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STEUERN SPAREN

Von der Idee mit dem Bierdeckel

Die meisten werden bisher noch nicht einmal die Steuererklärung 2024 in Angriff genommen haben. Trotzdem lohnt es sich, bereits jetzt einen Blick auf die Sparmöglichkeiten des aktuell laufenden Steuerjahrs zu werfen. Eine wichtige Anpassung, von der man in Zukunft steuerlich profitieren kann, ist ab 2025 die Möglichkeit des Stopfens von Lücken in der dritten Säule Erwerbstätige Personen, die nicht jedes Jahr den maximalen Beitrag in ihre Säule 3a einbezahlen können, haben ab diesem Jahr die Möglichkeit, diese Beiträge künftig nachzubezahlen Das Tolle daran: Diese Nachzahlungen können dann von den steuerbaren Einkünften im entsprechenden Jahr zum Abzug gebracht werden. Aber Achtung: Für die Jahre vor 2025 ist die rückwirkende Einzahlung nicht möglich. Somit können Privatpersonen frühestens in der Steuererklärung 2026 eine nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a für das verpasste Jahr 2025 vornehmen Für künftige Jahre ist es wichtig zu wissen, dass nachträgliche Einkäufe in die dritte Säule nur immer auf die letzten zehn Jahre beschränkt sind Ausserdem muss im laufenden Jahr zuerst jeweils der ordentliche Maximalbeitrag einbezahlt worden sein, bevor ein Lückenfüllen früherer Jahre nachträglich möglich ist Zudem kann man einen nachträglichen Einkauf nur immer dann tätigen, wenn im entsprechenden Jahr ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt wurde.

Erhöhte Mindestansätze für Kinderund Ausbildungszulagen.

Dieses Jahr wird die Kinderzulage von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Zu beachten ist laut Mirko Agustoni, dass Kinder- und Ausbildungszulagen als steuerbares Einkommen gelten «Die Erhöhung der Zulagen führt deshalb zu einem höheren steuerbaren Gesamteinkommen, was wiederum zu einer höheren Steuerprogression führen kann», wie der Steuerberater von Aeberli Treuhand mit Sitz in Zürich, Zug und Luzern ausführt

Anpassung der Zinsen bei der direkten Bundessteuer Der Vergütungszins, also der Zins für freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer, wird in diesem Jahr von 1,25 auf 0,75 Prozent gesenkt.

Gut vorbereitet in die nächste Runde

Auch in diesem Jahr kommen auf Privatpersonen und Unternehmen wieder diverse steuerliche Neuerungen zu So sind zum Beispiel auch in der dritten Säule nachträgliche Einkäufe möglich.

Trotz der Senkung des Vergütungszinses lohnt es sich nach wie vor, die Steuern frühzeitig zu bezahlen.

Bei verspäteter Zahlung der Steuerrechnung wird ein Verzugszins von 4,5 Prozent erhoben, im Vorjahr lag dieser bei 4,75 Prozent. Ebenso wird der Rückerstattungszins, also Zinsen auf zu viel bezahlten Beträgen, die aufgrund einer zu hohen Rechnung bezahlt wurden, von 4,75 auf 4,5 Prozent gesenkt Trotz der Senkung des Vergütungszinses lohnt es sich gemäss Agustoni nach wie vor, die Steuern frühzeitig zu bezahlen «Zwar ist der Zinssatz tiefer als im letzten Jahr, jedoch liegt dieser möglicherweise über den Zinsen, den man auf einem gewöhnlichen Sparkonto erhält.» Vermeiden würde der Steuerrechtler auf jeden Fall die verspätete Bezahlung der Steuerrechnung

Erhöhung der AHV-Rente und weitere Anpassungen. Die AHV/IV-Renten werden in diesem Jahr um 2,9 Prozent erhöht. Dies, um der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung gerecht zu werden. Damit steigt die Minimalrente von 1225 auf 1260 Franken, während die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken angepasst wird Der Tipp des Steuerspezialisten lautet hier: «Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2025 ist es wichtig, dass nicht einfach die Zahlen aus dem Vorjahr beziehungsweise der Steuererklärung 2024 übernommen werden, sondern die Deklaration aufgrund der Steuerbescheinigung für das Jahr 2025 erfolgt.»

Dank der AHV-21-Reform wird dieses Jahr auch das Referenzalter für Frauen angehoben, und zwar schrittweise, um drei Monate pro Jahr Ab 2025 wird das Referenzalter für Frauen mit Jahrgang 1961 um drei Monate erhöht Das bedeutet dass Frauen die 1961 geboren wurden, drei Monate länger als heute arbeiten müssen, bevor sie dann

ordentlich pensioniert werden. 2026 können Frauen mit Jahrgang 1962 dann mit 64 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen. Ein Jahr später erreichen 1963-geborene Frauen das Referenzalter mit 64 Jahren und neun Monaten. Erst ab 2028 werden Männer und Frauen mit Jahrgang 1964 dann alle gleich im Alter von 65 Jahren pensioniert

