2. Informationsveranstaltung Windenergie in Pfaffenhofen Bebauungsplan BĂźrgerwindpark Pfaffenhofen am 28. September 2016
Ablaufschema eines Bebauungsplan-Verfahrens
Landratsamt PAF – untere Bauaufsichtsbehörde Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Dies sei hier nicht der Fall: Die vom Rotor überstrichene Fläche liegt teilweise außerhalb der Eignungsfläche Nr. 59.
Landratsamt PAF – untere Bauaufsichtsbehörde Einschätzung der Verwaltung: Teil-Flächennutzungsplan „Windkraft“ trifft keine Aussage, was innerhalb der Eignungsflächen liegen muss (Mast, Fundament, Rotor) Abstände und Berechnungen werden immer von der Mastfußmitte gemessen (10H, Abstandsfläche gem. BayBO, Prüfung von Bedrängungswirkung etc.) Manche FNP-Eignungsflächen wären wegen geringer Größe oder Zuschnitte teilw./komplett nicht nutzbar (S. 17 Fachkonzept Teil-FNP: Referenzanlage für die Beurteilung von Abstandsflächen und Immissionsrichtwerten: Gesamthöhe von 200 m) Teil-FNP nicht parzellenscharf (Maßstab 1:10.000)
Landratsamt PAF – untere Denkmalschutzbehörde & Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Die Sichtbeziehung zu verschiedenen Baudenkmälern könnte auf Grund der Höhe der WKA beeinträchtigt werden. Einschätzung der Verwaltung: Prüfung einer potentiellen Beeinträchtigung folgender Baudenkmäler mittels Sichtgutachten und Fotosimulationen: Wallfahrtskirche Mariä Geburt in Wolnzach-Lohwinden Benediktinerabtei Scheyern Hauptplatz Pfaffenhofen Erstellung einer Sichtanalyse für den Hauptplatz im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Landratsamt PAF – untere Naturschutzbehörde Baumfällungen und Rodungen von Gehölzen dürfen nur im Zeitraum vom 01.10. bis einschließlich 15.11. eines jeden Jahres durchgeführt werden. Horst-, AIt- und Höhlenbäume sowie sonstige bedeutsame Habitatstrukturen im Umfeld der WKA, entlang der Zuwegungen und am Baufeldrand sind zu erhalten und während der gesamten Bauzeit durch eine geeignete Vorrichtung vor Beschädigungen zu schützen. Die Flügelenden der Rotoren sind auffällig zu markieren, um die Wahrnehmbarkeit für Vögel zu erhöhen. Einschätzung der Verwaltung: Den Vorgaben wird im weiteren Verfahren entsprochen.
Landratsamt PAF – untere Naturschutzbehörde Durch ein Gondelmonitoring (GM) an den WKA ist festzustellen, ob Fledermäuse einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt sind. In den Genehmigungsbescheid ist als Auflagenvorbehalt ein Abschaltalgorithmus aufzunehmen, der sich aus den Ergebnissen des GM ergibt. Einschätzung der Verwaltung: Den Vorgaben wird im weiteren Verfahren entsprochen.
