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Angebote Wellness
BEAUTY- & WELLNESSWOCH’
Preis pro Person, 7 Ü im Doppelzimmer ab 665,- €
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Inklusivleistungen:
• 7 Nächte im DZ inkl. Haslinger Verwöhn-Halbpension • 4 Thermeneintritte pro Person in die Europatherme • 1 x Kaffee und Kuchen pro Person in Haslingers Café Promenade an Bad Füssings Kurallee • 1 Flasche Prosecco auf dem Zimmer • 1 Gutschein für die Beauty- & Wellness Profis am Hof im Wert von 25 € pro Person • Nutzung aller SPA-Bereiche & Inklusivleistungen des Hotels am Haslinger Hof • 1 Wellnesstasche pro Zimmer mit Leihbademantel und Leihsaunatuch pro Person
Gastgeber:
Hotel am Haslinger Hof GmbH & Co. KG, Kirchham (Seite 46)
WELLNESSWOCHE IM REISCHLHOF
Preis pro Person, 7 Ü im Doppelzimmer ab 1.425,- €
Inklusivleistungen:
• 7 Übernachtungen • inkl. Reischlhof 3/4 Verwöhnpension • Superior Frühstücksbuffet • Vitaler Mittagssnack • Kaffee & Kuchen am Nachmittag • Kreatives Abendmenü • Wellness- und Fitnessspaß auf 5000 qm • Täglich wechselndes Aktiv- und Entspannungsprogramm inkl. Autogenem Training, Qi-Gong, Rückenfit, Aquajogging, Wassergymnastik u.v.m. • Anti-Stress-Massage ca. 25 Min. • Beauty-Classic-Behandlung ca. 50 Min. • 10 Euro Ermäßigung auf eine Wunschbehandlung, für E-Bike oder Hot Rod
Gültig: 06.01.–08.12.22 | 06.01.–03.12.2023 Anreise: täglich Gastgeber: Reischlhof Luxury Wellness**** Superior, Wegscheid (Seite 11)
BASENFASTEN KUR
Preis pro Person 7 Ü 10 Ü Einzelzimmer Silencio: 672,- € 830,- € Doppelzimmer Weinzierl: 672,- € 830,- € Junior Suite: 770,- € 980,- € zuzüglich ortsüblicher Kurbeitrag
Inklusivleistungen:
• 7 bzw. 10 Übernachtungen • Basischer Tee zur Begrüßung, basenfasten Müsli zum Frühstück • Basenfasten Zwei-Gang-Menü mittags & abends • stilles Wasser & basische Bio-Kräutertees • Begrüßungspaket mit persönlichem Fastenbuch • Einführungs-, Ernährungs- & Abschlussgespräch • 1 x basische Körperpackung à ca. 45 Min., Basenfußbad • Leberwickel zur eigenen Anwendung • brainLight® Shiatsu-Massagesessel • Vitamingruß und 1 Flasche Wasser auf dem Zimmer • Benutzung des Thermalbades im Hotel mit Thermalmineral wasser aus der Bad Griesbacher Karlsquelle • Benutzung der finnischen Außensauna, der Kräutersauna und der Ruhebereiche, inkl. Leihbademantel • Benutzung der Physiotherm®-Infrarotwärmekabine • Wochentags AktiVital-Programm mit Yoga, Qi Gong, Heilgymnastik, Aqua Fit, Traumreise, Wanderungen, Nordic Walking, progressiver Muskelentspannung und Bogenschießen (Änderungen vorbehalten) • Abendprogramm in der Hotelbar Charivari • Bis zu 25 % Greenfee-Ermäßigung auf ausgewählten Golfplätzen der Region Donau-Inn und im Quellness Golf Resort Bad Griesbach • Fahrrad und Nordic Walking-Stöcke zum Ausleihen (nach Verfügbarkeit) • WLAN in der Lobby und auf dem Zimmer, Parkplatz am Hotel • Ladestation für Elektrofahrzeuge mit Typ-2-Stecker und Tesla-Modelle
