Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ist ihrem Ziel einer staatlichen Förderung derzeit so nah wie nie zuvor: Im Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die DES nicht weiter über einen „einfachen“ Haushaltbeschluss von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen werden darf. Gleichzeitig hat es dem Gesetzgeber mit auf den Weg gegeben, dass ein Gesetz zur Finanzierung parteinaher Stiftungen eine tragfähige Lösung sein könnte.
In unserer Analyse entwickeln Arne Semsrott und Matthias Jakubowski konkrete Vorschläge für das Gesetz und analysieren erstmals die Bildungsarbeit der DES. Sie ordnen die zentralen Akteure und ihre Positionen ein. So ergibt sich eine Kartografie der zentralen Institutionen und Themen der Neuen Rechten. Der Blick in das „Innenleben“ der DES zeigt: Ein Ausschluss der DES aus der staatlichen Finanzierung parteinaher Stiftungen ist verfassungsrechtlich geboten, politisch möglich und strategisch erforderlich.