Regierung von Oberbayern – höhere Landesplanungsbehörde Gemäß Ziel 6.2.1 des Landesentwicklungsprogramms Bayern sind erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Diesbezüglich wird das Vorhaben grundsätzlich begrüßt. Voraussichtlich werden auf Grund des in der Regel relativ geringen Umfangs des Eingriffs in Waldflächen keine grundsätzlichen Einwände zu erheben sein. Abschließende Aussagen werden auf Grundlage entsprechender Planungen getroffen. Es wird empfohlen einen eventuellen Rückbau der Anlagen bereits im Vorfeld finanziell abzusichern. Einschätzung der Verwaltung: Die finanzielle Absicherung des Rückbaus erfolgt im Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beim Landratsamt.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten PAF Forstwege lassen sich bei Bedarf zurückbauen und können wieder mit Waldbäumen bepflanzt werden. Liegen Stromleitungen im Wegekörper ist dies nicht mehr möglich, da die Wurzeln der Bäume die Stromleitungen beschädigen können. Eine reguläre Bewirtschaftung als Wald ist in diesen Bereichen demnach nicht möglich. Einschätzung der Verwaltung: Die Stromleitungen werden nach dem Rückbau der WKA aus den Wegen entfernt und die nicht mehr benötigten Wege zurückgebaut. Dies wird vertraglich zwischen der Stadt und der Bürgerenergiegenossenschaft geregelt.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten PAF (AELF) Für die Rodungen ist eine Ersatzaufforstungen im Verhältnis 1:1 zu leisten. Geeignete Ersatzaufforstungsflächen sind bis zum Rodungsbeginn nachzuweisen und bis spätestens 1 Jahr nach der Rodung aufzuforsten und die Fertigstellung nachzuweisen. Es sollen klimastabile und standortgemäße Mischwälder mit hohem Potential für die Erholung begründet werden. Sinnvollerweise sollten erforderliche Ersatzaufforstungen gleichzeitig den naturschutzrechtlichen Ausgleich mit umfassen. Einschätzung der Verwaltung: Die Vorgaben werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Förnbacher Forst mit Ausgleichsfläche
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Kreisgruppe PAF Der Landkreis PAF gehöre mit einem Waldanteil von rund 25% (bayerischer Durchschnitt: 37%) zu den waldärmeren Gebieten. Es fehlen große zusammenhängende Waldflächen. Deshalb komme den mittelgroßen Forsten eine überragende Bedeutung zu. Gemäß dem Grundsatz 5.4.2 des LEP Bayern sind größere zusammenhängende Wälder vor Zerschneidung und Flächenverlusten zu schützen.
Einschätzung der Verwaltung: Forstwirtschaftlicher Ausgleich erfolgt 1:1 => Waldfläche bleibt erhalten Naturschutzfachlicher Ausgleich: teilw. zusätzliche Fläche; naturnaher Mischwald Insgesamt: ca. 2 ha Forst werden beansprucht, Ausgleichsfläche ca. 2,5 ha)
Jägervereinigung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm Befürchtet werden Umweltschäden, z.B. durch die „großflächige Bodenversiegelung“. Es lässt sich trefflich darüber diskutieren, ob Überschwemmungen im Ilmtal mehr durch den Klimawandel oder durch großflächige Gewerbe- und Siedlungsgebiete verursacht werden. Aus diesem Grunde sieht die Jägervereinigung Eingriffe in die Waldbestände insbesondere an den Einhängen zur Ilm extrem kritisch an. Einschätzung der Verwaltung: 450 m² (Fundament) *3 + Wege (als wassergebundene Decke angelegt) => Großflächige Versiegelung grundsätzlich in Gewerbegebieten der Fall, nicht jedoch aufgrund der WKA
Jägervereinigung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm „Wir dürfen auch darauf hinweisen, dass seit 2 Jahren ein verstärkter Herbstzug von Kranichen entlang der die Ilm begleitenden Hügelkette zu beobachten ist. Wegen der offensichtlichen Störungen der bisherigen Zugrouten nutzen die Kraniche das Feilenmoos vermehrt als Rastplatz. Es wurden Ansammlungen von mehr als 100 Kranichen beobachtet. Sie ziehen dann das Ilmtal aufwärts weiter. Leider ist bei den Kranichen die Vogelschlaggefahr konkret. In den letzten Jahren wurden zwei an Hochspannungsleitungen bei Gundamsried verendete Kraniche aufgefunden.“
Jägervereinigung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm Einschätzung der Verwaltung: Hauptflugroute nicht über Bayern Landesamt für Umwelt Brandenburg, Staatliche Vogelschutzwarte: Kollisionsgefährdung sehr gering bundesweite Datei zur Vogelschlaggefahr: 15 Schlagopfer in Deutschland seit 2002 dokumentiert (bei ca. 250.000 jährlich ziehenden Kranichen)
Jägervereinigung Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm Der Rotmilan kommt fast ausschließlich in Deutschland und Frankreich vor. Die Art ist akut vom Aussterben bedroht. Seit vier Jahren werde er wieder im nördlichen Stadtgebiet Pfaffenhofens beobachtet. Seine Nester lege er bevorzugt in den Kronen naturnaher Laubmischwälder an. Eine Beeinträchtigung des Lebensraums durch WKA sei anzunehmen.
