Ostrhauderfehn - Ihre Gastgeber 2022

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Ostrhauder fehn Ihr Urlaubsmagazin


Inhalt 02 Inhaltsverzeichnis 03 Willkommen 04 Fehn, Moor, Kanäle 05 ...Wieken und Torf 06 Naturschutzgebiet 07 per Pedes 08 Plattdüüsk 09 Ausflugstipps 10 Tipps... 11 ...von Einheimischen 12 Richtig Abgedreht 13 Mühle Idafehn 14 für Angel & Gewässerfreunde 15 Idasee 16 Teetied 17 Rezepte & Restaurants 18 Paddel & Pedal 19 Deutsche Fehnroute 20 Angebote für Gruppen 21 AGB 22 Sterne und Piktogramme 23 Reisebedingungen

Wegbeschreibung Ostrhauderfehn liegt verkehrsgünstig im äußersten Südosten Ostfrieslands. Wichtige Verkehrsverbindungen sind die BAB 31 in Richtung Nordrhein-Westfalen und die Niederlande sowie die BAB 28 in Richtung Oldenburg, Osnabrück, Bremen, Hannover. Weitere wichtige Fernverkehrsstraßen stellen die Bundesstraßen B 72 in Richtung Cloppenburg und die B 70 in Richtung Meppen / Lingen dar. Die B 438 verbindet diese beiden Bundesstraßen und führt durch den Ort. Mit der Bahn fahren Sie bis zum Hauptbahnhof Leer und dann mit dem Ems Jade Bus bis nach Ostrhauderfehn.


Herzlich willkommen

in Ostrhauderfehn

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strhauderfehn, das ist intakte Natur, Erholung und Entspannung, weiße Klappbrücken, schnurgerade Kanäle und Wieken…

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strhauderfehn, Holterfehn, Holtermoor und Idafehn im Süden mit den langestreckten, von Kanälen durchzogenen Reihensiedlungen. Daran schließt Langholt mit einem Moorgebiet, welches unendliche Weite vermittelt. Sowie Langholt mit dem Langholter Meer. Die Leda in Potshausen, das Langholter Meer, die Fehnkanäle sowie der Idasee sind Anglern als fischreiche Gewässer bekannt. Während der Idasse zudem zum Baden und entspannen einlädt.

Es erwarten Sie ungeahnte Möglichkeiten zur Entspannung und Freizeitgestaltung. Die vielen Wasserstraßen bestimmen das Bild unserer ostfriesischen Fehnlandschaft. Auf einem Streifzug lernen Sie Land und Leute kennen und werden verstehen, warum die Menschen hier immer wieder sagen:

„Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen!“ Auf den nächsten Seiten finden Sie viele Informationen zu einem Urlaub in unserer Gemeinde.

Tourist - Information Ostrhauderfehn Die Tourist-Information der Gemeinde Ostrhauderfehn bietet ein vielfältiges Angebot an Informationen für Gäste, Bürger und Freunde der Gemeinde. Bei der Planung Ihres Urlaubs oder Ihrer Gruppenreise sind wir Ihnen sehr gern behilflich. Von der Buchung der Unterkunft, über die Organisation eines individuellen Programmes bis hin zu Tipps und Anregungen vor Ort, bieten wir den Rundumservice. Wir sind für Sie da, um Ihnen die Planung zu erleichtern und den Aufenthalt zu einem unvergesslichen Erlebnis zu machen.

Tourismus Information Ostrhauderfehn Hauptstraße 117 26842 Ostrhauderfehn Tel.: 04952 805 44 E-Mail: info@ostrhaudefehn.de

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Fehn-Moor, Kanäle, Wieken und Torf D

er Name „Fehn“ ist aus dem Holländischen übernommen. Er bedeutet dort „Moor“. Orte mit der Endung „fehn“ deuten auf eine genau festgelegte Kultivierungsmethode hin, nach der die Moore seit dem 17. Jahrhundert urbar gemacht wurden. Bei der Fehnkultur wurden zunächst schiffbare Kanäle – häufig auch noch Seitenkanäle (Wieken) angelegt. Dadurch konnten die angrenzenden Moorflächen teilentwässert werden. Die Siedler hatten den tiefergelegenen sog. Schwarztorf gestochen (ausgegraben), getrocknet und mit Segelschiffen (Muttschiff, Tjalk, Pogge) abtransportiert und als Brennmaterial verkauft. Auf dem Rückweg wurde dann aus dem Flussläufer Schlick mitgebracht. Dieser konnte mit dem unter dem Torf gelegenen mineralischen Boden und dem höher gelegenen Weißtorf vermischt und dann landwirtschaftlich genutzt werden. Beidseitig der Kanäle und Wieken entstanden nach und nach typische „Fehnsiedlungshäuser“, wie an einer Perlenkette aufgezogen. In vielen Gemeinden – entlang der Route ist der ursprüngliche Charakter der Fehnkolonien noch erhalten. Geblieben aus dieser Zeit sind viele Zeugen einer bemerkenswerten Vergangenheit: Fehnkanäle, funktionsfähige Schleusen, Klappbrücken und Windmühlen, romantische und gotische Backsteinkirchen. In mehreren Museen erleben Sie offenkundig, wie die Moorkultivierung vor mehr als 200 Jahren begann. Gezeigt wird dort die Entstehung und Fortentwicklung der Fehnkolonien. Auch heute noch erkennt man eine enge Verbundenheit dieser Region zur christlichen Seefahrt.

Fehn

Zahlreiche ostfriesische Ortsnamen enden mit der Silbe „fehn“. Diese Namensgebung kennzeichnet die Fehnsiedlungen nicht nur als einheitliche Gruppe, sie gibt auch Aufschluss über die Entstehung und Entwicklung dieses nur in den Niederlanden sowie im ostfriesisch-oldenburgischen Hochmoorgebiet vorkommenden Siedlungstypus.

Fehnkanäle

Bei den Fehnkanälen (dienen der Entwässerung) unterscheidet man zwischen dem Hauptkanal und den davon abzweigenden Seitenkanälen, die Wieken, Inwieken und Hinterwieken genannt werden.

Moor

Die beiden wichtigsten Moortypen sind das Hochmoor und das Niedermoor.