Änderung des internationalen Erbrechts Ziel der neuen Regelung im internationalen Erbrecht ist die Klärung der Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Erbfällen sowie die Erweiterung der Nachlassplanung So können zum Beispiel Doppel- und Mehrfachbürger ab diesem Jahr frei wählen, ob das Schweizer oder das ausländische Recht ihres Heimatstaats im Erbfall zur Anwendung gelangen soll. «Jedoch ist zu beachten, dass ein Schweizer Doppelbürger das schweizerische Pflichtteilsrecht – soweit dieses vorhanden – nicht wegbedingen kann», so der Experte vom Treuhandunternehmen, das mit der Aeberli-Academy über eine Ausbildungsplattform im Bereich Finanz- und Rechnungswesen verfügt. Neuerungen gibt es in diesem Zusammenhang auch für Auslandschweizer: Ab diesem Jahr kann ein Schweizer Staatsbürger mit letztem Wohnsitz im Ausland das schweizerische Recht wählen und dennoch die ausländische Wohnsitzbehörde für den Nachlass als zuständig erklären. Änderung der Besteuerung von Leibrenten. Ab diesem Jahr gibt es auch bei den Leibrenten aus der Säule 3b ein paar Neuerungen. So wurden bisher 40 Prozent der Rente als Einkommen versteuert. Nun wird ein flexibleres System eingeführt, das genauer auf die Zusammensetzung der Leistungen eingeht Mit dieser Änderung soll die steuerliche Attraktivität dieser Produkte erhöht werden. Jedoch ist das neue System deutlich komplizierter als die bisherige pauschale 40-Prozent-Regelung Eine Zerlegung von Kapitalrückzahlung und Ertragskomponente im Einzelfall findet zudem weiterhin nicht statt. Für die Berechnung des steuerbaren Ertragsanteils wird von einer Laufzeit von 22 Jahren ausgegangen. «Die Leibrente wird also steuerlich attraktiver, je länger der Rentenbezüger lebt», führt der Experte aus Aber in seiner beruflichen Tätigkeit als Steuerberater hat Mirko Agustoni selten mit Leibrenten aus der Säule 3b zu tun. «Leibrenten gelten eher als unattraktive Vorsorgeprodukte.» Diese stammten aus einer Zeit, bevor es die berufliche Vorsorge (BVG) und ähnliches gegeben habe «Heute haben wir andere – steuerlich attraktivere – Möglichkeiten», sagt der 44-jährige Zürcher Steuerjurist

Die wichtigsten Steueränderungen für Unternehmen

KMU mit einem Jahresumsatz von höchstens 5005000 Franken können auf Antrag neu nun auch nur einmal im Jahr die Mehrwertsteuer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen. Bezahlt werden muss aber weiterhin pro Quartal; basierend auf den geschätzten Werten.Aus Sicht der Liquidität ist dies laut Experte Mirko Agustoni deshalb kein Vorteil. Bei der Mehrwertsteuer findet eine der wichtigsten Anpassungen im Bereich der Plattformbesteuerung statt. Davon betroffen sind Firmen, die als Versandhandelsplattformen oder als Händler auf solchen Plattformen tätig sind. Diese Unternehmen sollten ihre Situation gemäss dem Steuerjuristen genau prüfen und allfällige Anpassungen aufgrund der Neuerungen vornehmen.

Im Bereich der direkten Bundessteuern wurde für global tätige Firmengruppen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro per 1. Januar 2025 die internationale Ergänzungssteuer (Income Inclusion Rule, IIR) eingeführt. «Damit soll sichergestellt werden, dass Gewinne von global tätigen Unternehmen und all deren Tochtergesellschaften mit mindestens 15 Prozent besteuert werden», sagt Agustoni.Weil die Berechnung der Basis für die Besteuerung nicht in allen Ländern gleich sei, habe zuerst eine eigene Berechnungsbasis gefunden werden müssen, um dann sicherzustellen, dass auf dieser Basis die Besteuerung von 15 Prozent erfolgen könne «Der Prozess ist also recht komplex» resümiert der Steuerspezialist.

Die Steuererklärung 2024 ist bis am 31 März 2025 einzureichen – oder man lässt
Mirko Agustoni ist Steuerberater PD bei Aeberli Treuhand in Zürich.

Arbeiten nach 65 wird steuerlich bestraft – das müsste nicht sein

Die demografische Entwicklung ist eine der grössten Herausforderungen für die Schweizer Wirtschaft Pensionäre zum beruflichen Wiedereinstieg zu ermutigen, wäre Pflicht. Doch die Steuerämter bestrafen jene, die weiterarbeiten

RAFAEL LÖTSCHER

Der Fachkräftemangel ist ein echtes Problem. Zwar führte der Konjunkturrückgang im vergangenen Jahr laut dem Fachkräftemangel-Index Schweiz der Universität Zürich zu einer Entspannung, doch die Situation dürfte sich künftig wieder verschärfen Denn die Generation der Babyboomer verabschiedet sich in den Ruhestand Gemäss Hochrechnungen dürften der Wirtschaft in den kommenden Jahren dabei Zehntausende Person verlorengehen. Viele Arbeitgebende haben das Problem erkannt und greifen nun vermehrt auf bereits pensionierte Mitarbeitende zurück. Wertvolles Fachwissen, das bereits verlorengegangen schien, kann so unter Umständen für eine gewisse Zeit zurückgewonnen werden Der Trend, nach der Pensionierung nochmals eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, zeigt stark nach oben. Ab dem Zeitpunkt des beruflichen Wiedereintritts nach der ordentlichen Pensionierung zählen diese Personen allerdings zum elitären Kreis der Dreifachverdiener Nebst dem Einkommen aus der AHV und der Pensionskasse muss selbstverständlich auch das neue Erwerbseinkommen versteuert werden Dazu kommt, dass die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten kleiner sind als vor der Pensionierung. So steigt die Steuerbelastung auf ein Niveau, welches das Weiterarbeiten unattraktiv macht. Aber es gäbe eine einfache Möglichkeit, diesen Missstand zu beheben Denn viele erwerbstätige Pensionierte könnten mit dem neuen Einkommen und der

AHV-Rente das Haushaltsbudget bestreiten und deshalb auf die Rente aus der Pensionskasse vorübergehend verzichten. Warum also nicht die Altersrente während dieser Zeit der erneuten Erwerbstätigkeit sistieren, um diese dann nach der endgültigen Pensionierung wieder zu beziehen? Diese «Stop & Go»-Möglichkeit hat den Vorteil, dass die Steuerstrafe in der Zeit der Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung tiefer ausfallen würde «Stop & Go» der BVG-Rente Obwohl während der Zeit des beruflichen Wiedereintritts keine BVG-Rente ausbezahlt wird, lohnt sich der Aufschub gemäss Modellrechnungen vor allem dank den Steuereinsparungen Weil die Altersrente für einige Zeit aufgeschoben wird erhalten die entsprechenden Personen nach Wiederauslösung der aufgeschobenen Rente zusätzlich einen attraktiveren Umwandlungssatz und damit eine höhere Rente als vor der Sistierung Betroffene würden also doppelt profitieren.

