufzeiten von bis zu 30 Jahren haben, ist eine genaue Prüfung des Projektes notwendig, um die möglichen Einsparpotentiale auch ausschöpfen zu können. Als erstes ÖPP-Projekt lässt das Land die neue Justizvollzugsanstalt in Bremervörde von privaten Unternehmen planen, finanzieren, bauen und Teile des Betriebes übernehmen. Alle hoheitlichen Aufgaben nimmt natürlich weiterhin das Land war. Die JVA ist nur der Anfang, weitere Projekte sollen in den nächsten Jahren folgen. Eine der am schnellsten wachsenden Ausgabepositionen im Landeshaushalt stellen die Beamtenpensionen dar. Von aktuell 2,3 Mrd. € werden die Versorgungsaufwendungen auf 3,4 Mrd. € im Jahre 2027 steigen. Bereits heute werden mehr als 26% der Personalausgaben für Versorgungsempfänger aufgewendet. Bisher bildet das Land keine Rücklagen für seine Beamten oder zahlt in eine Pensionskasse ein. Anfallende Versorgungszahlungen werden aus dem laufenden Haushalt getätigt. Um die Versorgung der Beamten zukunftssicher zu machen und nicht vollständig den zukünftigen Generationen aufzubürden, hat der Landtag auf unsere Initiative hin beschlossen, mit dem „Niedersächsischen Versorgungsfonds“ einen Pensionsfonds für Beamte einzurichten. Ab dem Jahre 2010 wird für jeden neu eingestellten Beamten monatlich ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechneter Betrag auf ein individuelles Pensionskonto eingezahlt. Diese Mittel werden anschließend am Kapitalmarkt angelegt, wobei eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Rendite gewährleistet sein soll. Angefangen bei 45 Mio. € im ersten Jahr werden die Aufwendungen für den Fonds bis 2030 auf etwa 1,35 Mrd. € steigen. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die ersten Pensionen über den Fonds finanziert.


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„Meilensteine“ Haushalt und Finanzen: Beginn der Haushaltskonsolidierung - 17.09.2003 Das Land stellt die Weichen für die Haushaltskonsolidierung. Dazu gehören die Einsetzung einer Haushaltstrukturkommission zur Aufdeckung von Sparpotentialen, der Abbau von 8000 Personalstellen und Kürzungen bei der Beamtenbesoldung. Wegfall der Gewährträgerhaftung - 14.12.2004 Nach Wegfall der Gewährträgerhaftung erhalten die Sparkassen ein modernes und dereguliertes Sparkassengesetz, ohne die Daseinsvorsorge zu gefährden. Auch das Eigenkapital der NordLB wird deutlich aufgestockt, um sie als zentrales Finanzinstitut für Niedersachsen zu stärken. Privatisierung der Niedersächsischen Spielbanken - 01.01.2005 Als erste große Privatisierungsmaßnahme wird die Spielbank des Landes mit ihren fünf Filialen für 71 Mio. € an den Spielbankenbetreiber Casino Austria veräußert. Verfassungskonformer Haushalt verabschiedet - 9.12.2005 Der Niedersächsische Landtag verabschiedet erstmals seit 2002 einen Haushalt, bei dem die Ausgaben für Investitionen über der Neuverschuldung liegen und der damit den Vorgaben der Verfassung entspricht. Neuverschuldung auf niedrigstem Stand seit der Wiedervereinigung - 8.12.2006 Der Niedersächsische Landtag verabschiedet den Haushalt für 2007. Mit 950 Mio. € liegt die Neuverschuldung erstmals seit der Wiedervereinigung unter 1 Mrd. €. Veräußerung der Landeskrankenhäuser (LKH) - 16.01.2007 Die sich im Landesbesitz befindlichen Krankenhäuser werden für 107 Mio. € an verschiedene Investoren veräußert. Veräußerung der Osthannoverschen-Eisenbahn (OHE) - 25.01.2007 Das Land hat gemeinsam mit Bund und Deutscher Bahn seine Anteile an der OHE für 14 Mio. € an die Arriva-Bachstein GmbH veräußert. Die Vertragsbedingungen sichern die Firmenzentrale in Celle, die Arbeitsplätze der Beschäftigten und wesentliche Teile des Schienennetzes. Verkauf von Liegenschaften - 31.12.2007 Seit 2003 wurden Grundstücke und Gebäude im Wert von mehr als 140 Mio. € verkauft. Pensionsfonds - 13.09.2007 Der Landtag beschließt die Einführung eines Pensionsfonds, um einen Kapitalstock für die Beamtenpensionen aufzubauen. Der Haushalt wird dadurch transparenter und zukünftige Generationen werden entlastet.


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BILDUNG Hans-Werner Schwarz MdL, Stv. Fraktionsvorsitzender, Bildungs- und Sportpolitischer Sprecher Claudia Fritzsche, Wissenschaftliche Fachreferentin Bildung befähigt die Menschen zur Teilhabe an der Gesellschaft und bildet die Grundlage für die persönliche Entwicklung. Die FDP setzt im Bildungsbereich auf die Verbesserung der Bildungsqualität durch eine stärkere individuelle Förderung, aber auch durch die Orientierung auf Lernergebnisse und durch Wettbewerb zwischen den Schulen. Mit der Abschaffung der Orientierungsstufe und der Einführung des Abiturs nach 12 Jahren und von zentralen Prüfungen haben wir daher zunächst die Rahmenbedingungen für eine größere Eigenständigkeit der Schulen geschaffen. Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule im August 2007 erhalten die Schulen die Möglichkeit zur Profilbildung. Bildungsstandards und Kerncurricula definieren Lernergebnisse, über den Weg dahin können nun die Schulen entscheiden. Schulinspektionen helfen den Schulen - gemeinsam mit Fachberatern und Trainern - die Bildungsqualität weiter zu verbessern. Mit dem Hauptschulprofilierungsprogramm haben wir die Hauptschulen im gegliederten Schulsystem weiter gestärkt. Durch zusätzliche Sozialpädagogenstellen und die Einführung von Betriebs- und Praxistagen werden vor allem praktisch begabte Jugendliche in ihren individuellen Fähigkeiten gefördert. Die Zahl der Ganztagsschulen in Niedersachsen konnte von 155 auf 545 gesteigert werden. Alle Ganztagsschulen haben für die Durchführung des Nachmittagsprogramms zusätzliche Lehrerstunden erhalten. Die ersten Jahre eines Kindes sind entscheidend für die Persönlichkeitsbildung. Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die Kindergärten in dem Bereich des Kultusministeriums und die Erarbeitung eines Orientierungsplans haben wir den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen weiter unterstrichen. Mit der Einführung vorschulischer Sprachtests und Sprachfördermaßnahmen stellen wir sicher, dass zur Einschulung jedes Kind die deutsche Sprache soweit beherrscht, dass es erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Durch die Einführung des dritten beitragsfreien Kindergartenjahres und 50 Beratungsteams im Rahmen des „Brückenjahrs“ haben wir den Übergang zwischen Elementarund Primarbereich erleichtert.


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WISSENSCHAFT UND KULTUR Prof. Dr. Dr. Roland Zielke MdL, Wissenschaftspolitischer Sprecher Roland Riese MdL, Kulturpolitischer Sprecher Claudia Fritzsche, Wissenschaftliche Fachreferentin Die Wissenschafts- und Hochschullandschaft unterliegt einem grundlegenden Wandel. Mit einer Reihe von Reformen haben wir die Niedersächsischen Hochschulen fit für die Zukunft gemacht. So haben wir mit dem Hochschuloptimierungskonzept Strukturveränderungen auf den Weg gebracht, die den Wettbewerb zwischen den Hochschulen stärken und damit die Qualitätsverbesserung der Forschung und Lehre einleiten. Zukunftsverträge zwischen dem Land und den Hochschulen geben den wissenschaftlichen Einrichtungen die nötige Planungssicherheit und lassen ihnen zugleich ein hohes Maß an Freiheit. Die Einführung der Studienbeiträge sehen wir als ein weiteres Instrument, um den Wettbewerb zwischen den Hochschulen und Universitäten anzukurbeln. Allerdings sollte die Entscheidung über die Höhe der Gebühren ganz in der Verantwortung der jeweiligen Hochschulen liegen. Mit den Studienbeiträgen konnten an allen Hochschulen Niedersachsens die Studienbedingungen bereits spürbar verbessert werden, zum Beispiel durch die Ausweitung der Öffnungszeiten von Bibliotheken, die Verbesserung der Ausstattung von Laboren oder durch die Einrichtung zusätzlicher Tutorien. Nach dem neuen Hochschulzugangsgesetz können sich die Studierenden nun ihre Hochschule aussuchen und die Hochschulen können sich ihre Studierenden aussuchen. Das umständliche Verfahren der zentralen Studienplatzvergabe ist damit in vielen Fächern abgeschafft. Auch dies verstehen wir als ein Instrument zur Verbesserung der Qualität der Lehre. Mit dem „Hochschulpakt 2020“ machen wir Niedersachsen fit für die Zukunft. Bis 2010 werden wir 11.200 zusätzliche Studienplätze schaffen. Mit der Niedersächsischen Technischen Hochschule und dem Institut für frühkindliche Bildung werden wir in Zukunft in den beiden wichtigen Bereichen Ausbildung in mathematisch-technischen Berufen und frühkindliche Bildung Kompetenzen bündeln und Netzwerke aufbauen. Im Kulturbereich haben wir die Kulturförderung aus Landesmitteln auf die Landschaften und Landschaftsverbände übertragen. Damit haben wir die Entscheidung über die Förderung bestimmter Kulturprojekte in die Hände der Menschen vor Ort gegeben. Zugleich haben wir den Schritt von der institutionellen hin zur projektorientierten Förderung gemacht, denn so können wir Projekte gezielter fördern und das Angebot verbreitern, statt die Gelder in die Verwaltung von Kultur zu stecken. Mit der Initiative „Musikland Niedersachsen“ konnten wir die verschiedensten Projekte und Veranstalter im Bereich zusammenführen und neue Impulse für das musikalische Leben in Niedersachsen setzen.

„Meilensteine“ Bildung, Wissenschaft und Kultur: Schulgesetz - 12.03.2003 Das neue Schulgesetz mit der Abschaffung der Orientierungsstufe, dem Abitur nach 12 Jahren und der Einführung von zentralen Abschlussprüfungen setzt auf mehr Profilbildung der einzelnen Schulformen und auf eine individuelle Förderung aller Schüler. Hochschulzulassung - 15.06.2004 Das neue Hochschulzulassungsgesetz ermöglicht es den Hochschulen, ihre Studierende und den Studierenden ihre Hochschulen weitgehend selbst auszusuchen. Die Autonomie der Hochschulen wird damit weiter gestärkt. Wir fordern jedoch weiter die vollständige Abschaffung der Zulassung nach Wartezeit.


