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VERLÄNGERUNG

Gurs 1940. Aufgrund des anhaltend großen Interesses wird die aktuelle Sonderausstellung im Museum im Ritterhaus um drei Monate bis 1. Mai verlängert. Die vom Haus der Wannsee-Konferenz konzipierte Ausstellung befasst sich mit der Deportation von mehr als 6500 Juden aus Baden, dem Saarland und der Pfalz im Oktober 1940 in das Lager Gurs im Süden Frankreichs. Es finden regelmäßig öffentliche Führungen statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon 07 81 82-2460. Foto: Klettner

Familie werden und sein

Im Rahmen von „Familie werden, Familie sein“, der Themenreihe für junge Paare und Familien gibt es noch freie Plätze für folgende online-Veranstaltungen:

Am Dienstag, 1. Februar, 19 Uhr, gibt Jessica Singler, Fachanwältin für Arbeitsrecht, einen kurzen Einblick in verschiedene Bereiche des Arbeitsrechts, insbesondere zu Wissenswertem zum Thema Arbeitsrecht für werdende Mütter und Väter.

Am Montag, 7. Februar, 19 Uhr, informieren Sandra Siehl und Maren Kiel darüber, wie die Frühen Hilfen im Ortenaukreis Mütter und Väter von Säuglingen und Kleinkindern von Anfang an unterstützen. Anmeldung: www.vhsoffenburg.de/programm/familiewerden-familie-sein/ unter E-Mail: anmeldung@vhs-offenburg.de oder telefonisch unter 07 81 93 64-200. Nach der Anmeldung wird der Link zur Veranstaltung zugesendet. Die Veranstaltungen ist kostenfrei.

Die „Eltern-VHS“ ist ein Angebot in Kooperation mit der Volkshochschule Offenburg, dem Verein Sambucus und der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Offenburg. Ermöglicht werden soll, kompakt und flexibel wichtigen Informationen zu erhalten sowie einfach und direkt mit Fachkräften in Kontakt zu treten.

Erhebungsstelle sagt „Danke!“

Die Suche nach ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2022 konnte bereits jetzt erfolgreich abgeschlossen werden. „Das große Interesse, beim Zensus mitzuwirken, hat mich positiv überrascht“, sagt Michael Heizmann, der Leiter des Zensus für die Stadt Offenburg. Die städtische Erhebungsstelle nimmt dementsprechend ab sofort keine Erhebungsbeauftragten mehr auf, verweist jedoch auf die Möglichkeit, dass beim Landratsamt noch Plätze frei sind. Zur Weitervermittlung oder bei Fragen zum Zensus 2022 steht das Team der ZensusErhebungsstelle unter E-Mail: zensus@offenburg.de oder Telefon 07 81 82-26 60 zur Verfügung.

Optimale Unterstützung als Ziel

Was ist eine Grundschulförderklasse und wer kommt für den Besuch dieser staatlichen Einrichtung in Frage?

Seit dem Schuljahr 2019/2020 bieten die beiden Grundschulförderklassen ihr pädagogisches Angebot an der Weingartenschule in Offenburg-Zell-Weierbach an. Der jährliche Informationsabend für Eltern und Interessierte im Januar kann pandemiebedingt in diesem Jahr nicht stattfinden, weshalb die Schule über ihr Angebot in einer Pressemitteilung informiert.

Zum Einzugsgebiet der Grundschulförderklassen am Standort Zell-Weierbach gehören die Weingartenschule, Georg-Monsch-, Astrid-Lindgren und Anne-FrankSchule, die Lorenz-Oken-Schule in Bohlsbach, die Sommerfeldschule in Windschläg, die Grundschule in Griesheim sowie die Grundschulen in Rammersweier und in Fessenbach.

Ganzheitlicher Ansatz

Die Grundschulförderklasse ist eine staatliche Einrichtung. Sie hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Eine Zurückstellung ist dann sinnvoll, wenn das Kind das Schulalter, nicht aber die Schulfähigkeit, erreicht hat. Gründe dafür können eine allgemeine Entwicklungsverzögerung, Schwierigkeiten in Motivation, Konzentration und Durchhaltevermögen sowie leichte Auffälligkeiten in der sprachlichen oder der sozial-emotionalen Entwicklung sein. den, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten, Frühförderstellen spielt eine große Rolle.

Kinder mit Behinderungen, für die aufgrund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot durch die Schulverwaltung festgestellt wird, werden nicht in einer Grundschulförderklasse aufgenommen. Ebenso Kinder, welche Schwierigkeiten ausschließlich im Beherrschen der deutschen Sprache haben.