Ein Beispiel mit einem verheirateten, in Zürich wohnhaften Paar illustriert den Steuereffekt: Vor der Pensionierung erzielte das Ehepaar ein steuerbares Einkommen von 89 000 Franken und bezahlte dafür einen jährlichen Steuerbetrag von 10 500 Franken. Nach der Pensionierung mit der AHVsowie Pensionskassenrente reduziert sich der Steuerbetrag auf 8500 Franken pro Jahr Sollte nun ein Ehepartner nach der Pensionierung die Erwerbstätigkeit

Nebst dem Einkommen aus der AHV und der Pensionskasse muss auch das neue Erwerbseinkommen versteuert werden.

für ein Jahr mit einem AHV-Lohn von 110000 Franken nochmals aufnehmen, erhöht sich die Steuerbelastung um 25000 Franken auf extreme 33500 Franken. Der Hauptgrund dafür ist der Grenzsteuersatz, der sich wegen der dreifachen Einkommenssituation drastisch erhöht. Könnte nun die Pensionskassenrente für die Zeit der erneuten Erwerbstätigkeit gestoppt werden, würde sich der Steuerbetrag auf 23500 Franken reduzieren. Die Differenz der Steuerbelastung von 10000 Franken ist extrem und für einige Arbeitswillige Grund genug um den Ruhestand zu geniessen und nicht weiterzuarbeiten

Doch mit 70 Jahren ist Schluss Spätestens mit dem 70 Geburtstag muss die Pensionskassenrente wieder reaktiviert werden um in keinen Konflikt mit den gesetzlichen Bestimmungen des BVG zu kommen. Sollte über das Alter von 70 Jahren hinaus gearbeitet werden, würde die Sistierung der Pensionskassenrente ab diesem Zeitpunkt hinfällig. Viele Arbeitnehmende beenden ihre Erwerbstätigkeit jedoch ohnehin zu diesem Zeitpunkt. Und das Beste ist: Damit die freiwillige temporäre Sistierung der Pensionskassenrente möglich ist, ist lediglich eine Anpassung der Pensionskassenreglemente nötig. Das wäre eine reine Formsache, die unbürokratisch und rasch eingeführt werden könnte

Rafael Lötscher ist CEO von PensExpert; dieser Artikel ist zuerst auf «kmutoday.ch», dem digitalen KMU-Portal der NZZ, erschienen

PensExpert

Bei der Firmengründung im Mai 2000 in Luzern war eines von Beginn an klar: Berufliche Vorsorgegelder gehören nicht irgendwelchen Pensionskassen, sondern immer den einzelnen Vorsorgenehmenden. Die individuellen und eigenverantwortlichen Vorsorgemöglichkeiten von PensExpert orientieren sich am Private Banking und bieten innovative sowie auf die Steuern abgestimmte Lösungen mit ausgewiesenem Mehrwert in allen Lebensphasen. An aktuell sechs Standorten in der Schweiz und einem Standort in Deutschland sowie in fünf Vorsorgestiftungen kümmern sich knapp 90 Mitarbeitende von PensExpert um mehr als 16000 versicherte Personen. Sie verwaltet ein Vermögen von rund 10 Milliarden Franken

Spätestens mit dem 70 Geburtstag muss die Pensionskassenrente wieder reaktiviert werden.

Für die Steuererklärung könnte ein Bierdeckel

Das jährliche Prozedere verursacht trotz E-Tax einen Papierkrieg, der sich vermeiden liesse. Denn die Steuererklärung könnte ohne Weiteres auf einem Bierdeckel Platz finden, sind die Befürworter einer Einheitssteuer, der sogenannten Flat-Rate-Tax, überzeugt.

Dicke Post – im wahrsten Sinn des Wortes – haben die Steuerpflichtigen in den letzten Wochen bereits erhalten oder werden sie noch bekommen Die Rede ist von der jährlichen Steuererklärung, die in den meisten Kantonen mehrere Seiten und eine noch umfangreichere Wegleitung umfasst. «Ein unnötiger Papierkrieg», sagen die Befürworter einer sogenannten Flat-Rate-Tax, einer Einkommenssteuer mit einem einheitlichen Steuersatz. Wenn man es nur wollte, hätte die Steuererklärung auch auf einem Bierdeckel Platz.

Und so würde es nach einer Idee des Mitte 2023 verstorbenen Solothurner Steuerexperten Michael Leysinger funktionieren: Für alle Einkommen solle ein einheitlicher Steuersatz von 15 Prozent gelten, empfahl er schon vor mehr als 20 Jahren in einem Brief an den damaligen Finanzminister Kaspar Villiger Der soziale Ausgleich würde nicht durch progressive Steuersätze erreicht, sondern über einen Grundabzug Dieser hätte nach Leysingers Vorschlag für ein Ehepaar mit Kindern 50 000 Franken betragen, für Unverheiratete 20 000 Franken und für Alleinerziehende 28 000 Franken

Andere Experten wie der Publizist Markus Schneider schlugen als sozialen Ausgleich Steuergutschriften vor, die ebenfalls in der ganzen Schweiz einheitlich gewesen wären: 5000 Franken pro Kind, 5000 Franken für jeden Erwachsenen und 7500 Franken für Alleinerziehende Dieses System habe die positive Folge, dass die «Working

Poor» eine Barauszahlung erhielten, der Mittelstand entlastet würde und die Reichen «Schlupflöcher» verlören, ohne geschröpft zu werden.

