Paf arbeitsmarktintegration 2017 issuu

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ARBEITSMARKT INTEGRATION IN PFAFFENHOFEN A. D. ILM

PFAFFENHOFENER BETRIEBE INTEGRIEREN FLÜCHTLINGE

PFAFFENHOFEN A.D. ILM Guter Boden für große Vorhaben


VORWORT Der Stadt Pfaffenhofen liegt das Thema Integration sehr am Herzen. Denn Integration steht für ein Miteinander in gegenseitigem Respekt. Die Integrationsstelle der Stadt Pfaffenhofen bemüht sich in enger Zusammenarbeit mit ihren NetzwerkpartnerInnen, Beteiligungsmöglichkeiten für die hier lebenden Menschen zu schaffen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Religion. Eine zentrale Herausforderung bei der Integration der Neuangekommenen ist die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Viele der geflüchteten Menschen, die zu uns kommen, verfügen über eine Vielzahl an Ressourcen und stellen für die Stadt Pfaffenhofen eine Bereicherung dar. Es gilt diese Menschen auf ihrem Weg in Arbeit und Ausbildung zu begleiten. Die Integration der Flüchtlinge in die deutsche Gesellschaft und auch in den Arbeitsmarkt ist entscheidend für das Gelingen der deutschen Flüchtlingspolitik und den sozialen Zusammenhalt im Land. Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen betont, dass der Fokus insbesondere darauf zu legen ist, die Flüchtlinge möglichst schnell in Arbeit zu bringen. Wesentlich ist dabei, dass einerseits die Arbeitsmarktakteure befähigt werden, mit den Bedürfnissen der Schutzsuchenden angemessen umzugehen, und dass andererseits effiziente Vernetzungsstrukturen aufgebaut werden, um die Flüchtlinge möglichst gut in den Regelbetrieb der Arbeitsmarktförderung einzubinden. Ein wichtiges Erfordernis einer effektiven Arbeitsmarktintegration ist der niedrigschwellige Einstieg von Flüchtlingen in eine Beschäftigung. Allen Beteiligten dürfte klar sein, dass die Integration der schutzbedürftigen Menschen in den Arbeitsmarkt eine Mammutaufgabe ist. Die vorliegende Broschüre soll Ihnen als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die wichtigsten Fragen zum Thema Arbeitsmarktintegration beantworten, die AnsprechpartnerInnen hier in Pfaffenhofen benennen und Beispiele aus der Praxis vorstellen. Wir hoffen, dass die Broschüre den Verantwortlichen in Wirtschaft und Politik Impulse gibt, die Ansätze zur Arbeitsmarktintegration weiterzuentwickeln. Für Ihren Einsatz als Ehrenamtlicher, Arbeitgeber und/oder Tutor möchte ich mich bei Ihnen aufs allerherzlichste bedanken. Ihrem Engagement ist es zu verdanken, dass wir hier in Pfaffenhofen in einem guten Miteinander leben können. Ihr Bürgermeister Thomas Herker SEITE 2 · ARBEITSMARKTINTEGRATION


WARUM SOLL ICH GEFLÜCHTETE MENSCHEN IN MEINEM BETRIEB BESCHÄFTIGEN? Menschen, Ideen und Güter bewegen sich durch globale Räume Unternehmen reagieren darauf ganz unterschiedlich. Sich mit der steigenden Vielfalt auf dem Arbeitsmarkt auseinanderzusetzen heißt, gegenwärtige Herausforderungen anzunehmen und an die Zukunft zu denken. Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt Die deutsche Gesellschaft wird älter und das Potenzial verfügbarer Arbeitskräfte schrumpft. Immer mehr Unternehmen haben zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Beschäftigte zu finden. Viele Ausbildungsplätze bleiben Jahr für Jahr unbesetzt. Der größte Teil der derzeit in Deutschland lebenden Flüchtlinge ist im erwerbsfähigen Alter. Vor allem Geflüchtete mit Bleibeperspektive stellen hier ein wichtiges Arbeitspotenzial für Deutschland dar. Vielfalt bietet Chancen für das Unternehmen Verschiedene Kompetenzen und Talente einer Belegschaft verhelfen Unternehmen dazu, sich auf diverse Zielgruppen und Geschäftspartner einstellen zu können. Vielfalt im Unternehmen bringt unterschiedliche Menschen miteinander in Kontakt und schafft ein vorurteilsfreies Arbeitsklima. Unterstützung bei der Integration Einen Praktikumsplatz, einen Ausbildungsplatz oder einen Arbeitsplatz anzubieten bedeutet, geflüchtete Menschen aktiv bei der Integration zu unterstützen und ihnen damit die selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

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INTEGRATION-BASICS SCHRITT FÜR SCHRITT – WIE GEHE ICH VOR?

BEGRIFFSERKLÄRUNGEN AUFENTHALTSRECHT

1. Schritt Kontakt suchen und Informationen einholen: Städtische Integrationsstelle Frederike Gerstner und Asja Priester Telefon: 08441 78-2063 bzw. 08441 78-2067 WSP Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen Matthias Scholz Telefon: 08441 4055011 2. Schritt Termin vereinbaren zum gegenseitigen Kennenlernen 3. Schritt Beratungsangebot der Ausländerbehörde in Anspruch nehmen, um Rechtssicherheit zu klären – Ausnahme: Anerkannte Flüchtlinge Stefan Saule und Walter Schlegl Telefon: 08441 27562 bzw. 08441 27552 4. Schritt Im Rahmen eines Praktikums die Eignung des Kandidaten klären 5. Schritt Gegebenenfalls Arbeitserlaubnis bei Ausländerbehörde einholen 6. Schritt Arbeitsverhältnis aufnehmen 7. Schritt Belegschaft miteinbeziehen: dem Flüchtling ggf. eine Kontaktperson zur Seite stellen, welche die Schnittstelle zur Belegschaft und zur Führungsebene ist (= innerbetriebliches Mentoring) und mit den Unterstützungsangeboten der Stadt Pfaffenhofen vertraut ist (vgl. dazu: „Erfolgsfaktoren“ in dieser Broschüre). 8. Schritt Wenn gewünscht, Begleitung durch städtische Integrationsstelle, Wirtschafts- und Servicegesellschaft und Caritas.

