Bauausschuss-Sitzung Präsentation 07.04.2022

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Bauausschuss-Sitzung am 07.04.2022 I Öffentlicher Teil

Bauausschuss-Sitzung am 07.04.2022 I Öffentlicher Teil


Tagesordnungspunkte für den 07.04.2022 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 17.03.2022 2. Vollzug des BauGB; 2.1 Städtische Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pörnbach 2.2 Aufstellung der städtischen Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ – Aufstellungsbeschluss 2.3 Zweite Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Mischgebiet an der Posthofstraße“ – Billigungsbeschluss – 2.4 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ – erneute Behandlung der Stellungnahmen – 2.5 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ – Satzungsbeschluss – 3. Erlass einer städtischen Spielplatzsatzung; Vorberatung 4. Bekanntgaben 5. Wünsche und Anfragen

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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 17.03.2022 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 17.03.2022 wird genehmigt.

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Top 2.1 Städtische Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pörnbach

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Top 2.1 Städtische Stellungnahme zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pörnbach Da Belange der Stadt Pfaffenhofen nicht berührt sind, beschließt der Ausschuss, keine Stellungnahme zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Pörnbach abzugeben.

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Top 2.2 Aufstellung der städtischen Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ – Aufstellungsbeschluss –

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Top 2.2 Aufstellung der städtischen Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ – Aufstellungsbeschluss – Der Ausschuss beschließt die Aufstellung der Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 34 Abs. 6 iVm. § 13 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BauGB.

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Top 2.3 Zweite Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Mischgebiet an der Posthofstraße“ – Billigungsbeschluss –

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Top 2.3 Zweite Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Mischgebiet an der Posthofstraße“ – Billigungsbeschluss – Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis dieser Behandlung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ergänzung der Sonderbauflächen im Flächennutzungsplan bzw. der Sondergebietsflächen im Bebauungsplan und der Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ zur Anbindung des gegenständlichen Gewerbegebiets wird zugestimmt. Der Ausschuss billigt den Entwurf der zweiten Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Mischgebiet an der Posthofstraße“ sowie den überarbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 165 „Gewerbegebiet an der Posthofstraße“ jeweils mit der Begründung, einschließlich des Umweltberichts. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB oder der Beteiligungsfrist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen o. ä. liegt nicht vor.

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Top 2.4 Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark PAF“ – erneute Behandlung Stellungnahmen –

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Top 2.4 Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark PAF“ – erneute Behandlung Stellungnahmen – Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gemäß vorliegender Zusammenstellung, die Bestandteil der Niederschrift ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss billigt den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ mit der Begründung und seinen weiteren Unterlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Begründung und seinen weiteren Unterlagen sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ein weiteres mal erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen (§ 4a Abs. 3 BauGB). Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung von Auslegungsfrist (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) oder Beteiligungsfrist (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB) aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen o. ä. liegt nicht vor. Mit Blick auf die Osterferienzeit sollen die Fristen für die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von mindestens 30 Tagen aber um wenigstens 14 Tage verlängert werden.

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Top 2.5 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ – Satzungsbeschluss –

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Top 2.5 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ – Satzungsbeschluss – Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß vorliegender Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungs-beschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Top 3 Erlass einer städtischen Spielplatzsatzung; Vorberatung

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Top 3 Erlass einer städtischen Spielplatzsatzung; Vorberatung Das Gremium berät den Entwurf einer städtischen Spielplatzsatzung, um ihn durch die Verwaltung ausarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen zur Verabschiedung vorlegen zu lassen.

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Top 4 Bekanntgaben

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Top 5 Wünsche und Anfragen

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