AussenSpiegel August 2012

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AussenSpiegel

August 2012

AussenSpiegel Schutzgebühr 5,00 EUR

Für Mitglieder ist die Gebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Aktiv im Aussendienst

Anspruch auf Ausgleichsleistungen?!

Achtung beim Einsatz von Smartphones » Seite 4

Politik

Fotos: © iStockphoto, Fotolia.com

Pharmastandort Deutschland

Wir setzen uns für die Beschäftigten ein.

» Seite 8-9

Politik

Personalabbau im Außendienst

Transfergesellschaften als Hilfe oder Abstellgleis

» Seite 10-11


Ticker

Fachtagung für den Aussendienst – Der Kampf um die Arbeitszeit Die Diskussion über die rechtliche Abgrenzung von Arbeitszeit im Außendienst ist die Fortsetzung des historischen „Kampfes“ über die Länge der Arbeitszeit. Das stellte Ralf Heidemann (CNH-Anwälte) auf der Fachtagung für den Außendienst am 28. Januar 2012 in Düsseldorf klar. Er unterstrich, dass die rechtliche Auseinandersetzung über die Frage, was Arbeitszeit gilt, nichts anderes darstellt, als die geRalf Heidemann werkschaftliche Fragestellung über (CNH-Anwälte) die Länge der Wochenarbeitszeit. Das Umgehen der Frage nach der Arbeitszeit durch überhöhte Zielvorgaben stellt hier eine noch stärker verdeckte Form dar.

ökoeffizientere Geräte und serverbasierte Systeme Kosten, andererseits ändert sich die Administrationsarbeit und ganze ITAbteilungen können ausgelagert werden: mit möglichen Folgen auf Zugriffsrechte, Datensicherheit, personenbezogenen Informationen und den Arbeitsplatz. Für Beschäftigte im Außendienst bieten virtuelle Server-Architekturen die Chance auf ihre Daten im Unternehmen zurückgreifen zu können. Aber auch hier sind Datenschutz und -sicherheit sowie Zugriffsrechte zu definieren. Die Broschüre zeigt auf, welche Vor- und Nachteile ServerBased-Computing oder Desktop-Virtualisierung aus Sicht von Beschäftigten sowie Unternehmen haben und ferner, welche technischen Entwicklungen und ökologischen Vorteile bei serverbasierten IT-Lösungen zu erwarten sind. Interessenvertretungen erhalten Handlungshilfen, um ihr Informationsund Kontrollrecht bei Datenschutz, Einführung serverbasierter IT-Systeme sowie Auslagerung von IT-Services zu wahren. Die Broschüre und der Abschlussbericht zum Projekt können kostenfrei heruntergeladen werden unter: www.arbeit-umwelt.de/projekte/ green-it-und-mitbestimmung.html

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Teilzeit im Aussendienst ausbauen 35 Außendienstler, die aus dem ganzen Bundesgebiet angereist waren, diskutierten die Frage nach der Dokumentation von Arbeitszeit genauso wie die Haftungsrisiken bei Unfällen nach Überschreitung der gesetzlich zulässigen täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Inte­ Michael Görms, ressant war für die Teilnehmer an Ecolab Deutschland GmbH dieser Stelle auch der Vortrag von Uwe Vohwinkel von der GUV/Fakulta über den Beistand seiner gewerkschaftlichen Unterstützungseinrichtung in Fällen der Arbeitnehmerhaftung.

Neue Broschüre der Stiftung Arbeit und Umwelt zu serverbasierten IT-Konzepten Handlungshilfe: „Serverbasierte IT-Konzepte und ihre Auswirkungen auf Ergonomie, Datenschutz, Mitarbeiterzufriedenheit und Umweltschutz“ Die Stiftung Arbeit und Umwelt der IG BCE hat in einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Projekt eine Handlungshilfe für Betriebsräte zu Server-Architekturen und Virtualisierung von PC-Arbeitsplätzen herausgegeben. Die Virtualisierung führt zu neuen Dienstleistungen wie der Bereitstellung von Software (Software as a Service) oder Hardware (IT as a Service) in der sogenannten „Cloud“. Die Inanspruchnahme von „Cloud-Services“ berührt relevante Aspekte von Datenschutz und Mitbestimmung. Einerseits sparen

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Herausforderung für IG BCE und Betriebsrat Wie AussenSpiegel berichtete, bahnt sich für Außendienstler eine Zeitenwende an: Anfang Mai trat bei der Bayer Vital GmbH eine Betriebsvereinbarung in Kraft, die es Außendienstmitarbeitern erstmals im größeren Rahmen ermöglicht, Teilzeit zu arbeiten. Bis der Betriebsrat die Unternehmensleitung von den Vorteilen des Modells überzeugt hatte, war es ein langer Weg. Welche Argumente am Ende gewirkt haben und wie die rechtliche Situation sich darstellt, wollen wir nun in einem Seminar besprechen. Ziel ist es, Teilzeitmodelle in möglichst vielen Vertriebsorganisationen zu einem selbstverständlichen Modell zu entwickeln. Mehr Details zur Vereinbarung und der Erfahrung der Mitarbeitenden zu diesem Thema finden sich in den Ausgaben August 2011 und Februar 2012. Sie können sich auch online zum Seminar anmelden. Scannen Sie einfach folgenden QR-Code:

›› www.igbce-bws.de/seminare/ BWS-032-201901-12


Editorial

Liebe Leserin, lieber Leser, in den letzten Jahren haben wir insbe­ sondere im Außendienst eine große Zahl von Arbeitsplätzen verloren. Doch auch bei aller Diskussion über die Zukunftsfä­ higkeit des Modells Außendienst wissen wir, dass nichts den persönlichen Kon­ takt zwischen Geschäftspartnern voll­ ständig ersetzen kann. Dennoch gewöh­ nen wir uns daran, dass die Aufgaben und Anforderungen sich immer schnel­ ler verändern.

Damit einher wird seitens vieler Unter­ nehmen immer wieder die Frage nach der Eignung der einzelnen Außendienst­ mitarbeiter/-innen für die neue Tätigkeit und die kommenden Herausforderun­ gen gestellt. Somit müssen Sie sich nicht nur jeden Tag erneut in Ihrer aktuellen Tätigkeit beweisen, wo wir uns als IG BCE schon von jeher für faire Arbeitsbedin­ gungen, erreichbare Ziele und gegen den in einigen Unternehmen noch immer gelebten Umgang mit den sogenannten „Low-Performern“ einsetzen. Sie müssen sich noch stärker als bisher damit ausei­ nandersetzen, wie Ihre Tätigkeit in eini­ gen Jahren aussehen könnte, und doku­ mentieren, dass Sie auch hierfür der/die Richtige sind.

Beides ist für die Meisten von Ihnen nicht neu. Neu ist die Geschwindigkeit, mit welcher die sich wandelnden Anfor­ derungen auf viele Bereiche des Außen­ dienstes zukommen und welcher zusätz­ liche Druck so auch auf die Beschäftigten im Außendienst entsteht.

Daher stellen wir immer wieder die Frage, bis zu welchem Grad die Beschäf­ Neben einigen rechtlichen Tipps ge­ tigten belastbar und inwieweit Freiheit hen wir auf das „Für“ und „Wider“ von und Schutz miteinander vereinbar sind. Transfergesellschaften ein und zeigen Diese im Außendienst insbesondere bei am Beispiel der Tagung „Pharmastand­ Themen der Arbeitszeit schon immer ort Deutschland“, dass die IG BCE durch schwierig zu ziehende Grenze gewinnt aktive Industriepolitik Arbeitsplätze im zunehmend an gesundheitlicher Bedeu­ Außendienst schützt. tung, da der historisch mit der Tätigkeit verbundene Freiheitsgrad durch Verein­ Viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe. heitlichungen, Vorgaben, Überwachung Und denken Sie immer daran, nur ge­ und Berichtswesen ständig weiter einge­ meinsam sind wir stark. Deshalb spre­ schränkt wird. Laptop, Tablet und Smart­ chen Sie mit Ihren Kolleginnen und Kol­ phone tragen ihren Teil dazu bei. Mal eben legen über die IG BCE und überzeugen schnell den wichtigen Anruf annehmen Sie diese von einer Mitgliedschaft. Nur so oder nach den Mails schauen. Oft merken können wir auch im Außendienst weiter wir es im Gegensatz zu unseren Famili­ an Stärke und Gestaltungskraft im Sinne en schon gar nicht mehr. Daher greifen unserer Mitglieder gewinnen. wir in dieser Ausgabe insbesondere die arbeitszeitrechtlichen Aspekte der Nut­ Mit kollegialen Grüßen zung unserer „kleinen Helfer“ und die Möglichkeiten der betrieblichen Ausge­ staltung im Sinne von „Guter Arbeit“ auf.

Inhalt Politik

Titelthema

Achtung beim Einsatz von Smartphones

4-6

Anspruch auf Freizeitausgleich, Bereitschaftszulage und Rückforderungsmöglichkeit von Urlaub?!