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„Gesund lernen“ - 03.09.2004 Frühkindliche Bildung ist das Zukunftsthema. Mit der Anhörung „Gesund lernen“ haben wir über wichtige Grundlagen für Lernfähigkeit wie gesunde Ernährung und Bewegung informiert. Neuordnung der Kulturförderung - 16.02.2005 Die regionale Kulturförderung aus Landesmitteln wurde auf die Landschaften und Landschaftsverbände übertragen. Die Entscheidung über die Förderung kultureller Projekte in den Bereichen Musik, Bildende Kunst, freie Theater, Soziokultur und Kunstschulen wird damit in die Hände der Menschen vor Ort gegeben. Berufseinstiegsklassen - August 2006 Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 wurden an über 30 Berufsbildenden Schulen Berufseinstiegsklassen (BEK) eingerichtet. Dieses Angebot soll vor allem Schülern mit einem schwachen oder keinem Hauptschulabschluss die Möglichkeit geben, diesen nachzuholen und sich gleichzeitig auf einen bestimmten Berufsbereich zu orientieren. Einführung von Studienbeiträgen - Oktober 2006 Seit dem Wintersemester 2006/07 werden Studienbeiträge erhoben. Alle Studierenden haben einen Anspruch auf ein einkommensunabhängiges Studienbeitragsdarlehen. Die Studienbedingungen haben sich bereits spürbar verbessert. Deshalb halten wir an unserer Forderung fest, dass die Hochschulen selbst über die Höhe der Beiträge entscheiden sollen. Novelle NHG - 08.11.2006 Die Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes bietet den Hochschulen mehr Autonomie in vielen Bereichen. Das Land formuliert dabei weiterhin Ziele und Eckdaten der Hochschulpolitik. Der Landeszuschuss zu den Studentenwerken wird auf eine neue, transparente Grundlage gestellt. Hochschulpakt 2020 - 01.01.2007 Aufgrund des demographischen Wandels und doppelter Abiturjahrgänge ist in den kommenden Jahren mit einer steigenden Zahl von Studienanfängern zu rechnen. Niedersachsen wird im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 bis zum Jahr 2010 rund 11.200 zusätzliche Studienanfängerplätze schaffen. Kulturwirtschaft - 06.03.2007 Mit dem Entschließungsantrag zur Kulturwirtschaft haben wir die Landesregierung aufgefordert, ihre bisherigen Maßnahmen im Bereich der Kulturwirtschaft weiter auszubauen. Zu den Forderungen zählen unter anderem die Fortentwicklung des Urheberrechts und die Förderung von Existenzgründungen in Kulturberufen. Einführung der Eigenverantwortlichen Schule - 01.08.2007 Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule ab August 2007 wird eine zentrale Forderung der FDP umgesetzt. Durch größere Entscheidungsspielräume, die Möglichkeit ein eigenes Profil zu entwickeln und durch mehr Wettbewerb soll die Bildungsqualität erhöht werden. Ein Beratungs- und Unterstützungssystem wird den Schulen auf dem Weg in die Eigenverantwortung zur Seite stehen. Beitragsfreies KiTa-Jahr - 01.08.2007 Ab 1. August 2007 wird das Kindergartenjahr vor der Einschulung für die Eltern beitragsfrei sein. Das letzte Kindergartenjahr wird damit als Brückenjahr zwischen Kindergarten und Grundschule gestärkt. Das Land investiert damit zukünftig 120 Mio. Euro jährlich in die Verbesserung der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Finanzierung freier Schulen - 01.08.2007 Die Finanzierung von Schulen in freier Trägerschaft wird ab August 2007 auf eine neue Grundlage gestellt. Damit wird eine größere Transparenz, eine verbesserte Planungssicherheit, eine bedarfsgerechtere Finanzierung erreicht. Langfristig muss die Finanzierung der freien Schulen aber jener der öffentlichen Schulen gleichgestellt werden.


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INNERES UND SPORT Jörg Bode MdL, Parlamentarischer Geschäftsführer, Innenpolitischer Sprecher Silke Fricke, Wissenschaftliche Fachreferentin Um das Land strukturell zukunftsfähig und finanziell wieder handlungsfähig zu machen, braucht es tief greifende Reformen, die wirkungsvolle und wirtschaftliche Strukturen schaffen. Daher gehörte die Modernisierung der niedersächsischen Landesverwaltung zu unserem wichtigsten politischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode. Zu Beginn unserer Regierungszeit hatte Niedersachsen insgesamt etwa 121.000 Beamte. Durch die Verwaltungsreform mit der Auflösung der Bezirksregierungen sind knapp 2000 Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften gestrichen und über 100 Behörden abgeschafft worden. In der Folge brauchten wir 6800 Verwaltungsbeamte weniger. Zusätzlich eingestellt haben wir nur Lehrer, Richter und Polizisten, weil uns diese Bereiche besonders wichtig sind. 2003 gab es knapp 18.900 Polizeibeamte im Land. Inzwischen haben wir mit 19.789 Polizeibeamten die höchste Polizeistärke seit Gründung des Landes. Dies schlägt sich auch auf einen Rückgang der registrierten Straftaten und auf die Aufklärungsquote nieder, welche in den vergangen zwei Jahren auf die höchsten jemals in Niedersachsen erzielten Werte geklettert ist. Wir haben uns für die Förderung des Sports und des Ehrenamtes eingesetzt. In Niedersachsen wird der Breitensport auf vielfältige Weise gefördert und leistet einen wichtigen Beitrag zum kulturellen und sozialen Leben. Mit dem 2007 eingeführten Sportstättensanierungsprogramm wird wesentlich zur Erhaltung der Sportinfrastruktur in Niedersachsen beigetragen. Die Einführung der kostenlosen Unfall- und Haftpflichtversicherung kommt den vielen Menschen zugute, die sich ehrenamtlich im Sport engagieren.


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RECHT Prof. Dr. Dr. Roland Zielke MdL, Rechtspolitischer Sprecher Ursula Peters MdL, Justizvollzugs- und Baupolitische Sprecherin Vanessa Albowitz, Wissenschaftliche Fachreferentin Ein liberaler Rechtsstaat schützt sowohl die Freiheit als auch die Grundrechte der Bürger. Dazu muss der Staat einerseits über die geeigneten Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität und zur Verfolgung von Straftaten verfügen. Andererseits ist es Aufgabe der Justiz, die Einhaltung der rechtlichen Schranken zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang kann hervorgehoben werden, dass wir uns im Rahmen der Haushaltsberatungen stets für den Bereich der Rechtspolitik stark gemacht und neben einer zusätzlichen Einstellung von Richtern z.B. auch die Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften durchgesetzt haben. Zudem konnten wir uns als verlässlicher Gesprächspartner der Justizvollzugsbediensteten des Landes erweisen und gemeinsam mit diesen mehrere wichtige Anliegen durchsetzen, die die Situation im Justizvollzug deutlich verbessert haben. Es gibt darüber hinaus viele gute Beispiele für eine erfolgreiche liberale Justizpolitik aus Niedersachsen, die sich im Bundesrat durchgesetzt haben. Ein Beispiel ist die maßvolle Ausweitung der DNA-Analyse. Sie ermöglicht eine schnellere Aufklärung von Verbrechen. Eine Ausdehnung des Anwendungsbereiches der DNA-Analyse auf sog. Alltagskriminalität wie z.B. Ladendiebstähle lehnen wir jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nach wie vor ab. Ein anderes Beispiel für die erfolgreiche Bundesratspolitik ist eine liberale Regelung für Kronzeugen. Diese bietet die Möglichkeit zur Aufklärung von Straftaten, für die tendenziell ein Ermittlungsdefizit des Staates zu beklagen ist. Auch im Bereich des Strafvollzuges beschreiten wir neue Wege. Es wird in Niedersachsen als erstem Bundesland ein einheitliches Strafvollzugsgesetz geben, das nicht nur den Erwachsenenvollzug, sondern auch den Jugendvollzug und die Untersuchungshaft regeln wird. Dieses Gesetzesvorhaben wurde in den vergangenen Monaten sehr intensiv zwischen unserer Fraktion, der CDU-Fraktion und dem Justizministerium beraten. Im Zuge dieser Beratungen konnten wir wichtige Punkte durchsetzen, die für die Qualität des Gesetzes von erheblicher Bedeutung sind. So wurden z.B. die Regelungen über den Jugendstrafvollzug entsprechend der Besonderheiten dieser Vollzugsart ausgestaltet und damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes angepasst. Ebenso konnten praktikable und verfassungsrechtlich konforme Regelungen zu den Zuständigkeiten im Bereich der Untersuchungshaft umgesetzt werden, sodass das Gesetz insgesamt rechtzeitig bis Jahresende verabschiedet werden kann. Darüber hinaus beabsichtigen wir, die Planung, die Finanzierung, den Bau sowie die Wahrnehmung von nicht hoheitlichen Aufgaben im Betrieb einer Justizvollzugsanstalt an ein privates Unternehmen im Rahmen einer Öffentlich Privaten Partnerschaft (ÖPP) zu vergeben. Diese notwendigen Mittel dafür sind bereits im Haushalt verankert.

„Meilensteine“ Innen- und Rechtspolitik: Privatisierung im Justizbereich - 30.04.2003 Durch die Errichtung und den Betrieb von Justizvollzugsanstalten durch private Investoren sollen Personalkosten gespart werden. Außerdem wird durch Wettbewerb die Qualität der jeweiligen Justizvollzugsanstalt gefördert. Rasseliste - 29.10.2003 Hunde sind nicht aufgrund ihrer Rasse gefährlich. Deshalb haben wir die Rasselisten abgeschafft und den Wesenstest eingeführt. Parlamentsverkleinerung - 10.11.2004 Jeder muss sparen: Mit der Verkleinerung des Parlaments von 155 auf 135 Sitze ab 2008 leisten auch wir unseren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung.


