AussenSpiegel
August 2011
AussenSpiegel Schutzgebühr 3,50 EUR
Aktiv im Aussendienst
Zeitenwende im Außendienst? Titelthema
Innovative Arbeitszeitmodelle im Außendienst
» Seite 4-5
Meinung
Außendienstler in die IG BCE
» Seite 10-11
Alles was Recht ist
Wer zahlt, wenn es kracht?
» Seite 14
Ticker
A bis Z für AT-Angestellte
AT-ANGESTELLTE
Die IG BCE informiert. Wissenswertes von A–Z für AT-Angestellte.
Wissenswertes für außertarifliche Angestellte gibt es im aktualisierten Infopoint-Flyer. Er gibt Antwort auf wichtige Fragen, die im Zusammenhang mit einem außertariflichen Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Dabei werden Auskünfte über A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zielvereinbarungen ebenso thematisiert wie der besondere Status von AT-Angestellten. Der Flyer steht als Download zur Verfügung und kann über den IG BCE-Shop bezogen werden ( www.igbce-shop.de). Interessierte können sich darüber hinaus gern an die Abteilung Zielgruppen ( abt.zielgruppen@ igbce.de) wenden.
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Zweite Bologna-konferenz in Berlin Auf Einladung von Bundesbildungsministerin Annette Schavan und des Präsidenten der Kultusministerkonferenz (KMK), Bernd Althusmann, trafen sich im Mai 2011 in Berlin Vertreter/-innen von Ländern, Hochschulen, Studierenden, der Wirtschaft und weitere Akteure im Hochschulbereich zur zweiten Bologna-Konferenz. Im Mittelpunkt standen die Mobilität und der Übergang vom Bachelor zum Master. Das gewerkschaftliche Gutachternetzwerk (IG BCE, IG Metall, ver.di und die Hans-Böckler-Stiftung) hat sich intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und ein Positionspapier zum Stand der Umsetzung des Bologna-Prozesses an den deutschen Hochschulen und zur Weiterentwicklung von Studium und Qualitätssicherung verfasst. Interessierte können sich an das Ressort Forschung/Wissenschaft/HBS der IG BCE wenden ( res.forschung-hbs@igbce.de).
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Für sichere, umweltschonende und bezahlbare Energie Energiepolitische Fragen spielen in diesem Jahr eine zentrale Rolle auf der politischen Bühne der Bundesrepublik. Der IG BCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis war als einziger Gewerkschaftsvertreter Mitglied in der von der Bundeskanzlerin eingesetzten Ethikkommission. Der Abschlussbericht der Kommission zeichnet ein realistisches, wenn auch sehr anspruchsvolles Bild der Energiewende. Kernkraftwerke haben in Deutschland keine politische Unterstützung und damit keine Zukunft mehr. Entscheidend ist aber, dass die Energiewende wirtschaftlich vernünftig und sozial gerecht gestaltet wird.
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AussenSpiegel
Eine sichere, umweltschonende und bezahlbare Energieversorgung ist von elementarer Bedeutung. Dazu ist der Einsatz fossiler und regenerativer Energieträger notwendig. Stromintensive Industrien müssten die Chance haben, auf dem Weltmarkt bestehen zu können. Vassiliadis dazu: „Deutschland muss Industrieland bleiben.“ Die Positionierung der IG BCE ist auf der Homepage: www.igbce.de zu finden.
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„Es geht auch besser!“ Das ist der Titel eines „Gute-Arbeit“Sonderreports für Beschäftigte in Technik-, Ingenieur- und Informatikberufen. In Zusammenarbeit mit der IG Metall hat sich die IG BCE mit dieser Broschüre im Speziellen der Arbeitssituation von Beschäftigten in den Technik-, Ingenieur-, Informatikund naturwissenschaftlichen Berufen gewidmet. Diese Beschäftigten haben in den Betrieben eine Schlüsselfunktion, da sie entscheidenden Einfluss auf die Innovationsfähigkeit von Unternehmen nehmen. Der Report gibt eine Reihe interessanter Auskünfte über die Arbeitsbedingungen, die Bewertung der Arbeits- und Einkommenssituation und die Erwartungen an die eigene Arbeitsfähigkeit.
„eS GeHt AUCH BeSSer!“ Wie Beschäftigte in Technik-, Ingenieurs- und Informatikberufen ihre Arbeit beurteilen und was sie von GUTER ARBEIT erwarten.
SonDerreport DGB-Index Gute Arbeit 2007-2009 Gute Arbeit zwischen Wunsch und Wirklichkeit Polarisierte Arbeitsbedingungen Bewertung der Arbeits- und Einkommensbedingungen Verbundenheit mit dem Arbeitgeber Gesundheitserwartung und Arbeitsfähigkeit
Interessierte an diesem Report können die Broschüre als PDF-Dokument oder in gedruckter Form bei folgender Adresse bestellen: gute.arbeit@igbce.de.
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Erwartungen an Interessenvertretungen Was Beschäftigte von ihrer Interessenvertretung erwarten, hat nun ein, von der Hans-Böckler-Stiftung gefördertes, Projekt herausgefunden. Was Interessenvertretungen anstreben und wie sie handeln sollten, wurde bislang vorwiegend aus der Sicht der aktiv Beteiligten untersucht. Das Projekt dreht die Analyserichtung um und fragt aus der Perspektive der abhängig Beschäftigten, was sie von betrieblichen Interessenvertretungen erwarten. Grundlage der Untersuchung ist eine repräsentative Befragung von abhängig Beschäftigten in Deutschland. Anhand der Auskünfte von über 3.000 Befragten stellen die Autoren dar, welche Erwartungen Arbeitnehmer/-innen an ihre Interessenvertretung haben. Da abhängig Beschäftigte keine homogene Gruppe sind, wird ferner untersucht, ob sich diese Erwartungen anhand verschiedener sozialer Milieus klassifizieren lassen, und die Frage diskutiert, von welchen Faktoren die Erwartungen abhängen. Der Abschlussbericht ist in Buchform bei edition sigma (2011) erschienen (ISBN: 978-3-8360-8726-1) und kostet 15,90 EUR.
DGB-Index
Gute Arbeit
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser, im Namen der Redaktion bedanke ich mich herzlich für die vielen positiven Reaktionen auf den neuen AussenSpiegel. Darüber haben wir uns sehr gefreut. Gleichzeitig deuten wir dies als Auftrag den eingeschlagenen Weg, den AussenSpiegel interessanter und attraktiver zu machen, weiter fortzusetzen. In dieser Ausgabe stellen wir eine Betriebsvereinbarung vor, die Teilzeit im Außendienst grundsätzlich möglich macht. Ein sehr innovatives Modell – wie wir finden – mit dem erstmals eine gute Grundlage für eine bessere Work-LifeBalance auch für Außendienstler/-innen geschaffen wird. Außerdem wird der Beweis angetreten, dass auch für Beschäftigte, die besondere Arbeitsbedingungen haben, mit viel Kreativität und Hartnäckigkeit gute Lösungen erarbeitet werden können.
Darüber hinaus starten wir eine Serie zum Thema Arbeitszeit. Ein Thema, das besonders im Außendienst immer wieder zu Unklarheiten und Streitereien führt. In dieser und den nächsten Ausgaben versuchen wir diese Missverständnisse auszuräumen. Viel Klarheit schafft bei diesen Thema auch das Buch „Arbeitsplatz Außendienst“, das über viele arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen Auskunft gibt. Betriebsrätinnen und Betriebsräte haben in diesem Jahr noch die Chance, ihre Fragen in zwei Seminaren für Außendienst-Betriebsräte beantwortet zu bekommen. Mehr dazu auf der Serviceseite. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und freuen uns über Reaktionen.
Inhalt Innovative Arbeitszeitmodelle im Aussendienst
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Eine Betriebsvereinbarung bei Bayer Vital macht Teilzeitarbeit erstmals grundsätzlich möglich
Management
Volker Grunewald – Außendienstler in der Mineralölindustrie
Bärbel Börke-Schwerzel
Meinung
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Gute Perspektiven für die Enkel von Paul Ehrlich – Der Technologiereport Pharma sieht große Chancen für die deutsche Pharmaindustrie
Berufsportrait
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Der Pharmareferent als Imageträger – Regelungen des FSA-Kodex konsequent umsetzen
Politik
Portrait
Pro und Kontra: Außendienstler in die IG BCE
Recht 8
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> Gesetzentwurf zum Datenschutz > Arbeitszeit im Außendienst > Wer zahlt, wenn es kracht?