Einschätzung der Verwaltung: Die Betroffenheit von Vögeln durch WKA wurde im Förnbacher Forst bereits auf der Ebene des Teil-Flächennutzungsplans an acht Terminen zwischen April und September 2014 untersucht. In der aktuellen saP (Stand August 2016) wurde das Untersuchungsgebiet auf das Vorkommen relevanter Vögel bzw. deren Betroffenheit durch die WKA untersucht. Explizit betrachtet in der saP wurden u.a. Rotmilan, Waldschnepfe und der Uhu.
Gemeinde Schweitenkirchen und Markt Wolnzach Mit der Umsetzung dieser Windkraftanlage werde eine „Verspargelung“ im Landkreis forciert und damit das Landschaftsbild massiv negativ beeinträchtigt. Einschätzung der Verwaltung: Einer Vermeidung von Verspargelung der Landschaft und deren Empfindlichkeit durch WKA wurde bei der Standortfindung mit der Aufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes „Windkraft“ und den darin ausgewiesenen Eignungsflächen Rechnung getragen. Die Kommunen waren an der Planung des Teil-FNP beteiligt, kennen die Eignungsfläche 59 und haben diese mit beschlossen.
Einwände und Fragen von Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen sind zusammengefasst und werden nach Themen sortiert erörtert. Teilweise wurden aber auch Stellungnahmen von Behörden hinzugefügt, um Themen nicht doppelt zu behandeln.
Infraschall Die Schallgutachten seien veraltet bzw. fußen nicht auf aktuellen Gutachten anderer Länder. Zudem seien die Auswirkungen von Infraschall erst in der Erforschung. Einschätzung der Verwaltung: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU): „Aktuelle Messungen des LfU sowie eine Studie aus Australien legen weiterhin dar, dass WEA gar keinen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Infraschallimmissionen haben. Infraschall wird im ländlichen Bereich im Wesentlichen durch den Wind bestimmt, im städtischen Bereich sind technische Anlagen oder Fahrzeuge die Hauptquellen.“
Infraschall „Da die von WEA erzeugten Infraschallpegel in der Umgebung (Immissionen) deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsgrenzen liegen, können nach heutigem Stand der Wissenschaft WEA beim Menschen keine schädlichen Infraschallwirkungen hervorrufen. Gesundheitliche Wirkungen von Infraschall sind erst in solchen Fällen nachgewiesen, in denen die Hör- und Wahrnehmungsschwelle überschritten wurde. Nachgewiesene Wirkungen von Infraschall unterhalb dieser Schwellen liegen nicht vor.“ (LfU Bayern, 2014)
Infraschall Studie vom Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg aus den Jahren 2013-2015: In 700 m Abstand von WKA erhöht sich beim Einschalten der Anlagen der gemessene Infraschall-Pegel nur in geringem Umfang. Der Infraschall wurde im Wesentlichen vom Wind erzeugt und nicht von den WEA. „Die Ergebnisse dieses Messprojekts stehen im Einklang mit Resultaten ähnlicher Untersuchungen auf nationaler und internationaler Ebene.“ (LUBW 2016)
Schallschutz allgemein Gerade nachts könne nicht mehr bei offenem Fenster geschlafen werden. Einschätzung der Verwaltung: TA Lärm sieht folgende Grenzwerte vor: Nachts: für Mischgebiete 45 dB(A) und für Wohngebiete 40 dB(A) Tagsüber: für Mischgebiete 60 dB(A) und für Wohngebiete 55 dB(A) Schallschutzgutachten: Bei allen Immissionsorten werden die Grenzwerte eingehalten, teilweise nachts deutlich bzw. tagsüber extrem unterschritten (22 Immissionsorte untersucht, Grenzwerte durchschnittlich um 7 dB(A) bzw. um 23 dB(A) unterschritten). Schlafen bei offenem Fenster ist bei unter 45 dB(A) noch möglich (DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“).
