Code of Conduct
pewag group
Code of Conduct 2024
Publisher: pewag AG
Version: 5
58-GM.05.03.02/E-MD, DE
Issue Date: Mai 2024
Before printing, please consider the environment.
Code of Conduct 2024
Publisher: pewag AG
Version: 5
58-GM.05.03.02/E-MD, DE
Issue Date: Mai 2024
Before printing, please consider the environment.
Die Verbindung von unternehmerischem Handeln mit ethischen Grundsätzen ist für die pewag group eine lange Tradition und einer der wesentlichen Faktoren für den langfristigen Erfolg.
Wir sind davon überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind und dass wir uns als Mitglieder der Wirtschaft bemühen müssen, einen fairen Umgang miteinander zu pflegen und im Rahmen festgelegter Normen zu agieren.
Unser Anspruch ist es, unserer unternehmerischen Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt gerecht zu werden.
Dieser Code of Conduct (Verhaltenskodex) definiert die dazu notwendigen Mindestanforderungen an das unternehmerische, soziale und umweltbewusste Verhalten, deren Einhaltung wir von unseren Konzerngesellschaften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Partnern erwarten. Durch Einhaltung der geltenden Gesetze, Beachtung der hier zusammengefassten ethischen Prinzipien und Anwendung der besten Praktiken innerhalb Branche können wir exzellente Leistungen transparent und nachhaltig erreichen.
Ägyd Pengg CEO
1.3.1
1.3.7
1.4.3
2.2Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
2.2.1 Schutz vor Kinderarbeit und für junge
2.2.2 Löhne und Sozialleistungen
2.2.3 Arbeitszeiten und Beschäftigungverhältnisse
2.2.4 Schutz vor moderner Sklaverei 11
2.2.5 Ethisches Recruiting 11
2.2.6 Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen 11
2.2.7 Nicht-Diskriminierung, Schutz vor Belästigung und Umgang miteinander 11
2.2.8 Problemlösungskultur 11
2.2.9 Gleichberechtigung 11
2.2.10 Vielfalt, Gerechtigkeit und Integration 11
2.2.11 Landrechte und Zwangsräumung 11
2.2.12 Private oder öffentliche Sicherheitskräfte 11
2.3.2
2.3.3
2.3.4
2.3.5
2.3.6
2.3.7
3.1.1
3.1.2
3.1.3
3.1.4
3.1.5
3.1.9
Wir halten uns an die höchsten Integritätsstandards und handeln in der gesamten Wertschöpfungskette ehrlich und gerecht, in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen und Vorschriften, internationalen Standards und branchenspezifischen Richtlinien, wie den Automotive Sustainability Guiding Principles 4.0 (AIAG / drive sustainability).
Beginnend mit der obersten Leitung übernehmen wir auf allen Ebenen die Selbstverpflichtung zur Gewährleistung der Grundsätze wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Verantwortung und Nachhaltigkeit. Insbesondere sind wir an Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethisches Verhalten, Achtung der Interessen von Anspruchsgruppen, Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Achtung internationaler Verhaltensstandards sowie Achtung und Forderung der Menschenrechte gebunden.
Die pewag group ist entsprechend dem im Managementhandbuch definierten Geltungsbereich nach international anerkannten Standards zertifiziert, unter anderen nach:
• ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme
• ISO 14001 Umweltmanagementsysteme
• ISO 45001 Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
• ISO 50001 Energiemanagementsysteme
1.3.1 Keine Korruption, Erpressung, Bestechung oder Geldwäsche
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen sich nicht an korrupten Praktiken in irgendeiner Form beteiligen oder diese gutheißen, einschließlich des Anbietens oder der Annahme von Bestechungsgeldern, übermäßigen Geschenken oder Bewirtungen oder Vermittlungszahlungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine Geldwäsche erleichtern oder unterstützen und müssen alle verdächtigen Transaktionen melden und auf Anzeichen von Geldwäsche achten.
Null-Toleranz-Politik
Wir haben eine Null-Toleranz-Politik für alle Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Veruntreuung. Wir halten uns an die Anti-Korruptionsgesetze, die für unsere Geschäftstätigkeit und die der Länder, in denen wir tätig sind, gelten.
Der Umgang mit unseren Kunden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen keine unlauteren Vorteile in Verbindung mit einer Geschäftsaktivität (Geld, Geschenke oder andere Gefallen oder Dienstleistungen) anbieten, versprechen, gewähren oder annehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertriebes oder die Geschäftsleitung sind im Sinne der Pflege der Kundenbeziehungen dazu berechtigt, Vorteile zu gewähren. Wenn Einladungen gegenüber Geschäftspartnern ausgesprochen werden, so ist auch das Management der eingeladenen Personen soweit möglich darüber im Voraus in Kenntnis zu setzen.
