Alles w as Sie wissen
Kleines
WELS-STADT sollten .. .
Jahrbuc
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@Jorma Bork_pixelio.de
2014
Es lohn t sich M itglied z u sein!
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport & freie Berufe Landesgruppe Oberรถsterreich Bezirksgruppe Wels-Stadt
Vorwort Seite Vorwort des Landesvorsitzenden Seite Vorstand der Bezirksgruppe Seite Sekretariat Seite Ansprechpartner Seite
3 4 5 6 7
Gehaltsschema „neu“ Seite 8-9 Vertragslehrer Seite 10 Leiterzulagen Seite 11 Beamte der allgemeinen Verwaltung Seite 12-13 Beamte in handwerklicher Verwendung Seite 14 Vertagsangestellte Seite 15 Vertragsarbeiter Seite 16 Lehrlingsentschädigungen Seite 17 Erklärung (Gehaltsschema „neu“ und „alt“) Seite 18 Beförderungsfristen Seite 19 Wichtige Informationen Seite 20-24 - Ruhepausen, Wochenendruhepausen, etc. - Dienstverhinderung, Versetzung, etc. - Sonderurlaub, Zeitgutschrift Zusatz, etc. - Unkündbarkeit, Bezugsvorschuss Vergünstigungen Seite 25-36 Wo bekomme ich als Mitglied Vergünstigungen? Aus- und Fortbildung, div. Zuschüsse Magistratssportverein Wels Seite 37-38 - Vorstand / Sektionen, Vergünstigungen des MSV Leistungen der Gewerkschaft - Berufshaftpflichtvers., Unterstützungseinr. - Solidaritätsversicherung
Seite 39-42
Allgemein Seite 43-48 - Kündigungsfristen, Kinderzulage, Geburtenbeihilfe - Fahrtkostenzuschuss, Abfertigung ALT und NEU - Sterbekostenbeitrag, Vorsorgeversicherung, etc. Raum für Notizen Seite 49 Ihr Vorsorge Seite 50 Ihre Vorsorge-BetreuerInnen Seite 51
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir möchten hiermit die Gelegenheit nutzen und uns bei jedem einzelnen Mitglied der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport und freie Berufe für seine treue Mitgliedschaft bedanken. Das Kleine Jahrbuch 2014 wurde von uns inhaltlich überarbeitet und erscheint auch heuer wieder in Farbe, um Ihnen die Suche zu erleichtern. Als Mitglieder der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ist es uns besonders wichtig, Sie optimal zu betreuen. Das „Kleine Jahrbuch“ soll Ihnen einen groben Überblick über unsere Leistungen bringen. Im Sinne der Gleichbehandlung richtet sich die Formulierung der Texte sowohl an Frauen als auch an Männer. Es stehen Ihnen auch unsere Ansprechpartner, sowie alle Beiräte und Vertrauenspersonen vor Ort, für Fragen zur Verfügung. Auf diesem Wege wünschen wir Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2014. Mögen alle privaten und beruflichen Wünsche in Erfüllung gehen! Gerne stehen auch wir für weitere Fragen zur Verfügung und verbleiben mit gewerkschaftlichen Grüßen!
Ing. Markus Theis eh. Bezirksgruppe Wels-Stadt Vorsitzender
Ernst Kirchmayr eh. Landesgruppe Oö. Landesvorsitzender-Stv.
3
Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport und freie Berufe Landesgruppe Oberösterreich 4020 Linz, Weingartshofstraße 2 Telefon: 0732 / 65 42 46 Fax: 0732 / 65 24 55 e-mail: oberoesterreich@gdg-kmsfb.at Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! Ein arbeitsreiches Jahr 2013 ist abgelaufen und hat wieder eine Reihe von Änderungen im Dienst- und Besoldungsrecht der Gemeindebediensteten gebracht. Bei allen Veränderungen war die GdG-KMSfB eingebunden und hat an der Gestaltung intensiv mitgewirkt. Dabei konnten Verbesserungen erreicht und viele geplante Verschlechterungen hintan gehalten werden. Das Kleine Jahrbuch 2014 beinhaltet in Kurzform die wesentlichen Bestimmungen des Dienst- und Besoldungsrechtes und wurde von der Bezirksgruppe Wels wieder überarbeitet und auf den letzten Stand gebracht, es soll Ihnen als kleines Nachschlagwerk dienen. Diese Ausgabe verweist wiederum auf die wichtigsten gewerkschaftlichen Leistungen, auf die Unterstützungseinrichtungen, auf das Urlaubs- und Freizeitangebot bis hin zu den Ermäßigungen und Begünstigungen, die durch die Mitgliedschaft zur Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe in Anspruch genommen werden können. Sollten Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen natürlich auch Ihre Personalvertretung bzw. Ihr Betriebsrat vor Ort oder auch das Landessekretariat der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe weiter.
4
Mit gewerkschaftlichen Grüßen Landesvorsitzender Norbert Haudum
Ernst Kirchmayr Vorsitzender-Stv.
markus.theis@wels.gv.at
ernst.kirchmayr@wels.gv.at
Rosmarie Nagl Vorsitzende-Stv. DW 3590
Rudolf Scharinger Schriftf端hrer DW 4630
Silvia Michalik Schriftf端hrerin-Stv. DW 3430
Heinz Kagerer Kassier
Klaus Mayr Kassier-Stv. DW 7500
Andreas Schoisswohl Kontrolle DW 5370
Ing. Markus Theis Vorsitzender
Tel.: 0676 / 578 28 53
5
Ihre Ansprechpartnerinnen in den beiden PV bzw. GdG-KMSfB Büros:
Judith Peck Büro Rathaus DW 4340
Gudrun Lehner Büro Rathaus DW 4500
Bettina Ablinger Büro ZBG DW 9010
e-mail: pv@wels.gv.at, Fax DW 4330
Büro Rathaus
Büro ZBG
1. Stock, Zimmer Nr. 141 Mo, Di, Do: Mittwoch: Freitag:
Schießstättenstr. 50
08:00 - 13:00 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr 08:00 - 13:00 Uhr 08:00 - 12:00 Uhr
Mo - Do:
08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Zugriff auf PV-Homepage im Internet
Unsere Homepage:
1. Aufruf der PV-Homepage im Internet: https://pv.wels.gv.at
Aufruf der Homepage im Internet:
https://pv.wels.gv.at Benutzername: 123456 (= Mitgliedsnummer) Passwort: 24.12.2012 (= Geburtsdatum)
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2. Eingabe der Benutzerkennung und des Passwortes
Abwasserverband Messe Wels Welser Heide GmbH & Co KG
Ernst Schwarzbรถck Tel.: 07243 / 58391-0
Alexandra Wimmer Tel.: 07242 / 9392 - 0
Bestattung der Stadt Wels GesmbH
Ronald Lackner Tel.: 235 / 7300
Sektion Pensionisten der GdG-KMSfB, BG Wels-Stadt
Manfred Mayer Vorsitzender
Tel.: 0664 / 87 67 139
Helmut Geiร ler Vorsitzender-Stv.
Johann Bernecker Vorsitzender-Stv.