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Abschaffung des Widerspruchverfahrens - 5.11.2004 Nach umfassender Aufgabenkritik haben wir das Widerspruchsverfahren nach § 68 Verwaltungsgerichtsordnung mit einigen Ausnahmen abgeschafft. Zweck der Abschaffung ist eine Erleichterung des Zugangs zu gerichtlichen Entscheidungen und eine Beschleunigung der Verfahren. Verwaltungsreform - 1.01.2005 Zum 01.01.2005 haben wir die vier Bezirksregierungen aufgelöst. Seitdem gibt es in Niedersachsen eine zweistufige Verwaltungsstruktur. Zuvor haben wir die Aufgaben der Bezirksregierungen privatisiert, abgebaut und auf die Kommunen oder Kammern übertragen. Mit der Stärkung der Kommunen und dem Abbau von Vorschriften ist uns ein großer Schritt hin zu einer bürger- und mittelstandsfreundlichen Verwaltung gelungen. Modellkommunen - 14.06.2005 In den Landkreisen Cuxhaven, Emsland und Osnabrück sowie in den Städten Lüneburg und Oldenburg werden bis Ende 2008 zahlreiche landesrechtliche Vorschriften versuchsweise außer Kraft gesetzt. Dies soll die Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken sowie der Bürgerorientierung positive Impulse geben. Konnexität - 11.10.2005 Um einen Ausgleich der Kosten für die Erfüllung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, die im Rahmen der Verwaltungsreform übertragen worden sind (Konnexität) zu gewährleisten, haben wir die Nds. Verfassung geändert. Änderung der Gemeindeordnung - 15.11.2005 Es wird eine Änderung der §§ 108 ff. NGO beschlossen. Dadurch wird eine Umgestaltung der Voraussetzungen der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden und eine Konzentration auf die eigentlichen Kernaufgaben erreicht. Spartenausbildung für Rechtsreferendare einführen - 23.11.2005 Wir haben uns für die Einführung einer Spartenausbildung bei Rechtsreferendaren ausgesprochen. Zielsetzung ist dabei, die Ausbildungsqualität zu erhöhen und eine Verbesserung der Berufsvorbereitung zu erreichen. Fachtagung zur Sterbehilfe - 28.11.2005 Nach Eröffnung eines Büros des Vereins Dignitas in Hannover führten wir eine Fachtagung zum Thema Sterbehilfe durch. Hierbei wurde herausgestellt, dass wir kein Geschäft mit dem Tod, jedoch jedem Menschen eine Selbstbestimmung als letztes Ziel gewähren wollen. Pressefreiheit - 1.03.2006 Vorlage eines Gesetzentwurfs. Danach sollen Hausdurchsuchungen von Privatwohnungen von Journalisten und die Beschlagnahme von Material nur mit richterlichem Beschluss möglich sein. Kein Einsatz der Bundeswehr im Innern - 17.05.2006 Die Sicherheit wird in vielen Situationen in hervorragender Art und Weise durch die niedersächsische Polizei gewährleistet. Eine Erweiterung der Einsätze der Bundeswehr im Innern über die bereits bestehenden, verfassungsrechtlich möglichen, ist deshalb nicht erforderlich. Schülergerichte - 30.06.2006 Wir haben uns für die Einführung von Schülergerichten in Niedersachsen ausgesprochen. Denn wenn Schüler ihren Altergenossen erzieherische Maßnahmen vorschlagen, kann sich eine größere Nähe der Urteile zur Realität der Jugendlichen ergeben. Wichtig ist, dass die zu behandelnden Fälle ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft an das jeweilige Schülergericht übermittelt werden und Jugendliche ebenso wie Eltern einverstanden sind, dass der Fall vor einem Teen-Court behandelt wird.


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Gerichtsnahe Mediation - 13.07.2006 Wir setzen uns für die Fortführung des Modellprojektes der gerichtsnahen Mediation ein. Denn unserer Ansicht nach können einvernehmliche Konfliktlösungen zeitnah und kostengünstig eine größere Zufriedenheit für alle Beteiligten gewähren, als dies ein langes Klageverfahren könnte. Interkommunale Zusammenarbeit - 8.11.2006 Wir sprechen uns ausdrücklich gegen eine Gebietsreform und für die Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit aus. Denn kommunale Kooperationen sind ein sinnvolles und flexibles Instrument, um heimatbezogen, trotzdem aber grenzübergreifend Leistungssteigerungen und Synergieeffekte erreichen zu können. Bürokratieabbau - 29.11.2006 Es wurde eine Analyse des Landesbaurechts anhand des Standard-Kosten-Modells vorgenommen. Dabei ging es darum, die Belastung der Wirtschaft durch Bürokratie, die ihr der Staat auferlegt und abverlangt, zu messen. Festgestellt wurde, dass ein Einsparpotential von 3,7 Mio Euro besteht, sofern Informationspflichten im Bereich des Baurechts erlassen werden. Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses - 8.12.2006 Nach dem schweren Transrapid Unglück auf der Versuchsanlagenstrecke im Emsland hat der Landtag die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses beschlossen, um den Unfall und eventuelle Verantwortlichkeiten zu klären. Sportwettenmonopol - 13.12.2006 Wir haben uns für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes ausgesprochen. Durch eine solche Liberalisierung kann der Wettbewerb ausgebaut und mit einer verbesserten Einnahmesituation gerechnet werden. Die Regierungschefs der Länder haben sich jedoch auf ihrer Konferenz am 13.12.2006 für den Erhalt des staatlichen Lotteriemonopols ausgesprochen. Es bleibt abzuwarten, welche Regelung sich durchsetzen wird. Interne Umstrukturierung der Verwaltung - 19.12.2006 Innerhalb des Innenministeriums wird eine eigene Abteilung für Migration und Integration geschaffen und es soll eine Fusion des Landesamtes für Statistik mit dem Informatikzentrum Niedersachsen durchgeführt werden. Diese Umstrukturierung der Verwaltung wird eine Erleichterung des Bürokratieabbaus und eine konsequente Fortführung der Verwaltungsreform darstellen. Sportstättensanierung - Mai 2007 In den nächsten fünf Jahren werden wir insgesamt 25 Millionen Euro für die Sportstättensanierung zur Verfügung stellen. Davon werden jährlich 2,5 Mio. Euro für die Sportvereine vorgesehen sowie 2,5 Mio. Euro für die Kommunen. Mit dem Sportstättensanierungsprogramm wird in unseren Augen wesentlich zur Erhaltung der Sportinfrastruktur in Niedersachsen beigetragen. Novellierung des Rettungsdienstgesetzes - 10.07.2007 Wir haben eine Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen, um einen Sicherheitszuwachs für die Bürger und mehr Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit für die Betreiber zu erreichen. Es werden kooperative Regionalleitstellen, welche eine Zusammenarbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bedeuten, und ein effizientes Qualitätsmanagement eingerichtet. Novellierung des Polizeigesetzes - Herbst 2007 Durch eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und die technischen Entwicklungen wollen wir mehr Sicherheit für die Bürger in Niedersachsen ermöglichen. Auch haben wir einen weitergehenden Schutz der Privatsphäre durchgesetzt.


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Einheitliches Strafvollzugsgesetz - Herbst 2007 Durch Übertragung der Kompetenzen für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder war es uns möglich, ein einheitliches Strafvollzugsgesetz einzubringen und bis Ende dieses Jahres zu verabschieden. Darin werden wir nicht nur den Erwachsenenvollzug, sondern auch den Jugendvollzug und die Untersuchungshaft regeln.


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UMWELT UND ENERGIE Hans-Heinrich Sander MdL, Nds. Umweltminister Christian Dürr MdL, Umweltpolitischer Sprecher Christian Budde, Wissenschaftlicher Fachreferent Die Abkehr von der Verbotspolitik hin zu einer Politik, die die Menschen mitnimmt und sie wieder erfahren lässt, warum es sich lohnt, die Natur und Umwelt in Niedersachsen zu schützen – das war der Leitsatz für die letzten 5 Jahre liberaler Umweltpolitik in Niedersachsen, die nicht zuletzt maßgeblich mit dem Namen Hans-Heinrich Sander verbunden wird. Durch eine konsequente Modernisierung der Umweltpolitik in Niedersachsen konnte verlorene Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung für dieses wichtige Politikfeld zurückgewonnen werden. Mit unserer Politik haben wir sichergestellt, dass stets zwischen den gleichrangigen ökologischen und ökonomischen Interessen sowie den Belangen der Bürgerinnen und Bürger sorgfältig abgewogen wurde. Das führte zu einer Umweltpolitik ohne Ideologie, dafür mit Augenmaß für einen nachhaltigen Interessenausgleich. Deshalb haben wir mit viel Kraft, aber erfolgreich die Umweltverwaltung modernisiert. Die Umweltdezernate der Bezirksregierungen sowie das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) wurden aufgelöst und konsequent in einen zweistufigen, schlanken und effizienten Verwaltungsaufbau überführt, der kurze Beratungs- und Entscheidungswege ermöglicht. Ebenfalls sehr erfolgreich haben wir großen Wert darauf gelegt, frühzeitig auf deutsche und europäische Rechtsetzungsprozesse Einfluss zu nehmen und niedersächsische Interessen einzubringen. Niedersachsen hat in den vergangenen Jahren bedeutende Erfolge im Naturschutz zu verzeichnen. Inzwischen sind in Niedersachsen 13 Naturparks ausgewiesen, die rund 20 Prozent der Landesfläche umfassen. Die Naturparks werden vom Land wieder finanziell gefördert. Mit diesem Schritt wurde – trotz der Finanzlage vor vier Jahren – bewusst eine Entscheidung von 1997 rückgängig gemacht, mit der die damalige Landesregierung die Förderung der Naturparks komplett eingestellt hatte. Das Niedersächsische Naturschutzgesetz wurde im liberalen Sinne bereits geändert. So wurde eine Vereinfachung der Eingriffsregelung im Naturschutzrecht sowie die Möglichkeit zur Ersatzgeldzahlung erreicht. Die Ersatzzahlung für Eingriffe in die Natur wurde seitdem von vielen unteren Naturschutzbehörden mit Erfolg in annähernd 600 Fällen angewandt. Die von der früheren Landesregierung hinterlassenen Defizite bei der FFH-Meldung wurden beseitigt und 253 neue Gebietsvorschläge der Europäischen Kommission mit einer Gesamtfläche von insgesamt 53.500 Hektar nachgemeldet. Mit der Kormoranverordnung, die die Bejagung von Kormoranen im Bereich von Teichwirtschaften ermöglicht, haben wir einen jahrelang währenden heftigen Konflikt zwischen Naturschutz und Fischereiverbänden in weniger als 200 Tagen nach Regierungsantritt beseitigen können. Dies ist nur ein Beispiel dafür, wie das Motto „Umweltschutz – mit den Menschen“ Wirkung zeigen kann. Miteinander reden führt zu Ergebnissen, übereinander reden verstärkt nur Konflikte. Als Beitrag zur Umweltinformation ebenso wie zur naturverträglichen Tourismusförderung ist das neue Internetportal „Natur erleben in Niedersachsen“ vor kurzem für die Bürger freigeschaltet worden. Küstenschutz und Hochwasserschutz haben für uns Liberale oberste Priorität für die Sicherheit von Mensch und Umwelt. Dabei achten wir verstärkt auf einen effektiven Einsatz von Fördergeldern. Mit dem nach 30 Jahren endlich erneuerten Generalplan Küstenschutz wurde die Grundlage für die weiteren Planungen zur Deichsicherheit geschaffen. Niedersachsen ist Spitze bei der Nutzung erneuerbarer Energien. Wir haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Potentiale für die Nutzung erneuerbarer Energien auszuschöpfen. Unser Programm zur Förderung der Bioenergien ist ein Erfolgsprojekt. Seit der Novellierung des EEG im Jahr 2004 sind in Niedersachsen rund 300 neue Biogasanlagen mit einem Investitionsvolumen von geschätzten 600 Millionen Euro in Betrieb gegangen. Allerdings gilt für unsere Energiepolitik der technologieoffene Energiemix, denn uns liegt eine umweltverträgliche, sichere und preisgünstige


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Energieversorgung der Bevölkerung am Herzen. Forschungsförderung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung von innovativen Energietechniken. Hier schaffen wir Kompetenz in den Bereichen der Bioenergien, der Brennstoffzellentechnik und bei der Entwicklung von synthetischen Kraftstoffen. Wir wollen Niedersachsen so zum Energieland Nr.1 entwickeln. Mit der von uns initiierten Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung und der Nachhaltigkeitsallianz, die wir in Kürze der Öffentlichkeit vorstellen, gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Umweltschutz der Zukunft. Dazu gehört auch, dass wir dem Klimawandel und vor allem der Abmilderung seiner Folgen für Niedersachsen höchste Priorität einräumen. Und auch dies geht nur, wenn wir alle Menschen in Niedersachsen auf unseren Weg mitnehmen können.

