Bauausschuss-Sitzung am 24.05.2024 I Öffentlicher Teil
Bauausschuss-Sitzung am 24.05.2024 I Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkte für den 24.05.2024
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 21.03.2024
2. Neuerlass einer Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Fahrradabstellplätzen
3. Vollzug des BauGB;
3.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 132 „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße“ des Marktes Wolnzach
3.2 Aufstellung der städtischen Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ – Satzungsbeschluss –
3.3 Sechste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ – Satzungsbeschluss –
4. Bauanträge und Bauvoranfragen;
4.1 Antrag auf Errichtung einer Freischankfläche mit insges. 147 Sitz-/Gastplätzen im Außenbereich am Hauptplatz 36, Fl.-Nrn. 1, 56 und 60, Gem. Pfaffenhofen
5. Feinuntersuchung östlich der Innenstadt; Information zur Bürgerbeteiligung und Fortschreibung des Bausteins „Postareal“
6. Bekanntgaben
7. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 21.03.2024
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 21.03.2024 wird genehmigt.
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Top 2 Neuerlass einer Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Fahrradabstellplätzen
Der Ausschuss beschließt den Erlass der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Fahrradabstellplätzen.
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Top 2 Neuerlass einer Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Fahrradabstellplätzen
Formulierungsvorschlag:
§ 6 Abs. 13 neu:
Jeder neu hergestellte Stellplatz muss mit einem fünfadrigen Kabel und mindestens einer Schukosteckdose (CEE 7/3, Nennspannung: 230 Volt bei 50 Hz, 16 A) ausgestattet sein. Die Leistungsfähigkeit des elektrischen Hausanschlusses für das gesamte, dem jeweiligen Stellplatznachweis zugrunde liegenden Vorhaben muss für den dauerhaften Betrieb von mindestens einer 11 kW-Ladestation je fünf Stellplätze ausgelegt sein. Stellplätze für Car-Sharing sind unabhängig davon jeweils mit einer auf das Carsharing abgestimmten Ladestation zu versehen, die Ladeleistung muss jeweils mindestens 11 kW betragen. Bundes- und Landesrechtliche Bestimmungen, welche über diese Anforderungen hinausgehen, werden durch diese Satzung nicht berührt. Es sind die jeweils weitergehenden Anforderungen zu erfüllen und im Stellplatznachweis nachzuweisen.
Begründung: Wenn der Ausbau der Ladeinfrastruktur nicht durch private Initiative unterstützt wird, belastet dies letztendlich die Stadtkasse erheblich. Denn jeder Ladepunkt, der nicht privat errichtet wird, verursacht beträchtliche Kosten für die öffentliche Hand. Diese Maßnahme entspricht zudem unseren Selbstverpflichtungen im Bereich Klimaschutz und der Förderung der E-Mobilität gemäß Agenda 2030.
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Top 3.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 132 „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße“ des Marktes Wolnzach
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Top 3.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 132 „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße“ des Marktes Wolnzach
Da Belange der Stadt durch die Planung nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 132 „Zwischen Preysingstraße und Auenstraße“ des Marktes Wolnzach abgegeben.
Bauausschuss-Sitzung am 24.05.2024 I Öffentlicher Teil
Top 3.2 Aufstellung der städtischen Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ – Satzungsbeschluss –
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Top 3.2 Aufstellung der städtischen Innenbereichssatzung
„Am Schindelhauserweg in Weihern“ – Satzungsbeschluss –
Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: Satzungsbeschluss:
Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.
Die Beschlüsse des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses über die Stellungnahmen
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Top 3.2 Aufstellung der städtischen Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ – Satzungsbeschluss –
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vom 07.12.2023 (Nr. 2.3) werden gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Ausschuss beschließt die Innenbereichssatzung Nr. 9 „Am Schindelhauserweg in Weihern“ in der Fassung vom 21.03.2024 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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„Gewerbegebiet Heißmanning“ – Satzungsbeschluss –
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„Gewerbegebiet Heißmanning“ – Satzungsbeschluss –
Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: Satzungsbeschluss:
Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.
Die Beschlüsse des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vom 18.01.2024 (Nr. 2.5) werden gebilligt.
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Top 3.3 Sechste Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 61
„Gewerbegebiet Heißmanning“ – Satzungsbeschluss –
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Ausschuss beschließt die sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ in der Fassung vom 25.04.2024 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bauausschuss-Sitzung am 24.05.2024 I Öffentlicher Teil
Top 4.1 Errichtung einer Freischankfläche mit insgesamt 147 Sitz/Gastplätzen im Außenbereich am Hauptplatz 36, Fl.Nr. 1, 56 und 60, Gem. Pfaffenhofen
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Top 4.1 Errichtung einer Freischankfläche mit insgesamt 147 Sitz/Gastplätzen im Außenbereich am Hauptplatz 36, Fl.Nr. 1, 56 und 60, Gem. Pfaffenhofen
Bauausschuss-Sitzung am 24.05.2024 I Öffentlicher Teil
Top 4.1 Errichtung einer Freischankfläche mit insgesamt 147 Sitz/Gastplätzen im Außenbereich am Hauptplatz 36, Fl.Nr. 1, 56 und 60, Gem. Pfaffenhofen
Der Ausschuss beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung einer Freischankfläche mit insgesamt 147 Sitz-/Gastplätzen im Außenbereich am Hauptplatz 36, Fl.-Nrn. 1, 56 und 60, Gem. Pfaffenhofen sowie das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung zu erteilen.
Dem Antragsteller wird die Sondernutzungserlaubnis für eine Außenbestuhlung auf öffentlichem Grund erteilt.
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Top 5 Feinuntersuchung östlich der Innenstadt; Information zur Bürgerbeteiligung und Fortschreibung des Bausteins „Postareal“
Das Gremium nimmt die Feinuntersuchung „Östlich der Innenstadt“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage der Fortschreibung zum Baustein „Postareal“, die Planungen in Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer zu beginnen.
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