Präsentation Stiftungshaushalt 2025

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Haushalt Hl. Geist und Gritsch’sche

Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm

Stadtratssitzung am 13.02.2025 l Öffentlicher Teil

HAUSHALTSSATZUNG

der Hl. Geist- und Gritsch‘schen Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Stadtrat Pfaffenhofen a. d. Ilm für die Hl. Geist- und Gritsch‘sche Fundationsstiftung Pfaffenhofen a. d. Ilm folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.277.700 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.481.150 € ab.

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§ 2

Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.660.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000 € festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Pfaffenhofen a. d. Ilm,

Hl. Geist- und Gritsch’sche Fundationsstifung

Thomas Herker

Erster Bürgermeister

Stadtratssitzung am 13.02.2025 l Öffentlicher Teil

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Rücklagen und Schulden

Voraussichtliche Veränderungen bei der Allg. Rücklage im Haushaltsjahr 2025:

Voraussichtliche Entwicklung bei den Schulden im Haushaltsjahr 2025:

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Investitionsprogramm

Stadtratssitzung am 13.02.202 l Öffentlicher Teil

Stellenplan

für geringfügig Beschäftigte der Hl. Geist- und Gritsch´sche Fundationsstiftung

über das Haushaltsjahr 2025

genehmigt mit Stadtratsbeschluss Nr. Vom 13.02.2025

Stadtratssitzung am 13.02.2025 l Öffentlicher Teil

Erlass der städtischen Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm

a) Der Stadtrat beschließt den Haushaltsplan der Hl. Geist- und Gritsch’schen Fundationsstiftung 2025 als Satzung in der vorgelegten Form.

b) Der Stadtrat beschließt den Finanzplan 2024 – 2028 mit zugrundeliegendem Investitionsprogramm, wie im Haushaltsplan 2025 dargestellt.

c) Der Stadtrat stimmt dem Stellenplan in der im Haushaltsplan vorgelegten Fassung zu.

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