Service
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GUV/FAKULTA, Seminare für Außendienst-Betriebsräte, Termine, Kontakte
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Titelthema
Innovative Arbeitszeitmodelle im Aussendienst Eine Betriebsvereinbarung bei Bayer Vital macht Teilzeitarbeit im Außendienst erstmals grundsätzlich möglich.
Für Außendienstler/-innen in der Phar- in der deutschen Außendienst-Arbeitsmaindustrie bahnt sich eine Zeitenwen- welt“, prognostiziert Michael Westmeier. Michael de an: Anfang Mai trat bei der Bayer ViWestmeier tal GmbH eine Betriebsvereinbarung in Die Zeit dafür scheint reif. Bundesweit Kraft, die Außendienstmitarbeiterinnen arbeitet etwa jeder dritte abhängig Beund -mitarbeitern erstmals grundsätz- schäftigte in Teilzeit. Damit liegt Deutschlich Teilzeitarbeit ermöglicht. Bis der Be- land europaweit ziemlich weit vorn, nur Betriebsratsvorsitzender der triebsrat die Unternehmensleitung von in den Niederlanden, der Schweiz und Bayer Vital GmbH den Vorteilen des Modells überzeugt in Norwegen machen noch deutlich hatte, war es ein langer Weg. Das Pilot- mehr Angestellte von der Teilzeitarbeit projekt startet mit einer Gebrauch. Während bei dreijährigen Probephase – Männern hierzulande oder unverhältnismäßige Kosten verursollte es sich bewähren, etwa jeder fünfte seine sacht“, heißt es im Gesetz. Die ziemlich Ohne die Unterstütkönnten schon bald andeArbeitszeit reduziert hat, abstrakte und recht schwammige Forzung der IG BCE wäre re Unternehmen folgen. sind es bei den Frauen mulierung wurde den Beschäftigten im mehr als die Hälfte. Für Außendienst bisher zum Verhängnis – die Vereinbarung nicht Was für andere Berufsbeide Geschlechter aber erst recht, nachdem ein Pharmareferent zustande gekommen. gruppen seit Jahrzehnten gilt: Tendenz stark stei- im Außendienst seine Arbeitgeberin vor selbstverständlich ist, gend. Die Gründe für sechs Jahren auf Zustimmung verklagt könnte demnächst auch die erhöhte Nachfrage hatte, die wöchentliche Arbeitszeit von für viele Außendienstmitarbeiter/-innen liegen auf der Hand: Es bleibt mehr Zeit 37,5 Stunden auf 30 Stunden zu verrinnicht nur in der Pharmaindustrie gelten: für andere Beschäftigungen wie Haus- gern. Das Bundesarbeitsgericht wies die Arbeit, Freizeit und Familie nach den halt, Kinderbetreuung, Pflegeaufgaben Klage damals ab und folgte der Arguganz persönlichen Bedürfnissen unter und Hobbys; Mitarbeiter/-innen, die aus mentation des Pharmaunternehmens: einen Hut zu bringen. Hieß es bisher von Alters- oder gesundheitlichen Gründen Bei Teilzeitbeschäftigung müsste es eine den Arbeitgebern immer und überall, nicht mehr voll belastbar sind, bleiben zusätzliche Teilzeitkraft einstellen, was dass Teilzeit im Außendienst prinzipiell im Arbeitsverhältnis; wer sich länger er- zu einer unverhältnismäßigen finanzinicht möglich sei, so gibt es jetzt einen holt, kann höhere Leistung bringen und ellen Belastung sowohl aus einmaligen ersten Erfolg: Bei Bayer Vital trat zum wer weniger arbeitet, zahlt in der Regel Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Ar1. Mai dieses Jahres eine Betriebsverein- einen niedrigeren Steuersatz. beitsmittelkosten als auch aus fortlaubarung in Kraft, die Teilzeitarbeit grundfenden Weiterbildungskosten führen sätzlich ermöglicht. Rund 750 Kollegin- Grundsätzlich kennt das Arbeitsrecht würde. nen und Kollegen könnten theoretisch den sogenannten „Anspruch auf Teilvon der Neuregelung profitieren; der Be- zeitarbeit“. Der Arbeitgeber muss einem Doch mit der Betriebsvereinbarung bei triebsratsvorsitzende Michael Westmeier entsprechenden Wunsch zustimmen, Bayer Vital könnte die Argumentation rechnet damit, dass „im ersten Schwung soweit betriebliche Gründe nicht ent- der Arbeitgeber nachhaltig ins Wanken etwa 20 bis 50 Außendienstler/-innen gegenstehen. „Ein betrieblicher Grund geraten. Denn auch diese werden von schon bald in Teilzeit arbeiten werden“. liegt insbesondere vor, wenn die Verrin- der neuen Freiheit für die Arbeitnehmer/ Doch das soll nur der Anfang sein. „Un- gerung der Arbeitszeit die Organisation, -innen im Außendienst profitieren, ist sere Betriebsvereinbarung zur Teilzeit den Arbeitsablauf oder die Sicherheit Westmeier überzeugt. Die Geschäftsfühim Außendienst wird ein Meilenstein im Betrieb wesentlich beeinträchtigt rung könne mit höherer Identifikation
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AussenSpiegel
Statement
Edeltraud Glänzer Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie
Die betrieblichen Interessenvertretungen stehen Tag für Tag vor neuen Herausforderungen, um „Gute Arbeit“ in den Unternehmen zu realisieren. Das Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ steht dabei nach wie vor oben auf der Agenda. Es braucht allerdings einen lange Atem und viel Energie hier wichtige und für die Beschäftigten sinnvolle Verabredungen zu treffen.
und Loyalität der Betroffenen rechnen, der Krankenstand könnte sinken und die Arbeitsbereitschaft steigen. Dass es so kommt, sollen die kommenden drei Jahre zeigen. Die Betriebsvereinbarung läuft erst einmal bis 2014. Dann wollen Betriebsrat und Geschäftsführung ihre Erfahrungen auswerten. Bis dahin wird interessierten Außendienstlerinnen und Außendienstlern zunächst für ein Jahr und anschließend jährlich für insgesamt maximal drei Jahre Teilzeit gewährt.
Der Monitor Familienleben 2010 zeigt deutlich: Frauen und insbesondere auch Männer würden sich gern mehr in der Familie engagieren. Dazu wünschen sich 60 Prozent der Väter und 41 Prozent der Mütter eine Reduzierung ihrer Wochenstunden, um die so gewonnene Zeit mit der Familie verbringen zu können. Entsprechend hoch ist das Interesse am Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Eine weitere Facette des Themas ist die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: 87 Prozent der Bevölkerung sehen hier dringende Handlungsnotwenigkeiten. Die neue Betriebsvereinbarung bei Bayer Vital ist ein gutes Beispiel dafür, dass Hartnäckigkeit und Engagement sich letztendlich auszahlt und das auch für besondere Beschäftigtengruppen gute Lösungen gefunden werden können.
Wir unterstützen diese Anstrengungen und haben bereits vor vielen Jahren die Kampagne „Familienbewusste Personalpolitik – Eltern sind Leistungsträger“ gestartet. Annähernd 100 neue Aktivitäten, insgesamt 6 Tarifverträge, 2 Servicebüros, die Sozialpartnervereinbarung „Für eine chancengleiche und familienbewusste Personalpolitik“ mit dem Bundesarbeitgeberverband Chemie und der Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie belegen, dass wir die Nase vorn haben. Übrigens: Wer andere auffordert sich zu engagieren, muss sich auch selbst dem Thema stellen. Wir haben uns 2006 nach dem audit berufundfamilie zertifizieren lassen und leben die Vereinbarkeit auch nach innen.