7
Gehaltsansätze ab 01.03.2014 Erhöhung 1,4 % danach + € 14,50 FL 1
FL 02
FL 03
FL 04
FL 05
FL 06
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
8.058,60 8.329,00 8.599,60 8.870,10 9.140,70 9.411,40 9.682,00 9.952,50 10.223,00 10.493,60 10.764,20 11.034,70 11.305,30 11.575,90 11.846,50
7.180,70 7.418,50 7.656,50 7.894,70 8.132,60 8.370,80 8.608,90 8.846,90 9.084,90 9.323,20 9.561,20 9.799,20 10.037,50 10.275,50 10.513,60
6.417,10 6.626,80 6.836,60 7.046,00 7.255,80 7.465,50 7.675,00 7.884,90 8.094,50 8.304,20 8.513,90 8.723,60 8.933,00 9.142,90 9.352,60
5.753,20 5.938,20 6.123,50 6.308,50 6.493,80 6.678,80 6.864,00 7.049,10 7.234,20 7.419,20 7.604,30 7.789,50 7.974,90 8.159,70 8.344,90
5.175,90 5.339,50 5.503,50 5.667,00 5.830,70 5.994,80 6.158,30 6.322,40 6.485,90 6.649,70 6.813,60 6.977,20 7.141,10 7.304,90 7.468,30
4.673,90 4.819,00 4.964,20 5.109,30 5.254,50 5.399,50 5.544,80 5.689,90 5.835,20 5.980,20 6.125,50 6.270,50 6.415,60 6.560,70 6.705,90
FL 09
FL 10
FL 11
FL 12
FL 13
FL 14
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
3.527,80 3.630,20 3.733,00 3.835,70 3.938,20 4.040,90 4.143,40 4.245,90 4.348,60 4.451,30 4.553,80 4.656,40 4.759,10 4.861,40 4.964,30
3.240,60 3.332,80 3.425,10 3.516,90 3.609,00 3.701,20 3.793,40 3.885,30 3.977,60 4.069,40 4.161,70 4.253,70 4.345,80 4.437,90 4.530,20
2.992,60 3.074,70 3.156,80 3.239,40 3.322,40 3.405,10 3.487,80 3.570,60 3.653,30 3.736,30 3.819,00 3.902,00 3.984,60 4.067,40 4.150,20
2.777,40 2.851,60 2.925,70 2.999,80 3.074,00 3.148,20 3.222,70 3.297,30 3.372,30 3.447,00 3.521,50 3.596,70 3.671,30 3.745,80 3.821,10
2.590,20 2.657,70 2.724,70 2.791,70 2.859,00 2.926,00 2.993,30 3.060,50 3.127,70 3.195,20 3.262,60 3.330,70 3.398,20 3.466,20 3.533,70
2.427,60 2.488,80 2.549,80 2.611,20 2.672,10 2.733,40 2.794,70 2.855,90 2.917,00 2.978,20 3.039,60 3.100,60 3.161,80 3.223,50 3.285,30
8
Gehaltsansätze ab 01.03.2014 Erhöhung 1,4 % danach + € 14,50 FL 16
FL 17
FL 18
FL 19
FL 20
2.285,20 2.341,40 2.397,90 2.453,90 2.510,00 2.565,80 2.621,80 2.677,90 2.733,50 2.789,60 2.845,60 2.901,50 2.957,50 3.013,20 3.069,10
2.160,90 2.212,60 2.264,70 2.316,30 2.368,10 2.419,80 2.470,90 2.522,30 2.573,70 2.625,00 2.676,10 2.727,70 2.778,90 2.830,40 2.881,70
2.052,70 2.100,70 2.148,50 2.196,20 2.244,10 2.291,80 2.339,60 2.387,40 2.434,80 2.482,20 2.529,30 2.576,80 2.624,10 2.671,50 2.718,80
1.957,80 2.002,50 2.047,50 2.091,80 2.136,30 2.180,40 2.224,80 2.269,10 2.313,40 2.358,00 2.401,90 2.446,00 2.489,70 2.533,90 2.577,50
1.875,20 1.917,20 1.958,60 2.000,30 2.042,30 2.083,80 2.125,10 2.166,40 2.207,70 2.249,10 2.290,30 2.331,40 2.372,80 2.413,80 2.454,90
1.804,70 1.842,60 1.881,60 1.920,60 1.959,70 1.998,80 2.037,80 2.076,90 2.115,50 2.154,20 2.192,80 2.231,40 2.270,00 2.308,80 2.347,50
FL 21
FL 22
FL 23
FL 24
FL 25
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
1.743,50 1.779,60 1.815,60 1.851,60 1.888,30 1.925,10 1.961,80 1.999,10 2.035,80 2.072,50 2.108,90 2.145,40 2.181,80 2.218,30 2.255,00
1.690,20 1.724,30 1.758,50 1.792,80 1.826,50 1.860,70 1.895,50 1.930,40 1.965,30 2.000,00 2.034,80 2.069,70 2.103,90 2.138,40 2.173,00
1.644,10 1.676,30 1.708,80 1.741,10 1.773,50 1.805,90 1.838,30 1.871,00 1.904,20 1.937,00 1.970,20 2.003,20 2.036,30 2.069,20 2.101,90
1.603,70 1.634,70 1.665,50 1.696,40 1.727,20 1.758,20 1.788,80 1.819,80 1.850,70 1.882,00 1.913,20 1.945,20 1.976,60 2.007,70 2.039,50
1.569,10 1.598,60 1.628,10 1.657,50 1.687,20 1.716,70 1.746,50 1.775,80 1.805,60 1.835,10 1.864,80 1.895,10 1.925,10 1.955,40 1.985,50
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FL 15 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
9
Gehaltsansätze ab 01.03.2014 Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 % Verwendungsgruppe Gehaltsstufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
l3 (VL 3)
l 2b 1 (VL B1)
l 2b 1 (VS B1)
Dienstzulage*)
1.599,90 1.626,40 1.652,10 1.678,40 1.704,70 1.745,60 1.808,70 1.876,40 1.946,50 2.017,80 2.089,50 2.159,40 2.231,00 2.302,60 2.400,10 2.497,50 2.593,70 2.690,40 2.787,00
1.774,30 1.805,80 1.839,00 1.872,60 1.907,80 1.999,30 2.092,20 2.184,10 2.275,40 2.367,10 2.457,90 2.583,40 2.709,00 2.834,10 2.959,30 3.070,00 3.186,00 3.310,80 3.424,30
1.774,30 1.805,80 1.839,00 1.872,60 1.907,80 1.999,30 2.092,20 2.184,10 2.275,40 2.367,10 2.457,90 2.583,40 2.709,00 2.834,10 2.959,30 3.070,00 3.186,00 3.310,80 3.424,30
109,10 109,10 109,10 109,10 109,10 146,30 146,30 146,30 146,30 146,30 146,30 201,60 201,60 201,60 201,60 201,60 201,60 201,60 201,60
Leistungszulage l 2b 1
143,10
l3
101,80
Dienstzulage für SonderkindergärtnerInnen: l 2b 1
93,50 f. Geh. St. 1-5
Dienstzulage für KindergärtnerInnen:
130,70 f. Geh. St. 6-11
l 2b 1
15,60
186,00
l3
52,20
ab Geh. St. 12
*) Einstufungsschema für SonderkindergärtnerInnen: Unter Dienstzulage sind die Dienstzulage für KindergärtnerInnen und die Dienstzulage für SonderkindergärtnerInnen zusammengefasst!
10
Leiterzulagen - ab 01.03.2014 (Erhöhung um 2,02 %) in der Verwendungsgruppe L 3: Gruppen
5 + mehr I 4 II
1 bis 11 bis VL VL ab 16 VL 10 15 218,10 229,00 222,50 233,60 237,30 249,20 161,60 169,70 167,30 175,70 179,70 188,70
III auslaufend (Pensionisten werden mit %-Satz für Dienstzulage erhöht)
3 2 1
IV V VI
108,70 114,10 112,30 117,90 118,60 124,50 75,90 79,70 77,80 81,70 81,80 85,90 52,80 55,40 55,60 58,40 60,10 63,10
in der Verwendungsgruppe L 2b 1: Gruppen
5 + mehr 4 3 2 1
I II IV V VI
1 bis 8 275,30 232,30 193,60 161,60 116,50
VL 289,10 243,90 203,30 169,70 122,30
9 bis 12 300,40 251,80 209,40 175,70 125,80
VL
ab 13
VL
315,40 264,40 219,90 184,50 132,10
323,80 268,80 223,60 186,20 134,00
340,00 282,20 234,80 195,50 140,70
@Thommy Weiss_pixelio.de
(Die Leiterzulagen für Vertragslehrer erhöhen sich jeweils um 5 %).
11
Gehaltsansätze ab 01.03.2014 Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 % Verwendungsgruppe
Dienstklasse I
II
III
daz (1 Bi) daz (2,5 Bi) daz(3,5 Bi)
Gehaltsstufe 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9
E
D
C
B
1.319,40 1.335,10 1.350,60 1.366,00 1.381,50 1.396,90 1.412,50 1.428,00 1.443,30 1.459,00 1.474,60 1.490,10 1.505,10 1.520,90 1.536,50 1.552,00 1.567,40 1.583,00 1.598,40 1.613,80 1.636,90 1.652,30
1.375,60 1.401,00 1.426,30 1.451,80 1.477,30 1.502,20 1.527,90 1.552,90 1.578,50 1.603,70 1.629,20 1.654,40 1.679,70 1.705,10 1.730,80 1.756,10 1.826,60 ----1.897,10 2.002,90 2.073,40
1.432,00 1.465,70 1.499,50 1.533,50 1.567,40 1.601,10 1.634,70 1.668,60 1.702,20 1.736,20 1.770,10 1.806,30 1.843,10 1.881,70
1.601,10 1.643,20 1.685,60 1.727,60
Verwaltungsdienstzulage
Dienstklasse
12
I-V
156,40
VI - IX
198,60
A
1.770,10 1.988,00 1.815,20 1.861,90 1.911,20
Leistungszulage
A
217,50
B
136,30
c
96,90
d
84,90
e
67,10
Gehaltsansätze ab 01.03.2014 Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 % Dienstklassen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 daz (1,5 Bi) daz (1 Bi) daz (2,5 Bi) daz (3,5 Bi)
IV
V
VI
VII
VIII
IX
----1.902,80 1.982,90 2.064,20 2.144,50 2.225,00 2.305,90 2.386,10 --2.466,30 2.586,60 2.666,80
--2.386,10 2.466,00 2.545,30 2.625,20 2.704,90 2.785,00 2.864,40 2.943,60 3.062,40 3.022,80 3.141,60 3.220,80
