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EINE WOCHEUNTER DENKMALSCHUTZ

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SCHÖN PRAKTISCH

SCHÖN PRAKTISCH

Oben: DieguteStube im Türalihus, erbaut im Jahr 1485,ist über dieJahrhunderte gepflegtund sorgsamerhaltenworden.

Rechts: DasGebäude im Safiental gehört derStiftung Ferien im Baudenkmal

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Mitden Mieteinnahmenvon Feriengästen, dieeineAffinität für historische Häuserhaben,solldasZielerreichtwerden.

Geschichteerlebbarund typische Baukultur in denverschiedenen Landesteilen spürbarzumachensei daszweite Ziel,sagtCamenisch.TypischeFeriengästesindstädtische, architektur­und designaffine Mittvierziger mitKindern undPartner, diegerne füreinemal aus ihremmodernenGlaspalastinder Innenstadtausbrechen,doch dasAngebot stehe natürlich allenoffen.

Im Besitz derStiftungsindheute sechs über dieganze Schweizverteilte Häuser, darunter traditionelleBauernhäuser, Häuseraus denAnfängendes Tourismus oder stattliche Bürgerhäuser.Weitere 23 bauhistorisch interessante Häuserwerdenim AuftragDritter –Privatpersonen, Stiftungenoderdie öffentlicheHand–zur Vermietungangeboten.Zur ersten Kategorie gehört etwa dasTüralihus in Valendas im Safiental. DasstattlicheBürgerhaus, dessen Kernbauvon 1485 datiert, beeindrucktmit einemTreppenturm, einerStube mit DeckenmalereiundeinemwuchtigenOfen.

Zurzweiten zähltdie 1897 im Historismus gebauteIndustriellenvilla Domainedes TourellesinLaChaux­de­Fonds, komplett mitTürmchenund Deckenmalereien.Sie gehörteeinst einemUhrenfabrikanten.

Besitzereines denkmalschützerisch wertvollen Hauses, dieesvermieten wol­ len, um dielängerfristigeErhaltung zu sichern, finden in derStiftungeinen kompetentenPartner. Es bestehen jedoch strengeAuflagen: DieRenovationmuss «vorbildlich sein», undbaulicheÄnderungen dürfen nurnachAbsprache erfolgen, unddas Haus muss fürmindestens 40 Wochen im Jahr undwährend derSchulferien zu 80 Prozentder Zeit verfügbarsein.

Im Gegenzug entfällt fürden Besitzer dieVerwaltung,80ProzentdesMietertrags fallen ihmzu, er kann sich kompetente Beratungbei Renovationsvorhabenholen undsichersein, dass Gäste im Haus Ferien machen,die es schätzenund ihm Sorgetragen. Werein solchesHausbesitzt, dasnochunrenoviert ist, kann es auch im Baurecht für30Jahre derStiftungübertragen.ErbleibtEigentümer, dieStiftung tätigtdie Investitionen. Dafürsteht ihr dasHauszinslos fürdiese Dauerzur Vermietungzur Verfügung.

So bleibt dasZielfür Stiftung wie Besitzererfüllt:einhistorischesArchitekturjuwelfür dieZukunftzuerhalten. Derweil hatder zahlende Gast nichtnur denästhetischen Genuss,sondernauchein einzigartiges Erlebnis unddie Gewissheit, Ferien miteinem kulturellenMehrwertzu verbringen. BrigitteUlmer

Stiftung Ferien im Baudenkmal, Tel. 044252 28 72,www.magnificasa.ch

Ganz oben: DasSchlafgemach, umrahmtvon edlemTäfer

Oben:

In derVillaeines Fabrikanten in La Chaux-de-Fonds finden sich zahlreicheJugendstil-Arbeiten.

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