Code of Conduct December 2012
December 2012
Code of Conduct Verhaltenskodex
Inhalt Vorwort .................................................................................................................................................. 2 Der Umgang miteinander ...................................................................................................................... 3 Verbot der Diskriminierung .................................................................................................................... 3 Chancengleichheit für alle Mitarbeiter ................................................................................................... 3 Gesetzmäßigkeit .................................................................................................................................... 3 Umweltschutz ........................................................................................................................................ 3 Arbeits- und Gesundheitsschutz ............................................................................................................ 3 Datenschutz und Umgang mit Information ............................................................................................ 4 Dokumentation ...................................................................................................................................... 4 Sparsamer Umgang mit Unternehmensressourcen .............................................................................. 4 Firmeneigentum ..................................................................................................................................... 4 Geschäftsgeheimnisse .......................................................................................................................... 5 Schutz geistigen Eigentums .................................................................................................................. 5 Vermeidung von Interessenkonflikten – private Betätigung .................................................................. 5 Vermeidung von Interessenkonflikten – soziale Netzwerke .................................................................. 5 Der Umgang mit unseren Kunden (m/w) ............................................................................................... 6 Der Umgang mit unseren Lieferanten (m/w) – Geschenkannahme ..................................................... 6 Der Umgang mit Mitbewerbern .............................................................................................................. 7 Geltungsbereich .................................................................................................................................... 7 Bericht ................................................................................................................................................... 8
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Vorwort Für die pewag group ist die Verbindung von unternehmerischem Handeln mit ethischen Grundsätzen eine Tradition und einer der wesentlichen Faktoren für den langfristigen Erfolg. Wir sind davon überzeugt, dass ethische und ökonomische Werte voneinander abhängig sind und dass wir uns als Mitglieder der Wirtschaft bemühen müssen, einen fairen Umgang miteinander zu pflegen und im Rahmen festgelegter Normen zu agieren. In unserem Code of Conduct sind verbindliche Verhaltensregeln zusammengefasst, deren Einhaltung wir von allen Mitarbeitern der pewag group erwarten. Wir halten es für selbstverständlich, dass sich alle Mitarbeiter in den verschiedenen Konzerngesellschaften an die Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie beschäftigt sind, halten und ihre Verpflichtungen in zuverlässiger Weise erfüllen. Sie müssen in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit Ehrlichkeit und Fairness zeigen. Auch von unseren Partnern erwarten wir die Anerkennung ihrer sozialen Verantwortung gegenüber ihrem eigenen Unternehmen, gegenüber ihren Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern ebenso wie gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft. In diesem Code of Conduct (Verhaltenskodex) sind die Mindestanforderungen definiert, deren Einhaltung wir von unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Vertragspartnern erwarten. Dazu gehören: • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen jedes einzelnen anwendbaren Gesetzes • Vermeidung von Interessenkonflikten • Aktive und wirksame Bekämpfung jeder Form von Korruption und Bestechung • Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit • Die Achtung der Menschenrechte • Faire Arbeitsbedingungen • Übernahme von Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter • Respekt für den Umweltschutz • Vertraulichkeit Durch die Verbundenheit mit der pewag group und durch die Beachtung der hier zusammengefassten ethischen Prinzipien, trägt jeder einzelne dazu bei unsere Unternehmensgruppe und das Umfeld, in dem wir täglich arbeiten, noch angenehmer und wertvoller zu gestalten.