Leitungs-Team. Monika Frankenbach (links) und Bianca Panter von der Weingartenschule. Foto: privat

Ziel ist eine optimale Förderung der Kinder, so dass sie nach einem Jahr ihre Grundschulfähigkeit erreicht haben. In den meisten Fällen gelingt eine Aufnahme in die erste Klasse nach einem Jahr intensiver kindgerechter und gezielter Förderung. Pro Grundschulförderklasse lernen 15 bis maximal 20 Kinder miteinander.

Die Förderklasse arbeitet ganzheitlich und stellt eine Übergangsform vom spielerischen Lernen in der Kindertagesstätte zum strukturierten Lernen in der Grundschule dar. Inhaltliche Schwerpunkte liegen im sozialen Lernen, der Sprachförderung, dem mathematischen Grundverständnis, Fertigkeiten im kreativen Gestalten, Erleben von Sport und Spiel. Eingeübt wird auch ein strukturierter Tagesablauf, der dann in der Grundschule praktiziert wird. Die Kooperation zwischen der Grundschulförderklasse und der Grundschule, den Eltern und anderen Fördereinrichtungen wie Logopä-

Klinikum Offenburg: Handchirurgie ausgezeichnet

Die Handchirurgie ist ein besonderer Schwerpunkt der Unfallklinik am Ortenau Klinikum Offenburg-Kehl. Erst kürzlich hat die Fachklinik ihre Kompetenz und Qualität erneut unter Beweis gestellt. Nach einem umfangreichen Prüfverfahren wurde die Fachklinik vom Dachverband der europäischen handchirurgischen Gesellschaften, die „Federation of European societies for surgery of the hand“ (FESSH) als „Hand Trauma and Replantation Center“ zertifiziert. „Die Zertifizierung bestätigt erneut, dass wir in Offenburg zu den großen Handchirurgien in Deutschland zählen“, so Chefarzt Eike Mrosek. Der leitende Handchirurg der Klinik, Wolf Rüdiger Warncke, ergänzt: „Weil die Hand anatomisch sehr komplex und ein so immens wichtiger Teil unseres Bewegungsapparates ist, ist für die Behandlung schwerwiegender Handverletzungen eine hohe fachliche Kompetenz und Spezialisierung erforderlich.“

Die Fachklinik war bisher schon als „Hand Trauma Center“ des Europäischen Dachverbandes FESSH zertifiziert. Dieser hat nun die Modalitäten geändert und die Zertifizierung „Hand Trauma and Replantation Center“ als höchste Stufe der Auszeichnung eingeführt. „Eine höhere Zertifizierung als die gegenwärtig erreichte, ist nicht möglich“, so Warncke. Zentren, die sich nach den Richtlinien der FESSH zertifizieren lassen wollen, müssen unter anderem eine qualifizierte Rund-um-dieUhr-Versorgung für Akutverletzungen bieten und eine hohe Anzahl handchirurgischer Eingriffe einschließlich mikrochirurgischer Versorgungen nachweisen.

Kurz notiert

Klosterschulen: Die Klosterschulen Offenburg haben Realschule, Aufbaugymnasium und G8 zu bieten. Die Bildungseinrichtung wird geprägt vom christlichen Profil und der Atmosphäre einer Mädchenschule. Infoabende finden am Montag, 7. Februar, 19 Uhr (Realschule) und Dienstag, 8. Februar, 19 Uhr (G8 und Aufbaugymnasium) statt. Alles weitere unter www. klosterschulen.offenburg.de.

Grimmels: Termine zur Schulhausführung in kleinen Gruppen bietet die Schule am 9., 16. und 19. Februar für Familien mit Viertklässlern. Die Anmeldetage sind Mittwoch, 9. März sowie Donnerstag, 10. März, davor schriftlich per E-Mail oder Brief. Weitere Infos und Formulare unter www.grimmelshausen-gymnasium.de. JAZZRAUSCH BIGBAND

16-köpfiges Kollektiv. Mit im Schnitt 120 Konzerten im Jahr gehört das Ensemble zu den meist beschäftigten Bigbands Europas. Am Samstag, 29. Januar, 20 Uh, treten die Musiker*innen in der Reithalle auf. Mit dabei sind auch zwei Offenburger Profis: Der Schlagzeuger Marco Dufner aus Zell-Weierbach und der aus Fessenbach stammende Trompeter Julius Braun. Karten im Bürgerbüro und www.reservix.de. Foto: Wilhelm

Bauen und Wohnen in Offenburg

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Mobiles Endgerät: Hilfe

Bei digitalen Fragen zum eigenen Smartphone, Tablet oder Laptop bietet die Stadt Offenburg seit Dezember einen InterNetten Treff im Jugendbüro/Mehrgenerationenhaus in der Glaserstraße 8, Zugang über Bäckergasse, an. Im Februar und März 2022 findet der Treff jeden Mittwoch von 15 bis 17 Uhr statt. Weitere Termine folgen.