Gültig: 02.01.–21.12.2023 (letzte Abreise), ausgen. 31.08–05.09.2023 Anreise: Sonntag–Donnerstag Gastgeber: AktiVital Hotel, Bad Griesbach (Seite 44)
„THERME & WELLNESS“ MIT HALBPENSION
Preis pro Person, 3 Ü Zimmer mit Balkon/Terrasse: Zimmer ohne Balkon/Terrasse :
295,- € 280,- €
zuzüglich ortsüblicher Kurbeitrag
Inklusivleistungen:
• 3 Übernachtungen im Einzel- bzw. Doppelzimmer mit Dusche/WC, Frühstück • Halbpension, abends (3-Gang-Auswahlmenü) mit Salat • Bademantel, Bade- und Saunatuch für den Wellnessbereich • Nutzung von Sauna/Sanarium im Haus kostenlos • 3 x 5 Stunden-Eintritt in die Wohlfühl-Therme Bad Griesbach • Massage- oder Kosmetikgutschein für 30,00 €
ZWISCHEN ROTT & INN
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Urlaub in der Bayerischen Toskana
Das leicht hügelige Rottal – es wird auch gerne bayerische Toskana genannt – ist altes Bauernland und war einst Zentrum der Pferdezucht. Geblieben sind die festlichen Höhepunkte der Rosskultur, wie die Pferdewallfahrten nach Aigen am Inn und Grongörgen. Die weite Landschaft selbst ist Idylle pur. Sie lässt sich stilecht hoch zu Ross, mit dem Drahtesel oder zu Fuß bspw. auf dem Jakobsweg erkunden. Weitere Bewegungsmöglichkeiten bietet der „Generationenpark Unterer Inn“. Ganz in Ruhe vom Wasser aus können Sie die Landschaft mit der Prunk-Plätte „Neuhaus“ erkunden, die den historischen Salzschiffen nachempfunden wurde.
Ein besonderer Tipp ist das am Inn gelegene „Europareservat Unterer Inn“, Lebensraum von rund 140 zum Teil sehr seltenen Vogelarten, 800 verschiedenen Schmetterlingstypen und einer der größten freilebenden Biberpopulationen Mitteleuropas. Der Inn als reißender Strom gehört der Vergangenheit an – geblieben sind seine landschaftliche Schönheit sowie seltene Tier- und Pflanzenarten.
Sehenswert ist auch das 2008 eröffnete „Kirchenmuseum“ in Kößlarn. Es dokumentiert die reiche Wallfahrtsgeschichte zwischen Rott und Inn und ist zugleich Wegweiser zu besonderen Kunstschätzen, wie zur gotischen Pfarr- und Wallfahrtskirche „Heiligste Dreifaltigkeit“ in Kößlarn oder zum Kloster Asbach mit Cuvilliés-Kirche und sehenswerten Ausstellungen. Ein weiteres kulturelles Highlight ist der Hochaltar von Johann Baptist Modler und Sohn Balthasar, der in der Siebenschläferkirche in Rotthof bei Ruhstorf a.d.Rott zu bestaunen ist. Flussabwärts geht es weiter mit kulturellen Schätzen, wie dem Schloss Neuhaus, Schloss Vornbach und die hoch über dem Inn gelegene Neuburg, die heute Kultur- und Veranstaltungszentrum und Sitz der Landkreisgalerie ist. Über 2000 Jahre alte Kunst präsentiert die „Drehscheibe Pocking“ mit interessanten Funden von Kelten, Römern und Bajuwaren.
Im nahen Tettenweis kam zudem eine Berühmtheit zur Welt: Franz von Stuck, der Münchner Künstlerfürst der Jahrhundertwende, Mitbegründer der Secession und „Sündenmaler“. Den an Natur und Kultur reichen Süden durchziehen erlebenswerte Radwege: der Inntalradweg, der Rottalradweg, der Apfel-Radl-Weg, der Römerradweg und der Saurüssel Radweg.