Schallschutz allgemein Im Schallschutzgutachten sei die gesamte Vorbelastung (inkl. der genehmigten WKA und sonstiger bestehender Projekte) zu untersuchen. Einschätzung der Verwaltung: 1. Untersuchung Zusatzbelastung durch geplante WKA 2. Bei Unterschreitung der Grenzwerte um 6 dB(A) ist die Vorbelastung irrelevant, da die Zusatzbelastung durch logarithmische Addition der Lärmpegel zu keiner Überschreitung führen kann (Irrelevanzkriterium) 3. Untersuchung der Vorbelastung für 7 Immissionsorte (inkl. WKA im Lustholz) => Einhaltung aller Grenzwerte
Schallschutz allgemein
Schattenschlag Schattenschlag trete in Streitdorf, Talhof und auf Weideflächen auf. Einschätzung der Verwaltung: Allgemein gilt eine Beeinträchtigung bezüglich des Schattenwurfes als nicht erheblich bzw. nicht gesundheitsschädigend, wenn die Beschattungszeiten geringer als 30 Stunden pro Kalenderjahr und 30 Minuten pro Tag sind.
Für die geplanten WKA wurde eine Schattensimulation auf Grundlage eines „Worst-Case“-Szenarios erstellt (inkl. der Bestandsanlage). Ergebnis: rein rechnerisch ist eine Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben möglich => Abschaltautomatik erforderlich
Auswirkungen auf Pferde / Pferdehof Pferde wßrden aufgrund des Schattenschlags / Lärms scheuen und ausbrechen. Die Existenz des Pferdehofs sei aufgrund von Absagen von (potentiellen) Kunden in Gefahr.
Auswirkungen auf Pferde / Pferdehof Gutachten „Windenergieanlagen und Pferde“ (Seddig, 2004) : Pferd als vorsichtiges Steppentier mit hoher Fluchtbereitschaft, mit Menschen vergleichbare Sinneswahrnehmungen; Bei ungewohnten und plötzlich einsetzenden Reizen schadensvermeidende Reaktionen (ggfs. sogar Durchgehen); Sehr lernfähig und zeigen meist schnelle Gewöhnung an neue Reize Das normale Umfeld eines Pferdes weist mehr Reize auf, die lauter, greller, unvorhersehbarer und plötzlicher sind als jene von WEA. Befragung zu Erfahrungen Pferden mit WEA (424 Fälle): nur in 11 Fällen bemerkbare Reaktionen, i.d.R. baldige Gewöhnung, in keinem Fall heftige Reaktionen (wie Steigen oder Durchgehen) „Insgesamt werden die von WEA ausgehenden Reize für Pferde im Vergleich zu sonstigen ortsüblichen Reizen als unerheblich erachtet.“
Eiswurf Im Umkreis von WKA bestehe ein Gefährdungspotential durch Eiswurf. Einschätzung der Verwaltung: Moderne WKA sind mit einer Eiserkennung ausgestattet, die auf der Leistungskennlinie der Anlage basiert. Verändert sich diese bspw. durch eine minimale Gewichtserhöhung infolge einer beginnenden Eisschicht, wird die Anlage abgeschaltet und die Rotorblattheizung verhindert das vereisen der Blätter. Die Anlage bleibt auch nach dem Enteisungsprozess solange im Stillstand, bis diese manuell wieder in Betrieb gesetzt wird. Dies entspricht dem Stand der Technik.