Finanzielle Zuwendungen an Regierungsvertreter, Vertreter öffentlicher Einrichtungen, Mitarbeitende oder Vertreter von Unternehmen, die mehrheitlich in Staats-, Landes- Gemeinde- oder Parteieneigentum sind, oder an politische Parteien und deren Vertreter, sind strengstens verboten.
Der Umgang mit unseren Lieferanten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen weder ihre Position noch ihren Einfluss innerhalb der pewag group ausnutzen, um persönliche Vorteile zu fordern, zu erlangen, zu akzeptieren oder zuzusagen.
Wir verlangen von unseren Lieferanten und Partnern, dass sie bei ihren geschäftlichen Aktivitäten ein Minimum an ethischen Standards einhalten. Aus diesem Grund publizieren wir Richtlinien, deren Einhaltung und Weitergabe in der gesamten Lieferkette wir von unseren Partnern erwarten.
Geschenkannahme
Geschenke und Einladungen sowie andere Vorteile, die einen symbolischen Wert oder branchenübliche Normen überschreiten, müssen höflich, aber bestimmt abgelehnt werden. Einladungen von Lieferanten oder Kunden an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der pewag group dürfen branchenübliche Maßstäbe bezüglich ihres Gegenwerts nicht überschreiten. Alle Geschenke, die dennoch erhalten werden, müssen gesammelt und zu speziellen Ereignissen unter allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am jeweiligen Standort verlost werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Privatsphäre und die bürgerlichen Freiheiten bei der Erhebung, Speicherung, Nutzung oder Verbreitung sowie bei jeder anderen Verarbeitung personenbezogener Daten respektieren.
Schutz personenbezogenen Daten
Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten, sowie die Achtung nationaler und internationaler Datenschutzregelungen sind für uns selbstverständlich.
Wir richten unsere Sicherheitsstandards und unser Handeln darauf aus, personenbezogene Daten vor dem Zugriff und dem unrechtmäßigen Gebrauch durch Unbefugte zu schützen. Auch unsere Geschäftspartner sind zum sorgsamen und rechtskonformen Umgang mit Daten verpflichtet.
Datensicherheit und Geschäftsgeheimnisse
Eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit setzt voraus, dass alle relevanten Informationen ausschließlich den erforderlichen Adressatenkreis erreichen. Eine unsystematische Streuung von Informationen kann dagegen zu unerbetenen Störungen führen. Alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher aufgefordert, sorgfältig zu entscheiden, wer mit welchen Informationen versorgt werden muss, um die erforderlichen Entscheidungen rasch und auf einer gesicherten Informationsgrundlage treffen zu können.
Bei der Weitergabe von Informationen ist auf die Einhaltung ausreichender Sicherheitsstandards insbesondere hinsichtlich Cyber-Security zu achten. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss sich bei der Weitergabe von Informationen über den Grad der Vertraulichkeit im Klaren sein.
Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen haben, dürfen diese nur für Geschäftszwecke der pewag group verwenden und nicht an Dritte weitergeben (dazu zählen auch Familienangehörige und Freunde), es sei denn, dass zuvor eine auf diese Weitergabe bezogene angemessene Vertraulichkeitsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Geschäftszweck der pewag group geschlossen wurde.
1.3.3
Finanzielle Verantwortung/Genauigkeit der Aufzeichnungen
Die pewag group wickelt ihre Geschäfte auf transparente Weise ab und gibt diese in den Finanzberichten und -unterlagen des Unternehmens genau wieder. Zur Kontrolle der Finanzberichterstattung wurde ein angemessenes System eingerichtet.
Alle relevanten Sachverhalte, welche die geschäftlichen bzw. finanziellen Tätigkeiten und Transaktionen betreffen, sind genau, systematisch, reproduzierbar sowie in Einklang mit geltenden Gesetzen, den jeweils lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen und steuerlichen Anforderungen sowie Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS zu dokumentieren. Dabei sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen genauso wie interne Richtlinien für Dokumentationen zu beachten. Entsprechende Richtlinien werden in unserem Managementsystem zur Verfügung gestellt.
1.3.4 Offenlegung von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen
Die Offenlegung von finanziellen und nicht-finanziellen Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und vorherrschenden Industriestandards.
Bei der Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit strebt die pewag group eine Vorreiterrolle innerhalb der Branche an.
1.3.5 Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verpflichtet, die Regeln des fairen und lauteren
1.3.6
Wettbewerbs einzuhalten. Unsere Geschäfte werden ausschließlich in Übereinstimmung mit anwendbaren Anti-Kartellgesetzen und -richtlinien geführt.