2.785,00 2.864,40 2.943,60 3.048,00 3.152,20 3.256,50 3.360,90 3.466,40 3.571,00 3.727,90 --3.832,50 ---
3.360,90 3.466,40 3.571,00 3.801,60 4.032,30 4.263,20 4.493,20 4.724,00 4.954,60 5.300,50 --5.531,10 ---
4.493,20 4.724,00 4.954,60 5.302,80 5.650,90 5.999,10 6.347,70 6.695,80 --7.218,00 --7.566,10 ---
6.347,70 6.695,80 7.044,00 7.392,60 7.741,00 8.088,70 ------8.610,30 --8.958,00 ---
@K.Beck_pixelio.de
Gehaltsstufen
13
Gehaltsansätze ab 01.03.2014 Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 % Verwendungsgruppe
Dienstklasse I
II
III
daz1 (1 Bi) daz2 (2,5 Bi)
1. EZI. 2. EZI. 3. EZI. IV
daz (1 Bi) daz (2,5 Bi) daz (3,5 Bi)
14
Gehaltsstufe 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9
3 4 5 6 7 8 9
P1
P2
P3
P4
P5
1.432,00 1.455,90 1.479,80 1.504,10 1.528,20 1.552,10 1.575,80 1.599,90 1.623,70 1.647,50 1.671,90 1.695,90 1.719,80 1.743,80 1.767,80 1.793,30 1.819,30 1.845,50 1.924,30 2.003,10 2.121,30 ------1.902,80 1.982,90 2.064,20 2.144,50 2.225,00 2.305,90 2.386,10 2.466,30 2.586,60 2.666,80
1.416,20 1.438,30 1.460,70 1.483,00 1.505,20 1.527,90 1.550,00 1.572,20 1.594,50 1.616,90 1.639,30 1.661,60 1.684,20 1.706,30 1.728,40 1.751,10 1.773,80 1.797,70 1.872,10 1.946,50 2.058,10 ------1.902,80 1.982,90 2.064,20 2.144,50 2.225,00 2.305,90 2.386,10 2.466,30 2.586,60 2.666,80
1.399,60 1.420,80 1.442,10 1.463,30 1.484,90 1.505,90 1.527,10 1.548,40 1.569,80 1.590,70 1.611,80 1.633,10 1.654,30 1.675,50 1.696,70 1.717,90 1.739,00 1.760,70 1.831,70 1.902,70 2.009,20 2.080,20 2.151,20 2.222,20
1.359,80 1.379,20 1.399,00 1.418,40 1.438,20 1.457,90 1.477,40 1.497,50 1.516,70 1.536,50 1.555,90 1.575,20 1.598,10 1.614,90 1.634,30 1.653,90 1.673,80 1.693,50 1.712,70 1.731,90 1.760,70 1.779,90 1.799,10 1.818,30
1.319,40 1.335,10 1.350,60 1.366,00 1.381,50 1.396,90 1.412,50 1.428,00 1.443,30 1.459,00 1.474,60 1.490,10 1.505,10 1.520,90 1.536,50 1.552,00 1.567,40 1.583,00 1.598,30 1.613,60 1.636,60 1.651,90 1.667,20 1.682,50
Leistungszulage P1 P4
84,90
P5
67,10
Verwaltungsdienstzulage Dienstklasse I - IV
156,40
Gehaltsansätze ab 01.03.2014 Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 % (einschl. 0,4 % SVA, höchstens € 18,12 mtl. ASVG -Höchstbeitragsgrundlage € 4.530,00)
Entlohnungsgruppe Dienstklasse I
II
III
@K_Bork_pixelio.de
daz (1 Bi) daz (2,5 Bi) daz (3,5) Entl.-Stufe 1 2 3 4 5 6 7 8 9 daz (1,5 Bi) daz (1 Bi) daz (2,5 Bi) daz (3,5 Bi
Entl.Stufe 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9
IV --1.910,40 1.990,80 2.072,50 2.153,10 2.233,90 2.315,10 2.395,60 -2.476,10 2.596,90 2.677,40
e
d
c
b
1.324,70 1.340,40 1.356,00 1.371,50 1.387,00 1.402,50 1.418,20 1.433,70 1.449,10 1.464,80 1.480,50 1.496,10 1.511,10 1.527,00 1.542,60 1.558,20 1.573,70 1.589,30 1.604,80 1.620,30 1.643,60 1.659,10
1.381,10 1.406,60 1.432,00 1.457,60 1.483,20 1.508,20 1.534,00 1.559,10 1.584,80 1.610,10 1.635,70 1.661,00 1.686,40 1.711,90 1.737,70 1.763,10 1.833,90 --1.904,70 2.010,90 2.081,70
1.437,70 1.471,60 1.505,50 1.539,60 1.573,70 1.607,50 1.641,20 1.675,30 1.709,00 1.743,10 1.777,20 1.813,50 1.850,50 1.889,20
1.607,50 1.649,80 1.692,30 1.734,50
V -2.395,60 2.475,90 2.555,50 2.635,70 2.715,70 2.796,10 2.875,90 2.955,40 3.074,70 3.034,90 3.154,20 3.233,70
VI 2.796,10 2.875,90 2.955,40 3.060,20 3.164,80 3.269,50 3.374,30 3.480,30 3.585,30 3.742,80 -3.847,80 --
VII 3.374,30 3.480,30 3.585,30 3.816,80 4.048,40 4.280,30 4.511,20 4.742,10 4.972,70 5.318,60 -5.549,20 --
a
1.777,20 1.996,00 1.822,50 1.869,30 1.918,80 Leistungszulage
A
217,50
d
84,90
B
136,30
e
67,10
c
96,90 VIII 4.511,20 4.742,10 4.972,70 5.320,90 5.669,00 6.017,20 6.365,80 6.713,90 -7.236,10 -7.584,20 --
IX 6.365,80 6.713,90 7.062,10 7.410,70 7.759,10 8.106,80 ---8.628,40 -8.976,10 --
Verwaltungsdienstzulage
I-V
156,40
VI - IX
198,60
15
Gehaltsansätze ab 01.03.2014 Erhöhung um 1,4 % danach + € 14,50 Zulagen um 2,02 % (einschl. 0,5 % SVA, höchstens € 22,65 mtl. ASVG -Höchstbeitragsgrundlage € 4.530,00)
Dienstklasse I
II
III
daz1 (1 Bi) daz2 (2,5 Bi) 1. EZI. 2. EZI. 3. EZI.
IV
daz (1 Bi) daz (2,5 Bi) daz (3,5 Bi)
Entl.Stufe 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 1 2 3 4 5 6 7 8 9
3 4 5 6 7 8 9
p1
p2
p3
p4
p5
1.439,20 1.463,20 1.487,20 1.511,60 1.535,80 1.559,90 1.583,70 1.607,90 1.631,80 1.655,70 1.680,30 1.704,40 1.728,40 1.752,50 1.776,60 1.802,30 1.828,40 1.854,70 1.933,90 2.013,10 2.131,90 ---1.912,30 1.992,80 2.074,50 2.155,20 2.236,10 2.317,40 2.398,00 2.478,60 2.599,50 2.680,10
1.423,30 1.445,50 1.468,00 1.490,40 1.512,70 1.535,50 1.557,80 1.580,10 1.602,50 1.625,00 1.647,50 1.669,90 1.692,60 1.714,80 1.737,00 1.759,90 1.782,70 1.806,70 1.881,50 1.956,30 2.068,50 ---1.912,30 1.992,80 2.074,50 2.155,20 2.236,10 2.317,40 2.398,00 2.478,60 2.599,50 2.680,10
1.406,60 1.427,90 1.449,30 1.470,60 1.492,30 1.513,40 1.534,70 1.556,10 1.577,60 1.598,70 1.619,90 1.641,30 1.662,60 1.683,90 1.705,20 1.726,50 1.747,70 1.769,50 1.840,90 1.912,30 2.019,40 2.090,80 2.162,20 2.233,60
1.366,60 1.386,10 1.406,00 1.425,50 1.445,40 1.465,20 1.484,80 1.505,00 1.524,30 1.544,20 1.563,70 1.583,10 1.606,10 1.623,00 1.642,50 1.662,20 1.682,20 1.702,00 1.721,30 1.740,60 1.769,60 1.788,90 1.808,20 1.827,50
1.326,00 1.341,80 1.357,40 1.372,80 1.388,40 1.403,90 1.419,60 1.435,10 1.450,50 1.466,30 1.482,00 1.497,60 1.512,60 1.528,50 1.544,20 1.559,80 1.575,20 1.590,90 1.606,30 1.621,70 1.644,80 1.660,20 1.675,60 1.691,00
Leistungszulage p1-p4
84,90
p5
67,10
Verwaltungsdienstzulage Dienstklasse I - IV
16
156,40
@Thommy Weiss_pixelio.de
Entlohnungsgruppe
Bürokaufmann / Bürokauffrau: 1. Lehrjahr: € 484,30 2. Lehrjahr: € 617,60 3. Lehrjahr: € 891,30
Bautechnische/r ZeichnerIn: 1. Lehrjahr: € 656,30 2. Lehrjahr: € 843,00 3. Lehrjahr: € 1.047,40
VeranstaltungstechnikerIn: 1. Lehrjahr: € 533,00 2. Lehrjahr: € 714,80 3. Lehrjahr: € 965,50 4. Lehrjahr: € 1.308,70
Straßenerhaltungsfachmann: 1. Lehrjahr: € 522,20 2. Lehrjahr: € 730,50 3. Lehrjahr: € 1.013,20
Koch / Köchin: 1. Lehrjahr: € 551,80 2. Lehrjahr: € 641,60 3. Lehrjahr: € 765,60
TierpflegerIn: 1. Lehrjahr: € 466,00 2. Lehrjahr: € 691,00 3. Lehrjahr: € 916,00
GärtnerfacharbeiterIn: 1. Lehrjahr: € 555,00 2. Lehrjahr: € 625,00 3. Lehrjahr: € 750,00
17
Gehaltsschema „alt“ Die Bezüge sind im Oö. Statutargemeinden-Beamtengesetz 2002 festgesetzt, nähere Bestimmungen verweisen auf das Oö. Gehaltsgesetz. Innerhalb der jeweiligen Dienstklasse sind Gehaltsstufen vorgesehen. Diese nächsthöhere Stufe erreicht man nach einer 2-jährigen Wartefrist. Diesen Umstand nennt man die Vorrückung. Nach Erreichen der letzten Gehaltsstufe erhält der Bedienstete eine Dienstalterszulage (DAZ). Jeder Verwendungsgruppe werden Dienstklassen zugeordnet und es wird die höchste zu erreichende Dienstklasse einer Verwendungsgruppe festgelegt. Das Erreichen einer höheren Dienstklasse innerhalb seiner Verwendungsgruppe erfolgt durch die Beförderung in diese Dienstklasse. Die Voraussetzungen für die Beförderung regeln die Beförderungsrichtlinien der Stadt. Überstellung ist die Ernennung zu einer anderen Verwendungsgruppe (z.B. von D in C). Die Nebengebühren werden in der Nebengebührenverordnung 2002 I bzw. in der Nebengebührenverordnung 2002 II (für die Bediensteten im „neuen“ Dienstrecht) der Stadt Wels geregelt.