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Der Umgang miteinander Die Mitarbeiter (m/w) der pewag group behandeln sich gegenseitig und ihre Vorgesetzten (m/w) stets angemessen. Der Umgang der Mitarbeiter (m/w) der pewag group miteinander ist stets von Fairness, Offenheit und Vertrauen geprägt. Alle unsere Mitarbeiter (m/w) respektieren einander, nehmen aufeinander Rücksicht und gehen höflich und hilfsbereit miteinander um. Probleme werden beim Namen genannt und Konflikte durch offene Aussprache gelöst. Kritik wird sachlich und konstruktiv geübt; dies wird auch als Chance für die persönliche Entwicklung sowie als Verbesserung der gesamten Organisation verstanden. Verbot der Diskriminierung Alle Mitarbeiter (m/w) der pewag group haben das Recht auf faire, höfliche und respektvolle Behandlung durch Vorgesetzte (m/w) und Kollegen (m/w). Wir alle sind verpflichtet, die persönliche Würde anderer Mitarbeiter (m/w) zu achten. Belästigungen, jede Form unerwünschter körperlicher Kontakte, sowie Mobbing sind absolut unerwünscht und verboten. Chancengleichheit für alle Mitarbeiter Niemand darf wegen seiner Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Abstammung, Geschlecht, seines Glaubens oder seiner Weltanschauung, seiner religiösen oder ideologischen Gesinnung, seiner politischen Ansichten, seines Alters, seiner körperlichen Konstitution, seiner sexuellen Orientierung, seines Aussehens oder sonstiger persönlicher Eigenschaften diskriminiert -das heißt ohne sachlichen Grund- benachteiligt werden. Gesetzmäßigkeit Jeder Mitarbeiter (m/w) der pewag group muss alle in seinem Arbeitsumfeld geltenden Gesetze und Vorschriften beachten und einhalten. Umweltschutz Eine der Säulen unserer Strategie ist der Schutz unserer Umwelt, der sparsame Umgang mit Ressourcen und die nachhaltige Betriebsführung im Allgemeinen. Jeder Mitarbeiter der pewag group unterstützt seine/ihre Kollegen und damit die pewag group täglich bei der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeit und ihrem ökologischen Bewusstsein. Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Sicherheit am Arbeitsplatz, die Sicherheit aller Produktionsprozesse und die Sicherheit unserer Produkte sind für uns ein elementarer Grundsatz. Von allen Mitarbeitern (m/w) der pewag group wird die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, Gefahrenbewusstsein sowie angemessene Aufmerksamkeit bei allen Tätigkeiten erwartet. Dies gilt für sämtliche Gefahren, die sich am Arbeitsplatz unserer Mitarbeiter (m/w) oder bei der Verwendung unserer Produkte ergeben können. Unfälle oder Risken, Gefährdungspotentiale sowie Beinahe-Unfälle sind sofort dem zuständigen Vorgesetzten (m/w) zu melden. Dem Management der Geschäftseinheiten der pewag group obliegt es, eine sichere Organisation aufzubauen und diese zu überwachen. Jeder Vorgesetzte (m/w) ist für den Schutz seiner Mitarbeiter (m/w) verantwortlich und hat sie entsprechend einzuweisen, zu schulen 3
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und zu beaufsichtigen. Alle Führungskräfte (m/w) sind zur Durchführung von Risikobeurteilungen verpflichtet, um mögliche Risiken und Gefahrenpotentiale für Personen zu ermitteln und einzuschätzen. Dazu gehört auch die Organisation von arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Datenschutz und Umgang mit Information Der Schutz der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter (m/w), Kunden (m/w) und Lieferanten (m/w) sowie die Achtung nationaler wie internationaler Datenschutzregelungen sind für uns selbstverständlich. Wir richten unsere Sicherheitsstandards und unser Handeln darauf aus, personenbezogene Daten vor dem Zugriff und dem unrechtmäßigen Gebrauch durch Unbefugte zu schützen. Auch unsere Geschäftspartner (m/w) sind zum sorgsamen Umgang mit Daten verpflichtet. Eine effektive und erfolgreiche Geschäftstätigkeit setzt voraus, dass alle relevanten Informationen ausschließlich den erforderlichen Adressatenkreis