Wenn von Flüchtlingen die Rede ist, dann sind damit im Allgemeinen diejenigen Menschen gemeint, die aufgrund von Armut, Verfolgung, Bürgerkrieg oder Gewalt ihr Heimatland verlassen. Wer aus Gründen der Verfolgung aus seiner Heimat flieht, kann als asylberechtigt entweder nach Art. 16a Grundgesetz oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Wer vor Gewalt oder einem Bürgerkrieg flieht, kann subsidiären Schutz erhalten, wenn im Herkunftsland „erheblicher Schaden“ droht. Ob einer Person in Deutschland Schutz gewährt wird, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einem Asylverfahren. Der entscheidende Moment eines jeden Asylverfahrens ist die Anhörung durch das BAMF. Als Asylsuchender oder Asylbewerber wird eine Person bezeichnet, die einen Antrag auf Asyl gestellt hat und bis zum Entscheid eine Aufenthaltsgestattung besitzt. Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel und bescheinigt lediglich das laufende Verfahren. Asylsuchende aus den Herkunftsländern Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien besitzen aktuell eine sogenannte gute Bleibeperspektive. Wird das Asylverfahren mit einem positiven Bescheid abgeschlossen, erhält der Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis von Asylberechtigten bzw. Konventionsflüchtlingen ist zunächst auf 3 Jahre befristet. Nach Ablauf der 3 Jahre erteilt die Ausländerbehörde ggf. die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Unterschieden wird zwischen Asylberechtigten, subsidiär Geschützten und National Schutzberechtigten. Die letzten beiden Personengruppen erhalten für 1 Jahr eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird ggf. verlängert auf insgesamt 3 Jahre. Nach 3 bis 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts entsteht unter bestimmten Bedingungen ein Anspruch auf eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Unter Geduldeten versteht man Personen, deren Asylantrag zwar abgelehnt wurde, die aber aus verschiedenen Gründen nicht abgeschoben werden können. Gründe können beispielsweise die Fortführung einer qualifizierten Ausbildung sein, der Schutz der Ehe oder der Familie, fehlende Reisedokumente oder auch die Unterbrechung der Transitwege in Krisenregionen. Grundsätzlich wird zwischen Anspruchsduldung (formale Gründe wie etwa ein fehlender Pass verhindern eine Abschiebung) und Ermessensduldung (dringende humanitäre Gründe) unterschieden. Der Zeitraum für eine Duldung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und beträgt gewöhnlich mehrere Monate. Wenn Geduldete nach acht bzw. sechs Jahren(mit einem minderjährigen Kind) Duldung nachweislich ihren Lebensunterhalt selber bestreiten können, erhalten sie ggf. ein humanitäres Bleiberecht. Heranwachsende unter 21 Jahren können nach vier Jahren Schule oder nach dem Abschluss einer Ausbildung einen Aufenthaltstitel erhalten.

ERFOLGSFAKTOREN 1. Vorbereitung der Belegschaft Da der Integrationsaufwand bei Geflüchteten für einen Betrieb oftmals höher ist als bei MuttersprachlerInnen, ist die Einbeziehung der Belegschaft wesentlich. Bewährt haben sich Engagementstrukturen, innerhalb derer die neu Angekommenen einen Ansprechpartner haben, der bei der Integration in die Arbeitsabläufe hilft (innerbetriebliches Mentoring). Die Fachstelle Asyl-Ehrenamt der Caritas Pfaffenhofen bietet Trainings für sogenannte „Jobpaten“ innerhalb von Betrieben an. 2. Sensibilisierungstrainings Beim Zusammentreffen verschiedener Kulturen kann es zu Missverständnissen auf allen Seiten kommen. Auch Vorurteile gegenüber dem oder der Geflüchteten können die Integration in die Belegschaft erschweren. Deshalb können Maßnahmen des Diversity Managements von Nutzen sein. In interkulturellen Trainings können die Beschäftigten sich mit Vorurteilen auseinandersetzen und neue Perspektiven auf Interkulturalität entwickeln. Die städtische Integrationsstelle vermittelt bei Bedarf externe Beratung für Diversity Management und interkulturelle Trainings. SEITE 4 · ARBEITSMARKTINTEGRATION

Quelle: Charta der Vielfalt 2016, IHK Leitfaden 2016


WER DARF ARBEITEN? Grundsätzlich ist für Geflüchtete der Zugang zum Arbeitsmarkt abhängig von ihrem jeweiligen Aufenthaltsstatus. Personen mit Aufenthaltserlaubnis (Anerkannte) dürfen uneingeschränkt arbeiten, während Asylsuchende und Geduldete eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Wartezeiten werden ab dem Ausstellungsdatum eines Ankunftsnachweises gerechnet („Flüchtlingsausweis“). Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Zugang zum Arbeitsmarkt den Aufenthaltsdokumenten entnehmen. Allerdings kommt es vor, dass das Dokument nicht den aktuellen Stand wiedergibt. Im Zweifelsfall gibt die Ausländerbehörde darüber Auskunft.