Brandschutz Es bestehe eine Gefahr durch Waldbrand durch Herabstürzen brennender Teile einer WKA. Einschätzung der Verwaltung: Für das Genehmigungsverfahren liegt ein Brandschutzkonzept vor. Dieses sieht das „kontrollierte Abbrennen“ der WKA vor, ggfs. einen Löschangriff der Feuerwehr bei Herabfallen brennender Teile. Dies ist gängige Praxis bei WKA. Ggfs. anfallende Schäden sind durch eine Betreiber-Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Wertminderung von Immobilien Ein Forschungsprojekt der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt a.M. komme zu dem Ergebnis, dass Immobilien in der Nähe von Windparks, insbesondere bei geringen Entfernungen, ganz erheblich an Wert verlieren (25 bis 35 %) bzw. gar nicht mehr verkäuflich seien. Einschätzung der Verwaltung: Die Aussagen des genannten Forschungsprojektes – „Der Einfluss von Windkraftanlagen auf den Verkehrswert bebauter Wohngrundstücke“ (2003) – basieren auf einer Blitzbefragung unter 15 Maklern, die hauptsächlich aus Schleswig-Holstein kamen. Diese Ergebnisse sind jedoch nur bedingt auf Bayern übertragbar: großflächig flaches, von Offenlandschaft geprägtes Bundesland mit deutlich mehr WKA; angenommene Distanz zwischen WKA und Wohngebäude: rund 700 m
Wertminderung von Immobilien Fundierte Nachweise für eine etwaige Wertminderung fehlen bislang. Untersuchung der Stadt Aachen über einen Auswertungszeitraum von 10 Jahren: „Für den heutigen Zeitpunkt kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass eine Beeinflussung des Grundstücksmarktes [...] nicht vorhanden ist. Die Windkraftanlagen könnten jedoch in Einzelfällen eine längere Vermarktungsdauer ohne Einfluss auf den Kaufpreis verursachen.“
Wertminderung von Immobilien BVerwG 2005: Ein allgemeiner Rechtssatz dahingehend, dass der Einzelne einen Anspruch auf Beibehaltung der planungsrechtlichen Situation oder darauf hat, von jeglicher Wertminderung bewahrt zu werden, existiert nicht. Bayer. VGH 2015: „Da sich jede [...] Nachbarbebauung auf den Wert der umliegenden Grundstücke auswirken kann, kommt einer Wertminderung allenfalls eine Indizwirkung für die Interessenabwägung zu. Ein Abwehranspruch kann jedoch nur gegeben sein, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks ist.“
10H-Regelung (Art. 82 BayBO) Von Bürgern wird die Forderung geäußert, 10H einzuhalten. Einschätzung der Verwaltung: Die Bayerische Landesregierung hat die 10H-Regelung verabschiedet, um die Bürgerbeteiligung und die Planungshoheit der Kommunen zu stärken. Die Kommunen können die 10H-Regelung über einen Bebauungsplan unterschreiten.
Bewusste Entscheidung 10H zu unterschreiten auf Ebene des TeilFlächennutzungsplans „Windkraftanlagen“; Teil-FNP weist Eignungsflächen für WKA aus mit folgenden Mindest-Abständen: 650 m zu Mischgebieten und Außenbereichswohnen 950 m zu Allgemeinen Wohngebieten
Optische Bedrängung Eine optische Bedrängung sei insb. in Siebenecken gegeben (bestehende WKA im Norden, Osten und Südosten).