Gehaltsschema „neu“ Bedienstete, welche ab dem 1.7.2002 in den Dienst zur Stadt Wels aufgenommen wurden, werden lt. Gehaltsschema „neu“ (Funktionslaufbahnen) entlohnt (Einreihungsverordnung 2002 der Stadt Wels). Die Verwendungen, die eine Gruppe von Bediensteten betreffen, sind unter den im Oö. Gemeinde-, Dienstrechts- und Gehaltsgesetz – Oö. GDG 2002 (§ 184) festgelegten Grundsätzen zu bewerten. Im neuen Gehaltsschema rückt der Bedienstete innerhalb seiner Funktionslaufbahn - von den Gehaltsstufen 1 bis 5 nach jeweils zwei Jahren - ab Erreichen der Gehaltsstufe 6 bis zur Gehaltsstufe 10 in die jeweils nächsthöhere vorgesehene Gehaltsstufe nach jeweils drei Jahren - ab Erreichen der Gehaltsstufe 11 in die jeweils nächsthöhere vorgesehene Gehaltsstufe nach jeweils vier Jahren vor. Die Einreihung in eine neue Funktionslaufbahn wird Neueinreihung genannt.
18
19
8 5 10 7 16 13
zufriedenstellend sehr zufriedenstellend
zufriedenstellend sehr zufriedenstellend
zufriedenstellend sehr zufriedenstellend
zufriedenstellend sehr zufriedenstellend
zufriedenstellend sehr zufriedenstellend
sehr zufriedenstellend
Dienstposten
III/7
IV
V
VI
VII
VIII
IX
17
2 2
zufriedenstellend sehr zufriedenstellend
24
23 18
17 14
12,5 8,5
5 5
25 22
20 17
14 11
25 23
14 14
8
8
II/3
III
6
6
B
II
A
24 23
14 14
8
6
E
Verwendungsgruppe Entlohnungsgruppe D
Gesamtbeurteilung C
Dienstklasse
23 21
24 23
14 14
8
6
P1
25 23
24 23
14 14
8
6
P2
24 23
14 14
8
6
P3-5
Begriffsbestimmungen - Unter Dienstzeit sind die vorgeschriebenen Dienststunden, sowie die Überstunden zu verstehen, während derer die Bediensteten verpflichtet sind, ihrer Tätigkeit nachzugehen - Unter Tagesdienstzeit ist die Dienstzeit innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 24 Stunden zu verstehen. - Unter Wochendienstzeit ist die Dienstzeit innerhalb eines Zeitraums von Montag bis einschließlich Sonntag zu verstehen.
Ruhepausen Bei einer Gesamtdauer der Tagesdienstzeit von mehr als 6 Stunden, ist eine Ruhepause von einer halben Stunde einzuräumen.
Tägliche Ruhezeiten Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist dem Bediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuräumen.
Wochenendruhezeit Dem Bediensteten gebührt eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden, einschließlich der täglichen Ruhezeit. Ist der Sonntag für diese Ruhezeit nicht möglich, ist ein anderer Tag zu gewähren. Wenn die Wochenruhezeit während einer Kalenderwoche nur 24 Stunden beträgt, ist diese in der folgenden Woche mit 48 Stunden zu konsumieren.
Ruhepausen - Sonderregelungen Gibt es für ... - Alten- und Pflegeheime - Straßenerhaltungstätigkeiten - städtische Anstalten und Betriebe Nähere Infomationen dazu erhalten Sie im PV-Büro!
20
Dienstverhinderung Ist ein Bediensteter durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert, seinen Dienst zu verrichten, so hat er dies unverzüglich seinem Dienstvorgesetzten zu melden. Der Grund der Verhinderung ist zu bescheinigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so verliert er für die Dauer der Versäumnis den Anspruch auf seine Bezüge.
Nebenbeschäftigung Nebenbeschäftigungen die die pflichtgemäße Erfüllung des Dienstes, die Unbefangenheit im Dienste beeinträchtigen könnten oder das Standesansehen verletzen sind unstatthaft. Außerdem ist der Bedienstete verpflichtet, vor Übernahme einer Nebenbeschäftigung dem Magistrat schriftlich Mitteilung zu machen. Dieser hat die Ausübung der Nebenschäftigung zu untersagen, wenn sie unstatthaft ist.
Versetzung Der Vertragsbedienstete kann von Amts wegen zu einer anderen Dienststelle oder an einen anderen Dienstort versetzt werden, doch darf dadurch ohne seine Zustimmung weder eine Überstellung in eine niedrigere Entlohnungsgruppe, noch eine Minderung seines schemamäßigen Monatsbezuges eintreten. Bei Versetzung an einen anderen Dienstort, ist dem Vertragsbediensteten unter Wahrung der dienstlichen Interessen und unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse eine angemessene Übersiedlungsfrist zu gewähren.
21
Sonderurlaubsregelung Anlass
Ausmaß
Verehelichung
3 Tage
Silberne Hochzeit
1 Tag
Geburt eines Kindes bzw. Pflegekindes
1 Tag
Taufe eines Kindes bzw. Pflegekindes (wenn die Taufe an einem Werktag ist)
1 Tag
Übersiedelung
1 Tag
Todesfälle naher Verwandter (Ehepartner, Lebenspartner, Kind, Pflegekind, Stiefkind, Eltern, Stiefeltern, Schwiegerelternteil)
3 Tage
Todesfälle von anderen Verwandten (Großeltern, Geschwister, Enkelkinder, Schwägerin, Schwager, Onkel, Tante, Nichte, Neffe)
1 Tag
Zeitgutschrift Zusatz (ZZ- Stunden) Für sonstige Anlässe stehen ohne Begründung jährlich 25 Stunden (bei Teilzeitbeschäftigten je nach Beschäftigungsausmaß gerundet auf volle Stunden) zur Verfügung und werden für das nächstfolgende Jahr nicht gutgeschrieben. Die Feststellung erfolgt durch die Dst. Personal am Beginn des Jahres.
Krankenstand ohne Bescheinigung des Arztes Bleibt ein Bediensteter nicht länger als 3 Arbeitstage dem Dienst fern, kann eine Bestätigung durch den Arzt unterbleiben. Dies gilt für insgesamt 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr.
22
@K_Strum_pixelio.de
Betriebsausflüge Für Betriebsausflüge wird jedem Bediensteten ein Arbeitstag freigegeben und zwar der 1. Tag der Abwesenheit. Haben Bedienstete (auch Teilzeitbeschäftigte), die an einem Betriebsausflug teilnehmen, aufgrund der gesonderten Dienststundeneinteilung an diesem Tag keinen Dienst zu leisten, ist die in der jeweiligen Verwendung maßgebliche fiktive (1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit) Dienstzeit als „Zeitausgleich 1:1“ anzurechnen. Dies gilt auch für Bedienstete mit Turnus- und Wechseldienst.
unaufschiebbare Abwesenheiten Die Ermöglichung notwendiger bzw. unaufschiebbarer Abwesenheiten (Behördenwege, Elternsprechtage, Arztbesuche, Arztbesuche mit Kindern bis zum 12. Lebensjahr) während der Dienstzeit stellt ein Entgegenkommen des Dienstgebers dar und setzt daher hinsichtlich deren Inanspruchnahme entsprechendes Verantwortungsbewusstsein auf Bedienstetenseite voraus. Diese Abwesenheiten sind tunlichst auf Zeiten außerhalb der Normalarbeitszeit zu konzentrieren. Über die fiktiv zu leistende Normalarbeitszeit hinaus werden keine Stunden gutgeschrieben.
Anspruchsvoraussetzungen Anspruchsvoraussetzungen für Seite 22 und 23: Lehrlinge, aktive Beamte und Vertragsbedienstete die zum 1.1. des jeweiligen Jahres ein Dienstverhältnis begründet haben.
Antragstellung Antragstellung mittels Formblatt „Urlaubsantrag“ bzw. elektronisch bei dem für die Genehmigung zuständigen Dienstvorgesetzten.
23
Unkündbarkeit Voraussetzungen: - Lebensalter von 35 Jahren - 10-jährige Dienstzeit - mindestens „zufriedenstellende“ Dienstbeurteilung Anmerkung: - Ansuchen bis 30. September eines Jahres - Ansuchen im Dienstweg - Unkündbarkeit ab 1. Jänner des folgenden Jahres
Richtlinien für Bezugsvorschüsse - Das Beschäftigungsausmaß muss mindestens 50% der Vollbeschäftigung betragen. - Das Dienstverhältnis muss auf unbestimmte Zeit lauten und mindestens 3 Jahre ununterbrochen gedauert haben. - Für jeden Bediensteten besteht ein Vorschusskontingent in der Höhe von € 8.000,-- für die gesamte Dienstzeit, welches sich pro Kind, für welches Kinderbeihilfe bezogen wird, um € 400,-- erhöht. - Dieses Kontingent kann pro Vorschuss maximal zu 50% ausgenützt werden. - Die Dienstbeurteilung muss mindestens auf „zufriedenstellend“ lauten.
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Auto
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Betriebskantine für aktive Mitglieder Als aktives Gewerkschaftsmitglied können Sie das Angebot unserer Betriebskantinen im Rathaus (EG) und im Zentralen Betriebsgebäude (1. Stock) in Anspruch nehmen. Bei Interesse fragen Sie einfach in einem unserer PV-Büro´s nach!