erreichen. Eine unsystematische Streuung von Informationen kann dagegen zu unerbetenen Störungen führen. Alle Mitarbeiter (m/w) der pewag group sind daher aufgefordert, sorgfältig zu entscheiden, wer mit welchen Informationen versorgt werden muss, um die erforderlichen Entscheidungen rasch und auf einer gesicherten Informationsgrundlage treffen zu können. Bei der Weitergabe von Informationen ist auf die Einhaltung ausreichender Sicherheitsstandards zu achten. Jeder Mitarbeiter (m/w) muss sich bei der Weitergabe von Informationen über den Grad ihrer Vertraulichkeit im Klaren sein. Dokumentation Alle relevanten Sachverhalte, welche die geschäftlichen Tätigkeiten und Transaktionen betreffen, sind systematisch und reproduzierbar zu dokumentieren. Dabei sind die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen genauso wie interne Richtlinien für Dokumentationen zu beachten. Entsprechende detaillierte Richtlinien werden in unserem Management System zur Verfügung gestellt. Sparsamer Umgang mit Unternehmensressourcen Es ist selbstverständlich, dass mit den Ressourcen des Unternehmens sparsam umgegangen werden soll. Wann immer Ressourcen genutzt werden, muss geprüft werden, ob dies im besten Interesse der pewag group geschieht. Wenn verschiedene Varianten möglich sind, sollte immer die wirtschaftlichste gewählt werden. Firmeneigentum Das Eigentum der pewag group darf nur für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Jeder von uns ist verpflichtet es vor Verlust, Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Auch Büro- und Arbeitsmaterial, Warenmuster und pewag Produkte sind Firmeneigentum. Jeder Mitarbeiter (m/w) der pewag group ist verpflichtet Betriebseinrichtungen (insbesondere Maschinen und Werkzeuge) sowie Informations- und Kommunikationssysteme, sorgfältig und zweckbestimmt und ausschließlich für den Zweck für den sie bestimmt sind, zu nutzen. Auch Informations- und Kommunikationssysteme dürfen nur für betriebliche Zwecke verwendet werden. Der Arbeitsplatz und alle Einrichtungen, die unseren Mitarbeitern oder dem Betrieb dienen, sind stets 4
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sauber zu halten; alle Beschädigungen sind unverzüglich den Vorgesetzten (m/w) zu melden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des verantwortlichen Geschäftsleiters des jeweiligen Standortes darf Unternehmenseigentum nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich des Unternehmens entfernt werden. Geschäftsgeheimnisse Geschäftsgeheimnisse und andere sensible Informationen sind vertraulich zu behandeln und vor Kenntnisnahme nicht befugter Personen zu schützen. Mitarbeiter (m/w), die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen haben, dürfen diese nicht für andere als Geschäftszwecke der pewag-Gruppe verwenden und nicht an Dritte weitergeben (dazu zählen auch Familienangehörige und Freunde), es sei denn, dass zuvor eine auf diese Weitergabe bezogene angemessene Vertraulichkeitsvereinbarung im Zusammenhang mit einem Geschäftszweck der pewag-Gruppe geschlossen wurde. Schutz geistigen Eigentums Jeder von uns ist für die Erhaltung des in der pewag group vorhandenen geistigen Eigentums wie z.B. Patente, Warenzeichen, Marken oder Know-how verantwortlich und muss alles Notwendige unternehmen um dieses zu schützen. Dazu zählt auch, das Unterlassen von Verhaltensweisen, die das Ansehen und den Wert- insbesondere der Marken- der pewag group beeinträchtigen können. Das geistige Eigentum anderer ist von uns zu respektieren. Vermeidung von Interessenkonflikten – private Betätigung Jeder Mitarbeiter (m/w) der pewag group muss die beabsichtigte Annahme einer Funktion in einem anderen Unternehmen, die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit oder die Absicht einer aktiven unternehmerischen Betätigung seinem Vorgesetzten (m/w) oder dem zuständigen Personalverantwortlichen unverzüglich mitteilen. Dies gilt insbesondere nicht nur für die Übernahme von