Bis zur Betriebsvereinbarung war es ein würden sich für einen halben Arbeitstag steiniger Weg. „Schon vor fünf Jahren oft nicht lohnen“, sagt Betriebsratsvorwünschten sich bei einer Mitarbeiter- sitzender Westmeier. Weitere Eckpunkte befragung zur Vereinbarkeit von Freizeit, der Betriebsvereinbarung sind: Die VerFamilie und Beruf 69 Prozent der befrag- einbarungen zum Firmenfahrzeug bleiten Außendienstler/-innen ein Teilzeit- ben unverändert, genauso wie Heimbüangebot“, sagt Westmeier. Das Thema ro- und Lagerpauschalen. Das Ergebnis wurde in diversen Betriebsversammlun- der Verhandlungen zwischen Betriebsrat gen aufgegriffen, und langsam – ganz und Geschäftsführung kann sich offenlangsam – setzte auch in der Geschäfts- sichtlich sehen lassen. „Wir haben ein führung ein vorsichtiges Umdenken ein. Super-Feedback auf die BetriebsvereinIn Arbeitsgruppen mit Management barung, das hab ich in der Form noch nie und Betriebsrat wurden schließlich Rah- erlebt“, freut sich Michael Westmeier. menbedingungen festgelegt, die die spezifischen Bedürfnisse im Außen- Profitiert hat neben den Außendienstler/ dienst berücksichtigen. So bestand der -innen bei Bayer Vital auch die IG BCE. „In Arbeitgeber darauf, die Teilzeit mit Job- den vergangenen Wochen sind viele Kolsharing zu verknüpfen: Zwei Kollegen leginnen und Kollegen eingetreten“, sagt teilen sich eine Stelle im Ver- Michael Westmeier. „Sie wissen, wem hältnis 60 zu 40 oder 50 zu 50 dieser Erfolg zu verdanken ist. Ohne die Prozent. Der Vorteil: Die volle Unterstützung der IG BCE wäre die VerAuslastung des Vertriebsge- einbarung sicher nicht zustande gekombietes bleibt gewährleistet, men.“ Kundenkontakte gehen nicht verloren. Halbe Arbeitstage Tipp: sind nicht möglich. Wer Fragen zu dem Thema „Teil„Das würde wenig zeitarbeit im Außendienst“ hat, Sinn machen, weil kann sich an Michael Westmeier die Außendienstler/ -innen häufig lange wenden: 0214 3051164 Anfahrten haben. Die
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Management
Der Pharmareferent als Imageträger Regelungen des FSA-Kodex konsequent umsetzen
„Der Vertreter der anderen Firma hat mir aber ein attraktiveres Angebot gemacht.“ Oder: „Das klingt ja ganz interessant. Aber was springt für mich dabei raus?“ Wer hat so etwas von einem Kunden noch nicht gehört? Jetzt ein kleines Geschenk als Zeichen der Aufmerksamkeit - kann ja nicht schaden. Doch: Wie ist die Rechtslage?
Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen, kleinere Zuwendungen, Abgabe von Musterpackungen – viele Bereiche, die in das Tätigkeitsfeld eines Pharmareferenten/einer Pharmareferentin fallen, sind reglementiert. Eine Hauptrolle spielen dabei die FSA-Kodizes für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten, Apothekern und anderen medizinischen Fachkreisen sowie mit Patientenorganisationen. Der FSA-Kodex Fachkreise regelt die Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen mit medizinischen Fachkreisen in den Bereichen vertragliche Zusammenar-
beit, Fortbildungsveranstaltungen, nicht Entscheidend ist am Ende das Image interventionelle Studien, produktbezo der gesamten Pharmaindustrie. Grusa gene Werbung für verschreibungspflich sagt: „Ethisch korrektes Verhalten und tige Medikamente, Abgabe von Arznei- ein transparenter Umgang in allen Punkmittelmustern, Annahme und Abgabe ten der Zusammenarbeit helfen dabei von Geschenken sowie Bewirtungen. zu zeigen, dass sich viel getan hat in Der Patientenkodex sorgt dafür, dass die der Branche und ein BewusstseinswanUnabhängigkeit und Neutralität der Pa- del stattgefunden hat.“ Der fachliche tientenorganisationen gewahrt bleiben Austausch zwischen Arzt und Unterund der einzelne Patient dadurch ge- nehmen gewinnt wieder an Bedeutung. schützt wird. Wenn auffällt, dass ein Wettbewerber die Grenzen ethischen Verhaltens über„Pharmavertreter/-innen müssen sich schreitet, sollte dies beim FSA gemeldet an Spielregeln halten. Das dient ihrem werden. „Nur so können wir das Image eigenen Interesse, nämlich dem Schutz auf Dauer sauber halten“, betont Grusa. vor strafrechtlichen Konsequenzen“, er- Letztendlich werden Ärzte die Angebote klärt Michael Grusa, Geschäftsführer des zur Weiter- und Fortbildung nutzen, die FS Arzneimittelindustrie e. V. Der Kodex mit hochwertigen wissenschaftlichen setzt Standards dafür, was erlaubt ist Inhalten und guten didaktischen Konund was nicht. Das Risiko einer straf- zepten überzeugen können. Dabei könrechtlichen Verfolgung ist aufgrund der nen Vorurteile über die Pharmabranche bisherigen Erfahrungen deutlich redu- abgebaut und ihr Ansehen nachhaltig ziert, wenn die ethischen Richtlinien verbessert werden. eingehalten werden. Auch auf ärztlicher Seite wirkt der Kodex: Pharmareferent(inn)en, die sich an die Genehmigungspflichten zum Beispiel bei Klinikärzten halten, schützen den ärztlichen AmtsträMichael Grusa ger und stärken so das gegenseitige Vertrauensverhältnis. Die Einhaltung der Normen gewährleistet, dass kodexkonform agierende Unternehmen auch bei den Ärztekammern anerkannt sind. Dies zeigt sich beispielsGeschäftsführer FS Arzneimittelindustrie e. V.
Der FS Arzneimittelindustrie e. V. Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e. V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrund regeln sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.
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AussenSpiegel
weise bei der Praxis der CME (Continuing Medical Education)-Punktevergabe für Veranstaltungen. FSA-Mitglieder werden heute als bevorzugte Partner der Ärzteschaft akzeptiert. Die Rahmenbedingungen, die der Kodex festschreibt, wirken sich positiv auf die Beziehung von Arzt und Unternehmen aus. Im Fokus steht dabei nicht nur der Umsatz, sondern die nachhaltige Beratung und Betreuung der Ärzte sowie eine langfristige Kundenbindung.
Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharmamarkts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor. www.fs-arzneimittelindustrie.de
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Politik Informationen zur
Industriepolitik
Informationen zur
Industriepolitik
Informationen zur
Industriepolitik
Informationen zur
Industriepolitik
Technologietrends und Innovationen
Technologietrends und Innovationen
Technologietrends und Innovationen
Chemische Industrie
Glas- und Keramikindustrie
Papier- und Zellstoffindustrie
■ Die Kraft der Chemieparks ■ Wertschöpfungsketten und Rohstoffnetze ■ Innovationsfaktor Katalyse ■ Warum die Basis-Chemie wichtig bleibt ■ Leuchtturmprojekt Elektromobilität ■ Organische Dioden und Solarzellen ■ Technologie-Cluster im Kommen ■ Nachhaltiger Umgang mit der Natur ■ Innovationsquelle Nanotechnik
■ Der Triumphzug des Floatglases ■ Umweltentlastung durch Rohstoffrecycling ■ Roadmapping für die Glasindustrie ■ Ein Vakuum als Dämmstoff ■ Think-Tanks für Innovationen ■ Zement und die Umwelt ■ Keramische Brennstoffzelle für den Massenmarkt ■ Mit Glaskeramik den Weltraum sehen
■ Die Papierindustrie hat Nachwuchssorgen ■ Wie oft Altpapier wiederverwertbar ist ■ Wirtschaftliche Vorteile durch geschärftes Umweltbewusstsein ■ Das Potential von Pappe und Karton ■ Recycling schützt Ressourcen ■ Japanische Kunst als Innovationsspender ■ Gefährden elektronische Lesegeräte Bücher und Zeitungen? ■ Warum die Industrie weiterhin Holz benötigt
■ Zukunftsfeld Gentechnik
Gute Perspektiven für die Enkel von Paul Ehrlich
Technologietrends und Innovationen
Pharmaindustrie ■ Paul Ehrlichs magische Kugeln - gefunden ■ Warum Deutschland nicht mehr die Apotheke der Welt ist ■ Was es bedeutet, wenn Pharmapatente auslaufen ■ Neue Medikamente aus uraltem Wissen ■ Wie die Pharmaforschung selbst zu einer Industrie wird ■ Die Entdeckung der Gene und der pharmazeutische Gezeitenwechsel
Der „Technologiereport Pharma“ sieht große Chancen für die deutsche Pharmaindustrie
114 Jahre alt ist die Theorie, auf der der neueste und weltweit wohl aufregendste Trend der modernen pharmazeutischen Industrie beruht. Paul Ehrlich wies den Weg zur Steuerung und Aktivierung des eigenen menschlichen Immunsystems gegen zahlreiche Krankheiten; für die Begründung der Immunologie erhielt der Berliner Professor 1908 einen Nobelpreis. Wie wichtig seine Entdeckung biotechnisch hergestellter Antikörper für die Zukunft der Pharmahersteller in Deutschland ist, belegt der „Technologiereport Pharma“, der neuesten Veröffentlichung der IG BCE-Publikationsreihe „Technologietrends und Innovationen“. Auf acht Seiten gibt der Report einen Überblick über den Pharmastandort Deutschland, die derzeitige Situation und über die Zukunftsaussichten. Und die sind, das zeigt die Analyse des Technologiereports, ziemlich gut. Zwar hat die deutsche pharmazeutische Industrie ihre Ausnahmestellung verloren, die sie zu Zeiten Paul Ehrlichs, seines Förderers Robert Koch und deren Kollegen Emil Adolf von Behring genoss – damals hatte sie den Ruf einer „Apotheke der Welt“. Heute kommen von den zehn größten Pharmaherstellern der Welt allein fünf aus den USA, die deutschen Unternehmen Bayer, Boehringer Ingelheim und Merck KGaA stehen weltweit auf den Plätzen 12 bis 15. Sie sind die umsatzstärksten von 234 industriellen Pharmaunternehmen, die ihren Sitz hierzulande haben. 125.000 Menschen sind hier beschäftigt, und jeder von ihnen
■ Tissue Engineering: Statt Implantaten neues Eigengewebe ■ Monoklonale Antikörper: Helfer im Bündnis mit dem Immunsystem
„Innovationen sind die Grundlage einer nachhaltigen Wirtschaftspolitik für unser Land, um auch im Zeitalter der Globalisierung weiter vorne mitmischen zu können.“ Iris Wolf Leiterin des Technologie-Ressorts der IG BCE
erwirtschaftet im Durchschnitt 330.000 Euro – fast dreimal so viel wie etwa in der Chemieindustrie. Zudem gehören deutsche Unternehmen innerhalb Europas und der ganzen Welt zu den führenden Herstellern von Biopharmaka. Vom Erbe Paul Ehrlichs profitiert die deutsche Pharmaindustrie immer noch. Zurzeit zeichne sich daheim ein weiterer technischer Sprung ab, heißt es im Technologiereport Pharma: Gene, die die Produktion von menschlichen Eiweißen – etwa Antikörpern – steuern, werden mit Pflanzengenen verschmolzen. So sei absehbar, dass viele bislang fast unbezahlbare Arzneimittel dann nicht mehr im Laboratorium entstehen, sondern preisgünstig im Gewächshaus. „Diese Innovationen helfen natürlich auch den Außendienstlern und Außendienstlerinnen in der deutschen Pharmaindustrie“, sagt Iris Wolf, Technologie-Ressortleiterin bei der IG BCE, für den Report redaktionell verantwortlich. Denn neue und wirkungsvollere Heilmittel ließen sich nun einmal besser verkaufen.
Der „Technologiereport Pharma“ ist der vierte von insgesamt acht Sonderveröffentlichungen, in dem die IG BCE ein umfassendes Bild davon zeichnet, wie es um Trends und Innovationen in den Kernbranchen steht. Zuvor waren drei Reports erschienen, die sich mit der Chemieindustrie, der Glas- und Keramikindustrie sowie der Papier- und Zellstoffindustrie befassten. In den nächsten Monaten folgen Ausgaben zur Energiewirtschaft, zum Bergbau sowie zur Kautschuk- und Kunststoffindustrie. Der abschließende Technologiereport wird sich damit beschäftigen, wie industrielle Techniken künftig zusammenwachsen. Die Ressortleiterin lässt jedem Interessenten eine PDF-Ausgabe des „Industriereport Pharma“ zukommen. Anfragen an iris.wolf@igbce.de.
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Berufsportrait
Volker Grunewald – Aussendienstler in der Mineralölindustrie Am 28. Februar 2013 ist Schluss. Vermutlich wird Volker Grunewald an diesem Donnerstag von seiner letzten Tour nach Hause kommen. Eigentlich wie jeden Donnerstag seit mehr als 20 Jahren. Mit einem kleinen, aber feinen Unterschied: In seinem Home-Office wird er am da rauffolgenden Freitag nicht mehr erreichbar sein. 2009 hat für den 57-Jährigen die aktive Altersteilzeit begonnen. Auf den passiven Teil freut er sich sehr. Vielleicht sieht er sich mit seiner Frau die schönsten Ecken Deutschlands an. Oder er kümmert sich um die kleine Enkeltochter. Und dann ist ja auch noch der große Garten daheim im hessischen Lauterbach. Außerdem muss Zeit bleiben, um sich weiterhin beim NABU Naturschutzbund Deutschland zu engagieren. Die Freude auf den nächsten Lebensabschnitt hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass der erfahrene Außendienstler im Beruf unzufrieden ist. Ganz im Gegenteil: „Meine Arbeit ist ein großes Glück für mich.“ Dabei ist Grunewald mehr als zufällig in die Mineralölbranche gelangt.
Volker Grunewald
• Am Wochenende nie • Engine on – Handy off • 600 Schmierstoffe im Angebot
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AussenSpiegel
Team-Kollegen von Volker Grunewald
Zuzuschreiben war der Wechsel in ers- Der Shell-Außendienstler hat Beruf und ter Linie seiner Heimatverbundenheit, Familie in den zurückliegenden 20 Jahdenn als der gelernte Reiseverkehrskauf- ren bestens in Einklang gebracht. Ohnemann hörte, dass der Shell-Konzern just hin sei die Reisetätigkeit für ihn zurückfür einen süddeutschen Bereich einen gegangen. So ist es Volker Grunewald Außendienstmitarbeiter suchte, schlug gelungen, ein grobes Wochenraster einVolker Grunewald zu. Dass es dabei um zuhalten: montags und freitags im heiSchmierstoffe ging, war vorerst zweit- mischen Büro, dienstags bis donnerstags rangig. So konnte er in Lauterbach mit in Bayern und Baden-Württemberg under Familie sein „Basislager“ aufschlagen terwegs und an den Wochenenden ist – die Rhön und den Naturpark Hoher Vo- frei. „Disziplin“, sagt Volker Grunewald, gelsberg praktisch vor der Haustür. „ist für so einen Zeitplan enorm wichtig.“ Gerade der „Umgang“ mit dem HomeRund 50.000 Kilometer im Jahr, so schätzt Office sei nicht immer einfach: „EntweGrunewald, sei er „als Frontschwein“ mit der man lässt die Dinge schleifen oder seinem „Fünfer“-BMW unterwegs – im man überdreht und hat früher oder späÜbrigen stets unfallfrei. Heimkommen ter sogar das Bett im Büro stehen.“ Seine ist bei diesem Aktionsradius wohl be- Devise: loslassen! „Es gibt Momente, da deutungsvoller als bei einem Pendler. müssen Dinge eben auch warten.“ Vielleicht bekommt die Freude auf vertraute Personen und Orte ein anderes Große Unterstützung erfährt der AußenGewicht als in der täglichen Routine. Von dienstler aus dem Kollegenkreis. „Das unterwegs habe er sich immer gemeldet. Team muss stimmen“, betont Grunewald Spätestens abends im Hotel ruft er zu und wischt somit das Vorurteil vom Hause an. Denn im Auto gilt die Shell- Tisch, Außendienstler seien EinzelkämpDirektive: Handy aus, so bald der Motor fer. Nicht bei Shell: Neben dem fachlian ist! „Bevor es Mobiltelefone gab, hat- chen Erfahrungsaustausch bleibt noch te ich immer ein wenig Kleingeld in der Zeit für „das Besondere“. Regelmäßig Tasche, um noch von der Telefonzelle aus fährt die Gruppe zum Skifahren in die bei meiner Frau anzurufen“, erinnert sich Berge. Dieser Kontakt soll auch nach dem Grunewald. 28. Februar 2013 nicht abreißen.