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Betriebsausflüge Es werden jährlich ca. 25 Betriebsausflüge von uns organisiert. Hier ist für jedes Mitglied etwas dabei! Ende des Jahres wird das jeweilige Programm inkl. Anmeldung an unsere KollegInnen versendet. Sie bekommen für die Teilnahme an einem Betriebsausflug einen Tag Sonderurlaub, außerdem müssen Sie als Mitglied für einen 1-tägigen Betriebsausflug nichts bezahlen, sofern auf keine gesonderte Aufzahlung verwiesen wurde.
Bildung bfi, Wels: Mitglieder erhalten auf alle bfi-Kurse in Wels 10%. Volkshochschule (VHS), Wels: 10 % Rabatt auf alle Kurse. Weitere Zuschüsse für Aus- und Fortbildung seitens der GdG-KMSfB finden Sie auf Seite 33, 34 und 35.
Brillen, Kontaktlinsen, etc. Fa. Optik Bauer, Wels: 10 % Stammkundenrabatt auf Brillen, Brillengläser und optisches Zubehör, 5 % auf Sonnenbrillen und Sportbrillen, 5 % auf Kontaktlinsen und Kontaktlinsenpflegemittel (ausgenommen bereits reduzierte Ware und Sonderaktionen); Die VIP-Karte liegt im PV-Büro Rathaus zum Verleih auf. Fa. Pearle Optik: Unter Vorlage der Mitgliedskarte erhalten Sie in allen Filialen von Pearle Optik 20 % Rabatt auf optische Brillen und 10 % Rabatt auf Kontaktlinsenprodukte und Sonnenbrillen. Ausgeschlossen sind Sonderangebote und –preise, sowie die gleichzeitige Gewährung weiterer Rabatte.
Restaurant IL Gusto, Wels: Als GdG-KMSfB Mitglied erhalten Sie für Mittagsmenüs, Familienfeiern, Geburtstage, Weihnachtsfeiern oder sonstigen Feiern durch Vorlage Ihres Gewerkschaftsausweises 15% auf die gesamte Konsumation. Pizzas und Nudeln etc. können auch mitgenommen werden.
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Essen
Großhandel C & C Körner, Wels: Einkauf möglich bei Vorlage der Mitgliedskarte. Fa. Metro, Wels: Bei Vorlage der Mitgliedskarte wird direkt bei der Fa. Metro eine Tageskarte ausgestellt. Fa. Unterholzner, Wels: Einkauf ebenfalls möglich bei Vorlage der Mitgliedskarte. C+C Pfeiffer, Wels: Unter Vorlage der Mitgliedskarte erhalten Sie 5 % Rabatt - auch auf reduzierte Ware!
Gewerkschaftsbusse
5
%
Es wird eine Leihgebühr von € 20,-- eingehoben. Ab dem 2. Tag werden pro Tag € 5,-- Benützungsgebühr verrechnet. Die Busse müssen besenrein und vollgetankt zurück gebracht werden.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, für erforderliche Transporte anlässlich von Übersiedlungen (ausschließlich von Bediensteten) einen Kleintransporter anzumieten. Die Leihgebühr dafür beträgt € 20,--. Der Bus muss vollgetankt und besenrein zurück gebracht werden. Falls dieser Kleintransporter nicht für die Übersiedlung des Bediensteten genutzt wird ist die Leihgebühr € 20,-- und ab dem 2. Tag werden pro Tag € 5,-- Benützungsgebühr verrechnet. Es besteht auch die Möglichkeit sich einen Party-Anhänger für private Zwecke auszuleihen. Dieser Anhänger beinhaltet u.a. Biertischgarnituren, Kühlschränke, Gläserspüler, Gläser, Durchlaufkühler, Schirmständer, Sonnenschirme, Stehtische, Griller, etc. Die Leihgebühr für diesen Anhänger beträgt € 30,-- für ein Wochenende von Freitag bis Sonntag. Im Vorhinein wird eine Kaution in der Höhe von € 50,-- einbehalten, die dann bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Anhängers wieder zurückgegeben wird.
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Krankenhausaufenthalte (für aktive Mitglieder) Krankenhausaufenthalte (für aktive Mitglieder): Bei einem mind. fünftägigen Krankenhausaufenthalt erhalten Sie von der GdG-KMSfB einen max.center-Gutschein im Wert von € 10,-- (einmal jährlich).
Kulturelle Veranstaltungen Für kulturelle Veranstaltungen gibt es einen Zuschuss von 30 Prozent, jedoch max. € 11,-- pro vorgelegter Karte, pro Bediensteten können 2 Karten vorgelegt werden. Dieser Zuschuss gilt für kulturelle Veranstaltungen in ganz Österreich. Außerdem gibt es für ABO’s im Welser Stadttheater und Linzer Landestheater einen Zuschuss von 30 Prozent (pro Bediensteten nur ein Abo). Pro Bediensteten kann ein Betrag von € 75,-- pro Jahr refundiert werden, außerdem müssen die Karten innerhalb von sechs Monaten nach der Veranstaltung im PV-Büro vorgelegt werden. Der Kartenpreis darf nicht händisch nachgetragen sein. Er muss aufgedruckt oder ein Rechnungsbeleg beigefügt sein. Wenn der Betrag mit der Hand von der Verkaufsstelle dazugeschrieben wird, dann muss dies durch einen Stempel bestätigt werden (z.B.: Betrag von € 22,-- bezahlt/Stempel der Verkaufsstelle).
Mietervereinigung Für Mitglieder ist die Inanspruchnahme des Beratungsdienstes der Mietervereinigung Österreichs, Bezirksorganisation Wels, möglich. Telefonische Terminvereinbarung unter Tel. Nr. 07242/46 2 53, GR. Franz Roiss, Bahnhofstraße 22.
Mode Fa. City Outlet: Die jeweils aktuellen Aktionen werden per E-Mail bzw. auf unserer Homepage veröffentlicht.
PC und Telefon PC gratis für private Zwecke: Zwischen 30 und 40 PC´s können jährlich an unsere Gewerkschaftsmitglieder vergeben werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte im PV-Büro ZBG (DW 9010).
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T-Mobile und A1: Nähere Informationen zu den Vergünstigungen der Fa. T-Mobile bzw. A1 erhalten Sie bei unseren Kollegen Wolfgang Lettner, DW 3710 und Klaus Mayr, DW 7500.
Reinigungsprodukte & Zubehör Siratec GesmbH, Wels (Rennbahnstraße 15): Reinigungsprodukte zum Bestpreis unter www.siratec.at/shop (Zugangscode: PV4600).
Schmuck & Uhren Fa. Feichtiger-Waiglein: In den beiden PV-Büro’s erfahren Sie, wie Sie in ganz Österreich zu den Business-Card-Konditionen einkaufen können. Diese liegen bei Schmuck ca. bei 43% und bei Uhren zwischen 20 und 25 % unter dem Detailverkaufspreis. Fa. Krabath, Wels: In den PV-Büro´s erhalten Sie Ihre persönliche Vorteilskarte, mit welcher Sie 12 % erhalten. Goldschmied Kemptner Franz, Wels: Die Goldschmiede von Hrn. Kemptner Franz bietet für Gewerkschaftsmitglieder 10 % Rabatt unter Vorlage der Gewerkschaftskarte.
Schreibwaren Fa. Skribo GmbH, Filiale Joh. Haas, Wels: 10 % Rabatt unter Vorlage der Gewerkschaftskarte. Ausgenommen sind Bücher, Zeitschriften, Gutscheine, Mont blanc Schreibgeräte, Druckerpatronen und bereits reduzierte Ware.
Sonstige Vergünstigungen
10
%
KUNSTnagelWERKstatt, Wels (Eferdinger Straße 22): Unter Vorlage der Gewerkschaftskarte erhalten Sie auch hier Rabatte zwischen 10 und 30 %. Nachfragen zahlt sich aus! Security WORLD, Wels: Kostenlose und unverbindliche Risikoanalyse vor Ort und 10% Ermäßigung auf Alarmanlagen und Videoüberwachungssysteme. max.center, Wels: In den PV-Büro´s können Sie max.center Gutscheine erwerben. Leider erhalten Sie keinen Rabatt - Sie sparen sich allerdings die Fahrt ins max.center Wels.
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Profi Musik- bzw. Tonanlage für div. Veranstaltungen der Gewerkschaft und deren Mitglieder. Rufen Sie einfach im PV-Büro ZBG (DW 9010) an! Fa. Müller (SCW): Gutschein-Karten können in beiden PV-Büros angekauft werden - Sie erhalten 10 % Ermäßigung! Versandapotheke: Wie Sie als Gewerkschaftsmitglied günstiger bei der Versandapotheke einkaufen können erfahren Sie unter www.gdg-kmsfb.at. Bank: Es gibt bei einigen Banken spezielle Konditionen für Magistratsbedienstete bzw. Gewerkschaftsmitglieder. Fragen lohnt sich!
Sozialfonds (für aktive Mitglieder) Sozialfonds- und Gesundheitsvorsorge (für aktive Mitglieder): Für Zahnersatz (keine Kronen), kieferorthopädische Behandlungen (Zahnspange), usw. kann über Antrag aus der Gesundheitsvorsorge ein Zuschuss gewährt werden (Zuschüsse für Bedienstete und Kinder möglich). Es muss ein schriftlicher Antrag bei der Personalvertretung eingebracht werden. Voraussetzung ist eine mind. 2-jährige Mitgliedschaft.
Sport & Fitness Physio & Fit Mag. Graf, Wels: Beim Abschluss eines Jahresvertrages können Sie das erste Monat gratis trainieren. Der Preis beträgt pro Monat € 54,80 statt € 64,--/Monat. Fa. Hervis, Wels: Unter Vorlage der Mitgliedskarte erhalten Sie 10 % Rabatt.