10 - 11

Transfergesellschaften als Hilfe oder Abstellgleis Recht

Alles was Recht ist

Berufsportrait

Health Care Manager

Personalabbau im Aussendienst

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Dr. Klaus Decker

12 - 13

> Widerruf von Dienstwagenregelungen? > Überlastungsanzeige als Schutz vor Kündigung und Haftungsanspruch Nachgefragt

Hohe Abfindungen erleichtern den Abschied Politik

Pharmastandort Deutschland Wir setzen uns für die Beschäftigten ein

8-9

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Stellenabbau nach der Fusion von Takeda und Nycomed: Die Betriebsräte haben einiges erreicht Service

Termine & Infos

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Termine, Seminare, Impressum, Service-Coupon

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Titelthema

Achtung beim Einsatz von Smartphones

Anspruch auf Freizeitausgleich, Bereitschaftszulage und Rückforderungsmöglichkeit von Urlaub?! Jan Grüneberg – IG BCE, Abteilung Betriebsverfassung

In den vergangenen Jahren hat die Dis­ Ein enorm hoher Risikofaktor für das Burn-outkussion über Arbeitsverdichtung und Syndrom ist die dauerhafte Arbeitsbelastung sowie psychische Belastung der Beschäftigten, gerade auch durch die Bemühungen die ständige Erreichbarkeit der Beschäftigten. der IG BCE im Rahmen ihrer Kampag­ ne „Gute Arbeit“, mehr und mehr zuge­ nommen. In engem Zusammenhang mit der immer höheren zeitlichen Ar­ beitsbelastung steht die Entwicklung barkeit über Smartphones stellt zunächst linie1 und den Grundsätzen der Recht­ zur dauerhaften Erreichbarkeit der eine arbeitszeitrechtliche Frage dar. sprechung2 eindeutig um Arbeitszeit. Die Arbeitnehmer/-innen über die mannig­ Mittlerweile sind z. B. das kurze Über­ Beschäftigten erfüllen in ihrer Freizeit faltigen Kommunikationsmittel des heu­ prüfen der eingegangenen dienstlichen fremdbestimmte Tätigkeiten im Rah­ tigen technischen Zeitalters. Nicht zu­ E-Mails bzw. deren Versenden über das men ihres abhängigen Dienstverhältnis­ letzt die Bundesarbeitsministerin Ursula Blackberry, die kurze Fertigstellung von ses zum Arbeitgeber.3 Das ist eindeutig von der Leyen reagiert darauf, in dem sie Kalkulationen über den Dienstlaptop Mehrarbeit, denn Tätigkeiten außerhalb sich der gewerkschaftlichen Position an­ sowie viele andere Tätigkeiten, die durch der vertraglich vorgegebenen Arbeits­ schließt und die Gesundheitsgefährdung die medialen Möglichkeiten von vieler­ zeiträume sind nach der Rechtsprechung für die Arbeitnehmer/-innen betont, so­ orts erledigt werden können, vertraute wie „glasklare Regelungen“ von den Un­ Alltagssituationen für Arbeitnehmer/ -innen. Dabei handelt es sich hier nach 1 Richtlinie 2003/88/EG vom 04.11.2003, Abl. ternehmen fordert. EU vom 18.11.2003, L 299, S. 9 ff. der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Arbeits­ Die rechtlichen Probleme, die sich mit zeitgesetz (ArbZG), der Vorgabe aus Art. 2 2 BAG 23.01.2001 – 1 ABR 36/00 – NZA 2001, dem Einsatz von Smartphones ergeben, Nr. 1 der europäischen Arbeitszeit-Richt­ 741. 3 Seebacher/Silberberger, Immer Online, AiB sind vielfältig. Die dauerhafte Erreich­ 2011, S. 757.

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Statement

Edeltraud Glänzer Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE

Arbeitshetze und Arbeitsverdichtung haben zugenommen. Das berichten unsere Mitglieder; das unterstreichen die Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Die klassische Grenze, die das Erwerbsleben von dem privaten Leben trennt, ist deutlich verwischt – und zwar in allen Unternehmensbereichen und auf allen Hierarchieebenen. Neben zahlreichen körperlichen Beanspruchungen nehmen die Beschäftigten immer häufiger ein ganz anderes Phänomen wahr. Sie erleben, dass in immer kürzeren Zeitabständen eine immer höhere Arbeitsleistung verlangt wird. Diese eindimensional ausgerichtete markt- und erfolgsorientierte Leistungspolitik vieler Un-

ternehmen wirkt sich unmittelbar auf die Arbeitsbedingungen aus. Die Ertragsziele werden stetig nach oben geschraubt, die Erfolge von gestern sind der Ausgangspunkt für die Steigerungsraten von morgen.

differenzierte Betrachtung des Themas aufmerksam gemacht. Wir haben untersucht, welche unterschiedlichen Faktoren Frauen und Männer krank machen und wie Abhilfe geschaffen werden kann.

Durch neue Organisations- und Steuerungsformen haben sich auch die Anforderungen für die Beschäftigten geändert. Systematische Benchmarks, Marktanalysen und die Erwartungen der Anteilseigner bestimmen die Ertrags- und Renditeziele eines Unternehmens. Was der Mensch zu leisten imstande ist, wird dabei viel zu oft außer Acht gelassen. Um die Effizienz der Beschäftigten zu steigern, setzen die Unternehmen auf eine erhöhte Selbststeuerung. Die Rahmenbedingungen werden definiert und vorgegeben. Feste Erholzeiten spielen immer weniger eine Rolle.

Wir sind dabei, einen IG BCE-Check „Leistungsverdichtung“ zu entwickeln, mit dem wir unseren Betriebsräten ein ganz konkretes Instrument an die Hand geben wollen. Damit wird gemessen, wie und wo Leistungsverdichtung im Betrieb zugenommen hat. Ein Schnelltest liefert einen ersten Überblick zur individuellen Belastungs­ situation. Wir wollen weg von einem „wie werde ich wieder gesund“, hin zu einem „wie werde ich erst gar nicht krank“. Wichtig dabei ist, die Beschäftigten an diesem Prozess zu beteiligen und mit ihnen gemeinsam nicht nur die Ursachen zu diskutieren, sondern auch nach Lösungen zu suchen.

Wir gehen dieses Phänomen mit unserer arbeitspolitischen Kampagne „Gute Arbeit“ an. Wir diskutieren die Folgen für die psychische Gesundheit und legen dabei einen Schwerpunkt auf die differenzierten Wahrnehmungen von Stress. Mit der Kampagne „Gesunder Mensch im gesunden Unternehmen“ haben wir schon vor vielen Jahren auf eine geschlechter-

Gesundheitsförderung ist für uns ein zentrales Element. Wenn der Druck in einer Abteilung zunimmt, dann darf die Antwort darauf nicht sein, dass nach Feierabend weitergearbeitet wird. Sondern es muss im Team und mit der Führungskraft gemeinsam überlegt werden, wie die Situation gelöst werden kann.

des BAG als Arbeitszeit zu verstehen, ber kein Rückrufrecht gegenüber dem Ar­ gesetzlicher Mindesturlaub zusammen­ wenn der Arbeitgeber die in der Freizeit beitnehmer.5 Nimmt der Arbeitgeber via hängend nachgewährt wird, wenn der erbrachte Mehrarbeit duldet und entge­ E-Mail oder Anruf während des Urlaubs Arbeitgeber permanent meinen Urlaub gennimmt oder die Arbeitsmaßnahme des Beschäftigten ständig Kontakt zum/ durch Anrufe, E-Mails, WhatsApp-Nach­ zur Erfüllung einer Aufgabe erforderlich zur Arbeitnehmer/-in auf, so ist der Ur­ richten etc. unterbricht. war.4 Bleibt diese Thematik weiterhin in laubsanspruch des Arbeitnehmers/der vielen Betrieben nicht berücksichtigt, so Arbeitnehmerin nicht erfüllt.6 Der Sinn Die Unternehmen müssen sich diesem besteht auch die Gefahr, dass permanent und Zweck der Urlaubsgewährung ist Thema zuwenden. Die Betriebsräte sind die gesetzlich in § 5 Abs. 1 ArbZG vorge­ darin begründet, den Beschäftigten eine gefragt, Regelungen mit den Arbeit­ schriebene Ruhezeit von elf Stunden Erholungsphase zu ermöglichen. Dazu gebern zu vereinbaren. Hierzu haben nicht eingehalten wird. muss der Urlaub zusammenhängend ge­ wir als IG BCE die nötigen Instrumente. währleistet werden, um den nötigen Ab­ Gerade hier gilt es Regelungen zu treffen, Eine andere vergleichbare Situation ist stand zur Arbeitstätigkeit zu gewinnen die den Arbeitnehmer/-innen den nöti­ die Beanspruchung von Beschäftigten und dem Körper Ruhephasen zu ermög­ gen Schutz gewähren, ohne die Eigenver­ während der Urlaubszeit. Auch an dieser lichen. Das heißt letztendlich, dass ich als antwortung und Freiheit in der Arbeits­ Stelle ist die Rechtsprechung des BAG Beschäftigter verlangen kann, dass mein zeitgestaltung des Einzelnen negativ zu eindeutig. In der Regel hat der Arbeitge­ beeinflussen. 4 Ständige Rechtsprechung des BAG 15.07.1961 – 2 AZR 436/60; Urteil v. 17.04.2002 – 5 AZR 644/00 – NZA 2002, 1340, Urteil v. 03.11.2004 – 5 AZR 648/03 – NZA 2005, 895.