Portrait
Bärbel Börke-Schwerzel (* 1952; † 2011)
„Wir fordern vernünftige ManagementKonzepte statt Personalabbau, Teilzeit für ältere Mitarbeiter und Frauen mit Beteiligung von Betriebsrat, Vertrauensleuten und IG Chemie, den Abbau von Überstunden und keine Einsparung bei den Fixkosten durch Stellenstreichung“ – Worte von Bärbel Börke-Schwerzel aus dem AussenSpiegel 1/1994, die in Teilen heute noch aktuell sind. Und die deutlich machen, dass Bärbel sich stets intensiv und umfassend für die Kolleginnen und Kollegen eingesetzt hat.
Diskutieren von Themen und Trends war ihre Sache, sie hat sich auch stets aktiv für die Umsetzung engagiert. Sie war über viele Jahre Mitglied im Beraternetzwerk der IG BCE und hat ungezählte Außendienst-Seminare für Betriebsrätinnen und Betriebsräte durchgeführt und darüber hinaus zahlreiche Betriebsräte bei ihrer Arbeit mit Rat und Tat unterstützt und ihre Prozesse begleitet.
Bärbel Börke-Schwerzel ist am 6. März 2011 nach schwerer Krankheit verstorben. Liebe Bärbel, wir werden Dich sehr vermissen. Dein Elan, Deine Energie und Deine guten Ideen werden kaum zu ersetzen sein. Du kannst Dir aber sicher sein, dass wir Deine Ziele weiter verfolgen werden und vor allem – dass wir Dich nicht vergessen werden.
Seit 1992 hat sie wesentlich auch die Inhalte des AussenSpiegels mitbestimmt. Ihre Ämter und Aktivitäten lassen sich Die Anregungen und Themen, die sie aus in ihrer Vielzahl kaum aufzählen. Eine ihrer Seminar- und Beratungstätigkeit Gruppe war ihr allerdings immer beson- mitgebracht hat, waren ein wichtiger ders wichtig: die Außendienstlerinnen Impuls für die Redaktionsarbeit. „Keine und Außendienstler. Selbst ehemalig Unterschiede zwischen Außendienstin diesem Beruf tätig, wusste sie – wie lern in West und Ost“ war zum Beispiel kaum eine andere – um die Probleme der Titel ihres ersten Artikels für den und Nöte dieser Beschäftigtengruppe. AussenSpiegel im April 1992. Die Auswirkungen von Lean Selling im Au1984 ist Bärbel Börke-Schwerzel Mitglied ßendienst wurden von ihr ebenso anin der IG BCE geworden und hat auch gesprochen wie das Aufkommen von gleich begonnen sich zu engagieren. Pharma-Franchisern. Der AussenSpieDenn lange abwarten oder gar klagen gel konnte so Trends frühzeitig erkenwaren nie ihr Ding. Immer wieder hat nen und darüber berichten. sie ihre Ideen in die Gewerkschaftsarbeit eingebracht, zunächst als Betriebs- Ein wichtiges Anliegen war für sie auch ratsvorsitzende von Röhm-Pharma, auf immer die Frauenarbeit. Viele Workshops, Bezirksebene und später auf der Lan- Seminare und Tagungen wären ohne ihdesbezirks- und Bundesebene. So hat sie ren thematischen Input nicht denkbar weit über zehn Jahre die Arbeit der Bun- gewesen. Sie war als Teilnehmerin und desberufsgruppe Angestellte im Außen- Referentin Gast bei zahlreichen Frauendienst mit Impulsen und Ideen belebt tagen der IG BCE und hat bereits 1994 im und später auch deren Vorsitz übernom- AussenSpiegel auf Geschlechteruntermen. Doch nicht nur das Aufgreifen und schiede bei der Bezahlung hingewiesen.
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Meinung
Aussendienstler in die IG BCE
Pro
„Die IG BCE tut eine Menge, gerade auch für Außendienstbeschäftigte.“
„Was habe ich denn davon?“ Wer so nach richtet sich die Zugehörigkeit bzw. geden Vorteilen einer Gewerkschaftsmit- werkschaftliche Zuständigkeit nach dem gliedschaft fragt, hat sein (Vor-)Urteil oft Firmensitz und nicht nach dem Wohnort längst gefällt. Und sofort klingt – keines- der Kolleginnen und Kollegen. wegs zufällig und etwas verzweifelt – der Vorwurf mit: „Was könnt ihr schon für Aber, wer die Strukturen kennt, kann mich tun?“ sich eine persönlich optimale Betreuung durchaus selbst gestalten. Darüber Meine Antwort: Die IG BCE tut eine Men- hinaus gibt es nur bei der IG BCE für ge, gerade auch für Außendienstbeschäf- Außendienstbeschäftigte eine eigene tigte. Ich spreche durchaus aus eigener Zeitschrift. Wer seine Mitgliedschaft bei Erfahrung. Denn ich bin seit 1997 Mit- der Redaktion bekannt macht, bekommt glied, weil sich die Gewerkschaft für mich exklusive und für die Berufsgruppe releund meine Kolleginnen und Kollegen in vante Informationen. den Verhandlungen um einen Sozialplan stark gemacht hat. Damals habe ich ge- Mit einer möglichst großen Gruppe von merkt, dass Gewerkschaftszugehörigkeit Kolleginnen und Kollegen aus dem Auwichtig ist, um berechtigte Interessen ßendienst in der IG BCE und dem breiten gegenüber den Arbeitgebern durchset- Engagement der Betriebsräte könnten zen zu können. Das gilt insbesondere für die Arbeitsverhältnisse nachhaltig vereine derartig heterogene Gruppe wie bessert werden. Außerdem bekäme die Außendienstler/-innen, die sich nicht sel- Strukturdebatte frischen Wind. ten als „Einzelkämpfer“ sehen – letztlich aber nur über einen Zusammenschluss Die Frage, ob man für bessere Strukturen ihre häufig schwierige Situation verbes- kämpft, damit mehr Außendienstler/-insern können. nen den Weg in die Gewerkschaft finden oder mehr Außendienstbeschäftigte in Einige Argumente gegen eine Mitglied- der Gewerkschaft nötig sind, um optimaschaft kann ich gut verstehen. Zum Bei- le Strukturen zu entwickeln, habe ich für spiel, dass die derzeitige Struktur der mich entschieden: Eine Diskussion hieIG BCE den Bedürfnissen des Außen- rüber lohnt sich nicht. Weil ich die Mitdienstes nur bedingt angepasst ist. So gliedschaft in der IG BCE für richtig und
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AussenSpiegel
Eva-Marie Fischer
Seit 1997 Gewerkschaftsmitglied 7,5 Jahre Betriebsrätin, davon 3,5 Jahre als Vorsitzende
wichtig halte, setzte ich mich aktiv als Mitglied für eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Außendienstler in unserer Gewerkschaft ein. Blicken wir noch für einen Moment über die gewerkschaftliche Ordnung hinweg. Bietet die IG BCE Außendienstler wirklich keine alltagspraktischen Vorteile? Natürlich, kann ich da nur sagen, gibt es Privilegien. So hilft die Mitgliedschaft in der GUV/FAKULTA im Ernstfall Existenzen zu retten. Gerade die, die Jahr für Jahr Zigtausende von Kilometern auf der Autobahnen und Bundesstraßen „abreißen“, können von diesem Schutz im Schadensfall erheblich profitieren.