Insbesondere dürfen keine wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen (Preisabsprachen, Ausschreibungsvereinbarungen, Absprachen in Bezug auf Produktionsgrenzen oder die Aufteilung von Märkten nach Kunden, Lieferanten, Regionen oder Branchen) getroffen werden. Diese Richtlinie gilt für sämtliche Treffen oder sonstige Kontakte mit Mitbewerbern.
Der Austausch (d.h. sowohl die Bereitstellung als auch der Erhalt) sensibler Informationen, wie z.B. Preise, Produktions- und Vertriebskosten, Produktions- oder Lieferkapazitäten, Kapazitätsauslastung oder andere relevante Informationen über die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit, mit Mitbewerbern der pewag group ist ausnahmslos strengstens untersagt.
Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass wir Produkte für unsere Mitbewerber herstellen. Wir kaufen auch Produkte von unseren Mitbewerbern ein – zum Beispiel aus Kapazitätsgründen, aber auch aus anderen Gründen. Solche Kunden-LieferantenBeziehungen dürfen unter keinen Umständen zu einer einheitlichen Preisgestaltung auf dem Markt führen und auf keinen Fall einen signifikanten Anteil erreichen. Wir unterlassen, und genehmigen keinesfalls, die Verunglimpfung unserer Mitbewerber, ihrer Produkte oder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Situationen vermeiden und offenlegen, in denen ihre finanziellen oder sonstigen Interessen mit ihren beruflichen Pflichten in Konflikt stehen oder die den Anschein von Unangemessenheit erwecken.
Entscheidungen werden auf der Grundlage eines soliden geschäftlichen Urteils getroffen, das nicht durch Bevorzugung aufgrund persönlicher Beziehungen und Meinungen getrübt wird.
Private Betätigung
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss die beabsichtigte Annahme einer Funktion in einem anderen Unternehmen, die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit oder die Absicht einer aktiven unternehmerischen Betätigung der eigenen Führungskraft oder der personalverantwortlichen Person unverzüglich mitteilen.
Dies gilt nicht nur für die Übernahme von Funktionen in einem oder für ein Unternehmen, mit dem die pewag group in Geschäftsbeziehung oder im Wettbewerb steht oder stehen könnte, sondern auch für Kapital- und Gewinnbeteiligungen in einem solchen Unternehmen.
Interessenkonflikte zwischen den dienstlichen Aufgaben einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters und der jeweiligen persönlichen Interessen sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Abwicklung von Auftragsvergaben bzw. Beschaffungen. Hier sind entsprechende Interessenkonflikte stets offen zu legen. Dies gilt auch für unternehmerische Verflechtungen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.
Auch im privaten Umfeld sollten Verhaltensweisen vermieden werden, die die Interessen der pewag group beeinträchtigen können.
Soziale Netzwerke
Bei der privaten Nutzung des Internets müssen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der potenziellen Konflikte, die entstehen können bewusst sein. Es sollte eine klare Trennung zwischen „pewag“ bezogenen Seiten und „persönlichen“ Seiten geben.
Auf Social Networking Seiten, sollten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf achten, dass die von ihnen offengelegten Informationen die pewag group nicht in Verruf bringen. Sollten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter politische Aussagen treffen, so müssen sie immer darauf achten, dass diese Aussagen nicht in Verbindung mit der pewag group gebracht werden.
Es ist nicht immer erwünscht, pewag-bezogene Fotos, Kommentare und Videos zu teilen. Beleidigende Kommentare gegenüber Kolleginnen oder Kollegen der pewag group müssen vermieden werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen auf legitime Kritik an der pewag group reagieren, dürfen diese aber nicht entfernen. Blogs und andere persönliche Websites, die den Autor nicht als pewag Mitarbeiterin oder Mitarbeiter identifizieren und die nicht die pewag group betreffen sind rein persönlich und unterliegen daher nicht diesem Code of Conduct.
Die pewag group respektiert geltende Rechte an geistigem Eigentum.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für die Erhaltung des geistigen Eigentums der pewag group wie z.B. Patente, Warenzeichen, Marken oder Know-how verantwortlich und müssen alles Notwendige unternehmen, um dieses zu schützen. Dazu zählt auch, das Unterlassen von Verhaltensweisen, die das Ansehen und den Wert -insbesondere der Marken- der pewag group beeinträchtigen können.
Die pewag group minimiert das Risiko, dass gefälschte und/oder zweckentfremdete Teile und
Materialien in die zu liefernden Produkte gelangen und hält die einschlägigen technischen Vorschriften im Produktentwicklungsprozess ein.
Im Falle einer Plagiat-Entdeckung sind betroffene Teile bzw. Materialien unter Quarantäne zu stellen und der Originalhersteller, der Kunde und/oder die zuständigen Behörden zu benachrichtigen.