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Rotthalmünster
Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster Marktplatz 10 94094 Rotthalmünster Telefon 08533/9600-0 info@rotthalmuenster.de www.rotthalmuenster.de
Malching
Verwaltungsgemeinschaft Rotthalmünster Marktplatz 10 94094 Rotthalmünster Telefon 08533/9600-0 info@rotthalmuenster.de www.malching.de
Kößlarn
Tourist-Info Marktplatz 25 · 94149 Kößlarn Telefon 08536/96170 info@koesslarn.bayern.de www.koesslarn.de
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Neuburg a.Inn
Rathaus Raiffeisenstraße 6 94127 Neuburg a.Inn Telefon 08502/9008-0 info@neuburg-am-inn.de www.neuburg-am-inn.de
Neuhaus a.Inn
Touristinformation im Rathaus Klosterstraße 1 94152 Neuhaus a.Inn Telefon 08503/91110 sichhart@neuhaus-inn.de www.neuhaus-inn.de
Pocking
Stadtverwaltung Simbacher Straße 16 94060 Pocking Telefon 08531/7090 info@pocking.de www.pocking.de
Ruhstorf a.d.Rott
Markt Am Schulplatz 8 94099 Ruhstorf an der Rott Telefon 08531/9312-0 rathaus@ruhstorf.de www.ruhstorf.de
Tettenweis
Gemeinde Kirchplatz 15 94167 Tettenweis Telefon 08534/9604-0 info@tettenweis.de www.tettenweis.de
Gasthof & Pension Bimesmeier
Kösslarn.Genießen Sie ruhige und erholsame Urlaubstage in unserem familiär geführten Gasthaus im idyllisch gelegenen Markt Kößlarn, eingebettet in das landschaftlich reizvolle Hügelland zwischen Rott und Inn. In unseren freundlich und gemütlich eingerichteten Gästezimmern finden Sie Ruhe und Entspannung nach einem erlebnisreichen Urlaubstag. Kulinarisch genießen können Sie in unserer urigen Gaststube, wo wir Sie mit traditionellen Gerichten und Schmankerln verwöhnen dürfen.
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Bettenzahl: 27 | Zimmer: 6 DZ, 5 DZ mit Balkon, 4 EZ, 1 EZ mit Balkon Betriebsurlaub: 02. bis 14. November
Gasthof & Pension Bimesmeier · Monika Scheichl · Oberer Markt 6 · 94149 Kößlarn Tel. 08536/96000 · info@bimesmeier.de · www.bimesmeier.de
passauerland. de
von 35,- bis 53,-€
Tagespreis p.P.
Ferienappartements Stapferhof
Pocking. 7 km von Bad Füssing (Bäderdreieck) in ruhiger Lage, 6 schöne Ferien-Kurappartements. Schlafzimmer (2 Appartements mit Kinderzimmer), Wohnzimmer, Küche, Dusche, Kabel-TV, Balkon oder Terrasse, 5.000 m2 Gartenpark, Tischtennis, Grillplatz, Garage oder Stellplatz vorm Haus inclusive. 6 Wohneinheiten: 4 FW 40 m2 mit Balkon/Terrasse, 2 FW 50 m2 mit Balkon/Terrasse Aufpreis je weitere Pers.: 5,- €, Preis gültig ab 5 Nächte.
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Rainer Stapfer · Schlupfinger Straße 7 · 94060 Pocking Tel. 08531/8803 · stapferhof@t-online.de · www.stapferhof.de
ab 35,- €
Tagespreis p.WE
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Pockinger Hof
Pocking. Im Herzen des Rottaler Thermen- und Bäderdreiecks, nahe der Dreiflüssestadt Passau, liegt die Stadt Pocking. Direkt im Zentrum befindet sich unser Haus, familiengeführt seit über 60 Jahren.
Ob Kurzurlaub, alleine, zu zweit oder als Reisegruppe, zum Wandern, Fahrrad fahren oder mit dem Motorrad – lassen Sie sich „meisterhaft“ verwöhnen, fernab vom Kurstress und doch mittendrin.
Wir freuen uns schon darauf, auch Sie bald in unserem Haus begrüßen zu dürfen.
Kinder bis 6 Jahre im Bett der Eltern kostenfrei. WLAN kostenlos. Zustellbett inkl. Frühstück 25,- €. Tagespreis p.P.
ab 37,- €
Bettenzahl: 59 Zimmer: 22 DZ mit Balkon, 16 EZ mit Balkon Zuschlag Halbpension: 15,- € p.P
Hotel Pockinger Hof Inh. Karlheinz Schenk e.K. Klosterstraße 13 · 94060 Pocking Tel. 08531/9070 info@pockinger-hof.de www.pockinger-hof.de
ab 99,- €
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Tagespreis p.P.