„Meilensteine“ Umwelt- und Energiepolitik: Projekt „Natur erleben“ - August 2003 Mit dem Projekt „Natur erleben“ fördern wir Ansätze, mit denen der natürliche Reichtum unseres Landes den Menschen wieder näher gebracht und erlebbar gemacht wird. Bereits im ersten Projektjahr wurden von verschiedenen Trägern über 2,5 Mio. € beantragt. Niedersächsisches Naturschutzrecht - September 2003 Nach und nach befreien wir den Naturschutz von Auflagen und Hürden. Konkrete Maßnahmen sind die Einführung des Ersatzgeldes und die Möglichkeit, einzelne Ersatzmaßnahmen zusammenzufassen. Für neue Radwege und den Erhalt von Schutzdünen sind keine Ausgleichsmaßnahmen mehr nötig. Standorte von Windkraftanlagen - April 2004 Wir setzen uns dafür ein, dass Gemeinden die Standorte für Windkraftanlagen künftig rechtsverbindlich planen können. So werden vielerorts Konflikte zwischen Kommunen und Windmüllern schon im Vorfeld ausgeräumt. Weniger Bürokratie - April 2004 Wir schaffen unnütze Bürokratie ab. Ein Beispiel: Wir verringern den Aufwand bei der Wartung von Kleinkläranlagen. Mit größeren Intervalle und mehr Wartungen in Eigenregie entsprechen wir dem Stand der Technik und helfen den Betreibern. Bioenergie weiterdenken - Mai 2004 Die Entwicklung der Bioenergie hat in Niedersachsen eine rasante Entwicklung genommen. Seit dem Jahr 2004 sind in Niedersachsen rund 300 neue Biogasanlagen mit einem Investitionsvolumen von geschätzten 600 Mio. € in Betrieb gegangen. Um diese Energiequelle wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll zu nutzen, setzen wir uns für die direkte Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz ein. Hochspannung - Februar 2005 Beim nötigen Ausbau des Stromnetzes setzen wir auf den offenen Dialog mit allen Betroffenen. Wir prüfen ergebnisoffen alle Möglichkeiten - ob Freileitung oder Erdverkabelung – um die beste Lösung für alle Beteiligten zu erreichen und die Bürgerinnen und Bürger vor Beeinträchtigungen bestmöglich zu schützen. Deregulierung und Vertragsnaturschutz - Mai 2005 Wir stärken den Vertragsnaturschutz und gestalten das Naturschutzrecht praxisnäher. Ziel ist es, durch mehr Planungssicherheit bei Landwirten wieder mehr Vertrauen für den Vertragsnaturschutz zu gewinnen. Ebenso orientieren sich die neuen Regelungen, z.B. zur Ausweisung von Naturparks, deutlich mehr an praktischen Erfordernissen. Nationalpark Harz - Januar 2006 Wir haben gemeinsam mit der Landesregierung Sachsen-Anhalt die beiden Harzer Nationalparks zum ersten länderübergreifenden Nationalpark Deutschlands zusammengeführt. Hier ist auf 24.700 Hektar Fläche ein Schutzgebiet für viele seltene Tier- und Pflanzenarten entstanden.


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Umweltnadel für Engagement im Umweltschutz - Januar 2007 Seit Anfang 2007 wird in Niedersachsen die „Umweltnadel“ verliehen. Die Auszeichnung würdigt Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderer Weise um den Schutz von Umwelt, Natur und Arten in Niedersachsen verdient gemacht haben. FFH-Nachmeldung - März 2007 Die von der früheren Landesregierung hinterlassenen Defizite bei der Meldung von FFH-Gebieten wurden von uns endgültig beseitigt. 253 neue Gebietsvorschläge mit einer Gesamtfläche von 53.500 Hektar wurden der Europäischen Union nachgemeldet. Wassergesetz - April 2007 Auch bei der umfassenden Novellierung des niedersächsischen Wassergesetzes sind wir unserer konsequenten Linie einer modernen Umweltgesetzgebung treu geblieben, so etwa durch ein neues Kooperationsmodell beim Trinkwasserschutz für Landwirte und Wasserversorger oder die Erleichterung bei der Genehmigung neuer Kleinkläranlagen sowie deutlichen Verbesserungen beim Hochwasserschutz. Erdverkabelung – Oktober 2007 Die Fraktionen von FDP und CDU bringen am 22.10.07 ein Gesetz zur Erdverkabelung in den Niedersächsischen Landtag ein (Direktüberweisung in die Ausschüsse). Mit einer Verabschiedung noch in dieser Wahlperiode würde ein klares Zeichen für die Erdverkabelung in sensiblen Gebieten im Sinne der Belange der Betroffenen vor Ort gesetzt. Sollte sich jedoch herausstellen, dass doch der Bund alleine zuständig ist, muss dieser seine Versprechungen sofort in die Tat umsetzen und dafür sorgen, dass ein entsprechendes Bundesgesetz verabschiedet wird. Denn wir wollen ein Gesetz, das den Menschen hilft und nicht ein Gesetz, das am Ende nichts bringt, weil die Gerichte entscheiden, dass das Land nicht gesetzgebungsgefugt ist.


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LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ Jan-Christoph Oetjen MdL, Landwirtschaftspolitischer Sprecher Fabian Fischer, Wissenschaftlicher Fachreferent Niedersachsen ist in Deutschland das Agrarland Nr. 1. Unser Land spielt eine wichtige Rolle bei der Versorgung der Verbraucher mit gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Politik für den ländlichen Raum ist aber mehr als nur Politik für Landwirtschaft. Unser ländlicher Raum ist Lebens-, Wirtschafts-, Arbeits-, und Erholungsraum für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Politik für den ländlichen Raum heißt, die Chancengleichheit von Stadt und Land in allen Politikbereichen herzustellen. Kurz: Politik für eine starke Landwirtschaft und einen starken ländlichen Raum ist eine Kernaufgabe der niedersächsischen Landespolitik und eines unserer zentralen Anliegen. Um dieses Ziel zu erreichen haben wir uns dafür eingesetzt, Bürokratie abzubauen und die Struktur der niedersächsischen Agrarverwaltung zu vereinfachen. Die aus diesem Ziel resultierende Schaffung einer einheitlichen niedersächsischen Landwirtschaftskammer und die Übertragung weiterer landesrechtlicher Aufgaben, hat nicht nur zur Vereinfachung der Verwaltung geführt, sondern auch das Gewicht der Kammer und damit den ländlichen Raum insgesamt gestärkt. Eine auf Zukunft ausgelegte Landwirtschaft kommt an Europa nicht vorbei, denn ob Flächenprämie, Düngeverordnung, Zuckermarkt, Milchquote oder Nutztierhaltung – gerade im Agrarbereich kommen die meisten Vorgaben aus Brüssel. Unsere Landwirte sind die am besten ausgebildeten in Europa, daher sind wir sicher, dass sie im europäischen Wettbewerb bestehen können. Wir sind aber klar gegen Regelungen in der Landwirtschaft, die über die Vorgaben aus Brüssel hinausgehen und den Landwirten in Niedersachsen und Deutschland Nachteile gegenüber den europäischen Nachbarn verschaffen. Deshalb haben wir beispielsweise im Rahmen von Bundesratsinitiativen darauf hingewirkt, dass Ackerbau in Überschwemmungsgebieten nicht verboten wird. Im Mittelpunkt unserer Politik steht der zukunftsorientierte, landwirtschaftliche Betrieb, denn Landwirte sind aus unserer Sicht in erster Linie freie und selbstverantwortliche Unternehmer. Daher haben wir uns stets für die Abschaffung der Milchquote und den Abbau bürokratischer Hemmnisse eingesetzt.

„Meilensteine“ Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Maßgebliche Bundesratsinitiativen - 16.02.2005 / Dezember 2004 bis Januar 2005 Im Rahmen von Bundesratsinitiativen wurde im Jahr 2005 darauf hingewirkt, dass Ackerbau in Überschwemmungsgebieten erlaubt bleibt. Das Hochwasserschutzgesetz der Bundesregierung sah ursprünglich vor, Ackerbau auf solchen Flächen grundsätzlich zu verbieten. Ebenso wurde vor dem Hintergrund der Umsetzung europäischer Vorgaben bei der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2004 darauf hingewirkt, über EU-Recht hinausgehende Regelungen des Bundes bei der Schweine- und Hühnerhaltung im Hinblick auf den Platzbedarf der Tiere, bzw. die Art der Haltung, abzumildern oder gänzlich zu streichen. Leider ist eine „1:1 Umsetzung“ der EU-Vorgaben gescheitert, aufgrund unserer Initiative konnte allerdings ein Kompromiss erreicht werden, der eine Benachteiligung deutscher Nutztierhalter weitgehend verhindert hat. Umsetzung der EU-Agrarreform - 2003/2004 Wir haben uns stets für die Entkopplung der Prämien von der Produktion eingesetzt. Letztlich wurde dieser Reformvorschlag von der europäischen Kommission aufgegriffen und umgesetzt. Die Liberalen haben einen entscheidenden Anteil an der Einführung der Flächenprämie. Ziel ist es dabei nach wie vor, eine einheitliche, unbürokratische Flächenprämie an die landwirtschaftlichen Betriebe auszuzahlen. Hierzu muss der bestehende Sonderstatus im Bereich OGS abgeschafft werden.