Bedenken noch und noch

Ohne Zweifel viel Applaus bekäme eine solche Flat-Rate-Tax bei den meisten Steuerpflichtigen, die sich mit der herkömmlichen Methode der Deklaration schwertun Doch bei den Experten hält sich der Beifall für diese Steuerreform in engen Grenzen. Boris Zürcher, Gründer und Inhaber von B&B Concept, zeigt sich skeptisch: «Die Idee einer Steuererklärung auf einem Bierdeckel ist zweifellos charmant und würde die administrative Last für Steuerpflichtige erheblich reduzieren.» Allerdings sei das heutige Steuersystem in der Schweiz wegen der föderalistischen Struktur der unterschiedlichen Steuersätze in den Kantonen und der Fülle von Abzügen und Sonderregelungen sehr komplex Eine radikale Vereinfachung würde viele dieser Regelungen aufheben oder stark vereinfachen, was politisch auf Widerstand stiesse – sowohl auf kantonaler Ebene als auch bei Interessensgruppen die von den bestehenden Abzugsmöglichkeiten profitierten Zudem gäbe es technische Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere, um eine gerechte Besteuerung für alle Einkommensgruppen sicherzustellen.

Ähnlich argumentiert Lars Guggisberg, SVP-Nationalrat und Zentralpräsident von Treuhandsuisse: «Die Umsetzung einer Bierdeckelsteuererklärung wäre in der Praxis herausfordernd. Das

Absage von Bundesrat und Parlament

Gleich zweimal versuchte der Berner SVP-Nationalrat Erich Hess, Bundesrat und Parlament von den Vorteilen der Flat-Rate-Tax bei der direkten Bundessteuer zu überzeugen. Erstmals in einer Motion im Juni 2021, dann erneut im Mai 2023. «Mit diesem Einheitssteuersatz erreichen wir, dass wir die hier lang diskutierte Heiratsstrafe endlich abschaffen können, ohne etwas Gröberes im Ehe- oder Steuerrecht zu ändern –es ist Frauenförderung und Familienförderung zugleich», begründete er seine zweite Motion.

«Die Umsetzung einer Bierdeckelsteuererklärung wäre in der Praxis herausfordernd.»

Lars Guggisberg, SVP-Nationalrat und Zentralpräsident von Treuhandsuisse

Der Bundesrat zeigte sich bei seiner Antwort in diesem Punkt mit Hess einverstanden: Eine Flat-Rate-Tax würde auch viele Anreize für die Steuerplanung beseitigen Mit dem konstanten Grenzsteuersatz spiele es etwa keine Rolle mehr, ob eine steuerpflichtige Person einen Einkauf in die Pensionskasse in einer einzigen Steuerperiode vornehme oder auf mehrere Perioden verteile

Trotzdem lehnte der Bundesrat die Flat-Rate-Tax ab: Ungünstigen Verteilungswirkungen stünden kaum zusätzliche Wachstumsimpulse gegenüber Und 73 Prozent der Steuerpflichtigen würden steuerlich mehr belastet. Die Vorteile einer Vereinfachung vermögen diese Nachteile nach Ansicht des Bundesrats nicht aufzuwiegen. Das Parlament schloss sich dieser Ansicht an und lehnte die Motion Hess ebenfalls ab

sie definitiv obsolet

Die Bier(deckel)idee ist verlockend, doch die künstliche Intelligenz dürfte

locker genügen

«Das Problem ist nicht das Formular an und für sich, sondern es sind die vielen Abzüge.»

schweizerische Steuersystem berücksichtigt verschiedene Einkommensarten, Abzüge und persönliche Verhältnisse, um eine faire Besteuerung sicherzustellen.» Eine zu starke Vereinfachung könnte diese Differenzierungen nicht mehr abbilden und somit die Steuergerechtigkeit beeinträchtigen.

«So attraktiv die Idee einer radikal vereinfachten Steuererklärung auf einem Bierdeckel auch klingt, so schwer wäre sie praktisch umsetzbar», gibt Michele Salvi, Senior Fellow bei der Denkfabrik Avenir Suisse, zu bedenken. Das Problem ist nicht das Formular an und für sich, sondern es sind die vielen Abzüge und Sonderregelungen, die das System komplex machen. Solange diese bestehen, bleibt eine vollständige Vereinfachung politisch und administrativ schwierig.»

Nicht automatisch gerecht

Steuerexperte Olivier Weber, Partner beim Beratungsunternehmen Kendris, begründet seine Skepsis gegenüber der Einheitssteuer so: «Jede Vereinfachung erzeugt in ihrem Grenzbereich Ungerechtigkeiten oder nicht begründbare Ungleichbehandlungen. Doch unsere Gesellschaft ist immer weniger bereit, Ungerechtigkeiten zu akzeptieren.»

Etliche Fachleute seien von der Deklaration auf einem Bierdeckel abgekommen, weil die Einkommenssteuern in Zukunft durch automatisierten Datenimport «vereinfacht» werden könnten. Dem grundsätzlich begrüssenswerten automatischen Import von Bankdaten, Lohndaten, Liegenschaftsdaten usw. stünde aber die gesellschaftliche Furcht vor einer «Datenkrake» entgegen. Gemäss Weber sind einige frühere Befürworter der Bierdeckelsteuererklärung heute überzeugt, dass in naher Zukunft die künstliche Intelligenz bei der Erstellung der Steuererklärung helfen werde

Die befragten Experten geben aber zu, dass eine Flat-Rate-Tax die Steuerflucht und -vermeidung begrenzen würde. Dies weil sie hohe Grenzsteuersätze eliminieren würde, die Anreize zur Steueroptimierung schaffen würden.

Auch die Probleme der Heiratssteuer und bei den Pensionskassen-Einkäufen wären elegant gelöst. Für Salvi entscheidend ist aber der Effekt der Einheitssteuer auf die Arbeitsanreize: «Wer mehr verdient, zahlt weiterhin denselben Prozentsatz, ohne durch progressive Sprünge überproportional belastet zu werden Dadurch wird Mehrarbeit attraktiver – was langfristig die Steuerbasis verbreitern kann.»