Wellnesshotel Antoniushof ****
Ruhstorf a.d.Rott.
A bisserl anders – so wie mia! Ihr Wellnesshotel im Rottal. Das familiengeführte 4-Sterne Wellnesshotel liegt inmitten der bayerischen Toskana, in der Nähe von Passau und der österreichischen Grenze. Der Ursprung unseres traditionsreichen Hauses liegt über 100 Jahre zurück und es wird mittlerweile bereits in der 5. Generation geführt. Dadurch hat es sich immer wieder verjüngt und entspricht heute mehr denn je dem Bedürfnis nach menschlicher Wärme und natürlicher Herzlichkeit.
Gute Gründe für einen Urlaub im Hotel Antoniushof:
• Tradition & Gastlichkeit seit über 100 Jahren in der 5. Generation • Seit 30 Jahren Erfahrung in Sachen Wellness & Spa • Seit 20 Jahren mit 4 Hotelsternen ausgezeichnet • Persönlicher Service und überschaubare Größe (58 Betten) • 1.000 m² Wellnessbereich mit zwei Pools (je 100 m²) • Alle Zimmer verfügen über einen direkten Zugang zum Wellnessbereich • Feng Shui Garten der Harmonie • Wanderwege (u.a. Jakobsweg), Radfahrwege direkt ab Hotel • Spa Suite u.a. mit Sauna & Whirlpool • nur 25 km von Passau und 7 km von Schärding entfernt
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passauerland. de
Bettenzahl: 58
9 DZ: Dusche & WC, TV, Balkon 8 DZ: WC, Dusche und Bad, TV, Balkon 14 EZ: Dusche & WC, TV, Balkon 4 EZ: WC, Dusche und Bad, TV, Balkon 3 Suiten, davon 1 Spa-Suite Zuschlag HP: 45,- €
Sanladerer OHG Anette Sanladerer-Holler Ernst-Hatz-Str. 2 94099 Ruhstorf a.d.Rott Tel. 08531/9349-0 info@antoniushof.de www.antoniushof.de
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CAMPEN IM PASSAUER LAND
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Dreiflüsse-Camping
Irring bei Passau. Donautal.
Über die Ausfahrt Passau Nord der A3 ist der naturgelegene, ruhige, hochwasserfreie Ferien- und Touristen-Campingplatz gut zu erreichen. Moderne und saubere Sanitäreinrichtungen, Ver- und Entsorgungsservice für Wohnwagen und Reisemobile mit Frischwasser.
Idyllischer Zeltplatz, Spielplatz, Hallenbad, Lourdes Grotte, Wanderwege, Kiosk, Gasversorgung. Donauradweg 300 m vom Platz! Autoabstellplatz für Rad- und Schiffsreisende.
NEU: Wohlfühlbecken für Gesundheit der Haut und Körpergelenke, medizinische Wannentechnik, naturfrisches, klares Quellwasser mit Edelgas durch verschiedene Materialien aus den Bodenschichten angereichert, Therapien für Rheuma, Schuppenflechte, Neurodermitis, Abnutzungserscheinungen des Stütz- und Bewegungsapparates bei ca. 33 °C mit schmerzlindernder Wirkung für neue Lebensqualität.
Gastwirtschaft mit gut bürgerlicher Küche und Touristenzimmer. Stadtbusanbindung Nr. 6 zum Zentrum Passau. Elegantes, preiswertes Stadlhotel am Donauradweg.