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT Personen, die einen Asylantrag nach dem 31.12.2015 gestellt haben und aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland kommen, unterliegen einem generellen Beschäftigungsverbot. Zur Zeit gelten die Länder Bosnien und Herzegowina, Albanien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Ghana, Senegal und Serbien als sicher. Derzeit wird geprüft ob Marokko, Algerien und Tunesien in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden.

sollte, wird die erteilte Duldung zum Zweck der Arbeitssuche in der erlernten Qualifikation um sechs Monate verlängert. Wird das Ausbildungsverhältnis vorzeitig abgebrochen, erlischt die Duldung. Der Kandidat bekommt sechs Monate Zeit (einmalige Duldung), um nach einer neuen Ausbildungsstelle zu suchen. Wird die Ausbildung abgebrochen, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, dies unverzüglich (i. d. R. innerhalb einer Woche) der zuständigen Ausländerbehörde schriftlich mitzuteilen. Kommt ein Betrieb dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden. Wegen der komplexen Rechtslage in Bezug auf eine Ausbildung ist es sinnvoll, für den jeweiligen Einzelfall frühzeitig das Beratungsangebot der Ausländerbehörde in Anspruch zu nehmen. Stefan Saule und Walter Schlegl Telefon: 08441 27562 bzw. 08441 27552 Für den Beginn einer Ausbildung gibt es keine Altersgrenze. Für anerkannte Flüchtlinge mit Sozialhilfebezug besteht grundsätzlich eine Wohnsitzauflage. Für Auszubildende und für sozialversicherungspflichtig versicherte ArbeitnehmerInnen allerdings besteht keine Wohnsitzauflage, sofern sie mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten und ein Einkommen von mindestens 712 Euro beziehen. Quelle: KOFA 2016 / BDA 2016

WAS IST DIE VORRANGPRÜFUNG? Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob ein deutscher oder ein anderer Arbeitnehmer aus der EU (hierzu gehören auch anerkannte Flüchtlinge) für den konkreten Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird ihm der Arbeitsplatz zuerst angeboten. Um die Integration von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive zu erleichtern, verzichtet die Bundesagentur für Arbeit in den meisten Arbeitsagenturbezirken für drei Jahre auf die Vorrangprüfung. Pfaffenhofen gehört zum Arbeitsagenturbezirk Ingolstadt, wo die Vorrangprüfung wegfällt. Die Prüfung der Beschäftigungsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit allerdings bleibt bestehen. Diese stellt sicher, dass gleichwertige Arbeitsmarktbedingungen für Personen mit eingeschränkter Beschäftigungserlaubnis wie für Personen mit uneingeschränkter Beschäftigungserlaubnis bestehen. Nach 48 Monaten entfällt auch diese. Quelle: IHK 2016 / Bundesagentur für Arbeit / KOFA 2016

RECHTSSICHERHEIT IN DER AUSBILDUNG Asylsuchende, die gerade eine Ausbildung absolvieren, werden nicht abgeschoben und erhalten eine Duldung. Das gilt nicht, wenn bereits vor Aufnahme einer Ausbildung konkrete Maßnahmen zur Abschiebung getroffen worden sind. Eine Ausbildung beginnt durch den tatsächlichen erstmaligen Berufsschulbesuch bzw. durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme im Ausbildungsbetrieb. Die Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrages reicht i. d. R. nicht aus. Die Erteilung einer nachrangigen Ausbildungsduldung liegt im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung wird für die Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre erteilt („Drei-plus-Zwei-Regelung“). Aspiranten aus „sicheren“ Herkunftsländern sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Wenn keine Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb erfolgen

WISSENSWERTES ÜBER PRAKTIKA UND PROBEBESCHÄFTIGUNGEN Geflüchtete können unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein Praktikum aufnehmen. Für den Arbeitgeber gelten die üblichen Anmeldeverfahren. Auch für einen Praktikumsvertrag gelten die gleichen Bestimmungen für Geflüchtete wie für andere Personen. Freiwillige Praktika müssen grundsätzlich angemessen entlohnt werden. Freiwillige Praktika zur Berufsorientierung unterliegen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn. Wenn Sie länger als 4 Wochen dauern, müssen sie angemessen vergütet werden. Ein Praktikum zur Berufsorientierung, das länger als 3 Monate dauert, ist vom ersten Tag an mit dem Mindestlohn zu vergüten. Ein Praktikumsgehalt in sozialversicherungspflichtiger Höhe schließt eine Einstiegsqualifizierung oder einen Eingliederungszuschuss aus (siehe Förderangebote der Bundesagentur für Arbeit). Freiwillige Ausbildungs-/Studienbegleitende Praktika unterliegen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn, es sei denn, es bestand bereits ein Praktikumsverhältnis mit demselben Praktikanten. Praktika, die länger als 3 Monate dauern, unterliegen dem Mindestlohn. Pflichtpraktika unterliegen nicht dem gesetzlichen Mindestlohn. Eine Vergütung ist nicht verpflichtend. Hospitationen sind grundsätzlich allen Flüchtlingen uneingeschränkt möglich und dienen der Berufsorientierung. Einen Eindruck von den Fähigkeiten eines Bewerbers erlangt ein Arbeitgeber allerdings eher über ein Praktikum. Eine Probebeschäftigung ist für anerkannte Flüchtlinge uneingeschränkt möglich, muss aber mit dem gesetzlichen Mindestlohn bzw. nach Tarif bezahlt werden. Quelle: IHK 2016 / Bundesagentur für Arbeit

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ÜBERSICHT Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis

AsylbewerberInnen

Geduldete

Betriebliche Ausbildung

sofort

· Wartefrist: 3 Monate · Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig · Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich bei Ausbildungen in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf

· Wartefrist: keine · Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig · Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich bei Ausbildungen in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf

Schulische Ausbildung

sofort

· Wartefrist: keine · Erlaubnis der Ausländerbehörde und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht notwendig

· Wartefrist: keine · Erlaubnis der Ausländerbehörde und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht notwendig

Beschäftigung als Fachkraft oder Helfer

sofort

· Wartefrist: 3 Monate Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit notwendig (Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung). Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit holt die Ausländerbehörde ein. · Nach 15 Monaten Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit notwendig (Beschäftigungsbedingungsprüfung und Vorrangprüfung entfallen) · Nach 4 Jahren Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entfällt

· Wartefrist: 3 Monate Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit notwendig (Vorrangprüfung und Beschäftigungsbedingungsprüfung). Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit holt die Ausländerbehörde ein. · Nach 15 Monaten Zustimmung der Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit notwendig (Beschäftigungsbedingungsprüfung und Vorrangprüfung entfallen) · Nach 4 Jahren Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit entfällt

Zeitarbeit

sofort

· i. d. R. nach 15 Monaten · Erlaubnis der Ausländerbehörde und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich

· i. d. R. nach 15 Monaten · Erlaubnis der Ausländer behörde und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich

Pflichtpraktika

sofort

· Wartefrist: 3 Monate · Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig · Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich

· Wartefrist: keine · Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig · Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich

Praktika zur Berufsorientierung

sofort

· Wartefrist: 3 Monate · Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig · Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich, wenn das Praktikum 3 Monate oder länger dauert.

