Bauausschuss-Sitzung am 21.03.2024 I Öffentlicher Teil
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.02.2024
2. Vollzug des BauGB;
2.1 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 170 „Beamtenviertel“ –Auslegungsbeschluss –
2.2 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 152 „BayWaAreal“ mit gleichzeitiger Teiländerung von Bebauungsplan Nr. 117 „Verkehrsflächen Bahnhofsbereich“ – Behandlung der Stellungnahmen –
3. Bekanntgaben
4. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 22.02.2024
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 22.02.2024 wird genehmigt.
Bauausschuss-Sitzung am 21.03.2024 I Öffentlicher Teil
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Top 2.1 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 170
„Beamtenviertel“ – Auslegungsbeschluss –
Der Ausschuss billigt die vorgelegte Planung und beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 170 „Beamtenviertel“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB.
Bauausschuss-Sitzung am 21.03.2024 I Öffentlicher Teil
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Top 2.2 Aufstellung vorh.-bez. Bpl. # 152 „BayWa-Areal“ mit Teiländerung # 117 „Verkehrsflächen Bahnhofsbereich“ – Behandlung Stellungnahmen
Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß vorliegender Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Grün-de in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss billigt den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen BPl. Nr. 152 „BayWa-Areal“ mit gleichzeitiger Teiländerung des BPl. Nr. 117
„Verkehrsflächen Bahnhofsbereich“ mit Begründung und übrigen Bestandteilen. Der überarbeitete Entwurf mit Begründung und übrigen Bestandteilen ist erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut nach §4 II BauGB einzuholen (§4a III BauGB). Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach §3 II 1 BauGB oder der Beteiligungsfrist nach §4 II 2 BauGB aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen oder ähnlichem liegt nicht vor.
Bauausschuss-Sitzung am 21.03.2024 I Öffentlicher Teil
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