Isabel Kolloch, Bundesfreiwilligendienstlerin im Seniorenbüro, und Yannick Hiljanen, Freiwilliges Soziales Jahr im Jugendbüro/ MGH – beide Stadt Offenburg – unterstützen bei unterschiedlichen Anliegen rund um das eigene mobile Endgerät.

Das Angebot ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Tragen einer FFP2-Maske sowie die 2 Gs (geimpft oder genesen) sind Voraussetzung. Das Angebot wird unter den jeweils gültigen Coronavorgaben durchgeführt. Bei Fragen zum InterNetten Treff ist das Seniorenbüro telefonisch erreichbar.

Kontakt: Isabel Kolloch, Telefon 0781/82–22 35.

Wechseljahre: Selbsthilfegruppe

Die Selbsthilfegruppe für Frauen in den Wechseljahren im Ortenaukreis startet nach der coronabedingten Pause neu und bietet ab Donnerstag, 3. März wieder monatlich die Gelegenheit zum Austausch. „Für jede Frau ist es irgendwann soweit – die Wechseljahre melden sich mit tiefgreifenden hormonellen Veränderungen. Nicht allen Frauen geht es dabei gut“, erklärt Stefanie Mack von der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen des Ortenaukreises. Die wieder aktivierte Frauenselbsthilfegruppe gibt Halt und ermöglicht den Erfahrungsaustausch in dieser besonderen Lebensphase.

Angesprochen werden nicht allein die „akut Betroffenen“, sondern insbesondere auch diejenigen, die die Folgebeschwerden der Wechseljahre bereits überwunden haben. Weitere Informationen bei der Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen unter Telefon 07 81/80597 71.

„Stimmung besser als Corona-Lage“

Hoffnung ruht auf Heimattagen: City-Partner-Geschäftsführer Achim Kirsche zur Situation im lokalen Einzelhandel

Achim Kirsche ist Geschäftsführer der City Partner Offenburg, einem Zusammenschluss von Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben sowie Institutionen, darunter auch die Stadt Offenburg. Im OFFENBLATTInterview beleuchtet er die Perspektiven des Einzelhandels.

Achim Kirsche: „Einzelhandel trägt nicht negativ zur Pandemie-Entwicklung bei!“

Foto: Lötsch

Herr Kirsche, ein weiteres Coronajahr liegt hinter uns. Welche Rückmeldungen erhalten Sie vom Offenburger Einzelhandel?

Achim Kirsche Die Offenburger Einzelhändler und Gastronomen haben ein weiteres sehr herausforderndes Jahr hinter sich gebracht. Das ging bei vielen an die wirtschaftliche und persönliche Substanz. Wegbrechende unternehmerische Erfolge bei stark erhöhtem Aufwand zur Bewältigung vieler bürokratischen Herausforderungen sind zermürbend. Positiv ist jedoch auf jeden Fall: Es gab auch im zweiten Jahr der Pandemie in Offenburg keine durch die Krise bedingten Geschäftsaufgaben. Der Kampf geht 2022 weiter.

Wie ist die Stimmung für das neue Jahr?

Kirsche: Die Stimmung ist nach meiner Einschätzung bei den meisten Unternehmen besser als die aktuelle Corona-Lage. Wir haben in unserer Stadt durch die Heimattage 2022 eine sehr gute Chance, mit kleinen und großen Events über ein halbes Jahr hinweg viele Menschen in die Stadt zurückzubringen und daran zu erinnern, wie schön das Bummeln in unserer Innenstadt sein kann. Das wird allen einen positiven Schub bringen. Dieses Alleinstellungsmerkmal in Baden-Württemberg ist eine große Chance, die wir u.a. mit einem dritten verkaufsoffenen Sonntag im Mai wahrnehmen werden. Weitere Aktivitäten sind gemeinsam mit unserem Partner, dem Offenburger Stadtmarketing, in Vorbereitung.

Kund*innen werden in jedem Geschäft neu auf Impfung oder Genesung geprüft. In Offenburg geht es einfacher. Was hat man sich einfallen lassen?