· Keine Wartefrist, wenn das Praktikum unter 3 Monaten dauert. · Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig · Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich, wenn das Praktikum 3 Monate oder länger dauert.

Ausbildungsbegleitende Praktika

sofort

· Wartefrist: 3 Monate · Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig · Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich, wenn das Praktikum 3 Monate oder länger dauert.

· Keine Wartefrist, wenn das Praktikum unter 3 Monaten dauert. · Zustimmung der Ausländerbehörde notwendig · Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich, wenn das Praktikum 3 Monate oder länger dauert Quelle: IHK 2016 / Bundesagentur für Arbeit

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FÖRDERANGEBOTE DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Im Rahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen werden Sprach- und Bildungsdefizite abgebaut. Der Auszubildende wird sozialpädagogisch begleitet und erhält eine Förderung in der Fachtheorie. Die abH finden üblicherweise außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt (3 bis 8 Stunden pro Woche). Die Kosten werden durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter getragen. Nur Anerkannte und AsylbewerberInnen mit guter Bleibeperspektive (Somalia, Iran, Irak, Eritrea, Syrien) können abH beantragen. Geduldete können abH nach 12 Monaten rechtmäßigen Aufenthalts beantragen. Assistierte Ausbildung (AsA) Die AsA fördert junge Menschen, für die eine Förderung mit abH nicht intensiv genug ist. AsA unterstützt vor und während einer betrieblichen Ausbildung. Die Auszubildenden erhalten Unterstützung im Sprach- und Bildungserwerb sowie eine Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten. Außerdem erhalten die Auszubildenden eine auf die persönliche Situation zugeschnittene individuelle Betreuung und Begleitung. Die AsA beträgt pro Woche 4 bis 9 Stunden. Die Kosten werden durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter vollständig getragen. Nur Anerkannte und Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive (Somalia, Iran, Irak, Eritrea, Syrien) können AsA beantragen. Geduldete können AsA nach 12 Monaten rechtmäßigen Aufenthalts beantragen. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) BAB ist eine finanzielle Beihilfe für Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst tragen können. Nur Anerkannte und Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive (Somalia, Iran, Irak, Eritrea, Syrien) können BAB beantragen (nach 15 Monaten), sofern sie nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen. Geduldete können BAB nach 6 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts beantragen.

Einstiegsqualifizierungsjahr (EQ) Ziel des EQ ist es, Personen, die noch nicht in vollem Umfang ausbildungsfähig sind (u. a. aufgrund von Sprachdefiziten) für eine Ausbildung in einem Betrieb vorzubereiten. Während des EQ arbeitet der Geflüchtete für 6 bis 12 Monate im Rahmen eines Betriebspraktikums im Betrieb mit. Ein EQ ist sozialversicherungs- und vergütungspflichtig. Voraussetzung für das EQ ist ein Vertragsabschluss, bei dem die Inhalte des EQ und die Höhe der Vergütung festgelegt sind. Die Förderung muss vor Beginn des EQ bei der Agentur für Arbeit (Asylsuchende) oder dem Jobcenter (Anerkannte) beantragt werden. Die Förderung des Arbeitgebers besteht aus einem Zuschuss zur Vergütung von bis zu 216 €. Zusätzlich wird von der Bundesagentur für Arbeit ein pauschalisierter Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden übernommen. Das EQ kann dann auf die Ausbildungszeit angerechnet werden, falls eine Ausbildung im gleichen Beruf begonnen wird. Für Geduldete und Asylsuchende gilt eine Wartefrist von 3 Monaten, und eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist einzuholen. Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Arbeitsentgelt (nicht nur für Auszubildende) Der Arbeitgeber kann zur Eingliederung von förderungsbedürftigen ArbeitnehmerInnen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Dieser dient zum Ausgleich einer Minderleistung. Diese Förderung kann bis zu 50 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie 50 % des pauschalisierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag betragen. Die Höhe und Dauer des Zuschusses wird von der Agentur für Arbeit entschieden. Der EGZ wird als monatlicher Zuschuss gezahlt. Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) Die Maßnahme dient der Eingliederung in den Arbeitsmarkt und wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziell gefördert. MAG beinhaltet eine maximal 6-wöchige Tätigkeit in einem Betrieb und gibt Aufschluss über die Eignung eines Kandidaten für einen bestimmten Beruf. Für anerkannte Flüchtlinge ist der Zugang uneingeschränkt, für AsylbewerberInnen und Geduldete gilt eine Wartefrist von 3 Monaten. Für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive entfällt die Wartefrist. Eine Zustimmung der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich. Quelle: Bundesagentur für Arbeit / KOFA 2016 / IHK 2016 / Pro Asyl 2016

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DEUTSCHE SPRACHE UND SPRACHERWERB ALLGEMEINE INTEGRATIONSKURSE

BERUFSBEZOGENE SPRACHKURSE (ESF-BAMF-PROGRAMM)

In sogenannten Integrationskursen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angeboten werden, lernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache und erwerben Kenntnisse zu den Lebensverhältnissen in Deutschland. Diese Kurse werden von öffentlichen und privaten Trägern (z. B. vhs) durchgeführt. Die Kurse finden grundsätzlich in Vollzeit statt, es gibt jedoch – abhängig vom jeweiligen Kursträger – auch Teilzeitkurse (z. B. bei Berufstätigkeit). Der allgemeine Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: 1. Sprachkurs (600 Stunden) Hierzu gehören Alltagssituationen wie Einkaufen und Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Beruf. 2. Orientierungskurs (100 Stunden) Hier lernen die Teilnehmenden mehr über die Vielfalt deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Die Teilnehmenden sollten nach erfolgreichem Abschluss des Integrationskurses Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 „Fortgeschrittene Sprachanwendung“ haben. Der Zugang zu den Integrationskursen ist abhängig vom Aufenthaltsstatus, Herkunftsland sowie den verfügbaren Plätzen.