Kontra
„Es wird nicht klar, welchen Beitrag die IG BCE geleistet hat.“ Friedrich Zimmer
Seit 1987 Mitglied in der IG BCE Viele Jahre Betriebsratsvorsitzender und EBR-Vorsitzender von Nycomed Deutschland
nicht wieder. Selbst wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, sehen sich manche Außendienstler/-innen – meist mit akademischer Ausbildung und Spezialwissen – durchaus im außertariflichen Bereich. Die Kolleg(inn)en stärker in unsere Tarifstruktur einzubeziehen, wäre für unsere Arbeit sehr hilfreich gewesen.
Was habe ich davon, und wo genau liegen meine Vorteile? Auf genau diese, scheinbar einfachen, Fragen muss sich vorberei- Neben diesen Eingruppierungsschwieten, wer Außendienstmitarbeiter/-innen rigkeiten, gibt es weitere Gründe, die von für eine Mitgliedschaft in der IG BCE ge- einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft winnen möchte. Wir haben dieses Thema abhalten. Wie soll eine Interessenvertreregelmäßig innerhalb unseres Betriebs- tung erfolgreich funktionieren, wenn sie rats diskutiert – immer mit dem Ziel, den schon im Kern an den Bedürfnissen der Organisationsgrad unserer Kolleginnen „Kunden“, also der potenziellen Mitglieund Kollegen im Außendienst zu erhö- der, vorbeigeht? Unsere Angebote sind hen. Leider fehlte uns mitunter der Glau- oft zu wenig außendienstspezifisch! be daran, dass man an dieser Stelle kurzoder mittelfristig Erfolge einleiten kann. Bleiben wir auf der inhaltlichen Ebene. In Zu groß scheint die Kluft zwischen den der Pharmaindustrie vermisst nicht nur berechtigten Ansprüchen und Erwartun- der Außendienst eine eindeutigere Posigen der Außendienstmitarbeiter/-innen tionierung (übrigens nicht nur von den und den Angeboten, die die IG BCE die- Gewerkschaften) im Hinblick auf die Gesen Kolleginnen und Kollegen machen sundheitspolitik: Welche Haltung wird bei Themen wie „Förderung von Innovakann. tionen“, „Ärzteberatung“, „Schulung von Das bedeutet konkret: Es gibt keine klare Ärzten“ oder „Produktion von ArzneimitTarifstruktur für Außendienstbeschäf- teln im Inland“ eingenommen? Wird das tigte, die deren realen Gehälter wider- allgemeine Interesse an einer bestmögspiegelt. An diesem Punkt finden sich die lichen und modernen ArzneimittelMitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig versorgung für alle ausreichend unter-
stützt? Hier herrscht große Verunsicherung, nicht nur bei den Unorganisierten. Zwar haben die Kolleginnen und Kollegen im Außendienst das Gefühl bei Sozialplanverhandlungen gewerkschaftliche Unterstützung zu bekommen, allerdings ist es dann zumeist schon zu spät. Und es wird nicht klar, welchen Beitrag die IG BCE im Vorfeld geleistet hat, ob sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um den Stellenabbau zu verhindern, und die Interessen bei Arbeitgebern und in der Politik mit Nachdruck vertreten hat. Mittlerweile hat sich eine Runde der Betriebsratsvorsitzenden der großen Pharmaunternehmen in Deutschland etabliert, um den Dialog mit der Politik auf Bundes- und Landesebene zu führen, der im Interesse ihrer Kolleginnen und Kollegen notwendig ist. Mich würde es freuen, wenn die IG BCE im Interesse ihrer Mitglieder hier deutlich Flagge zeigen und Partei ergreifen würde. Das wäre auch in der Mitgliederwerbung nützlich!
August 2011
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Recht
Alles was Recht ist
Isabel Eder
Juristin in der Abteilung Betriebsverfassung der IG BCE
Gesetzesentwurf zum Datenschutz: Mehr Schutz oder mehr Überwachung? Neuregelungen zum Beschäftigtendatenschutz im Überblick In dem derzeitigen Gesetzesentwurf für Neuregelungen im Bundesdatenschutzgesetz zum Beschäftigungsverhältnis finden sich u. a. weitreichende Regelungen zu ärztlichen und sonstigen Untersuchungen nicht nur vor, sondern auch im Beschäftigungsverhältnis. Die heimliche Videoüberwachung soll ausgeschlossen sein. Das ist eine grundsätzlich positive Regelung. Allerdings wird derzeit aber leider über eine Regelung – also einer konkreten Verschlechterung – auch hierfür erneut diskutiert. Die offene Videoüberwachung wird jedenfalls deutlich ausgeweitet. Sie soll z. B. zum Zwecke der Qualitätskontrolle zulässig sein. Unklar ist, wie weit dieser Begriff zu verstehen ist. Es finden sich aber auch Vorschriften zu biometrischen Verfahren, Ortungssystemen und Telekommunikationsdiensten. Besonders umstritten ist auch eine Regelung zum automatisierten Abgleich von Beschäftigtendaten in anonymisierter oder pseudonomysierter Form mit von ihm geführten Daten, die schon anlässlich eines (auch noch nicht konkreten) Verdachts personalisiert werden können. Damit werden sogenannte Screenings legalisiert, die noch vor Kurzem in der öffentlichen Diskussion sehr scharf angegriffen wurden. Des Weiteren werden wesentliche Grundsätze des Datenschutzes aufgeweicht. Abweichend vom Grundsatz der Direkterhebung sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber allgemein zugängliche Daten (Google, berufliche Netzwerke) und bei entsprechender Einwilligung auch Daten von Dritten (z. B. dem ExChef) erheben dürfen. Auch der Grundsatz der Zweckbestimmung soll unter-
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AussenSpiegel
laufen werden, indem eine Verarbeitung personenbezogener Daten auch zu anderen Zwecken, als denen, für die sie erhoben wurden, möglich sein soll.
Aufgaben des Betriebsrates Mehr noch als je zuvor muss der Betriebsrat Regelungen bewusst eng fassen. Zum Beispiel sollten Regelungen vorgesehen werden, dass die Datenerhebung nur für einen bestimmten, aus Sicht des Betriebsrates, legitimen Zweck erfolgen, eine Verarbeitung dann auch nur für den bestimmten Zweck erfolgen darf. Hinsichtlich der allgemein zugänglichen Daten (z. B. Googlen) sind Regelungen in Auswahlrichtlinien denkbar und sinnvoll, indem ein einschränkender Positivkatalog festgelegt wird. Solange die verschlechternden Neuregelungen noch nicht endgültig feststehen, dürfte es jedenfalls für Betriebsräte argumentativ einfacher sein, einschränkende Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz insgesamt, aber auch zu Ortungssystemen im Speziellen (möglicherweise sogar einen Ausschluss) zu verhandeln. Schon jetzt richten sich aber auch Arbeitgeber teilweise auf die Neuregelungen ein und versuchen die schlechteren geplanten gesetzlichen Regelungen in Betriebsvereinbarungen festzuschreiben.
Außendienst und Ortungssysteme Regelungen zu Ortungssystemen gab es bislang im Bundesdatenschutzgesetz nicht. Klar war nach der Rechtsprechung, dass eine Ortung nur ganz eingeschränkt möglich sein darf z. B. im Zusammen-
hang mit dem konkreten Verdacht einer Straftat. Als Anhaltspunkt galt bislang die Rechtsprechung zur Videoüberwachung. Beschäftigtendaten dürfen nach dem Entwurf durch Ortungssysteme (nur) erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, entweder zur Sicherheit der Beschäftigten oder zur Koordinierung des Einsatzes der Beschäftigten, und wenn schutzwürdige Interessen der Beschäftigten nicht überwiegen. Eine Ortung darf auch zum Schutz beweglicher Sachen (Fahrzeuge, Mobiltelefonen etc.) eingesetzt werden. Dabei gilt, dass eine Ortung nur erlaubt ist, wenn Beschäftigte die beweglichen Sachen nicht (mehr) erlaubterweise nutzen oder in ihrer Obhut haben. Eine Ortung ist nur in der Arbeitszeit zulässig und muss für die Beschäftigten erkennbar gemacht werden. Klargestellt ist in der Regelung, dass eine Verarbeitung zu anderen als den hier genannten Zwecken nicht zulässig sein soll. Hier ergeben sich viele Unsicherheiten und Ausweitungen sind zu befürchten: Der Einsatz zur Koordinierung von Einsätzen ist bedenklich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch die Ortung z. B. von Mobiltelefonen ein erheblicher Überwachungsdruck der Beschäftigten entstehen kann. Bislang hat die Rechtsprechung einen ständigen Überwachungsdruck als einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bewertet und bei einer Rechtfertigung hohe Maßstäbe angesetzt. Unklar ist auch, wie im Einzelfall bei Beschäftigten im Außendienst ermittelt wird, wann Arbeitszeit vorliegt und wann nicht (Pausen, Abendtermine). Es ist also von einer Ausweitung auszugehen, die letztlich nur Betriebsräte durch gute einschränkende, dem vorbeugende Vereinbarungen und andererseits die Rechtsprechung unter dem Stichwort „schutzwürdige Interessen der Beschäftigten“ eindämmen können.