Hochmoore

sind in ihrer Urform baum- und strauchlose Ebenen, die sich zur Mitte hin uhrglasförmig aufwölben. Die Vegetation der Hochmoore wird von überaus anspruchslosen Pflanzengesellschaften gestellt, die ihre Nährstoffe aus dem Regenwasser und dem Staub der Luft ziehen. Es sind dies vor allem verschiedene Torfmoose sowie Sonnentau, Wollgras, einzelne Riedgräser und in trockenen Randbereichen auch Heidepflanzen. Das Wachstum der Hochmoore setzte am Beginn des Atlantikums (um 5500 v. Chr.) ein. Durch die Vertorfung der Pflanzen ist das Hochmoor etwa um einen Millimeter pro Jahr gewachsen, so dass sich im Verlauf der Jahrtausende Torfschichten von mehreren Metern bilden konnten.

Torf

Torf ist das Material, aus dem ein Moor besteht. Es ist teilweise zersetztes, organisches Material, das sich fast ausschließlich aus abgestorbenen Pflanzen (bei Hochmoortorf hauptsächlich aus Torfmoosen bestehend) durch Wasserüberschuss und Luftmangel in Mooren gebildet hat.

Geest

Hochgelegenes Sandland. Charakteristisch für die Geestlandlandschaft sind die zur Abgrenzung und als Windschutz für die Äcker und Weiden angelegten Wallhecken mit ihrem abwechslungsreichen Baumbestand.

Marsch

Das fruchtbare Schwemmland an der Küste und an den zur Nordsee führenden Küstenflüssen.

Niedermoore

Niedermoore entstehen aus verlandeten Seen und Flussarmen und überall dort, wo Grundwasser zutage tritt. Ihre Pflanzengesellschaften sind vorwiegend Schwimm- und Sumpfpflanzen, Röhricht und Seggen.

Mit der Gästekarte mehr erleben So weit unser Land, so vielseitig Ihre Möglichkeiten, unser „Südliches Ostfriesland“ zu entdecken. Profitieren Sie von Ihrer persönlichen Gästekarte und erleben Sie unsere beeindruckende Ferienregion. Attraktive Serviceleistungen und Ermäßigungen erwarten Sie. Erholen Sie sich zum Beispiel während einer entspannenden Schifffahrt auf Leda und Ems, erfahren Sie ein Stück Ostfriesischer Kultur im Leeraner Teemuseum oder erkunden Sie das Emssperrwerk im Rahmen einer faszinierenden Führung. Diese und viele weitere Möglichkeiten können Sie mit Ihrer Gästekarte erleben. Insbesondere die Benutzung des Urlauberbusses zum Spezialtarif von 1,- Euro pro Strecke ermöglicht Ihnen Ausflüge durch ganz Ostfriesland.

So funktioniert’s: • mindestens zwei Nächte buchen • örtliche Tourist-Information aufsuchen • Buchungsbestätigung vorzeigen • Gästekarte ausstellen lassen • Info-Flyer mitnehmen • und das Südliche Ostfriesland entdecken Unser Service für Sie Bei Buchung Ihrer Unterkunft über eine der örtlichen Tourist-Informationen oder über die Zentrale Zimmervermittlung erhalten Sie Ihre Gästekarte und den Informationsflyer zusammen mit Ihren Buchungsunterlagen!

TOURIST-INFORMATION OSTRHAUDERFEHN Hauptstraße 115 26842 Ostrhauderfehn Telefon 0 49 52 / 8 05 44 info@ostrhauderfehn.de www.ostrhauderfehn.de

IMPRESSUM Herausgeber: Gemeinde Ostrhauderfehn in Kooperation mit der Touristik GmbH „Südliches Ostfriesland“, Leer Gestaltung und Druck: H. Risius KG, Weener; Gemeinde Ostrhauderfehn Fotos Imageteil: Archiv Gemeinde Ostrhauderfehn, Siebe Ostendorp Druck GmbH, Rhauderfehn, IG Deutsche Fehnroute, Hartmut Manitzke art-studio, Rhauderfehn, arte-fakt Werbeagentur, Rhauderfehn, Ostfriesland Tourismus GmbH Titelfoto: Gemeinde Ostrhauderfehn Auflage: 5.000 Stück Drucklegung: Oktober 2020

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Naturschutzgebiet Die Esterweger Dose D

as unter Naturschutz stehende Hochmoorgebiet ist der Rest eines einst riesigen Moores, das in mehrere Teilflächen untergliedert war. Zu dem rund 11.000 ha großen Gebiet, welches das größte zusammenhängende Hochmoorgebiet in Mitteleuropa war, gehörten neben der Esterweger Dose auch das etwa 1500 ha große Ostrhauderfehner Moor, das etwa 3800 ha große Saterländer Westermoor und das etwa 2000 ha große Timpermoor. Im Süden des Naturschutzgebietes befindet sich ein Moorlehrpfad sowie einen Aussichtspunkt für die Naturbeobachtung. Im Norden können mit dem „Seelter Foonkieker“, einer umgebauten Lorenbahn, Erlebnisfahren in das Westermoor unternommen werden. Rund um das Naturschutzgebiet und die angrenzenden Ortschaften verläuft eine rund 100 km lange Fahrradroute (Moorerlebnisroute).

ein typisches Moorgebiet

ein Zeitzeuge der Natur

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as Jammertal liegt zwischen den Gemeinden Rhauderfehn und Ostrhauderfehn. Hier können Sie die typische Moorlandschaft und ihre typische Umgebung entdecken. Das Moor fasziniert die Menschen seit jeher. Erleben Sie die Ruhe und Weite im Jammertal und lehnen Sie sich kurz zurück. Östlich der Jammertalstraße liegt das große Hochmoor- und Naturschutzgebiet „Esterweger Dose“. Aus einer Entfernung von mehr als 30 km sind die acht rot-weißen Masten der Marinefunkstelle zu sehen. Sie sind mit 353 m die höchsten militärisch genutzten Bauwerke von Westeuropa.

as kleine Niederungsflüsschen Rote Riede weitet sein Flussbett an niedrig gelegenen Stellen aus. Diesem Umstand verdanken wir das Entstehen des Langholter Meeres und des inzwischen verlandeten Rhauder Meeres.