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%
TEAMPLAYER, Wels: 15% auf alle Sportartikel (ADIDAS, PUMA, NIKE, ERIMA, usw.) im Shop oder auf Bestellung. 4sports, Wels: 10% Rabatt bei Vorlage der Gewerkschaftskarte. Shiatsu Praxis von Andrea Haidinger, Wels: Erstbehandlung um € 50,-- statt € 55,--, jede weitere Behandlung um € 40,-- statt € 45,--.
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ARENA, Wels: Wenn mind. 10 KollegInnen einen Jahresvertrag abschließen, erhalten Sie ein Monat gratis Training. Wir bitten Sie daher um Bekanntgabe im PV-Büro. MediFIT, Wels: Beim Abschluss eines Jahresvertrages beträgt der Preis pro Monat € 59,50 statt € 70,--, für ASVG-Pensionisten € 55,--. Welldorado - vergünstigte Bäderkarten: 10er Block Freibad, Hallenbad und Sauna sind im PV-Büro erhältlich (30 % günstiger). Fitness Company, Wels: € 25,-- pro Monat bei einer Bindung von 12 Monaten. Bodyfitcenter, Wels: Bodyfitcard statt € 29,90 nur € 10,00 und die Mitgliedschaft bereits ab € 29,90 pro Monat (12 Monate Bindung). Q-lounge, Wels: Nachlass von 10% auf alle Behandlungen und Anwendungen.
Tanken Ermäßigung – Tanken: Lagerhaus, eni (AGIP), ECO-Drom, SABTours; Nähere Informationen erhalten Sie in den PV-Büro´s!
Urlaub und Freizeit Consul Reisen: 3% Preisermäßigung für Gewerkschaftsmitglieder auf die gängigen Reiseveranstalter wie GULET, TUI, Neckermann, Dertour, FTI, Jahn usw. Zusätzlich wird auch keine Bearbeitungsgebühr verrechnet. Eurothermen Resorts: In den beiden PV-Büro´s erhalten Sie beim Kauf von Gutscheinen der Eurothermen Resorts (Bad Ischl, Bad Hall und Bad Schallerbach) 8 % Preisnachlass. Therme Geinberg: In den beiden PV-Büro´s erhalten Sie beim Kauf von Gutscheinen der Therme Geinberg 10 % Preisnachlass. Therme Rogaska, Slowenien: Sie erhalten auf den Hotelpreis und auf die Wellness- Pakete einen 10%igen Nachlass. Nähere Information und Preise unter der Tel.Nr.: + 386 3 811 4000.
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Hier ein kleiner Auszug jener Hotels, bei denen Sie als Mitglied Sonderkonditionen erhalten: Hotel Grimmingblick: 8983 Bad Mitterndorf, 279 Steirisches Salzkammergut, Tel.: (03623) 24 91-0, Fax (03623) 24 91-75 Ferienheim Bad Aussee: 8990 Bad Aussee – Reitern, Im Wald 45, Tel.: 0732/654246 Vitalhotel Styria: Zentrale der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten 8163 Fladnitz an der Teichalm 45 Tel 0 31 79/23 3 14-0 Fax: 0 31 79/23 3 14-42 Kultur- u. Sportvereinigung der HG I: Sport- und Seminarzentrum im Prater 1020 Wien, Rustenschacherallee 3-5, Tel.: (01)720 84 91, Fax: (01) 720 16 91, Mob.: 0650 / 720 84 89, E-Mail: ksv@ksv-sportzentrum.info Kremslehner Hotels in Wien (Hotel Regina, Hotel Royal, Graben Hotel) Unter www.gdg-kmsfb.at finden Sie nähere Informationen und noch mehr spezielle Angebote von Freizeiteinrichtungen und ganz besondere Urlaubsangebote. Von den eigenen Anlagen der GdG-KMSfB bis zu den beliebtesten Urlaubsregionen der Welt - hier ist für jedes Mitglied etwas dabei! Nutzen Sie unser vielfältiges Angebot in den Urlaubs- und Schulungshäuser, unseren Freizeitanlagen sowie die aktuellen Urlaubsangebote.
Wohnen & Deko A-Markt, Wels (Pollheimerstr. 15): Bei Vorlage der Mitgliedskarte erhalten Sie 10%. Fa. Leiner, Wels: Unter Vorlage der Mitgliedskarten erhalten Sie bei einem Einkaufswert bis € 100,-- 5 % Rabatt, ab einem Einkaufswert von € 100,-- erhalten Sie 10 % Rabatt.
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Voraussetzungen für Leistungen der Bezirksgruppe und Zentralorganisation: mindestens halbjährige Gewerkschaftszugehörigkeit Wels Zentrale Abschluss von Hochschulstudien Doktorat, Fachhochschule, Diplombzw. Magisteriumsabschluss
€ 75,--
€ 580,--
Abschluss von Studien an Akademien ------ € 410,-Kollegs bzw. Abiturientenlehrgängen ------ € 350,- Abschluss von Studien an höherbildenden Lehranstalten (Sekundärstufe II) Matura/Abitur Allgemeinbild. höhere Schulen (AHS) und Oberstufenrealgymnasium ----- € 290,-Berufsbildende höhere Schulen (fünfj. HTL) Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung Ablegung der Berufsreifeprüfung
-----
€ 350,--
€ 60,-- € 60,--
€ 235,-€ 235,--
Spezifische Qualifikationswege Abschluss eines Universitätslehrganges oder Masterlehrganges (MBA, etc.)
€ 60,--
€ 175,--
Ablegen von Meisterprüfungen Lehrabschlussprüfungen
€ 60,-- € 60,--
€ 145,------
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Abschluss einer Ausbildung an berufsbildenden mittleren Schulen (Sekundärstufe I) z.B. Facharbeiterausbildung
€ 60,--
Innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung Ablegen von Verwaltungsdienstprüfungen € 40,--
€ 120,--
€ 90,--
Spezifisch innerbetriebliche Qualifikation € 30,-- € 90,-(Klär- und Kesselwärterprüfungen, Qualifikation zum Berufslenker, Aus- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen, Heimleiter, usw.) Berufsweiterbildende Kurse Kurse der fachspezifischen Berufsweiterbildung (z.B. Montessori-Ausbildung) bzw. allgemeine- und persönlichkeitsbildende Kurse für den Beruf max. € 60,--pro Jahr / € 90,-Allgemeinbildende Kurse
max. € 30,--pro Jahr
Kursdauer: mindestens 20 Unterrichtseinheiten (Zentrale) Ansuchen sind innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Kurses bzw. nach Ablegung der Prüfung der Bezirksgruppe unter Anschluss einer Kopie des Zeugnisses bzw. Kursbesuchsbestätigung und eines Einzahlungsscheines einzureichen.
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Eine mindestens halbjährige Gewerkschaftszugehörigkeit ist erforderlich! Zuschuss (gilt für Bedienstete und deren Kinder) für den Besuch einer Hochschule einer Akademie oder eines Kollegs einer höherbildenden Lehranstalt (Matura) einer Bildungsanstalt (Matura) einer Arbeitermittelschule oder HAK für Berufstätige (nur für das Mitglied)
€ 60,-€ 40,-€ 40,-€ 40,-€ 45,--
Zuschuss für Krankenstand pro vier Wochen (max. für acht Monate)
€ 10,--
Zuschuss für Kur- oder Erholungsaufenthalt
€ 33,--
Einmaliger Zuschuss anl. Verehelichung
€ 40,--
Zuschuss für den Aufenthalt in den Ferienheimen Bad Aussee und Bad Mitterndorf, pro Woche
€ 10,-
Zuschuss für Kinderferienaufenthalt mit einer Jugendorganisation, Mindestaufenthalt 2 Wochen Mindestaufenthalt 3 Wochen
€ 40,-€ 60,--
Zuschuss für Pensionierungsfeier
€ 40,--
Zuschuss für Jahresbeitrag beim ASKÖ für Tennis € 22,--
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Zuschuss für unsere Lehrlinge: Für einen ausgezeichneten Schulerfolg erhalten unsere Lehrlinge eine Belohnung in der Höhe von € 50,-- (im PV-Büro) unter Vorlage des jeweiligen Jahresabschlusszeugnisses. Alle Zuschüsse können nur innerhalb von sechs Monaten in der Personalvertretung gewährt werden.
@Klack_pixelio.de
Ehrengeschenk der Gewerkschaft an Bedienstete anlässlich der Pensionierung nach einer Dienstzeit von mind. 25 Jahren bei der Stadt Wels.
Mitglied sein lohnt sich!
