Stadtratssitzung am 14.11.2019 I Ă–ffentlicher Teil
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Tagesordnung für den 14.11.2019 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12.
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 12.09.2019 Änderung Gemeinde- u. Gemarkungsgrenze zwischen Gemeinde Rohrbach/Stadt Pfaffenhofen, Gem. Gundamsried Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Neubau Kindertagesstätte Pfaffelleiten; Vorstellung von Entwurfsplanung und Kostenberechnung Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen Einführung einer Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse Errichtung eines Naturerlebnispfades Zuschussantrag des Ball-Club Uttenhofen e. V. (BCU) für die Errichtung eines Funktions- und Vereinsheimes Kommunalwahlen am 15. März 2020; Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer Bund-Länder-Städtebauförderungsprogram Teil IV; Bedarfsanmeldung 2020: Zustimmung einzelne Maßnahmen Bekanntgaben Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 12.09.2019 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 12.09.2019 wird genehmigt.
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Top 2 Ă„nderung Gemeinde- u. Gemarkungsgrenze zwischen Rohrbach u. Stadt Pfaffenhofen, Gemarkung Gundamsried
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Top 2 Änderung Gemeinde- u. Gemarkungsgrenze zwischen Rohrbach u. Stadt Pfaffenhofen, Gemarkung Gundamsried Der Stadtrat stimmt der Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen zwischen dem Gemeindegebiet Rohrbach und der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm dergestalt zu, dass das Flurstück Nr. 756/1, Gemarkung Gundamsried (künftig verschmolzen mit Fl.-Nr. 919 Gemarkung Rohr) mit insgesamt 622 m² zukünftig dem Gemeindegebiet Rohrbach, Gemarkung Rohr, zugeschlagen wird und dass das Flurstück Nr. 919/1, Gemarkung Rohr (künftig verschmolzen mit Fl.-Nr. 749 Gemarkung Gundamsried) mit 311 m² künftig im Stadtgebiet Pfaffenhofen a. d. Ilm, Gemarkung Gundamsried, liegt. Durch diese Gemeindegrenzveränderung verkleinert sich das Stadtgebiet Pfaffenhofen um 311 m².
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Top 3 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren
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Top 3 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Der Stadtrat beschließt den (Neu-)Erlass der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm‘‘ vom 11.10.2019.
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Top 4 Neubau Kindertagesstätte Pfaffelleiten; Vorstellung von Entwurfsplanung und Kostenberechnung
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Top 4 Neubau Kindertagesstätte Pfaffelleiten; Vorstellung von Entwurfsplanung und Kostenberechnung Der Stadtrat beschließt den Neubau der Kindertagesstätte Pfaffelleiten gemäß der vorliegenden Entwurfsplanung mit Projektkosten in Höhe von ca. 4.340.000 € und beauftragt die Durchführung entsprechender Ausschreibungsverfahren. Das gemeindliche Einvernehmen zu einem der Planung entsprechenden Bauantrag wird erteilt.
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Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen
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Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen – Notwendigkeit Mehr als 50 Kommunen in Deutschland haben bereits den Klimanotstand ausgerufen. Das 1,5 Grad Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen wird noch stark verfehlt und geht derzeit auf mindestens 3 Grad zu. QUELLE: ipcc, Global Warming of 1.5°C
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Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen – Beudetung in Pfaffenhofen Zur Umsetzung soll der Stadtrat Pfaffenhofen in seinen Beschlüssen und im Handeln der Stadtverwaltung die Eindämmung der Klimakrise und ihren schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkennen. Es soll verbindlich festgelegt werden, dass ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden, mit dem Ziel, positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz einzuwirken und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Entscheidend für die Einhaltung des 1,5°C-Ziels ist, die Treibhausgasemissionen so schnell wie möglich stark zu reduzieren. Stadtratssitzung am 14.11.2019 I Öffentlicher Teil
Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen - Konkrete Forderung des Jugendparlaments Das Jugendparlament stellt zudem 34 konkrete Forderungen an den Stadtrat. Diese wurden bereits in 4 Kategorien – A,B,C,D – eingeteilt. Die 12 Vorhaben der Kategorie A sollen im nächsten Jahr geprüft werden, die anderen Forderungen entsprechend später.