5 BAG 14.03.2006 – 9 AZR 11/05 – NZA 2006, 1008. 6 BAG 29.07.1965 – 5 AZR 380/64 – BB 1965, 1149.

Sobald Blackberrys oder Firmenlaptops eingesetzt werden, haben die Beschäf­ tigten die Möglichkeit über § 87 Abs. 1

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Titelthema

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Nr. 6 BetrVG Regelungen zu treffen, vor­ ausgesetzt, es ist ein Betriebsrat vorhan­ den. Den Arbeitgebern werden durch die Smartphones zusätzliche Kontrollop­ tionen ermöglicht, sodass seitens der Be­ triebsräte eine klare Regelung herbeizu­ führen ist, die die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten schützen. Ansonsten besteht das Risiko, dass der Arbeitgeber Managersoftware (z. B. Mobile Device Management) nutzt, um sämtliche von den Smartphones zur Verfügung gestell­ ten Informationen (Einzelverbindungen, GPS-Ortung, E-Mail- und SMS-Prüfung etc.) zur Erstellung eines Leistungsbil­ des des Arbeitnehmers zu verwenden. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen zu und ein enorm hoher Risiko­ faktor für das Burn-out-Syndrom ist die dauerhafte Arbeitsbelastung sowie die ständige Erreichbarkeit der Beschäftig­ ten. Insofern ist auch aus arbeitsschutz­ rechtlichen Erwägungen ein Mitbestim­ mungsrecht der Betriebsräte über § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG gegeben. Hier haben wir als IG BCE im Rahmen von „Gute Ar­ beit“ eine Reihe von Instrumenten für die Betriebsräte entwickelt, um über die ge­ setzlich vorgeschriebenen Gefährdungs­ beurteilungen eben auch Stressfaktoren zu erkennen und im Gespräch mit den Betroffenen abzustellen. Weiterhin können die Betriebsräte im Rahmen der Regelungsbefugnisse nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG über die Angele­ genheiten in Fragen der Arbeitszeit mit­ bestimmen. Schwierig ist die Handha­ bung dann, wenn Vertrauensarbeitszeit vereinbart ist. In diesen Fällen kann ei­ ner immensen Ausweitung der Arbeits­ zeiten zulasten des Arbeitnehmers nur dadurch entgegengewirkt werden, dass auch dort außerhalb der häufig verein­ barten Zeitkorridore kein Zugriff mehr auf die E-Mail-Programme erlaubt wird.

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Mit Arbeitnehmern, die aus privaten Gründen Arbeiten von ihrem Zuhause aus erledigen, müs­ sen gesonderte Ver­ einbarungen getrof­ fen werden, da für diesen Personenkreis gerade im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Be­ ruf die Einschrän­ kungen durch feste Zeitkorridore nicht sinnvoll sind.

schen Vorkehrungen dafür werden vom Unternehmen getroffen. Beachtenswert ist allerdings, dass die ATBeschäftigten bei VW erst gar nicht von dieser Regelung betroffen sind. Diese Be­ rufsgruppe ist allerdings auch besonders gefährdet, da mit steigender Verantwor­ tung ein höheres Risiko besteht, dass man permanent erreichbar sein muss. Allein das Argument, die Gehaltshöhe rechtfer­ tige eine höhere Arbeitszeitbelastung,8 ist in Zeiten von rapide zunehmenden Burn-out-Diagnosen nicht mehr haltbar. Diese Arbeitnehmergruppe unterliegt in gleichem Maße den Regelungen des ArbZG wie z. B. die Arbeitnehmer im Werk.

Die wohl bekannteste betriebsinterne Regelung zum Thema Smartphones Allerdings muss dies aus Sicht der IG BCE stammt von VW und ist bereits aus dem nicht die einzige Gestaltungsform sein. vergangenen Jahr. Es handelt sich hierbei Ein rigoroses Ausschalten der Funktio­ um eine Regelungsabrede, wobei deren nen ist sicherlich die sicherste Methode, recht­liche Verbindlichkeit im Vergleich um die beschriebenen Gefahren zu ver­ zu einer Betriebsvereinbarung schwä­ ringern. Alternativ kann auch die Ver­ wendung von Smartphones außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten Berück­ sichtigung in Betriebsvereinbarungen zur Rufbereitschaft oder zum Bereit­ schaftsdienst9 finden und einer exorbi­ Diskutieren Sie mit uns zu tanten Ausweitung der Arbeit ohne Ge­ diesem Thema. Scannen Sie genleistung Einhalt gebieten. einfach folgenden QR-Code: Dennoch ist die Reglementierung der Nutzung von Smartphones aus unserer Sicht mit der notwendigen Sensibilität von den Betriebsräten anzugehen. Einer­ seits steht der Hang zu den Vorzügen der Verwendung aller Funktionen der techni­ schen Neuerung für viele Technikbegeis­ terte im Vordergrund. Andererseits wird der Eifer der Beschäftigten gebremst und kann zu Unmut in den Belegschaf­ http://bit.ly/PpSNAG ten führen. Aus diesem Grund ist eine intensive Diskussion mit der Belegschaft gefragt. Es sollte aber insbesondere be­ cher ausgestaltet ist. Die Initiative für die­ dacht werden, dass es hier nicht nur se Regelung ging vom Gesamtbetriebsrat um die Verlockungen durch das hippe aus. Ansprüche aus einer Regelungsab­ iPhone oder das schöne Blackberry geht, rede sind als ein Unterschied nicht indi­ sondern um den Schutz vor gesundheit­ vidualrechtlich durchsetzbar, sondern lichen Gefahren durch eine permanente gelten nur als schuldrechtliche Verpflich­ Arbeitsbereitschaft und somit der ar­ tungen zwischen den Betriebsparteien. beitschutzrechtliche Aspekt ernst ge­ nommen werden muss. Oftmals werden Die VW-Regelung, die für sechs Werke die Folgen ansonsten erst sichtbar, wenn der VW-AG getroffen wurde und für 1500 es schon zu spät ist und der oder die Be­ Mitarbeiter7 gilt, sieht vor, dass für den troffene als „Minder- oder Nichtleister“ Zeitraum 18:15 bis 07:00 Uhr wochentags aus der Außendienst-Mannschaft mit und an den Wochenenden nur die Tele­ mehr oder weniger viel „Schweigegeld“ fonfunktion der Smartphones zur Verfü­ entfernt wurde. gung steht. Alle anderen Anwendungen werden in der Zeit abgestellt. Die techni­

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8 Rudolph, AiB 2012, S. 378, 379.

7 Rudolph, Erreichbarkeit mittels Smart­ phone, AiB 2012, S. 378 ff.

9 Seebacher/Silberberger, Immer Online, AiB 2011, S. 757.


Berufsportrait

Dr. Klaus Decker Health Care Manager

Der Health Care Manager ist kein Phar­ mareferent. Dies muss Dr. Klaus Decker öfter erläutern. Bei Janssen wurde die Bezeichnung 2010 eingeführt, da sich die Ausrichtung der Tätigkeit komplett hin zu Therapieoptimierung und Ver­ sorgungsmanagement weiterentwi­ ckelt hat. Das Arzneimittelunterneh­ men wandelt sich gleichzeitig zum Gesundheitsunternehmen. Seit dem Jahr 2000 arbeitet Klaus Decker als Außendienstmitarbeiter. Nach vier Jahren kam er als Fachreferent für On­ kologie zu Janssen-Cilag. Heute umfasst sein Tätigkeitsbereich als Health Care Manager den Süden Baden-Württem­ bergs bis zur Schweizer Grenze. Von sei­ nem Wohnort bis zu der am weitesten entfernten Klinik sind es ca. 350 km. „Ich stehe ganz klar in der Verantwortung als regionaler Projektmanager“, sagt Klaus Decker. „Meine Aufgabe ist es, mit dem Kunden gemeinsame und mit den Kolle­ gen abgestimmte Projekte zur Optimie­ rung der Therapie in der Schizophrenie und der Hepatitis C umzusetzen. Dem­ entsprechend ist nicht nur kein Tag wie der andere, es sind zahlreiche Gespräche, Abstimmungen und Workshops mit Kun­ den sowie mit Kollegen durchzuführen. Eine gute Planung sowie umfassende und transparente Kommunikation müs­

Dr. Klaus Decker • 48 Jahre alt • Stammt aus Altleiningen • Seit zwölf Jahren bei Janssen • Fährt einen AUDI A6 (obwohl er viel lieber einen Ferrari hätte)