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Camping Belinda
Stefan Gansmeier Angering 4 94072 Bad Füssing Tel. 08531/22939
Camping Holmernhof
Familie Köck Am Tennispark 10 94072 Bad Füssing Tel. 08531/24740 info@holmernhof-camping.de www.holmernhof-camping.de
Camping Lindinger
M. u. K. Lindinger Thierham 2 94072 Bad Füssing Tel. 08537/258
Camping Riedlhof
Familie Göschl Bachstraße 23 94072 Bad Füssing Tel. 08531/92390 riedlhof@t-online.de www.riedlhof.de
Kurcamping Fuchs
Frau Annemarie Fuchs Falkenstraße 14 94072 Bad Füssing Tel. 08537/356 info@kurcamping-fuchs.de www.kurcamping-fuchs.de
Kur- und Feriencamping Max I
Kur-Camping Max GmbH & Co. KG Falkenstraße 12 94072 Bad Füssing Tel. 08537/96170 info@campingmax.de www.campingmax.de
Kur- und Feriencamping Holmernhof Dreiquellenbad
Johann Köck Singham 40 94086 Bad Griesbach Tel. 08532/96130 info@camping-bad-griesbach.de www.camping-bad-griesbach.de
Bavaria Kur-Camping Park
Grafenauer Straße 31 94535 Eging a.See Tel. 08544/8089 info@bavaria-camping.de www.bavaria-camping.de
Pullman-Camping
Ruberting 35 94535 Eging a.See Tel. 08544/9181-67 info@pullmancamping.de www.pullmancamping.de
Appartement & Camping Kubitza
Familie Kubitza Senget 1 94148 Kirchham Tel. 08533/806
Preishof Appartementhotel – direkt am Golfplatz Bad Füssing-Kirchham
Angloh 1 94148 Kirchham Tel. 08537/919200 info@preishof.de www.preishof.de
Campinganlage Rotbrunn
Pilling 22 94154 Neukirchen vorm Wald Tel. 08504/920260 camping.rotbrunn@vr-web.de
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Campingplatz am Bootshafen Obernzell
Am Hafen 94130 Obernzell Hafenwart: Tel. 08591/1643 Markt Obernzell: Tel. 08591/9116119 www.obernzell.de
Seecamp GmbH Rottal
Barbara Gruber Haid 3a+b 94060 Pocking Mobil: 0176/19779012 info@seecamp-rottal.de www.seecamp-rottal.de
Ferienhof Schiermeier
Herr Schiermeier Kelchham 4a 94136 Thyrnau Tel. 08501/93110 info@hof-schiermeier.de www.hof-schiermeier.de
Dreiflüsse-Camping
Josef Pitscheneder Am Sonnenhang 8, Irring bei Passau 94113 Tiefenbach Tel. 08546/633 info@dreifluesse-camping.de www.dreifluesse-camping.de
Gasthof-Pension-Camping Kohlbachmühle
Kohlbachmühle 1 94107 Untergriesbach Tel. 08591/320 info@kohlbachmuehle.de www.kohlbachmuehle.de
Rad-, Wander- und Bootsterminal mit Wohnmobilstellplätzen
Am Bootshafen 1 94474 Vilshofen an der Donau Tel. 0171/4534140 reservierung@bsv-vilshofen.de www.vilshofen.de
Sehr geehrter Reisegast, die Tourist-Information Passauer Land, nachstehend „TI-PL“ abgekürzt und die Gastgeber im Passauer Land bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden bzw. Reisenden - nachstehend „Reisender“ genannt - mit dem jeweiligen Anbieter des Pauschalangebots, nachstehend „RV“ abgekürzt zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für Pauschalreisen des jeweiligen RV. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z.B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.
1. STELLUNG DER TI-PL
1.1. TI-PL hat ausschließlich die Stellung eines Herausgebers bzw. bei Internetportalen des Betreibers des jeweiligen Portals. 1.2. Vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen zur Haftung von TI-PL als oder wie ein Reiseveranstalter in den §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB gilt: a) TI-PL ist nicht Reiseveranstalter der angebotenen Pauschalen, soweit sich nicht nach den Grundsätzen der §§ 651a ff. BGB eine Stellung als
Reiseveranstalter aus dem Angebot der Reiseleistungen ergibt. b) Vertragspartner und Reiseveranstalter der jeweiligen Angebote sind die bei den Angeboten ausdrücklich als Reiseveranstalter bezeichneten Anbieter.
2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES, VERPFLICHTUNGEN DES REISENDEN
2.1. Grundlage des Angebots von RV und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RV für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen. 2.2. Reisemittler und Buchungsstellen, sind vom RV nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leistungen des RV hinausgehen oder im Widerspruch dazu ste-hen. 2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom
RV herausgegeben werden, sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden. 2.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RV vor, an das RV für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit RV bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 2.5. Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 2.6. Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit der Reisende eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2.7. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Reisende dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 5
Werktage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch RV zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird RV dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unver-ändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie dem Reisenden in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider
Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 2.8. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App,
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von RV erläutert. b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entspre-chende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Recht-lich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache. d) Soweit der Vertragstext von RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisen-de darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 5
Werktage ab Absendung der elektroni-schen Erklärung gebunden. f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Bu-chung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das
Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von RV beim Reisenden zu Stande. i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des
Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim
Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem
Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften
Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.
Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. RV wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 2.9. RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312
Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a
BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
3. BEZAHLUNG
3.1. RV und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 3 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte
Reisepreis sofort zahlungsfällig. 3.2. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 3.1 entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung für die Zahlungsfälligkeit, wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von
Ziffer 3.1vereinbart und in der Reisebestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung nach Beendigung der
Pauschalreise zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist. 3.3. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des
Reisenden besteht, so ist RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristset-
zung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit
Rücktrittskosten gemäß 5 zu belasten.
4. ÄNDERUNGEN VON VERTRAGSINHALTEN VOR REISEBEGINN, DIE NICHT DEN REISEPREIS BETREFFEN
4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurden, sind RV vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen. 4.2. RV ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer vom RV gleichzeitig mit
Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die
Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der vom RV gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte RV für die
Durchfüh-rung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann RV eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von RV zu vertreten ist. RV kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der
Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises 5.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass dem RV überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten
Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn
Sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
Krankheit wird dringend empfohlen.
6. OBLIEGENHEITEN DES REISENDEN
6.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat RV oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein, Voucher) nicht innerhalb der vom RV mitgeteilten Frist erhält. 6.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Rei-
sende Abhilfe verlangen. b) Soweit RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem
Vertreter von RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von
RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle zur
Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur
Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von RV ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 6.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten
Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende
RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
7. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
7.1. Die vertragliche Haftung von RV für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. 7.2. RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den
Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von RV sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. 7.3. RV haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von RV ursächlich geworden ist.
8. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. RV wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an RV zurückerstattet worden sind.
9. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN, ADRESSAT
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
10. RECHTSWAHL- UND GERICHTSSTAND; INFORMATION ÜBER VERBRAUCHERSTREITBETEILIGUNG
10.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte
Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können RV ausschließlich an seinem Sitz verklagen. 10.2. Für Klagen von RV gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von RV vereinbart 10.3. RV weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach
Drucklegung dieser Reisebedingungen für RV verpflichtend würde, informiert RV die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. RV weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin
GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
DER GASTGEBER IM PASSAUER LAND
Sehr geehrte Gäste, die Tourist-Information Passauer Land - nachstehend TI-PL abgekürzt - bietet über das gedruckte Gastgeberverzeichnis und die Buchungsplattform www.passauer-land.de Unterkünfte ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, an. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. STELLUNG DER TI-PL
1.1. TI-PL und die örtlichen Tourismusstellen sind Betreiber der Internet-Buchungsplattform bzw. Herausgeber entsprechender Gastgeberverzeichnisse, soweit sie dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet sind. 1.2. Nur soweit die TI-PL und die örtlichen Tourismusstellen (nachstehend einheitlich TI-PL abgekürzt) als Vermittler tätig werden, gilt: a) Soweit TI-PL eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen
Nebenleistungen der Gastgeber vermitteln und die eigenen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von TI-PL selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat TI-PL lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen. b) TI-PL hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von TI-PL vorliegen. c) Unbeschadet der Verpflichtungen von TI-PL als Anbieter verbundener
Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im
Falle einer Inkassotätigkeit von TI-PL) und der rechtlichen Folgen bei
Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist TI-PL im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff. 1.2. oder Ziff. 1.3. weder
Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine etwaige Haftung von
TI-PL und der örtlichen Tourismusstellen aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden
Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberühr.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die
Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruch-nahme der Unterkunft erklärt. 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind.
Im Regelfall wird der Gastgeber oder TI-PL zusätzlich eine schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.
Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht. c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden
Rückbestätigung durch den Gastgeber bzw. TI-PL bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten
Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. d) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch
Ziff. 6. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhand-lungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende
Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden
Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des
Gastgebers bzw. TI-PL als dessen Vermittler beim Gast zu Stande.