Ziel der berufsbezogenen Sprachkurse des BAMF ist es, die Chancen von Migrantinnen und Migranten auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Diese Kurse bestehen meistens aus berufsbezogenem Deutschunterricht, Fachunterricht, Praktikum und Betriebsbesichtigungen. Der Kurs dauert maximal 730 Unterrichtseinheiten und kann in Vollzeit (6 Monate) oder in Teilzeit (12 Monate) besucht werden. Für Arbeitssuchende ist die Teilnahme kostenlos, Arbeitstätige müssen einen Kostenbeitrag von 3,20 € pro Unterrichtseinheit entrichten (kann vom Arbeitgeber übernommen werden). Geflüchtete können an den berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen, wenn sie bereits einen Integrationskurs besucht haben und mindestens das Sprachniveau A1 erreicht haben.

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GESAMTPROGRAMM SPRACHE Im Juli 2016 wurden die berufsbezogenen Sprachkurse um das Gesamtprogramm Sprache erweitert. Das Gesamtprogramm Sprache schließt direkt an die Integrationskurse an. In verschiedenen Modulen sollen arbeitssuchende MigrantInnen und Geflüchtete auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Weitere Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.


EHRENAMT & ARBEIT EHRENAMTLICHE ALS NETZWERKER/INNEN

DIGITALE PLATTFORM ARBEIT-ASYL-EHRENAMT

Mit großer Geschwindigkeit entstehen zurzeit offizielle Strukturen zur Vermittlung von Geflüchteten in Unternehmen. Trotzdem entsteht der Kontakt zwischen ArbeitgeberInnen und Geflüchteten heute noch weitgehend über informelle Netzwerke. Eine zentrale Rolle spielen dabei die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die über Kontakte zu den Geflüchteten verfügen und vertraut sind mit den Fähigkeiten, Berufswünschen und Sprachkenntnissen interessierter Arbeitssuchender. In Pfaffenhofen ist der Asylhelferkreis (AK Asyl) eng vernetzt mit der städtischen Koordinationsstelle für Integration sowie der Fachstelle Asyl Ehrenamt der Caritas Pfaffenhofen.

Ehrenamtliche Kreise planen derzeit eine digitale Plattform, über die künftig ArbeitgeberInnen, Ehrenamtliche und Geflüchtete miteinander in Kontakt kommen können. Das Projekt wird von der Fachstelle Asyl-Ehrenamt des Caritaszentrums Pfaffenhofen begleitet. Die Plattform soll einen Überblick über arbeitssuchende Flüchtlinge sowie Stellenausschreibungen im Landkreis Pfaffenhofen schaffen. Sie soll zudem Möglichkeiten zur Verlinkung mit zentralen Behörden, Informationsportalen und Dokumenten zum Thema Arbeit und Flüchtlinge bieten. Nicht zuletzt sollen Kontaktpersonen für ArbeitgeberInnen der jeweiligen Gemeinden des Landkreises benannt werden. Eine Realisierung des Projekts steht noch aus.

KOORDINATIONSSTELLE INTEGRATION STADTVERWALTUNG Hauptplatz 1 · 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Frederike Gerstner, Asja Priester und Fatiha Boulla Telefon: 08441 78-2063 bzw. 08441 78-2067 frederike.gerstner@stadt-pfaffenhofen.de · Kontaktvermittlung zwischen Geflüchteten und Wirtschaft · Vorschläge für geeignete KandidatInnen · Vernetzung der Betriebe mit dem Ehrenamt · Beratende Begleitung der Betriebe · Beratende Begleitung während des Bewerbungsprozesses WSP WIRTSCHAFTS- UND SERVICEGESELLSCHAFT MBH Frauenstraße 36 · 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Matthias Scholz Telefon: 08441 4055011 · matthias.scholz@wsp-pfaffenhofen.de www.wsp-pfaffenhofen.de · Kontaktstelle zur Wirtschaft · Beratende Begleitung der Betriebe AK ASYL IM INTERNATIONALEN KULTURVEREIN (IKVP) Rot-Kreuz-Straße 2 · 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Gabi Dettke Telefon: 08441 7869227 oder 0176 72787084 dettke.ak@ikvp-paf.de Bürozeiten Montag 9.00–11.00 Uhr und nach Vereinbarung · Kontaktvermittlung zwischen Geflüchteten und Wirtschaft · Vorschläge für geeignete KandidatInnen