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Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen – Kategorie A Bildungsangebote zum Thema Nachhaltigkeit Vorrang für Fahrrad und ÖPNV Stadtbusse ohne fossile Energieträger Neupflanzung 100 Bäume pro Jahr 100 % erneuerbare Energieversorgung bis 2035 Anschluss der Neubaugebiete ans Fernwärmenetz Stärkung bio-regionaler & saisonaler Produkte
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Nachhaltigeres Volksfest Förderung ökologischer Betriebe Geldbußen für das Wegschmeißen von Mülltrennung in öffentlichen Gebäuden Der Hauptplatz soll autofrei werden
Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen – Kategorie B
Radwege außerorts Emissionsfreies Fahren bis 2035 Energieautarke Gebäude in Neubaugebieten Ausgleichsflächen für gefällte Bäume Reduzierung fossiler Heizsysteme bis 2035 Schul- und Kindergartenverpflegung Verwendung abgelaufener Lebensmittel
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Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen – Kategorie C
Brennstoffzellenautos ins Car-Sharing-Programm Baumschutzverordnung Gemeinschaftsgärten Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden Plastik- und Papiervermeidung ReCup Regionaler Wochenmarkt Abfalltrennung bei öffentlichen Mülleimern
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Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen
ÖPNV Ortsteile & Landkreis Förderung privater PV-Anlagen Unverpackt Geschäfte Kleine Portionen in Restaurants Bio-regionale-saisonale Lebensmittelautomaten 90% Recyclingquote bis 2025 Quellen: https://www.ipcc.ch/site/assets/uploads/2018/11/pr_181008_P48_spm_en.pdf Wahlalter auf 16 Jahre senken http://unfccc.int/resource/docs/2015/cop21/eng/l09r01.pdf https://oceanrep.geomar.de/46818/ https://www.wbgu.de/de/
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Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen Der Stadtrat ruft den Klimanotstand für Pfaffenhofen aus: Die Stadt Pfaffenhofen anerkennt die dringende Notwendigkeit wirksamen Klimaschutz zu betreiben und verpflichtet sich zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens. Sie legt verbindlich fest, dass ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei allen Entscheidungen berücksichtigt werden, mit dem Ziel, positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz einzuwirken. Die Verwaltung wird beauftragt die 34 Klimaforderungen auszuarbeiten und dem Stadtrat jährlich nach Priorisierung zur Beschlussfassung vorzulegen. Stadtratssitzung am 14.11.2019 I Öffentlicher Teil
Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen 1. 2.
Der Stadtrat entscheidet, ob die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm den Klimanotstand ausrufen soll. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die oben genannten Vorhaben zu prĂźfen, gegebenenfalls detailliert auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Top 5 Antrag des Jugendparlaments; Klimanotstand und Klimaforderungen; Variante 1.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm betont die dringende Notwendigkeit, angesichts der weltweiten Klimakrise auf allen Ebenen wirksame Maßnahmen für mehr Klimaschutz zu ergreifen und verpflichtet sich der Erreichung der Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen. Die Stadt leistet hierzu bereits seit mehreren Jahren ihren Beitrag, etwa mit der Anfang 2013 begonnenen Umsetzung des umfangreichen städtischen Klimaschutzkonzepts, mit dessen Fortschreibung bis Frühjahr 2020 und der Pfaffenhofener Nachhaltigkeitserklärung aus 2017. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm wird im eigenen Wirkungskreis weiterhin verbindliche und konkrete Regularien mit dem Fokus auf den dringlichen Klimaschutz beschließen, wie die bereits im nächsten Punkt vorgeschlagene Nachhaltigkeitseinschätzung für künftige Stadtratsentscheidungen.