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Milchwirtschaft - 13.12.2004 Milch aus Niedersachsen ist ein anerkanntes und hochwertiges Qualitätsprodukt. Niedersächsische Milchbauern nehmen international eine Spitzenposition ein. Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken ist Ziel unserer Politik. Aus diesem Grund haben wir uns von Anfang dafür eingesetzt, die Quotengebiete wesentlich zu vergrößern, und zwar mindestens auf die Größe des Raumes Norddeutschlands, um die Quoten besser handeln zu können. Dabei war unser endgültiges Ziel von Anfang an, das Milchquotensystem schnellstmöglich abzuschaffen. Tatsächlich ist im Laufe der Legislaturperiode immer deutlicher geworden, dass sich die Milchquote überlebt hat. Darum verstärken wir unsere Bemühungen gemeinsam mit dem Bauernverband und dem Land Niedersachsen, entsprechende politische Signale zu setzen. Ziel ist es, im Jahr 2009 den Beschluss zur endgültigen Abschaffung der Milchquote herbeizuführen. Zuckermarkt - 23.06.2005 Den niedersächsischen Zuckerproduzenten sollen auch in Zukunft wirtschaftlich tragfähige Perspektiven erhalten bleiben. Bei der erforderlichen Anpassung der EU-Zuckermarktordnung an die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir uns deshalb dafür eingesetzt, eine für die niedersächsische Landwirtschaft tragfähige Lösung zu schaffen. Es ist unsere Leitlinie, die Produzenten auf die sich abzeichnenden Veränderungen in den Marktbedingungen vorzubereiten und die Unternehmen durch ausreichend lange Übergangszeiten stark für die Zukunft und einen offeneren Wettbewerb zu machen. Dieses Ziel wurde mit der neuen Zuckermarktordnung erreicht, die bis September 2015 laufen wird. Düngeverordnung - 26.04.2004 Bei der Umsetzung der Düngeverordnung von europäischem Recht in Bundesrecht drohte eine übertriebene Verschärfung durch das Bundesministerium. Durch einen entsprechenden Entschließungsantrag im April 2004 haben wir über den Bundesrat auf eine 1:1 Umsetzung des europäischen Rechts hingewirkt. So entstanden den niedersächsischen Landwirten keine zusätzlichen Nachteile gegenüber ihren europäischen Mitbewerbern. Forstreform - Juni bis September 2004 Im Zuge der Verwaltungsreform und mit dem Wegfall der Bezirksregierungen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 die bisherige Landesforstverwaltung in die „Anstalt niedersächsische Landesforsten“ überführt. Mit dieser Rechtsform bleiben weiterhin die Steuerungsmöglichkeiten der öffentlichen Auftraggeber gewährleistet, gleichzeitig werden aber Rationalisierungspotentiale durch eine wesentlich weitergehende Handlungsfreiheit erschlossen. Zugleich bietet dies die Möglichkeit, marktwirtschaftliche Mechanismen in Zukunft vermehrt und effektiver zu nutzen. Damit einher geht eine wesentliche Straffung der Forstverwaltung durch die Reduzierung der Anzahl der Forstämter von bis dahin 45 auf jetzt 26 und der Anzahl der Revierförstereien von 340 bislang auf jetzt 274. Im Bereich der Holzproduktion der „Anstalt niedersächsische Landesforsten“ wurde die Möglichkeit geschaffen wirtschaftlich zu arbeiten, so dass in diesem Jahr erstmals seit langem eine schwarze Null erwirtschaftet werden konnte. Fusion der Landwirtschaftskammern - 31.08.2005 bis 01.01.2006 Im Rahmen der Verwaltungsreform wurde auch die Fusion der beiden Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems angeregt. Aus diesem Grund wurde eine einheitliche Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Sitz in Oldenburg geschaffen. Die daraus resultierende Bündelung der Verwaltungskapazitäten ermöglicht es der Landwirtschaftskammer, sich besser auf die erhöhten Anforderungen durch Vorschriften der EU einzustellen. Darüber hinaus arbeitet die Kammer aufgrund von Synergieeffekten und einer insgesamt schlankeren Verwaltung noch effektiver als bisher. Bürokratieabbau - 10.04.2006 Die Belastung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Genehmigungsverfahren, Aufzeichnungs- und Berichtspflichten und Kontrollvorschriften sowie sonstigen einzuhaltenden Auflagen ist sehr groß. Das inzwischen erreichte Ausmaß hemmt die Innovations- und Investitionskräfte und wirkt sich negativ auf


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die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe aus. Eines unserer wichtigsten Anliegen ist es, Bürokratie abzubauen und damit die Belastungen zu verringern. Küstenfischerei - 28.10.2004 Die Fischerei im niedersächsischen Küstenraum hat nicht nur eine lange Tradition, sie ist auch von wirtschaftlicher und touristischer Bedeutung für Niedersachsens Küstenregionen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass entsprechende Rahmenbedingungen zur Existenzsicherung der Küsten- und Binnenfischerei geschaffen werden und bestehende bürokratische Erschwernisse in der Küstenfischereiordnung entfallen. Landesraumordnungsgesetz - 31.10.2006 Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften wurde der Grundstein für eine grundlegende Deregulierung und Neustrukturierung des Raumordnungsrechts in Niedersachsen gelegt. Landesraumordnungsprogramm - 26.06.2007 Mit der Neufassung des Raumordnungsgesetzes wurde der Weg auch für die Aktualisierung des niedersächsischen Landesraumordnungsprogramms freigemacht. Auf Grundlage dieses Programms wird die räumliche und strukturelle Entwicklung Niedersachsens geplant. Besonders die vorgesehenen Flexibilisierungen werden helfen, dem demographischen Wandel zu begegnen und den ländlichen Raum zu stärken. Neue EU-Förderperiode ELER - 2006/2007 Gemeinsam mit der Landesregierung haben wir das Programm zur Förderung im ländlichen Raum für Niedersachsen und Bremen geschaffen. Mit dem neuen Förderprogramm wird in der kommenden EUFörderperiode 2007 bis 2013 die Förderung für die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen zusammengefasst. Das Programm setzt auf eine integrierte ländliche Entwicklung und will mit einem umfassenden thematischen Ansatz breite Wirkungen erzielen. Die wesentlichen Ziele des Programms sind:

1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung der Umstrukturierung, der Entwicklung und der Innovation,

2. Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung sowie die 3. Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft.

Erntehelfer - 06.06.2007 Unsere Dringliche Anfrage zur 2006 in Kraft getretenen Eckpunkteregelung für Saisonarbeitskräfte bestätigt, dass die Regelung den Landwirten schadet. Ob Spargel, Erdbeeren oder Äpfel - die niedersächsischen Bauern haben große Probleme, ihren Bedarf an Erntehelfern zu decken. In einzelnen Fällen ist es aufgrund des durch die Eckpunkteregelung verursachten Arbeitskräftemangels 2007 zu Ernteausfällen von bis zu 30% gekommen. Wir setzen uns dafür ein, die Eckpunkteregelung möglichst schnell abzuschaffen und wirken daher gemeinsam mit der Landesregierung darauf hin, dass die Bundesregierung eine neue, fühlbar einfachere Regelung zum Einsatz von ausländischen Saisonarbeitskräften auf den Weg bringt. Diese neue Regelung müsste nicht nur eine deutliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beinhalten, auch eine flexiblere Gestaltung der mit ihr verbundenen Arbeitserlaubnis, die bisher nur für einen Betrieb gilt, ist nötig. In ihrer jetzigen Form trägt die Regelung weder dazu bei, den deutschen Arbeitsmarkt zu entlasten noch ermöglicht sie es, Saisonfrüchte rechtzeitig zu ernten. Niemandem ist geholfen, wenn Spargel oder Obst auf den Feldern vergammeln. Energieeffizienz in der Landwirtschaft - 13.09.2007 Niedersachsen leistet als Agrarland Nr. 1 in Deutschland einen erheblichen Beitrag zum Schutz des Klimas durch nachwachsende Rohstoffe. Mindestens ebenso wichtig wie die Nutzung dieser Rohstoffe


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zur Erzeugung von Strom und Wärme ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, Maßnahmen zu fördern, die dabei helfen, das in landwirtschaftlichen Betrieben bestehende Einsparungspotential zu realisieren. Chancen des Biobooms für Niedersachsen - 19.10.2007 In Niedersachsen gibt es viele leistungsstarke Unternehmen im Bereich der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft. Diese werden von uns unterstützt, was sich an Einrichtungen wie dem Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen zeigt. Trotz dieser Unterstützung hat der anhaltende Bioboom der letzten Jahre dazu geführt, dass aufgrund der gestiegenen Nachfrage der Import von Bioprodukten aus dem Ausland nötig geworden ist. Um es den niedersächsischen Unternehmen zu ermöglichen, von diesem Trend zu profitieren, setzen wir uns dafür ein, dass die Landesregierung Maßnahmen ergreift, um ein nachhaltiges Wachstum der ökologischen Landwirtschaft zu unterstützen. Ein Beispiel hierfür ist die Fortführung und Intensivierung der bewährten Förder-, Versuchs- und Marketingaktivitäten.


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SOZIALES, FRAUEN, BAUWESEN

FAMILIE

UND

GESUNDHEIT

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SOWIE

Gesine Meißner MdL, Vorsitzende des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Sozialpolitische Sprecherin Thomas Franzkewitsch, Wissenschaftlicher Fachreferent Ziel liberaler Sozialpolitik ist ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende materielle Grundlage. Nachhaltige soziale Sicherheit gibt es aber nur, wenn auch jeder mehr Verantwortung übernimmt. Für Liberale hat individuelle und gemeinschaftliche Selbsthilfe Vorrang vor staatlich organisierter Fürsorge und Versorgung. Daher haben wir auch den Ausbau des ehrenamtlichen Engagements gefördert. Instrumente dazu sind der 2003 eingeführte Versicherungsschutz für freiwillig Engagierte, der Freiwilligenserver des Landes, das Projekt der Engagement-Lotsen (ELFEN) und die landesweite Ehrenamtskarte. Liberale Politik setzt auf Vielfalt und stellt sich gegen Diskriminierungen jeder Art. Wir wollen die Teilhabechancen für alle Menschen verbessern, auch für diejenigen, die Nachteile haben aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung. Die FDP-Fraktion hat in Niedersachsen die Fortsetzung der Bildungs- und Beratungsarbeit für Homosexuelle gesichert und eine Verständigung aller Fraktionen zur Umsetzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Landesrecht erreicht. Familien mit Zukunft – Kinder bilden und betreuen Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat eine herausragende Bedeutung für eine zukunftsorientierte Familienpolitik. Sie erfordert bedarfsgerechte, differenzierte, flexible und verlässliche Betreuungsangebote. Die FDP-Fraktion tritt seit Beginn der Legislaturperiode für einen Ausbau der Betreuung durch Tagesmütter und –väter ein, sie setzt daneben auf betriebliche und private Angebote. Mit dem Programm „Familien mit Zukunft“ fördert das Land familienfreundliche Infrastrukturen und investiert von 2007 bis 2010 insgesamt 100 Millionen Euro in frühkindliche Bildung und die Betreuung unter Dreijähriger insbesondere durch Kindertagespflege. Unterstützt werden die Qualifizierung von Tagesmüttern und –vätern, Aufbau und Vernetzung bedarfsgerechter Strukturen, koordinierende Dienstleistungsangebote wie Familienservicebüros als Ansprechpartner für Eltern, Betriebe und Kitas sowie ergänzende niedrigschwellige Angebote für besondere Zielgruppen wie z. B. ehrenamtliche Familienlotsen in sozialen Brennpunkten. Niedersachsen hat zudem eine Familienverträglichkeitsprüfung für alle Gesetzesvorhaben eingeführt. Kinderschutz In den meisten Familien können sich Kinder gut entwickeln. Ein Teil der Eltern ist hingegen aufgrund von Armut, fehlenden Bildungsvoraussetzungen, Krankheit und Suchtverhalten oder Gewaltsituationen in der Familie überfordert. Die Gesellschaft muss spätestens da eingreifen, wo Kindern Vernachlässigung, Verwahrlosung oder Misshandlung droht. Niedersachsen hat ein Koordinierungszentrum Kinderschutz in Kooperation mit dem Kinderkrankenhaus auf der Bult und der Medizinischen Hochschule Hannover eingerichtet. Das Land fördert die Fortbildung von Familienhebammen, die vor allem in sozialen Brennpunkten durch aufsuchende Beratung und konkrete Hilfen Risikofamilien unterstützen. Weitere Instrumente zum Kinderschutz sind ein landesweites Notruftelefon und ein Leitfaden für Kinderärzte. Mit den „Niedersächsischen Kooperations- und Bildungsprojekten“ (NiKo) werden in der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schulen Erziehungsdefizite abgebaut und Bildungs- und Gesundheitskompetenzen gestärkt. Schutz vor häuslicher Gewalt Das Land hat die Mittel für den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt auf über 4 Millionen Euro jährlich erhöht und mit den Beratungs- und Interventionsstellen (BISS) ein aufsuchendes Angebot der Beratung flächendeckend eingeführt, nachdem die Modellphase den Erfolg der BISS gezeigt hatte. Zudem wurde Ende 2003 die Dauer für den Verweis des gewalttätigen Partners aus der Wohnung von