Im Verlauf der Jahrtausende hat sich in dieser Talniederung und den angrenzenden Feuchtgebieten eine bemerkenswerte Fauna und Flora entwickelt. Diese einzigartige Naturvielfalt führte dazu, dass das Langholter Meer zu einem Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde.


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Ostrhauderfehn per Pedes erkunden

as Erste, was dem Besucher in der Gemeinde Ostrhauderfehn auffällt, sind sicherlich die scheinbar endlosen Reihen schmucker Häuser mit gepflegten Vorgärten, die an kilometerlangen und schnurgeraden Kanälen und Wieken stehen. Die ländliche und siedlungstypische Struktur dieser Gemeinde zeigt vor allem im südlichen und mittleren Bereich viele übereinstimmende Merkmale. Es dominiert das Moor mit den typischen Fehnkolonien Ostrhauderfehn, Holterfehn und Idafehn sowie dem öst-

InfomateriaL zur Wiekentour erhalten Sie bei der TouristInformation Ostrhauderfehn Hauptstr. 115 Tel.: 0 49 52 / 8 05 44 info@ostrhauderfehn.de

Wiekentour durch Ostrhauderfehn Natur hautnah erfahren - mit dem Rad, Auto oder zu Fuß

lichen Teil von Langholt. Bestimmen hier langgestreckte zu können. Sie dienten gleichzeitig als Transportwege. Anund von vielen Kanälen durchzogenen Reihensiedlungen hand markanter Plätze und Bereiche kann der interessierdas Bild, so ist im Norden die Flussmarsch mit dem alten te Besucher in der Gemeinde Ostrhauderfehn etwas mehr Bauerndorf Potshausen landschaftsbestimmend. 1769 über die Bedeutung der Wieken für eine Fehngemeinde von den Emder Kaufleuten Stuart und Heydecke, dem „erfahren“. Wir laden Sie herzlich ein! Kommen Sie mit, per Stickhauser Amtmann von Glan, dem Rezeptor Ibelings aus Fahrrad oder zu Fuß. Erobern Sie unsere wunderschöne Breinermoor und dem Hausmann Wille Janssen aus Hol- Landschaft, die viel Erholung bietet. Genießen Sie die frite gegründet, war es als eine Anlage geplant, die den fünf sche Luft und lernen Sie – ganz nebenbei – auf einem ca. Unternehmern durch die damals sehr lukrative Torfgewin- 30 km langen Rundkurs die Entwicklung der Fehngemeinde nung und die Vergabe der urbar gemachten Moorflächen Ostrhauderfehn kennen. Möge die „Wiekentour“ Ihr Intereichlichen Gewinn einbringen sollte. resse an Kultur und Geschichte der Gemeinde Ostrhauderfehn wecken. Sie soll aber auch die harte Arbeit vieler Die Schaffung neuen Kulturlandes hatte für die Fehncom- Generationen deutlich machen und würdigen, ohne die Ostpagnie nur zweitrangige Bedeutung. Damals kamen auch rhauderfehn nicht das wäre, was es heute ist. die ersten Siedler, um sich hier eine neue Existenz aufzubauen. Die Wieken wurden mit viel Fleiß von Hand gegraben, um das Moor zu entwässern und um Torf abbauen

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Hier in Ostrhauderfehn

proten wi Plattdüütsk . Dat is en Deel van uns Identität un heel wat besünners. Typisch Noorddüütch is ok: ... Die korrekte Antwort auf ‚Moin..‘ heißt ‚Moin‘. ... ‚Moin‘ bedeutet: ‚Guten Morgen, guten Tag, Mahlzeit, N‘abend, auch hier ?, wie geht‘s ? ... ‚Schietwedder‘ fängt bei Windstärke 12 an. ... Regen ist erst, wenn die Heringe auf Augenhöhe vorbeischwimmen.

... Der Wind kommt immer von vorne. ... Gegenwind formt den Charakter. ... Wenn Orkan angesagt ist, dann nennt der Norddeutsche das ‚büschn Wind‘. ... An der Küste regnet es nicht. Das ist nur feuchte Luft! ... Das norddeutsche ‚Jo‘ ist ein vollständiger Satz mit Subjekt, Prädikat und Objekt. Punkt! ... ‚Fischkopp‘ ist keine Mahlzeit, sondern die Bezeichnung für die Einheimischen. ... Wenn ein norddeutscher Handwerker ‚Oha!‘ sagt, dann lässt es sich meistens noch reparieren. Sagt er dagegen ‚Ohaua…? Haua ?...? ha‘, dann wird‘s richtig teuer. ... ‚Waat dat watt‘ ‚Dat waat watt!‘ ist kein Entengeschnatter, sondern ein typisch norddeutsches Gespräch. ... Der Norddeutsche sagt genauso viel wie Hessen, Rheinländer, Sachsen usw., aber mit wesentlich weniger Worten. ... Viele Norddeutsche sprechen mindestens zwei Sprachen: Einerseits Platt und andererseits fließend Ironisch mit sarkastischem Akzent.


Ostrhauderfehntjer Tipps 1.) Idasee: Rund um den Idasee in Ostrhauderfehn gibt es viele tolle Möglichkeiten, seine Freizeit zu gestalten. Man kann schwimmen, an der Wasserskianlage seine Runden drehen, Fahrrad fahren oder wandern. Am Badestrand gibt es auch einen Abenteuerspielplatz mit richtig tollen Geräten wie das Klettergerüst, die Schaukeln, die Rutschen oder die Seilbahn! Für das tägliche Workout kann außerdem der Calisthenics Park genutzt werden.

Landschaftsbild geht eine unendliche Ruhe aus. Im Süden Ostrhauderfehns kann man das klassische Fehnbild betrachten, im Norden kann man den Blick über die schier endlosen Felder werfen. 5.) Mit dem Rad die Leda (Nebenfluss der Ems) entlang und Sie gelangen in die nächstgrößere Stadt Leer. Hier gibt es eine schöne historische Altstadt. Auf Ihrem Stadtbummel genießen Sie ein ganz besonderes Flair und flanieren vorbei an liebevoll renovierten Häusern, herrschaftlichen Bauten, kleinen innerhabergeführten Läden und gemütlichen Cafés. Erleben Sie die ostfriesische Gemütlichkeit.

