ÖAAB OÖ. | Tätigkeitsbericht 2009 bis 2015

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22. ordentlicher Landestag des ÖAAB Oberösterreich

Der OÖVP-Arbeitnehmerbund

Oberösterreich

Tätigkeitsbericht Politische Bilanz 2009 bis 2015

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Tätigkeitsbericht 2009 bis 2015 Die Tätigkeitsperiode 2009 bis 2015 war im ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB geprägt von der intensiven Betreuung und Unterstützung der Mitglieder und Funktionäre – allem voran der wertvollen Arbeit in den Orts- und Betriebsgruppen. Rat & Hilfe

Zugestellt durch

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Steuertipps „Verschenk kein Geld ans Finanzamt“

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stützungsangebot edingungen und die Fördere ändern sich formiert zu und Unterlaufend. sein um die Vorteile optimal Daher ist es wichtig, - neben der Durchset inmation im Mittelpun zung der politisch zu nutzen. Deshalb steht en Ziele - die kt der Arbeit Service-Infordes ÖAAB.

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Der ÖAAB bietet Rat und Hilfe in allen Lebenslagen. Traditionell sind es jährlich wiederkehrrende Service- und Zielgruppen-Schwerpunkte, die dabei die Höhepunkte bilden:

Der durch alle Regionen Oberösterreichs bietet der ÖAAB im Rahmen von unzähligen Info-Veranstaltungen und Sprechtagen konkrete Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung und gibt praktische Tipps für Arbeitnehmer, Familien und Lehrlinge. Das bringt vielen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bares Geld. Gratis-Spielsand für Familien Auf Initiative des ÖAAB – und vielerorts in Zusammenarbeit mit den Teilorganisationen und der OÖVP - werden jeden Frühling im ganzen Land Sandkastenfüllaktionen durchgeführt. Vom kostenlosen Spielsand profitieren mehrere tausend Familien in Oberösterreich. Dazu gibt es Sandspielzeug für die Kleinen und den umfassenden Familienratgeber mit Tipps zu Förderungen und Unterstützungen für die Eltern. Pendler-Aktionstage Ein wesentliches Element um den aktuellen Forderungen des ÖAAB Nachdruck zu verleihen und auf Erfolge hinzuweisen sind die landesweiten Aktionstage, die zum Teil zwei Mal jährlich stattfinden. Dabei werden an neuralgischen Verkehrspunkten und in Betrieben Arbeitnehmer früh morgendlich in direktem Kontakt informiert und mit einer kleinen Stärkung versorgt. Daneben wurden laufend in Form von E-Mail-Newslettern und dem Mitgliedermagazin „Contact“ Mitglieder, Funktionäre und Betroffene über gesetzliche Neuerungen und aktuelle Änderungen von Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt informiert.

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Das Service-Angebot rundet eine Reihe von Broschüren und Info-Foldern zu wichtigen arbeitsrechtlichen Themen und Fragen rund um Förderungen und Unterstützungen für Arbeitnehmer und Familien ab, die laufend aktualisiert und den Orts- und Betriebsgruppen auch in mutierter Form zur Verfügung gestellt werden. Der ÖAAB war gemeinsam mit seinen Fachexperten auf Wunsch auch bei Service-Veranstaltungen in den Gemeinden unterwegs.

Einsatz im Parlament der Arbeitnehmer Ein wichtiges Betätigungsfeld des ÖAAB ist die aktive Mitarbeit in den Gremien der Arbeiterkammer. 2009 und 2014 standen jeweils zu Beginn des Jahres Arbeiterkammer-Wahlen am Programm. 2009 konnte das Team rund um Spitzenkandidat AK-Vizepräsident Helmut Feilmair ihren Stimmenanteil auf über 26 Prozent weiter ausbauen. Aufgrund extrem schwieriger bundespolitischer Rahmenbedingungen musste die Listengemeinschaft „ÖAAB.FCG.OÖVP“ bei den AK-Wahlen 2014 eine schmerzliche Niederlage hinnehmen. Der Stimmenanteil sank auf 17,1 Prozent, was aktuell 19 von 110 Mandaten in der Arbeiterkammer-Vollversammlung bedeutet.

Mit voller Kraft für Arbeitnehmer und Familien „Gefordert. Erreicht.“ heißt es bei einer Reihe von wichtigen Themen, für die sich die Spitzenfunktionäre des ÖAAB, allen voran Landesobmann LH-Stv. Franz Hiesl, eingesetzt haben. Umsetzung der dringend notwendigen Erhöhung der Familienbeihilfe, Einführung des Handwerkerbonus und der Gratis-Zahnspange. Weiterer Ausbau der Pendlerförderungen durch die Einführung des Pendlereuros, die Verbesserung der Zumutbarkeitsbestimmungen zum Pendlerpauschale, den Pendlerzuschlag für Kleinverdiener, neue aliquote Möglichkeiten für Wochenpendler oder das steuerbefreite Job-Ticket. Familienfreundlichere Arbeitswelten durch die Ausweitung der Pflegefreistellung, die Einführung der Pflegekarenz oder die Erhöhung des Pflegegeldes. Daneben wurden die Väterkarenz attraktiviert, die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld erhöht, eine einkommensabhängige Variante eingeführt oder das Kinderbetreuungsangebot ausgebaut und damit weitere Flexibilität für Familien erreicht.

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Steuern senken.

Familien entlasten.

Im Rahmen der Steuerreformen 2009 und 2015 hat sich der ÖAAB durchgesetzt und erreicht, dass Arbeitnehmer weniger Lohnsteuer bezahlen, höhere steuerliche Abschreibmöglichkeiten bei Spenden haben und es neue und höhere Steuervorteile für Familien gibt. Daneben: Dauerhafte Sicherung des arbeitsfreien Sonntags; Verbesserungen bei der Bildungskarenz und der Lehre mit Matura; Einführung der Bildungsteilzeit und vieles mehr.