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Obwalden hat es gewagt

Den Praxistest hat die Flat-Rate-Tax ebenfalls bereits bestanden. Der Kanton Obwalden hat sie bereits 2008 eingeführt und damit offenbar gute Erfahrungen gemacht: Das durchschnittliche Einkommen pro Steuerzahler ist seither gestiegen, und es wurden zahlungskräftige Personen angezogen. Im Kanton Schwyz wiederum hat die Stimmbevölkerung 2016 die Einführung eines einheitlichen Steuertarifs hingegen sehr deutlich abgelehnt. Grössere Kantone gaben und geben zu bedenken, dass eine solche Reform kurzfristig zu Mindereinnahmen führe oder den Mittelstand stärker belaste Basel-Stadt wiederum hat gezeigt, dass eine Art Flat-Rate-Tax mit gestaf-

felten Freibeträgen durchaus funktionieren kann. Entscheidend sei die konkrete Ausgestaltung, nicht das Prinzip an sich, führt Salvi aus Steuerreformen in kleineren Schritten hätten in unserem Land wohl aber mehr Chancen als eine visionäre Flat-RateTax. Beispielsweise weniger Tarifstufen, um Progressionssprünge zu vermeiden, sowie einheitliche Freibeträge anstelle zahlreicher spezifischer Abzüge, ist der Avenir-Suisse-Experte überzeugt. Eine systematische Überprüfung aller Steuervergünstigungen könnte helfen, politische Fehlanreize sichtbar zu machen und das System transparenter zu gestalten. Der Grundsatz der Besteuerung sollte eine möglichst breite Basis bei gleichzeitig niedrigen Sätzen sein.

Auf diesem Bierdeckel berechnete Bald-Bundeskanzler Friedrich Merz beispielhaft eine Einkommenssteuer – heute ist er ein Museumsstück

Ohne Bierdeckel zum Bundeskanzler

Wer hat’s erfunden? Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist eine Idee von Friedrich Merz aus dem Jahr 2003, die eine drastische Vereinfachung des deutschen Steuersystems symbolisierte –und im Wahlkampf kürzlich wieder ein Thema war Der angehende Bundeskanzler Deutschlands war damals CDUFinanzexperte Als solcher schlug er ein dreistufiges Einkommenssteuersystem vor, das so einfach sein sollte, dass es auf einem Bierdeckel Platz fände Das Konzept sah folgende Steuersätze vor: 12 Prozent für Einkommen zwischen 8000 und 16000 Euro; 24 Prozent für Einkommen von 16 000 bis 40000 Euro; 36 Prozent für Einkommen über 40000 Euro Viele Steuervergünstigungen sollten gestrichen und die Einkunftsarten von sieben auf vier reduziert werden. Obwohl die Idee nie umgesetzt wurde, machte sie Merz berühmt und gilt bis heute als sein Markenzeichen. Interessanterweise gab der Politiker später zu, dass die Rechnung auf dem originalen Bierdeckel falsch war. Dieser ist heute ein Museumsstück im Haus der Geschichte in Bonn Trotz dem anhaltenden Interesse an der Idee verfolgt Friedrich Merz sie nicht mehr aktiv. In neueren Diskussionen betont der Bald-Bundeskanzler, dass er damals nicht meinte, eine vollständige Steuererklärung müsse auf einen Bierdeckel passen, sondern nur die Berechnung der Steuerschuld.

OECD-Mindeststeuer: Zeit, einen klareren Kurs einzuschlagen

Gastbeitrag Die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung geht in die nächste Runde Mit der Teilnahme am Informationsaustausch plant die Schweiz mitzuziehen. Für multinationale Unternehmen ist die Zeit reif, die Dinge zu konkretisieren

Die Gremien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 haben die nächste Runde der Mindestbesteuerung eingeläutet: Am 15 Januar 2025 haben sie präzisiert, wie der sogenannte GloBE Information Return (GIR) – die jährliche globale Steuererklärung zur Erhebung der OECD-Mindeststeuer –aussehen soll und wie sie sich den automatischen Informationsaustausch der teilnehmenden Staaten untereinander vorstellen. Am 29. Januar 2025 hat die Schweizer Regierung nachgezogen und die Vernehmlassung zur Genehmigung der völkerrechtlichen Grundlage für diesen Informationsaustausch eröffnet. Die nationale Umsetzung erfolgt in einem separaten Gesetzesentwurf Diesen schickt der Bundesrat voraussichtlich noch im ersten Halbjahr ins Vernehmlassungsverfahren

Die Vernehmlassung zum Informationsaustausch in Sachen OECD-Min-

destbesteuerung dauert bis zum 8. Mai 2025. Der Bundesrat macht mit seinem Entwurf deutlich: Die Schweiz soll sich den Empfehlungen der OECD anschliessen Für die Verantwortlichen der betroffenen Konzerne ergeben sich aus diesen Entwicklungen drei Kernthemen

Daten sind Taten

Eine der grössten Herausforderungen sind die benötigten Daten. Um die Ergänzungssteuer auf globaler und nationaler Ebene korrekt zu berechnen, braucht es mehr und andere Daten als für den Jahresabschluss oder die konsolidierte Konzernrechnung. Viele Unternehmen erfassen diese Daten entweder gar nicht, nicht in der richtigen Form oder nicht mit der nötigen Genauigkeit. Manche Datenpunkte lassen sich nur aufwendig manuell erheben. Die Finanzverantwortlichen jener Konzerne, die von einer Ergänzungs-

Eine der grössten Herausforderungen sind die benötigten Daten.

Der Himmel über der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung klart auf

steuer in der Schweiz oder in einem anderen Land betroffen sind, müssen nun ihre Compliance-Bereitschaft hinsichtlich der Daten prüfen. Zum Beispiel müssen Unternehmen wissen, welche Daten sie in welcher Detailtiefe benötigen und wo sie diese finden. Dazu gilt es, die gruppeneigenen Datenanalysen zu verfeinern, um die nötigen Datenpunkte zu identifizieren – in diesem Fall über die oftmals im Rahmen des Jahresabschlusses verwendete

Materialitätsperspektive hinaus auf den Franken oder Euro genau. Mit dem Handlungsbedarf punkto Daten geht die Frage der Technologie einher. Je mehr digitale Tools ein Unternehmen zur Unterstützung der Datenprozesse einsetzt, desto weniger menschliche Ressourcen sind nötig: Ressourcen, die sich für andere – beispielsweise planerische – Steueraktivitäten einsetzen lassen. Im Rahmen der Debatte um die Ressourcenallokation lohnt es sich

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zudem zu überlegen, ob man den GIR und die nationalen Deklarationen intern erstellen oder an einen Drittpartner auslagern soll.