Kirsche: Aufgrund der aktuellen Landesverordnung kommt kein Händler und kein Gastronom an einer Prüfung von Kunden und Gästen am Eingang seines Geschäftes vorbei. In Offenburg haben wir uns zur Beschleunigung der Kontrollabläufe für die Stempel-Variante entschieden. Jeder Kunde, der in einem teilnehmenden Geschäft geprüft wurde, bekommt einen Stempel auf den Handrücken. Bei Besuch des nächsten teilnehmenden Geschäftes gilt er hierdurch als geprüft und kommt zügig hinein. Der Stempel gilt immer nur für den aktuellen Tag. Die Nachfrage nach Stempeln für die Geschäfte ist erfreulich hoch, sodass sich die Aktion zum Erfolg für die Innenstadt entwickeln wird. Erste Kundenrückmeldungen sind sehr positiv.

Und darüber hinaus?

Kirsche: Sehr wichtig war, dass unsere Landesregierung durch ein aktuelles Gerichtsurteil dazu gezwungen wurde, seit Mittwoch die Auflagen zum Zutritt der Geschäf-

Einfach. Mit dem Stempel unkompliziert einkaufen. Foto: Lötsch

te von 2G auf 3G zu lockern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass getestete Menschen vom Einkauf ausgeschlossen werden. Der Einzelhandel trägt ja gar nicht negativ zur Pandemie-Entwicklung bei. Das ist erwiesen.

Zum Jahresende 2021 haben einige Geschäfte geschlossen, insbesondere aus der Modebranche. Zwei Buchhandlungen standen auf der Kippe. Wie kann man die leer stehenden Räume wieder beleben?

Kirsche: Erst einmal die positiven Nachrichten: Sehr erfreulich war, dass die Buchhandlungen „Alpha“ und „Akzente“ nun doch nicht zum Jahresende geschlossen haben, wie ursprünglich angekündigt. In der Steinstraße gibt es zumindest für einen Leerstand mit der Firma Asal bereits eine Nachfolgerin. In der Hauptstraße bekommen wir ein neues gastronomisches Angebot, der Laufsteg auf dem Marktplatz eröffnet neu. Diese Entwicklungen sprechen für unseren Standort. Die City Partner tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Unterstützung bei.

Ihr persönlicher Ausblick auf das begonnene Jahr 2022?

Kirsche: Ich bedanke mich für den sehr guten Zusammenhalt bei allen unseren Partnern, im Schwerpunkt unserem sehr aktiven Vorstand und dem Stadtmarketing. Ich sende die besten Wünsche an alle, die unsere Stadt mit ihrer wirtschaftlichen Aktivität beleben und attraktiv machen – natürlich auch an alle Gäste der Stadt und die Kundinnen und Kunden unserer Geschäfte. Ich bin sicher, dass das Jahr 2022 ein viel besseres Jahr werden wird. Dass dies für Offenburg so sein wird, daran arbeiten wir täglich.

Erstberatung zu gewerblichen Schutzrechten

Kreativität und Erfindergeist sind wesentliche Merkmale des Unternehmertums. Doch ist die pfiffigste Schöpfung wertlos, wird sie nicht vor Ideenklau und Nachahmung geschützt.

Die IHK (Industrie- und Handelskammer) Südlicher Oberrhein bietet deshalb in Kooperation mit Patentanwälten aus dem Kammerbezirk regelmäßig kostenlose Erstberatungen zu gewerblichen Schutzrechten an.

In der Erfinderberatung erhalten die Ratsuchenden Informationen über die grundsätzliche Schutzfähigkeit von technischen Erfindungen, Marken und Designs. Außerdem veranschaulichen die Experten der IHK das konkrete Vorgehen für eine Schutzrechtsanmeldung und beleuchten wichtige Fallstricke. Möglichkeiten, Wege und Kosten zur Recherche von gewerblichen Schutzrechten werden aufgezeigt. Denn mithilfe von Patenten und Gebrauchsmustern, aber auch Marken und Designs, haben Erfinder vielfältige Möglichkeiten, sich von Wettbewerbern zu differenzieren und das eigene Knowhow zu schützen.

Derzeit bietet die Kammer für die kostenlose Erfinderberatung ausschließlich telefonische Termine an. Das sind im ersten Quartal 2022 noch die Donnerstage 3. Februar sowie 3. und 17. März.

Um eine vorherige Anmeldung wird gebeten. Kontakt: Petra Laumen, Telefon 07 61/38 58-262, E-Mail-Adresse: petra.laumen@ freiburg.ihk.de.

MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG

Musikbabys. Die Musikschule Offenburg/Ortenau bietet für Kinder ab acht Monaten bis hin zu den Vorschulkindern ein durchgängiges Angebot im Bereich der elementaren Musikpädagogik. Die neuen Kurse beginnen im Mai, Anmeldungen sind ab sofort möglich. Die neuen Flyer liegen in der Musikschule aus und sind unter www.musikschule-offenburg.de erhältlich. Anmeldungen werden unter Telefon 0781/93 64-100, E-Mail: info@musikschule-offenburg.de oder übers Internet entgegengenommen. Foto: Krüger

Richtig sitzen

Der VHS-Kurs „Alexander-Technik für Frauen: Richtig sitzen am Arbeitsplatz“ am Samstag, 2.Februar, von 14.30 bis 17.30 Uhr richtet sich an Frauen mit BüroArbeitsplatz. Die Teilnehmerinnen erlernen praktische Anregungen zum Ausprobieren und Mitnehmen. Die Übungen lassen sich auf den (Berufs-)Alltag übertragen. Anmeldung unter Telefon 0781/93 64 200, per E-Mail: anmeldung@vhs-offenburg.de oder über die Homepage www.vhs-offenburg.de.

Kunstvortrag

Das Bildungszentrum Offenburg lädt ein zum Kunstvortrag am 14. Februar, 15 bis 16.45 Uhr. Kunsthistorikerin Barbara Memheld veranschaulicht an Hand vieler Bildbeispiele die Werke von Henri de Toulouse-Lautrec, Spross einer alten französischen Adelsfamilie, der aufgrund seines körperlichen Gebrechens die Künstlerlaufbahn einschlug, da ihm ein standesgemäßes Leben verwehrt war. Die Teilnahmegebühr beträgt 10 Euro. Ort: Bildungszentrum Offenburg, Straßburger Straße 69, 77652 Offenburg. Es wird um Anmeldung bis 3. Februar gebeten unter Telefon 0781/925040, E-Mail: info@bildungszentrum-offenburg.de, www. bildungszentrum-offenburg.de.

„NACHHALTIGKEIT IST UNSER

GEMEINSAMES WERK. ZUKUNFT BEGINNT VOR ORT. MIT ENERGIE VON HIER.“

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Am Donnerstag, 3. Februar, informiert eine französische Berufsberaterin aus Straßburg im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Offenburg, Weingartenstraße 3, in persönlichen Gesprächen von 10 bis 16 Uhr über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in Frankreich. Auf Grund der aktuellen Pandemie können die Gespräche persönlich vor Ort ausschließlich unter Beachtung der 2 G-Regeln stattfinden. Es besteht auch die Möglichkeit zu einem Gespräch per Telefon bzw. Video Call (zirka 45 Minuten). Schüler*innen können einen kostenlosen Beratungstermin per E-Mail vereinbaren: offenburg.biz@arbeitsagentur.de.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Satzung der Stadt Offenburg über öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095) und des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBl. 2001, S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2015 (GBl. S. 870, 875) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg in seiner Sitzung am 20.12.2021 beschlossen:

§ 1 Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Offenburg werden gem. § 1 Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO), soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, auf der Internetseite der Stadt Offenburg unter

www.offenburg.de

durchgeführt. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Die öffentlichen Bekanntmachungen können während der Sprechzeiten im Historischen Rathaus, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, kostenlos eingesehen werden. Die Bekanntmachungen werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder unter Angabe der Bezugsadresse postalisch übermittelt.

(2) Abweichend von Absatz 1 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch durch Einrücken in das

„Offenblatt“, Amtsblatt der Stadt Offenburg.

In diesem Fall ist die öffentliche Bekanntmachung an dem Tag erfolgt, an dem der Bekanntmachungstext veröffentlicht ist.

(3) In besonderen Fällen genügt eine Notbekanntmachung. Dies gilt insbesondere wenn: 1. in den Fällen des Absatzes 1 wegen technischer Störungen, eine rechtzeitige Bekanntmachung über das Internet nach Nr. 1 nicht möglich ist. 2. in den Fällen des Absatzes 2 eine rechtzeitige Bekanntmachung über das

Offenblatt, Amtsblatt der Stadt Offenburg, nicht möglich erscheint.

Die Notbekanntmachung erfolgt durch Anschlag an den Verkündigungstafeln des Historischen Rathauses, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, auf die Dauer von mindestens einer Woche. Die Tage, an denen die Anschläge angebracht und abgenommen werden, sind auf der jeweiligen Bekanntmachung zu vermerken. Als Tag der öffentlichen Bekanntmachung gilt der Tag der Anbringung der Anschläge an den Verkündungstafeln des Rathauses. Auf den Anschlag ist in geeigneter Form hinzuweisen, z.B. durch Internetmeldung, Rundfunk oder mit Handzetteln. Im Falle der Notbekanntmachung ist die öffentliche Bekanntmachung in der ordentlichen Form der öffentlichen Bekanntmachung zu wiederholen, sobald die Umstände es zulassen.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 31.03.2022 in Kraft.

Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung der Stadt Offenburg über Öffentliche Bekanntmachungen vom 24. Juni 2002 außer Kraft.

Offenburg, den 20.12.2021

Marco Steffens Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genann-

ten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jede*r diese Verletzung

Offenes Verfahren nach § 3 EU

Vorhaben: Mietwohnungsbau im Seidenfaden BA II Gewerk 1: Gerüstarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2022-0006 Ausführungsfrist: 11.7.2022 bis 16.2.2024

Gewerk 2: Aufzug und Förderanlagen

Vergabenummer: SOG_BS-2022-0007 Ausführungsfrist: 14.3.2022 bis 1.10.2023

Gewerk 3: Dachabdichtungsarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2022-0008 Ausführungsfrist: 27.6.2022 bis 1.3.2024

Gewerk 4: Heizungs- und Wassererwärmungsanlagen

Vergabenummer: SOG_BS-2022-0009 Ausführungsfrist: 23.01.2023 bis 30.8.2024

Gewerk 5: Gas- und Wasserinstallationsarbeiten inkl. Lüftung

Vergabenummer: SOG_BS-2022-0010 Ausführungsfrist: 23.1.2023 bis 30.8.2024

Angebotseröffnung: 10.2.2022 Gewerk 1: 10 Uhr Gewerk 2: 10.30 Uhr Angebotsöffnung: 22.2.2022 Gewerk 3: 10 Uhr Gewerk 4: 10.30 Uhr Gewerk 5: 11 Uhr

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger http://www.submission.de/vergabe-magazin, im Subreport http://www.subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau http://www.wro.de/fuer-die-region/ausschreibungen.html auf der Homepage der Stadt Offenburg http://www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?& Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden.

Angebote sind ausnahmslos in digitaler Form zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24.de, eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.

Bäume und Sträucher jetzt prüfen

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Hecken und Bäume weder entfernt noch abgeschnitten werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz im Landratsamt Ortenaukreis hin. Ziel dieser bundesweit geltenden Regelung ist es, Lebensstätten unterschiedlichster Tierarten, insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit verschiedener Vogelarten, zu schützen. Deshalb empfiehlt das Landratsamt, notwendige Pflegemaßnahmen bis spätestens Ende Februar durchzuführen. Dieses Verbot gilt nicht für Bäume auf Grundstücken, die gärtnerisch genutzt und gepflegt werden. Hierzu zählen Haus- und Ziergärten, öffentliche und private Grünanlagen, Sportanlagen und Friedhöfe. Fragen beantwortet das Amt für Umweltschutz beim Landratsamt Ortenaukreis, Telefon 07 81/805-12 22.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 175 „Kirsch-Areal“ Gemarkung Offenburg

nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 20.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 175 „Kirsch-Areal“ in Offenburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziel der Planung

Das ehemalige Betriebsgelände der Firma Kirsch soll einer neuen Nutzung aus Wohnbebauung mit untergeordneten gewerblichen Anteilen zugeführt werden. Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist es, den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf aus dem Wettbewerbsverfahren in einen Rechtsplan zu überführen und so die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Umnutzung der gewerblichen Konversionsfläche in der Oststadt Offenburgs zu schaffen. Der Umgriff des Bebauungsplanes umfasst zusätzlich zum ehemaligen Firmengebäude das Schillergymnasium und Wohngebäude in der Carl-BlosStraße. Auf den übrigen Flächen wird der derzeitige Bestand im Bebauungsplan festgesetzt.

Geltungsbereich

Ebertplatz

Carl-Blos-Straße

Schillerstraße

Schillerplatz

Zeller Straße Moltkestraße

Der geplante Geltungsbereich umfasst die Grundstücke des ehemaligen Firmengeländes westlich der Moltkestraße sowie die Grundstücke des westlich angrenzenden Schillergymnasiums und der bestehenden Wohnhäuser entlang der CarlBlos-Straße zwischen Schillerstraße und ehemaligem Firmengelände. Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des städtebaulichen Konzeptes und die zugehörigen Unterlagen können in der Zeit

vom 31.01.2022 bis einschließlich 04.03.2022 (Auslegungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden. Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Tel.: 0781- 82 3000 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist. Es gelten die derzeit gültigen Corona-Schutzmaßnahmen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an stadtplanung@offenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht. Offenburg, den 25.01.2022 Marco Steffens Oberbürgermeister