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Top 6 Einführung einer Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse • Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm erklärt ihre Bereitschaft, sich für die Ziele der Agenda auf lokaler Ebene zu engagieren. • Der Stadtrat und seine Ausschüsse orientieren sich bei künftigen Entscheidungen an den 17 Nachhaltigkeitszielen. Der Stadtrat berücksichtigt bei Entscheidungen, ob damit ein Beitrag zu einem oder mehreren der 17 Ziele erfolgt. Im Zweifelsfall findet eine bewusste Abwägung statt.
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Top 6 Einführung einer Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse
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Top 6 Einführung einer Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse Ökologische Zukunftsfähigkeit Ö1. Klima schützen
Soziale Zukunftsfähigkeit
Ö2. Energie- und Materialeffizienz verbessern
S2. Bildung ganzheitlich leben
Ö3. Biologische Vielfalt erhalten und entwickeln
S3. Sicher leben - Risiken minimieren
Ö4. Natürliche Lebensgrundlagen bewahren Ö5. Ökologisch mobil sein für alle ermöglichen Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit W1. Pfaffenhofen als Wirtschaftsstandort stärken
S1. Gesundes Leben ermöglichen
S4. Allen die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen S5. Sozialen Ausgleich schaffen S6. Pfaffenhofen als selbstbewusste Stadt begreifen
W2. Leben und Arbeiten verknüpfen
S7. Werte reflektieren und vermitteln
W3. Soziales und Ökologisches Wirtschaften fördern
S8. Vielfalt leben S9. Beteiligung und bürgerschaftliches Engagement stärken und weiterentwickeln S10. Kunst und Kultur wertschätzen
W4. Finanzen nachhaltig generieren und einsetzen W5. Flächen und Bebauung nachhaltig entwickeln und gestalten
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Top 6 Einführung einer Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse Ökologie 1.Treibhausgasemission senken Ö1. Klima schützen
2. Die Stadt an den Klimawandel anpassen 3. Gesundes Stadtklima fördern
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Ö1.1 Treibhausgasemissionen reduzieren Die Reduzierung der Treibhausgasemissionen ist ein Ziel mit präventivem Charakter, das über verschiedene Maßnahmen, wie z.B. Senkung von Energieverbrauch, Verkehrsvermeidung, Verbesserung von technologischen Standards erreicht werden kann. Die Emissionen zu reduzieren ist nicht das einzige Ziel mit dem Treibhausgase in der Atmosphäre reduziert werden können. Ö1.2 Die Stadt an den Klimawandel anpassen Die Anpassung der Stadt an den Klimawandel ist reaktiv. Hier gibt es viele verschiedene Handlungsbereiche.
Top 6 Einführung einer Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse 1.
2. 3.
4.
Für Beschlussvorlagen (BSV) des Stadtrats und seine Ausschüsse ist grundsätzlich eine Nachhaltigkeitseinschätzung auszufüllen. Mit ihr stehen jeder/m Stadtrat/Stadträtin zusätzliche Informationen über die aus Sicht des Erstellers zu erwartenden Auswirkungen des Beschlusses auf die in den „Nachhaltigkeitsstrategie“ festgelegte gewünschte Entwicklung zur Verfügung. Die Nachhaltigkeitseinschätzung erfolgt auf Basis der Nachhaltigkeitsstrategie; dabei werden drei Dimensionen beurteilt. In den Dimensionen Ökologie und Wirtschaft findet die Beurteilung anhand 5 Teilzielen, im Bereich Soziales anhand von 10 Teilzielen statt. Es erfolgt keine Gewichtung. Die Nachhaltigkeitseinschätzung ist eine subjektive Einschätzung der ausfüllenden sachbearbeitenden Person, die auf Grundlage des strukturierten Formblatts und unter Zuhilfenahme der Hintergrundinformationen in den „Erläuterungen zur Nachhaltigkeitseinschätzung der Stadt Pfaffenhofen“ erstellt wird. Die Nachhaltigkeitseinschätzung durchläuft das übliche Verfahren durch übergeordnete Stellen wie die gesamte Beschlussvorlage. Die ausgefüllte Nachhaltigkeitseinschätzung wird als Teil der BSV dem jeweils betroffenen Gremium (Fachausschuss bzw. Stadtrat) zur Verfügung gestellt.
