Wir setzen ein Zeichen!
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Was ist GIPV?
Was wird gefördet? Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert die Errichtung von gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern privater Haushalte.
In welcher Höhe wird gefördet? Die Förderung wird in Form eines nichtrückzahlbaren Pauschalbetrags gewährt. Euro 1.450,-/kWpeak für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern bis zur Obergrenze von 5,00 kWpeak. Die Förderung des Klima- und Energiefonds darf 30 % der anerkennbaren Investitionskosten nicht überschreiten. Die Gesamtsumme aller für die Anlage erhaltenen Förderungen darf 50% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl.USt.) bzw. 2.000 Euro / kWpeak nicht über steigen.
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Unter gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlagen versteht man solche, bei denen das photovoltaische Element neben seiner üblichen Funktion der Stromerzeugung auch die Funktion von Bauelementen übernimmt (doppelte Funktion).
Muss das Haus spezielle Eigenschaften aufweisen? Das Fertighaus muss einer der folgenden Anforderungen entsprechen: • Passivhaus • klima:aktiv Haus • Haus, das folgende Kriterien erfüllt 1. Heizwärmebedarf = max 30 kWh/m2 2. Wärmebedarf über einen Biomasssekessel, eine Solaranlage, einen Fernwärmeanschluss oder einen Gasbzw. Ölbrennwertkessels 3. und eine Lüftungsanlage muss vorhanden sein.
Sind irgendwelche Fristen zu beachten? • • •
Förderungsanträge sind zwischen dem 4. 4. 2011 und dem 30. 11. 2011 bei der Kommunalkredit Public Consulting einzubringen. Der Kaufvertrag über das Fertighaus mit gebäudeintegrierter Photovoltaik- Anlage darf nicht vor dem 4. 4. 2011 rechtskräftig abgeschlossen worden sein. Der Förderungsantrag muss mit dem dafür vorgesehenen Formular (dieses Sie unter www.umweltfoerderung.at/gipv) per Fax oder E-Mail erfolgen.
Berechnungsbeispiel Hat Ihre Photovoltaik-Anlage z. B. eine Größe von 3,97 kWpeak und Investitionkosten in Höhe von Euro 19.500,- ergibt sich folgende Förderungsberechnung: • 3,97 kWpeak x Euro 1.450/kWpeak = Euro 5.757,• 30 % von Euro 19.500 = Euro 5.850,• Maximale Förderungshöhe im Fördervertrag: Euro 5.757,-
In Zukunft der Würfel Die Errichtung einer gebäudeintegrierten Photovoltaik ist eine Investition in die Zukunft. GIPV Anlagen der Mitglieder des Österreichischen Fertighausverbandes garantieren eine ökologisch und ökonomisch einwadnfreie Energieversorgung. Achten Sie auf den Würfel!
Nähere Infos unter:
www.klimafonds.gv.at unter: Förderguide/ Gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen in Fertighäusern
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Ă–FV Ă–sterreichischer Fertighausverband
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