EHRENAMTLICHE ALS SPRACHLERNBEGLEITER/INNEN In Pfaffenhofen gibt es eine Reihe ehrenamtlicher Initiativen, die sich um den Spracherwerb von Geflüchteten kümmern. So gibt es etwa im Zentrum der Stadt einen Sprachlernraum, in dem regelmäßig Einzel- und Gruppenunterricht stattfindet. Der Sprachlernraum bietet für Interessierte eine gute Möglichkeit, zusätzlich zum offiziellen Unterricht Deutsch zu lernen. Der Kontakt zum Sprachlernraum geht über die städtische Koordinierungsstelle bzw. über die Koordinatorin des Helferkreises, Christiane Hofbauer (E-Mail: hofbauer@inskom.de). In Einzelfällen werden Geflüchtete von ihren BegleiterInnen oder PatInnen auf eine Arbeit in einem Betrieb vorbereitet, indem in Nachhilfestunden Fachbegriffe und Alltagsgespräche eingeübt werden. Durch die Kooperation verschiedener Institutionen und Initiativen wurde in Pfaffenhofen ein Sprachlernmodell („Tölzer Modell“) etabliert, das es Gruppen von Geflüchteten ermöglicht, gemeinsam mit deutschen MuttersprachlerInnen Deutsch zu lernen. Das Tölzer Modell beinhaltet eine Sammlung kostenloser Sprachsoftware bekannter Firmen, wie etwa dem Goethe Verlag und der Deutschen Welle. Der Vorteil dieser Methode ist, dass die Lernenden in ihrem individuellen Rhythmus lernen können und jederzeit über ihr Smartphone Zugriff auf das Kursmaterial haben. Die Lerngruppen sind jeweils speziell auf Jugendliche, Frauen, junge Männer und Familien (mit Kinderbetreuung) zugeschnitten. Der Kontakt zu den Tölzer Lerngruppen geht über die städtische Koordinierungsstelle bzw. über den Koordinator der Tölzer SprachlernbegleiterInnen. Manfred Spachinger Telefon: 08441 5514

FACHSTELLE ASYL-EHRENAMT CARITAS Ambergerweg 3 · 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm Theresa Stumpf Telefon: 08441 808316 · theresa.stumpf@caritasmuenchen.de · Kontaktvermittlung zwischen Ehrenamt & Wirtschaft · Unterstützung der Ehrenamtlichen beim Thema Arbeitsvermittlung · Beratung der Betriebe vor und nach der Anstellung · Ausbildung von JobpatInnen in den Betrieben (innerbetriebliche MentorInnen für Geflüchtete) ARBEITSMARKTINTEGRATION · SEITE 9


BEISPIELE AUS DER PRAXIS Die städtische Integrationsstelle wollte wissen, wie die Situation vor Ort in den Betrieben aussieht. Es wurden Interviews mit Pfaffenhofener ArbeitgeberInnen sowie mit Geflüchteten geführt. Was motiviert hiesige ArbeitgeberInnen, Geflüchtete anzustellen? Wo liegen die Herausforderungen und wo die Chancen?

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MUHAMMAD ASIF · MAWA GMBH WIE HAT ALLES ANGEFANGEN? Als im Herbst 2015 besonders viele Geflüchtete in Deutschland ankommen, ergreift die Geschäftsführerin von MAWA, Michaela Schenk, die Initiative und geht auf die Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für ihr Unternehmen. Als sie die Ehrenamtlichen rund um eine Pfaffenhofener Asylunterkunft kennenlernt, wird ihr Muhammad Asif aus Pakistan vorgestellt. Ihm bietet sie nach einem 2-wöchigen Praktikum eine feste Anstellung in der Produktion an.

MUHAMMAD ASIF · ANGESTELLTER AUS PAKISTAN Muhammad Asif erzählt, wie anstrengend Schichtarbeit sein kann, wenn man in einer Unterkunft mit mehreren fremden Menschen das Zimmer teilen muss und nachts keine Ruhe findet. Seine Arbeitgeberin ist bei der Wohnungssuche behilflich. „Wegen meiner Arbeitserfahrungen hatte ich gleich mehrere Angebote von Unternehmen. Ich wollte aber bei MAWA bleiben. Hier fühle ich mich gut aufgehoben.“ Seitdem Herr Asif die Stelle hat, schickt er Geld an ein lokales Projekt in Pakistan, das Kindern Bildung ermöglicht.

MICHAELA SCHENK · GESCHÄFTSLEITUNG

HERAUSFORDERUNGEN & CHANCEN

Die Anstellung eines Geflüchteten warf in Teilen der Belegschaft Fragen auf, erzählt Michaela Schenk: „Man konnte förmlich spüren, wie die polarisierte Debatte über Flüchtlinge auf gesamtgesellschaftlicher Ebene in den Werkhallen meines Unternehmens Einzug hielt. Ich bin daraufhin in die Offensive gegangen und habe in einer Betriebsversammlung meine Sichtweise als Unternehmerin dargestellt. Seitdem ist die Diskussion vom Tisch und Herr Asif ist ein respektiertes Teammitglied.“

Besonders für die Arbeit in der Fabrik muss gewährleistet sein, dass die deutschen Sicherheitsvorschriften verstanden werden. Gutes Deutsch ist hier unerlässlich. Einigen Kandidatinnen und Kandidaten konnte aus diesem Grund keine Stelle angeboten werden. Herr Asif hat ein ausgeprägtes technisches Verständnis und bringt Arbeitserfahrung und technisches Knowhow aus Pakistan und Griechenland mit. Seine Arbeitgeberin möchte seine Kompetenzen bis hin zum Bereichsleiter stärken: „Ich setze mich dafür ein, dass Herr Asif unserem Betrieb möglichst lange erhalten bleibt – was auch immer es dafür braucht.“

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MOHAMED AL MJABER · CAFÉ HIPP WIE HAT ALLES ANGEFANGEN?

MOHAMED AL MJABER · ANGESTELLTER AUS SYRIEN

Zur Weihnachtszeit im Jahr 2015 fragt eine ehrenamtliche Asylhelferin bei Dominik Hipp an, ob er einen Konditor gebrauchen könne. Mohamed Al Mjaber bekommt die Gelegenheit, einen Tag lang zu zeigen, was er kann. Zunächst bekommt er einen befristeten Job mit 15 Stunden in der Woche. Mittlerweile hat Herr Al Mjaber eine Festanstellung mit einer 40-Stunden-Woche. Obendrein macht er den besten Kaiserschmarrn vom Café Hipp und seine syrischen Süßigkeiten sind ein Geheimtipp in Pfaffenhofen.