Optische Bedrängung Einschätzung der Verwaltung: Eine optische Bedrängung i.S. einer schädlichen Umweltauswirkung ist i.d.R. erst bei einer Unterschreitung eines Abstandes der zweifachen Gesamthöhe (2H) anzunehmen. Ab 3H ist i.d.R. keine optisch bedrängenden Wirkung mehr gegeben (ggfs. Einzelfallprüfung). Teil-FNP Ausschlusskriterium: optisch bedrängendes Heranrücken von mehr als zwei zusammenhängenden Himmelsrichtungen; eine nicht hinnehmbare Wirkung würde dann entstehen, wenn ein Windpark einer Eignungsfläche in einem Winkel von mehr als 180 Grad um den Siedlungsbereich eine deutlich sichtbare, geschlossene, den Siedlungsbereich umgreifende Kulisse ergeben würde.
Forst Der Förnbacher Forst sei kein Nutzwald, sondern ein „gepflegter Erholungsmischwald“, es handele sich um ein unversehrtes Waldgebiet und die Erschließungswege würden dem Wald den natürlichen Charakter nehmen. Einschätzung der Verwaltung: Förnbacher Forst ist kein reiner „Erholungsmischwald“; Forst = bewirtschafteter Wald, s. Luftbild zur Ausgleichfläche =>
Förnbacher Forst mit Ausgleichsfläche
Forst Betroffene Waldbestände gemäß Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten PAF: WEA 1: ca. 70 bis 90-jährigen, geschlossener und vitaler Kiefern-FichtenBuchenbestand WEA 2: ca. 60 bis 80-jähriger, geschlossener und vitaler KiefernFichtenbestand WEA 3: ca. 40 bis 60-jähriger Lärchen-Kiefern-Fichtenbestand in Beimischung einzelner Buchen
Forst Potentielle natürliche Vegetation = Buchenwaldkomplexe mit örtlichen Ausprägungen als Stieleichen-Hainbuchenwälder
Forst Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Kreisgruppe PAF: „Die Aufhiebsbreiten für forstliche Wirtschaftswege werden zur Vermeidung von Zuwachsverlusten auf ca. 6 m begrenzt. Das Kronendach schließt sich über den Wegen wieder. Die Besichtigung ähnlicher WEA-Baustellen ergab Aufhiebsbreiten von 12 bis 15 m, alle Strecken wurden massiv begradigt, die Randbäume bis auf 10 m und höher aufgeastet und die Wege zu „Panzerstraßen“ befestigt.“
Forst
Forst Bestandsweg im FĂśrnbacher Forst im Bereich der geplanten ErschlieĂ&#x;ung: ca. 4,50 m
Forst Bestandsweg im FĂśrnbacher Forst im Bereich der geplanten ErschlieĂ&#x;ung: ca. 7,00 m
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Kreisgruppe PAF
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Kreisgruppe PAF
Artenschutz Der Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchung (saP) sei nicht ausreichend, bspw. seien keine Erhebungen zum Zug- und Rastvogelbestand durchgeführt worden. Einschätzung der Verwaltung: Alle potentiell betroffenen Tierarten wurden in der überarbeiteten saP untersucht , ggfs. durch „Worst-Case“-Szenario (z.B. für Fledermäuse) Festsetzung zeitgemäßer, methodisch anerkannter und funktionierender Vermeidungsmaßnahmen (z.B. Gondelmonitoring, standortbezogen entwickelter Abschaltalgorithmus, Rodungszeitenbeschränkungen, etc.).
Stromversorgung in Pfaffenhofen 2016
Stromversorgung in Pfaffenhofen 2018
Stromversorgung in Pfaffenhofen 2021
Quellen Fotos (1) https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuerStadtplanung-und-Bauordnung/Stadt-undBebauungsplanung/Information-zur-Bauleitplanung.html (2) http://www.ecoobs.de/cnt-wka.html (3) http://www.bund-dhm.de/01_htm/205_rastplatz.htm (4) https://www.windenergie.de/presse/bildergalerien/windenergieanlagen/pferde-vorwindenergieanlage (5) http://franzjosefadrian.com/wpcontent/gallery/schattin_quer/schattin_02.jpg