Bauausschuss-Sitzung am 24.02.2022 I Öffentlicher Teil
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Tagesordnungspunkte für den 24.02.2022 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses vom 20.01.2022 2. Vollzug des BauGB; 2.1 Zweite Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Mischgebiet an der Posthofstraße“ – Billigungsbeschluss – 2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 198 „Südlich Habereckfeld in Tegernbach“ – Aufstellungsbeschluss – 2.3 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 168 „Nördlich Hohenwarter Straße“ – erneute Behandlung der Stellungnahmen – 2.4 Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 66 „An der Spitalstraße“ – Satzungsbeschluss – 2.5 Dritte Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 4 „Sulzbach“ – Satzungsbeschluss – 3. Bauanträge und Bauvoranfragen; 3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von Doppel- und Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen in der Lindacher Str. 6 in Tegernbach, Fl.-Nrn. 849/2, 849/3 und 837/2, Gem. Tegernbach 3.2 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrparteienhauses mit acht Wohneinheiten, Tiefgarage und Nebengebäude am Brunhuberweg, Fl.-Nrn. 1038/1, 1038/2, 1048/3 und 1048/4, Gem. Pfaffenhofen 4. Bekanntgaben 5. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 20.01.2022 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 20.01.2022 wird genehmigt.
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Top 2.1 Zweite Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Mischgebiet an der Posthofstraße“ – Billigungsbeschluss –
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Top 2.1 Zweite Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Mischgebiet an der Posthofstraße“ – Billigungsbeschluss – Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis dieser Behandlung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ergänzung der Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan bzw. der Sondergebietsflächen im Bebauungsplan wird zugestimmt. Der Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ zur Anbindung des gegenständlichen Gewerbegebiets wird zugestimmt. Der Ausschuss billigt den Entwurf der zweiten Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Mischgebiet an der Posthofstraße“ sowie den überarbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ jeweils mit der Begründung, einschließlich des Umweltberichts. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB oder der Beteiligungsfrist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen oder ähnlichem liegt nicht vor.
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Top 2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 198 „Südlich Habereckfeld in Tegernbach“ – Aufstellungsbeschluss –
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Top 2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 198 „Südlich Habereckfeld in Tegernbach“ – Aufstellungsbeschluss – Der Ausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des einfachen städtischen Bebauungsplans Nr. 198 „Südlich Habereckfeld in Tegernbach“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
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Top 2.3 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 168 „Nördlich Hohenwarter Straße“ – erneute Behandlung der Stellungnahmen –
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Top 2.3 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 168 „Nördlich Hohenwarter Straße“ – erneute Behandlung der Stellungnahmen – Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss billigt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 168 „Nördlich Hohenwarter Straße“ mit der Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB oder der Beteiligungsfrist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen oder ähnlichem liegt nicht vor. Bauausschuss-Sitzung am 24.02.2022 I Öffentlicher Teil
Top 2.4 Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 66 „An der Spitalstraße“ – Satzungsbeschluss –
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Top 2.4 Erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 66 „An der Spitalstraße“ – Satzungsbeschluss – Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durch-geführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss beschließt die erste Änderung und Erweiterung des städtischen Bebauungsplans Nr. 66 „An der Spitalstraße“ als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Top 2.5 Dritte Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 4 „Sulzbach“ – Satzungsbeschluss –
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Top 2.5 Dritte Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 4 „Sulzbach“ – Satzungsbeschluss – Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegen-den Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss beschließt die dritte Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Sulzbach“ als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Top 3.1 VB Neubau Doppel-/Einfamilienhäuser mit Garagen und SP, Lindacher Str. 6, Fl.-Nrn. 849/2, 849/3 und 837/2, Gem. Tegernbach
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Top 3.1 VB Neubau Doppel-/Einfamilienhäuser mit Garagen und SP, Lindacher Str. 6, Fl.-Nrn. 849/2, 849/3 und 837/2, Gem. Tegernbach
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Top 3.1 VB Neubau Doppel-/Einfamilienhäuser mit Garagen und SP, Lindacher Str. 6, Fl.-Nrn. 849/2, 849/3 und 837/2, Gem. Tegernbach Der Ausschuss beschließt zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von Doppel- und Einfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen in der Lindacher Str. 6 in Tegernbach, Fl.-Nrn. 849/2, 849/3 und 837/2, Gem. Tegernbach das Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit den Antragstellern aufzunehmen, um im Rahmen einer Bauleitplanung die Grundstücke entsprechend zu überplanen.
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Top 3.2 VB Neubau Mehrparteienhauses mit acht WE, TG und Nebengebäude am Brunhuberweg, Fl.-Nrn. 1038/1, -/2, 1048/3 und -/4, Gem. PAF
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Top 3.2 VB Neubau Mehrparteienhauses mit acht WE, TG und Nebengebäude am Brunhuberweg, Fl.-Nrn. 1038/1, -/2, 1048/3 und -/4, Gem. PAF Der Ausschuss beschließt, zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrparteienhauses mit acht Wohneinheiten, Tiefgarage und Nebengebäude am Brunhuberweg, Fl.-Nrn. 1038/1, 1038/2, 1048/3 und 1048/4, Gem. Pfaffenhofen das Einvernehmen nicht zu erteilen.
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Top 4 Bekanntgaben
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Top 4 Bekanntgaben Baumaßnahme Riederweg
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Top 4 Bekanntgaben Baustelleneinrichtung Hauptplatz 12
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Top 4 Bekanntgaben Fernwärmeverlegung Scheyerer Straße Abschnitt 1 (Ferienwoche)
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Top 4 Bekanntgaben Fernwärmeverlegung Scheyerer Straße Abschnitt 2
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Top 4 Bekanntgaben Fernwärmeverlegung Quellengasse Abschnitt 3
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Top 5 Wünsche und Anfragen
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