„Wir sehen uns in der Tat als Versorgungsbeteiligte im Gesundheitswesen.“

sen dabei sichergestellt sein; was nicht dienst und dem regionalen Leitungsteam zuletzt auch Arbeit am Schreibtisch erarbeitet. Die Health Care Manager ge­ ausmacht, die ich überwiegend früh­ hören diesem regionalen Leitungsteam morgens erledige. Die kontinuierliche an und stellen so eine rasche und erfolg­ Weiterbildung, sowohl auf gesundheits­ reiche Umsetzung der Projekte sicher. politischer als auch auf medizinischwissenschaftlicher Ebene, runden den „Wir sehen uns in der Tat als Versorgungs­ Berufsalltag ab.“ beteiligte im Gesundheitswesen“, sagt Klaus Decker. Er sowie seine Kollegin­ Mit einer klassischen Außendiensttätig­ nen und Kollegen vernetzen sich stark keit hat das Berufsbild nicht viel gemein­ mit den Akteuren im Gesundheitswe­ sam. Klaus Decker arbeitet in Kundenpro­ sen, um eine bestmögliche Behandlung jekten sehr eng mit dem Außendienst chronisch kranker Patienten zu erzielen. zusammen. Er sagt, man lernt dabei mit- Dafür macht sich das Unternehmen und voneinander. Sein Schwerpunkt ist Janssen auf den Weg vom forschenden ganz klar projektbezogen und aus einer Pharma- hin zum forschenden Gesund­ Vogelperspektive heraus mit dem Blick heitsunternehmen und seine Mitarbei­ aufs Ganze gerichtet. Das Berufsbild des ter füllen diesen Anspruch bereits heute Health Care Managers wird sich zukünf­ jeden Tag mit Leben. Sie initiieren und tig weiterentwickeln. Schon heute wird fördern zukunftsfähige Lösungsansätze, bei Janssen viel im Bereich Versorgungs-, die das Gesundheitswesen nachhaltig Prozess- und Therapiemanagement verbessern. getan. Wer in diesem Beruf arbeiten möchte, In der neuen Struktur liegt der Schwer­ muss neben den hohen Anforderungen punkt auf der nachhaltigen Therapieop­ an die fachliche und soziale Qualifika­ timierung mit dem Ziel, diese in Koope­ tion sehr mobil und flexibel sein. Klaus ration mit den Kunden aus Klinik und Decker nutzt die langen Fahrtzeiten zu Niederlassung partnerschaftlich und auf seinen Kunden und nach Hause, um die Augenhöhe zu erarbeiten. Ein wesent­ nötigen Telefonate mit Kunden, seinen liches Ziel ist es hier, die Adhärenz der Teamkolleg(inn)en im Außendienst, den Patienten zu verbessern. Dabei ist es Regionalverkaufsleitern und den für das wichtig, das Behandlungssetting für die jeweilige Projekt wichtigen Kolleginnen Patienten, die mit den Medikamenten und Kollegen im Innendienst zu führen. versorgt werden sollen, zu verbessern. „Ich steige ins Auto und telefoniere. Wenn Also alles um das Medikament herum so­ ich zu Hause ankomme, bin ich fertig mit wie Lösungsansätze für eine optimierte dem Telefonieren“, sagt er. Die langen Versorgung der Patienten zu entwickeln. Staus in Baden-Württemberg geben ihm Die Inhalte und Vorgehensweisen zur viel Zeit dazu und sie sind das einzige, Versorgungsoptimierung werden ge­ was Klaus Decker tatsächlich an seiner meinsam mit dem Kunden, dem Außen­ Arbeit stört.

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Politik

Pharmastandort Deutschland Wir setzen uns für die Beschäftigten ein

Die pharmazeutische Industrie zählt mit ihren 240 Betrieben und rund 115.000 Be­ schäftigten zu den leistungsfähigsten und erfolgreichsten Wirtschaftszweigen in Deutschland. Die IG BCE vertritt die Interessen der Beschäftigten und setzt sich für die Zukunftsfähigkeit der Bran­ che ein. Dazu gehört das Engagement für politische Rahmenbedingungen, die Arbeitsplätze sicherer machen und neue schaffen. Zugleich setzt sich die IG BCE für die In­ teressen der Versicherten in der gesetz­ lichen Krankenversicherung ein. Leitlinie gewerkschaftlichen Handelns ist, die Interessen der Pharma-Beschäftigten sowie der Patienten und Versicherten in eine vernünftige Balance zu bringen. Dazu hat die IG BCE ein Positionspa­ pier entwickelt, das am 28. Juni 2012 im Rahmen einer Fachtagung dem Fach­ publikum aus Pharma-Betriebsräten, Gesundheitspolitikern, Vertretern von Krankenkassen, Ärzte- und Patientenver­ Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie bänden sowie Vertretern der Arbeitgeber öffentlich vorgestellt wurde. Die IG BCE will einen Beitrag zu einer sachlicheren sowie für Innovationen lassen. Die Arz­ hört zu den leistungsfähigsten, produk­ Diskussion über die Rolle der Pharma- neimittelforschung, -entwicklung und tivsten wie auch innovativsten Branchen. Industrie im Gesundheitswesen leisten. -produktion blicken in Deutschland auf Dies liegt nicht zuletzt an hoch qualifi­ Das 24 Seiten umfassende Eckpunkte- eine lange und erfolgreiche Tradition zu­ zierten Beschäftigten mit hochwertigen Papier geht auf aktuelle Kontroversen so­ rück. Die pharmazeutische Industrie ge­ Arbeitsbedingungen, die es für uns zu wie Herausforderungen ein und will zu schützen gilt. Dies hatte AussenSpiegel weiterführenden Diskussionen wie auch bereits in der letzten Ausgabe betont. neuen Denkansätzen anregen. Da neben den politischen Problemen Kernelemente der Forderungen an die aber auch eine Reihe von hausgemach­ Hier geht es zur Dokumentation Politik beziehen sich auf die Probleme, ten Problemen in den Unternehmen auf der Tagung. Scannen Sie einfach die viele Unternehmen derzeit bei der Gewerkschaft und Betriebsräte warten, folgenden QR-Code: Bewertung des Zusatznutzens haben. fand im Anschluss an den ersten Tag der Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Tagung noch eine interne Tagung statt, IG BCE, forderte in diesem Zusammen­ zu der über 50 Betriebsrätinnen und hang „verlässliche Rahmenbedingun­ Betriebsräte aus den Pharma-Unterneh­ gen“ ein. Die IG BCE betont in ihrem men gekommen waren. Positionspapier, dass diese für die deut­ sche Pharma-Industrie lebenswichtig Neben den allgemeinen Trends, die seien. Hierzu gehört auch, dass im vom IGES vorgestellt wurden, gliederte deutschen Kernmarkt der gesetzlichen sich die Diskussion in die Bereiche der Krankenversicherung (GKV) Preise er­ forschenden sowie der generischen Un­ wirtschaftet werden können, die den Un­ ternehmen mit ihren speziellen Heraus­ http://bit.ly/OmDgW2 ternehmen Raum für Weiterentwicklung forderungen und Chancen. Den dritten

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v.l.n.r. Jose-Gabriel Ledezma-Sanchez, Ludwig Baumm, Roche Pharma AG

Edeltraud Glänzer, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstandes der IG BCE

v.l.n.r.

Dr. Hagen Pfunder, Roche Deutschland Thomas Brauner, Moderator Dr. Sven Wydra, Fraunhofer ISI Thomas Nieber, IG BCE

Diskussionsblock bildeten die speziellen übergehenden Einsatz“, den die meisten hört auch, Perspektiven für die derzeitiHerausforderungen im Vertrieb. Hier Juristen auf 3-6 Monate beziffern, dürfte gen Beschäftigten innerhalb und außerspielten insbesondere die Auswirkungen hier einen neuen Hebel bieten. Gerade halb des Unternehmens zu erarbeiten. der vergangenen Gesundheitsreformen im Außendienst erleben wir oft deutlich Die Qualifikation und Erfahrung der und der sich verstetigende Trend zu Leih­ höhere Einsatzzeiten. Roland Lederer von Beschäftigten müssen im Gesundheitsarbeitern im Pharma-Vertrieb eine Rolle. Insight Health bezifferte die Zahl der Au­ system genutzt werden. Es kann nicht Edeltraud Glänzer, Mit­ ßendienst-Mitarbeiter/ sein, dass wir die Menschen mit Geld nach -innen auch mit allen Hause schicken und die Krankenkassen glied der geschäftsfüh­ Wir brauchen einen renden Hauptvorstandes, neuen Tätigkeitsfeldern, die gleiche Qualifikation teuer ausbilden, Schulterschluss zwibetonte die Notwendig­ wie beispielsweise dem ohne an unsere Außendienstmitarbeiter/ gesundheitspolitischen -innen zu denken,“ so das Fazit der IG BCE. keit, hier endlich einen schen allen BetriebsSchulterschluss zwischen Außendienst, für das räten und der IG BCE Jahr 2017 auf nur noch Auch soll das Netzwerk bei der Weiter­ allen Betriebsräten und ca. 10.000. Den Anteil an entwicklung des IG BCE-Positionspapiers der IG BCE zur Bekämp­ fung von Leiharbeit im Außendienst Zeitarbeitskräften schätzt er hieran auf helfen und es auf konkrete Probleme im Vertrieb herunterbrechen. hinzubekommen. Hierzu wird die IG BCE knapp ein Drittel. vom 17. - 18. September 2012 eine Be­ triebsräte-Tagung zu Leiharbeit im Phar­ Im Betriebsrätenetzwerk „Pharma-Ver­ und ma-Vertrieb ausrichten. Ziel ist es, eine trieb“ wollen die Betriebsrätinnen Faxen an 0511 31-775 abgestimmte Strategie zum weiteren Betriebsräte gemeinsam mit der IG 76BCE 5 11 7631-77 wie Umgang mit der Zeitarbeit auszuarbei­ über Themen im Pharma-Vertrieb, Faxen an 05 ten. Gerade die seit diesem Jahr geltende z. B. Zeitarbeit, diskutieren sowie gemeinBegrenzung der Zeitarbeit auf „den vor­ ­same Lösungen erarbeiten. „Hierzu ge­ Anmeldebo gen

n Anmeldeboge

„Leiharbe it Rechtliche im Pharmavertrieb Rahmen bedingung – en und Stra 17. - 18.0 tegien“ 9.2012 BWS-032-0 91601-12 Ich melde rtrieb – mich an: „Leiharbeit im Pharmave ungen und Strategien“ enbeding Rechtliche Rahm 1-12 Termin BWS-032-09160 Nachnam 17. - 18.0 e, Vorname 9.20 17. - 18.09.2012