2.) Kirchen: Ostrhauderfehn hat viele interessante Kirchen, zum Teil von historischem Wert. Genießen Sie die Ruhe und lassen Sie sich von dem ganz besonderen Charme der altehrwürdigen Gebäude verzaubern. 3.) Paddel & Pedal: „Hier starten und dort abgeben“ lautet die Devise des Freizeitangebotes „Naturerlebnis mit Paddel und Pedal“. An 19 Stationen der Region Ostfriesland stehen Fahrräder und Kanus zu Vermietung bereit. So können abwechslungsreiche Touren durch das Fehngebiet und die angrenzende Dollartregion unternommen werden. 4.) Wandern: Zugegeben, Ostrhauderfehn ist kein klassisches Wanderreiseziel - keine Schluchten, keine Berge. Aber genau dieses macht den Reiz aus. Denn von diesem

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Ostrhauderfehntjer Tipps mischen!

ei h in E von

Annika‘s Tipp: An Ostrhauderfehn gefällt mir die Skaterbahn beim Sportplatz des TSV Ostrhauderfehn besonders. Da viele verschiedene Hindernisse geboten sind, können alle möglichen Tricks ausprobiert und geübt werden. Bewegung ist für den Körper sehr wichtig, und was ist besser, als wenn dies an der frischen Luft passieren kann?

Mareike‘s Tipp: Vom traditionellen Schützenfest im August bis zum meilenweiten Straßenfest an der Hauptstraße – ich finde, dass in Ostrhauderfehn immer etwas los ist. Über das ganze Jahr hinweg werden in unserer Gemeinde viele Veranstaltungen geboten. Dabei ist egal, ob man Einheimischer oder Urlauber ist. Jeder ist willkommen!

Ostrhauderfehn find ich gut, weil man hier shoppen, chillen oder einfach Natur und Landschaft genießen kann. Tolle Angebote für jeden Geschmack.

Imke‘s Tipp: Es ist schön, dort zu wohnen, wo andere Urlaub machen. Man kennt so nicht nur die Besonderheiten des Ortes wie die Wasserski-Anlage, Fahrradwege oder Einkaufsmöglichkeiten, sondern auch die Menschen, die hier leben! Sie machen Ostrhauderfehn zu etwas Großartigem, sie halten zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Alte Bräuche werden durch die Nachbarschaft gepflegt und die Vereine können mit der Vielzahl an Mitgliedern vieles bewegen.


Eva`s Tipp: Bei schönem Wetter bin ich gerne mit dem Fahrrad unterwegs. Am besten, finde ich, eignet sich hierfür die Wiekentour, aber auch die Fehn- und Moorroute sind super. Egal ob am Deich entlang, Richtung Potshausen oder an den Wieken bis hin zum Moor. Ostrhauderfehn bietet wunderschöne Orte zum Entdecken. Sollte dann doch einmal der Hunger aufkommen, so kann man beim Melkhuske der Familie Weerts am Untenende eine kurze Pause machen und die Natur bei einem Stück Kuchen und einer Tasse Ostfriesentee genießen.

Malte‘s Tipp: Mein Lieblingsort in Ostrhauderfehn? Das zu beantworten, ist gar nicht so leicht. Stattdessen würde ich gerne eine Veranstaltung hervorheben: Im Oktober findet in Ostrhauderfehn am Wochenende nach dem Gallimarkt in Leer das Straßenfest statt. Dann wird die Hauptstraße für einen Sonntag in eine große Flohmarktmeile verwandelt. Doch damit nicht genug: An den verschiedenen Standorten im Gewerbegebiet kann man nach Herzenslust feiern und schlemmen. Die verschiedenen Attraktionen runden das Straßenfest zu einem tollen Erlebnis ab.

Reisemobilstellplatz Ostrhauderfehn

In zentraler, aber ruhiger Ortslage gelegen, bietet der barrierefreie Reisemobilplatz in Ostrhauderfehn sämtliche Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe, eine Ver- und Entsorgungstation und komfortable Stromanschlüsse, die über Stromsäulen jederzeit sofort nutzbar sind. Duschen und Toiletten sowie Waschmaschine und Trockner befinden sich in der direkt am Platz gelegenen Tourist-Information.

INFORMATIONEN: Tourist-Info Ostrhauderfehn, Hauptstraße 117 • 26842 Ostrhauderfehn Tel.: 049 52/8 05 44 • Fax: 0 49 52/8 05-52 • eMail: info@ostrhauderfehn.de • www.ostrhauderfehn.de

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Richtig „abgedreht“

Wendebecken und Schleuse F

ür den frühen regen Schiffsverkehr auf den Fehnkanälen war ein ausreichender Wasserstand unabdingbar. Deshalb wurden Schleusen gebaut, die dafür sorgten, dass die Schiffe stets die nötige Handbreit Wasser unter dem Kiel hatten.

In Ostrhauderfehn gab es zwei Schleusen. Am Hauptfehnkanal verhinderte sie das Eindringen von Wasser bei Flut in das innerörtliche System von Kanälen und Wieken. Weiter südlich an der 1. Südwieke gewährleistete die Schleuse einen konstanten Wasserstand für die Schifffahrt. Beide Schleusen wurden in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts abgerissen. 1990 wurde im Rahmen des „Fehnprogrammes“ am Ende des Hauptfehnkanals eine der historischen Kastenschleusen neu errichtet. Mit ihrer Fertigstellung hat Ostrhauderfehn über den Hauptfehnkanal, Leda und Ems wieder eine direkte Anbindung an das weit verzweigte Binnenwasserstraßennetz Ostfrieslands.


Mühle Idafehn I

m Jahre 2001 ist die von der Gemeinde Ostrhauderfehn neu aufgebaute Mühle im Ortsteil Idafehn fertig gestellt worden. Gebaut wurde sie im Jahre 1891 mit einem Müllerhaus und einer Bäckerei von dem Landwirt Heinrich Lanwer aus Strücklingen. Der ursprünglich zweistöckige Galerie-Holländer war von Anfang an mit zwei Mahlgängen und einem Peldegang ausgestattet.

Im November 1972 fiel die Mühle einem Orkan zum Opfer. Von der Mühle blieb nur ein steinerner Stumpf erhalten. Nach 2jähriger Bauzeit erstrahlte der Galerie-Holländer 2001 wieder im neuen Glanz. Die Mühle samt dem zweigeschossigen Anbau dient als Informationszentrum und Versammlungsraum für die örtlichen Vereine und Gruppen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich in der Mühle standesamtlich trauen zu lassen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier!