1.3.9 Ausfuhrkontrollen, Handel und Wirtschaftssanktionen
Wir halten uns an die geltenden Beschränkungen für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr von Waren, Software, Dienstleistungen und Technologie sowie die geltenden Beschränkungen für den Handel mit bestimmten Ländern, Regionen, Unternehmen oder Einrichtungen und Personen.
Wir verfügen über angemessene Richtlinien und Verfahren, um die Einhaltung der geltenden Ausfuhrkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetze und -vorschriften aller relevanten Länder zu gewährleisten.
1.3.10 Beseitigung von Mängeln
Die pewag group sorgt für Abhilfemaßnahmen oder arbeitet daran mit, wenn ihre Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft verursacht oder dazu beiträgt.
1.3.11 Schutz vor Vergeltung
Die pewag group vermeidet jede Form von Drohungen, Einschüchterungen und physischen oder rechtlichen Angriffen gegen Stakeholder, einschließlich derer, die ihre gesetzlichen Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit, friedliche Versammlung und Protest gegen ihre Geschäftsaktivitäten wahrnehmen.
1.4 Berücksichtigung der Interessengruppen
1.4.1 Konsumentenbelange
Unser Ziel ist Kundenzufriedenheit.
Um dieses Ziel zu erreichen, streben wir danach, die besten Lösungen am Markt anzubieten sowie die Erwartungen unserer Kunden zu übertreffen, und verpflichten uns zu den Grundsätzen und Werten dieses Code of Conduct.
1.4.2 Verantwortungsvolle Wertschöpfungskette und Sorgfaltspflicht
Wir erwarten die Einhaltung ethischer Mindestanforderungen nicht nur innerhalb der pewag group, sondern auch von unseren Lieferanten, Kunden und anderen Vertragspartnern entlang unserer Wertschöpfungskette.
Wir fördern Transparenz und Rückverfolgbarkeit und sind nach besten Kräften bemüht, die ESGStandards und ethischen Mindestanforderungen in der gesamten Lieferkette weiterzugeben.
Diese ethischen Mindestanforderungen sind in einem separaten Code of Conduct für Lieferanten festgelegt. Zur Absicherung der Einhaltung dieser Mindestanforderungen werden auch Selbstauskunftsfragebogen verwendet und Audits durchgeführt.
Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beizutragen, insbesondere in folgenden Bereichen: Schaffung von Arbeitsplätzen und berufliche Qualifizierung; Gesundheit und Wohlergehen; Schaffung von Wohlstand und Einkommen; Geschlechtergleichberechtigung; Investition zugunsten des Gemeinwohls; Einbindung der Gemeinschaft.
We take responsibility for:
2.1 Erfüllung gesetzlicher Anforderungen
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss alle in seinem Arbeitsumfeld geltenden Gesetze und Vorschriften beachten und einhalten.
2.2 Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Wir respektieren und fördern die Menschenrechte von Arbeitnehmern, lokalen Gemeinschaften und anderen relevanten Interessengruppen, und verhindern nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit unserer Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
2.2.1 Schutz vor Kinderarbeit und für junge Arbeitnehmer
Die pewag group hält bei ihren Geschäftstätigkeiten und in ihrer gesamten Lieferkette das Mindestbeschäftigungsalter gemäß dem ILO-Mindestaltersübereinkommen ein und stellt sicher, dass Kinderarbeit in keiner Form geduldet wird.
Wir bekennen uns zum Verbot der Kinderarbeit und beschäftigen weder selbst, noch dulden wir die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die nicht ein Mindestalter von 15 Jahren vorweisen können oder in Ländern tätig sind, bei denen ein Ausnahmetatbestand gemäß der ILO-Konvention 138 vorliegt.
Junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 18 Jahren werden nur dann beschäftigt, wenn die Arbeit nicht gefährlich ist, wenn sie das im jeweiligen Land
geltende Mindestalter für eine Beschäftigung erreicht haben, und sie nicht mehr schulpflichtig sind.
Die pewag group entlohnt ihre Beschäftigten gemäß den geltenden Vorschriften und den in der Branche üblichen Praktiken. Diese Entlohnung ist so bemessen, dass sie die Grundbedürfnisse deckt und einen angemessenen Lebensstandard für die Beschäftigten und ihre Familien ermöglicht, wozu auch die Einhaltung von Mindestlöhnen, Überstundenvergütung, Krankenstand und staatlich vorgeschriebenen Leistungen gehört.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten dazu faire, gerechte, existenzsichernde und nachvollziehbare Löhne und Gehälter in Übereinstimmung mit den am jeweiligen Standort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und weiteren anzuwendenden rechtsverbindlichen Instrumenten (z.B. Kollektivverhandlungen). Orientierungsrahmen bilden unter anderem das allgemeine Lohniveau, die Lebenserhaltungskosten, die Sozialleistungen und der relative Lebensstandard anderer sozialer Gruppen.
