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Führungüberden Waldbachfriedhof

Verwaltung informiert über Bestattungsmöglichkeiten

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Die Friedhofsverwaltung organisiert das gesamte Bestattungswesen auf den 13 Offenburger Friedhöfen. Hierfür stehen unter anderem auch Friedhofskapellen mit Abschieds- und Aufbahrungsräumen zur Verfügung. Neben konventionellen Grabarten wie Etagengrab oder Urnengrab geht der Trend immer mehr zu pflegeleichten Grabstätten und Baumbestattungen. Bei einer Führung über den Waldbachfriedhof können Interessierte jetzt mehr erfahren.

Sowohl auf den Friedhöfen in der Kernstadt als auch auf den Ortsteil-Friedhöfen wirdein breites Grabangebot, vom klassischen Grab bis zu alternativen Bestattungsformen, angeboten. Die Offenburger Friedhöfe sind für alle

Breites

Grabangebot

Religionsgruppen offen; auf dem Weingartenfriedhof befinden sich jeweils auch besondereGrabfelder für jüdische Mitbürger,Sinti und Roma und für Angehörige des Islams. Ferner gibt es auch ein Grabfeld für Sternenkinder

Die Friedhofsverwaltung informiert und erläutert im Rahmen der

Führung die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten und Grabarten auf den Offenburger Friedhöfen; von der Beisetzung in Erd- und Urnengräbern, in Rasenund Wiesengräbernbis hin zu Baumbestattungen und Grabpatenschaften mit dem Schwerpunkt Waldbachfriedhof.

Termin der Führung: Samstag, 25.März, von 10 bis 11.30 Uhr Vorherige Anmeldung notwendig unter Telefon 07 81/92 76-500 oder per E-Mail an friedhof@tbooffenburg.de. Die Teilnahme ist kostenfrei. Treffpunkt: FriedhofskapelleaufdemWaldbachfriedhof.

Notfall- undVorsorgeordner

Werklug ist, sorgt vor: Deshalb sollten Sie in jeder Lebenslage sicher sein können, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird. Jeder kann plötzlich und unerwartet auf Hilfe angewiesen sein.

Da stellen sich Fragen wie: Was ist zu tun bei einem Unfall? Wie sorgeich richtig vor? Wasist zu beachten, wenn ein längerer Klinikaufenthalt bevorsteht? Welche Regelungen und Verträge sind bei meiner Wohnung oder meinem Haus zu beachten?

Die Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung der Stadt Offenburghat daher für Sie einen Notfall- und Vorsorgeordner erstellt. Kurz und prägnant erläutert und bündelt er Formulare, Verfügungen und wichtige Informationen an einem Ort.

Die nächsten Termine für die Ausgabe des Notfall- und Vorsorgeordners sind donnerstags, am 23. und 30. März im Seniorenbüro, Am Marktplatz 5, jeweils von 9bis 12 Uhr

Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminabsprache unter Telefon 07 81/82-22 22. Für den Ordner wirdeine Gebühr in Höhe von zehn Euroerhoben.

Tagestarif Monatstarif 80,00 €

7Tage/24h bis30Min.0,50 € je weitere 30 Min. 1,00 € Tagestarif15,00€

Monatstarif80,00€

19 -7 Uhr1,00 €

City Parkhaus

7Tage/24h bis30Min.0,50 € je weitere30Min.1,00 €

Tagestarif 15,00€

19 -7Uhr 1,00 €

AußensprechstundePflegestützpunkt

Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburgbietet ab sofort auch Außensprechstunden an. Diese finden jeweils von 9bis 12 Uhr statt. Interessierte können am jeweiligen Außenstandort vorbeikommen.

Am 22. März 2023 startet die Außensprechstunden in Kooperation mit dem Stadttteil- und Familienzentrum Stegermatt im Gemeindezentrum St. Martin, Zähringerstraße 38, 77652 Offenburg. Sie findet dann jeden 4. Mittwoch im Monat statt.

Die Außensprechstunde im Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt, Grimmelshausenstraße 30 findet jeweils am vierten Donnerstag im Monat statt, nächster Termin ist der 23.3.2023.

Die Außensprechstunde im SFZ

Albersbösch, Altenburger Allee 8 findet jeweils am 4. Freitag im Monat statt., Start ist am 24.3.2023.

Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale und kostenlose Beratungsstelle. Die Mitarbeiterinnen beraten und informieren Menschen mit einem Pflegebedarf und/ oder deren Angehörige sowie alle Interessierten rund um die Themen Pflege und Versorgung.

Schwerpunktthemen der Außensprchstunden sind unter anderem: 1. Fragen zu Pflegeleistungen (Antrag stellen, Höherstufung, Pflegegrade, Leistungen, Anbieter, etc.); 2Fragen zur ambulanten und stationären Versorgung; 3. Schwerbehindertenrecht (Antrag stellen, Höherstufung beantragen); 4. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

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