Näheres zur Mühle ­ Idafehn unter http://www.idafehn.de

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Wichtige Hinweise und nützliche Tipps Alle Gewässer, Schonzeiten, Mindestmaße, Fangbegrenzungen usw. sind der Gewässerordnung zu entnehmen, die auf jeder Gastkarte abgedruckt ist. Eine Gewässerkarte – sie ist bei den Gastkarten-Ausgabestellen erhältlich – erleichtert die Orientierung und enthält viele hilfreiche Anregungen und nützliche Tipps.

Ausgabestellen Gastkarten

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n den Fehnlandschaften zwischen Moor und Meer ist Wasser ein bestimmendes Element. Von Ebbe und Flut führenden Küstenflüssen über kilometerlange Kanäle, renaturierte Baggerseen bis hin zum urwüchsigen Binnenmeer findet der Angler hier attraktive Angelgewässer mit einem erstklassigen Bestand an Fried- und Raubfischarten.

Eine Gastkarte für neun Gewässer Die bedeutendsten Angelgewässer werden vom Sportfischereiverein Rhauderfehn bewirtschaftet, der sich intensiv um die Hege und Pflege der Fischbestände bemüht. Für auswärtige Angler mit dem Nachweis der Sportfischerprüfung gibt es Tages- oder Wochenkarten. Sie gelten für neun ganz unterschiedliche Gewässer und bieten vom geruhsamen Posenfischen bis zum aufregenden Drill beim Raubfischangeln viele entspannende Möglichkeiten, das Hobbyangeln ungestört zu genießen.

Moor

Tourist-Information Ostrhauderfehn Telefon 0 49 52 / 805-44 Hotel Meyerhoff Telefon 0 49 52 / 51 22 „Zum Scharfen Haken“ Telefon 0 49 52 / 82 98 45 Camping- u. Freizeitanlage Idasee Telefon 0 49 52 / 99 42 97

(er)leben

facebook.com/moorerlebnisroute Radkarte & Routenführer jetzt kostenlos bestellen: IG Moorerlebnisroute e. V. Theodor-Klinker-Platz 1 26676 Barßel 04499-938080 e-Mail: info@moorerlebnisroute.de

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Ostrhauderfehn Freizeitanlage Idasee

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as Naherholungsgebiet rund um den Idasee befindet sich im Ortsteil Idafehn. Es ist ein Ausflugsort für Groß und Klein, Jung und Alt. Mit einer Größe von rund 20 ha hat das Areal für Jedermann etwas zu bieten. Der Badespass am Sandstrand ist hier wohl an erster Stelle zu nennen. Aber nicht nur das.

Für die Kleinen...

gibt es weiträumige Liege- und Spielwiesen und einen schönen Spielplatz mit tollen Geräten zum Klettern und Spielen.

Für die Sportler.. ein Calistehnics Park direkt am Idasee bestehend aus 7 Klimmzugstangen, einer Monkeybar, einem Doppelbarren, einer Sprossenwand und PushUp Bars. Der Boden ist selbstverständlich Sand, wie es sich an einem Badesee mit Strandfeeling gehört. Oder Sie drehen Ihre runden an der Wasserskianlage. Oder wandern auf dem 1380 m langen Weg, der um den Idasee führt. Oder..Oder…Oder…

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Teetied in Ostrhauderfehn A

im Herzen Ostfrieslands

usdruck von Gastfreundlichkeit und Gemütlichkeit! Eine Teezeremonie ist gelebtes Kulturgut und benötigt eine Zeit der Ruhe und des Innehaltens. Es fängt bei der Zubereitung an. Zunächst spülen Sie die Teekanne mit heißen Wasser aus. Dann kommt pro Person ein Teelöffel an Tee hinein und zusätzlich einer für die Kanne. Jetzt wird mit sprudelnd kochendem Wasser soweit aufgegossen, bis die Teeblätter gerade bedeckt sind. Nun heisst es Ruhe bewahren und 5 Minuten ziehen lassen.

Danach füllen Sie die Kanne je nach gewünschter Tassenanzahl mit kochendem Wasser auf und stellen sie auf ein Stövchen. Etwas Übung benötigt die “Kluntjezange“, mit der ein “Kluntje“ (ein großer Zuckerwürfel) in die Tasse gelegt wird. Nachdem alle ein Stück “Kluntje“ in der Tasse haben, wird der Tee langsam eingeschenkt. Wenn der Tee

heiß genug ist, hört man das Knacken des “Kluntje“. Zuerst schenkt dabei der Gastgeber sich selber ein, schließlich muss er prüfen, ob der Tee auch richtig gelungen ist. Aber halt: auch hier wird die Tasse nicht bis oben hin gefüllt, nur soweit, dass der Kandis gerade so bedeckt ist. Mit dem “Rohmlepel“, einem Sahnelöffel, legen Sie behutsam eine “Wulkje“ (eine dicke Sahnewolke). Nun nicht etwa Umrühren!

Der Tee wird langsam und genüsslich Schicht für Schicht geschlürft, erst sanft, dann bitter und am Ende zuckersüß. Jetzt darf sich das Prozedere wiederholen, dabei hält man sich am Besten an das Sprichwort “Dreimal ist Ostfriesenrecht“. Erst, wenn Sie keinen Tee mehr möchten, kommt der Löffel zum Einsatz, der in die Tasse gestellt wird als Zeichen für den Gastgeber, die sogenannte “Teebremse“.