Der derzeitige schwarz-gelbe Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht 13 neue Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz vor. Ursprüngliches Ziel des Entwurfs war es, den jetzigen Stand der Rechtsprechung festzuschreiben. Angesichts aktueller Tendenzen in der Diskussion um weitere Änderungen ist es aber realistisch zu befürchten, dass nicht nur dieses Ziel nicht eingehalten wird, sondern sogar Verschlechterungen beim
Schutz der Beschäftigtendaten eintreten werden, wenn dieser Entwurf Gesetz wird. Die IG BCE und die anderen Mitgliedsgewerkschaften des DGB lehnen deswegen den Gesetzesentwurf ab, denn er verdient den Namen Beschäftigtendatenschutz nicht. Derzeit ist noch unklar, ob und wann die Neuregelungen kommen.
Betrieb Anpassungsbedarf besteht oder wenn derzeit ein Neuabschluss von entsprechenden Betriebsvereinbarungen ansteht, ist es wichtig, sich zu überlegen, ob angesichts drohender Verschlechterungen bereits jetzt Regelungen getroffen werden sollten oder mit einem Neuabschluss noch gewartet werden sollte.
Trotzdem muss sich der Betriebsrat auch schon jetzt mit den potenziellen Neuregelungen auseinandersetzen. Ob im
Tipp: Der DGB hat eine Unterschriftenaktion gegen das Beschäftigtendatenschutzgesetz gestartet. Mehr unter: www.dgb.de/themen
Jürgen Hielscher
IG BCE Leiter der Abteilung Arbeitsund Sozialrecht
(Zu viel) Arbeitszeit im Außendienst – eine „never ending story“? Eigentlich ist es ja ganz einfach: Die Arbeitszeit im Außendienst wird geregelt durch a) den Arbeitsvertrag, b) einen Tarifvertrag und/oder c) das Arbeitszeitgesetz (AZG). Einigkeit herrscht auch noch dahingehend, dass arbeitsvertragliche Regelungen (nach oben) ihre Grenzen im Gesetz finden und andererseits gesetzliche Regelungen (nach unten) durch Tarifverträge abgeändert werden können. 1. Im Klartext: In (Mantel-)Tarifverträgen werden in der Regel die wöchentlich abzuleistenden Arbeitsstunden festgelegt (z. B. für die chemische Industrie 37,5 Wochenstunden). Die zeitliche Lage und die Verteilung auf einzelne Wochentage wird dann üblicherweise durch Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt. 2. Gänzlich anders ist das Arbeitsumfeld. Wenn im Unternehmen Tarifverträge keine Anwendung finden, dann greifen die (manchmal komplizierten) Regelungen des Arbeitszeitgesetzes. Im § 2 ist dort festgelegt, dass Arbeitszeit die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit (ohne Ruhepausen) ist. § 3 schreibt fest, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer/-innen acht Stunden nicht überschreiten darf. Achtung: Während im MTV Chemie festgelegt ist, dass sich die wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig auf fünf Wochentage verteilt (Montag bis Freitag), spricht das Gesetz von Werktagen und schließt damit auch den Sonnabend
als Arbeitstag mit ein. Daraus lässt sich schon einmal eine wöchentliche Arbeitszeit von sechs x acht Stunden = 48 Stunden problemlos ableiten. 3. Wenn im § 3 geregelt ist, dass die werktägliche Arbeitszeit auch auf zehn Stunden verlängert werden kann, liegt die Vermutung nahe, dass auch eine 60-Stunden-Woche gesetzeskonform ist. Das stimmt so natürlich nicht, aber sehr häufig wird bei den Verantwortlichen geflissentlich überlesen (oder vergessen), dass die Verlängerung auf zehn Stunden nur dann zulässig ist, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das heißt, das angesammelte Zeitguthaben muss zeitnah (durch Freizeit, freie Tage usw.) wieder abgebaut werden. 4. Die meisten Arbeitgeber kennen diese Regelung natürlich und weil niemand als Gesetzesbrecher erwischt oder mit Regressforderungen überzogen werden möchte, sind Vorgesetzte häufig sehr innovativ, wenn es darum geht, einerseits mehr Leistung aus dem Außendienstler/-innen „herauszukitzeln“ und andererseits sich nicht offensichtlich als Gesetzesübertreter zu präsentieren.
Wie Arbeitgeber die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängern können, welche Konsequenzen das für die Arbeitnehmer/-innen hat und wie die Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats in dieser Frage sind, darüber berichten wir in der kommenden Ausgabe des AussenSpiegels.
August 2011
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Recht
Wer zahlt, wenn es kracht? Wer im Außendienst als Arbeitnehmer beschäftigt ist, sollte abschätzen können, wann und in welchen Fällen er haftbar für durch ihn verursachte Schäden ist und was auf ihn an Schadensersatz zukommt. Anlässe, bei denen der Arbeitnehmer im Außendiensteinsatz Schäden verursachen kann, gibt es genügend. Man denke nur an einen Verkehrsunfall mit dem Dienstwagen. Unfälle mit dem Dienstwagen zählen sicher zum typischen Risiko des Außendienstlers. Aber wie verhält es sich, wenn der Unfall mit dem Dienstwagen im Urlaub geschehen ist?
Regel voll. Wer absichtlich handelt, soll auch zahlen, das leuchtet jedem ein. Bei grober Fahrlässigkeit hat derjenige, der die ansonsten übliche Sorgfalt in hohem Maße verletzt hat, nicht beachtet, was im konkreten Fall jedem anderen sonnenklar wäre. Leichte Fahrlässigkeit beinhaltet die typischen Flüchtigkeitsfehler, die jedem passieren können. Das zahlt der Arbeitgeber allein. Sogar dann, wenn der Schaden sehr hoch ist.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit erfolgt eine Quotelung des Schadens in AbhängigOder was ist, wenn während eines Kun- keit von Schadensanlass, Schadensfolgen, denbesuches eine teure Anlage des Kun- Schadenshöhe, Billigkeits- und Zumutden versehentlich beschädigt wird. Der barkeitsgesichtspunkten, eine mögKunde springt womöglich für immer ab licherweise vorliegende Gefahrgeneigtwegen eines Schadens, den der Außen- heit, ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes Risiko, Versicherung, die Stellung des dienstler verursacht hat. Arbeitnehmers im Betrieb und die Höhe der Vergütung, die möglicherweise eine Risikoprämie enthalten kann.
Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts
Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Grundsätzlich sind bei Schadensfällen die Familienverhältnisse und sein bishedurch den Außendienstler dieselben riges Verhalten können zu berücksichtiMaßstäbe anzusetzen, die von der Recht- gen sein, so das Bundesarbeitsgericht in sprechung für alle Schäden im Arbeits- ständiger Rechtsprechung. verhältnis entwickelt wurden (BAG, Urteil vom 28.10.2010, Az. 8 AZR 418/09).