Die Buchungsbestätigung wird dem Gast sofort nach Betätigung des
Buttons „zahlungspflichtig buchen“ am Bildschirm dargestellt und übermittelt. Dem Gast wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum
Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der
Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im
Regelfall wird der Gastgeber bzw. TI-PL dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3. RESERVIERUNGEN
3.1. Unverbindliche Reservierungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem
Gastgeber möglich. 3.2. Bei gewerblichen Auftraggebern können Reservierungen auch als
Festoption (die Buchung wird verbindlich, wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist storniert wird) oder Verfallsoption (die Buchung erlischt, wenn sie nicht innerhalb vereinbarten Frist bestätigt wird) vereinbart werden. Falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Optionen grundsätzlich Verfallsoptionen. 3.3. Ist keine Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die
Buchung nach Ziffer 1. dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gast-geber und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag. 3.4. Ist bei Privatgästen eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung so gilt wird die Buchung unabhängig einer vom Gastgeber etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich.
4. PREISE UND LEISTUNGEN
4.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen. 4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen. 4.3. Preisänderungen sind vorbehalten.
5. ZAHLUNG
5.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast,
beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim
Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der
Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 20% verlangen. 5.2. Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. 5.3. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Beherbergungsbetrieb bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten. 5.4. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende ich nicht durch Überweisung möglich. 5.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu fordern, wenn der Gast den
Zahlungsverzug zu vertreten hat.
6. RÜCKTRITT UND NICHTANREISE
6.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des
Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. 6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter
Berücksichtigung des besonderen Charakters einer Unterkunft (z.B.
Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. 6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. 6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die
Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten
Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe): - Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% - Bei Übernachtung/Frühstück 80% - Bei Halbpension 70% - Bei Vollpension 60%
6.5. Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige
Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 6.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den
Gastgeber, nicht TI-PL zu richten und sollte im Interesse des Gastes in
Textform erfolgen.
7. AN- UND ABREISE 7.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen. 7.2. Für spätere Anreisen gilt: a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6 entsprechend. c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen. 7.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
8. PFLICHTEN DES GASTES; KÜNDIGUNG DURCH DEN GAST; KÜNDIGUNG DURCH DEN GASTGEBER, MITNAHME VON TIEREN
8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie
alle Einrichtungen des Beherbergungsbetriebs selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. 8.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine
Mängelanzeige, die nur gegenüber TI-PL erfolgt, ist nicht ausreichend.
Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des
Gastes ganz oder teilweise entfallen. 8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen
Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist. 8.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des
Gastaufnahmevertrag berechtigen. 8.5. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber Reiseveranstalter, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 5 entsprechend.
9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, soweit - der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet - der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert., 9.2. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.Der Gastgeber haftet nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermit-telt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
10. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND; ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
10.1. TI-PL und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über
Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder TI-PL noch der
Gastgeber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen für TI-PL oder den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Vermittlungs- und Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen. 10.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber bzw. TI-PL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 10.3. Der Gast kann den Gastgeber bzw. TI-PL nur an deren Sitz verklagen. 10.4. Für Klagen des Gastgebers bzw. TI-PL gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gasts maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. 10.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der
Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2019-2020
Herausgeber/Diensteanbieter nach § 5 Telemediengesetz: Zweckverband Tourist-Information Passauer Land Domplatz 11 94032 Passau · Tel. 0851/397-600 · Fax 0851/397-488 tourismus@landkreis-passau.de · www.passauer-land.de Verbandsvorsitzender Landrat Raimund Kneidinger
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ORTS-PIKTOGRAMME
öffentliches Hallenbad
Wohnmobilstellplatz Campingplatz Freibad/Naturbad öffentl. Sauna/Wellnesslandschaft markierte Wanderwege markierte Radwege Nordic Walking Strecken Fahrradverleih
E-Bike-Verleih
Tennisplatz/Tennishalle Golf
Angeln Rudern/Kanu Segeln Surfen
Bahnanschluss
Langlaufen/Gespurte Loipen Schlepplift Eislauf
Eisstockschießen H = Hotel HG = Hotel garni PS = Pension/Gastheim FW = Ferienwohnung A = Appartement W = Wohnmobilstellplätze PP = Privatvermieter G = Gasthof PG = Pension Garni FH = Ferienhaus FD = Feriendorf
ZIMMERTYPEN
EZ = Einzelzimmer DZ = Doppelzimmer Z = Zweibettzimmer T = Dreibettzimmer V = Vierbettzimmer F = Fünfbettzimmer S = Suite G = Gemeinschaftsunterkunft
SANITÄRE AUSSTATTUNG
W = fließend Kalt- und Warmwasser D = Dusche C = Dusche oder Bad R = Bad H = WC und Dusche B = WC und Bad I = WC und Dusche oder Bad Y = WC und Dusche und Bad X = Etagendusche/-bad (fl. Kalt- & Warmwasser) BS = Bad und sep. WC HS = Dusche und sep. WC
KÜCHENAUSSTATTUNG
Kü = Küche Kl = Küchenzeile Kn = Kochnische Wk = Wohnküche
KLASSIFIZIERUNG
Hotels/Pensionen/Gasthöfe
(über 8 Betten): Die im Prospekt aufgeführten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Hotelklassifizierung nach internat. Standard durch die „Deutsche Hotelklassifizierung“. Hotels ohne Sternebezeichnung haben daran nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht verbunden.
