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angeln in südbrookmerland
Nicht nur Raubfischfang lohnt sich. An den Schilfkanten stehen kapitale Spiegel- und Schuppenkarpfen. Brassen und Barsche gibt es in Massen und auch prächtige Rotaugen und Rotfedern können hier gehakt werden. Friedfischangler kommen bei uns auch auf ihre Kosten.
Wo darf geangelt werden?
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Siehe Gewässerkarte mit dem Hinweis, dass Gastangler nicht in Naturschutzgebieten angeln dürfen. Wir empfehlen den Ausdruck der Gewässerkarte auf der Internet Seite des BVO https://www.bvo-emden.de/gewaesserkarte-beta. Welche Fanggeräte dürfen benutzt werden?
Erwachsene dürfen mit 2 Friedfischruten und 2 Raubfischruten (außerhalb der Schonzeit) oder mit einer Wurfrute das Spin- oder Fliegenfischen ausüben. Der Jugendliche darf mit zwei Ruten angeln oder eine Wurfrute benutzen. Welche Schonzeiten gibt es?
Die Schonzeit für Hecht und Zander ist in den Gewässern der BVO vom 01. Februar bis 15. Mai festgelegt. In dieser Zeit ist es verboten, mit totem Köderfisch und anderen Raubfischködern auf Raubfische zu angeln. Versehentlich gefangene Fische müssen schonend zurück gesetzt werden. Wer darf angeln?
In den Gewässern darf nur derjenige fischen, der einen Gastfischereierlaubnisschein erwirbt. Der Gastangler muss die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt und nachgewiesen haben. Kinder unter 14 Jahren erhalten keine Gasterlaubnis. Der Jugendfischereischein findet ebenfalls keine Anerkennung. Naturschutzgebiete dürfen nicht beangelt werden. Was geschieht mit der Fangmeldung?
Zur Beurteilung der Hege- und Pflegemaßnahmen in unseren Gewässern und insbesondere der Kontrolle der Entwicklung des Fischbestandes, ist es wichtig, dass jeder Angler eine Fangmeldung abgibt, auch als Fehlmeldung, wenn nichts gefangen wurde.
Welche Größenmaße müssen eingehalten werden?
Aal 45 cm
Karpfen Hecht
35 cm 45 cm Rapfen 40 cm Regenbogenforelle 25 cm Wels 50 cm Quappe 35 cm Zander 40 cm Schleie 25 cm Barbe 35 cm
Als Köderfische dürfen keine Hechte, Zander, Karpfen, Schleie, Forellen sowie keine geschützten Fischarten verwendet werden. Untermassige oder versehentlich in ihrer Schonzeit gefangene Fische sind nach der Binnenfischereiordnung schonend in ihr Ursprungsgewässer zurückzusetzen. Von Hecht, Zander und Forelle dürfen nur fünf Fische pro Angler und Tag entnommen werden. Ausgabestellen für Gastangelkarten in Südbrookmerland:
tourist-Information südbrookmerland
Am Gästehafen 1, OT Bedekaspel, Tel.: 04942-2047 2000
paddel- und pedalstation Großes Meer
Am Gästehafen, OT Bedekaspel, Tel.: 04942 – 576838
Müllers Hobbymarkt
Ritzweg 71, OT Moordorf, Tel.: 04941 – 998105
einkaufscenter Wessels
Ekelser Str. 22, OT Moordorf, Tel.: 04941 – 9913212
Kosten:
Tageskarte 2-Tageskarte Wochenendkarte Wochenkarte Für Jugendliche (14 - 15 Jahre) 50 % Ermäßigung 9,00 E 15,00 E 20,00 E 30,00 E
Weitere Informationen sind erhältlich beim Bezirksfischereiverband für Ostfriesland e.V. Verbindungsschleuse, 26725 Emden, Tel.: 04921 – 25575, Fax: 04921 – 20572 E-mail: buero@bvo-emden.de, Internet: www.bvo-emden.de BooTSlIEGEPläTZE
I. bootsliegeplätze
1. Saisonplatz (01.04. - 30.10. gültig) Boot - Landliegeplatz ab 100,00 E Wasserliegeplatz Segelboot ab 150,00 E Wasserliegeplatz Motorboot ab 200,00 E 2. Monatsplatz (ab Lösungstag einen Monat gültig) Boot - Landliegeplatz 40,00 E Wasserliegeplatz Segelboot ab 60,00 E Wasserliegeplatz Motorboot ab 80,00 E
II. Gästesteg Wiegboldsburer riede
Motorboote für jede Übernachtung ab 8,00 E A. In den Entgelten ist die Mehrwertsteuer enthalten.
B. Alle Entgelte sind im Voraus zu zahlen. Bei
Verstößen gegen die Verpflichtung zur vorherigen Zahlung wird ein Aufschlag von 5,00 E sofort fällig.
(Auszug, Änderungen vorbehalten)
III. slipanlage
Für die Nutzung der Slipanlage wird ein Entgelt in
Höhe von 5,00 E pro Slipvorgang erhoben.
beFaHrensreGeLN
Grundregeln
Jeder Benutzer der Gewässer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Die Fahrzeugführer haben ihre Fahrweise so einzurichten, dass insbesondere eine Gefährdung von Badenden, die Behinderung oder Beschädigung von Fahrzeugen anderer sowie Beschädigungen der Ufer, der Vegetation oder der Anlagen in und an den Gewässern vermieden wird. Über die Besonderheiten der Gewässer, wie Untiefen, Übertiefen, Strömungen, typische Windverhältnisse, Naturschutzgebiete sowie die Tragfähigkeit der Eisfläche hat sich jeder Benutzer in eigener Verantwortung zu informieren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 5 km/h auf den Kanälen. (Auszug aus der „Verordnung über den Gemeingebrauch an den Gewässern Großes Meer und Hieve“ der Bezirksregierung Weser-Ems)