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Im Zuge der Arbeiterkammerwahl 2014 wurde das Zukunftsprogramm „Arbeitswelten 2020“ erstellt, das als Grundlage für die weitere inhaltliche Arbeit des ÖAAB dient. Darin finden sich viele wichtige Ziele zur steuerlichen Entlastung von Arbeitnehmern und Familien, für eine faire Partnerschaft in Betrieben, für familienfreundlichere Arbeitswelten und dem Schutz älterer Arbeitnehmer. Im Vorfeld des 22. Landestages wurde das Zukunftsprogramm überarbeitet und weiterentwickelt.

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Gemeinsam mit dem OÖ. Wirtschaftsbund wurde im Rahmen der Aktion „Gemeinsam gesund“ über einen Zeitraum von zwei Jahren das Augenmerk verstärkt auf die physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gelegt. Dabei wurde bei vielen Veranstaltungen quer durchs Land Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Gesundheit am Arbeitsplatz geschaffen. e ch nli NG rsö DU e P LA EIN

Gemeinsam gesund!

Fixe Bestandteile der ÖAAB-Aktivitäten sind die Veranstaltungen und Aktionen zum Tag der Arbeit am 1. Mai. Dabei wird besonders den Arbeitnehmern gedankt, die an diesem Feiertag im Dienst sind, und es wurden im Rahmen von Veranstaltungen mit hochkarätigen Referenten aktuelle Herausforderungen diskutiert. Das jährlich Ende des Sommers im „Haus der Arbeitnehmer“ stattfindende Hoffest ist ein beliebter Treffpunkt der OÖ-Politprominenz und ein kleines Dankeschön an engagierte ÖAAB-Funktionärinnen und Funktionäre. Weitere Veranstaltungshighlights der letzten Jahre waren der ÖAAB-Landestag 2009, die Bundesarbeiterkammer-Konferenz 2009 in Linz, Ehrungsfeiern für langjährige Mitglieder, Enqueten zu den Themen „Gesundheit“, „Soziales“, „Zukunft Lehre“ oder „Zeitwertkonto“ und der ÖAAB-Bundestag 2011 in Linz.

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Projekt Freiraum In enger Zusammenarbeit mit der Fraktion Christlicher Gewerkschafter brachte sich der ÖAAB intensiv in den größten oberösterreichischen Zukunfsprozess, dem Projekt Freiraum der OÖ. Volkspartei, ein. Gemeinsam wurden im Rahmen von Wahlkreiskonferenzen ÖAAB-Spitzenfunktionäre, Betriebsräte und Personalvertreter zu ihren Anliegen und Ideen aus der Praxis befragt und so aktiv eingebunden.

Neuer ÖAAB-Landessekretär Im Februar 2014 trat mit dem damals 30-jährigen Wolfgang Brandstätter ein neuer Landessekretär seinen Dienst im ÖAAB Oberösterreich an. Der ehemalige OÖVP-Bezirksgeschäftsführer in Kirchdorf folgte Georg Bachmair nach, der nach über 20 Jahren an der Spitze des Landesleitungsbüros seinen verdienten Ruhestand angetreten hat. Bachmair zeigte vor allem auch als Fraktionssprecher der ÖAAB-FCG-AK-Fraktion und als Vorstandsmitglied der Arbeiterkammer Oberösterreich vollen Einsatz für die Anliegen der Arbeitnehmer im Land. In diesen AK-Funktionen folgte ihm nach den AK-Wahlen 2014 der wieder zum ÖAAB OÖ. zurückgekehrte Servicereferent und aktuelle Landessekretär-Stellvertreter Mag. Max Oberleitner.

Voller Einsatz im Betrieb Ein eigener Schwerpunkt und sicherlich eine der größeren Herausforderungen in der ÖAAB-Arbeit war und ist die Betriebsarbeit - das heißt, die Unterstützung der Betriebsräte, Personalvertreter und ÖAAB/FCG-Ansprechpartner bei ihrem Einsatz in den Betrieben. Das angebotene Service reicht dabei von der Begleitung bei Betriebsrats- und Personalvertretungswahlen, über die Gestaltung und Erstellung von Drucksorten bis zu aktiven Serviceunterstützungen mit Fachauskünften vor Ort.

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Politische Bilanz des ÖAAB Der ÖAAB hat sich stets für die Entlastung der ArbeitnehmerInnen und Familien stark gemacht und 2009 bei der Steuerreform Maßnahmen durchgesetzt, von der die Menschen bis heute profitieren. Durch die kalte Progression war es aber wichtig, 2015 die Bevölkerung mit einer neuen Reform neuerlich spürbar zu entlasten. Steuerreformen 2009 und 2015 Weniger Lohnsteuer Bereits 2009 wurden die Steuerprogressionsstufen zu Gunsten der Arbeitnehmer etwas abgefedert. Die Steuerfreigrenze wurde von 10.000 auf 11.000 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde der Eingangssteuersatz zwischen 11.000 und 25.000 Euro Jahreseinkommen von 38,3 auf 36,5 Prozent und in der Progressionsstufe zwischen 25.000 und 60.000 Euro von 43,6 auf 43,2 Prozent gesenkt. Die Grenze für den Spitzensteuersatz (50 Prozent) wurde ebenfalls von 51.000 auf 60.000 Euro Jahreinkommen angehoben. Tarifstufe über €0 € 11.000 € 18.000 € 31.000 € 60.000 € 90.000

bis € 11.000 € 18.000 € 31.000 € 60.000 € 90.000

Anzahl Personen Steuersatz je Stufe* 0% 2,6 Mio. 25% 1,4 Mio. 35% 1,8 Mio. 42% 1,0 Mio. 48% 0,2 Mio. 50% 0,1 Mio. Gesamt 7,0 Mio.