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Als Gewerkschaftsmitglied sind Sie zugleich auch Mitglied des Magistratssportvereins Wels. Nachstehend finden Sie den Vorstand, sowie unsere Sektionen/ SektionsleiterInnen und spezielle Angebote für Sie: Einzelne Veranstaltungen werden zeitgerecht veröffentlicht. Vorsitzender: Vorsitzender-Stv.: Sportleiter:
Mag. Ellmerer Norbert Kirchmayr Ernst Schoisswohl Andreas
DW 4210 DW 4520 DW 5370
DAMENFUSSBALL: Pühringer Sandra
DW 4410
FISCHEN: Hochhauser Manfred
Tel.: 07242 / 46494-4532
FUSSBALL: Paseka Siegfried
DW 8650
HOCKEY: Steiner Erich
DW 5110
LAUFEN + FITNESS: Lettner Wolfgang
DW 3710
MOTORSPORT: Burndorfer Andreas
Tel.: 0676 / 740 93 68
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SKILAUF alpin: Mag. Ellmerer Norbert
DW 4210
STOCKSPORT: Häuserer Rudolf
Tel.: 0699 / 12 725 995
SPORTKEGELN: Schierl Barbara
DW 9150
TENNIS: Schoisswohl Andreas
DW 5370
TISCHTENNIS: Eile Michael
DW 5320
WANDERN + LANGLAUF+ RADFAHREN: Kagerer Heinz Tel.: 0676 / 57 82 853
Vergünstigungen MSV Kegeln: Sollten Sie mit weiteren 5 Gewerkschaftsmitgliedern Kegeln gehen, dann gewährt Ihnen die GdG Bezirksgruppe WelsStadt einen Zuschuss von max. € 15,-- einmal im Monat. Wir benötigen dazu die Rechnung der Kegelbahn inkl. den insg. 6 Unterschriften der GdG-Mitglieder auf der Rückseite. Asphaltstockbahnen der GdG Wels: Interessierte KollegInnen können sich bei unserem Koll. Häuserer Rudi, DW 4650 melden. Die Vereinshütte beim Fischteich, kann von unseren Gewerkschaftsmitgliedern für Geburtstagsfeiern etc. benutzt werden. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Koll. Schwandtner Franziska Tel. Nr. 0664/1804033. Schneeschuhe: Die GdG-KMSfB, Bezirksgruppe Wels-Stadt, hat 20 Paar Schneeschuhe angekauft. Diese können ab sofort kostenlos für unsere Gewerkschaftsmitglieder in der Personalvertretung ausgeborgt werden.
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Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftpflicht gewährt jedem Mitglied der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe ab Dienstantritt Versicherungsschutz für jede dienstliche Handlung, bei der eine dritte Person Schaden erleidet, egal ob Sach- oder gesundheitlichen Schaden. Die Versicherung umfasst: - Rechtsschutz bei strafrechtlicher Verfolgung, - Rechtsschutz bei zivilrechtlicher Verfolgung, einschließlich zivilrechtlicher Haftungsbeträge für allenfalls nachfolgende zivilrechtliche Klagen bis zu € 220.000,-- für Verlust und Abhandenkommen von in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme € 1.500,-- pro Versicherungfall, hiervon maximal € 750,-- für Geld, Schmuck und Wertsachen. - Übernahme der Kosten zur Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche gegen Dritte bis zur Höhe von € 40.000,-Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Schadenersatzansprüche des Dienstgebers sowie Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungs- und Organhaftpflichtgesetzes. Ausgenommen sind auch Schadensfälle nach der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
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Diese besondere Serviceleistung wird aus den Mitteln des Gewerkschaftsbeitrages, ohne zusätzliche Kosten für den Einzelnen, finanziert.
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Unterstützungseinrichtungen des ÖGB, der Zentralorganisation der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe und der Landesgruppe Oberösterreich. Leistungen des ÖGB: 1. Rechtsschutz Voraussetzung: Leistung von mindestens sechs Vollmonatsbeiträgen. Art und Ausmaß: Grundsätzlich nur bei Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis. Schriftliches Ansuchen erforderlich. Die Entscheidung trifft der ÖGB. Sollte ein Rechtsschutz notwendig sein, ist auf jeden Fall vor Inanspruchnahme eines Anwaltes mit dem PV-Büro Kontakt aufzunehmen. Die GdG-Zentrale in Wien entscheidet dann über eine allfällige Rechtsschutzgewährung durch unseren Vertragsanwalt. 2. Johann-Böhm-Fonds Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung sind soziale Bedürftigkeit (Einkommensgrenze) und die seit mindestens drei Jahren bestehende ÖGB-Mitlgiedschaft. Beihilfen gibt es nur für Diplomarbeiten und Dissertationen. Die Themen werden vom ÖGB vorgegeben. 3. Karl-Maisel-Fonds Dieser Fonds wird im ÖGB-Finanzreferat geführt. Aus diesen Mitteln können Zuschüsse für lebensrettende Operationen, für Ankäufe von Hilfsgeräten für Invalide usw. gewährt werden. Ausschlaggebend für eine Unterstützung ist die soziale Stellung, vor allem die Bedürftigkeit des Unterstützungswerbers. Anträge auf Bewilligung sind über die Zentrale unserer Gewerkschaft an den ÖGB zu stellen. 4. Anton-Proksch-Fonds Auch dieser Fonds wird im ÖGB-Finanzreferat geführt und hat den Zweck, Mittel zur Gewährung von außerordentlichen Unterstüt-
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zungen im Fall unverschuldeter sozialer Bedürftigkeit, insbesondere an behinderte Kinder und Jugendliche, für deren Berufsausbildung bereitzustellen. Anträge sind an das Sekretariat des Fonds beim ÖGB einzureichen. 5. Rudolf-Pöder-Fonds Mittel zur Unterstützung behinderter Mitglieder für einmalige, außerordentliche Aufwendungen zur Überwindung oder Linderung ihrer Behinderung. Die Unterstützung erstreckt sich auch auf Kinder, den Ehegatten oder Lebensgefährten des Unterstützungswerbers, wenn diese kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben und der Unterstützungswerber für sie zu sorgen hat. 6. Beihilfen aus dem Katastrophenfonds Dieser Fonds gewährt finanzielle Unterstützung an Gewerkschaftsmitglieder die durch Katastrophen (Brand, Hochwasser, Lawinen) zu Schaden gekommen sind. Die Schadenshöhe muss über € 700,-- liegen und es können nur Schäden am und im Wohnhaus bzw. an der Wohnung anerkannt werden. Es muss eine mindestens zweijährige ununterbrochene Mitgliedschaft vorliegen. Schadensmeldungen sind innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt des Schadens an die Landesgruppe Oberösterreich zu übermitteln. 7. Arbeitslosenunterstützung Voraussetzung: Leistung von 24 Vollmonatsbeiträgen erforderlich, ohne eigenes Verschulden arbeitslos; Meldung beim Arbeitsamt ist unverzüglich zu machen. Höhe:
Vierfaches des monatlichen Durchschnittsbeitrages.
Dauer:
2 bis 9jährige Mitgliedschaft 3 Monate 10 bis 14jährige Mitgliedschaft 4 Monate über 15 Jahre Mitgliedschaft 5 Monate
Nachweis: Bescheinigung des Arbeitsamtes Auszahlung: Monatlich im nachhinein. Der Beitrag für arbeitslose Mitglieder beträgt € 1,80.
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8. Weihnachtsspende für arbeitslose Mitglieder Als Weihnachtsunterstützung wird seitens der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe für arbeitslose Mitglieder eine Weihnachtsgabe von € 40,-- gewährt. Voraussetzung ist, dass die Beiträge weiter entrichtet wurden und das arbeitsose Mitglied beim Arbeitsamt als gemeldet aufscheint (der Zeitraum wird jährlich bekannt gegeben).
Solidaritätsversicherung ab 01.01.2003 Zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund und der Wiener Städtischen Allgemeinen Versicherung Aktiengesellschaft wurde ein Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, der allen Mitgliedern des ÖGB, die mindestens drei Jahre Mitglied sind und die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt haben, Versicherungsschutz gewährt. Der Nachweis der Mitgliedschaftsdauer entfällt bei jugendlichen Mitgliedern, die infolge ihres Alters noch nicht drei Jahre Mitglied sein können.
1. Unfallversicherung: 1.1. Invaliditätsversicherung nach einem Freizeitunfall eines aktiven (nicht im Ruhestand befindlichen) Mitgliedes: Versicherungssumme bei einer Mitgliedschaftsdauer Freizeitunfall-Totalinvalidität von 3 bis 10 Jahren € 3.200,-über 10 bis 25 Jahren € 4.800,-über 25 Jahren € 6.400,-Bei Teilinvalidität gebührt eine dem Invaliditätsgrad entsprechende anteilige Leistung.
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1.2. Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder: Versicherungssumme bei einer Mitgliedschaftsdauer von 3 bis 10 Jahren € 800,-über 10 bis 25 Jahren € 1.000,-über 25 Jahren € 1.200,-1.3. Ablebens-Risikoversicherung für im Ruhestand befindliche Mitglieder, die sich bereits am 1.1.2000 im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde: Versicherungssumme bei einer Mitgliedschaftsdauer Unfalltod von 3 bis 10 Jahren € 875,-über 10 bis 25 Jahren € 1.310,-über 25 Jahren € 1.745,-
2. Unfallspitalgeld-Versicherung:
Alle Mitglieder des ÖGB erhalten nach einem Unfall ab dem ersten Tag der stationären Behandlung in einem Krankenhaus täglich € 4,-- Spitalgeld für längstens 77 Tage (Höchstbetrag € 308,--), sofern der Spitalsaufenthalt mindestens 4 Tage dauert. Im Fall von mehreren durch denselben Unfall bedingten stationären Krankenhausaufenthalten werden die insgesamt im Spital verbrachten Tage als ein Spitalsaufenthalt betrachtet.
3. Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:
Stirbt ein Mitglied des ÖGB, das am 31. Dezember 1971 noch nicht im Ruhestand war, so wird ein Begräbniskostenbeitrag gewährt: Versicherungssumme bei einer Mitgliedschaftsdauer von 3 bis 10 Jahren € 150,-über 10 bis 20 Jahren € 160,-über 20 bis 30 Jahren € 170,-über 30 Jahren € 180,-Ausgenommen von dieser Regelung sind Pensionisten, die bereits vor dem 1.1.1972 im Ruhestand waren. Für diese gelten eigene Bestimmungen.