Funktionen in einem oder für ein Unternehmen, mit dem die pewag group in Geschäftsbeziehung oder im Wettbewerb steht oder stehen könnte sondern auch für Kapital- und Gewinnbeteiligungen in einem solchen Unternehmen. Interessenkonflikte zwischen den dienstlichen Aufgaben eines Mitarbeiters (m/w) und seinen persönlichen Interessen sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Abwicklung von Auftragsvergaben bzw. Beschaffungen. Hier sind entsprechende Interessenkonflikte stets offen zu legen. Dies gilt auch für unternehmerische Verflechtungen der Mitarbeiter (m/w). Auch im privaten Umfeld sollten Verhaltensweisen vermieden werden, die die Interessen der pewag group beeinträchtigen können. Vermeidung von Interessenkonflikten – soziale Netzwerke Bei der privaten Nutzung des Internets müssen den Mitarbeitern (m/w) der pewag group die potenziellen Konflikte, die entstehen können, bewusst sein. Es sollte eine klare Trennung zwischen "pewag" bezogenen Seiten und "persönlichen" Seiten geben. Auf Social Networking Seiten, sollten unsere Mitarbeiter (m/w) darauf achten, dass die von ihnen offengelegten Informationen die pewag group nicht in Verruf bringen. Sollten Mitarbeiter (m/w) politische Aussagen treffen, so müssen sie 5
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immer darauf achten, dass diese Aussagen nicht in Verbindung mit der pewag group gebracht werden. Es ist nicht immer erwünscht, pewag-bezogene Fotos, Kommentare und Videos zu teilen. Beleidigende Kommentare gegenüber pewag Kollegen können als Disziplinarvergehen gewertet werden. Die Mitarbeiter (m/w) der pewag group dürfen auf legitime Kritik an der pewag group reagieren aber dürfen diese nicht entfernen. Blogs und andere persönliche Websites, die den Autor nicht als pewag Mitarbeiter identifizieren und nicht die pewag group betreffen sind rein persönlich, daher unterliegen sie nicht in diesem Code. Der Umgang mit unseren Kunden (m/w) Die Mitarbeiter (m/w) der gesamten pewag group dürfen keine unlauteren Vorteile in Verbindung mit einer Geschäftsaktivität (Geld, Geschenke oder andere Gefallen oder Dienstleistungen) anbieten, versprechen, gewähren oder annehmen. Die Mitarbeiter (m/w) im Verkauf (Außendienst) sowie das Vertriebsmanagement oder die Geschäftsleitung sind dazu berechtigt- im Sinne der Pflege der Kundenbeziehungen-, Vorteile zu gewähren. Wenn Einladungen gegenüber Mitarbeiter (m/w) anderer Geschäftspartner (m/w) ausgesprochen werden, so ist auch das Management der eingeladenen Personen soweit möglich darüber im Voraus in Kenntnis zu setzen. Finanzielle Zuwendungen an Regierungsvertreter, Vertreter öffentlicher Einrichtungen, Mitarbeiter (m/w) oder Vertreter (m/w) von Unternehmen, die mehrheitlich in Staats-, Landes- Gemeinde- oder Parteieneigentum sind, oder an politische Parteien und deren Vertreter sind strengstens verboten. Der Umgang mit unseren Lieferanten (m/w) – Geschenkannahme Die Mitarbeiter (m/w) der pewag group dürfen weder ihre Position noch ihren Einfluss innerhalb der pewag group ausnutzen, um persönliche Vorteile zu fordern, zu erlangen, zu akzeptieren oder zuzusagen. Geschenke und Einladungen sowie andere Vorteile, die einen symbolischen Wert der jenseits der festgelegten Grenzen liegt oder branchenübliche Normen überschreiten, müssen höflich aber bestimmt abgelehnt werden. Einladungen von Lieferanten (m/w) oder Kunden (m/w) an Mitarbeiter (m/w) der pewag group dürfen branchenübliche Maßstäbe bezüglich ihres Gegenwerts nicht überschreiten. Alle Geschenke, die dennoch erhalten werden, müssen gesammelt werden und werden zu speziellen Ereignissen unter allen Mitarbeitern (m/w) der pewag group am jeweiligen Standort verlost. Wir verlangen von unseren Lieferanten (m/w) und Partnern (m/w), dass sie bei ihren geschäftlichen Aktivitäten ein Minimum an ethischen Standards einhalten. Aus diesem Grund publizieren wir unsere eigenen Richtlinien, an welche sich die Partner (m/w) der pewag group halten sollen.