Die Tarifreform 2015 sieht ab 1.1.2016 eine Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent (bis 18.000 Euro Jahreseinkommen) vor. Bis 31.000 Euro Jahreseinkommen werden künftig 35 Prozent, bis 60.000 Euro 42 Prozent Steuern eingehoben. Der Spitzensteuersatz beginnt ab 90.000 Euro. Ab einer Million Einkommen zahlt man künftig 55 Prozent Steuern. Für Arbeitnehmer, die keine Einkommenssteuer bezahlen, werden 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge (maximal 400 Euro/Jahr) gutgeschrieben. Pensionisten bekommen maximal 110 Euro Negativsteuer (bisher keine). Spenden wurden abschreibbar Seit 2009 können erstmalig Spenden an mildtätige Organisationen (Caritas, Rotes Kreuz, Nachbar in Not etc.) bis zu einer Höhe von 10 Prozent des laufenden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden. 2012 wurden diese Abschreibmöglichkeit auch auf Freiwillige Feuerwehren und Tier- bzw. Umweltschutzorganisationen ausgeweitet. Der Kirchenbeitrag ist seit 2009 bis zu einer Höhe von 200 Euro (ursprünglich 100 Euro) und seit 2012 sogar bis 400 Euro im Jahr steuerwirksam.

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Neue Steuervorteile für Familien 2009 wurde ein jährlicher Kinderfreibetrag in der Höhe von 220 Euro pro Kind eingeführt, der 2016 verdoppelt wird. Außerdem wurde der Kinderabsetzbetrag im Jahr 2009 von 610 auf 700 Euro pro Jahr für alle Kinder angehoben. Für alle schulpflichtigen Kinder zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr gibt es außerdem seit 2009 jedes Jahr im September zusätzlich 100 Euro Schulstarthilfe. Auch Kinderbetreuungskosten sind dank ÖAAB seit 2009 steuerwirksam – nämlich bis zu 2.300 Euro pro Kind und Jahr, ab der Geburt bis zu jenem Kalenderjahr, wo das 10. Lebensjahr eines Kindes vollendet wird. Für behinderte Kinder gilt das 16. Lebensjahr als Limit. Mit den gleichen Rahmenbedingungen können auch Arbeitgeber einen freiwilligen Betreuungszuschuss von 1.000 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei an ihre Mitarbeiter ausbezahlen. Durch diese Steuervorteile verringern sich für Eltern die Kosten für Babysitter, Kindergärten, Hort, Tagesmütter, Krabbelstuben, Spielgruppen, Musikschulen, Ferienlager etc.

Mehr Geld für Pendler Der ÖAAB konnte für 2013 mit einer bundesweiten Kampagne die größte Reform des Pendler-Pauschales durchsetzen. Der Bezieherkreis des Pendlerpauschales wurde dabei auch auf Teilzeitkräfte und Wochenpendler ausgeweitet, der Pendlereuro eingeführt, der Pendlerzuschlag für Kleinverdiener mehr als verdoppelt und das Job-Ticket attraktiviert. Alle Maßnahmen seit 2009 im Detail: Pendlerzuschlag für Kleinverdiener Teilzeitkräfte und Lehrlinge, die keine Lohnsteuer zahlen, erhalten dank ÖAAB im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung seit dem Arbeitsjahr 2009 einen Pendlerzuschlag – und zwar zusätzlich zur Negativsteuer von 110 Euro. Der Pendlerzuschlag wurde von 130 Euro (2009/2010) auf 142 Euro (2011/2012) und ab 2013 auf 290 Euro erhöht. Maßgeblich ist, dass die Kriterien des Pendlerpauschales erfüllt werden. Der Pendlerzuschlag wird bei der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt berechnet. Dabei werden bis 2012 15 Prozent der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge, ab 2013 sogar 18 Prozent der SV-Beiträge als Steuerguthaben rückerstattet. Ab 2016 wird der Pendlerzuschlag für Kleinverdiener abermals erhöht.

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Erhöhtes Pendlerpauschale plus Pendlereuro Das Pendlerpauschale wurde seit 2008 insgesamt drei Mal erhöht - insgesamt um 38 Prozent. Um Pendlern v.a. die Teuerung fürs Tanken abzugelten hat der ÖAAB den Pendlereuro initiiert und durchgesetzt. Daher erhalten seit 2013 alle Bezieher des kleinen und großen Pauschales zusätzlich für jeden Kilometer Arbeitsweg (einfache Strecke Wohnung - Arbeitsort) 2 Euro pro Jahr als Absetzbetrag. Teilzeitkräfte, die 2 Tage pro Woche arbeiten, erhalten 2/3 und Wochenpendler 1/3 des Pendlereuro. Beispiel: Bei 90 km Arbeitsweg beträgt der Pendlereuro 180 Euro, für Wochenpendler 60 Euro und für Teilzeitkräfte 120 Euro Ansprüche für Wochen- und Teilzeitpendler Bis 2012 hatte man keinen Anspruch auf Pendlerpauschale, wenn man weniger als 11 Mal im Monat zur Arbeitsstätte pendelte. Der ÖAAB erreichte, dass seit 2013 auch Wochenpendler ein Drittel und jene, die 2 Mal pro Woche pendeln, zwei Drittel Pendlerpauschale erhalten. Davon profitieren v.a. hunderttausende Teilzeitkräfte. Verbesserungen gibt es auch für jene mit mehreren Wohnsitzen. Das Pendllerpauschale wird nicht mehr automatisch vom Arbeitsort nächstgelegenen Wohnsitz berechnet. Jobticket-Angebot Seit 2013 können Betriebe freiwillig die Fahrtkosten ihrer Mitarbeiter übernehmen und zwar steuer- und sozialversicherungsfrei in der Höhe einer Jahresfahrkarte eines öffentlichen Verkehrsmittels (auch für Teilstrecken oder Netzkarten, die die Kosten einer Streckenkarte nicht übersteigen). Bis 2012 war das Jobticket nur für Bezieher des kleinen Pendlerpauschales ab 20 km Entfernung für den gesamten Arbeitsweg vorgesehen. Neue Zumutbarkeitsbestimmungen für Pendler Seit 1. Jänner 2014 ist Pendlern die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel bis zu einer Stunde Wegzeit (bisher 90 Minuten) generell zumutbar. Jeder Kilometer Arbeitsweg verlängert die Zumutbarkeit um eine Minute. Somit sind z.B. bei 10 km Arbeitsweg 60 + 10 Minuten zumutbar (früher waren es 90 Minuten). Über 2 Stunden Wegzeit sind Öffis generell unzumutbar. Bisher waren es 2,5 Stunden. Dadurch fallen mehr Pendler in das große Pendlerpauschale.

