Präsentation der öffentlichen Bauausschuss-Sitzung vom 20.06.2024

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Bauausschuss-Sitzung am 20.06.2024 I Öffentlicher Teil

Bauausschuss-Sitzung am 20.06.2024 I Öffentlicher Teil

1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung dAusschusses vom 25.04.2024

2. Vollzug des BauGB;

2.1 Städt. Stellungnahme zur 2. Änderung von Bebauungsplan # 16 „Dorfanger" der Gemeinde Hettenshausen

2.2 ... zum Erlass der Einbeziehungssatzung Nr. 3 „Mühlanger“ der Gemeinde Hettenshausen

2.3 ... zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ingolstadt

2.4 12. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ –Aufstellungsbeschluss –

2.5 20. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 11 „Dr.-Bergmeister-Straße“ – Satzungsbeschluss –

3. Bauanträge und Bauvoranfragen;

3.1 Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage Fl.-Nr. 14 Teilfl., Gem. Eberstetten

4. Bekanntgaben

5. Wünsche und Anfragen

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Tagesordnungspunkte für den 20.06.2024

Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 25.04.2024

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 25.04.2024 wird genehmigt.

Bauausschuss-Sitzung am 20.06.2024 I Öffentlicher Teil

Top 2.1 Städtische Stellungnahme zur Zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Dorfanger" der Gemeinde Hettenshausen

Bauausschuss-Sitzung am 20.06.2024 I Öffentlicher Teil

Top 2.1 Städtische Stellungnahme zur Zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Dorfanger" der Gemeinde Hettenshausen

Da Belange der Stadt durch die Planung nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Dorfanger“ der Gemeinde Hettenshausen abgegeben.

Bauausschuss-Sitzung am 20.06.2024 I Öffentlicher Teil

Top 2.2 Städtische Stellungnahme zum Erlass der Einbeziehungssatzung Nr. 3 „Mühlanger“ der Gemeinde Hettenshausen

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Top 2.2 Städtische Stellungnahme zum Erlass der Einbeziehungssatzung Nr. 3 „Mühlanger“ der Gemeinde Hettenshausen

Da Belange der Stadt durch die Planung nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zum Erlass der Einbeziehungssatzung Nr. 3 „Mühlanger“ der Gemeinde Hettenshausen abgegeben.

Bauausschuss-Sitzung am 20.06.2024 I Öffentlicher Teil

Top 2.3 Städtische Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ingolstadt

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Top 2.3 Städtische Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ingolstadt

Bauausschuss-Sitzung am 20.06.2024 I Öffentlicher Teil

Top 2.3 Städtische Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ingolstadt

Da Belange der Stadt durch die Planung nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Ingolstadt abgegeben.

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„Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ – Aufstellungsbeschluss –

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Top 2.4 12. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 92

Top 2.4 12. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ – Aufstellungsbeschluss –

Der Ausschuss beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 12. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ gemäß §§ 2 ff. BauGB.

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Bergmeister-Straße“ – Satzungsbeschluss –

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Top 2.5 20. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 11 „Dr.-

Top 2.5 20. Änderung des städtischen Bebauungsplans Nr. 11 „Dr.Bergmeister-Straße“ – Satzungsbeschluss –

Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach vorliegender Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Ausschuss beschließt die 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 „Dr.-BergmeisterStraße“ in der Fassung vom 20.06.2024 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen, unter Angabe, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Top 3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohn-

hauses mit Tiefgarage auf Fl.-Nr. 14 Teilfläche, Gem. Eberstetten

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Top 3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf Fl.Nr. 14 Teilfläche, Gem. Eberstetten

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Top 3.1 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf Fl.-Nr. 14 Teilfläche, Gem. Eberstetten

Wegen der fehlenden planungsrechtlichen Zulässigkeit wird das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf Fl.-Nr. 14 Teilfläche, Gem. Eberstetten, nicht erteilt.

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