REZEPTE & RESTAURANTS Snirtjebraten

(auch bekannt als Snirtjesbraa) ist eine alte ostfriesische Spezialität. Damit verknüpft ist auch eine alte Tradition: Als früher auf den Höfen noch Schweine geschlachtet wurden, war es das „Schlachttag-Essen“. Damals wurd en die Stücke für den Snirtjebraten zuerst herausgeschnitten und schon mal geschmort. War man mit dem Schlachten fertig, war das Essen auch tischfertig. Zutaten: 1,5 Kg Schweinenacken für 4 Personen , 3 Zwiebel, Pfeffer & Salz, 2 Lorbeerbläter, 0,5 l Rotwein, 1 El Schweineschmalz, 1 Becher Sahne. Am Vortag das Fleisch in Stücke schneiden. Zwiebeln pellen und in Scheiben schneiden. In einer ausreichend großen Schüssel Zwiebeln und Fleisch schichten. Gewürze nach Geschmack zufügen, und mit etwas Rotwein aufgießen. In den Kühlschrank stellen und gelegentlich wenden. Am nächsten Tag Fleisch aus der Marinade nehmen. In Schweineschmalz scharf anbraten. Eine kleine gewürfelte Zwiebel hinzugeben. Mit Rotwein ablöschen und die Marinade angießen. Alles ca. 2 Stunden schmoren lassen. Bei Bedarf Wasser nachgießen. Die Soße mit Mehl binden, nach Belieben Sahne hinzufügen und abschmecken. Dazu gibt es dann Rotkohl und Kartoffeln.

Mhh einfach lecker Restaurant Mediterran Restaurant italienisch 26842 Ostrhauderfehn, Hauptstraße 167 04952 / 61155 Restaurant Alibaba 26842 Ostrhauderfehn, Hauptstraße 175 Tel.: 04952 / 8088880 Restaurant ZAGREB 26842 Ostrhauderfehn, Langholter Str. 30 Tel.: 04952 / 4918 Restaurant Zum Langholter Meer Gaststätte, Restaurant, Fast Food, Imbiss deutsch, Regionaltypische Küche, sonstiges 26842 Ostrhauderfehn, Leda-Jümme-Weg 6 04952 / 61611 Hotel Meyerhoff Restaurant deutsch, international, sonstiges, vegetarisch, regionale Küche 26842 Ostrhauderfehn, Holterfehner Straße 49 04952 / 5122 Asia Wok Imbiss asiatisch 26842 Ostrhauderfehn, Hauptstraße 80 04952/ 8266655 Dampfschiff Gastronomie Ehl. U. Dost Restaurant sonstiges 26842 Ostrhauderfehn, Untenende 8 04952 / 94110

Pannjefisch

ist eines der ältesten norddeutschen Rezepte. Ursprünglich kam der Pannfisch als preiswertes und zugleich nahrhaftes Essen in ärmeren Haushalten auf den Tisch. Es wurde als Resteessen zubereitet, wenn vom Vortag noch Fisch oder Kartoffeln übrig waren. Heute (auch in unseren Restaurants) wird das einstmals preiswerte Essen mit edlen Fischfiletstücken zubereitet und dazu eine Senfsoße extra serviert. Aus dem klassischen und gleichzeitig billigen Reste-Essen ist heute also eine sehr bekannte norddeutsche Spezialität geworden. Zutaten für 4 Personen, 500 g Fischfilet(Kabeljau-, Rotbarsch- oder Seelachsfilet, 100 g Mehl, 3 Zwiebeln, 100 gr. durchwachsener Räucherspeck, 80 gr. Margarine, Saft von einer halben Zitrone. Den Speck und die geschälten Zwiebeln in feine Würfel schneiden und beides in der Pfanne mit der Hälfte der Margarine bräunen. Die Kartoffeln dazugeben, salzen und alles schön knusprig braten. Inzwischen Fischfilet in Portionsstücke schneiden, mit Zitronensaft beträufeln, salzen und in Mehl wenden, überschüssiges Mehl abklopfen. Die Hälfte der Margarine in einer anderen Pfanne erhitzen, die Filetstücke von beiden Seiten goldbraun braten. Zuletzt den Fisch mit in die Pfanne zu den Kartoffeln geben, etwas verteilen und nach Möglichkeit in der Pfanne servieren. Als Beigabe eingelegte Gurken und Rote Beete reichen. Essen und Trinken Bistro, Café, Restaurant, Fast Food, Imbiss deutsch, sonstiges 26842 Ostrhauderfehn, Hauptstraße 165 04952 / 828235 Pasta e Vino Pizzeria 26842 Ostrhauderfehn, Hauptstraße 48 04952 / 8293714

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n e p p u r G r ü f e t Angebo sland

im Südlichen Ostfrie

Wir haben eine Vielzahl verschiedener Angebote, die auf kleinere und auch größere Gruppen abgestimmt sind. Lassen Sie sich inspirieren. Gerne schnüren wir Ihr ganz persönliches Ostfriesland-Erlebnispaket. Emssperrwerk Eine Stippvisite des Emssperrwerks lohnt sich. Nach einer Filmvorführung begleitet ein qualifizierter Gästeführer die Besucher und zeigt die Ausmaße des einmaligen Bauwerks. Hier erfahren Interessierte alles über den Küstenschutz und welche Bedeutung das Sperrwerk für die Meyer-Werft hat. Tagesausflug mit Paddel und Pedal Ostfriesland vom Wasser aus entdecken: Einfach Einsteigen und durchatmen bei diesem faszinierenden Naturerlebnis. Von einer der zahlreichen Stationen, davon 7 im Südlichen Ostfriesland, mit dem Kanu zur nächsten Station paddeln. Zurück geht es mit dem Fahrrad. Leer bietet mehr Auf einem Rundgang durch die Altstadt nehmen fachkundige Gästeführer ihre Zuhörer mit auf eine Reise durch die lebhafte Geschichte der Stadt Leer. Bei einer Hafenrundfahrt werden zahlreiche historische Schiffe aus nächster Nähe passiert. Leeraner Miniaturland Das Miniaturland zeigt die Region mitsamt ihren zahlreichen Sehenswürdigkeiten in einer einzigartigen Modellandschaft im Maßstab 1:87. Im Außenbereich begeistern die große Parklandschaft mit einer steuerbaren Garteneisenbahn und einer 18-Loch-Minigolfanlage. Kultur erleben Auf Zeitreise gehen und die ostfriesischen Schätze der Vergangenheit in unseren Burgen, Museen und Mühlen entdecken. Ein besonderes Juwel ist das Schloss Evenburg mit seinem wunderschönen englischen Park. Die imposanten Räume im Schloss erstrahlen im Glanz von 1861.