Irena Dreißiger
Fachanwältin für Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte
nicht durch die Versicherung abgedeckt waren. Der Arbeitgeber verlangte die Kosten für die Selbstbeteiligung sowie den Ersatz für die Erhöhung der Versicherungsprämie (BAG, 05.02.2004, Az. 8 AZR 91/03). Das Bundesarbeitsgericht hat diese vertragliche Klausel als unwirksam beurteilt, da die pauschale Abwälzung der Selbstbeteiligung auf den Arbeitnehmer den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien der Arbeitnehmerhaftung entgegensteht. Eine derartige Verpflichtung, pauschal für jeden Schaden einzustehen, ist eine unzulässige Abwälzung der Kosten auf den Arbeitnehmer. Damit wird umgangen, dass der Arbeitnehmer im Normalfall im Arbeitsverhältnis geschützt ist. Die Haftung wird damit unzulässig auf betrieblich veranlasste Tätigkeiten unbeschränkt ausgeweitet. Eine Differenzierung zwischen privaten und dienstlichen Tätigkeiten enthielt die Regelung im Arbeitsvertrag nicht. Daher musste der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall nichts zahlen.
Es gilt dabei Folgendes: Und wie ist das nun mit dem Der Arbeitnehmer soll nicht immer und Dienstwagen? nicht in jedem Fall voll haften, wie es Anders wäre der Fall, wenn der Arbeitsonst im Zivilrecht üblich ist. Zu dieser geber eine Übernahme der Kosten für Haftungsmilderung führt die ÜberleUnfälle während Privatfahrten vereingung, dass Arbeitnehmer im Rahmen Normalerweise sind Dienstwagen voll- bart hätte. In einem solchem Fall widerihres Arbeitsverhältnisses sehr häufig kaskoversichert. Das heißt, der Schaden spricht die Kostenübernahmepflicht des mit hohen Werten zu tun haben und für den Arbeitgeber besteht in einer et- Arbeitnehmers nicht dem Schutzzweck das Risiko der Beschädigung im Bereich waigen Selbstbeteiligung und einer Er- der Haftungsmilderung. und im Interesse des Arbeitgebers liegt. höhung der Risikoprämie. Häufig regelt Dieses „Lebensrisiko” der Firma soll nicht der Vertrag zur Überlassung des Dienst- Besteht jedoch keine gesonderte Vereinvöllig auf den Arbeitnehmer abgewälzt wagens auch die Zahlungsverpflichtung barung und versteuert der Arbeitnehmer werden. Dies gilt natürlich nur im Innen- des Außendienstlers. die private Nutzung nach den gängigen verhältnis zum Arbeitgeber und nur für Regeln, hat der Arbeitgeber alle Fahrsolche Schäden, die der Arbeitnehmer Aber Achtung: Nicht jede arbeitsvertrag- zeugkosten zu tragen, also auch die Kosanlässlich der Tätigkeit – also betrieblich – liche Klausel ist auch gerichtsfest! ten für einen privat verursachten Unfall veranlasst hat. Der Arbeitnehmer kann (LAG Köln, 22.12.2004, Az. 7 Sa 859/04). aber gegen seinen Arbeitgeber einen So hatte zum Beispiel das BundesarbeitsFreistellungsanspruch geltend machen. gericht im Jahre 2004 einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer haftet bei Schäden für vertraglich verpflichtet hatte, bei jedem Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in der Unfall die Kosten zu übernehmen, die
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AussenSpiegel
Service
Aussendienst-Seminare im Herbst
Stichwort: guv/fakulta
Die BWS bietet ab Herbst zwei Seminare, speziell für den Außendienstbereich an. Um auf Prämienverhandlungen gut vorbereitet zu sein informiert unser Seminar vom 11. - 14. September über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Prämiensystemen. Im Seminar vom 16. - 19. Oktober werden Umstrukturierungsprozesse im Außendienst, einschließlich Sozialplan und Interessenausgleich behandelt. Alle Seminare finden im Hannoveraner Parkhotel Kronsberg statt, beginnen abends und enden am Mittag. Die Anmeldung erfolgt über die Webseite der IG BCE BWS ( www.igbce-bws.de).
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Termine für den Außendienst in Nordrhein-Westfalen 15.09.2011 – 17:30 Uhr „Inhalte von Arbeitszeugnissen – Zeugnissprache“ 12.11.2011 – 09:00 Uhr Fachtagung u. a. aktuelle Rechtssprechung speziell für den Außendienst Veranstaltungsort ist das Hans-Böckler-Haus, Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf statt. Anmeldungen bitte an Vanessa Rings: Tel.: 0211 179376-624 oder per Mail: vanessa.rings@igbce.de
Impressum
Herausgeber: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Abteilung Zielgrupppen Redaktion: Petra Adolph (verantwortlich), hannover.contex GbR, Eva-Marie Fischer, Michael Görms, Karlheinz Hofmann Layout: Falk Frede, silberland medienprojekte GmbH Druck und Versand: BWH GmbH; Fotos: istockphoto Anschrift der Redaktion: IG BCE, Abteilung Zielgruppen, Redaktion AussenSpiegel, Kristin Marr, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, E-Mail: aussenspiegel@igbce.de Erscheinungsweise: Der AussenSpiegel erscheint zweimal pro Jahr. Schutzgebühr 3,50 EUR. Für Mitglieder ist die Gebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Darüber hinaus bietet die Sozialkasse Rechtsschutz aller Art sowie Hilfe bei wirtschaftlichen Notlagen, Krankheit und Berufsunfähigkeit. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 21 Euro im Jahr. Die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft ist Voraussetzung für den Schutz der GUV/FAKULTA. Gegründet wurde die FAKULTA 1910. Nach dem Krieg hieß sie in der DDR wieder FAKULTA, in der Bundesrepublik beschloss der DGB die Gründung der „Gewerkschaftlichen Rechtsschutz- und Haftpflichtunterstützung der Verkehrsberufe aller Wirtschaftszweige im Rahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes“, später dann „Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung für Verkehrsberufe“. Seit der Wiedervereinigung 1990 heißt die Sozialkasse GUV/FAKULTA. Mittlerweile hat sie mehr als 130.000 Mitglieder. Die GUV/FAKULTA mit Sitz in Ludwigsburg wird vom ehrenamtlichen Vorsitzenden Franz Treml (ver.di), Geschäftsführer Olaf Hofmann (IG BCE), einem Geschäftsführenden Ausschuss (u. a. mit Egbert Biermann, IG BCE) und einem Verwaltungsausschuss geleitet.
Tipps, Anregungen, Beiträge für den AussenSpiegel an: IG BCE-Hauptverwaltung Abt. Zielgruppen Kristin Marr Telefon 0511 7631-328/-385 E-Mail aussenspiegel@igbce.de
Seit Jahren ist Michael K. beruflich mit dem Auto unterwegs. Stets ging alles glatt. Doch ein Moment der Unaufmerksamkeit und schon war es geschehen – Unfall. Das ist der Moment, in dem die „GUV/FAKULTA“ auf den Plan tritt. Sie hilft ihren Mitgliedern für den Fall, dass sie für Schäden in Haftung genommen werden sollen, die sie bei ihrer Arbeit verursacht haben. K. wurde von der Kasko-Versicherung seines Arbeitgebers mit 5.000 Euro in Regress genommen. Die GUV/ FAKULTA sprang mit 4.500 Euro Schadenersatzbeihilfe zur Seite.
Das Service-Zentrum ist telefonisch zum Ortstarif unter 01801 224422 oder unter 07141 70233-0 bzw. per EMail unter info@guv-fakulta.de zu erreichen.
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Arbeitsrecht
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Ratgeber zu arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen
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Leistungsbezogene Vergütungssysteme, flexible Arbeitszeiten, ständiges Reisen und besondere Kontrollmethoden – die Rahmenbedingungen im Außendienst unterscheiden sich wesentlich von der Beschäftigung im Innendienst. Dieser praktische Ratgeber liefert einen gut verständlichen Überblick zu den arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Besonderheiten des Außendienstes. Darunter: • Was ist bei Provisionszahlungen und Prämien zu beachten? • Zählen Reise- und Wartezeiten als Arbeitszeit? • Dürfen Arbeitgeber sogenannte „Rennlisten“ über Top- bzw. Flop-Verkäufer veröffentlichen? Der Autor zeigt typische Konflikte, bietet Lösungsmöglichkeiten und informiert über die Rechte der Außendienstmitarbeiter. Gesetzesänderungen, Tarifentwicklungen und Rechtsprechung sind bis zum 1. Juli 2010 berücksichtigt. Ein Anhang enthält wichtige Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
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