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Neuversion des Pendlerrechners Der Pendlerrechner wurde im Februar 2014 ohne Einbindung der Interessensvertreter vom Finanzministerium online gestellt und war fehlerhaft. Der ÖAAB sammelte österreichweit hunderte Beschwerdefälle von Pendlern und sorgte dafür, dass mit 24 Juni 2014 eine neue Version den „alten“ Pendlerrechner mit neuen verbesserten Abfragebedingungen ablöste. Der ÖAAB setzte dabei durch, dass bei Gleitzeit die tatsächlichen Arbeitszeiten maßgeblich sind, die schnellste statt kürzeste Entfernung als Berechnungsgrundlage gilt und bei möglicher Benützung öffentlicher Verkehrsmittel die Suche eines geeigneten Park&Ride-Platzes auf maximal 15 Prozent der Arbeitsstrecke beschränkt wurde. Fernpendlerbeihilfe des Landes OÖ Der ÖAAB Oberösterreich setzte auch durch, dass trotz Kritik des Rechnungshofes das Land OÖ. auch weiterhin allen Arbeitnehmern und Lehrlingen, die weniger als 26.000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen haben (pro Kind 10 Prozent Erhöhung) ab 25 Kilometer Arbeitsweg eine Fernpendlerbeihilfe gewährt. Die Beihilfe wurde 2012 und 2013 um über 10 Prozent erhöht und beträgt je nach Entfernung bis zu 309 Euro im Jahr. Besitzer einer OÖVV-Jahreskarte erhalten zusätzlich 30 Prozent ÖKO-Bonus.

Verbesserungen für Familien Verbesserungen bei der Familienbeihilfe Wenn in Ausbildung stehende volljährige Jugendliche die erlaubte Einkommensgrenze von 10.000 Euro im Jahr überschreiten, wird die Familienbeihilfe seit 2013 nicht mehr zu Gänze gestrichen, sondern nur noch jener Betrag abgezogen, der über dieser erlaubten Grenze liegt. Weiters können volljährige Jugendliche, für die noch Unterhaltspflicht besteht, seit 1. September 2013 die Direktauszahlung der Familienbeihilfe auf ihr eigenes Konto beantragen. Seit 1. Mai 2015 müssen Jungeltern die Familienbeihilfe nicht mehr eigens beim Finanzamt beantragen, sondern diese wird nach Meldung des Neugeborenen beim Meldeamt automatisch gewährt. Nur bei Kindern mit schwerer Beeinträchtigung ist der Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe weiterhin von den Eltern zu stellen. Mit dieser Verwaltungsvereinfachung kommt es künftig zu einer raschen und unkomplizierten Abwicklung der Familienbeihilfe. Fast 80.000 Behördenwege fallen damit jährlich weg.

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Einführung Jugend-Ticket Netz Der ÖAAB kritisierte viele Jahre die Ungerechtigkeit, dass es für Internatsschüler keine Freifahrtmöglichkeit gab und das Ferienticket für viele Ferialjobber ungeeignet war, weil es erst ab 8 Uhr morgens Gültigkeit hatte bzw. ÖBB und OÖVV ihr Angebot nicht auf ein gemeinsames Ticket abstimmten. 2013 wurden mit Einführung des Jugend-Ticket Netz all diese Probleme gelöst. Seither können Schüler und Lehrlinge für 60 Euro ein ganzes Jahr alle öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb Oberösterreich auf allen Linien „gratis“ benützen, auch an Wochenenden und in den Ferien. Gratiszahnspangen für Kinder Ab 1. Juli 2015 werden die Kosten für Zahnspangen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellungen (Stufe 4 oder 5) von den Krankenkassen übernommen. Die Maßnahme „Gratiszahnspange“ umfasst ca. 30 Prozent der Kinder und wird jährlich vom Bund mit 80 Millionen Euro unterstützt. Ausweitung der Pflegefreistellung Seit 1.1.2013 habe alle Elternteile Anspruch auf Pflegefreistellung, unabhängig davon, ob sie mit dem leiblichen Kind im gleichen Haushalt wohnen oder nicht. Damit können auch geschiedene Väter eine Pflegefreistellung für jene Kinder beanspruchen, die nach der Trennung bei der Mutter wohnen. Ausgeweitet wurde die Pflegefreistellung auch für die Begleitung bei stationären Spitalsaufenthalten von Kindern unter 10 Jahren. Weiters erhielten auch Stiefeltern Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn die leiblichen Kinder des Partners im gemeinsamen Haushalt wohnen. Auch diese Änderung trägt den Lebensumständen vieler Trennungs-Kinder Rechnung. Das Kindeswohl steht für den ÖAAB immer im Mittelpunkt Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Karenz Seit 1.1.2015 sind Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezugs für die Anwartschaft von Arbeitslosengeld anzurechnen und dürfen die Bezugsdauer der AMS-Leistung nicht verkürzen. Als Voraussetzung gilt, dass Kinderbetreuungsgeldbezieherinnen und -bezieher mindestens 14 Wochen sonstige Anwartschaftszeiten (d.h. eine Beschäftigung über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 405,98 Euro) aufweisen. Ist dies der Fall, dann gelten die Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezuges als Anwartschaftszeiten für den Arbeitslosengeldbezug. Wer z.B. drei Jahre