Termin 12 17. - 18.09.2012 Seminarnu mmer er BWS-032-0 Seminarnumm 91601-12 1-12 BWS-032-09160 Meine die Veranstalt nstliche Anschrift: ungsort ort Mövenpick e Veranstaltungs Frankfurt City Vornam ame, Hot Nachn el Frankfur Hotel furt am Main Den Haager t CityMövenpick e · 60327 Frank Stra Straß ße er Firma/Un · 60327 Haag vorhanden) ternehme FranDen n kfurt am snummer (falls Teilnahmeg IG BCE-Mitglied Main 355,00 € zzgl. 280 ebühr 355,00 € ahmegebühr Teiln Bereich/A ts,00 : bteilung € Unterku € Unterkunf e Anschrift und Verp zzgl. 280,00 flegungskos nftsten* Meine dienstlich gskos legun ten* und Verpf Straße, Haus Anmeldu nummer/ Postfach ng IG BCE BWS Anmeldung ehmen GmbH Postleitz Firma/Untern Königsworth GmbH 7 Hannover ahl IG BCE BWS Platz 6 · 3016 7631-775 Tel. 0511 er Platz 6 · 301 Königsworther 67 Hannov 7631-336 · Fax 0511 Ort eilung er 0511 7631-336 bws · h/Abt Fax @igbce.de Telefonnu Bereic -bws.de 0511 763 Tel. mmer · www.igb 1-775 igbce.de · www.igbce bws@ ce-bws.d e Fax-Num r/Postfach IG BCE-Mitg

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Tagung Leiharbeit im Pharmavertrieb Rechtliche Rahmenbedingungen und Strategien

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6 BetrVG Die Veransta ß § 37 Abs. ltunchrift ng erfolgt gemä g erfo und § 96 Unters Die Veranstaltu und 8 SGB IX. Abs. 4 und lgt gemäß § 37 Abs. 6 Bet Abs. 4 8 SGB IX. und „Leiha rVG§ 96 MwSt.

Der Pharma-Vertrieb erlebt seit einigen Jahren einen starken Wandel. Neueinstellungen im Innendienst und insbesondere im Außendienst werden immer öfter über Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) abgedeckt. Firmenst emp

Fachtagung tliche rieb – Rech im Pharmavert Strategien“ „Leiharbeit ingungen und Rahmenbed

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Dabei sind die Betriebsräte in den Einsatzbetrieben mit neuen Aufgaben und Problemen konfrontiert. Dazu kommt eine bisher noch teilweise unklare Neuregelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Klar ist, dass einige Unternehmen bereits auf die Gesetzesänderungen reagieren. Daher richtet die IG BCE vom 17. bis 18. September 2012 eine Betriebsrätefachtagung in Frankfurt aus. Diese Tagung soll am ersten Tag einen Überblick zu den veränderten tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich des Einsatzes von Leiharbeitnehmern im Vertrieb und dessen rechtlichen Bedingungen (Einstellungen; Bedingungen; Überwachung von Schutznormen und die Anwendbarkeit betrieblicher Regelungen) bieten. Am zweiten Tag wollen wir Handlungsoptionen für die Betriebsratsgremien diskutiert und gemeinsam eine Branchenstrategie zum Umgang mit Arbeitnehmerüberlassung im Vertrieb entwickeln.

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17. - 18.09.2012

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Hier gehts zu den Details und zur Anmeldung. Scannen Sie einfach folgenden QR-Code:

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Politik

Personalabbau im Aussendienst

Transfergesellschaften als Hilfe oder Abstellgleis

„Ein gutes zusätzliches Hilfsangebot bei Stellenabbau, jedoch nicht für alle die beste Wahl.“

Der Begriff verspricht zunächst einmal nichts Gutes: Wenn es um „Transferge­ Eva-Marie Fischer, ehemalige Außendienstmitarbeiterin sellschaften“ geht, geht es immer auch um Insolvenzen, Betriebsstilllegungen und Massenentlassungen. Transferge­ Sie hatten zwecks Wechsel in die schein­ Auch die Politik habe durch das Modell sellschaften sollen dann die Einschnitte bar sichere TG einen dreiseitigen Auf­ einen Imagegewinn, argumentiert der für die Beschäftigten abfedern, indem hebungsvertrag unterschrieben – ohne Arbeitsmarktforscher. „Mit einem Trans­ sie Arbeitnehmer, die gekündigt werden Abfindung oder Rückkehr-Option. TGs, so fermodell kann man auch etwas für die sollen, in einen befristeten Arbeitsver­ Felser, „werden missbraucht, um ältere Arbeitslosenstatistik tun. Wenn die Leute trag übernehmen. Dazu wird eine eige­ Arbeitnehmer mit langer Betriebszuge­ in die Transfergesellschaft gehen, sind ne Gesellschaft gegründet, mit dem Ziel, hörigkeit bequem loszuwerden“. sie erst einmal beschäftigt und tauchen die bei ihnen angestellten Beschäftigten in der Arbeitslosenstatistik nicht auf.“ so schnell wie möglich in neue Jobs zu Aus der Perspektive von Unternehmen vermitteln. und Investoren können Transfergesell­ Erfolg oder Misserfolg dieser Einrichtun­ schaften bei Massenentlassungen ein gen sind schwer messbar, heißt es bei der Wer in eine Transfergesellschaft wechselt, probates Mittel sein, um Kosten für Ab­ Bundesagentur für Arbeit. Es gebe dazu ist dort angestellt und nicht mehr beim findungen zu sparen, denn diese finan­ keine aussagekräftigen Statistiken. bisherigen Arbeitgeber. Rechtlich han­ ziellen Kompensationen entfallen, wenn delt es sich bei Transfergesellschaften sich die Arbeitnehmer entscheiden, in Auch ist nicht objektiv nachzuvollziehen, um sogenannte strukturelle Kurzarbeit. die Transfergesellschaft zu wechseln. auf welche Weise die Beschäftigten letzt­ Die Beschäftigten erhalten in der Zeit Lästige Kündigungsprozesse werden endlich eine neue Stelle finden – ob mit­ Transfer-Kurzarbeitergeld. Das wird von vermieden, argumentiert Arbeitsmarkt­ hilfe der Transfergesellschaft oder aus Ei­ der Arbeitsagentur aus den Beiträgen zur forscher Hilmar Schneider, Autor einer geninitiative. Das ist noch nicht konkret Arbeitslosenversicherung gezahlt. Arbeit­ Studie zum Thema und Kritiker von gemessen worden. nehmer ohne Kind erhalten 60 Prozent Transfergesellschaften. des vorherigen Nettogehaltes, Arbeit­ Skeptiker Schneider warnt Beschäftigte nehmer mit mindestens einem Kind im­ „Das geht in der Regel relativ geräusch­ regelrecht vor Transfergesellschaften. merhin 67 Prozent. In vielen Fällen stockt los“, sagt Schneider zu den möglichen Er argumentiert unter anderem, dass der ehemalige Arbeitgeber das Trans­ Entlassungen. „Wenn es um reine Abfin­ die Mitarbeiter, denen die Entlassung fer-Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent auf. dungsverhandlungen geht, kann es sehr droht, sich um ihre Abfindung bringen, konfliktträchtig werden.“ wenn sie in die Gesellschaft wechseln. 35.669 Transfer-Kurzarbeiter gab es im Beschäftigte seien statt eines Wechsels Januar 2010 – der bisherige Höchststand. dorthin oft besser beraten, sich eine Ent­ Die Mitarbeiter werden bei den jeweils schädigung zahlen zu lassen. „Es ist ganz gegründeten TGs bis zu einem Jahr lang eindeutig lukrativer, eine Abfindung geparkt, qualifiziert, gecoacht und zu anzunehmen“, meint der Arbeitsmarkt­ Diskutieren Sie mit uns zu neuen Arbeitgebern vermittelt – im Ide­ forscher. Schließlich entfalle der Abfin­ diesem Thema. Scannen Sie alfall. Tatsächlich finden nach einer Erhe­ dungsanspruch für all diejenigen, die einfach folgenden QR-Code: bung der Hans-Böckler-Stiftung nur rund sich von der Transfergesellschaft weiter­ 44 Prozent der Transfer-Teilnehmer neue vermitteln ließen. Jobs. Aus diesen Gründen finden wir in der Pra­ Zudem fallen die Leistungen von TGs xis oft Mittelwege. Gerade in den Bran­ sehr unterschiedlich aus. Nach der Pleite chen der IG BCE kommt die gesetzliche des Autozulieferers TMD Friction schaff­ Abfindung aufgrund der guten betrieb­ te zwar das Unternehmen 2009 einen lichen und gewerkschaftlichen Struk­ erfolgreichen Neustart, aber die ausgela­ turen der Arbeitnehmer-Interessenver­ gerten Ex-Mitarbeiter fühlten sich „ver­ tretung eigentlich nicht vor. Gerade im http://bit.ly/N4hHLw äppelt“, kritisiert der Brühler Rechtsan­ Außendienst sind Abfindungen in Höhe walt Michael Felser. von einem bis zu zweieinhalb Monats-

QR-Code

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AussenSpiegel


Erfahrungen aus der Transfergesellschaft Transfergesellschaften für den Außendienst? Viele Außendienstler halten einen Eintritt in eine Transfergesellschaft (TG) für ihre Berufsgruppe nicht für sinnvoll. Dass es aber tatsächlich eine Menge Vorteile geben kann, wird dabei gern einmal übersehen. Was ist die Alternative? Wenn gut für die Arbeitnehmer verhandelt wurde, heißt die Alternative zu Abfindung plus TG: Abfindung plus arbeitslos. Dann hat der Außendienstler nach Ablauf der Kündigungsfrist schon einmal mindestens sechs Monate weniger Abstand zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Denn die TG schiebt den Beginn des Bezugs des Arbeitslosengeldes I bis zu zwölf Monate nach hinten. Diesen Zeitgewinn gilt es zu nutzen.