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7 auf 14 Tage verlängert. Neben der aufsuchenden Arbeit werden weiterhin Zufluchtsmöglichkeiten in Frauenhäusern unterstützt. Die überregional ausstrahlenden Beratungsangebote der Mädchenhäuser wurden auf Initiative der FDP-Fraktion gesichert. Zwangsheirat Zwangsverheiratung stellt eindeutig eine Menschenrechtsverletzung dar. Für die Opfer von Zwangsverheiratung hat das Land ein Handlungskonzept entwickelt, das u. a. Aufklärungsmaterialien, ein Krisentelefon und Unterbringungsmöglichkeiten für bedrohte Mädchen beinhaltet. Zudem hatte sich die FDP dafür eingesetzt, dass Niedersachsen die Bundesratsinitiative von Baden-Württemberg hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Ergänzungen und zivilrechtlicher Änderungen unterstützt. So fand im Bundesrat eine eindeutige Strafrechtsnorm eine Mehrheit. Im Zivilrecht sollen beim Unterhaltsanspruch und beim Ehegattenerbrecht materielle Nachteile der Opfer oder Vorteile für die Täter ausgeschlossen werden. Jugendpolitik Die niedersächsische Jugendpolitik setzt einen deutlichen Schwerpunkt bei der Prävention, anstatt einen Großteil ihrer Bemühungen in kostspielige „Reparaturmaßnahmen“ zu investieren. Wichtige Aspekte sind etwa die Förderung von gesunder Ernährung und Bewegung – im Hearing „Gesund lernen“ bereits 2004 von der FDP-Fraktion thematisiert, die Aufklärung über Drogen- und Suchtgefahren und Hilfen zum Übergang von der Schule in den Beruf. Vorrangig kommt es darauf an, jungen Menschen gute Ausbildungsmöglichkeiten zu geben und sie in das Arbeitsleben zu integrieren. Mit der Einrichtung von 44 PACE, den so genannten Pro-Aktiv-Centren für arbeitslose Jugendliche zur Integration in die Arbeitswelt, und der Zusammenführung der vorher bestehenden unterschiedlichen Förderprogramme hat Niedersachsen dazu ein wichtiges Instrument eingeführt. Darüber hinaus wurde zur Anerkennung ehrenamtlicher Jugendarbeit 2006 zum „Jahr der Jugend“ erklärt und eine Vielzahl von überregionalen und örtlichen Veranstaltungen initiiert. Sozialgesetzbuch (SGB) II / Optionsmodell Niedersachsen ist bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe – die für die FDP eine Vorstufe zum Bürgergeld darstellt – von Anfang an für eine starke kommunale Verantwortung bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen eingetreten. Kompetenz und Erfolg der Vermittlung liegen im Regelfall dort, wo räumliche Nähe und direkte persönliche Ansprache gegeben sind. In Niedersachsen können 13 Landkreise die Arbeitsvermittlung im Rahmen des Optionsmodells seit Anfang 2005 eigenverantwortlich wahrnehmen. Mit dem Ausführungsgesetz zum SGB II wurden Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Optionsmodells geregelt. Dazu zählt insbesondere die Weiterleitung und Verteilung der finanziellen Entlastung des Landes. Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen Der Landtag berät derzeit den Entwurf des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Kernpunkt ist eine weitgehende Definition der Barrierefreiheit, die sich auf unterschiedliche Formen von Behinderung bezieht. Damit verbunden sind die Anerkennung der Gebärdensprache und der Anspruch von hörbehinderten Menschen auf Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher in Verwaltungsverfahren. Internetauftritte öffentlicher Stellen sollen auch für sehbehinderte Menschen zugänglich gemacht werden. Damit soll eine gleichberechtigte Teilhabe erleichtert werden. Weitere Punkte des Gesetzentwurfes sind das Benachteilungsverbot, ein Klagerecht für Behindertenverbände in Fällen von allgemeiner Bedeutung, die Einrichtung eines Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen und vergleichbarer Gremien in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie die gesetzliche Verankerung des Landesbeauftragten. Das Gesetz umfasst neben der Landes- auch die kommunale Ebene. Die FDP-Fraktion hat daher aufgrund der Konnexität inzwischen Zahlungen an die Kommunen in Höhe von jährlich 1,5 Millionen Euro beschlossen, die einen zu erwartenden finanziellen Mehraufwand ausgleichen sollen. Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen Ein Beispiel für mehr Eigenverantwortung in der Gewährung von Sozialleistungen ist die Einführung des „Persönlichen Budgets“ für Menschen mit Behinderungen. Dies beinhaltet eine pauschale


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Geldleistung gemäß dem individuellen Hilfebedarf mit dem Ziel, Teilhabe und Selbstbestimmung zu stärken. Die FDP-Fraktion stellte dazu einen Entschließungsantrag. Als Konsequenz erfolgte Anfang 2004 die Einrichtung von drei Modellregionen: dem Emsland, dem Landkreis Osnabrück und Braunschweig. Nach der Modellphase hat das Land für eine Ausweitung auf alle Kommunen geworben, ab Anfang 2008 wird bundesweit ein Rechtsanspruch bestehen. Die Betroffenen können mit dem „Persönlichen Budget“ selbst entscheiden, bei welchem Anbieter sie welche Leistung in Anspruch nehmen. Die Erfahrungen zeigen, dass durch das „Persönliche Budget“ einerseits die Zufriedenheit der Leistungsempfänger gesteigert wird, andererseits sogar Einspareffekte erzielt werden. Letzteres gelingt vor allem durch die Beendigung oder Vermeidung einer Heimunterbringung. Pflege Mit der Änderung des Landespflegegesetzes zum 1. Januar 2004 wurde die ambulante Pflege gestärkt und durch eine Vereinfachung der Förderinstrumente eine Entbürokratisierung erreicht. Dazu dienten eine Streichung der Zuschüsse für stationäre Einrichtungen und eine Aufhebung der Deckelung bei der Bezuschussung der ambulanten Pflege. Damit sind komplizierte Berechnungsverfahren entfallen. Zum Bürokratieabbau wird in einem Modellvorhaben die Zusammenarbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen mit der Heimaufsicht bei der Prüfung von Pflegeeinrichtungen verbessert, um unabgestimmte und doppelte Prüfungen zu vermeiden. Das Land hat die flächendeckende Einführung niedrigschwelliger Betreuungsangebote zur Unterstützung und Entlastung von Angehörigen gefördert. Niedersachsen unterstützt zudem die Arbeit der Gerontopsychiatrischen Zentren, die Hilfen beim Aufbau und der Vernetzung von Versorgungsstrukturen für Demenzkranke vor Ort leisten. Bestattungsgesetz Die FDP-Fraktion hat zum Jahresende 2005 ein neues Bestattungsrecht auf den Weg gebracht, das Freiraum für individuelle Wünsche und Veränderungen in der Bestattungskultur eröffnet. Das neue Recht sollte aber auch dem Pietätsempfinden vieler Menschen entsprechen und einen Missbrauch mit sterblichen Überresten verhindern. Daher wird ein Verzicht auf die Bestattung von Urnen auf einem Friedhof („Friedhofszwang“) nicht aufgenommen. Zugelassen werden allerdings Ausnahmen von der Sargpflicht aus religiösen Gründen wie die Bestattung im Leichentuch, was insbesondere für Muslime relevant ist. Ebenso wird die Verwendung anderer Sargmaterialien als Holz erlaubt. Bestattungsmöglichkeiten für Fehl- und Totgeburten werden gesichert, Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet darauf hinzuweisen. Friedhöfe dürfen im Wege der Beauftragung durch den Friedhofsträgers auch privat betrieben und errichtet werden, die Einrichtung von Friedwäldern wird ermöglicht. Private Krematorien können ohne besondere Genehmigungsvorbehalte eingerichtet werden. Palliativversorgung Palliativmedizin hilft Schmerzen zu behandeln, Leiden zu lindern und ein würdevolles Lebensende zu ermöglichen. Daneben bieten stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste menschliche Unterstützung bei der Sterbebegleitung. Niedersachsen hat ein Rahmenkonzept zur Palliativversorgung entwickelt und fördert die Einrichtung von regionalen Hospiz- und Palliativstützpunkten mit einer Vernetzung aller Beteiligten vor Ort. Ausgehend von 10 Stützpunkten 2006 soll ein flächendeckendes Angebot erreicht werden. Das Ergebnis einer Fachtagung der FDP-Fraktion im November 2005 zum Thema Sterbehilfe war: Es darf kein Geschäft mit dem Tod geben, jedem Menschen sollte aber Selbstbestimmung als letztes Ziel gewährt werden. Daher ist die FDP-Fraktion gegen ein Verbot der Beratung zum assistierten Suizid eingetreten. Nichtraucherschutz Mit dem Nichtraucherschutzgesetz soll ein wirksamer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erreicht werden, ohne unverhältnismäßig in die Privatsphäre einzugreifen. Ziel des Gesetzes ist dabei der Gesundheitsschutz in öffentlichen Einrichtungen und nicht ein allgemeines Rauchverbot. Zu den öffentlichen Einrichtungen zählen u. a. Behörden, der Landtag, Krankenhäuser, Schulen, Kitas, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Sporthallen, Hallenbäder, Theater und Museen. Die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen bleibt außer in Schulen und Kitas möglich. Für Gaststätten gilt, dass sie einen Nebenraum zum Raucherraum erklären