Mohamed Al Mjaber ist nach eigenen Angaben sehr zufrieden mit seiner Arbeit bei Hipp. Er ist gut integriert in das Team und fühlt sich immer sicherer in den Arbeitsabläufen. Sein größter Wunsch ist es, eines Tages so gut Deutsch zu können, dass er jedem Gespräch mühelos folgen kann: „Am Anfang war es schwer, aber als Fachmann weiß ich meistens sehr schnell, was von mir erwartet wird. Ich musste viel Neues lernen, aber mittlerweile kann ich die vielen unterschiedlichen Rezepte schnell umsetzen.“ An den Wochenenden gibt der Konditor manchmal Kurse zu syrischer Backkunst an der vhs. Der Erlös geht als Spende an Pfaffenhofener Kindertagesstätten – eine schöne Art, der aufnehmenden Gesellschaft etwas zurückzugeben.

DOMINIK HIPP · GESCHÄFTSLEITUNG Dominik Hipps Herangehensweise ist pragmatisch: Nur in einer zufriedenen Gesellschaft kann es auch seinem Betrieb gutgehen. Einen Geflüchteten anstellen heißt für ihn als Unternehmer, mit den Herausforderungen der Gegenwart umzugehen: „Die wichtigste Voraussetzung für eine gelungene Integration in eine Gesellschaft ist eine ordentliche Arbeit. Wenn Menschen arbeiten und ihr eigenes Geld verdienen können, macht sie das zufrieden, weil sie ihre Familie ernähren und gleichzeitig ihre persönlichen Fähigkeiten einsetzen können. Auf diese Weise gewährleisten wir auch für kommende Generationen ein gesellschaftliches Gleichgewicht.“

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HERAUSFORDERUNGEN & CHANCEN Mohamed Al Mjaber leitete in Syrien einen eigenen Betrieb mit zwei Filialen und exportierte seine Backwaren bis nach Nordeuropa, bevor er aus seiner Heimat fliehen musste. In Pfaffenhofen angekommen braucht er kaum mehr als einen Holzstock, um sein handwerkliches Geschick unter Beweis zu stellen. Die verblüffende Schnelligkeit, mit der er damit den hauchdünnen Blätterteig übereinanderschichtet, kann ihm keine Maschine nachmachen. Die Deutschkenntnisse erschweren besonders in der ersten Zeit das Verstehen von Handlungsanweisungen sowie das Aussprechen von Lob und Kritik. Eine gesunde Kultur der Wertschätzung und der offenen Aussprache ist Dominik Hipp aber wichtig. Und so bekommt Mohamed Al Mjaber jeden Freitag in den Räumen des Betriebs von einem Ehrenamtlichen Nachhilfe in Deutsch. Um die Zusammenarbeit des Teams zu fördern und aufkommenden Frust rechtzeitig zu erkennen, werden in regelmäßigen Abständen zusammen mit einer Dolmetscherin Gesprächsrunden organisiert.


FARIDA SEMO · BÄCKEREI BREITNER WIE HAT ALLES ANGEFANGEN?

FARIDA SEMO · ANGESTELLTE AUS SYRIEN

Farida Semo hat zwei Kinder und sucht neben der Arbeit im Haushalt noch einen Nebenjob. Eine Ehrenamtliche hilft ihr bei der Suche nach Arbeit. Farida Semo hat Glück und muss nicht lange warten. Mittlerweile hat sie einen Minijob bei der Bäckerei Breitner und arbeitet im Verkauf. Neben der Bereitschaft der Geschäftsleitung hat sicherlich ihr freundliches und offenes Wesen dazu beigetragen, dass alles so schnell und reibungslos geklappt hat.

Farida Semo arbeitet an zwei Vormittagen in der Woche in der Bäckerei. „Ich bin froh, im Kontakt mit Kunden arbeiten zu können. Das macht mir Spaß und ich lerne weiter Deutsch. Am Anfang war es schwer, aber mittlerweile habe ich keine Probleme mehr. Auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen verstehe ich mich gut. Mein Traum ist, eines Tages in Pfaffenhofen zusammen mit meinem Mann ein Restaurant zu eröffnen, in dem wir dann syrische und kurdische Spezialitäten anbieten.“

ULRIKE MÜLLER · GESCHÄFTSLEITUNG Für Ulrike Müller von der Geschäftsleitung stand der soziale Aspekt im Mittelpunkt ihres Engagements: „Ich dachte mir, wenn diese Frau nicht rauskommt, dann hat sie nur Haushalt und Kinder und lernt nie richtig Deutsch zu sprechen. Auch den Umgang mit Deutschen lernt sie dann nicht. Allgemein gesprochen müssen wir die Asylsuchenden integrieren. Als Arbeitgeberin kann ich es mir nicht leisten, nur Deutsche zu beschäftigen. Ich finde es schön, die Neuangekommenen mitzunehmen. Unsere neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind fleißig, nett und lernen sehr schnell Deutsch. Sie gehören jetzt zu Deutschland dazu.“

HERAUSFORDERUNGEN & CHANCEN Von zentraler Bedeutung ist die Einbeziehung der Belegschaft. Alle Geflüchteten im Team haben einen Ansprechpartner im Kollegium, der bei der Integration in die Arbeitsabläufe mithilft und für Fragen und Probleme da ist. Das System funktioniert gut und hat in der Bäckerei Breitner das Verantwortungsgefühl und den Zusammenhalt im Team gestärkt. Bei Breitners sind mittlerweile insgesamt drei geflüchtete Personen beschäftigt. Alle drei sind über den persönlichen Kontakt mit Ehrenamtlichen vermittelt worden. Ali Moazam und Jalil Haider aus Pakistan arbeiten als Hilfsarbeiter in der Backstube. Wegen der guten Erfahrungen ist die Bäckerei Breitner als Arbeitgeber auch in Zukunft offen für Neues.