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Anwartschaft (= Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze) aufweist, erhält für 30 Wochen Arbeitslosengeld. Verbesserungen für Eltern mit behinderten Kindern Ab 2015 sind Eltern, die behinderte Kinder pflegen, pensionsrechtlich mit jenen Personen gleichgestellt, die nahe Angehörige betreuen: Bei der Pflege von behinderten Kindern können Eltern nun einer beschränkten Erwerbstätigkeit, z.B. Teilzeit nachgehen, ohne die Möglichkeit zur Selbstversicherung in der Pensionsversicherung zu verlieren. Es muss lediglich eine überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft der Pflegeperson vorliegen. Zudem werden die Pflegejahre künftig besser bei der Pension berücksichtigt, die Beitragsgrundlage steigt von derzeit monatlich 1.105 Euro bis zum Jahr 2019 schrittweise auf 1.650 Euro an. Das entspricht der geltenden Beitragsgrundlage für die Selbstversicherung bei der Pflege naher Angehöriger. Wie bisher werden die Versicherungsbeiträge zu zwei Dritteln vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und zu einem Drittel vom Bund übernommen. Kinderbetreuungsgeld wurde flexibler und attraktiver! Das Kinderbetreuungsgeld wurde 2002 von ÖVP und ÖAAB eingeführt. Vorher hatten Hausfrauen und Studierende gar keine bzw. Bäuerinnen und Selbständige nur halbe Ansprüche. Dank dem ÖAAB wurden alle Mütter gleichgestellt. Manche Eltern erhalten dadurch in den ersten 3 Lebensjahren ihres Kindes bis zu 15.000 Euro mehr finanzielle Unterstützung vom Staat. In den letzten Jahren wurde das Angebot dank des ÖAAB weiter attraktiviert: Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Die Pauschalvarianten für Eltern – monatlich 436 Euro für 30+6 Monate, 624 Euro für 20+4 Monate oder 800 Euro für 15+3 Monate - wurden 2010 durch die vierte Pauschal-Variante 1.000 Euro für 12+2 Monate erweitert. Außerdem wurde das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld eingeführt, bei dem Eltern für max. 14 Monate 80 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens mindestens 1.000, jedoch höchstens 2.000 Euro, erhalten.   Verlängerung der Bezugsdauer in Härtefällen Bei Härtefällen (Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt, Aufenthalt im Frauenhaus, Haft) können Alleinerziehende bei jeder Bezugsvariante das Kinderbetreuungsgeld um zwei Monate über

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das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil ohne Wechsel in der gewählten Variante zusteht, beziehen. 50 Prozent Zuschlag bei Mehrlingsgeburten Seit 2010 erhalten Eltern für Zwillinge bei allen vier Pauschalvarianten zusätzlich zum ersten und jedem weiteren Mehrlingskind 50 Prozent des Grundbetrages (zwischen 218 und 500 Euro) ausbezahlt. Bis 2009 betrug der Zuschuss einheitlich max. 218 Euro. Höhere Zuverdienstgrenzen erleichtern den beruflichen Wiedereinstieg Seit 1. Jänner 2010 darf man bei allen Pauschalvarianten zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) bis 60 Prozent der Letzteinkünfte dazuverdienen, mindestens jedoch 16.200 Euro pro Kalenderjahr. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld wurde die Zuverdienstgrenze von 5.800 Euro auf mittlerweile 6.400 Euro (2014) pro Jahr erhöht. Die Zuverdienstgrenzen müssen nur während des gesamten Bezugszeitraumes eines Jahres eingehalten werden und nicht monatlich. Berücksichtigt werden außerdem nur die Einkünfte jenes Elternteils, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht. Mittlerweile gibt es für jene Monate, wo das Kinderbetreuungsgeld nicht an allen Tagen bezogen wird, keine Verdienstbeschränkung mehr. Wird die jährliche Zuverdienstgrenze überschritten, ist dank ÖAAB nur mehr jener Betrag zurückzuzahlen, der über der erlaubten Grenze liegt, im Gegensatz zu früher, wo selbst bei einer geringfügigen Überschreitung das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückgezahlt werden musste. Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld Für Geburten ab 1. Jänner 2010 erhalten einkommensschwache Eltern eine Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld in der Höhe von 6,06 Euro pro Tag bzw. 181 Euro pro Monat. Der ÖAAB erreichte, dass diese Beihilfe im Unterschied zum ursprünglichen Zuschuss nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Der Bezug der Beihilfe endet spätestens mit Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges. Die erlaubte Zuverdienstgrenze beträgt für den das Kinderbetreuungsgeld beziehenden Elternteil 6.400 Euro, für den Partner bzw. die Partnerin 16.200 Euro pro Kalenderjahr.