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Jubiläumszuwendungen für Vertragsbedienstete Die Jubiläumszuwendung beträgt: bei einer Dienstzeit von 25 Jahren bei einer Dienstzeit von 35 Jahren bei einer Dienstzeit von 40 Jahren
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Sonderregelung für Beamte - Pensionskassenbeitrag
Treuebelohnung Dem Beamten, der durch Tod, Versetzung in den zeitlichen Ruhestand oder Übertritt oder Versetzung in den dauernden Ruhestand aus dem Dienst ausscheidet und zu diesem Zeitpunkt eine mindestens 25-jährige Dienstzeit aufweist, gebührt für treue Dienste eine Treuebelohnung. Die Treuebelohnung beträgt bei einer Dienstzeit von mindestens 25 Jahren 100% 30 Jahren 150% 35 Jahren 200% 40 Jahren 300% 45 Jahren 400%
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@K_Altmann_pixelio.de
des Monatsbezuges, der dem Beamten für den Monat gebührt, in dem oder mit dessen Ablauf er aus dem Dienststand ausscheidet.
Kündigungsfristen Die Kündigung beträgt für beide Teile nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von: < 3 Monaten
2 Wochen
≥ 3 Monaten
1 Monat
2 Jahren
2 Monate
5 Jahren
3 Monate
10 Jahren
4 Monate
> 15 Jahren
5 Monate
Kinderzulage Die Kinderzulage beträgt € 15,-- monatlich (bei Vollbeschäftigung) und gebührt für jedes der folgenden Kinder: eheliche Kinder, legitimierte Kinder, Wahlkinder, uneheliche Kinder und sonstige Kinder, wenn sie dem Haushalt des Bediensteten angehören und der Bedienstete überwiegend für die Kosten des Unterhaltes aufkommt. Der Anspruch auf die Kinderzulage endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Über den Zeitpunkt der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes hinaus gebührt die Kinderzulage jedoch, solange die Familienbeihilfe gewährt wird.
Geburtenbeihilfe Sie wird bei Vorlage der Geburtsurkunde angewiesen und beträgt € 300,--. Väter von außerehelichen Kindern haben nur dann einen Anspruch, wenn ihnen die Kinderzulage für das Kind gebührt. Weibliche Bedienstete erhalten die Geburtenbeihilfe nur dann, wenn der Ehegatte nicht eine ähnliche Beihilfe aus öffentlichen Mitteln bezieht.
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Fahrtkostenzuschuss Dem Bediensteten gebührt ein Fahrtkostenzuschuss von höchstens € 72,70/Monat, wenn: 1. Die Entfernung zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Wohnung - in der Luftlinie gemessen - mehr als 2 Kilometer beträgt, 2. er diese Wegstrecke an den Arbeitstagen regelmäßig zurücklegt und 3. die notwendigen monatlichen Fahrtauslagen für das billigste öffentliche Beförderungsmittel, das für den Bediensteten zweckmäßigerweise in Betracht kommt, den Eigenanteil von € 21,80 übersteigen. Antragsformulare liegen in der Direktion auf. Änderungen der Wohnadresse, der Tarife sowie der Dienstverrichtungsstelle sind vom Bediensteten im Dienstweg der Direktion unter Verwendung des entsprechenden Formblattes bekannt zu geben.
Abfertigung ALT 1. Dem Vertragsbediensteten gebührt beim Enden des Dienstverhältnisses nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Abfertigung. 2. Der Anspruch auf Abfertigung besteht nicht, a) wenn das Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit eingegangen wurde (§ 4 Abs. 3) und durch Zeitablauf geendet hat; b) wenn das Dienstverhältnis vom Dienstgeber nach § 37 Abs. 2 lit. a, c oder f oder wenn es vom Dienstnehmer gekündigt wurde; c) wenn den Dienstnehmer ein Verschulden an der Entlassung (§ 40 Abs. 2) trifft; d) wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt (§ 40 Abs. 5); e) wenn das Dienstverhältnis einverständlich aufgelöst wird und keine Vereinbarung über die Abfertigung zustande kommt oder wenn das Dienstverhältnis gemäß § 35 Abs. 1 lit. c endet.
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3. Weibliche Vertragsbediensteten gebührt die Abfertigung auch, wenn sie innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie sich verehelicht oder ein lebendes Kind geboren haben, das Dienstverhältnis kündigen. 4. Die Abfertigung beträgt nach einer Dauer des Dienstverhältnisses von 3 Jahren das Zweifache, 5 Jahren das Dreifache, 10 Jahren das Vierfache, 15 Jahren das Sechsfache, 20 Jahren das Neunfache und 25 Jahren das Zwölffache, des dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsgehaltes und der Haushaltszulage.
Abfertigung NEU Die Abfertigung – NEU gilt für alle echten Arbeitnehmer, unabhängig vom Ausmaß der Arbeitszeit, also insbesondere für alle - Arbeiter, - Angestellten, - Lehrlinge und - Aushilfsbediensteten, sofern das Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2002 begonnen hat.
Sterbekostenbeitrag Wird das Dienstverhältnis durch den Tod des Vertragsbediensteten gelöst, so tritt an die Stelle der Abfertigung ein Sterbekostenbeitrag. Dieser beträgt die Hälfte der Abfertigung. Hat das Dienstverhältnis noch nicht drei Jahre gedauert, so beträgt der Sterbekostenbeitrag das Einfache des dem Vertragsbediensteten für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsentgeltes und der Haushaltszulage. Der Sterbekostenbeitrag gebührt der Witwe, sofern sie im gemeinsamen Haushalt mit dem Vertragsbediensteten gelebt hat. Hat der Vertragsbedienstete keine anspruchsberechtigte Witwe hinterlassen, so kann der Sterbekostenbeitrag ganz oder zum Teil den Personen gewährt werden,
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die erwiesenermaßen die Begräbniskosten aus eigenen Mitteln bestritten oder den Verstorbenen in seiner letzten Krankheit vor dem Tod gepflegt haben.
Vorsorgeversicherung (Wiener Städtische AG) Zuschuss für Kuraufenthalt Aufgrund der Zusatzversicherung werden bei Vertragsbediensteten folgende Zuschüsse für Kur- und Erholungsaufenthalte gewährt: Übernimmt die Sozialversicherung die Kosten eines Kur- bzw. Erholungsaufenthaltes, in dem sie einen Versicherten/eine Versicherte in ein kasseneigenes Kur- oder Erholungsheim einweist, oder erfolgt zu einem Kur- oder Erholungsaufenthalt bei freier Wahl der Unterkunft eine tägliche Zuschussleistung durch die Sozialversicherung werden pro Tag € 8,-- gezahlt, und zwar für die von der Sozialversicherung bewilligte Dauer, längstens jedoch für 28 Tage. Bestätigungen über diesen Kur- und Erholungsaufenthalt sind bei der Direktion/Besoldung und in der Personalvertretung umgehend abzugeben. Die Bewilligung ambulanter Bäderbehandlungen begründet keinen Anspruch auf Zuschussleistungen. Beitragsfreie Kindervorsorge Kinder eines Vorsorgemitgliedes sind, falls sie nicht selbst aus einem Arbeitsverhältnis Sozialversicherungsleistungen beziehen, mitversichert. Im Rahmen dieser beitragsfreien Kindervorsorge wird pro Verpflegstag im Krankenhaus ein Betrag von € 3,63 ausbezahlt. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, ist eine Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses bei der Personalabteilung oder Personalvertretung abzugeben. Beim Ableben eines Kindes wird aus Vereinsmitteln eine finanzielle Unterstützung von € 218,02 gewährt.
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DURCH RUNDUM SERVICE
IN GUTEN HÄNDEN
seit über 50 Jahren eine Einrichtung der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten
Die VORSORGE mit den ganz besonderen Konditionen für GdG-KMSfB Mitglieder • Sondertarif in der KfZ-Versicherung mit ½ Selbstbehalt in der Kasko-Versicherung für einen Schaden pro Jahr (für 3 Jahre!!!) • 5 Monatsprämien Rückvergütung nach 5 Jahren in der Eigenheim- u. Haushaltversicherung! • PRÄMIEN PENSION – Ihre steuerfreie Pensionsvorsorge, mit besonderen Zusatzleistungen • Erhöhte Versicherungssummen in der RECHTSCHUTZVERSICHERUNG • REISESTORNOVERSICHERUNG mit Jahresschutz & toller Prämie! • GdG-MASTERCARD MIT AUSLANDSREISESCHUTZ im 1. JAHR GRATIS . . . und noch vieles mehr!!
VORSORGE-Aktuell MED-PLUS PRIVATARZT - IHR TARIF FÜR DEN WAHLARZT ODER WAHLÄRZTIN • Zur Gruppenkranken-Versicherung /MAGISTRAT WELS • als Privatpatient zum Spezialisten • raschere Arzttermine • Arzt nimmt sich mehr Zeit • zu Konditionen speziell für GdG-KMSfB Mitglieder
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Frau Helga GOJER
Tel. 0664/60139/56345 e-mail: h.gojer@staedtische.co.at
Frau Claudia LOIDL Tel. 0664/60139/56338
e-mail: c.loidl@staedtische.co.at
Herr Helmut REISINGER Tel. 0676/429 5354
e-mail: helmut.reisinger@staedtische.co.at
Herr Manfred WIMMER Tel.: 0680/1167613
e-mail: m.wimmer@staedtische.co.at
www.wienerstaedtische.at, www.vorsorge-gdg.at
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Gewerkschafts- & Personalvertretungswahlen am 8. Mai 2014
Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch. Bei Abwesenheit in dieser Zeit kรถnnen Sie mit tels Briefwahl mitbestimmen.
Ihre Stimme ist wichtig!
WELS-STADT