In einem Arbeitsmarkt, der im PharmaAußendienst immer mehr von externen Dienstleistern geprägt ist, ist es wichtig, Zeit zum Aufbau wie auch Erhalt der persönlichen Netzwerke zu haben, um wieder einen gut bezahlten Arbeitsplatz zu erlangen. Zeit, um sich mithilfe von guten Beratern Klarheit über die eigenen Ziele und Möglichkeiten zu verschaffen. Überhaupt, zielführende Hilfestellung durch kompetente Berater bekommt man nur selten vom Vermittler der Arbeitsagentur. Dieser hat vor allen Dingen nicht die Zeit, sich um alle, eventuell auch sehr persönliche Probleme des Arbeitslosen zu kümmern. Das KlientenBeraterverhältnis in der Arbeitsagentur ist häufig schlechter als 1:300, in der TG haben wir ein Verhältnis von 1:50. Das bedeutet: Mehr Individualität, mehr Zeit für Unterstützung. In einer TG ist man

auch weitgehend vor dem starken Einfluss von öffentlichen Stellen geschützt. So muss man während der Laufzeit der TG keinen Arbeitsplatz annehmen, der schlechter bezahlt ist als der bisherige. Der Kollege, der Arbeitslosigkeit statt TG gewählt hat, muss gleich für die ersten drei Monate einen Abschlag von bis zu 20 Prozent vom Brutto hinnehmen, im Monat vier bis sechs von 30 Prozent und ab Monat sieben ist die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgebend. Zum letztgenannten Zeitpunkt ist der Außendienstler aus der TG meist noch in der glücklichen Lage, nur Tätigkeiten mit vergleichbarem Einkommen anzusteuern. Es gibt jedoch auch ein schlagendes Argument gegen den Übergang in eine TG: Ich habe einen sicheren, gut bezahlten Job direkt im Anschluss an meine Kündigungsfrist gefunden.

Die m.o.v.e. hr GmbH wurde 2006 als Vertriebsgesellschaft für Dienstleistungen

des Personalbereichs aus der ISH Bildungs- und Beratungs-Gesellschaft mbH aus-

gegründet. Sie berät Unternehmen, die personelle Umstrukturierungen vornehmen müssen und ist Gründungsmitglied des Bundesverbandes der Träger im Beschäftig-

tentransfer. Herr Paulsen hat in seiner Funktion schon viele Außendienstbeschäftigte

Jens-Peter Paulsen

in neue Tätigkeiten begleitet.

Geschäftsführer der m.o.v.e. hr GmbH

einkommen pro Beschäftigungsjahr Doch insbesondere in Berufen mit tige Tätigkeiten der integrierten Versor­ nicht unüblich. Klar ist aber, Transfer­ schlechter Zukunftsperspektive kann gung sowie bei den Krankenkassen und gesellschaften kosten Geld. Teile davon die bis zu zwölf Monate dauernde Ver­ anderen Partnern im Gesundheitswesen kommen von der Agentur für Arbeit, weildauer effektiv für Qualifikations­ muss fokussiert werden. der andere Teil kommt aus dem Un­ maßnahmen genutzt werden. Im Au­ ternehmen. Daher hängt es oft am ßendienst stellen wir fest, dass bisher Hier gilt es, die Verantwortung für die Verhandlungsgeschick viel zu wenig von dieser Menschen, welche von Personalabbau von Gewerkschaft und Möglichkeit Gebrauch betroffen sind, weit über die Frage der Nicht nur auf das Betriebsrat, ob eine gemacht wird. Gerade Abfindungshöhe hinaus zu beantwor­ im Pharma-Bereich wäre ten. Auch Bewerbungstrainings und Transfergesellschaft an­ Geld-Volumen es derzeit dringend nötig, Coaching-Maßnahmen bieten in diesem geboten und wie diese kommt es an. die von Personalabbau Bereich zwar eine Hilfe, jedoch keine Lö­ ausgestattet wird. betroffenen Mitarbeite­ sung auf Dauer an. Aber nicht nur auf das Geld-Volumen rinnen und Mitarbeitern auf höherwer­ kommt es an. Insbesondere die Frage, tige Berufsbilder im Bereich des Gesund­ Letztendlich empfehlen wir als IG BCE um welche Beschäftigten es sich handelt, heitswesens zu qualifizieren. Die vielen daher im Einzelfall genau zu prüfen, wie spielt bei der Suche nach der (richtigen) akademisch ausgebildeten Kolleginnen sich die Arbeitsmarkchancen darstellen Transfergesellschaft eine Rolle. Bei älte­ und Kollegen können nach vielen Jahren und welche Perspektiven sich anbieten. ren und schwer vermittelbaren Beschäf­ Vertrieb nicht einfach in Forschung und Sollte keine direkte Anschlussbeschäfti­ tigten kann das gewonnene Jahr vor Entwicklung arbeiten. Dafür sind die ein­ gung in Aussicht stehen, empfehlen wir dem Fall in das Arbeitslosengeld II und zelnen Tätigkeiten in den letzten Jahren immer auch, sich mit der entsprechen­ die damit verbundene Anrechnung von zu sehr spezialisiert worden. Auch eine den Transfergesellschaft auseinanderzu­ Qualifikation auf mindestens gleichwer­ setzen und die Angebote zu prüfen. Vermögen und Eigentum schützen.

August 2012

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Recht

Alles was Recht ist Widerruf von Dienstwagenregelungen?

kommt. Ob dies eine praktikable Lösung ist, die sich nach dem oben genannten Grundsatz des Vergütungsbestandteils richtet, ist mehr als fraglich (vgl. BAG 14.12.2010 Az: 9 AZR 631/09).

Nicht selten finden sich in vorformulier­ ten Arbeitsverträgen eine Klausel, wo­ Widerruf bei Kündigung bzw. nach sich der Arbeitgeber den Widerruf Freistellung des Dienstwagens vorbehält. Seit der so­ genannten Schuldrechtsmodernisierung Der Arbeitgeber hatte sich den Wider­ im Jahre 2002 gibt es erfreulicherweise ruf für den Fall der Freistellung nach eine Inhaltskontrolle, bei welcher derar­ erfolgter Kündigung vorbehalten. Die tige – meist nur im Interesse des Arbeit­ Arbeitnehmerin verlangt nun einen Nut­ gebers – verwendete Klauseln überprüft zungsausfall für den Zeitraum der Kün­ werden. Die Rechtsprechung hat sich digungsfrist. Das Landesarbeitsgericht eine gewisse Linie geschaffen. Zunächst entschied, dass diese Klausel unwirk­ geht ein Widerruf nur dann, wenn er aus­ sam sei. Bedenkt man, dass während drücklich im Arbeitsvertrag vorbehalten der Freistellung die Vergütung gezahlt wurde. Wenn sich im (Formulararbeits­ wird, ist es nur folgerichtig, dass auch der vertrag) eine derartige Klausel befindet, Vergütungsbestandteil „Privatnutzung“ gibt es eine sogenannte AGB-Kontrolle, darunter fällt. Abgesehen davon, dass d. h. die Wirksamkeit der Klausel wird auf ihre Zulässigkeit über­ Arbeitsplatz Außendienst prüft. Dies ist im § 305 ff. BGB ge­ regelt und gilt seit 2003 auch für Ratgeber zu arbeits-, sozial- und alle Altverträge und nicht nur für steuerrechtlichen Fragen diejenigen, die 2002 abgeschlos­ Bestellung Ratgeber: sen wurden. Der Widerrufsvor­ IG BCE-Shop behalt muss Gründe enthalten Artikel Nummer ist BWH-P13601 und insgesamt unter Berücksich­ Preis für Mitglieder: tigung beider Interessen für den 9,90 EUR inkl. MwSt. + Versand Arbeitnehmer zumutbar sein. Was dies im einzelnen Fall kon­ www.igbce-shop.de kret bedeutet, soll im Folgenden kurz skizziert werden.