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Berufliche Weiterbildung erleichtert Höheres Arbeitslosengeld bei Schulungsmaßnahmen Arbeitslose, die AMS-Schulungsmaßnahmen besuchen, erhalten seit 2013 zusätzlich zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe ein Schulungsgeld von 1,86 Euro täglich. Dieser Zuschuss wird jährlich valorisiert.   Verbesserungen bei Bildungskarenz 2009 wurde während der Wirtschaftskrise der Zugang zur Bildungskarenz dahingehend erleichtert, dass seither nur mehr 6 Monate Beschäftigung als Voraussetzung gelten, die Mindestdauer der Bildungskarenz auf 2 Monate verkürzt und das Bildungsgeld auf den fiktiven Arbeitslosengeldanspruch (mindestens jedoch 436 Euro monatlich) erhöht wurde. Die ursprünglich bis 31.12.2011 befristete Regelung wurde vom Nationalrat aufgehoben und ins Dauerrecht übernommen. Im Zuge der Reform der Bildungskarenz sollte es künftig nicht mehr möglich sein, direkt von Elternkarenz in Bildungskarenz zu wechseln, da man vor Beginn der Bildungskarenz künftig ununterbrochen 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt sein muss. Dank ÖAAB wurde eine umfangreiche Ausnahmeregelung für Geburten vor 2017 im Arbeitsrechtsänderungsgesetz beschlossen. Das hilft all jenen, die bereits in Elternkarenz sind und mit dem Arbeitgeber eine anschließende Bildungskarenz vereinbart haben. Bildungsteilzeit Seit 1. Juli 2013 gibt es neben der Bildungskarenz eine weitere Alternative. Der Vorteil der Bildungsteilzeit ist, dass man für die Weiterbildung nicht mehr aus dem Berufsleben scheiden muss, sondern die Arbeitszeit bis zu 50 Prozent reduzieren darf und vom AMS bis zu 436 Euro monatliches Bildungsgeld erhält. Damit wird die Lohneinbuße großteils aufgefangen. Voraussetzung ist eine Mindestbeschäftigungsdauer von sechs Monaten. Die Bildungsteilzeit muss mindestens 4 Monate und darf höchstens 2 Jahre betragen. Binnen vier Jahre kann man die Ansprüche zur Bildungsteilzeit, wie bei der Bildungskarenz, auch splitten. Lehre mit Matura In den letzten Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, auch Lehrlingen die Matura zu ermöglichen. Für Vorbereitungskurse und Prüfungen zur Lehre mit Matura fallen keine Kosten mehr an, wenn ein Lehrling mindestens eine der vier Teil-

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prüfungen während der Lehrzeit ablegt. Drei der vier Prüfungen können vor der Lehrabschlussprüfung und die vierte nach der Lehrabschlussprüfung bzw. nach Vollendung des 19. Lebensjahres absolviert werden. Mit Einverständnis des Lehrbetriebes können die Kurse innerhalb der Arbeitszeit besucht oder dafür die Lehrzeit verlängert werden. Bildungskonto des Landes OÖ 2015 begann eine neue Förderperiode mit verbesserten Rahmenbedingungen. Personen, die das Bildungskonto in der Vergangenheit bereits ausgeschöpft hatten, können seit dem wieder um Unterstützung aus dem Bildungskonto ansuchen. Das Land OÖ übernimmt dabei 50 Prozent ihrer Bildungskosten - bei allgemeinen Kursen (Sprachkursen) bis maximal 1.000 Euro (bisher 900 Euro) und bei speziellen Kursen bis max. 2.000 Euro (bisher 1.800 Euro). Ungelernte Personen und Wiedereinsteiger erhalten 70 Prozent der Kurskosten ersetzt - ab 2015 sogar bis zur Höchstgrenze von 2.400 Euro (bisher 2.200 Euro). Auch die erlaubte Einkommensobergrenze für Akademiker wurde von 1.500 Euro auf 2.200 Euro angehoben. Arbeitnehmer-Interessen gestärkt Altersteilzeit neu Die Altersteilzeit wurde vom ÖAAB bereits im Jahr 2000 initiiert. Zwischenzeitlich gab es viele Novellen. Der ÖAAB sorgte dafür, dass dabei das Zugangsalter zur Altersteilzeit für Frauen ab dem 53. und Männer ab dem 58. Lebensjahr fixiert und nicht weiter angehoben wurde. Seit 2013 endet die Altersteilzeit nicht mehr automatisch mit der erstmöglichen Pensionsgelegenheit, sondern sie darf bei der Teilzeitvariante freiwillig bis maximal zum Regelpensionsalter ausgeübt werden. Damit landet niemand mehr zwangsweise in der Korridorpension mit den höheren Abschlägen. Eine maximale Bezugsdauer von 5 Jahren ist dabei einzuhalten. Bei der Blockvariante gibt es Einschränkungen. Sie darf max. bis zum 63. Lebensjahr vereinbart werden. Die Altersteilzeit endet in diesem Fall jedoch zwangsläufig, sobald man den Anspruch auf die Hackler-Regelung erfüllt.