Kein Weg führt vorbei

Viele Staaten treiben die nationale Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung zügig voran, so etwa die EU-Mitgliedstaaten,Australien, Grossbritannien, Japan, Kanada, Norwegen

und Südkorea. Für die Deklaration der nationalen Ergänzungssteuer setzen sie teilweise sportliche Abgabefristen an. Zum Beispiel müssen Unternehmen mit einem Standort in Liechtenstein, Belgien, Ungarn, der Türkei oder Vietnam ihre nationalen Deklarationen vor dem 30. Juni 2026 einreichen –also noch vor der Frist zur GIR-Einreichung Selbst wenn Grossmächte wie die USA, China oder Indien die Bestrebungen der OECD (noch) nicht mittragen, führt kein Weg an deren Umsetzung vorbei. Auch die Tatsache, dass der neue amerikanische Präsident ein Dekret unterzeichnet hat, wonach die OECD-Mindestbesteuerung auf USTerritorium keine Wirkung entfaltet, dürfte daran nicht viel ändern. Ob und wie sich dieses Dekret in den USA und ausserhalb wirklich auswirkt, ist unklar

Das Risiko, OECD-Mindeststeuerbezogene Aktivitäten zu pausieren, wäre zu hoch. Angesichts der hohen Komplexität dieser neuen ComplianceAufgabe drängt die Zeit sowieso Deshalb sind die Verantwortlichen gut beraten, ihre Steuerplanungen mindestens auf jene Länder zu konzentrieren, die noch vor dem ersten GIR eine nationale Ergänzungssteuerdeklaration verlangen.

Gross und klein denken

Die OECD-Mindeststeuer stellt das Zusammenspiel von zentralen und dezentralen Organisationsstrukturen und -prozessen auf den Prüfstand und akzentuiert das Spannungsfeld von Gruppe versus Länderorganisationen. Die OECD-Mindeststeuerberechnung basiert grundsätzlich auf dem Rechnungslegungsstandard des konsolidierten Abschlusses der Unternehmensgruppe, für den primär die Zentrale zuständig ist. Datenlieferanten sind aber

in vielen Fällen die lokalen Einheiten –insbesondere für Daten, die auf Stufe der Gruppe nicht in der gewünschten Granularität vorhanden sind Das wirft die Fragen auf, wer für welche Daten zuständig ist, wer sie wo sammelt, wer für die lokalen und gruppenweiten Deklarationen verantwortlich ist und mit wem koordiniert wird

Mit dem Handlungsbedarf punkto Daten geht die Frage der Technologie einher

Multinationale Unternehmensgruppen müssen also die Aufbau- und Ablaufstrukturen ihrer Reportings überdenken. Hier gilt es,Verantwortlichkeiten zu klären, Prozesse und Spielregeln für den länderübergreifenden Austausch zu definieren, einheitliche Grundlagen für die inhaltliche Handhabung von Sachverhalten zu definieren und sicherzustellen, dass die eingereichten Zahlen sowohl auf nationaler als auch auf globaler Ebene ein stimmiges Bild vermitteln. Das ist gerade für jene Konzerne relevant, die beispielsweise in einem Land mehrere Divisionen mit bisher voneinander unabhängigen Reportings haben Der Himmel über der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung klart auf – wenn auch langsam. Die OECD hat die Grundlagen für den GIR präzisiert, die Länder tun nun dasselbe für die nationale Ergänzungssteuer. Der Schweizer Gesetzgeber geht zugunsten der hierzulande domizilierten Unternehmen mit der OECD mit. Die hohe Komplexität des Themas verlangt von den multinationalen Unternehmensgruppen mehr hauseigene Koordination und einen gezielten Austausch Für die Verantwortlichen ist es damit an der Zeit, Daten, Prozesse und Technologien auf Compliance-Kurs zu bringen und das Bild ihrer globalen und lokalen Steuerdaten abzustimmen.

Gastbeitrag Giannina Eggimann ist Senior Manager Tax und Dominik Birrer ist Partner Tax bei PwC Schweiz.

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PwC Schweiz ist hierzulande das führende Prüfungs- und Beratungsunternehmen. Es hat es sich zum Ziel gesetzt, das Vertrauen in der Gesellschaft aufzubauen und wichtige Probleme zu lösen. PwC ist ein Netzwerk von Firmen in 149 Ländern mit rund 370000 Mitarbeitenden. Diese haben sich auf erstklassige Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Beratung, Steuern und Recht spezialisiert. PwC Schweiz beschäftigt mehr als 3800 Mitarbeitende sowie Partnerinnen und Partner an 13 verschiedenen Standorten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.

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Eigenmietwert vor der Abschaffung –was das für Hauseigentümer bedeutet

Gastbeitrag Der Eigenmietwert soll fallen, Steuerabzüge werden gestrichen Was Hauseigentümer jetzt tun können –und warum der Systemwechsel noch kippen könnte.

MARKUS SEGLIAS UND FRÉDÉRIC GANTE

Wer ein Eigenheim besitzt, muss auf dem sogenannten Eigenmietwert Einkommenssteuern zahlen – besteuert wird somit ein fiktives Einkommen

Dieser Wert liegt in der Regel unter der marktüblichen Miete und variiert je nach Kanton. Im Gegenzug lassen sich Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten, Instandstellungskosten von neu erworbenen Liegenschaften, Versicherungsprämien, die mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehen, sowie die Kosten der Verwaltung durch Dritte steuerlich geltend machen.

Das soll sich nun ändern In der Schlussabstimmung vom 20. Dezember 2024 erhielt die Gesetzesvorlage zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, die mitunter die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung vorsieht, die Zustimmung von National- und Ständerat Von beiden Kammern angenommen wurde zudem der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften Die Kantone können eine solche Steuer einführen und dadurch allfällige Mindereinnahmen kompensieren, die aus der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung resultieren würden.

