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Corona Auswirkungen; Einführung von „Hybridsitzungen“ nach Art. 47a GO
Top 3 Corona-Auswirkungen; Einführung von „Hybridsitzungen“ nach Art. 47a GO
Die Verwaltung wird mit der zeitnahen Vorbereitung einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden wie technisch-finanziell mit zumutbarem Aufwand herstellbaren Lösung zur Einführung von „Hybridsitzungen“, also der Möglichkeit einer Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung nach Art. 47a GO, beauftragt.
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Ferienausschuss-Sitzung am 22.04.2021 I Öffentlicher Teil