Top 3 Corona-Auswirkungen; Einführung von „Hybridsitzungen“ nach Art. 47a GO Die Verwaltung wird mit der zeitnahen Vorbereitung einer den rechtlichen Vorgaben entsprechenden wie technisch-finanziell mit zumutbarem Aufwand herstellbaren Lösung zur Einführung von „Hybridsitzungen“, also der Möglichkeit einer Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung nach Art. 47a GO, beauftragt.
Ferienausschuss-Sitzung am 22.04.2021 I Öffentlicher Teil