Die pewag group hält sich an die in lokalen Gesetzen und Tarifverträgen festgelegten Arbeitszeitregelungen. Falls es keine entsprechenden lokalen Vorschriften gibt, respektieren wir die ILO-Konvention zur Arbeitszeit.
Wie bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten flexible Arbeitszeitmodelle unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Arbeit und Privatleben an (z.B. Homeoffice, Bildungskarenz, Wechsel in Teilzeit und wieder zurück in Vollzeit) und bekennen uns zu angemessenen Arbeitsbedingungen in Bezug auf Entlohnung, Arbeitszeit,
wöchentliche Ruhezeit, Urlaub, Überstunden, Gesundheit und Sicherheit sowie Mutterschutz.
2.2.4 Schutz vor moderner Sklaverei
Die pewag group bekennt sich zum Verbot jegliche Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft und Pflichtarbeit, einschließlich Menschenhandel.
2.2.5 Ethisches Recruiting
Die pewag group verpflichtet sich, potenzielle Arbeitnehmer nicht über die Art der Arbeit zu täuschen oder zu betrügen, von den Arbeitnehmern keine Bewerbungsgebühren zu verlangen und/ oder die Pässe der Arbeitnehmer und andere von der Regierung ausgestellte Ausweisdokumente zu konfiszieren, zu zerstören, zu verbergen und/oder den Zugang zu ihnen zu verweigern.
Arbeitnehmer erhalten zu Beginn ihrer Bewerbung einen schriftlichen Vertrag oder eine Beschäftigungsmitteilung in einer Sprache, die sie gut verstehen, und in der ihre Rechte und Pflichten wahrheitsgemäß und klar dargelegt sind.
2.2.6 Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Die pewag group ermöglicht es den Arbeitnehmern, offen mit der Unternehmensleitung über Arbeitsbedingungen und Managementpraktiken zu kommunizieren, ohne Repressalien, Einschüchterungen oder Belästigungen befürchten zu müssen.
Wir respektieren das Recht der Arbeitnehmer, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten oder nicht beizutreten, Kollektivverhandlungen zu führen, eine Vertretung zu suchen und sich an Betriebsräten zu beteiligen.
Mitarbeitervertreter erhalten in Übereinstimmung mit lokalem Recht ausreichend Zeit und Zugang zu Einrichtungen wie Besprechungszimmern, um ihre Aufgaben wahrzunehmen.
2.2.7 Nicht-Diskriminierung, Schutz vor Belästigung und Umgang miteinander
Die pewag group duldet keine Form der Diskriminierung oder Belästigung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf und bietet gleiche Beschäftigungschancen, unabhängig von den Merkmalen des Arbeitnehmers oder des Bewerbers, wie z. B. Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, ethnische Zugehörigkeit oder nationale Herkunft, Behinderung, Schwangerschaft, Religion, politische Zugehörigkeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Veteranenstatus, genetische Informationen oder Familienstand.
Belästigungen jede Form, unerwünschter körperlicher Kontakte, sowie Mobbing sind absolut unerwünscht und verboten.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung. Wir alle sind verpflichtet, die persönliche Würde aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auf einen fairen, offenen angemessenen und hilfsbereiten Umgang zu achten, um ein vertrauensvolles Arbeitsklima zu gewährleisten.
2.2.8 Problemlösungskultur
Probleme sind so zu beschreiben, dass sie vom Verfasser verstanden werden und auch durch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstanden und gelöst werden können.
Kritik wird sachlich und konstruktiv geübt, indem keine Schuldigen sondern Ursachen, die zur Lösung führen, gesucht werden.
Dies sehen wir als Chance für die persönliche Entwicklung sowie als Verbesserung der gesamten Organisation.
2.2.9 Gleichberechtigung
Die pewag group sorgt für Chancengleichheit bei der Beschäftigung und verpflichtet sich zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit.
2.2.10 Vielfalt, Gerechtigkeit und Integration
Die pewag group fördert auf allen Ebenen eine integrative Kultur, in der Vielfalt geschätzt und befürwortet wird, und in der jeder seinen vollen Beitrag leisten und sein volles Potenzial ausschöpfen kann.
2.2.11 Landrechte und Zwangsräumung
Die pewag group unterstützt die Vermeidung von Zwangsräumungen und den Entzug von Land, Wäldern und Gewässern beim Erwerb, der Erschließung oder der sonstigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern.
2.2.12 Private oder öffentliche Sicherheitskräfte
Die pewag group beauftragt keine privaten oder öffentlichen Sicherheitskräfte zum Schutz des Geschäftsprojekts, wenn der Einsatz der Sicherheitskräfte aufgrund mangelnder Ausbildung oder Kontrolle seitens des Unternehmens zu Menschenrechtsverletzungen führen kann.