Einladung

Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Stadt Offenburg findet am Montag, 31.1.2022, um 17 Uhr in der Reithalle, Moltkestraße 31, statt. Tagesordnung:

Beratung:

1. Fragestunde 2. Ausscheiden und Verabschiedung des Stadtrats Herr Wolfgang Böhringer aus dem Gemeinderat der Stadt Offenburg, Nachrücken von Herrn

Mathias Renner 3. Überprüfen von Hinderungsgründen gemäß § 29 der GemO bei dem nachrückenden Bewerber, Herrn Mathias Renner 4. Verpflichtung des in den Gemeinderat nachrückenden Bewerbers Herrn

Mathias Renner 5. Ausscheiden von Herrn Kurt Augustin aus dem Amt des Ortsvorstehers der Ortschaft Elgersweier 6. Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers der Ortschaft Elgersweier 7. Sachstandsbericht Innenstadtprogramm GO OG 8. Bestellung von Mitgliedern in den Seniorenbeirat 9. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 GemO

Aufruf:

10. Änderung bei der Besetzung verschiedener Ausschüsse 11. Zensus 2022: Satzung über die Entschädigung von Erhebungsbeauftragten 12. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 der Gutachterausschussverordnung von benachbarten

Gemeinden auf die Stadt Offenburg und Bildung „Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal“ 13. Änderung der Satzung über die Benutzung kommunaler Unterkünfte 14. Bebauungsplan Nr. 166 „Freiburger Straße / Vogesenstraße“ - Offenlagebeschluss 15. Bebauungsplan Nr. 170 „Hausgruppe Rammersweierstraße 102-112“ - Satzungsbeschluss 16. Konzeption der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Erhöhung der Gebühr für Bewohnerparken im Rahmen von IKO 2020 17. Sicheres Fahrradparken in der Innenstadt: automatische Fahrradtiefgaragen 18. Fahrradförderprogramm V+: Maßnahmenachsen 1 (Moltkestraße) und 8a Ost (Weingartenstraße), Ziele und Prioritäten

Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen im Sinne der CoronaVO in Verbindung mit der jeweils zum Sitzungszeitpunkt gültigen Stufe.

www.offenblatt.de

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Finanzen, Abteilung Stadtkasse, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teil- oder Vollzeit (24,5 bis 39 Std./Woche) eine/n

Verwaltungsfachangestellte/r als Sachbearbeiter/in Beitreibung (m/w/d) Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

• Vorbereitung, Erstellung und Nachbearbeitung von Vollstreckungsmaßnahmen über die Vollstreckungssoftware bzw. Beantragung eines Mahnbescheides beim

Vollstreckungsgericht • Ermittlung der Vollstreckungsmöglichkeiten • Erfassung und Verarbeitung von Amtshilfeersuchen • Zahlungseingänge registrieren, zuordnen und bei Fremdforderungen weiterleiten • Vereinbarung von Ratenzahlungen und deren Überprüfung • Vorbereitung, Erstellung und Nachbearbeitung von außergerichtlichen/gerichtlichen Vergleichen • Antrag auf Eröffnung der Insolvenz und Nachbearbeitung von Insolvenzverfahren • Anmeldungen und Nachbearbeitung im Zwangsversteigerungsverfahren

Zwangsversteigerungsbeitritte, Eintragung von Sicherungshypotheken • Anweisen von Gerichts- und Insolvenzverfahrenskosten • Niederschlagung, Erlass und Erzwingungshaft • Schriftverkehr mit Zahlungspflichtigen bzw. deren Vertretern • Ausstellen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

• eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) • idealerweise Erfahrungen im Umgang mit Buchhaltungssystemen sowie Kenntnisse des Gemeindewirtschaftsrechts und des Abgabenrechts • fundierte EDV-Kenntnisse (MS Office-Produkte) • Kenntnisse mit dem Vollstreckungsprogramm AVVISO wünschenswert • soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit und Verhandlungsgeschick auch in schwierigen Situationen

Wir bieten Ihnen:

• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine zunächst bis zum 29.02.2024 befristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a. Eine befristete, interne Umsetzung in den Fachbereich

Finanzen berührt Ihr gegebenenfalls unbefristetes Arbeitsverhältnis nicht. • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 17.02.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote.

Weitere Informationen erhalten Sie von Abteilungsleiter Bert Höhne unter Telefon 07 81 82- 22 26 .