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FARAMARZ DEHPOOR · STADTWERKE PFAFFENHOFEN WIE HAT ALLES ANGEFANGEN? Als Faramarz Dehpoor Anfang 2012 in Deutschland ankommt, macht er zunächst einen Sprachkurs in Ingolstadt. Sein Bachelorabschluss in Wirtschaftswissenschaften wird hier in Deutschland als Abitur anerkannt. Um Arbeitserfahrung in Deutschland zu sammeln, absolviert er ein 6- monatiges Praktikum in einem Kindergarten. Nach einem 3-monatigen Praktikum bei den Stadtwerken wird er zunächst als Bürohelfer in Vollzeit angestellt. Im folgenden Jahr dann beginnt er seine Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement. Mittlerweile hat er erfolgreich das 3. Lehrjahr erreicht und ist ein geschätzter Kollege bei den Stadtwerken.

FARAMARZ DEHPOOR · AUSZUBILDENDER AUS AFGHANISTAN Wenn Faramarz Dehpoor nach seiner Ausbildung mal wieder Zeit findet, will er gerne ehrenamtlich neu angekommene Flüchtlinge unterstützen: „Es ist gut, wenn neu angekommene Asylbewerber nicht zuhause bleiben und sich in die Öffentlichkeit begeben. Sie sollten zeigen, wer sie sind und wo ihre Talente liegen, statt darauf zu warten, dass jemand anderes ihre Talente entdeckt. Sie sollten kämpfen für das, was sie brauchen im Leben. Das kann eine Mitgliedschaft im Fußballverein sein, das können Freundschaften sein, um die man sich bemüht.“ HERAUSFORDERUNGEN & CHANCEN

CORNELIA ZENKER · AUSBILDUNGSLEITERIN Mit Fragen kann der Auszubildende jederzeit zu seiner Ausbildungsbegleiterin Cornelia Zenker kommen. Etwa alle zwei Monate gibt es zusätzlich ein Gespräch über Probleme und Fortschritte im Ausbildungsverlauf. Seine Ausbildungsbegleiterin geht zu Elternabenden in die Berufsschule und kümmert sich um zusätzliche DeutschNachhilfe beim Kolpingwerk: „Wir übernehmen mit der Beschäftigung von Geflüchteten auch Verantwortung für die Integration und damit für die Gesellschaft, aber es braucht einen realistischen Blick auf die Dinge: Ein Auszubildender mit Fluchthintergrund erfordert mit großer Wahrscheinlichkeit einen höheren Zeit- und Arbeitsaufwand als ein Auszubildender, der von einer deutschen Schule kommt.“

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Besonders am Anfang fällt es Faramarz Dehpoor schwer, den Gesprächen seiner Kolleginnen und Kollegen zu folgen. Eine besondere Herausforderung sind die Fachbegriffe: Der Auszubildende braucht geduldige Menschen um sich herum, die sich Zeit für Erklärungen nehmen. Das Team der Stadtwerke ist international, besonders im Außendienst gibt es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Nationen und Kulturen. Zuletzt wurde ein Geflüchteter aus Syrien für die Grünanlagenpflege angestellt. Der afghanische und der syrische Mitarbeiter verhelfen dem Team zu noch mehr Aufgeschlossenheit und Toleranz.


LINKS & ANSPRECHPARTNER www.kofa.de/themen-von-a-z/fluechtlinge Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung mit Informationen zum Thema Integration von Flüchtlingen in Betrieben www.netzwerk-iq.de Bundesweites Netzwerk Integration durch Qualifizierung www.wir-zusammen.de/home Bundesweite Plattform für das Engagement von Unternehmen für Flüchtlinge www.arbeitgeber.de > Inhalte > Beschäftigung > Zuwanderung und Integration > Themen A-Z - Flüchtlinge Positionspapiere der Deutschen Arbeitgeberverbände zum Thema Migration und Flucht www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de Plattform des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) mit Informationen, Veranstaltungen und Möglichkeiten zur Vernetzung www.arbeitsagentur.de/unternehmen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (AG-S) www.ihk-muenchen.de/fluechtlinge Website der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern (IHK) mit Informationen, Angeboten zur Kompetenzfeststellung, best-practice-Beispielen und praktischen Hilfestellungen www.hwk-muenchen.de > Ausbildung > Vor der Ausbildung > Migranten und Flüchtlinge Informationen und Ansprechpartner der Handwerkskammer für München und Oberbayern www.sprungbrett-intowork.de Schüler-Praktikumsbörse für junge Geflüchtete in Bayern www.workeer.de Jobbörse für Geflüchtete und Arbeitgeber

QUELLEN Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) www.bamf.de Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) „Übersicht über wesentliche rechtliche Änderungen zur Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen mit dem Integrationsgesetz“, August 2016 IHK Bayerischer Industrie- und Handelskammertag e. V. „Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit. Leitfaden für Unternehmen“ München, Oktober 2016 KOFA (Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung) „Das Integrationsgesetz“ Köln, September 2016 Charta der Vielfalt „Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt! – Praxis-Leitfaden für Unternehmen“ Berlin, Februar 2016 Pro Asyl www.proasyl.de

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Haupt- und Ordnungsamt Sachgebiet Familie und Soziales Rathaus Pfaffenhofen a. d. Ilm Hauptplatz 1 · 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm Amtsleiter: Hans-Dieter Kappelmeier Sachgebietsleiterin: Kathrin Maier Koordinierungsstelle Integration Ansprechpartnerinnen: Frederike Gerstner und Asja Priester Telefon: 08441 78-2063 bzw. 08441 78-2067 E-Mail: frederike.gerstner@stadt-pfaffenhofen.de Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm Hauptplatz 1 und 18 · 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm Telefon: 08441 78-0 E-Mail: rathaus@stadt-pfaffenhofen.de www.pfaffenhofen.de facebook.com/pfaffenhofen.an.der.ilm Herausgeber: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm · Stand: März 2017 · Änderungen vorbehalten Design: www.ideehoch2.de


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