Touristik GmbH „Südliches Ostfriesland“ · Ledastraße 10 · 26789 Leer Tel. 0491 91969610 · info@suedliches-ostfriesland.de · suedliches.ostfriesland |

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Gastaufnahme– und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen

Gastaufnahme– und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen

Sehr geehrte Gäste, die Touristik GmbH „Südliches Ostfriesland“, nachstehend „TGSO“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich “Gastgeber“ genannt, im Südlichen Ostfriesland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der TGSO. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 1. Stellung der TGSO, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen 1.1. Die TGSO ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist. 1.2. Soweit die TGSO weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der TGSO selbst darstellen noch als solches beworben werden hat die TGSO lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen. 1.3. Die TGSO hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TGSO vorliegen. 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der TGSO als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der TGSO) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die TGSO im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. 1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der TGSO herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind. 1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

5. Rücktritt und Nichtanreise 5.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 5.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten): a) Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% b) Bei Übernachtung/Frühstück 80% c) Bei Halbpension 70% d) Bei Vollpension 60% 5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 5.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die TGSO (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

Sehr geehrte Gäste, die Touristik GmbH „Südliches Ostfriesland“, nachstehend „TGSO“ abgekürzt, vermit elt Unterkünfte von gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich “Gastgeber“ genannt, im Südlichen Ostfriesland entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfal zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermit lungstätigkeit der TGSO. Bit e lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. 2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern 2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Die TGSO weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist. 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Gast drei Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder die TGSO zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht. c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annehmen. 2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers bzw. der TGSO als dessen Vermittler beim Gast zu Stande. e) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall wird der Gastgeber bzw. die TGSO dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln.

1. Stellung der TGSO, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen 1.1. Die TGSO ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftrit e bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftrit e, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist. 1.2. Soweit die TGSO weitere Leistungen der Gastgeber vermit elt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstel ung des Gastgebers oder der TGSO selbst darstel en noch als solches beworben werden hat die TGSO lediglich die Stel ung eines Vermit lers von Unterkunftsleistungen. 1.3. Die TGSO hat als Vermit ler die Stel ung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TGSO vorliegen. 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen der TGSO als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblat s und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der TGSO) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die TGSO im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfal e zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. 3. Preise und Leistungen 3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) nichts anders angegeben ist. 3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.

4. Zahlung 4.1. Die Fälligkeit der Zahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bei der Anreise und vor dem Bezug der Unterkunft bzw. der Inanspruchnahme der sonstigen Leistungen zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. 4.2. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20% des Gesamtpreises verlangen. 4.3. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stellen. 4.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

6. Pflichten des Kunden, Kündigung durch den Gastgeber 6.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. 6.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen. 6.3. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten. 6.4. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TGSO erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen. 6.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

5. Rücktritt und Nichtanreise 5.1. Im Falle eines Rücktrit s oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 5.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten): a) Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% b) Bei Übernachtung/Frühstück 80% c) Bei Halbpension 70% d) Bei Vollpension 60%

7. Beschränkung der Haftung des Gastgebers 7.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, - soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet - soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 7.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 8. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 8.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 8.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von TGSO und den Gastgebern bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 9.1. TGSO und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder TGSO noch der Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für TGSO oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen. 9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der TGSO findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 9.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber bzw. die TGSO nur an deren Sitz verklagen. 9.4. Für Klagen des Gastgebers bzw. der TGSO gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. 9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------© Urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2004-2022 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Vermittelnde Tourismusstelle ist: Touristik GmbH “Südliches Ostfriesland” Geschäftsführer: Kurt Radtke; Handelsregister beim AG Aurich, HRB Nr.: 110508 Ledastraße 10, D-26798 Leer Tel.: (0) 491 / 91 96 96 -10; Fax: (0) 491 / 28 60; E-Mail: info@suedliches-ostfriesland.de

Saison A: 1. Juni - 31. Aug. (Hauptsaison) · Saison B: 1. Sep. - 31. Mai (Nebensaison) · Saison J: 1. Jan. - 31. Dez. (Jahressaison) Die Beschreibung der Piktogramme finden Sie auf Seite 4.


Sterne, Piktogramme und ihre Bedeutung

Die in diesem Verzeichnis mit den nachfolgenden Sternen gekennzeichneten Betriebe haben an einer freiwilligen Klassifizierung nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) teilgenommen. Anbieter ohne Sternebezeichnung haben an dieser freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit nicht verbunden. Nachstehend die Kategorien der Quartiere und ihre Bedeutung:

Diese Unterkunft ist ohne Anfrage online unter www.suedliches-ostfriesland.de direkt buchbar. Übernachtung für 1 Nacht möglich Bettwäsche und Handtücher inkl. Bettwäsche inkl. Handtücher inkl.

F/P

Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden. Altersbedingte Abnutzungen sind möglich.

Waschmaschine Kinderfreundlichkeit

F/P

Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand und in solider Qualität.

Ausgewählte, familienfreundliche Gastgeber, Kinder sind willkommen - Spieleinrichtungen für draußen, eine Spieleauswahl ist vorhanden – fragen Sie nach einer Kinderermäßigung

F/P

Wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Die Ausstattung ist von besserer Qualität, bei optisch ansprechendem Gesamteindruck.

Nichtraucher Haustiere auf Anfrage

F/P

Höherwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ansprechende Qualität mit einem aufeinander abgestimmten Gesamteindruck.

Parkplatz Fahrräder vorhanden (auf eigene Gefahr)

F/P

Erstklassige Gesamtausstattung mit exklusivem Komfort. Großzügiges Angebot in herausragender Qualität mit sehr gepflegtem, außergewöhnlichem Gesamteindruck.

Internetanschluss Frühstück möglich

Unterkunft für einfache Ansprüche Alle Zimmer mit Dusche/WC oder Bad/WC. Tägliche Zimmerreinigung. Alle Zimmer mit Farb-TV samt Fernbedienung. Tisch und Stuhl. Seife oder Waschlotion. Empfangsdienst. Telefax am Empfang. Dem Hotelgast zugängliches Telefon. Erweitertes Frühstücksangebot. Getränkeangebot im Betrieb. Depotmöglichkeit.

