Sitzungspräsentation der öffentlichen Bauausschusssitzung vom 15.10.2020

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Bauausschuss-Sitzung am 15.10.2020 I Ă–ffentlicher Teil

Bauausschuss-Sitzung am 15.10.2020 I Ă–ffentlicher Teil


Tagesordnungspunkte für den 15.10.2020 1. 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3. 4. 5. 6. 7.

Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.09.2020 Vollzug des BauGB; Städtische Stellungnahme Innenbereichssatzung Nr. 12 „Fahlenbach-Ost“ der Gemeinde Rohrbach – Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB – Städtische Stellungnahme zur siebten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hettenshausen – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB – Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 139 „Sondergebiet Hotel Siebenecken“ – Auslegungsbeschluss – 9. Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 5 „Ziegellohfeld“ mit gleichzeitiger Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Stettiner Straße“ – Auslegungsbeschluss – 10. Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ – Auslegungsbeschluss – Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 182 „Buchscharnweg II in Tegernbach“ – Behandlung der Stellungnahmen – Bauanträge und Bauvoranfragen; Verlängerung der Sondernutzung für Außengastronomie Winter/Frühjahr Verbesserung des Verkehrsflusses Moosburger Straße; dauerhafte absolute Halteverbotszeichen nach Testphase Bekanntgaben Wünsche und Anfragen

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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.09.2020 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 10.09.2020 wird genehmigt.

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Top 2.1 Stellungnahme zur Innenbereichssatzung Nr. 12 „FahlenbachOst“ der Gemeinde Rohrbach – Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB –

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Top 2.1 Stellungnahme zur Innenbereichssatzung Nr. 12 „FahlenbachOst“ der Gemeinde Rohrbach – Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB – Der Ausschuss beschließt, keine Stellungnahme zur Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 12 „Fahlenbach-Ost“ der Gemeinde Rohrbach abzugeben, da Belange der Stadt nicht berührt sind.

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Top 2.2 Stellungnahme zur siebten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hettenshausen – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB –

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Top 2.2 Stellungnahme zur siebten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hettenshausen – Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB – Der Ausschuss beschließt, die aufgeführten Konflikte, die einer rechtmäßigen Bauleitplanung entgegenstehen, als Stellungnahme zur siebten Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hettenshausen abzugeben und die Einstellung dieser Bauleitplanung anzuregen.

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Top 2.3Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 139 „Sondergebiet Hotel Siebenecken“ – Auslegungsbeschluss –

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Top 2.3Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 139 „Sondergebiet Hotel Siebenecken“ – Auslegungsbeschluss – Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt zur ersten Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 139 „Sondergebiet Hotel Siebenecken“ die Einleitung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

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Top 2.4 Neunte Änderung/Erweiterung BPl. # 5 „Ziegellohfeld“ mit gleichztg. Teilaufhebung BPl. # 13 „Stettiner Straße“ – Auslegungsbeschluss –

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Top 2.4 Neunte Änderung/Erweiterung BPl. # 5 „Ziegellohfeld“ mit gleichztg. Teilaufhebung BPl. # 13 „Stettiner Straße“ – Auslegungsbeschluss – Der Ausschuss beschließt die Einleitung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 9. Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 5 „Ziegellohfeld“ mit gleichzeitiger Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 13 „Stettiner Straße“ nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren.

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Top 2.5 10. Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ – Auslegungsbeschluss –

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Top 2.5 10. Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ – Auslegungsbeschluss – Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt zur 10. Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ die Einleitung des Verfahrens zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

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Top 2.6 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 182 „Buchscharnweg II in Tegernbach“ – Behandlung der Stellungnahmen –

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Top 2.6 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 182 „Buchscharnweg II in Tegernbach“ – Behandlung der Stellungnahmen – Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, davon unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss billigt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 182 „Buchscharnweg II in Tegernbach“ mit Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB oder der Beteiligungsfrist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen oder ähnlichem liegt nicht vor. Bauausschuss-Sitzung am 15.10.2020 I Öffentlicher Teil


Top 4 Verlängerung der Sondernutzung für Außengastronomie Winter/Frühjahr 1. Die temporären Genehmigungen der Freischankflächen auf Parkplätzen und öffentlichen Flächen können ausnahmsweise bis zum 31.03.2021 fortdauern. Solange das pandemiebedingte Abstandsgebot in der Gastronomie gilt, werden zudem keine Gebühren für Freischankflächen erhoben. 2. Die Nutzung von mit Ökostrom betriebenen Heizstrahlern auf Freischankflächen wird ausnahmsweise in der Zeit vom 01.11.2020 bis 31.03.2021 erlaubt, da das Infektionsrisiko im Freien deutlich niedriger ist. 3. Reine Überdachungen (ohne Seitenwände) über die bestehenden Möglichkeiten hinaus, Sonnenund Wetterschutz mobil und temporär einzusetzen, sollen nach Prüfung durch die betroffenen Fachdienststellen im Einzelfall genehmigt werden können. Bauausschuss-Sitzung am 15.10.2020 I Öffentlicher Teil


Top 5 Verbesserung des Verkehrsflusses Moosburger StraĂ&#x;e; dauerhafte absolute Halteverbotszeichen nach Testphase

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Top 5 Verbesserung des Verkehrsflusses Moosburger Straße; dauerhafte absolute Halteverbotszeichen nach Testphase Die Verwaltung schlägt vor, die zeitlich befristeten absoluten Halteverbotszeichen in der Moosburger Straße dauerhaft aufzustellen.

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Top 6 Bekanntgaben

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Top 6 Bekanntgaben

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Top 7 Wünsche und Anfragen

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