Dienstwagen und Arbeitsunfähigkeit Die Rechtsprechung erkennt an, dass die Privatnutzung Entgeltcharakter hat und damit Vergütungsbestandteil ist. In einer Entscheidung des Bundesarbeits­ gerichtes vom 14.12.2010 schlussfolgert das Gericht daraus, dass sie auch nur so lange geschuldet ist, wie Entgelt gezahlt wird. Nach Ablauf der gesetzlichen Ent­ geltfortzahlung gibt es angeblich keinen Nutzungsausfall bzw. ist ein Widerruf ei­ nes Dienstwagens zulässig. Konkret be­ deutet dies, dass ein Arbeitnehmer nach Ablauf der Entgeltfortzahlung das Auto zurückgeben muss – ohne Ausgleich – und es nach der Genesung wiederbe­

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AussenSpiegel

derartige Freistellungsregelungen meist unwirksam sind. Die Rechtssprechung stellt nämlich klar, dass grundsätzlich ein Recht auf tatsächliche Beschäftigung besteht, auch während der Kündigungs­ frist (vgl. LAG Niedersachsen 14.09.2010 Az: 13 Sa 462/10). In einer weiteren Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht eine ähnliche Wi­ derrufsklausel im Falle der Freistellung für unwirksam gehalten, wenn dies je­ derzeit und aus jedem Anlass geschehen darf. Es bedarf in jedem Fall eines Sach­ grundes. Aus Gründen der Transparenz sei die Widerrufsklausel unwirksam.

Widerrufsvorbehalt aus „wirtschaftlichen Gründen“ In einem Arbeitsvertrag hieß es, dass nicht nur die Dienstwagenberechtigung vorbehalten bleibt, sondern auch der Berechtigtenkreis aus wirtschaftlichen Gründen eingeschränkt werden kann. Dies ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit. In seiner Entscheidung vom 13.04.2010 (Az: 9AZR113/09) stellt das BAG fest, dass diese Formulierung völlig un­ klar lässt, was im Einzelnen wirtschaft­ liche Gründe sind. Dies geht zulasten des Verwenders. Die Klausel ist unwirksam.

Betriebsratsmitglied und Firmenwagennutzung Zunächst hat die Rechtsprechung an­ erkannt, dass auch ein nach § 37 Abs. 2 BetrVG von der beruflichen Tätigkeit voll­ ständig befreites Betriebsratsmitglied weiterhin einen Anspruch auf Überlas­ sung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung hat, wenn ihm der Arbeitgeber vor der Freistellung zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben ein Firmenfahr­ zeug zur Verfügung gestellt hatte und er dieses aufgrund einer vertraglichen Ver­ einbarung auch privat nutzen durfte (vgl. BAG v. 23.06.2004 Az: 7 AZR 514/03). Etwas anderes soll neuerdings nur gelten, wenn das Firmenfahrzeug ausschließlich zur Durchführung der arbeitsvertrag­lichen Leistun­ gen zur Verfügung gestellt wurde. In diesem Fall kommt das BAG zu dem Ergebnis, dass ein Recht zur Nutzung zur Betriebsrats­ tätigkeit nicht besteht. Angeblich sei dies auch keine Benachteili­ gung der Betriebsratsarbeit § 78 BetrVG (BAG v.25.02.2009 Az: 7 AZR 954/07). Die Beispiele machen deutlich, dass es sich lohnt, die Arbeitsverträge genau anzuschauen. Das Kleingedruckte geht nicht selten zulasten der Gegenseite. Die Rechtsposition der beteiligten Beschäf­ tigten ist eher bestärkt worden, wenn auch an der Begründung der einzelnen Urteile einiges zu kritisieren ist. Es heißt also: aufgepasst! Lesen, prüfen und ggf. klagen lohnt sich!!

Norbert Schuster,

IG BCE, Abteilung Arbeits- und Sozial­ recht


Überlastungsanzeige als Schutz vor Kündigung und Haftungsanspruch Der Leistungs- und Verantwortungs­ druck im Außendienst wächst ständig. Daneben wird die Wirtschaftlichkeit immer wieder durch Nichtbesetzung oder Zusammenlegung von Gebieten gesteigert. Dies kann zu Fehlern in der Erledigung der Arbeitsaufgaben führen sowie negative Folgen für die Kunden, den Betrieb und nicht zuletzt für die Beschäftigten selbst haben. Aufgrund massiver Überlastung kann es schnell zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies gilt genau­ so für den Unfall im Straßenverkehr wie auch für die ruinierte Kundenbeziehung durch das falsche gelieferte Produkt. Führt eine Arbeitsüberlastung über die Gefährdung hinaus zu einem Schaden (z. B. Sach- oder Gesundheitsschaden bei Dritten), können Ersatzansprüche in Geld, arbeitsrechtliche Maßnahmen zu­ lasten der Beschäftigten oder sogar straf­ rechtliche Verfolgung die negativen Kon­ sequenzen sein. Um dies zu vermeiden, hat sich als Instrument der Entlastung der Beschäftigten vor den Folgen solcher „Gefahrensituationen“ das Erstatten ei­ ner Überlastungsanzeige gegenüber dem Arbeitgeber entwickelt. Darüber hinaus dient die Überlastungsanzeige nicht un­ wesentlich dazu, den Arbeitgeber deut­ lich auf die Gefahren für Leib oder gar Leben hinzuweisen. Der Arbeitgeber hat dann die Aufgabe, entsprechende Maß­ nahmen zur „Gefahrenabwehr“ einzulei­ ten. Die Überlastungsanzeige speist sich folglich rechtlich u. a. aus Teilen des Ar­ beitsschutzgesetzes, des Arbeitsvertrags (Nebenpflichten) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB; Haftungsrecht).

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Was ist eine Überlastungsanzeige konkret? Sie ist der (schriftliche) Hinweis an den Arbeitgeber bzw. unmittelbaren Vorge­ setzten über potenzielle Schädigungen und Gefährdungen Dritter, des Unter­ nehmens oder der Beschäftigten durch eine vorliegende „Überlastung“, z. B. durch personelle Unterbesetzung, orga­ nisatorische Mängel oder mangelhafte Arbeitsbedingungen.

Warum sollten Beschäftigte eine Überlastungsanzeige schreiben? Aus Eigenschutz der Beschäftigten vor strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen – zur ei­ genen „Entlastung“ (Gesundheitsschutz) und zum Schutz Dritter und des Unter­ nehmens.

Besteht eine Pflicht zur Darstellung einer Überlastungssituation im Arbeitsverhältnis? Ja. Sie resultiert u. a. aus den arbeitsver­ traglichen Nebenpflichten. Danach ist die/der Beschäftigte verpflichtet, den Arbeitgeber vor drohenden oder voraus­ sehbaren Schäden zu bewahren bzw. vor deren Eintritt zu warnen und darüber hinaus auf z. B. organisatorische Mängel, Überschreiten der zulässigen Arbeitszei­ ten nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) usw. aufmerksam zu machen. Weiter konkretisiert werden diese Nebenpflich­ ten im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Wann ist eine Überlastungsanzeige abzugeben? Wenn absehbar ist, dass aus eigener Kraft die Arbeit nicht mehr so zu leisten ist, dass Schäden bzw. arbeits- oder andere vertragliche Verletzungen ausgeschlos­ sen werden können.

Was sollte Inhalt einer Überlastungsanzeige sein?

›› http://bit.ly/T2Ndse

Wichtig ist, dass die Situation so konkret wie möglich beschrieben wird. Folgende Punkte sollten in einer Überlastungsan­ zeige aufgeführt werden:

Inhalte einer Überlastungsanzeige

STOP

• Datum, Namen der Beschäftigten, betroffene Abteilung / Region • Konkrete Beschreibung der Situation inklusive des eigenen Aufgabenbereichs • Benennung der konkreten Überlastungsmerkmale (keine Pausen, zu lange Arbeitszeiten, Schilderung der Ursachen zu hoher Arbeitsbelastung, mangelnde Personalausstattung usw.) • Dienstliche Folgen (Arbeit kann nicht fristgerecht erledigt werden, Schaden droht, Kosten steigen, ...) • Persönliche Folgen (häufige Erkrankungen aufgrund Stress/Überlastung in der Vergangenheit) • Aufzählen der Arbeiten, die nicht erledigt werden können oder vorrangig vorgenommen werden • Vorherige/-r ergebnislose/-r (telefonischer) Hinweis/-e an den Arbeitgeber • Begehren auf unverzügliche Abhilfe der Situation durch den Arbeitgeber • Optional: Vorschläge zur Verbesserung • Unterschrift

Wo sollten die Überlastungsanzeigen aufbewahrt werden? Zur eigenen Absicherung ist es empfeh­ lenswert, selbst eine Kopie aufzubewah­ ren. Darüber hinaus muss der Arbeitge­ ber entsprechend dafür Sorge tragen, dass die Anzeigen aufbewahrt werden. Sachlich richtig wäre die Aufbewahrung in der Personalakte oder in entsprechen­ den Sachakten, die zentral geführt wer­ den. Die Anzeige dient u. U. als Beweis bei einem eingetretenen Schaden und damit verbundenen geltend gemachten An­ sprüchen der Betroffenen, deshalb sollte vor Ort eine Regelung über die Aufbe­ wahrung getroffen werden. Die Überlas­ tungsanzeige ist eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuchs und darf deshalb auch nicht ohne Einwilligung der betrof­ fenen Beschäftigten vernichtet werden.