Abholung vom Bahnhof

Unterkunft für mittlere Ansprüche Frühstücksbuffet. Leselicht am Bett. Schaumbad oder Duschgel. Badetücher. Wäschefächer. Angebot von Hygieneartikeln (Zahnbürste, Zahncreme, Einmalrasierer etc.). Kartenzahlung möglich

Rollstuhlgerecht nach DIN 18025. Auszug aus DIN 18025: Räume

Etagendusche Gilt für Gasthöfe und Privatzimmervermieter. Die Dusche wird mit anderen Gästen des Hauses geteilt. rollstuhlgerecht sind stufenlos erreichbar oder ggf. über Aufzug (B 110 cm, T 140 cm) bzw. Rampe (max. 64 % Steigerung), Bewegungsmöglichkeit in jedem Raum, rollstuhlbefahrbare Dusche (150 cm breit und tief),

Unterkunft für gehobene Ansprüche 14 Stunden besetzte separate Rezeption. 24 Stunden erreichbar. Zweisprachige Mitarbeiter (deutsch/englisch). Sitzgruppe am Empfang. Gepäckservice. Getränkeangebot auf dem Zimmer. Telefon auf dem Zimmer. Internetzugang auf dem Zimmer oder im öffentlichen Bereich. Heizmöglichkeit im Bad, Haartrockner, Papiergesichtstücher. Ankleidespiegel, Kofferablage. Nähzeug, Schuhputzutensilien, Waschen und Bügeln der Gästewäsche. Zusatzkissen und -decke auf Wunsch. Systematischer Umgang mit Gästebeschwerden Unterkunft für hohe Ansprüche 18 Stunden besetzte separate Rezeption. 24 Stunden erreichbar. Lobby mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice, Hotelbar. Frühstücksbuffet oder Frühstückskarte mit Roomservice. Minibar oder 24 Stunden Getränke im Roomservice. Sessel/Couch mit Beistelltisch. Bademantel, Hausschuhe auf Wunsch. Kosmetikartikel (z. B. Duschhaube, Nagelfeile, Wattestäbchen), Kosmetikspiegel, großzügige Ablagefläche im Bad. Internetzugang und Internetterminal. À-la-carte-Restaurant Unterkunft für höchste Ansprüche 24 Stunden besetzte Rezeption. Mehrsprachige Mitarbeiter. Doormanoder Wagenmeisterservice. Concierge, Hotelpagen. Empfangshalle mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice. Personalisierte Begrüßung mit frischen Blumen oder Präsent auf dem Zimmer. Minibar und 24 Stunden Speisen und Getränke im Roomservice. Körperpflegeartikel in Einzelflakons. Internet-PC auf dem Zimmer. Safe im Zimmer. Bügelservice (innerhalb einer Stunde), Schuhputzservice. Abendlicher Turndownservice. Mystery-Guesting.

Kücheneinrichtung in Arbeitshöhe des Rollstuhlfahrers, Türbreite 90 cm, Behindertenparkplätze und Rollstuhlabstellplatz vorhanden. barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung, Kriterien wurden teilweise erfüllt Folgende Kurzbezeichnungen werden in den Preistabellen verwendet, sofern in der Anzeige nichts anderes angegeben ist: Saison A/B: A vom 1.6. bis 31.8. B vom 1.9. bis 31.5.

Saison J: vom 1.1. bis 31.12.

EZ/DZ/TW: Einzelzimmer / Doppelzimmer / TwinRoom (Zweibettzimmer) ZB/KB/MB: Zustellbett / Kinderbett / Mehrbettzimmer Ü/F: Übernachtung mit Frühstück Die in den Anzeigen angegebenen Preise (EUR) sind inkl. aller Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser, Bettwäsche, Handtücher sowie Endreinigung etc.), sofern nichts anderes angegeben ist.


Reisebedingungen für Pauschalangebote der Touristik GmbH „Südliches Ostfriesland“ Sehr geehrter Reisegast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden – nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem jeweiligen Anbieter des Pauschalangebots, nachstehend „RV“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für Pauschalreisen des jeweiligen RV. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung. 1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Reisenden 1.1. Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. 1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das der RV für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.3. Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.4. Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit der Reisende eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.5. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per EMail oder Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Reisende dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 3 Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) des RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der RV dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Reisenden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.6. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung vom RV erläutert. b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext vom RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 3 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung des RV beim Reisenden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Der RV wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 1.7. Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 3). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2. Bezahlung 2.1. Der RV und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher

und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 2.2. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 2.1 entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 2.1 vereinbart und in der Reisebestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung nach Beendigung der Pauschalreise zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist. 2.3. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 3 zu belasten. 3. Rücktritt durch den Reisenden; Umbuchung 3.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 3.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von dem RV zu vertreten ist. Der RV kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 3.3. Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: a) bis 29. Tag vor Reisebeginn 5% b) vom 28. bis 22. Tag 15 % c) vom 21. bis 15. Tag 25 % d) vom 14. bis 7. Tag 50 % e) vom 6. Tag bis zum Tag vor Anreise 65 % f) am Anreisetag oder bei Nichtanreise 80% des Reisepreises. 3.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von dem RV geforderte Entschädigungspauschale. 3.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 3.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit der RV nachweist, dass dem RV wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale, die im Falle einer Vereinbarung zur Anwendung gekommen wäre. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen. 3.6. Ist der RV infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. (5) bleibt unberührt. 3.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB vom RV durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem RV 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 3.8. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der RV, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 25,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der RV keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat. 3.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 4. Obliegenheiten des Reisenden 4.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat den RV oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein, Voucher) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält. 4.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit der RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter des RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 4.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 5. Beschränkung der Haftung 5.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 5.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 5.3. Der RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der RV wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind. 7. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 8. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 8.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 8.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. 9. Rechtswahl- und Gerichtsstand; Information über Verbraucherstreitbeilegung 9.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können den RV ausschließlich am Sitz vom RV verklagen. 9.2. Für Klagen des RV gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart. 9.3. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den RV verpflichtend würde, informiert der RV die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa. eu/consumers/odr/ hin. -------------------------------------------------------------------------------------------© Urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017 –2021 -------------------------------------------------------------------------------------------Die Reiseveranstalter sind unter den jeweiligen Pauschalangeboten namentlich aufgeführt.


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Saison A: 1. Juni - 31. Aug. (Hauptsaison) · Saison B: 1. Sep. - 31. Mai (Nebensaison) · Saison J: 1. Jan. - 31. Dez. (Jahressaison)


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