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Verbesserte Überstundenregelung Seit 2009 sind die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat im Ausmaß von 50 Prozent des Grundlohnes bis zu einer Höhe von maximal 86 Euro pro Monat steuerfrei. Bis 2008 waren lediglich fünf Überstunden mit bis zu 43 Euro im Monat steuerbegünstigt. Schutz des arbeitsfreien Sonntags Der ÖAAB setzte sich erfolgreich gegen die Aufweichung der Sonntagsruhe im Handel zur Wehr. Eine Handelskette wollte seine Filialen auch sonntags aufsperren und mit kleinen Bistros im Geschäft das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen umgehen. Der ÖAAB machte gegen diese Pläne mobil und sorgte dafür, dass der Nationalrat rechtzeitig derartige „Schlupflöcher“ in der Gewerbeordnung beseitigte. Wir brauchen den arbeitsfreien Sonntag im Handel für das gesellschaftliche Leben und zum Wohle der Familien. Kinder sind besonders leidtragend, wenn Mama oder Papa am Wochenende arbeiten müssen. Wenn wir der Sonntagsöffnung im Handel zustimmen, dann wird der Sonntag bald zum normalen Arbeitstag und die Zulagen würden fallen. In Oberösterreich wurde der arbeitsfreie Sonn- und Feiertag auch in der Landesverfassung gesetzlich verankert. Zeitwertkonto Der ÖAAB Oberösterreich ist Wegbereiter für das Zeitwertkonto. Das von uns entwickelte Modell wurde 2010 bei der gespag und im OÖ. Landesdienst als Pilotprojekt eingeführt. Das Zeitwertkonto stellt eine neue Art der Entlohnung zur Hebung der persönlichen Flexibilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar. Es bietet die Möglichkeit, bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche, wie z.B. Überstunden oder Zulagen freiwillig auf ein Konto zu transferieren. Mit den angesparten arbeitsrechtlichen Ansprüchen können sich die Bediensteten später eine längere bezahlte Freizeit leisten, frei nach ihren Vorstellungen z.B. als „Auszeit“ für die Familie oder für einen früheren Pensionsantritt.   Verbesserungen bei Anrechnung der Karenzzeiten Die Vorschläge des ÖAAB zur besseren Anrechnung von Karenzzeiten wurden in zahlreichen Kollektivverträgen von der Metallindustrie über den Handel bis hin zu den wichtigen Gewerbe- und Handwerksbereichen umgesetzt. Es ist nicht einzusehen, dass es immer noch Branchen gibt, die Frauen durch Nichtanrechnung benachteiligen.

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Gleichstellung Arbeiter und Angestellte im Katastrophenfall Nach der Hochwasserkatastrophe 2013 wurden Arbeiter gegenüber Angestellten in Katastrophenfällen gleichgestellt. Denn bis dahin gab es nur für Angestellte einen durch (Kollektiv-)Vertrag nicht einschränkbaren gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts, wenn sie persönlich von einer Katastrophe wie Hochwasser, Lawinen, Sturm oder Muren betroffen waren und aus diesem Grund nicht am Arbeitsplatz erscheinen konnten. Bei Arbeitern konnte dieses Recht durch Kollektivvertrag eingeschränkt werden. Nun dürfen auch alle Arbeiter im Katastrophenfall nach Hause gehen, um das Notwendigste zu regeln, ohne Lohnkürzungen hinzunehmen. Verbesserungen für Leasingsarbeitskräfte Die Regierung setzte 2012 eine EU-Richtlinie und langjährige ÖAAB-Forderung zur Gleichbehandlung von Leiharbeitskräften mit der Stammbelegschaft um. Leiharbeitskräfte dürfen nun bei betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen (wie z.B. Gemeinschaftsverpflegung, Kinderbetreuungseinrichtungen, Werkverkehrsangebote) oder Weiterbildungsangeboten gegenüber regulär Beschäftigten nicht mehr benachteiligt werden. Das Auseinanderdividieren der Zeitarbeiter vom Stammpersonal eines Unternehmens werde somit weitgehend unterbunden. Das gilt angefangen von Sozialleistungen über gleiche Kantinenpreise, die Teilnahme an Betriebsausflügen bis hin zu betrieblichen Arbeitszeitregelungen oder Betriebspensionen ab einer gewissen Überlassungsdauer (4 Jahre). Die neuen Regelungen bescheren außerdem mehr Schutz und Rechte - sowohl am Arbeitsplatz als auch in den Zeiten zwischen den Überlassungen. So ist das bevorstehende Einsatzende bereits 14 Tage vorher und nicht mehr unmittelbar den Betroffenen bekannt zu geben. Die „Einsatzinformationen“ müssen die kollektivvertragliche Einstufung sowie Aufsplittung in Grundlohn, Zulagen und Zuschläge enthalten. Seit 2014 steht zudem ein gesetzlich eingerichteter Fonds zur Abmilderung von Arbeitslosigkeit zur Verfügung. Eine einmalige, schnelle finanzielle Unterstützung soll den Einkommensabfall der Zeitarbeiter abmildern. Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis aufrechterhalten, werden zudem gefördert.

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Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte Der ÖAAB erreichte, dass die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs im Dezember 2014 vom Parlament revidiert wurde, Nebenerwerbslandwirte bei Verlust ihres Jobs vom Arbeitslosengeld auszuschließen. So gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2014 wieder die „alte“ gesetzliche Regelung, wonach Nebenerwerbslandwirte bis zu einem Einheitswert von 13.177 Euro ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld wahren. Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping Seit 1. Januar 2015 gibt es schärfere Sanktionen im Bereich des Lohn- und Sozialdumpings. Bisher war die Unterschreitung des kollektivvertraglichen Grundlohns strafbar, nun wurde das gesamte sozialversicherungspflichtige, kollektivvertragliche Entgelt inklusive aller Sonderzahlungen zum Maßstab (z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Der Strafrahmen für Unterentlohnung bzw. Nichtbereithaltung der erforderlichen Lohnunterlagen liegt zwischen 1.000 und 10.000 Euro je Arbeitnehmer. Nach dem Grundsatz „Beraten statt Strafen“ werden zudem die Möglichkeiten für Nachsicht bzw. Absehen von Strafen ausgeweitet - bei leichter Fahrlässigkeit, bei Bagatellfällen (bis zehn Prozent Unterentlohnung) und wenn der Lohn nachgezahlt wurde. Administrative Erleichterung wurden bei den Arbeitszeitaufzeichnungen geschaffen. Die Aufzeichnung von Ruhepausen konnte bislang nur mit Betriebsvereinbarung entfallen und nur, wenn die Ruhepause maximal 30 Minuten gedauert hat. Nun ist der Entfall auch mit Einzelvereinbarung möglich. Die Ruhepausen können dabei auch länger als 30 Minuten sein. Wer Arbeitszeit und -ort weitgehend selbst bestimmen kann, braucht nur die Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen (zB. Montag: 8 Stunden, Dienstag: 9 Stunden etc.) und Abweichungen festhalten. Der Schutz der Dienstnehmer wird bei der neuen Regelung nicht eingeschränkt. Arbeitnehmer bekommen zudem das ausdrückliche Recht auf Übermittlung der Arbeitszeitaufzeichnung einmal pro Monat, wenn diese das nachweislich verlangen. Die rechtliche Konsequenz für die Nichterfüllung der Übermittlung ist die Hemmung der Verfallsfristen.

