Möglichkeiten zur Aufspürung verzogener Mietnomaden

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Möglichkeiten zur Aufspürung verzogener Mietnomaden Trotz vorheriger Prüfung der Mietinteressenten haben Vermieter nie eine 100%-ige Sicherheit, dass der Mieter nicht zum Mietnomaden wird. Überprüft wird vor einem Mietvertrag in der Regel die Bonität, nicht aber die Lebensart und die Lebensumstände der Mieter. Eine kleine Absicherung können sich Vermieter verschaffen, in dem sie eine Bescheinigung vom vorherigen Vermieter fordern und somit erfahren, ob der Mieter bereits durch Mietschulden oder vertragswidriges Verhalten aufgefallen ist. Wer allerdings zuvor beim Partner oder in einer Wohngemeinschaft gelebt hat, kann keine Bescheinigung des vorherigen Vermieters erbringen und so nicht vollständig überprüft werden. Ist der Mieter plötzlich unbekannt verzogen und hat seinen Müll, sowie eine große Summe an Mietschulden hinterlassen, sind Vermieter häufig machtlos. Nur wenn sie die neue Adresse ermitteln und den bisherigen Mieter durch die Adressermittlung ausfindig machen können, besteht eine Chance auf rechtliche Handhabe und Begleichung der offenen Posten. Geübte Mietnomaden sind nur sehr schwer ausfindig zu machen und auch über eine Adressermittlung nur zu finden, wenn sich der ehemalige Mieter beim zuständigen Einwohnermeldeamt umgemeldet hat. Ist diese Möglichkeit der Adresse ermitteln ausgeschöpft, sollte zum Aufspüren von Mietnomaden eine Detektei beauftragt werden. Dies sollte aber nur als letzte aller Möglichkeiten gewählt werden, da die Kosten zur Adressermittlung im privaten Auftrag sehr hoch sind. Daher verzichten auch viele Vermieter auf diese Möglichkeit und bleiben auf den Mietschulden, sowie den Kosten zur Beseitigung der Schäden durch Mietnomaden sitzen. Ein weiteres Problem für den Vermieter ergibt sich aus der Tatsache, dass die meisten Mietnomaden nicht über Einkünfte verfügen und so die bestehenden Schulden nicht tilgen können. Auch wenn sich das Adresse ermitteln über Einwohnermeldeämter erfolgreich gestaltet und den Weg zum ehemaligen Mieter zeigt hat heißt das nicht, dass der Vermieter dadurch seine offenen Kosten bezahlt bekommt. Dieser Schritt sollte jedoch als erstes unternommen werden, da hier im Vergleich zu einer privaten Ermittlung die Kosten gering und die Erfolgswahrscheinlichkeit hoch ist. In schwierigen Fällen und wenn die Adressermittlung auf einfachem Weg nicht möglich ist, sollten Vermieter eine Anzeige gegen den Mietnomaden erstatten und juristisch gegen ihn vorgehen. Die Chance auf eine Kostenerstattung bei Auffindbarkeit des Mieters ist dann so viel höher, als wenn der Vermieter in Eigenregie handelt.


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