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Bauservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n teilzeitbeschäftigte/n (derzeit 19,5 Wochenstunden)

Verwaltungsmitarbeiter/in (m/w/d)

für das Sekretariat der Abteilung Brand- und Zivilschutz.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

• allgemeine Sekretariatsarbeiten sowie Mitarbeit in den Bereichen „Abteilungssekretariat“ und „Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr“ • diverse Erfassungsarbeiten (Brandschutz, Entschädigungen usw.) • Rechnungswesen

Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

• eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) • oder eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung verbunden mit der Bereitschaft sich über einen Verwaltungslehrgang weiter zu qualifizieren, idealerweise mit Berufserfahrung im kommunalen Bereich • fundierte EDV-Kenntnisse (MS Office-Produkte, SAP/Finanzwesen u. a.) • eine selbstständige, eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise • Teamfähigkeit und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke und Konfliktfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

• eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit fachliche Einarbeitung und

Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TV D) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5; es ist beabsichtigt, die neu strukturierte Planstelle nach Besetzung und Einarbeitung zu bewerten. • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 16.02.2022 unter www. offenburg.de/stellenangebote.

Weitere Informationen erhalten Sie vom zuständigen Abteilungsleiter Peter Schwinn unter Telefon 0781 91934-118.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum 01.04.2022 in Teilzeit (10 Std./Woche) eine/n

Mitarbeiter/in (m/w/d) für das Sekretariat des Stadtteil- und Familienzentrums Stegermatt Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

• allgemeine Sekretariatsaufgaben • Ansprechpartner/in (m/w/d) für den gesamten Publikumsverkehr • Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Finanzen/Rechnungswesen sowie

Personal und Veranstaltungen • organisatorische Dienstleistungen innerhalb des Stadtteil- und Familienzentrums (z. B. Raumvergabe und Raumvermietung) Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

• eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich • sichere Anwendung von Word, Outlook und SAP Finanzwesen • eine selbstständige, eigenverantwortliche und teamorientierte Arbeitsweise • offenes und souveränes Auftreten • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Konfliktfähigkeit sowie

Verhandlungsgeschick und interkulturelle Kompetenz

Wir bieten Ihnen:

• eine interessante, verantwortungsvolle Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 10.02.2022 unter www. offenburg.de/stellenangebote. Weitere Informationen erhalten Sie von der Leiterin des Stadtteil- und Familienzentrums Stegermatt, Simone Krippl-Ketter, unter Telefon 0781 20-4511. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

STELLENMARKT

Die Volkshochschule ist das kommunale Weiterbildungszentrum in Offenburg und führt jährlich mit ca. 400 Kursleiter/innen für 35.000 Besucher/innen Kurse und Veranstaltungen durch. Als Teil des Vereins „Volkshochschule Offenburg e. V“. sichert sie ein stetiges kulturelles Bildungsangebot in den Bereichen Allgemeinbildung, Kultur & Gestalten, Gesundheitsbildung, Sprachenschule, Arbeit & Beruf sowie Grundbildung. Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in für das

Abteilungssekretariat Allgemeinbildung und Marketing (m/w/d) Teilzeit in 50%

Ihre Aufgabenbereiche

• Abteilungssekretariat Allgemeinbildung: Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen, Verwaltung von Kursen, Veranstaltungen und Tagesfahrten • Assistenz des Bereichs Marketing: Erstellung von

Pressemitteilungen, Plakaten und Flyern sowie

Broschüren, Bestellung und Koordinierung der

Verteilung von Marketingmaterial • Allgemeine Verwaltungstätigkeiten: Bestellungen,

Abrechnungen, Hauspost, Verwaltung von Gutscheinen und Ermäßigungen

Wir bieten Ihnen

• Einen unbefristeten Arbeitsvertrag • Bezahlung TVöD Entgeltgruppe 6 • Gestaltungspielraum in Ihrem Aufgabenbereich • Ein innovatives, engagiertes Team mit flachen Strukturen • Ein gut ausgestattetes, flexibles Arbeitsumfeld • Ermäßigungen für die Kursangebote der Einrichtungen des VHS Offenburg e.V.

Das bringen Sie mit

• Eine abgeschlossene Ausbildung • Erste Erfahrung im Bereich Marketing • Ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit • Sehr gute Kommunikationskompetenz und Textsicherheit • Selbstständige Arbeitsweise und Eigeninitiative • Einen routinierten Umgang mit MS-Office-Anwendungen, idealerweise auch mit InDesign

Für eine Rücksprache steht Ihnen Frau Dr. Constanze Armbrecht, Fachliche Leitung der Volkshochschule Offenburg per Mail constanze.armbrecht@vhs-offenburg.de oder Telefon: 0781 / 9364-240 gerne zur Verfügung.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis 07.02.2022 an: bewerbungen@vhs-offenburg.de. Wir freuen uns auf Sie! RUND UMS AUTO

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