Die pewag group bietet ihren Mitarbeitern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung, die den geltenden lokalen Gesetzen und Industriestandards für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz entsprechen oder diese übertreffen.
2.3.1
Die Sicherheit am Arbeitsplatz und unserer Produktionsprozesse, sowie die Sicherheit unserer Produkte ist für uns ein elementarer Grundsatz.
Von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Gefahrenbewusstsein sowie angemessene Aufmerksamkeit bei allen Tätigkeiten erwartet. Dies gilt für sämtliche Gefahren, die sich am Arbeitsplatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder bei der Verwendung unserer Produkte ergeben können.
Die pewag group stellt Arbeitsplätze bereit, die den lokalen und nationalen Sicherheits-, Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften entsprechen oder diese übertreffen, und ermutigt darüber hinaus Fernarbeitskräfte, Best Practice zu verstehen und anzuwenden.
Arbeitsplätze werden entsprechend den Ergebnissen der jeweiligen lokalen Risikobewertung für Sicherheit und Gesundheitsschutz gestaltet und angepasst, um die körperliche Belastung zu minimieren.
2.3.2
Wir stellen unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung und stellen sicher, dass diese wissen, wie und wann sie verwendet werden muss.
Alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Kenntnis darüber und verstehen, welche Schutzausrüstung für welche Tätigkeit erforderlich ist und wie sie zu verwenden ist, einschließlich ihrer möglichen Beschränkungen und ihrer ordnungsgemäßen Pflege und Wartung.
Alle Prozesse zur Handhabung von Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen erfolgen unter Berücksichtigung von geltenden Gesetzen und Vorschriften sowie internen Richtlinien. Alle betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Kenntnisse und Verständnis über sichere und ordnungsgemäße Chemikalienhandhabung.
2.3.4 Maschinensicherheit
Sämtliche geltenden Gesetze zur Maschinensicherheit sind einzuhalten, einschließlich relevanter Sicherheitsvorrichtungen, sowie regelmäßiger und dokumentierter Wartung. Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden angemessen geschult bzw. nachgeschult, um Kenntnis und Verständnis über eine sichere und ordnungsgemäße Maschinenbedienung sicherzustellen.
2.3.5 Brandschutz
Sämtliche lokale Gesetze zum Brandschutz sind einzuhalten. Notausgänge, sowie Feuermelde-,
Alarm- und Löschanlagen werden bereitgestellt und sind jederzeit einsatzbereit zu halten. Regelmäßige Schulungen, sowie Brand- und Evakuierungsübungen werden gemäß den lokalen Gesetzen durchgeführt.
2.3.6 Notfallvorsorge
Die pewag group strebt nach der Minimierung von Arbeitsrisiken und entwickelt relevante Pläne für die Vorbereitung und Reaktion auf Notfälle.
Gesundheits- und sicherheitsrelevante Informationen, wie z. B. Notfallverfahren und potenzielle Sicherheitsrisiken, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut verständlich bekanntgegeben und ausgehängt.
Wir stellen sicher, dass alle lokal erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen, Inspektions- und Prüfberichte vorhanden, auf dem neuesten Stand und gemäß lokalen Vorschriften verfügbar sind.
2.3.7
Die pewag group führt Gefahren- und Risikoanalysen durch, um das Potenzial für Zwischenfälle oder Unfälle am Arbeitsplatz zu minimieren. Untersuchungen von Vorfällen und Unfällen zielen darauf ab, die Grundursache zu ermitteln und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass dauerhaft die Wahrscheinlichkeit eines erneuten Vorfalls minimiert wird.
Unfälle oder Risken, Gefährdungspotentiale sowie Beinahe-Unfälle sind unverzüglich der zuständigen Führungskraft zu melden.
Führungskräfte sind für den Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich und haben diese entsprechend einzuweisen, zu schulen und zu beaufsichtigen. Führungskräfte sind verpflichtet Risikobeurteilungen durchzuführen, um mögliche Risiken und Gefahrenpotentiale für Personen zu ermitteln und einzuschätzen, sowie bei Unfällen und Beinahe-Unfällen Untersuchungen durchzuführen, um die Ursache nachhaltig zu minimieren.
Der jeweiligen Unternehmensführung obliegt es, eine sichere Organisation aufzubauen und diese zu überwachen. Dazu gehört auch die Organisation von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
2.3.8 Lieferanten
Die pewag group adressiert Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch an ihre Lieferanten. Wir koordinieren den Beschaffungsprozesse in angemessener Weise, um Gefahren zu erkennen und Risiken zu bewerten und zu kontrollieren, die sich aus der Geschäftstätigkeit mit dem Lieferanten ergeben und die sich auf die Arbeitnehmer des Lieferanten auswirken.