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können. Dabei muss es sich um einen „untergeordneten Raum“ handeln. Weitere Inhalte des Gesetzes sind die Tatbestände für Ordnungswidrigkeiten, die Verantwortung der Gemeinden für öffentliche Spielplätze und die Regelungen zur offenen Gastronomie zum Beispiel in Markthallen, wo sich das Rauchverbot auf die gesamte Räumlichkeit erstrecken soll. Das Nichtraucherschutzgesetz ist am 1. August 2007 in Kraft getreten. Da das Gesetz in vielen Punkten Neuland beschreitet, ist auch bereits relativ kurzfristig bis Ende 2009 eine Evaluation vorgesehen. Heroin-Vergabe Hannover war einer der Standorte für das Modellprojekt zur Heroin-Vergabe an Schwerstabhängige, das in Kooperation von Bund, Ländern und Kommunen durchgeführt wurde. Dieses Modellprojekt hat sich an Menschen gerichtet, die sowohl von konventionellen Therapien wie auch von der Substitution mit Methadon nicht erreicht wurden. Die Ergebnisse des Modellprojektes sind eindeutig positiv. So ist bei 80% der Probanden eine gesundheitliche Verbesserung eingetreten. Insgesamt hat sich gezeigt, dass es bei der Heroin-Vergabe leichter fällt, sich von der Drogenszene und dem kriminellen Umfeld zu lösen. Die Modellstudienphase war 2006 beendet, allerdings konnte eine Übergangsregelung erreicht werden zur vorläufigen Fortsetzung der Heroin-Vergabe an die beteiligten Schwerstabhängigen bis zu einer Aufnahme in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Als Voraussetzung dazu wären auf Bundesebene Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes und des Arzneimittelgesetzes erforderlich. Auf Initiative der FDP-Fraktion hat sich Niedersachsen an einem entsprechenden Antrag des Bundesrates beteiligt und zudem Haushaltsmittel für die Übergangsphase zur Verfügung gestellt. AIDS-Hilfen Das Netzwerk der AIDS-Hilfen leistet bei der AIDS-Prävention vorbildliche Arbeit unter Einbeziehung engagierter Ehrenamtlicher. Die HIV-Neuinfektionsrate ist in Niedersachsen im Bundesvergleich relativ niedrig. Allerdings muss einer sich abzeichnenden Vernachlässigung des Schutzverhaltens vorgebeugt werden. Neue Formen der Zielgruppenansprache müssen dazu entwickelt werden. Die für 2004 ursprünglich vorgesehene Kürzung der Förderung um 20 Prozent, die gerade die Beratung im ländlichen Raum getroffen hätte, konnte auf Initiative der FDP-Fraktion deutlich reduziert werden. Die FDP-Fraktion hat zudem erreicht, dass zusätzliche Mittel für die Beratung im Strafvollzug zur Verfügung gestellt worden sind. Im kommenden Jahr soll u. a. die Prävention von Mutter-KindInfektionen ausgebaut werden. Gesundheitsdienstgesetz Das im März 2006 beschlossene Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst hat veraltete rechtliche Vorschriften aufgehoben und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Moderne serviceorientierte Verwaltungsstrukturen können vor Ort organisiert werden, dabei bleibt allerdings die ärztliche Kompetenz der Leitung gesichert. Der Infektionsschutz ist als Kernaufgabe des Gesundheitsdienstes im übertragenen Wirkungskreis des Landes geblieben. Präventionsmaßnahmen, Untersuchungen und Gutachten sind hingegen in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen gefallen, die damit Ausgestaltung und Durchführung selbst gestalten können. Zur Verbesserung der Gesundheit von Kindern wurde eine Sicherstellung ärztlicher Untersuchungen vor dem Schuleintritt festgeschrieben, damit sollen optimale Entwicklungsmöglichkeiten gewährleistet werden. Das Gesetz beinhaltet zudem landeseinheitliche Anforderungen an eine Gesundheitsberichterstattung. Heilkammergesetz Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Psychotherapeuten, also alle Angehörigen der Heilberufe, sollen sich in Niedersachsen in der Rechtsform der GmbH niederlassen können. Dies ist Teil einer Novelle des Heilkammergesetzes, die im Mai 2006 beschlossen wurde. Die FDP-Fraktion hatte diesen Punkt bereits bei der vorherigen Änderung des Heilkammergesetzes ins Gespräch gebracht und sich in der Folge für die Realisierung eingesetzt. Niedersachsen hat damit als eines der ersten Bundesländer einen entsprechenden Beschluss des Ärztetages rechtlich umgesetzt. Die Rechtsform der GmbH entspricht dem Interesse vieler Angehöriger der Heilberufe, da sie mehr Handlungsspielraum bei einer Niederlassung bietet, das wirtschaftliche Risiko verteilt und einen besseren Haftungsschutz gewährt.


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Privatisierung der Landeskrankenhäuser Die Veräußerung von acht psychiatrischen Landeskrankenhäusern stärkt diese Einrichtungen durch das Engagement der neuen Betreiber und eine flexiblere Organisationsform für den Wettbewerb, der sich auch im Bereich der psychiatrischen Versorgung verschärfen wird. Zudem wird im Maßregelvollzug für Straftäter, die psychiatrisch behandelt werden müssen, ein notwendiger Ausbau der Kapazitäten erleichtert. Zur Veräußerung hat die Landesregierung ein mehrstufiges Bieterverfahren mit einer europaweiten Ausschreibung durchgeführt. Dabei wurden wichtige Aspekte vertraglich festgeschrieben wie die Versorgungsqualität, die vorgesehenen Investitionen und die Sicherung der Beschäftigten über einen entsprechenden Überleitungstarifvertrag mit dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für mindestens sechs Jahre. Die hoheitliche Verantwortung für den Maßregelvollzug bleibt gewährleistet. Die Standorte Moringen, Brauel und Bad Rehburg und insbesondere die Hochsicherheitsbereiche bleiben in der Trägerschaft des Landes. Auch bei den anderen Maßregelvollzugsplätzen dürfen im Gegensatz zu Regelungen anderer Bundesländer Grundrechtseingriffe nur von Bediensteten des Landes vorgenommen werden. Eine entsprechende Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes wurde beschlossen. Bei der Veräußerung sind Anfang 2007 letztlich sowohl kommunale wie auch gemeinnützige und private Anbieter zum Zuge gekommen. Ladenöffnung Niedersachsen hat den werktäglichen Ladenschluss zum 01. April 2007 aufgehoben. Ziel der Neuregelung ist es, den Kundinnen und Kunden nicht vorzuschreiben, wann sie einkaufen und den Ladenbesitzern nicht vorzuschreiben, wann sie öffnen. Das Ladenöffnungsrecht hat sich damit den veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen angepasst. Die FDP-Fraktion hat erreicht, dass auch der Samstagabend einbezogen wird, da es sich beim Samstag um den umsatzstärksten Tag handelt, an dem auch die größten beschäftigungspolitischen Effekte zu erwarten sind. Das Gesetz erhält den Schutz der Sonn- und Feiertage mit vereinfachten Ausnahmeregelungen. Für Graubereiche des Sonntagsverkaufs wurde eine stärkere Rechtssicherheit geschaffen. So gilt für den Bahnhofsverkauf nicht mehr die bisherige Definition des Reisebedarfs, vielmehr wird ein erweiterter Warenkorb einschließlich Bekleidung zugelassen. Die bisherigen unterschiedlichen Kleinverkäufe wie z. B. Backwaren und Blumen wurden zu einem Sachverhalt mit einer sonntäglichen Öffnungszeit von drei Stunden zusammengefasst. Für die vier verkaufsoffenen Sonntage ist nicht mehr wie bisher ein besonderer Anlass erforderlich, sie können auf Antrag der Mehrheit der Händler eines Ortes oder einer Interessensvereinigung des örtlichen Handels genehmigt werden. Allerdings wurde ein Schutz der kirchlichen Feiertage eingeführt, an denen verkaufsoffene Sonntage nicht zulässig sind. Die Attraktivität der Urlaubs- und Ausflugsorte und Heilbäder in Niedersachsen wird durch eine erleichterte Sonntagsöffnung gesteigert. So ist die Öffnung nicht mehr auf 40 Sonntage im Jahr begrenzt, sondern zwischen Mitte Dezember und Ende Oktober mit Ausnahme von Karfreitag und dem ersten Weihnachtsfeiertag zugelassen. Zudem umfasst ein erweiterter Warenkorb neben dem täglichen Kleinbedarf und ortstypischen Waren auch Bekleidung und Schmuck. Eine Überprüfung der Auswirkungen des Gesetzes ist nach drei Jahren vorgesehen. Im Bereich der Baupolitik haben wir in den letzten Jahren folgende Schwerpunkte gesetzt: Entbürokratisierung Ein Beispiel für Bürokratieabbau in der Wohnungswirtschaft ist die Abschaffung der überflüssigen Zweckentfremdungsverordnung auf Initiative der FDP. Dies hat die Umnutzung von Wohnungen und damit Investitionen und Existenzgründungen erleichtert. Neben der Zweckentfremdungsverordnung wurde auch die Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen abgeschafft, da angesichts bestehender Leerstände dieses Interventionsinstrument für die Wohnungsversorgung nicht mehr erforderlich ist. Niedersächsische Bauordnung Die 2005 erfolgte Änderung der Bauordnung sieht insbesondere eine Vereinfachung von Genehmigungsverfahren vor. So wird u. a. auf die Prüfung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung verzichtet. Genehmigungen bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen bis zu 10 m Höhe für die damit verbundenen Nutzungsänderungen von Gebäuden sowie beim Bau von land- und


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forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen sind nicht mehr erforderlich. Zudem ist die Verpflichtung ausgesetzt worden, jede achte Wohnung in Neubauten rollstuhlgerecht zu gestalten. Hier soll einer Selbstverpflichtung der Verbände der Wohnungswirtschaft Vertrauen geschenkt werden, bedarfsgerecht behinderungsgerechte Wohnungen anzubieten. Belebung der Innenstädte Über die Quartiersinitiative Niedersachsen (QiN) fördert das Land 18 Modellprojekte zur Stärkung von Einzelhandel- und Dienstleistungszentren. Dabei setzen wir auf freiwillige Kooperationen von Einzelhändlern, Gewerbetreibenden, Grundstückseigentümern und Kommunen anstelle von so genannten Business Improvement Districts, die mit einer verpflichtenden gesetzlichen Vorgabe verbunden sind. Die QiN unterstützt Initiativen zur Aufwertung der Standorte über gestalterische Veränderungen und ergänzende Dienstleistungen. Die FDP hat hierzu in den Haushaltsberatungen für 2007 einen politischen Schwerpunkt gesetzt und eine Million Euro zur Verfügung gestellt. Umnutzung landwirtschaftlich genutzter Gebäude Mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft stellt sich die Problematik der Weiternutzung der Gebäude. Insbesondere im Außenbereich außerhalb der zusammenhängend bebauten Ortsteile bestehen erhebliche Einschränkungen für Nutzungsänderungen. Die Eigentümer konnten diese Gebäude nur zu anderen Zwecken nutzen, wenn die Aufgabe der vorherigen Nutzung nicht länger als sieben Jahre zurücklag. Niedersachsen hat die im Baugesetzbuch des Bundes neu eröffnete Möglichkeit genutzt, bis Ende 2008 diese Frist zur Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich nicht anzuwenden. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die Umwandlung der Gebäude dar und wirkt damit auch einem Verfall entgegen.

