Bauausschuss-Sitzung am 18.01.2024 I Öffentlicher Teil
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Tagesordnungspunkte für den 18.01.2024 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 07.12.2023 2. Vollzug des BauGB; 2.1 Städtische Stellungnahme zur Ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 – Freinhausen „Gewerbegebiet an der Hohenwarter Straße“, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 – Freinhausen „PV-Anlage Ostermoos“ sowie zur Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes nach der Gesamtfortschreibung des Marktes Hohenwart 2.2Städtische Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Am Südhang“ der Gemeinde Scheyern 2.3Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 204 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Eutenhofen 1 und 2“ – Aufstellungsbeschluss – 2.4 Erste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 20 „Heißmanning“ – Auslegungsbeschluss –
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Tagesordnungspunkte für den 18.01.2024 2.5Sechste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ – Behandlung der Stellungnahmen – 2.6Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des städtischen Bebauungsplans Nr. 189 „An der Unthofstraße in Tegernbach“ – Veränderungssperre – 3. Bauanträge und Bauvoranfragen; 3.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser mit Garagen und Stellplätzen auf den Fl.Nrn. 68 und 70/2, jeweils Gem. Tegernbach 4. Bekanntgaben 5. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 07.12.2023 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 07.12.2023 wird genehmigt.
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Top 2.1 Städt. Stn. Markt Hohenwart, 1. Änd. BPl. # 44 –„GE an der Hohenwarter Str.“, Aufstellung BPl. # 36 –„PV-Anlage Ostermoos“ & 1. FNP-Änd.
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Top 2.1 Städt. Stn. Markt Hohenwart, 1. Änd. BPl. # 44 –„GE an der Hohenwarter Str.“, Aufstellung BPl. # 36 –„PV-Anlage Ostermoos“ & 1. FNP-Änd. Da Belange der Stadt nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur Ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 – Freinhausen „Gewerbegebiet an der Hohenwarter Straße“, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 36 – Freinhausen „PV-Anlage Ostermoos“ sowie zur Ersten Änderung des Flächennutzungsplanes nach der Gesamtfortschreibung jeweils des Marktes Hohenwart abgegeben.
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Top 2.2 Städt. Stellungnahme zur 11. FNP-Änderung sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Am Südhang“ der Gemeinde Scheyern
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Top 2.2 Städt. Stellungnahme zur 11. FNP-Änderung sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Am Südhang“ der Gemeinde Scheyern
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Top 2.2 Städt. Stellungnahme zur 11. FNP-Änderung sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Am Südhang“ der Gemeinde Scheyern Da Belange der Stadt nicht berührt sind, beschließt das Gremium, keine Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 32 „Am Südhang“ der Gemeinde Scheyern abzugeben.
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Top 2.3 Aufstellung städt. BPl. Nr. 204 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Eutenhofen 1 und 2“ – Aufstellungsbeschluss –
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Top 2.3 Aufstellung städt. BPl. Nr. 204 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Eutenhofen 1 und 2“ – Aufstellungsbeschluss
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Top 2.3 Aufstellung städt. BPl. Nr. 204 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaikanlage Eutenhofen 1 und 2“ – Aufstellungsbeschluss Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 204 „Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik-anlage Eutenhofen 1 und 2“.
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Top 2.4 Erste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 20 „Heißmanning“ – Auslegungsbeschluss –
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Top 2.4 Erste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 20 „Heißmanning“ – Auslegungsbeschluss – Der Ausschuss billigt die vorgelegte Planung und beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur ersten Änderung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 20 „Heißmanning“ im Regelverfahren.
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Top 2.5 Sechste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ – Behandlung der Stellungnahmen –
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Top 2.5 Sechste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ – Behandlung der Stellungnahmen –
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Top 2.5 Sechste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ – Behandlung der Stellungnahmen – Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 II BauGB gemäß vorliegender Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss billigt den überarbeiteten Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ mit der Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut nach § 4 II BauGB einzuholen (§ 4a III BauGB). Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 II 1 BauGB oder der Beteiligungsfrist nach § 4 II 2BauGB aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen o. ä. liegt nicht vor. Bauausschuss-Sitzung am 18.01.2024 I Öffentlicher Teil
Top 2.6 Erlass einer Veränderungssperre für Geltungsbereich des städt. Bebauungsplans Nr. 189 „An der Unthofstraße in Tegernbach“
Bauausschuss-Sitzung am 18.01.2024 I Öffentlicher Teil
Top 2.6 Erlass einer Veränderungssperre für Geltungsbereich des städt. Bebauungsplans Nr. 189 „An der Unthofstraße in Tegernbach“ Der Ausschuss beschließt den Erlass der Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 198 „An der Unthofstraße in Tegernbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm.
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Top 3.1 Vorbescheid zur Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser mit Garagen und Stellplätzen auf den Fl.-Nrn. 68 und 70/2, jeweils Gem. Tegernbach
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Top 3.1 Vorbescheid zur Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser mit Garagen und Stellplätzen auf den Fl.-Nrn. 68 und 70/2, jeweils Gem. Tegernbach Das geplante Vorhaben zur Errichtung dreier Mehrfamilienhäuser mit Garagen und Stellplätzen auf den Fl.-Nrn. 68 und 70/2, jeweils Gem. Tegernbach, fügt sich nach Maß der baulichen Nutzung nicht in die umliegende Bebauung ein. Darüber hinaus ist das Vorhaben geeignet, die maßvolle Weiterentwicklung des Ortskerns unter Beibehaltung des dörflichen Charakters empfindlich zu stören und widerspricht damit auch den Planungsabsichten der Stadt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt, auch soll nach Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre zur Sicherstellung der Planungsabsichten zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 189 „An der Unthofstraße in Tegernbach“ keine Ausnahme von dieser Veränderungssperre erteilt werden. Bauausschuss-Sitzung am 18.01.2024 I Öffentlicher Teil
Top 4 Bekanntgaben
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Top 5 Wünsche und Anfragen
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