Muss die Überlastungsanzeige „Überlastungsanzeige“ heißen? Nein. In der Praxis werden dafür auch die Begriffe Entlastungsanzeige, Gefahren­ anzeige oder Qualitätsanzeige verwen­ det. Da der Begriff „Überlastungsanzeige“ nicht geschützt ist, sind die Beschäftigten in der Wahl der Überschrift der kritischen Situationsbeschreibung frei.

August 2012

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Nachgefragt

Hohe Abfindungen erleichtern den Abschied Von Renate Giesler

Stellenabbau nach der Fusion von Takeda und Nycomed: Die Betriebsräte haben einiges erreicht

Manfred Lock

Manfred Lock ist Vorsitzender des Betriebsrats der Takeda Pharma GmbH

Als Japans größter Pharmakonzern Takeda im Mai vergangenen Jahres den Arzneimittelhersteller Nycomed über­ nahm, ahnten die betroffenen Mitar­ beiter in Konstanz und Aachen Schlim­ mes. Tatsächlich teilte der Pharmariese bald mit, das 1.200 von 2.900 Stellen in Deutschland gestrichen werden sollten (der AussenSpiegel berichtete). Von den rund 800 Beschäftigten im Außendienst sollten gerade einmal 240 am neuen Standort Berlin weiterbeschäftigt wer­ den. Angesichts solcher Pläne war es für die Betriebsräte in Aachen und Konstanz eine Herkulesaufgabe, das Bestmögliche für die betroffenen Kolleginnen und Kol­ legen zu erkämpfen. Das scheint gelungen: „Mit dem Ver­ handlungsergebnis bin ich zufrieden“, sagt Manfred Lock, Betriebsratsvorsit­ zender bei Takeda in Aachen. Die betrof­ fenen Kolleginnen und Kollegen erhalten mindestens 1,7 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Der Abfin­ dungsfaktor steigt mit dem Lebensalter: Mitarbeiter, die über 45 Jahre alt sind, erhalten demnach sogar zwei Monats­

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AussenSpiegel

gehälter für jedes Jahr, das sie bei Takeda beschäftigt waren. Die Grundlage der Abfindung bildet das gezwölftelte Jahreseinkommen, also der Verdienst inklusive Prämien, Boni, Zulagen, Mehrarbeit, Dienstwagen und tariflicher Jahresleistung. Zu dieser Ab­ findung wird ein pauschaler Abfindungs­ aufschlag von 15 Prozent addiert. Maxi­ mal beträgt diese Abfindung 345.000 Euro. Sie kann auf Wunsch des Arbeit­ nehmers auf einen Schlag ausgezahlt und versteuert oder aber in das individu­ elle Langzeitkonto eingebracht werden, um dort beispielsweise zur Freistellung vor Eintritt in die frühestmögliche Alters­ rente verwendet zu werden. Wer die entsprechenden Voraussetzun­ gen in Bezug auf Alter und Betriebszu­ gehörigkeit erfüllt, kann so maximal acht Jahre bis zur Rente sozialverträglich, das heißt krankenversichert und ohne nen­ nenswerte Rentenverluste, überbrücken. Jeder, der mit einer Abfindung ausschei­ det, erhält zudem zusätzlich zur indivi­ duellen tariflichen Kündigungsfrist bis zu fünf Monate weitere „Auslaufzeit“ be­ zahlt. In dieser Zeit läuft das Gehalt wei­ ter. So endet das Arbeitsverhältnis im Maximalfall erst nach 14 Monaten, bevor die Abfindung fällig wird.

zu 619 Euro Reisekostenzuschuss. Noch ein Jahr später kann jeder Mitarbeiter zudem einseitig erklären, dass er aus persönlichen Gründen den Arbeitsplatz am neuen Dienstort nicht dauerhaft an­ tritt; er erhält dann eine Abfindung nach dem Sozialplan. Bei endgültigem Umzug

Kundgebung gegen den Personalabbau bei Takeda/ Nycomed in Konstanz

werden Maklergebühren, Umzugskos­ ten, Wohnungs-Doppelbelastungen und Mietspiegelausgleich übernommen. Zu­ sätzlich gibt es dann eine Mobilitätshilfe bis zu 20.000 Euro und je Kind jeweils weitere 1.500 Euro.

Für die Kollegen, die ihren Job behalten, „Abfindungen ersetzen keinen Arbeits­ aber nach Berlin umziehen müssen, hat platz. Trotzdem bin ich nach dieser recht der Betriebsrat eine großzügige Um­ intensiven Verhandlungsphase mit dem zugsregelung ausgehandelt. Sie erhal­ Verhandlungsergebnis zufrieden“, sagt ten für ein erstes Pendlerjahr monatlich Betriebsratschef Lock. „Unsere Beleg­ bis zu 600 Euro Unterkunfts- und bis schaft signalisiert uns dies ebenso.“


Termine & Infos

TERMINE für Außendienstmitarbeiter/-innen Termin

Thema

20.09.2012 17.30 Uhr

Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte im Außendienst und Außendienstmitarbeiter/-innen

17.11.2012 09:00 Uhr

Konfliktlösung durch Mediation und ihre Einsatzmöglichkeiten, zwischen BR und Geschäftsführung sowie innerhalb des Gremiums einerseits und zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft andererseits

Referent: Ralf Heidemann, Rechtsanwalt

Referenten: Petra Kastenholz (Mediatorin und Coach), Ralf Heidemann, Rechtsanwalt Die Veranstaltungen finden im Hans-Böckler-Haus, Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen bitte an Vanessa Rings: Telefon 0211 179376-624 oder per Mail: vanessa.rings@igbce.de

Seminare für Betriebsräte im Außendienst Termin

Thema

12. – 15.05.2013 Seminarnummer: BWS-032-681201-13

Interessenausgleich und Sozialplan im Außendienst Referenten: Heiko Engeler, Rechtsanwalt

23. – 25.10.2013 Seminarnummer: BWS-032-681101-13

Aktuelles Arbeitsrecht für Beschäftigte im Außendienst Referenten: Rudi Bantel, Rechtsanwalt

Tipps, Anregungen, Beiträge für den AussenSpiegel an: IG BCE-Hauptverwaltung Abt. Zielgruppen Kristin Marr Telefon 0511 7631-328/-385 E-Mail aussenspiegel@igbce.de

Impressum

Herausgeber: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Abteilung Zielgrupppen Redaktion: Oliver Hecker (V.i.S.d.P.) hannover.contex GbR, Eva-Marie Fischer, Michael Görms, Karlheinz Hofmann Layout: Falk Frede Druck und Versand: BWH GmbH Fotos: iStockphoto (Titel, S. 4+16), Fotolia.com (Titel, S. 4+6)

Sie können auch online Mitglied werden. Scannen Sie einfach folgenden QR-Code:

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Oder besuchen Sie unsere Website unter https://mitgliedwerden.igbce.de

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Kosten, Seminarinhalte und Anmeldung über www.igbce-bws.de und die entsprechende Seminarnummer.

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❍ Ich möchte Mitglied der IG BCE werden. Bitte senden Sie mir die erforderlichen Unterlagen zu. ❍ Ich brauche spezielle Außendienst-Informationen zu folgendem Thema: ❍ Ich bitte um Rückruf eines/einer Kollegen/Kollegin aus meiner Region. Absender Name

Anschrift der Redaktion: IG BCE, Abteilung Zielgruppen, Redaktion AussenSpiegel, Kristin Marr, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, E-Mail: aussenspiegel@igbce.de

Anschrift

Erscheinungsweise: Der AussenSpiegel erscheint zweimal pro Jahr. Schutzgebühr 5,00 EUR. Für Mitglieder ist die Gebühr im Mitgliedsbeitrag enthalten.

E-Mail

Unternehmen

Empfängerin: Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Abteilung Zielgruppen, Redaktion AussenSpiegel, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover.


Informationen für

außertariflich Beschäftigte

Außertariflich Beschäftigte

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Ratgeber für außertariflich Beschäftigte zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um Geld, Zeit und Vertragsgestaltung.

Die AT-Stellung ist durch eine Reihe von Besonderheiten geprägt, insbesondere durch erweiterte Flexibilität der Arbeitsbedingungen, die sich in räumlicher, zeitlicher und monetärer Hinsicht auswirkt. Die Broschüre lotet den arbeitsrechtlichen Regelungsrahmen im AT-Bereich systematisch aus und zeigt die Schutzlücken in diesem Bereich auf. Zunächst werden die wichtigsten Aspekte der individualvertraglichen Gestaltung (Individualabrede, Versetzungen, Arbeitszeitregulierung, Zusammensetzung der Vergütung, Zielvereinbarungen etc.) dargestellt. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage, ob auch die Grundsätze des Abstandsgebots zur tariflichen Vergütung beachtet werden.

& exklusiv r s fü lo n e st o k

er Mitglieredich

Der Schwerpunkt der Ausarbeitung liegt auf der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung der AT-Beschäftigten. Die Gestaltungskompetenz des Betriebsrats im AT-Bereich ist sogar größer als beim tariflichen Personal, weil die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 S. 1 BetrVG in Bezug auf AT-Beschäftigte nicht gilt. In der Praxis ist die Betriebsvereinbarung das wichtigste Instrument der normativen Regulierung der Arbeitsbedingungen im AT-Bereich. Die vorliegende Broschüre liefert eine rechtliche Grund­lage für betriebliche Praktiker, die mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen von AT-Beschäftigten befasst sind.

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