„Meilensteine“ Sozialpolitik sowie Bauwesen: Persönliches Budget - 01.01.2004 Weil wir die Eigenverantwortung stärken wollen, haben wir für Menschen mit Behinderungen ein persönliches Budget zuerst in drei Modellregionen und inzwischen in ganz Niedersachsen eingeführt. Die Betroffenen sollen selbst entscheiden können, welche Leistung sie bei welchem Anbieter in Anspruch nehmen. Zweckentfremdungsverordnung - 01.01.2004 Wir haben diese überflüssige Verordnung im Bauwesen abgeschafft und damit die Umnutzung von Wohnungen erleichtert. In der Folge haben wir auch in anderen Bereichen des Baurechts durch den Verzicht auf Genehmigungsverfahren Bürokratie abgebaut. Optionsmodell - 23.09.2004 Wir haben erreicht, dass 13 Landkreise in Niedersachsen die Arbeitsvermittlung beim Arbeitslosengeld II im Rahmen des Optionsmodells eigenverantwortlich wahrnehmen können, um durch räumliche Nähe und persönliche Ansprache bessere Vermittlungsergebnisse zu erzielen. Demografischer Wandel - 19.05.2005 Wir haben eine Enquete-Kommission eingesetzt, die die Auswirkungen des demografischen Wandels für Niedersachsen untersucht. Den Herausforderungen soll u. a. durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Bildung und interkommunale Zusammenarbeit begegnet werden Bestattungsgesetz - 01.01.2006 Wir haben ein neues Bestattungsrecht auf den Weg gebracht, das Freiraum für individuelle Wünsche eröffnet. Friedhöfe dürfen auch privat betrieben werden, Friedwälder ebenso werden erlaubt wie die Bestattung im Leichentuch aus religiösen Gründen und die Verwendung anderer Sargmaterialien als Holz.


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Palliativmedizin - 01.03.2006 Wir fördern die Einrichtung von regionalen Hospiz- und Palliativstützpunkten mit einer Vernetzung aller Beteiligten vor Ort, um am Lebensende Schmerzen zu lindern und Begleitung zu sichern. Heilkammergesetz - 25.05.2006 Mit der Änderung des Heilkammergesetzes haben wir erreicht, dass sich Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in der Rechtsform der GmbH niederlassen können und damit mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Bleiberecht - 17.11.2006 Wir haben eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete und gut integrierte Ausländer erreicht. Dabei gelten klare Kriterien für eine gelungene Integration wie die Sicherung des Lebensunterhaltes durch Arbeit und ausreichende Deutschkenntnisse. Familien mit Zukunft - 01.01.2007 Wir fördern flexible familienfreundliche Infrastrukturen und investieren bis 2010 100 Millionen Euro in frühkindliche Bildung und Betreuung unter Dreijähriger insbesondere durch Tagesmütter und -väter. Ladenöffnung - 01.04.2007 Wir haben den werktäglichen Ladenschluss aufgehoben und ermöglichen damit freie Entscheidungen über Ladenöffnungs- und Einkaufszeiten. Wir erhalten den Schutz der Sonn- und Feiertage mit vereinfachten Ausnahmeregelungen und steigern die Attraktivität der Urlaubsorte durch eine erleichterte Sonntagsöffnung. Belebung der Innenstädte - 05.07.2007 Über die Quartiersinitiative Niedersachsen fördern wir 18 Modellprojekte zur Stärkung von Einzelhandel- und Dienstleistungszentren. Dabei setzen wir auf freiwillige Kooperationen von Händlern, Eigentümern und Kommunen und unterstützen eine gestalterische Aufwertung der Standorte. Nichtraucherschutz - 01.08.2007 Mit dem Nichtraucherschutzgesetz wollen wir einen wirksamen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten erreichen, ohne unverhältnismäßig in die Privatsphäre einzugreifen. Die Einrichtung von abgetrennten Raucherräumen bleibt möglich.


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ENQUETE-KOMMISSION DEMOGRAFISCHER WANDEL Jan-Christoph Oetjen MdL, Mitglied Enquete-Kommission Gesine Meißner MdL, stv. Mitglied Enquete-Kommission Thomas Franzkewitsch, Wissenschaftlicher Fachreferent Im Juli 2007 hat die Enquete-Kommission des Niedersächsischen Landtages zum Demografischen Wandel ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die zwei Jahre zuvor eingesetzte Kommission hatte das Ziel, gemeinsam mit Abgeordneten und Experten Antworten auf die Herausforderungen des Demografischen Wandels zu geben. Der Bericht der Kommission enthält eine umfassende Analyse der regional unterschiedlichen Auswirkungen des Demografischen Wandels sowie Handlungsempfehlungen für die künftige Politik in Niedersachsen. Aus unserer Sicht kristallisieren sich folgende Punkte des Berichts als Kernaufgaben heraus: So muss für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch bedarfsgerechte, flexible und verlässliche Betreuungsmöglichkeiten für alle Kinder gesorgt werden. Bei den Arbeitszeiten muss es zu mehr Flexibilisierung kommen, dies betrifft neben der wöchentlichen und jährlichen Arbeitszeit insbesondere die Lebensarbeitszeit. Zeiten für Arbeit, Familie, Lernen und Freizeit sind besser miteinander zu verbinden. Ein Ziel ist es, auch ältere Arbeitnehmer im Arbeitsleben zu halten. Dafür brauchen wir etwa einen flexiblen Eintritt in die Rente und mehr Gesundheitsprävention genauso wie die Abschaffung der staatlichen Förderung von Frühverrentung und Altersteilzeit. Exzellent ausgebildete junge Menschen sind der Schlüssel für ein zukunftsfähiges Niedersachsen. Bildung fördert nicht nur die Entwicklung der Persönlichkeit, sie ist auch Voraussetzung, damit die Menschen in Niedersachsen innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln und anbieten können. Bildung fängt im Elternhaus und bei der frühkindlichen Bildung an, sie hört bei Weiterbildung und lebenslangem Lernen nicht auf. Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir begabungsgerechte Schulstrukturen weiter erhalten und fördern, wie auch auf den naturwissenschaftlich-technischen Bereich in der schulischen Ausbildung einen großen Wert legen. Darüber hinaus müssen wir eine verstärkte Zuwanderung qualifizierter Menschen ermöglichen und die bereits hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund besser integrieren. Auch in schrumpfenden, ländlichen Regionen müssen etwa durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit und durch Öffentliche-Private-Partnerschaften tragfähige Modelle zur Erhaltung der Infrastruktur gesichert werden. Anstatt einer neuen Gebietsreform erfordert der demografische Wandel projektbezogene regionale Kooperationen und die Entwicklung regionaler Kooperationsräume. Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung sind abzustimmen. Dies bedeutet eine Orientierung an vorhandenen Ver- und Entsorgungsnetzen und Verkehrswegen, einen Vorrang der Innenbereiche mit einer Aufwertung der Stadt- und Gemeindezentren sowie eine Anpassung der Wohnungsbestände. Dabei soll das Land nicht zentrale Lösungen vorgeben, sondern vielmehr die Ansätze unterstützen, die vor Ort entwickelt werden.


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EUROPA UND MEDIEN Ulrike Kuhlo MdL, Vizepräsidentin des Nds. Landtages, Europa- und Medienpolitische Sprecherin Thomas Franzkewitsch, Wissenschaftlicher Fachreferent - Europa Christian Budde, Wissenschaftlicher Fachreferent - Medien Die Europäische Union war und ist in herausragender Weise Friedensgarant und Wirtschaftsmotor für Europa. Der gemeinsame Binnenmarkt hat den Menschen in Europa Zugang zu neuen Produkten und Märkten und insgesamt größeren Wohlstand gebracht. Liberale Europapolitik will vermeiden, dass durch übermäßige Bürokratie eine Kluft zwischen den Bürgern und der Europäischen Union entsteht. Rechtsetzungsakte der EU hinterlassen in allen Bereichen des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens deutliche Spuren, die in der konkreten Auswirkung nicht immer so beabsichtigt sind. Niedersachsen unterstützt deshalb Initiativen in der EU zur besseren Rechtssetzung und zur Messung von Bürokratiekosten. Informationsarbeit Europa fängt zu Hause an – bei den Menschen in Niedersachsen. Die europäische Politik muss durch die Landesregierung und den Landtag mitgestaltet und vermittelt werden, um die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Dies beinhaltet eine zeitnahe, zielgerichtete und bedarfsgerechte Information über aktuelle Europathemen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Öffentlichkeitsarbeit durch das EIZ (Europäisches Informations-Zentrum) und die Europabüros der Regierungsvertretungen. Wir konnten die Finanzierung des EIZ sichern und neue spezifische Angebote z. B. für Kinder und Jugendliche einführen. Zudem sollen in den Lehrplänen aller Schulformen europäische Zusammenhänge und die Politik der EU verstärkt berücksichtigt werden. EU-Strukturförderung Niedersachsen profitiert in der neuen Förderperiode von 2007 bis 2013 von Mitteln in Höhe von ca. 2,5 Mrd. € für Maßnahmen zur Entwicklung regionaler Wirtschaftsstrukturen sowie zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Im Sinne der Lissabon-Strategie der EU richten wir die Förderung auf Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung aus. Die Einstufung der Region Lüneburg als so genanntes „Konvergenzgebiet“ (Ziel 1) ermöglicht dort eine Förderung, die inhaltlich und finanziell über das übrige Landesgebiet hinausgeht. Wir führen die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit den Niederlanden fort, dabei werden die unterschiedlichen Förderregionen zu einem gemeinsamen Programmgebiet zusammengeführt. Die niedersächsischen EU-Programme sind europaweit die ersten dieser Förderperiode, die von der EU-Kommission genehmigt worden sind. Auch im Bereich der Medienpolitik konnten wir Einiges erreichen. Durch die Änderungen der Rundfunk-Staatsverträge konnten wir die Aufsichtsgremien verschlanken und dem Programm des NDR einen größeren regionalen Bezug geben. Für die niedersächsische Medienwirtschaft schaffen wir die richtigen Rahmenbedingungen für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung.

„Meilensteine“ Medienpolitik: NDR-Staatsvertrag - Juni 2005 Mit der Änderung des Staatsvertrages sorgen wir für schlankere Aufsichtsgremien und mehr Transparenz bei den Tochterfirmen und Beteiligungen der öffentlich-rechtlichen Sender durch ein erweitertes Prüfrecht der Landesrechnungshöfe. Außerdem wird das Programm des NDR mehr regionalen Bezug erhalten.


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Medienwirtschaft in Niedersachsen - Mai 2007 Durch bessere Rahmenbedingungen bei Finanzierung, Wissenstransfer mit den Universitäten, Vertrieb und Bilanzierung fördern wir die niedersächsische Medienwirtschaft und helfen so, dass der Medienstandort Niedersachsen auch weiterhin im Wettbewerb der neuen digitalen Welt bestehen und sich weiter entwickeln kann.


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