We take responsibility for:
Wir nehmen unsere Verantwortung für die Umwelt sehr ernst.
Wir wenden Umweltschutzpraktiken an, schonen natürliche Ressourcen und reduzieren den gesamten ökologischen Fußabdruck von Produktion, Waren und Dienstleistungen während des gesamten Lebenszyklus.
Wir verpflichten uns, alle lokalen energierechtlichen und umweltrelevanten Vorschriften einzuhalten und unsere Leistungen kontinuierlich zu verbessern. Wo wir Umweltbelastungen nicht vermeiden können, setzen wir uns das Ziel, den Einsatz von Energie, umweltbelastenden Emissionen aller Art und das Abfallaufkommen kontinuierlich zu reduzieren. Durch systematische Beobachtung und Prüfung unserer umweltrelevanten Aktivitäten werden Abweichungen und Schwachstellen erkannt und entsprechende Korrekturmaßnahmen eingeleitet.
Wir streben nach einem Übergang zur Kreislaufwirtschaft.
Die pewag group ist nach ISO 14001 (Anforderungen an Umweltmanagementsysteme) und ISO 50001 (Anforderungen an Energiemanagementsysteme) zertifiziert.
3.1.1 CO2-Neutralität, Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Wir setzen uns wissenschaftlich fundierte und zeitlich begrenzte Emissionsminderungsziele und Ziele für erneuerbare Energien, die mit dem Pariser Abkommen abgestimmt sind, und ergreifen Maßnahmen, welche die Dekarbonisierung der gesamten Wertschöpfungskette vorantreiben.
Wir setzen eine umfassende Strategie zur Einsparung von Energie und zur Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien um. Wir monitoren und dokumentieren den Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen und streben nach deren kosten- und energieeffizienten Reduzierung von der Rohstoffgewinnung, über die Produktherstellung, dem Transport, bis zum Ende des Produktlebenszyklus.
3.1.2 Wasserqualität, -verbrauch und -management
Wir sorgen entsprechend geltendem Recht für eine Minimierung des Wasserverbrauchs, die effektive Wiederverwendung und das Recycling von Wasser, die verantwortungsvolle Behandlung von Abwässern und die Verhinderung von möglichen Auswirkungen von Überschwemmungen infolge von abfließendem Regenwasser.
Auf Basis einer Wasserbilanz werden entsprechende Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet.
3.1.3 Luftqualität
Wir überwachen routinemäßig Emissionen, die zur Luftverschmutzung beitragen und kontrollieren, minimieren und soweit möglich eliminieren diese zumindest entsprechend der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
3.1.4 Verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien
Wir identifizieren, minimieren bzw. eliminieren die Verwendung eingeschränkter Stoffe in unseren Herstellungsverfahren und Endprodukten, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu gewährleisten. Wir sind uns der Verwendung von meldepflichtigen Stoffen in unseren Prozessen
und Endprodukten bewusst und suchen aktiv nach geeigneten Ersatzstoffen, um unsere Produkt- und Umweltverantwortung zu wahren.
3.1.5 Kreislaufwirtschaft, Nachhaltiges Ressourcenmanagement und Abfallreduzierung
Wir fördern geschlossene Kreislaufsysteme und unterstützen die Nutzung nachhaltiger, erneuerbarer natürlicher Ressourcen, während wir gleichzeitig Abfälle reduzieren und die Wiederverwendung und das Recycling fördern.
Konsequenterweise entwickeln wir auch unsere Produkte laufend weiter, um bei langer Lebensdauer und niedrigem Gewicht eine immer höhere Tragfähigkeit und Sicherheit bei unseren Kunden zu erreichen.
Wir setzen uns Ziele für die Abfallreduzierung entsprechend der Priorisierung Vermeidung, Reduzierung, Wiederverwendung, Rückgewinnung, Recycling, Beseitigung und schließlich Entsorgung von Abfällen durch sichere und verantwortungsvolle Methoden, um die Umwelt sowie die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der lokalen Gemeinschaften zu schützen.
3.1.6 Biodiversität, Landnutzung und Entwaldung
Wir schützen Ökosysteme, insbesondere Schlüsselgebiete der biologischen Vielfalt, die von unseren Tätigkeiten betroffen sind, und vermeiden illegale Abholzung in Übereinstimmung mit den internationalen Vorschriften zur biologischen Vielfalt, einschließlich der IUCN-Resolutionen und -Empfehlungen zur biologischen Vielfalt.
3.1.7
Sofern anwendbar, überwachen und kontrollieren wir unsere Auswirkungen auf die Bodenqualität, um Bodenerosion, Nährstoffverschlechterung, Bodensenkungen und Verunreinigungen zu verhindern.
3.1.8 Lärmemissionen
Sofern anwendbar, überwachen und kontrollieren wir den Industrielärmpegel, um Lärmbelästigung zu vermeiden.