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Der Umgang mit Mitbewerbern Jeder Mitarbeiter (m/w) der pewag group ist verpflichtet die Regeln des fairen und lauteren Wettbewerbs einzuhalten. Unsere Geschäfte werden ausschließlich in Übereinstimmung mit anwendbaren Anti-Kartellgesetzen und – Richtlinien durchgeführt. Insbesondere dürfen keine wettbewersbeschränkenden Vereinbarungen (Preisabsprachen, Ausschreibungsabsprachen, Absprachen in Bezug auf Produktionsgrenzen oder die Aufteilung von Märkten nach Kunden, Lieferanten, Regionen oder Branchen) getroffen werden. Diese Richtlinie findet bei sämtlichen Treffen oder anderen Kontakten mit Mitbewerbern (m/w) Anwendung. Der Austausch (d.h. sowohl die Bereitstellung wie auch der Erhalt) sensibler Informationen, wie z.B. über Preise, Produktions- und Distributionskosten, Produktions- oder Lieferkapazitäten, Kapazitätsauslastung oder anderer relevanter Informationen über die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit der pewag group, ist strengstens und ausnahmslos verboten. Es kommt immer wieder vor, dass wir Produkte für unsere Mitbewerber produzieren. Ebenso kaufen wir – zum Beispiel aus Gründen der Kapazität, aber auch aus anderen Gründen - Produkte von unseren Mitbewerbern zu. Solche Kunden-Lieferanten-Beziehungen dürfen keinesfalls zu einer einheitlichen Preisgestaltung auf dem Markt führen und diese Beziehungen dürfen auch auf keinen Fall einen maßgeblichen Anteil erreichen. Wir unterlassen und genehmigen keinesfalls die Herabsetzung unsere Mitbewerber, ihrer Produkte oder ihrer Mitarbeiter. Geltungsbereich Die Regeln dieses Code of Conduct (Verhaltenskodex) gelten für alle Mitarbeiter (m/w) der pewag group und ihrer Unternehmen, und zwar nicht nur wortgetreu, sondern auch sinngemäß. Soweit Verhaltensregeln für einzelne Tätigkeitsbereiche oder Gesellschaften in gesonderten Richtlinien festgelegt sind, gelten diese Richtlinien uneingeschränkt neben diesem Verhaltenskodex. In Zweifelsfällen ist die jeweils strengere Regel einzuhalten. Ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex kann für alle Mitarbeiter, d. h. auch für Führungskräfte, zu disziplinären und letztendlich auch zu den in den jeweils anwendbaren Gesetzen vorgesehenen rechtlichen Maßnahmen und Konsequenzen führen. Die Geschäftsführung einer Gesellschaft stellt sicher, dass die Prinzipien und ethischen Werte dieses Verhaltenskodex allen Mitarbeitern der Gesellschaft in geeigneter Weise und Regelmäßigkeit zur Kenntnis gebracht werden. Alle Vorgesetzten mit disziplinarischer Verantwortung haben neben ihrer Vorbildfunktion die Aufgabe, diesen Verhaltenskodex im Unternehmen zu verbreiten und seine Einhaltung zu überwachen. Jeder Vorgesetzte ist im Rahmen seiner Führungsverantwortung dafür zuständig, dass alle Mitarbeiter in seinem Verantwortungsbereich die Regeln dieses Verhaltenskodex verstehen und befolgen. Sie werden in regelmäßigen Abständen um Bestätigung gebeten werden, dass sie die Regeln des Verhaltenskodex verstanden, eingehalten und alle ihnen bekannt gewordenen Verstöße gemeldet haben und sich ihrer Verantwortung dafür bewusst sind, dass ihre Mitarbeiter die Regeln des Verhaltenskodex einhalten.
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Bericht Vorläufig wollen wir von der Erstellung eines jährlichen Corporate Governance Berichts absehen; sollte sich allerdings ein Bedarf ergeben oder ein Vorteil für unsere Unternehmensgruppe ersichtlich werden (insbesondere, wenn die Einhaltung der hier vorgestellten Regeln dadurch in Folge verbessert wird), werden wir auch einen derartigen Bericht einführen. Das Management der Gruppe auf allen Ebenen ist mit der Sicherstellung der Einhaltung dieses Verhaltenskodex betraut. Die Konzern Rechtsabteilung wird die Einhaltung dieses Verhaltenskodex verfolgen, indem Sie alle gemeldeten Verstöße und alle gesetzten Gegenmaßnahmen erfasst. Jeder Mitarbeiter ist berechtigt und aufgefordert, Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder die in der pewag group geltenden Richtlinien seinem / ihrem Vorgesetzten oder dem Group Legal Department (Frau Mag. Stephanie Fischer, fst@pewag-group.com) zu melden. Das Unternehmen verpflichtet sich, es keinem Mitarbeiter nachteilig anzulasten, wenn er der Unternehmensleitung, einem leitenden Angestellten oder der Konzern Rechtsabteilung eine Verletzung oder eine vermutete Verletzung dieses Verhaltenskodex zur Kenntnis bringt.
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