Fotos, Grafiken: www.bilderbox.at, ÖAAB OÖ.

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Soziale Errungenschaften Gratiskindergarten Seit Herbst 2009 ist der Kindergartenbesuch ab dem 4. Lebensjahr kostenlos. Aufwertung des Freiwilligen Sozialen Jahr Wer das Freiwillige Soziale Jahr oder den Europäischen Freiwilligendienst macht, erhält seit 2012 eine Familienbeihilfe. Das bringt Eltern nicht nur finanzielle Unterstützung durch die Familienbeihilfe, sondern auch zusätzlich steuerliche Vorteile. Erhöhung des Pflegegeldes Das Pflegegeld wurde 2009 je nach Pflegestufe zwischen 4 und 6 Prozent erhöht. Der erweiterte Pflegebedarf schwerst behinderter Kinder und Jugendlicher (bis zum vollendeten 7. bzw 15. Lebensjahr) sowie von Personen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung (ab vollendetem 15. Lebensjahr), wird seit 2009 mit einem zusätzlichen Stundenwert von 25 Stunden berücksichtigt (Erschwerniszuschlag). 2015 wurde zwar die Neu-Zuerkennung des Pflegegeldes der Stufen 1 und 2 erschwert, im Gegenzug dazu wird ab 1. Jänner 2016 das Pflegegeld aber für alle Stufen um weitere zwei Prozent erhöht. Für die Pflegestufe 1 ist nun ein durchschnittlicher Mindest-Stundenwert von mehr als 65 Stunden (bisher 60 Stunden) erforderlich. In der Pflegestufe 2 erhöht sich der Mindest-Stundenwert um zehn auf über 95 Stunden. Pflegekarenz Das seit 1.1.2014 geltende neue Gesetz ist ein echter sozialer Meilenstein. Tritt in der Familie ein Pflegefall auf, kann man bis zu drei Monate Pflegekarenz vereinbaren. Für die Job-Unterbrechung erhält man ein Karenzgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes (bis zu rund 1.400 Euro monatlich). Gleichzeitig ist man nach dem ASVG kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge werden zur Gänze von der öffentlichen Hand getragen. Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens drei Monate bestehen und es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Pflegeperson muss bei Antritt der Pflegekarenz mindestens Pflegegeld der Stufe 3 erhalten. Für die Pflege von demenziell erkrankten oder minder-

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jährigen nahen Angehörigen genügt die Zuerkennung von Pflegegeldstufe 1. Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern, Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Lebensgefährten und deren Kinder, eingetragene Partnerschaften und deren Kinder, Geschwister sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen ist nicht erforderlich. Auch für Arbeitslose gibt es die Möglichkeit, sich vom Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe abzumelden, um sich der Pflege naher Angehöriger zu widmen. Da diese Personen während dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, erhalten sie Pflegekarenzgeld. Aufwertung der Familienhospizkarenz Wer zur Sterbebegleitung oder Betreuung schwerst erkrankter Kinder Familienhospizkarenz in Anspruch nimmt, erhält ebenfalls das Pflegekarenzgeld. Vor 2014 gab es nur bei sozialer Bedürftigkeit einen Zuschuss aus dem Härte-Fonds. Pflegeteilzeit In Anlehnung an die Bestimmungen der Pflegekarenz wird auch jenen Fällen Rechnung getragen, in denen nur eine teilweise Arbeitszeitreduktion erforderlich ist. Die Bestimmungen zur Pflegeteilzeit orientieren sich im Wesentlichen an der Pflegekarenz. Die herabgesetzte wöchentliche Normalarbeitszeit darf nicht unter zehn Stunden liegen. Die Einkommenseinbuße wird bei Pflegeteilzeit ebenfalls mit einem Zuschuss abgefedert. Neuerungen bei der Wohnbeihilfe Der OÖ. Landtag beschloss folgende Erleichterung bei den Anspruchsvoraussetzungen für Familien. Pflichtpraktikas und Ferialjobs zählen dank ÖVP nicht mehr zum Haushaltseinkommen. Die Wohnbeihilfe gebührt seit 2014 nur mehr bei Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze. Davon ausgenommen sind Pensionisten, Kranke, Arbeitslose, sowie Menschen mit Beeinträchtigung und pflegende Angehörige – für sie ist der Bezug der Wohnbeihilfe auch ohne Erwerbstätigkeit möglich. Für Studenten gibt es eine Sonderregelung: Stipendienbezieher können eine Wohnbeihilfe in voller Höhe beziehen, Studierende ohne Studienbeihilfe erhalten die halbe Wohnbeihilfe.

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20 Jahre ÖAAB-Landesobmann Franz Hiesl

2009 bis 2015

Danke.

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verlässlich. geradlinig. ergebnisorientiert. /oeaaboberoesterreich


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