Ferienwohnungen/-häuser/Privatzimmer:
Die im Prospekt mit Sternen gekennzeichneten Betriebe haben an der freiwilligen Klassifizierung für Ferienwohnungen/-häuser/Privatzimmer nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) teilgenommen. Betriebe ohne Sternebezeichnung haben daran nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht verbunden. Die Angaben zur Klassifizierung beziehen sich auf die Drucklegungsphase des Kataloges. Die Klassifizierungen können sich im Laufe des Jahres ändern.
AUSZEICHNUNGEN IHRER GASTGEBER
passauerland. de
Betrieb ist online buchbar (Premium)-Partner Bayerischer Wald
Goldsteig Ge(h)nusspartner
Hotelbewertungsportal HolidayCkeck ausgezeichnet vom RELAX Guide (Lilien Bewertungssystem) Auszeichnung von Tripadvisor
Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland
Mitglied der TraumWellnesshotels in Bayern Sie finden uns auf Facebook & Instagram
Haftung für die Angaben
Die in diesem Verzeichnis enthaltenen Angaben beruhen auf den von Betrieben und Privatvermietern gelieferten Unterlagen. Für deren Vollständigkeit und Richtigkeit (einschließlich Bildeintragungen) kann keine Gewähr übernommen werden.
Impressum
Für die Richtigkeit der angegebenen Daten und Adressen kann der Herausgeber keine Garantie übernehmen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit vorheriger Genehmigung des Herausgebers.
Herausgeber: Zweckverband Touristinformation Passauer Land Passauer Straße 39 · 94121 Salzweg · Tel. 0851/397 600 tourismus@landkreis-passau.de · www.passauer-land.de
Konzeption und Gestaltung: Werbeagentur Hauer-Heinrich GmbH Grünaustraße 32 · 94032 Passau · www.hauer-heinrich.de
Piktogramme: Matthaes Verlag, Deutscher Hotelführer© des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA), www.hotelguide.de; Werbeagentur Hauer-Heinrich GmbH
Druck: Gebr. Geiselberger GmbH, Altötting
Fotos: Zweckverband Tourist-Information Passauer Land, Fotoarchiv des Landratsamtes, Bilddatenbank Bad Füssing, Tourismusverband Ostbayern e.V., Tourismusstelle Ilztal & Dreiburgenland, Tourismusbüro Wegscheid, Markt Untergriesbach, Markt Obernzell, Tourist-Info Eging/Fotostudio Eder, Markt Ortenburg, Stadt Vilshofen an der Donau, Gäste- & Kur-Service Bad Griesbach, Kur- & GästeService Bad Füssing, Innschiff GmbH Neuhaus, Radlfotos ILE Abteiland/Radgebiet Donau Moldau, Tobias Müller, Alfred Waizenauer, Markus Ljubisic, Leonie Lorenz, Adobe Stock: ©Andrey Armyagov, ©Kppl, ©BalanceFormCreative, ©fotografpassau.com; Titelbild: ©ArturNyk – iStock
KOSTENLOS. INFORMATIV. UNTERHALTSAM.
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Das Magazin „G’schichten“ erhalten Sie über die Tourist Information Passauer Land oder unter www.passauer-land.de/reiseservice/prospektbestellung
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