3.1.9 Verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen und Mineralien
Wir beschaffen Rohstoffe und Mineralien, die in unseren Produkten verwendet werden, auf verantwortungsvolle Weise, indem wir die Rückverfolgbarkeit und Transparenz der Lieferkette fördern, und angemessene Sorgfaltsprüfungsmaßnahmen für Mineralien aus konfliktbetroffenen und Hochrisikogebieten umsetzen.
Die Regeln dieses Code of Conduct (Verhaltenskodex) gelten für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der pewag group, unabhängig von ihrer hierarchischen Eingliederung oder Funktion sowie unseren Konzerngesellschaften, und zwar nicht nur wortgetreu, sondern auch sinngemäß. Soweit Verhaltensregeln für einzelne Tätigkeitsbereiche oder Gesellschaften in gesonderten Richtlinien festgelegt sind, gelten diese Richtlinien uneingeschränkt neben diesem Verhaltenskodex. Im Zweifelsfall ist die jeweils strengere Regel einzuhalten.
Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, d. h. auch für Führungskräfte, zu disziplinären und letztendlich auch zu den in den jeweils anwendbaren Gesetzen vorgesehenen rechtlichen Maßnahmen und Konsequenzen führen.
Die Geschäftsführung der pewag group stellt sicher, dass die Prinzipien und ethischen Werte dieses Verhaltenskodex allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Konzerngesellschaft in geeigneter Weise und Regelmäßigkeit zur Kenntnis gebracht werden.
Alle Führungskräfte mit disziplinarischer Verantwortung haben neben ihrer Vorbildfunktion die Verantwortung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im eigenen Verantwortungsbereich die Regeln dieses Verhaltenskodex verstehen und befolgen. Die Führungskräfte werden in regelmäßigen Abständen um Bestätigung gebeten werden, dass sie die Regeln des Verhaltenskodex verstanden, eingehalten und alle ihnen bekannt gewordenen Verstöße gemeldet haben und sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sind, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Regeln des Verhaltenskodex einhalten.
Die Rechtsabteilung der pewag group wird die Einhaltung dieses Verhaltenskodex verfolgen, indem Sie alle gemeldeten Verstöße und alle gesetzten Gegenmaßnahmen erfasst.
Bedenken im Zusammenhang mit Geschäftsethik, Menschenrechten oder anderen Compliance Themen können über folgende Adresse vorgebracht werden:
Compliance Kontakt
compliance@pewag-group.com
Die mit der Aufgabe des Compliance Kontakt beauftragten Personen sind verpflichtet Beschwerden
entsprechend geltender Gesetzte vertraulich zu behandeln.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartner werden nicht aufgrund der Meldung einer Beschwerde gekündigt, bedroht, belästigt oder anderweitig benachteiligt. Vergeltungsmaßnahmen sind nicht gestattet und stellen einen disziplinären Verstoß dar.
Interne Beschwerden
Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist berechtigt und aufgefordert, Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder die in der pewag group geltenden Richtlinien der Führungskraft oder dem Compliance Kontakt zu melden. Die pewag group und die Konzerngesellschaften verpflichten sich, es keiner Mitarbeiterin und keinem Mitarbeiter nachteilig anzulasten, wenn sie oder er der Unternehmensleitung, einer Führungskraft oder der Rechtsabteilung eine Verletzung oder eine vermutete Verletzung dieses Verhaltenskodex oder anderer geltender Richtlinien zur Kenntnis bringt.
Externe Beschwerden
Beschwerden aller Art seitens unserer externen Vertragspartner sind regelmäßig bei den zuständigen Ansprechpartnern in Vertragspartnerbetreuungsverfahren (z.B. Lieferanten-, Kundenservice) und, sofern keine Abhilfe geschaffen wird, an unseren Compliance Kontakt zu richten. Auch anderen Interessengruppen, auf deren Rechte sich die Geschäftstätigkeiten der pewag group und unserer Konzerngesellschaften auswirken, wird gleichermaßen Zugang zu Beschwerdemechanismen eingeräumt.
Die pewag group überwacht sorgfältig sowohl die Geschäftstätigkeiten als auch umfangreiche Nachhaltigkeitsaspekte entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und strategischen Festlegungen. Die pewag group veröffentlicht auf Grundsätzen der weltweit anerkannten SDGs und der geltenden europäischen Richtlinien regelmäßig einen Nachhaltigkeitsbericht für die pewag group. Damit setzen wir einen weiteren Meilenstein auf unserem Weg der gesellschaftlichen Verantwortung sowie sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit.
pewag AG
A-9020 Klagenfurt, Schleppe-Platz 8, Phone: +43 (0) 50 50 11-0, office@pewag.com