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Top 6 Einführung einer Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse 1. 2.
3. 4.
Nachhaltigkeitseinschätzungen werden grundsätzlich für alle Beschlussvorlagen erstellt; für einige Beschlussvorlagen ist es jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht zweckmäßig. Diese Ausnahmen werden im Folgenden erläutert. Bei mehrstufigen Beschlussverfahren werden Nachhaltigkeitseinschätzungen für die initiierenden Ausgangsbeschlüsse (z.B. Grundsatzbeschluss, Vorprojektbeschluss, Projektbeschluss) erstellt. Für die nachfolgenden Folgebeschlüsse muss dann keine Einschätzung mehr ausgefüllt werden. Für einige Beschlussvorlagen (Arbeitsvergabe, Grundstücksverkehr, Personalvorlagen, Berichte, etc.) wird aus verschiedenen Gründen keine Nachhaltigkeitseinschätzung erstellt. Die letzte Entscheidung, ob eine Beschlussvorlage für eine Nachhaltigkeitseinschätzung ungeeignet ist, trifft das einreichende Amt in Rücksprache mit dem Geschäftsleiter.
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Top 6 Einführung einer Nachhaltigkeitseinschätzung für Beschlussvorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig für relevante Beschlussvorlagen deren Auswirkungen auf die Umsetzung der Nachhaltigkeitserklärung mittels der vorgeschlagenen Nachhaltigkeitseinschätzung darzustellen.
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Top 7 Errichtung eines Naturerlebnispfades
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Top 7 Errichtung eines Naturerlebnispfades
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Top 7 Errichtung eines Naturerlebnispfades
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Top 7 Errichtung eines Naturerlebnispfades Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines Naturerlebnispfades; die Mittel in Höhe von 90.000 € sind im Haushaltsplan 2020 vorzusehen.
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Top 8 Zuschussantrag des Ball-Club Uttenhofen e. V. (BCU) für die Errichtung eines Funktions- und Vereinsheimes Der Stadtrat beschließt, dem Ball-Club Uttenhofen e. V. (BCU) einen Investitionskostenzuschuss zum Bau des neuen Vereinsheimes in Höhe von 30 %, maximal 259.396,20 € zu gewähren. Zudem wird eine Ausfallbürgschaft von 50 % (maximal 100.000,- €) übernommen. Die Liegenschaftsverwaltung wird beauftragt, in Vollzug des Tauschvertrags einen Pachtvertrag auszuarbeiten.
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Top 9 Kommunalwahlen am 15. März 2020; Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer
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Top 9 Kommunalwahlen am 15. März 2020; Entschädigung für die ehrenamtlichen Wahlhelfer Die Verwaltung schlägt vor, bei den Kommunalwahlen am 15. März 2020 für die Mitglieder der Wahlvorstände eine Entschädigung (Erfrischungsgeld) nach Art. 7 Abs. 3 GLKrWG in Höhe von 80 € und im Falle einer Stichwahl von 40 € pro Person zu gewähren. Mittel in entsprechender Höhe sind im Haushaltsplan 2020 vorzusehen.
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Top 10 Bund-Länder-Städtebauförderungsprogram Teil IV; Bedarfsanmeldung 2020: Zustimmung einzelne Maßnahmen Der Stadtrat stimmt den vorgelegten Erläuterungen zur Bedarfsanmeldung im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil IV zu. Der Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Teil IV – Aktive Zentren – wird der Regierung von Oberbayern termingerecht vorgelegt, damit er dort für das Programmjahr 2020 berücksichtigt werden kann.
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Top 11 Bekanntgaben
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Top 12 WĂźnsche und Anfragen
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