Vorgesehene Änderungen

Geplant ist, dass der Eigenmietwert für selbstbewohnte Liegenschaften – egal ob Erst- oder Zweitliegenschaften –nicht mehr als Einkommen versteuert werden muss Die parlamentarische Initiative sah ursprünglich nur die Abschaffung auf Erstliegenschaften vor Für Unterhaltskosten, Instandstellungskosten neu erworbener Liegenschaften, Versicherungsprämien sowie für Kosten der Verwaltung durch Dritte können Eigentümer einer selbstbewohnten Liegenschaft gegenwärtig steuerliche Abzüge geltend machen Diese Auslagen sollen in Zukunft nicht mehr abzugsfähig sein Für vermietete oder verpachtete Liegenschaften im Privatvermögen hingegen bleiben diese Aufwände abzugsfähig. Auch der Schuldzinsenabzug soll beschränkt werden. Bisher konnten private Schuldzinsen maximal im Umfang des steuerbaren Vermögensertrags sowie zusätzlich 50000 Franken abgezogen werden. Künftig soll dieser Abzug nur noch im Verhältnis aller im Inland gelegenen unbeweglichen Vermögenswerte (ohne die selbstbewohnten Liegen-

schaften) zu den gesamten Vermögenswerten möglich sein. Man spricht hier von einer quotal-restriktiven Methode Faktisch können Liegenschaftsbesitzer also nur noch beim Bestehen von vermieteten und verpachteten Liegenschaften Schuldzinsen abziehen

falls es zu einer Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts kommt.

Dies kann getan werden

der zweiten und dritten Säule bei einer Annahme der Vorlage ein zusätzlicher Anreiz Kapital noch vor dem Inkrafttreten der geplanten Änderung zu beziehen, um damit Renovationen zu finanzieren Solche Vorbezüge werden zwar besteuert, die damit finanzierten werterhaltenden Aufwendungen können jedoch steuerlich geltend gemacht werden Es bleibt spannend

Die Gesetzesvorlage zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 19 April 2025 ab Aufgrund der geplanten Verfassungsänderung unterliegt der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften dem obligatorischen Referendum. Es kommt also in jedem Fall zur Abstimmung, wobei die Änderung nur dann als angenommen gilt, wenn ihr sowohl Volk als auch Stände zustimmen. Der Systemwechsel steht und fällt mit der Verfassungsänderung – ohne sie bleibt alles beim Alten. Das bedeutet, dass sich das Stimmvolk zwar vordergründig zu einer kantonalen Sondersteuer auf Zweitliegenschaften ausspricht, in Tat und Wahrheit damit aber – vorbehaltlich eines allfälligen Referendums gegen die Gesetzesvorlage – das Schicksal der Eigenmietwertbesteuerung bestimmt Dem Vernehmen nach könnte es noch in diesem Jahr zur Abstimmung kommen. Wann die Änderungen im Falle einer Annahme in Kraft treten werden, bestimmt im Anschluss der Bundesrat.

Gastbeitrag Frédéric Gante, Anwalt ist Partner und Markus Seglias, Volkswirtschafter und diplomierter Steuerexperte, ist Counse be der Zürcher Kanzlei Prager Dreifuss Die Gesetzesvorlage zum Systemwechsel steht und fällt mit der Verfassungsänderung

Immerhin ist aber auch mit der Reform beim erstmaligen Erwerb einer selbstbewohnten Liegenschaft ein zeitlich und betragsmässig begrenzter Abzug der Schuldzinsen möglich. Dieser beträgt im ersten Jahr maximal 10 000 Franken für Ehepaare und 5000 Franken für die übrigen Steuerpflichtigen. Der Abzug reduziert sich jährlich um 10 Prozent vom Maximalbetrag und endet somit nach zehn Jahren

Zwar können die Kantone schon heute eine Liegenschaftssteuer erheben, wovon bestimmte Kantone Gebrauch machen. Neu soll jedoch den Kantonen durch eine entsprechende Verfassungsänderung die Möglichkeit eingeräumt werden, überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschafen höher zu besteuern,

Wer noch von steuerlichen Abzügen profitieren will, wird geplante Renovationen vermutlich zeitnah umsetzen.

Denn mit der Reform könnten diese Vorteile wegfallen. Manche Liegenschaftsbesitzer könnten daher noch vor einem möglichen Inkrafttreten der geplanten Änderung aufgestaute Renovationsarbeiten werterhaltender Natur vorziehen So kommen sie noch vor der möglichen Abschaffung in den Genuss dieses Steuerabzugs Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge wie auch Guthaben der dritten Säule können nicht nur für den Erwerb von Wohneigentum, sondern auch für die Finanzierung von Renovationen vorbezogen werden. Nun besteht im Hinblick auf die vom Bundesrat im Rahmen des «Entlastungspakets 27» geplante höhere Besteuerung von Kapitalbezügen aus

Prager Dreifuss

Prager Dreifuss ist eine der führenden Schweizer Kanzleien für Wirtschaftsrecht. Rund 40 Juristinnen und Juristen suchen für ihre Klientinnen und Klienten ganzheitliche, innovative, den rechtlichen und ökonomischen Gegebenheiten angepasste Lösungen auf höchster Qualitätsstufe Das Augenmerk gilt gleichermassen den gesetzlichen Fragen als auch der Kontrolle geschäftlicher Risiken.

Wird die Erbschaftsinitiative der Juso zum Eigengoal?

Gastbeitrag Die «Initiative für eine Zukunft» der Jungsozialisten könnte trotz der hohen Erbschaftssteuereinnahmen für den Staat per Saldo einen finanziellen Verlust bedeuten und zu negativen Konsequenzen führen. Eine Auslegeordnung

DAMIANO M. SLONGO UND KATHRIN GUYER

Sie schlägt hohe Wellen und sorgt für Nervosität in der Schweizer Wirtschaft: die von den Jungsozialisten (Juso) letztes Jahr gestartete «Initiative für eine Zukunft» welche die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen fordert. Wobei ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken vorgesehen ist.

Die Juso macht das 1 Prozent der «Superreichen» für die Klimakrise verantwortlich und will diese dafür zur Kasse bitten. Die Einnahmen der neuen Erbschaftssteuer sollen zweckgebunden zur Bekämpfung der Klimakrise und für den wirtschaftlichen Umbau verwendet werden. Zudem soll mit der neuen Steuer nachhaltig die Vermögensungleichheit bekämpft werden Der Juso zufolge müssten somit die restlichen 99 Prozent «weder heute noch in der Zukunft für die Klimakrise bezahlen»

Gerechtigkeit vs Gemeinwohl

Die Besteuerung wohlhabender Bürger steht hierzulande immer wieder zur Debatte Angesichts steigender Staatsverschuldung wachsender Ausgaben im Gesundheitswesen und zunehmender Investitionen in den Klimaschutz wächst der Druck auf die öffentlichen Finanzen, sodass Regierungen nach neuen Einnahmequellen suchen. Schnell wird der Ruf laut, dort anzusetzen, wo das Vermögen vermutet wird. Wer das Steuersystem vermeintlich gerechter gestalten will, könnte daher eine stärkere Belastung Reicher in Erwägung ziehen.

Doch bringt die stärkere Besteuerung von vermögenden Personen die gewünschten finanziellen Mittel und Gerechtigkeit? Nicht unbedingt. Klar ist, auch vermögende Personen wollen einen fairen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Bereits heute tragen sie dank dem progressiven Steuersystem bedeutend zum schweizerischen Wohlstand bei. Die Bereitschaft stösst aber dann an Grenzen, wenn die Steuerlast als unangemessen hoch oder als Bedrohung für ihre finanzielle Sicherheit oder unternehmerische Freiheit empfunden wird. Die stärkere Besteuerung von vermögenden Personen könnte theoretisch zu höheren Steuereinnahmen führen. Allerdings nur, sofern der Steuersatz nicht so hoch angesetzt wird, dass er Kapitalflucht oder Steuervermeidung auslöst Genau dieser Effekt dürfte infolge der Juso-Forderung eintreten. So geht die Eidgenossenschaft davon aus dass die Erbschaftsinitiative beim Bund und insbesondere bei den Kantonen und Gemeinden aufgrund von Steuervermeidungsmassnahmen zu Mindereinnahmen führen könnte Ausserdem würde sie falsche Anreize im Klimaschutz schaffen Der Bund stützt sich auf ein Gutachten von Marius Brülhart In seiner Analyse kommt der Lausanner Wirtschaftsprofessor zum Schluss, dass bei einem Steuersatz von 50 Prozent der Fiskus durch Abwanderung und ausbleibende Zuzüge zwischen 77 und 93 Prozent des potenziellen Steuersubstrats verlieren würde Die geplante Erbschaftsund Schenkungssteuer könnte dadurch möglicherweise lediglich jährliche Einnahmen zwischen 100 und 650 Millionen

Die obligate Volksabstimmung dürfte frühestens

Ende Jahr stattfinden.

Franken einbringen. Gleichzeitig würde die Abwanderung aber ein Steuerdefizit von 2,8 bis 3,7 Milliarden Franken bei der Einkommens- und Vermögenssteuer verursachen

Diese Schätzungen stimmen weitgehend mit denen der Forscher Reto Föllmi und Stefan Legge von der Universität St.Gallen überein. Die aktuellen Studien zeigen klare Warnsignale Die Juso-Initiative könnte trotz der hohen Erbschaftssteuereinnahmen für den Staat per Saldo einen finanziellen Verlust bedeuten und zu negativen Konsequenzen führen

Abwanderung als Konsequenz

Beispiele von Ländern, in denen die Erhöhung von Steuern zu negativen Auswirkungen geführt hat, gibt es zahlreiche

Die Erhöhung der Vermögenssteuer in Norwegen setzte dort eine Fluchtbewegung von Vermögenden ins Ausland in Gange Gleiche Wirkung zeigt die 2025 erstmals greifende Abschaffung der «Non Dom»-Regelung in Grossbritannien, die zu steuerlichen Nachteilen für Ausländer führt. Vermögende Personen verfügen sowohl über die finanziellen Mittel als auch über die gesellschaftliche Mobilität, um ihren Wohnsitz problemlos und kurzfristig zu verlegen Oft haben sie internationale Verbindungen und Immobilien im Ausland, was den Umzug vereinfacht. In einer globalisierten Welt, in der die Länder in einem stetigen Steuerwettbewerb stehen, darf die Schweiz nicht isoliert massive steuerliche Belastungen von vermögenden Personen einführen, sonst könnte es sich als «Eigengoal» erweisen.

Seit

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Nachdem der Bundesrat die Erbschaftsinitiative bereits ohne Gegenvorschlag abgelehnt hat, hat sie nun auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) ohne Gegenentwurf zur Ablehnung empfohlen. Das Geschäft kommt noch im März in den Nationalrat und danach in den Ständerat. Die Volksabstimmung dürfte frühestens Ende Jahr stattfinden. Auch wenn die Erfolgsaussichten des Begehrens an der Urne als gering eingeschätzt werden, wären die möglichen Folgen für die Betroffenen so gravierend, dass sie sowohl die Vorbereitung auf den Ernstfall als auch die Bekämpfung der Juso-Initiative als unverzichtbare Aufgaben ansehen. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Erbschaftssteuer ist durchaus berechtigt, doch deren Beurteilung hängt massgeblich vom gesamten Steuersystem ab

Gastbeitrag Damiano M. Slongo ist Tax Partner sowie Geschäftsleitungsmitglied und Kathrin Guyer ist Senior Manager Tax bei Treuco

Treuco

Treuco wurde 1974 gegründet und beschäftigt heute rund 60 Mitarbeitende in Zürich sowie in Hongkong, Liechtenstein und auf den Britischen Jungferninseln. Als traditionsreicher Schweizer Partner für Vermögens-, Treuhand-, Rechts- und Steuerfragen bietet der Spezialist eine unabhängige und umfassende Betreuung für Privatpersonen sowie nationale und internationale Unternehmen an

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